Archives August 2021

NoviSign Zentrale vergrössert sich und zieht in neues Bürogebäude ein

Die NoviSign Hauptverwaltung in Tel Aviv hat sich vergrößert und hat neue repräsentative Büroräumlichkeiten bezogen

NoviSign Zentrale vergrössert sich und zieht in neues Bürogebäude ein

Neue NoviSign Konzern-Zentrale

NoviSign, Marktführer für Digital Signage Software hat diese Woche die individuell geplanten, neuen Büroräumlichkeiten in Tel Aviv bezogen.
Mit diesem Umzug hat sich NoviSign weiter vergrößert und setzt den Plan einer weltweiten Expansion weiterhin zielstrebig um.
In den neuen, repräsentativen Räumlichkeiten steht dem gesamten NoviSign Team nicht nur mehr Fläche zur Verfügung, vielmehr wurde auch ein aufwändiges Demo-Konzept mit integriert, so dass sich die Kunden live vor Ort über neueste Technologie und Lösungen im Bereich Digital Signage umfassend informieren können.
Das gesamte NoviSign Team freut sich über die Möglichkeiten, die dieser neue Standort bietet und bedankt sich bei allen Kunden über die nun bereits über 10 Jahre bestehenden Geschäftsbeziehungen und die ungebrochen große Nachfrage nach NoviSign „State-of-the-Art“-Digital Signage Lösungen.

NoviSign ist Marktführer zur einfachen und innovativen Präsentation digitaler Lösungen.

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NoviSIgn LTD
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Neue Version des DevOps Secrets Vault und Secret Server

ThycoticCentrify hat seine PAM-Lösung für DevOps erweitert. Der Secret Server erhält mit dem „Secret Erase“ eine neue Funktion.

Die neueste Version des DevOps Secrets Vault bietet eine zertifikatsbasierte Authentifizierung und die Möglichkeit, Time-to-Live (TTL) für Secrets zu konfigurieren, was zu einer noch höheren DevOps-Sicherheit und einer einfacheren Verwaltung führt. „Mit den jüngsten Erweiterungen von Thycotic DevOps Secrets Vault setzen wir unser Engagement fort, benutzerfreundliche Sicherheitslösungen zu liefern“, erklärt Stefan Schweizer, Vice President Sales DACH von ThycoticCentrify. „Die Unternehmen von heute benötigen eine DevOps-Lösung, die so agil wie ihre Entwicklung ist und gleichzeitig die Anforderungen von IT- und Sicherheitsteams erfüllt.“

Im Gegensatz zu Authentifizierungslösungen, die für Menschen konzipiert sind (wie Biometrie und Einmalpasswörter), kann die zertifikatsbasierte Authentifizierung auch für Maschinen im wachsenden Internet der Dinge (IoT) verwendet werden. Damit lassen sich Maschinen identifizieren, bevor der Zugriff auf eine Ressource, ein Netzwerk oder eine Anwendung gewährt wird. Die Zertifikate werden dabei lokal und sicher gespeichert, was die Verwaltung von Passwörtern und das Verteilen, Ersetzen und Widerrufen von Token vereinfacht.

Time-to-Live eliminiert ständige Geheimnisse für alle Cloud-Plattformen
In einem DevOps-Workflow werden Ressourcen schnell erstellt und müssen automatisch ablaufen, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen und das Risiko von Dauerprivilegien zu vermeiden. Wenn Administratoren von Cloud-Plattformen, Entwickler, Anwendungen oder Datenbanken auf ein Ziel zugreifen müssen, generiert DevOps Secrets Vault zeitnah dynamische Secrets.

DevOps Secrets Vault unterstützt bereits automatisch ablaufende Geheimnisse für AWS und Azure und erweitert diese Funktion nun auf Google Cloud Platform. Unabhängig davon, für welche Umgebung sich Unternehmen entscheiden, können sie nun einen bestimmten Zeitpunkt festlegen, zu dem die Geheimnisse automatisch ablaufen sollen.

Mehr Infos über DevOps Secrets Vault erfahren Sie hier (https://thycotic.com/products/devops-secrets-vault-password-management/).

Preisgekrönte PAM-Lösung Thycotic Secret Server mit neuer Funktion
Mit der neuen Funktion „Secret Erase“, den Verbesserungen der mobilen Anwendung, dem Connection Manager und dem Web Password Filler trägt Secret Server mehr denn je dazu bei, Cyber-Risiken zu reduzieren, die Auffindbarkeit zu erweitern und die Produktivität von IT-Administratoren zu steigern.

Die Entfernung von privilegierten Kontoinformationen, nachdem sie nicht mehr benötigt werden, ist für die Einhaltung von Sicherheits- und Compliance-Standards von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn Unternehmen mit externen Administratoren zusammenarbeiten. Mit Secret Erase werden Geheimnisse und die zugehörigen Daten – wie Benutzernamen, Kennwörter und E-Mail-Adressen – vollständig aus der Datenbank gelöscht, während gleichzeitig ein Prüfpfad zur Verfügung steht, um Dokumentations- und Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

„Nach Abschluss einer Drittparteienbeziehung mit einem privilegierten Benutzer ist das Entfernen von Geheimnissen und den zugehörigen Daten unverzichtbar“, sagt Stefan Schweizer. „Unsere neueste Version des Secret Server fügt mit Secret Erase diese wichtige Funktion hinzu, die sowohl der Sicherheit als auch der Einhaltung von Vorschriften Priorität einräumt. Jetzt können sich IT-Administratoren beruhigt darauf verlassen, dass Cyberkriminelle keine historischen oder unnötigen Anmeldedaten vorfinden, die es ihnen ermöglichen, einen privilegierten Zugang zu erhalten.“

Unternehmen können die neueste Version von Thycotic Secret Server kostenlos hier (https://thycotic.com/products/secret-server/)testen.

