ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege

ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden

ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege

Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wird
Als sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufräumen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und wählte den Notruf. Kurz darauf schlug ihm sein Sohn sogar eine Vase auf den Kopf. Eigentlich hätte dieser Fall wenig mit der Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu tun. Doch die ARAG Experten weisen hier auf die besonderen Umstände hin: Der Vater war der ehrenamtliche Betreuer seines geistig behinderten Sohnes und der Schlag mit der Vase ereignete sich zwar in der gemeinsamen Wohnung, aber im Rahmen seiner Betreuertätigkeit. Daher handelte es sich dabei um einen Arbeitsunfall, für den die Unfallkasse zuständig ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az.: L 6 U 19/23).

Kosten für Pflege-WG von der Steuer absetzbar
Wer krankheits- oder pflegebedingt in einer dafür vorgesehenen Einrichtung untergebracht ist, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Unterbringung in einer Pflege-Wohngemeinschaft (WG) abzugsfähig ist. Im konkreten Fall lebte ein schwerbehinderter Mann, der Pflegegrad 4 erhielt, mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft. Die WG war nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Dort wurde er rund um die Uhr ambulant intensiv betreut und versorgt. Die Aufwendungen für Kost und Logis wollte er als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuer geltend machen (Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz). Es ging um rund 8.600 Euro. Doch das Finanzamt lehnte ab. Die Finanzbeamten waren der Ansicht, dass die WG keine Heimunterbringung darstellt, also kein Steuerabzug möglich ist. Die Richter sahen das anders: Entscheidend sei der Zweck der Einrichtung – und der war hier eindeutig: Betreuung, Pflege und Wohnraum für pflegebedürftige Menschen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 40/20).

Spaziergang mit Folgen
Es sollte ein kleiner Spaziergang werden, doch er hatte tragische Folgen. Eine Seniorin, die in einer Tagespflege-Einrichtung lebte, stürzte bei einem Spaziergang. Begleitet wurde die Dame von einer Praktikantin der Pflegeeinrichtung. Bei dem Sturz zog sich die Seniorin einen Oberschenkelhalsbruch zu und verstarb noch im selben Jahr. Die Alleinerbin verlangte daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Träger der Tagespflege. Immerhin sei eine nicht qualifizierte Praktikantin mit der alten Dame losgeschickt worden und das auch noch bei Eisglätte. Doch die Richter wiesen darauf hin, dass sich auch bei bester Betreuung ein Sturz nie völlig ausschließen lässt. Die ARAG Experten ergänzen, dass auch die fehlende spezielle Ausbildung der Praktikantin nicht automatisch zu einer Haftung führt, denn Spazierengehen erfordert keine Pflegeausbildung (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 4 U 222/22).

Haus muss für Pflegekosten eingesetzt werden
Als seine Frau in ein stationäres Pflegeheim musste, beantragte sie Pflegewohngeld, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Doch das Land lehnte ab und begründete die Entscheidung damit, dass zunächst das verwertbare Vermögen zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden muss. Im konkreten Fall war damit das Haus gemeint, in dem sie zuvor mit ihrem Ehemann lebte. Doch dieser weigerte sich als Alleineigentümer seine Immobilie zu verkaufen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Die Richter zeigten allerdings wenig Verständnis: Solange die Eheleute nicht getrennt leben, geht der Gesetzgeber laut ARAG Experten davon aus, dass sie füreinander einstehen. Also wird das Vermögen beider Partner berücksichtigt (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 A 3076/15).

Weitere interessante Informationen zur Pflege unter:
https://www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Wer kümmert sich im Alter?

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über eine Branche mit vielen Herausforderungen

Wer kümmert sich im Alter?

Mehr als vier Millionen Pflegebedürftige gibt es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland, Tendenz aufgrund der höheren Lebenserwartung und besseren medizinischen Versorgung steigend. Damit wächst auch der Bedarf an Pflegepersonal und Pflegefachkräften. Gleichzeitig ist spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie klar geworden, dass gerade in dieser Branche ein eklatanter Fachkräftemangel herrscht. Zudem wird Pflege immer teurer, so dass immer weniger Pflegebedürftige die Kosten alleine stemmen können. Der Staat muss immer häufiger helfen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer beleuchtet die prekäre Lage.

Wie viele Arbeitskräfte fehlen in der Branche?
Tobias Klingelhöfer: Das Personal in den Pflegeeinrichtungen ist laut Statistischem Bundesamt größtenteils weiblich und überwiegend teilzeitbeschäftigt. Zurzeit arbeiten rund 1,2 Million (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegemindestlohn.html)en Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, für die der Mindestlohn relevant ist. Davon ist knapp eine halbe Million (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegemindestlohn.html) in Krankenhäusern in der Pflege tätig. Das sind zwar 18 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren, aber das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln warnt, dass allein in der stationären Versorgung bis 2035 über 300.000 Pflegekräfte fehlen könnten.

