Informationen zum Schweizer Führerschein

Viele Leser des Swiss Equity Magazins sind Expats, einige ohne Führerschein. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie zur Schweizer Fahrerlaubnis gelangen.

Die Schritte zur Erlangung eines Schweizer Führerscheins

  • Zehn Stunden Erste-Hilfe-Unterricht absolvieren (Nothelferkurs/Premier Secours)
  • Erfolgreiche Absolvierung der Fahrtheorieprüfung
  • Ein provisorischer Führerschein/Schülerausweis wird ausgestellt
  • Absolvieren Sie acht Stunden Theoriekurse zur Straßenverkehrskunde (Verkehrskunde/Sensibilisierung)
  • Erfolgreiche Absolvierung der praktischen Prüfung
  • Erlangung eines Schweizer Führerscheins (für neue Fahrer sind in den nächsten 3 Jahren zwei Weiterbildungskurse erforderlich)

Die Fahrtheorieprüfung

Die Schweizer Fahrprüfung umfasst eine schriftliche und eine praktische Prüfung. Die Anmeldung für die theoretische und praktische Prüfung erfolgt beim lokalen Strassenverkehrsamt (Strassenverkehrsamt/Office Cantonal des Automobiles et de la Navigation – OCAN). Für diese Prüfungen gibt es keinen Pflichtunterricht, jedoch sind zehn Stunden Erste-Hilfe-Kurse (Nothelferkurs/Premier Secours) und acht Stunden Verkehrskunde/Sensibilisierung bei einer zertifizierten Organisation obligatorisch.

Das Theoriebuch und das Straßenverkehrsbuch sind in englischer Sprache erhältlich, und einige Fahrschulen bieten Theoriekurse und -material in anderen Sprachen an. Studienbücher für die Theorieprüfung sind in den meisten Fahrschulen und im Buchhandel erhältlich. Die Theorieprüfung kann nur in einer der drei Landessprachen abgelegt werden: Französisch, Deutsch oder Italienisch. In einigen Kantonen, zum Beispiel in Zürich und Bern, ist es möglich, die Theorieprüfung auf Englisch oder in einer der drei Landessprachen abzulegen: Französisch, Deutsch oder Italienisch. Für Ausländerinnen und Ausländer, die eine dieser Sprachen nicht beherrschen, kann ein Übersetzer oder eine Übersetzerin anwesend sein. Der Übersetzer muss jedoch durch das Strassenverkehrsamt oder das OKAN beglaubigt sein.

Provisorische Führerscheine

Ein Lernführerschein/vorläufiger Führerschein (Lehrfahrausweis/permis d’élève conducteur) wird ausgestellt, wenn der Antragsteller die Theorieprüfung erfolgreich bestanden hat. Um sich für die Theorieprüfung zu qualifizieren, müssen die Studierenden nachweisen, dass sie die obligatorischen zehn Stunden Erste-Hilfe-Unterricht absolviert haben. Die Ausbildung für den Erste-Hilfe-Kurs kann nur von einem Unternehmen durchgeführt werden, das vom Bundesamt für Strassen zertifiziert ist.

Der Antrag auf Erteilung eines Lernführerscheins wird beim lokalen Strassenverkehrsamt (Strassenverkehrsamt/Service des Automobiles et de la Navigation) des Antragstellers gestellt.

Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Identitätsnachweis
  • Zwei Passfotos in Farbe
  • Ein neueres (weniger als 2 Jahre altes) Attest eines Optikers oder eines Arztes, das vom Strassenverkehrsamt oder vom OCAN beglaubigt ist.
  • Das Antragsformular für einen Lernführerschein
Verkehrskontrolle im Kanton Zürich

Verkehrskundeunterricht

Sobald der Antragsteller seinen Lernführerschein erhalten hat, kann er mit der obligatorischen achtstündigen Theorie zur Sensibilisierung für den Straßenverkehr beginnen, die unter der Bezeichnung Verkehrskundeunterricht oder Sensibilisierung bei Problemen im Straßenverkehr bekannt ist. Dabei handelt es sich um eine Einführung in die häufigsten Unfallursachen und -situationen. Besonders empfehlenswert ist der Kurs in Verkehrskundeunterricht in Oerlikon. Hier wird der Lernführerschein nach Abschluss der acht Stunden Kurs VKU in Oerlikon direkt von der Fahrschule abgestempelt. Im Kanton Genf erhält der Fahrschüler zudem zusammen mit dem Lernführerschein ein Zertifikat, das nach Abschluss der acht Stunden Sensibilisierung von der Fahrschule abgestempelt wird. In den anderen Kantonen der Romandie stempelt die Fahrschule den Lernführerschein ab.

Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen beim Fahren von einer Person über 23 Jahren begleitet werden, die seit mindestens drei Jahren im Besitz eines Führerscheins ist, und müssen einen Aufkleber L auf der Rückseite des Autos haben. Dieser kann in den meisten Supermärkten und Tankstellen gekauft werden und kann aus Plastik, einem Aufkleber oder einem Magneten bestehen. Der Lernführerschein ist zwei Jahre lang gültig.

Die praktische Fahrprüfung

Die praktische Prüfung steht allen 18-Jährigen und Älteren offen, die im Besitz eines gültigen Lernführerscheins sind. Der Bewerber wird auf seine Fähigkeit geprüft, im Verkehr zu fahren, das Fahrzeug zu parken und zu manövrieren.

Die folgenden Dokumente müssen bei der Prüfung vorgelegt werden:

  • Identitätsnachweis (Reisepass, Aufenthaltserlaubnis oder Personalausweis)
  • Erlaubnis für Lernende
  • Zulassungsdokumente des Fahrzeugs

Hinweis: Fotokopien werden nicht akzeptiert.

Wer die praktische Fahrprüfung zweimal nicht besteht, kann die Fahrprüfung erst dann erneut ablegen, wenn ein Fahrlehrer eine Bescheinigung über den Abschluss der Fahrausbildung vorlegt.

Eine Person, die ihre Führerscheinprüfung mehr als dreimal nicht bestanden hat, wird an einen Psychologen überwiesen, der feststellen wird, ob sie geistig fahrtüchtig ist und ob ein weiterer Versuch unternommen werden kann.

Zusätzliche Tests erforderlich

Nach bestandener praktischer Fahrprüfung erhält der Fahrer einen vorläufigen Führerschein mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Während dieser Zeit muss der Fahrer zwei eintägige Ausbildungskurse in einem zugelassenen privaten Prüfungszentrum besuchen. Der erste eintägige Kurs sollte innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des vorläufigen Führerscheins absolviert werden, der zweite innerhalb von drei Jahren und nach Ablegung der ersten Prüfung.

Sobald die Person die zusätzlichen Fahrkurse absolviert hat, erhält sie ihren vollständigen Führerschein, der lebenslang gültig ist. Der endgültige Führerschein wird erst nach Ablauf der drei Jahre ausgestellt. Fahrer, die älter als 70 Jahre sind, müssen alle zwei Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, sicher zu fahren.