ThycoticCentrify ist ein führender Anbieter von Cloud-Identity-Sicherheitslösungen, die die digitale Transformation forcieren. Das Unternehmen ist aus dem Zusammenschluss der führenden Anbieter von Privileged Access Management (PAM), Thycotic und Centrify, hervorgegangen. Die branchenführenden Privileged Access Management (PAM)-Lösungen minimieren Risiken, Komplexität und Kosten, während sie Daten, Geräte und Codes von Unternehmen in der Cloud, vor Ort und in hybriden Umgebungen nachhaltig schützen. Weltweit vertrauen mehr als 14.000 führende Unternehmen, darunter mehr als die Hälfte der Fortune 100-Unternehmen, auf ThycoticCentrify. Zu den Kunden zählen die weltweit größten Finanzinstitute, Geheimdienste und Unternehmen mit kritischer Infrastruktur. Weitere Informationen unter www.thycotic.com

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Fivetran ausgezeichnet im Gartner® Magic Quadrant™ für Data Integration Tools 2021

Zum zweiten Mal in Folge: Fivetran ist der am schnellsten wachsende Anbieter für native Cloud-Datenintegrationen im Data Integration Magic Quadrant

Fivetran ausgezeichnet im Gartner® Magic Quadrant™ für Data Integration Tools 2021

(Bildquelle: @Fivetran)

München, 31. August 2021 – Fivetran (https://fivetran.com/de-de/), der führende Anbieter für automatisierte Datenintegration, gab heute seine Auszeichnung im Magic Quadrant für Data Integration Tools bekannt. Die Bewertung basiert auf spezifischen Kriterien wie Kundenreferenzen, Produkteigenschaften, allgemeine Umsetzung sowie Kundenerfahrung.

Im Magic-Quadrant-Bericht stellt Gartner fest: „Nischenanbieter sind für ihre maßgeschneiderten Lösungen bekannt, die einzelne Probleme bei der Datenintegration gezielt bewältigen. Die Nischenanbieter in diesem Markt haben Dutzende von Tool- und Lösungsanbieter übertroffen, die für den Magic Quadrant „Data Integration Tools“ evaluiert wurden.“

„Die Tatsache, dass wir zum zweiten Mal in Folge in den Magic Quadrant aufgenommen wurden, ist eine Bestätigung für unsere ansteigende, globale Sichtbarkeit im Markt und unseren stark anwachsenden Kundenstamm“, sagt George Fraser, CEO von Fivetran. „Wir sind stolz darauf, von den Branchenexperten bei Gartner ausgezeichnet zu werden. Diese Anerkennung bestätigt unsere Position als führender Anbieter von nativen Cloud-Datenintegrationen zur Automatisierung von Data Pipelines. Wir stellen einen schnellen und verlässlichen Datenzugriff für wichtige Unternehmensentscheidungen sicher.“

Innerhalb des letzten Jahres verdoppelte Fivetran die Anzahl seiner Kunden und seinen Umsatz. Das Unternehmen befindet sich auf in einem deutlichen Wachstumskurs. Gleichzeitig verdoppelte sich die Anzahl der Konnektoren, die Fivetran für die Datensynchronisation seiner Kunden unterhält, so dass die Gesamtzahl der monatlich von Fivetran verwalteten Konnektoren auf über 50.000 gestiegen ist. Fivetran erzielte auch bei Gartner Peer Insights (https://www.gartner.com/reviews/market/data-integration-tools/vendor/fivetran/product/fivetran) konstant positive Kundenbewertungen, darunter mehr als 30 Fünf-Sterne-Ratings im vergangenen Jahr. Dies entspricht einem Anstieg von 63 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Aufnahme in den Magic Quadrant basiert auch auf einem anderen aktuellen Gartner-Bericht, der Fivetran einbezieht. Im Bericht „Market Share Analysis: Data Integration Software, Worldwide, 2020“ (https://www.gartner.com/en/documents/4002874-market-share-analysis-data-integration-software-worldwid) von Gartner wird Fivetran in Bezug auf Datenintegration als „Vendor of Choice“ (for Cloud Sources and Destinations) genannt.

Große Unternehmen aus den Bereichen Software, Finanzdienstleistungen, Versicherungen und Einzelhandel vertrauen bei wichtigen Unternehmensentscheidungen auf Fivetran. Das Unternehmen betreut Tausende von Kunden und Hunderte von führenden Marken auf der ganzen Welt. Dazu gehören ASICS, Autodesk, Conagra Brands, Conde Nast, Databricks, DocuSign und Square. Als Cloud Data Integration Service verwaltet Fivetran nicht nur die Datenpipelines seiner Kunden, sondern steht auch als Partner bei deren Transformationen zur Seite und bietet dabei jeden Monat sofortigen Zugriff auf mehr als zwei Billionen Datenzeilen.