Was verdienen Pflegekräfte?
Tobias Klingelhöfer: Harte Arbeitsbedingungen, wenig Gehalt, fehlende Anerkennung – kaum einer will den Pflegejob machen. Daher werden auf Empfehlung der Pflegekommission die Mindestlöhne (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegemindestlohn.html) für Beschäftigte in der Pflegebranche seit Anfang des Jahres schrittweise erhöht: Nach einer ersten Erhöhung im April, wurden die Mindestlöhne im September noch einmal erhöht. Für Hilfskräfte liegt der Stundenlohn seitdem bei 13,70 Euro, bei qualifizierten Pflegehilfskräften wurde der Stundenlohn auf 14,60 Euro angehoben und Pflegefachkräfte erhalten jetzt 17,10 Euro pro Stunde. Weitere Erhöhungen sind für den 1. Mai und den 1. Dezember 2023 vorgesehen. Der Pflegemindestlohn gilt übrigens nicht für Privathaushalte, hier muss lediglich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 10,45 Euro brutto pro Stunde, und ab Oktober 12 Euro, gezahlt werden.

Gibt es weitere Verbesserungen für Pflegekräfte?
Tobias Klingelhöfer: Die gibt es. Es gibt mehr Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub wird sich für die betroffenen Arbeitnehmer erhöhen – bei einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2022 um sieben Tage und für die Jahre 2023 und 2024 jeweils um neun Tage. Der Anspruch entsteht jedoch nicht, wenn dem Arbeitnehmer bereits nach anderen Regelungen, zum Beispiel geltende Tarifverträge, bezahlter Erholungsurlaub zusteht.

Wie sieht es mit den Kosten für die Pflege aus? Wer kann sich das leisten?
Tobias Klingelhöfer: Leider immer weniger Menschen. Die Inflation, die steigenden Kosten für Energie und Lebenshaltung und nicht zuletzt die neuen Mindestlöhne in der Pflege haben natürlich Auswirkungen. Und wenn die Patienten das nicht mehr aus eigenen Mitteln schaffen, muss das Sozialamt einen Teil der Pflegekosten übernehmen.

Was ist mit den Entlastungen aus der jüngsten Pflegereform?
Tobias Klingelhöfer: Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim beteiligen sich die Pflegekassen an den Pflegekosten. Dabei gilt: Je länger der Aufenthalt, desto höher die Entlastung der Pflegebedürftigen. Umgekehrt könnte man also sagen, dass Pflegebedürftige, die nur kurz in einem Pflegeheim unterkommen, kaum profitieren. Wer bis zu einem Jahr in einem Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag von fünf Prozent. Der ist bei den gleichzeitig steigenden Kosten aber schnell aufgezehrt und verpufft. Bei einem bis zu zweijährigen Aufenthalt liegt der Zuschlag bei 25 Prozent, ab 24 Monate auf 45 Prozent und Pflegebedürftige, die länger als drei Jahre in einer Pflegeeinrichtung leben, erhalten einen Zuschuss von 70 Prozent. Dann ist der Entlastungseffekt natürlich am deutlichsten spürbar.

Eines möchte ich noch anfügen: Die Zuschüsse im Rahmen der Pflegereform gibt es nicht auf alle anfallenden Kosten der Pflege. Nicht abgedeckt sind Eigenanteile für Unterkunft, tägliche Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung. Um diese Kosten abzufangen, könnte sich eine private Pflegeversicherung lohnen.

Wo können sich Angehörige über dieses weitgefasste Thema informieren?
Tobias Klingelhöfer: Ich empfehle das Pflegetelefon (030 – 20 17 91 31) oder die Webseite „wege-zur-pflege“ (https://www.wege-zur-pflege.de/start) des Bundesfamilienministeriums. Es richtet sich an pflegende Angehörige, Pflegebedürftige, aber auch Arbeitgeber und das Umfeld von pflegenden Angehörigen. Seit einigen Jahren bietet es auch vertrauliche und anonyme Hilfestellung in kritischen belastenden Situationen. Einen Überblick über die Pflegestufen, zu den unterschiedlichen Unterbringungsmöglichkeiten von Pflegebedürftigen oder auch zur Pflege zu Hause finden Betroffene auch auf der ARAG Homepage (https://www.arag.de/pflegezusatzversicherung/pflege-von-angehoerigen/).

Der ARAG Krankenversicherungsexperte Tobias Tamm erklärt im Video (https://www.youtube.com/watch?v=4Ewe3z3qRh8), was sich nach der Pflegereform bei den Pflegekosten im Heim ändert.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

Mehr Raum für Pflegebedürftige: Fingerhut Haus errichtet nachhaltigen Erweiterungsbau für Heinrich-Gerold-Haus

Wohngesundheit, Nachhaltigkeit und mehr Privatsphäre in Alten- und Pflegeeinrichtung in Ober-Ramstadt im Fokus

Mehr Raum für Pflegebedürftige: Fingerhut Haus errichtet nachhaltigen Erweiterungsbau für Heinrich-Gerold-Haus

Fingerhut Haus errichtet nachhaltigen Erweiterungsbau für Heinrich-Gerold-Haus

Neunkhausen, 25. August 2021 – Ein gutes Raumklima und ausreichend Platz sind Voraussetzungen für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohner einer Alten- und Pflegeeinrichtung. Das Heinrich-Gerold-Haus in Ober-Ramstadt hat daher gemeinsam mit dem Bauherren DRK Kreisverband Darmstadt-Land e.V. und Fingerhut Haus (www.fingerhuthaus.de) einen Erweiterungsbau in Holzbauweise geschaffen. Ein Ziel war es, die Quote der 2-Bett-Zimmer in der seit knapp 30 Jahren etablierten Einrichtung deutlich zu senken. Entstanden sind 30 neue Plätze für die Bewohner. Das Projekt, das auf Nachhaltigkeit und Wohngesundheit baut, ist in dieser Art einzigartig in einem derartigen Unternehmen in Hessen.