Fivetran automatisiert die Bereitstellung von Daten an führende Cloud Data Warehouses, indem es alle Daten eines Unternehmens zentralisiert, selbst wenn sich die Quellsysteme ändern, einschließlich Schema- und API-Änderungen. Fivetran verwaltet mehr als eine Million Schema-Änderungen pro Monat mit einer garantierten Verfügbarkeit von 99,9 Prozent. Dadurch müssen Unternehmen keine wertvollen Ressourcen für den Aufbau und die Pflege unzuverlässiger und zeitaufwändiger Verarbeitungsprozesse einplanen. Vielmehr stehen ihnen nun Ressourcen zur Verfügung, mit denen sie ihre Daten besser nutzen und datengestützte Entscheidungen beschleunigen können.

Ein kostenloses Exemplar des Gartner Magic Quadrant 2021 for Data Integration Tools (https://get.fivetran.com/Gartner-Magic-Quadrant-2021.html) ist ab sofort verfügbar.

Mehr dazu finden Sie auch im Fivetran-Blog (http://fivetran.com/blog/data-integration-gartner-mq).

Gartner Haftungsausschluss
Gartner unterstützt keine Anbieter, Produkte oder Dienstleistungen, die in den Forschungspublikationen dargestellt werden. Zudem rät Gartner Technologieanwendern nicht, nur die Anbieter mit den höchsten Bewertungen oder anderen Bezeichnungen auszuwählen. Die Forschungspublikationen geben die Meinung der Gartner-Forschungsorganisation wieder und sollten nicht als Tatsachenbehauptungen ausgelegt werden. Gartner lehnt jede ausdrückliche oder indirekte Gewährleistung in Bezug auf diese Studie ab, einschließlich jeglicher Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

Gartner und Magic Quadrant sind eingetragene Marken von Gartner, Inc. und/oder seinen US-amerikanischen oder internationalen Tochtergesellschaften und werden hier mit Genehmigung verwendet. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

Fivetran ist der führende Anbieter für automatisierte Datenintegration. Das Unternehmen bietet eine vollautomatisierte, vollständig verwaltete Datenintegrationslösung an, die in wenigen Minuten eingerichtet ist. Durch vorkonfigurierte Konnektoren werden Daten automatisiert in normalisierten, analysebereiten Schemata an das Datawarehouse geliefert.
Mit dem Einsatz von Fivetran wird Zeit gewonnen, die IT Professionals traditionellerweise mit der Einrichtung und Pflege von Data Pipelines verbringen. Durch die Zentralisierung und den Zugriff auf aktuelle und vollständige Daten können Unternehmen spielend einfach datengetriebene Nutzungsszenarien realisieren.
Fivetran wurde 2012 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Oakland mit weiteren Standorten in Denver, Sydney, Bangalore, Dublin, London und München. Weitere Informationen unter Fivetran.com.

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Hypnose mehr als Wellness für die Seele

Hypnose zur Verhaltensveränderung, Persönlichkeitsentwicklung, Leistungssteigerung und Gesundheitsförderung

Hypnose mehr als Wellness für die Seele

(Bildquelle: pixabay beautiful-71493_1280)

Die Hypnose kann als die älteste und verbreitetste Psychotherapie-Methode bezeichnet werden. Funde aus der Frühzeit der Menschheitsgeschichte, wie Höhlenmalereien, legen die Vermutung nahe, dass Hypnose bereits in diesen frühen Kulturen eingesetzt wurde. Durch die Hypnose kommt man in einen besonderen Bewusstseinszustand, der aus neurologischer Sicht zwischen dem Wach- und Schlafzustand liegt. In der Hypnose werden im Gehirn besondere Trancezustände hervorgerufen, die wir in ähnlicher Form aus unserem täglichen Leben kennen. Dabei kann nur der Mensch hypnotisiert werden, der das selber will.

Was genau ist das Unterbewusstsein?
Das Unterbewusstsein (UB) ist der im Menschen, der dem Bewusstsein nicht direkt zugänglich ist. Experten sind der Meinung, dass Menschen zu 90 – 95% von ihrem Unterbewusstsein beeinflusst und gelenkt werden.

Wie wirkt die Hypnose auf das Unterbewusstsein?
In der Hypnose arbeitet das Gehirn ganzheitlicher und das Unterbewusstsein ist leichter zugänglich als im normalen Wachzustand. Sie können sich die Hypnose wie eine Art „Reset“ oder Optimierung Ihrer inneren Schaltzentrale vorstellen. In der Hypnose haben wir also die Möglichkeit unsere innere Haltung, unser Verhalten zu verändern, uns neu ausrichten, um unsere Ziele und Wünsche leichter zu erreichen. Auch auf den Körper können wir in der Hypnose einwirken, z.B. indem wir unser vegetatives Nervensystem entlasten, uns entspannen und Stress regulieren.

Gibt es einen Wirksamkeitsnachweis für Hypnose?
Schon Paracelsus (1494-1541) empfahl zur Behandlung von Nervenkrankheiten ausdrücklich Trancetechniken einzusetzen. Aus zahlreichen Schriften ist bekannt, dass die Hypnose ab 1770 durch den Arzt Dr. Franz Anton Mesmer zur Heilung und Therapie verwandt wurde und von ihm in ihrer Wirkungsweise wissenschaftlich erforscht wurde. Wesentlich weiterentwickelt wurde die Hypnose im 20. Jahrhundert durch Heinrich Schultz, der daraus das autogene Training entwickelte, Klaus Thomas, Milton H. Erickson und Dave Elman. Milton H. Erickson, der im 20. Jahrhundert gelebt hat, gilt als einer der wichtigsten Wegbereiter der modernen Hypnosetherapie. Ab Mitte des 20. Jahrhundert wurde die Hypnose in einigen Ländern als wirksame Therapie offiziell anerkannt. Als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren gibt es einem entsprechenden Nachweis für verschiedene Anwendungsgebiete.

Wo kann man die Hypnose einsetzen?
Bemerkenswert ist das sehr breite Anwendungsspektrum der Hypnose. Sehr wirkungsvoll ist der Einsatz von Hypnose zur Regulierung von Ängsten. Ziel ist es, die Alarmanlage Angst, die bei vielen Menschen zu hoch eingestellt ist, wieder neu zu regulieren. Auch Burnout-Prophylaxe, Stressregulierung und Tiefenentspannung lassen sich mit ihrer Hilfe dieses Verfahrens angehen. Am bekanntesten ist wohl der Einsatz zur Raucherentwöhnung und Gewichtreduktion. Generell gesprochen wird die Hypnose im Coaching, zur Persönlichkeitsentwicklung, Verhaltensveränderung, Leistungssteigerung, im Sport, als psychotherapeutische Methode und im medizinischen Bereich eingesetzt.

Weiteres zum Angebotsspektrum unseres Zentrums erfahren Sie auf unserer Website (https://www.hypnosepraxis-basel.com)oder im persönlichen Gespräch.

Hypnosezentrum Schweiz GmbH biete Menschen wirkungsvolle Werkzeuge für ihre Persönlichkeitsentwicklung, Zielerreichung oder zur Stärkung der Gesundheit. Dabei arbeiten wir sowohl im 1:1 Setting wie auch in Seminaren. Wir unterrichten geheime Methoden aus dem Siddha Yoga. Zur Leistungssteigerung von Athleten wird von uns weltweit exklusiv Siddha Sport angeboten und durchgeführt.

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Hypnosezentrum Schweiz GmbH
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Website von IPS Schütze & Stephan online

Annaberger Intensivpflegedienst stellt sich vor

Website von IPS Schütze & Stephan online

Nach intensiver Vorbereitung, Konzeption und Planung ist im August die neue Website der Intensivpflege IPS Schütze & Stephan aus Annaberg online gegangen.

IPS Schütze & Stephan ist ein in ganz Sachsen aktiver Intensivpflegedienst mit einer Beatmungswohngemeinschaft in Annaberg-Buchholz.
Als junges und motiviertes Unternehmen im Bereich der außerklinischen Intensivpflege ist das Ziel, mit einem jungen dynamischen Team hochprofessionelle Intensivpflege zu leisten. Es werden dabei alle Leistungen der Grund-und Behandlungspflege angeboten.

Als noch junger Dienstleister der Intensivpflege sollte auch die Internetseite den Bedürfnissen der Patienten, Angehörigen und Zuweisern gerecht werden. Ebenso sollen neue Mitarbeiter und Interessenten Einblicke in die Arbeit in der Pflege und der Beteiligten erhalten. Alle wichtigen Punkte können dank intuitiver Menüführung uns besserer Bedienbarkeit schnell erreicht werden. So kann der Intensivpflegedienst schneller auf die Bedürfnisse und Anfragen seiner Interessenten reagieren und zeitnah unterstützen.

IPS Schütze & Stephan ist der Intensivpflegedienst im Herzen des Erzgebirges mit einer Pflege WG in Annaberg.

Kontakt
IPS Schütze & Stephan UG (haftungsbeschränkt)
Danny Stephan
Karlsbader Str. 45
09456 Annaberg-Buchholz
03733 – 6 78 78 36
pr@ips-schuetzestephan.de

IPS Schütze & Stephan Intensivpflegedienst

Änderung bei der verbilligten Wohnraumvermietung

Vermietungsgrenze sinkt von 66% auf 50%

Änderung bei der verbilligten Wohnraumvermietung

Steuerberater Roland Franz

Essen – Wer eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug beanspruchen zu können. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die Bundesregierung ab dem 01.01.2021 (durch das Jahressteuergesetz 2020) diese Grenze auf 50 Prozent abgesenkt hat.