Im April 1992 wurde das „Altendienstleistungszentrum“ im Ober-Ramstädter Stadtteil Modau eröffnet. Das jetzige „Heinrich-Gerold-Haus“ ist auf die umfassende Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen spezialisiert. Seit Anbeginn legen die Verantwortlichen der Einrichtung durch entsprechende Ausstattungen, gezielte Personalbesetzung sowie die aktivierende Pflege Wert darauf, dass sich die Bewohner individuell entfalten können.

„Da der Wunsch nach 1-Bett-Zimmern stetig steigt, haben wir jüngst die Räumlichkeiten des Heinrich-Gerold-Haus um einen Erweiterungsbau ergänzt. Diesen haben wir mit dem Fertighausspezialisten Fingerhaut Haus umgesetzt. Auf einer Fläche von 1399,44 m² sind auf zwei Etagen jeweils fünfzehn neue Plätze entstanden“, erklärt Jürgen Frohnert, einer der Geschäftsführer beim DRK Kreisverband Darmstadt-Land e.V. Der Verband ist Bauherr des Projektes. Inklusive der Sanierung des Bestandsgebäudes handelt es sich insgesamt um eine Investitionssumme von knapp 8 Millionen Euro.

Holger Linke, geschäftsführender Gesellschafter bei Fingerhut Haus, ergänzt: „Nach einer intensiven Phase der Ausführungsplanung konnten wir das Gebäude im KfW 40-Standard in drei Wochen vorfertigen und in weiteren zwei Wochen montieren. Der Innenausbau schreitet derzeit voran.“

Sozialer Aspekt trifft auf Nachhaltigkeit
Zum Wohlbefinden der Bewohner zählt neben den großzügigen hellen Räumlichkeiten auch die Wohngesundheit, die maßgeblich von der Bauweise des Hauses bestimmt wird. Das Haus besteht ab Oberkante Kellerdecke aus einer Holzverbundkonstruktion und entspricht dem KfW 40-Standard. Verbaut wurden dabei knapp 300 m³ Holz und ca. 70 m³ Holzweichfaserdämmung. Das Gebäude verfügt über eine Pelettheizung im Erdgeschoss, die das Bestands- und Neugebäude mit Energie versorgt. Außerdem befindet sich eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Anbaus.

„Bedenkt man, dass 1 m³ Holz eine Tonne CO2 bindet, so haben wir hier einen beachtlichen CO2-Speicher geschaffen. Das Heinrich-Gerold-Haus leistet somit als nachhaltig modernes Effizienz-Gebäude neben dem wichtigen sozialen Aspekt und Komfort für die Bewohner auch einen bedeuten Beitrag zum Umweltschutz“, erklärt Jürgen Frohnert.

Die Fingerhut Haus GmbH & Co. KG mit Sitz in Neunkhausen im Westerwald hat sich auf die industrielle Herstellung maßgeschneiderter Fertighäuser spezialisiert. Dies reicht vom Einfamilienhaus und Landhaus über die Stadtvilla und den Bungalow bis zum Mehrfamilienhaus und Zweckbau. Dabei zählen unter anderem das energieeffiziente sowie barrierefreie Bauen zu den Kernkompetenzen. Das familiengeführte Traditionsunternehmen ist bereits seit 1903 tätig und errichtete einst als Zimmerei und Sägewerk in Neunkhausen hochwertige Fachwerkhäuser. Im Jahr 1950 wurde das Unternehmen Fingerhut gegründet, das auf Grund der steigenden Nachfrage nach Fertighäusern den Fokus auf die Entwicklung von Kompletthäusern mit vollständiger Unterkellerung legte. Seit Herbst 2011 präsentiert Fingerhut Haus auf dem Firmengelände in Neunkhausen das neue „Kreativzentrum“, in dem auf rund 700m² vielfältige Muster und Varianten der Innenausstattung ausgestellt werden. Ein modern ausgestattetes Musterhaus steht am Standort in Neunkhausen, weitere neun Musterhäuser sind bundesweit zu besichtigen.
Weitere Informationen unter www.fingerhuthaus.de.

Firmenkontakt
Fingerhut Haus GmbH & Co. KG
Stefanie Bartuszewski
Hauptstraße 46
57520 Neunkhausen/WW.
02661 95640
sb@fingerhuthaus.de
www.fingerhuthaus.de

Pressekontakt
punctum pr-agentur GmbH
Ulrike Peter
Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf
0211-9717977-0
pr@punctum-pr.de

Nehmen Sie uns beim Wort: punctum.