„Seit dem 01.01.2021 ist die Grenze für die Aufteilung der Wohnraumüberlassung in einen entgeltlich und in einen unentgeltlich vermieteten Teil von 66 Prozent auf 50 Prozent der ortsüblichen Miete herabgesetzt worden. Zugleich ist die in § 21 Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelte Vollentgeltlichkeitsgrenze, nach der die Einkünfteerzielungsabsicht von Gesetzes wegen vermutet wird und nicht überprüft werden muss, bei einem vereinbarten Mietzins von mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete in unveränderter Höhe bestehen geblieben“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was heißt das konkret und was ist dabei für Vermieter zu beachten?
Hintergrund: Verbilligte Wohnraumüberlassungen sind nicht nur, aber sehr häufig bei der Vermietung zwischen Angehörigen üblich. Um der, insbesondere bei Vermietungen unter Angehörigen, bestehenden Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung der durch generelles Herabsetzen der Vollentgeltlichkeitsgrenze zu begegnen (Regelung des § 21 Abs. 2 EStG) und gleichwohl um moderate Vermieter „nicht steuerlich zu bestrafen“, die auf mögliche Mieterhöhungen zugunsten ihrer (Fremd-)Mieter verzichten, ist jetzt wieder eine zweistufige Prüfung vorgesehen, wie sie schon einmal (vor 2011) bestand.

Absenkung der 66-Prozent-Grenze:
Die Gesetzesänderung, die der Bundestag im Jahressteuergesetz 2020 beschlossen hat, betrifft die Erweiterung der steuerrechtlichen Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung.

„Durch die Änderung wird die Grenze für die generelle Aufteilung der Wohnraumüberlassung in einen entgeltlich und in einen unentgeltlich vermieteten Teil auf 50 Prozent (statt bisher 66 Prozent) der ortsüblichen Miete herabgesetzt. Mit der Änderung wird auch dem Umstand der vielerorts steigenden Mieten und des hohen Mietniveaus in Deutschland Rechnung getragen (BT-Drs. 19/22850, S. 66, 99). Damit können Vermieter, die im Interesse des Fortbestands ihrer oft langjährigen Mietverhältnisse davon Abstand nehmen, regelmäßig zulässige Mieterhöhungen vorzunehmen, auch bei verbilligter Wohnraumüberlassung mit Einkünfteerzielungsabsicht von ihren Mieteinnahmen vollumfänglich ihre Werbungskosten abziehen, wenn das Entgelt mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Das bedeutet:
– Beträgt das Entgelt 50 Prozent und mehr, jedoch weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete, ist eine sogenannte Totalüberschussprognose durchzuführen.

– Fällt diese Prüfung positiv aus (liegt also auf die Sicht von 30 Jahren keine „Liebhaberei“ vor), ist für die verbilligte Wohnraumüberlassung die Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen und damit der volle Werbungskostenabzug möglich.

Was in der Praxis zu beachten ist:
Nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bedarf es auch bei anderen Einkunftsarten für die Anerkennung von Werbungskosten/Betriebsausgaben einer positiven Einkünfteerzielungsabsicht. Hiervon ist regelmäßig nicht auszugehen, wenn ein Steuerpflichtiger, unabhängig von den Gründen, auf 50 Prozent seiner Einnahmen verzichtet und dadurch Verluste erzielt. Die Totalüberschussprognose bei Vermietungseinkünften erfolgt unverändert nach langjähriger und gefestigter BFH-Rechtsprechung; das BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2004 (BStBl I S. 933) ist weiter einschlägig. Hiernach ist also nach der geplanten Gesetzesänderung wie folgt zu differenzieren (BT-Drs.19/ 22850, S. 99):

Miete unter der 50 Prozent-Grenze: Im ersten Schritt wird bei Unterschreiten der zu prüfenden 50 Prozent-Grenze der ortsüblichen Miete grundsätzlich Teilentgeltlichkeit unterstellt und der Werbungskostenabzug gekürzt. Für den entgeltlich vermieteten Teil können die Werbungskosten also anteilig abgezogen werden.

Miete zwischen 50 und 66 Prozent: Beträgt das Entgelt 50 Prozent und mehr, jedoch weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete, ist nunmehr wieder eine Totalüberschussprognoseprüfung vorzunehmen. Fällt diese Prüfung der Totalüberschussprognose positiv aus, ist für die verbilligte Wohnraumüberlassung Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen und der volle Werbungskostenabzug möglich.
Bei negativer Totalüberschussprognose können die Werbungskosten für den unentgeltlich vermieteten Teil nicht von den Mieteinnahmen abgezogen werden, da es für den unentgeltlich vermieteten Teil an der Einkünfteerzielungsabsicht fehlt.

Miete oberhalb der 66 Prozent-Grenze: Die Vollentgeltlichkeitsgrenze, d. h. die Regelung, bei der die Einkünfteerzielungsabsicht von Gesetzes wegen vermutet wird und nicht überprüft werden muss, bleibt bei einem vereinbarten Mietzins von mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete in unveränderter Höhe bestehen. In diesem Fall steht dem Vermieter also ohne weitere Prüfung der volle Werbungskostenabzug zu.

Wie wird die „ortsübliche Miete“ ermittelt?

„Bei der Ermittlung der „ortsüblichen Miete“ als Bemessung der maßgeblichen Grenze nach § 21 Abs. 2 EStG ist von der Bruttomiete auszugehen. Ob hierbei nur die Nebenkosten zu berücksichtigen sind, die der Vermieter nach der Betriebskosten-Verordnung tatsächlich auf den Mieter umlegt (so das Finanzgericht Thüringen v. 22.10.2019 – 3 K 316/19), oder auch solche Nebenkosten, die der Mieter unmittelbar an einen Dritten, etwa einen Energieversorger zahlt, wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof in München (BFH Az.: IX R 7/20) geklärt. Hierauf sollten sich Vermieter im Zweifel berufen,“ rät Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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Attraktiver Pflegefonds Verifort Capital HC1

Pflegefonds mit 4,75 % p.a. vierteljährlicher Ausschüttung.

Attraktiver Pflegefonds Verifort Capital HC1

www.pflegefonds.de

Der Verifort Capital HC1 (AIF) bietet einen attraktiven Mix aus mehreren Sozialimmobilien (Ambulante Pflege, Tagespflege, Wohnungen-Betreutes-Wohnen) an unterschiedlichen Standorten mit erfahrenen Betreibergesellschaften. Das Portfolio konnte günstig erworben werden.

Mit dem Verifort Capital HC1 bietet sich Anlegern die Möglichkeit, an den demografisch geprägten Zielmärkten der Sozialimmobilien zu partizipieren. Mit den Betreibern der Einrichtungen bestehen langfristige, indexierte Mietverträge zzgl. individueller Verlängerungsoption. Die Auszahlung von 4,75 % p.a. ist sehr attraktiv und die Analysten bewerten das Angebot mit sehr gut.

Verifort Capital HC1 risikogemischter Pflegeimmobilienfonds (AIF)
Stationäre Pflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, Tagespflege, ambulante Pflege in Deutschland.
Mit einer Mindestbeteiligung von 5.000 Euro richtet sich der AIF gezielt auch an Privatanleger.
Die progn. vierteljährliche Ausschüttung vor Steuern liegt bei 4,75 % p.a.
Der progn. Gesamtmittelrückfluss vor Steuern beträgt 149,9 %
Die Laufzeit ist bis Ende 2031 angesetzt (Verlängerungsoption bis zu fünf Jahren)
Verifort Capital beteiligt sich selbst mit 1,6 Millionen Euro am AIF
Die ersten Objekte wurden bereits erworben. Weitere Objekte sind bereits selektiert.
Verifort Capital HC1 mit Bestnoten der Analysten
Zusätzliche Kaufnebenkosten fallen keine an!

Das unabhängige Analysehaus TKL hat in ihrer Analyse den Pflegefonds mit der höchstmöglichen Punktezahl (5-Sterne) ausgezeichnet. Laut den Experten von TKL handelt es sich um ein sehr gutes Angebot mit einem im Ankauf sehr erfahrenen Management, das über sehr ausgeprägtes Immobilien-Know-how verfügt.

Wie geplant, wurde im Juli 2021 die zweite Vorabausschüttung aus dem operativen Ergebnis des Verifort Capital HC1 an alle bisherigen Anleger des Fonds durchgeführt. Die Zahlung entspricht der für den AIF prognostizierten vierteljährlichen Ausschüttung von 4,75 % p. a., die die Anleger vorab zeitanteilig, gemessen am jeweiligen Beitrittszeitpunkt, erhalten. Die Ausschüttung an die Anleger stammt aus Erträgen der ersten beiden Pflegeeinrichtungen in Dörpen und Merseburg. Da die Pipeline für den Verifort Capital HC1 bereits voll ist, werden möglichst bald weitere Immobilien in den AIF integriert.

Profitieren Sie jetzt noch von einer attraktiven vierteljährlichen Ausschüttung von 4,75 % p.a. im Wachstumsmarkt mit Rendite und Sicherheit.

Weitere Informationen und Unterlagen anfordern unter https://www.pflegefonds.de/verifort-capital-hc1

Wichtiger Hinweis: In Aussicht gestellte Erträge sind nicht gewährleistet und können auch niedriger ausfallen. Warnhinweis: Der Erwerb der hier dargestellten Vermögensanlagen bzw. AIF´s ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Die vollständigen Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Emissionsprospekt. Änderungen vorbehalten. Stand: August 2021

Die CVM Unternehmensgruppe bietet seit mehr als 30 Jahren innovative Investments. Die Kunden profitieren von der langjährigen Erfahrung des Unternehmens, von dem attraktiven Angeboten mit Alleinstellungsmerkmal und von der attraktiven Rendite.

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CVM GmbH
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Maximilianstraße 11
63739 Aschaffenburg
06021 – 22600
06021 – 22606
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MÜNSTER DIGITALER 21: Konferenz für Digitalisierung und Marketing

Neue Veranstaltungsreihe im Münsterland geht im September an den Start

MÜNSTER DIGITALER 21: Konferenz für Digitalisierung und Marketing

MÜNSTER DIGITALER 2021 findet am 30.09.2021 in der Galerie Schemm in Münster statt.

Die Coronavirus-Pandemie hat auch im Münsterland die Digitalisierung weiter beschleunigt. Münsters Kommunikationsagentur Regenreich unterstützt schon seit über zehn Jahren digitales Wachstum und Marketing in der Region. Kurz nach dem ersten Lockdown haben die Experten eine kostenlose „Digitalisierungs-Sprechstunde“ für betroffene Firmen in ganz Deutschland ins Leben gerufen. Im neuen Konferenzformat MÜNSTER DIGITALER stellt die Agentur nun Erkenntnisse aus der jüngsten Krise und digitale Trends der Zukunft vor.

Im Ambiente der Galerie Schemm an der Rothenburg startet die Konferenzreihe MÜNSTER DIGITALER am 30.09.2021 mit aktuellen Insights über Digitalisierung und Marketing. Der exklusive Rahmen bietet neben geballtem Fachwissen Raum für den gemeinsamen Erfahrungsaustausch und das Networking.

Selbstständigen und KMU wird digitales Know-how für mehr Wachstum an die Hand gegeben. Dabei klären die Rednerinnen und Redner nicht nur, wie es um die Digitalisierung der Wirtschaft Münsters nach anderthalb Jahren Pandemie steht. Sie stellen außerdem wertvolle Tipps und Tools vor, um modernes Marketing und neue Geschäftsmodelle nachhaltig auszubauen.

Aktuelle Vorträge von erfahrenen Speakern aus der digitalen Praxis

Unter den ausgewählten Spezialisten aus Wissenschaft und Wirtschaft befinden sich Master-Coach und Geschäftsführerin Christiane Geuting (HRC Talentschmiede) und Medienexperte und Unternehmensgründer Dirk Bongards (Plenty O Tool). Sie werden mit den Gästen ihre aktuellen Erfahrungen direkt aus Münsters Unternehmenspraxis teilen.

Marketing-Professor und Digitalberater Prof. Dr. Jonas Polfuß sowie Regenreich-Gründer und Geschäftsführer Max Schmittmann verbinden in ihren Kurzvorträgen aktuelle Forschung und Praxis. Sie stellen digitale Erfolgsgeschichten lokaler Traditionsunternehmen vor und blicken auf mediale Marketing-Trends, die auch generationsübergreifend funktionieren.

Regenreich Mitgründer Schmittmann freut sich bereits auf die erste Präsenzveranstaltung seit langer Zeit: „Münster ist mittelständisch geprägt und wirtschaftlich überdurchschnittlich erfolgreich – trotzdem oder gerade deswegen ist der Digitalisierungsbedarf immer noch enorm. In unserer Konferenz möchten wir zeigen, wie auch kleinere Unternehmen digital auf ein neues Level gekommen sind und weiter wachsen können. Wir freuen uns, hier mit Regenreich unseren kleinen Beitrag zu leisten.“

Die Veranstalter: Kommunikationsagentur Regenreich KG

Verwurzelt und vernetzt in der Westfalenmetropole Münster, entwickelt das multidisziplinäre Team von Regenreich schon seit 2011 maßgeschneiderte Marketing- und Digitallösungen. Regenreich arbeitet mit führenden Software-Tools, um das Business von Kunden im Münsterland über München bis nach Miami zu digitalisieren. Regenreich entwirft automatisierte Geschäftsmodelle im Netz und hilft damit Unternehmerinnen und Unternehmer, im digitalen Wandel zu wachsen.

Seit Neuestem ist Regenreich auch ein autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Mit dem Programm wird die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur digitalen Markterschließung für mittelständische Unternehmen zu 50% gefördert.

Tickets für MÜNSTER DIGITALER aktuell zum Early Bird-Tarif

Tickets für die Präsenzveranstaltung mit Networking-Ausklang MÜNSTER DIGITALER 2021 gibt es aktuell zum Frühbucherpreis von 49,00 Euro unter www.muenster-digitaler.de.

REGENREICH ist eine Kommunikationsagentur aus NRW, die auf Digitalberatung, Online-Vertriebsaufbau und Internet-Marketing spezialisiert ist.

Kontakt
REGENREICH KG
Max Julius Schmittmann
Bahnhofstraße 24
48143 Münster
0251
97442490
info@regenreich.com
www.regenreich.com

Neue Website von IntensivPflege Obermain GmbH online

Neue Website stellt Kundenbedürfnisse stärker in den Fokus

Neue Website von IntensivPflege Obermain GmbH online

Nach intensiver Vorbereitung, Konzeption und Planung ist Mitte August die neue Website der Intensivpflege Obermain online gegangen.
Die IntensivPflege Obermain ist ein junges und motiviertes Unternehmen im Bereich der häuslichen außerklinischen Intensivpflege. Als professioneller Dienstleister der Intensivpflege sollte auch die Internetseite den Bedürfnissen der Patienten, Angehörigen, Mitarbeitern und Zuweisern gerecht werden.

Alle Kontaktdaten, Leistungen, Infos zum Überleitungsmanagement, das Pflegekonzept und Stellenangebote wurden in ein neues visuelles Konzept gegossen. Die Seite ist nun auch auf mobilen Endgeräten erreichbar. Alle relevanten Punkte können dank intuitiver Menüführung uns besserer Bedienbarkeit schnell erreicht werden. So kann der Intensivpflegedienst schneller auf die Bedürfnisse und Anfragen seiner Interessenten reagieren und unterstützen.

IntensivPflege Obermain GmbH ist der Pflegespezialist für die außerklinische Intensivpflege in Lichtenfels und die Region Oberfranken. Wir sind bei allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen

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IntensivPflege Obermain GmbH
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Grünewaldstraße 18
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Intensivpflege Obermain

Baupreissteigerungen: Wer trägt die Kosten?

Baupreissteigerungen: Wer trägt die Kosten?

(Bildquelle: @unsplash)

Rohstoffmangel, Materialengpässe und nicht funktionierende Lieferketten treiben zurzeit die Preise am Bau in die Höhe und sorgen für massive Bauablaufstörungen. Ein Grund sind Preissteigerungen infolge der Markterholung in China nach der Covid-19 Pandemie. Das trifft vor allem Auftragnehmer und ihre Sub-Unternehmer – ohne dass sie dafür verantwortlich wären. Wie geht man mit diesen Bauablaufstörungen und Baupreissteigerungen um? Und wie wirken sich diese auf bereits laufende Verträge aus? Dr. Berthold Kohl, Geschäftsführer der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei Kohl Law GmbH, gibt einen ersten Überblick.

Die grundsätzliche Antwort des Experten reagiert auf die Komplexität des Themas: „Pauschal ist diese Frage nicht zu beantworten. Es kommt darauf an, ob der bestehende Bauvertrag eine Regelung über eine Vergütungsanpassung enthält oder nicht.“ Dabei lassen sich im Wesentlichen folgende Regeln ableiten:

Solche Stoffpreisgleitklauseln sind mittlerweile sehr selten zu finden, da die Rechtsprechung im Jahr 2015 solche Regelungen der öffentlichen Hand für unwirksam erklärte. Enthält der Vertrag eine Preisgleitung, passt sich die Vergütung automatisch an. Fehlt sie, wie meist, bleiben die vereinbarten Preise unverändert.

Dann hilft dem Auftragnehmer nur noch § 313 BGB, der die Störung der Geschäftsgrundlage behandelt. Das heißt: Eine entsprechende Anpassung des Vertrages kann nur dann verlangt werden, wenn sich dessen Grundlagen nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und dadurch ein Festhalten am bestehenden Vertrag nicht zumutbar ist. Dafür gilt jedoch ein strenger Maßstab: Das Preissteigerungsrisiko hat nach der Rechtsprechung grundsätzlich der Auftragnehmer zu tragen. Die betroffene Partei kann nur dann ein Abweichen vom Inhalt des Vertrages für sich reklamieren, wenn ihr durch die Beibehaltung des bestehenden Vertrages ein unzumutbares Opfer aufgebürdet wird. Wo diese Grenze verläuft, ist unklar.

Mit anderen Worten: Einem Auftragnehmer ist es so gut wie unmöglich, Preisanpassungen mit dem Argument durchzusetzen, die Geschäftsgrundlage sei gestört. Deswegen findet man auch so gut wie kein Urteil, mit dem ein Auftragnehmer eine Störung der Geschäftsgrundlage erfolgreich durchsetzen konnte, selbst nicht bei Kostensteigerungen um das Zweieinhalbfache oder das Doppelte der kalkulierten Kosten.

Bei Umständen, die keinem Risikobereich der beiden Vertragsparteien zugeordnet werden können, gilt die Frage nach höherer Gewalt. Kohl: „Liegt höhere Gewalt vor, gilt die grobe Regel: Es kann zwar mehr Zeit, aber nicht mehr Geld geben. Das Kostenrisiko liegt also auch dann weitestgehend beim Auftragnehmer. Preiserhöhungen lassen sich auf diesem Wege kaum realisieren.“

Wie kann der Auftragnehmer dem Dilemma entkommen, wenn Lohn- oder Preissteigerungen mit den vertraglich vereinbarten Kosten nicht mehr zur Deckung zu bringen sind, der Weg über die Störung der Geschäftsgrundlage oder der höheren Gewalt jedoch faktisch verschlossen ist?

Die Antwortet lautet: Nach Umständen suchen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen und die den Inhalt des Bauvertrages (das sogenannte „Bau-Soll“) nach Vertragsschluss geändert haben. Dies kann typischerweise dann der Fall sein, wenn Mehr- oder Mindermengen anfallen, sich also die vom Auftraggeber angegebenen Mengenangaben nachträglich als zu hoch oder zu niedrig erwiesen haben, oder wenn der Auftraggeber geänderte oder zusätzliche Leistungen angeordnet hat. In einem solchen Fall kann der Auftragnehmer zumindest für die Mehr- oder Mindermengen und die geänderten oder zusätzlichen Leistungen neue Preise verlangen, die von seiner ursprünglichen Kalkulation losgelöst sind. Die neuen Preise berechnen sich nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Eingetretene Preissteigerungen werden dann über den Weg der „tatsächlich erforderlichen“ Kosten berücksichtigt. Der Auftragnehmer erhält zwar nicht neue Preise für alle seine Leistungen, aber immerhin für diejenigen Leistungen, bei denen solche Änderungen eingetreten sind. Und da dies in der Praxis häufig der Fall ist, kann sich die Mühe für den Auftragnehmer lohnen.

Mit Kanzleivertretungen in Trier, Berlin, Saarbrücken, Luxembourg und Sevilla bietet Kohl Law Beratung im nationalen und internationalen Bau-, Vergabe-, Immobilien- und Wirtschaftsrecht an.

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