Die Lastenfreistellung beim Immobilienkauf

Warum eine rechtssichere Lastenfreistellung entscheidend für Käufer und Verkäufer ist. Die Notare Selzer Reiff erklären den Ablauf und bieten umfassende Unterstützung beim Immobilienkauf.

Die Lastenfreistellung beim Immobilienkauf

Selzer Reiff Notare zur Lastenfreistellung beim Immobilienkauf

Frankfurt, 10. Oktober 2024 – Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt die Lastenfreistellung eine entscheidende Rolle. Sie stellt sicher, dass der Käufer das Eigentum frei von Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden erwirbt. Der Prozess der Lastenfreistellung ist oft komplex und erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen Notar, Gläubigern und Grundbuchamt. Ein Fachbeitrag von Selzer Reiff Notare, Frankfurt, gibt einen Überblick über diesen wichtigen Schritt und zeigt, wie eine reibungslose Eigentümerübertragung bei Immobilien mit bestehenden Grundpfandrechten erfolgen kann.

Was ist die Lastenfreistellung und warum ist sie wichtig?

Die Lastenfreistellung bezeichnet den Vorgang, bei dem bestehende Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden oder Vormerkungen, Nießbrauch- und Wohnungsrechte vor der Übereignung einer Immobilie gelöscht werden. Der Käufer möchte in der Regel eine lastenfreie Immobilie erwerben und nicht für Schulden des Vorbesitzers haften oder weitere Verpflichtungen übernehmen müssen.

Da Hypotheken und Grundschulden oft als Sicherheiten für Kredite eingetragen werden, ist es entscheidend, dass diese vor dem Eigentumsübergang aus dem Grundbuch entfernt werden. Ohne eine ordnungsgemäße Lastenfreistellung kann es zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken für den Käufer kommen.

In ihrem Artikel erläutern die Notarinnen des Notarbüros Selzer Reiff Notare aus Frankfurt die rechtlichen Hintergründe der Lastenfreistellung, die sich aus dem Grundbuchrecht und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben. Besonders für Laien kann dieser Prozess schwer verständlich sein. Daher ist eine professionelle notarielle Begleitung unerlässlich. Der Beitrag bietet nicht nur einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, sondern auch eine verständliche Erklärung der einzelnen Schritte.

Der Ablauf der Lastenfreistellung: Eine Aufgabe für den Notar

Die Lastenfreistellung beginnt meist mit der Beauftragung des Notars im Rahmen des Immobilienkaufvertrags. Der Notar übernimmt die zentrale Rolle in diesem Prozess. Er sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen in der richtigen Form vorliegen, bevor der Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt wird. Dazu gehört die Einholung von Forderungsaufstellungen der Gläubiger, die Einholung von Lastenfreistellungserklärungen (auch Löschungsbewilligung genannt) und die anschließende Beantragung der Löschung der Grundpfandrechte im Grundbuch.

In vielen Fällen ist der Verkäufer nicht in der Lage, offene Verbindlichkeiten vor dem Verkauf zu begleichen. Der Notar fungiert dann als Treuhänder. Er überwacht, dass die Zahlung des Immobilienkäufers direkt zur Begleichung der Verbindlichkeiten verwendet wird und der Verkäufer nur den Restbetrag erhält.

Der Fachbeitrag erklärt detailliert, wie diese Treuhandabwicklung funktioniert und welche Dokumente für eine erfolgreiche Lastenfreistellung benötigt werden.

Rechtliche Absicherung durch den Notar

Eine saubere und rechtlich einwandfreie Abwicklung der Lastenfreistellung ist unerlässlich, um sowohl Käufer als auch Verkäufer vor rechtlichen Risiken zu schützen. Der Notar überwacht den gesamten Prozess und stellt sicher, dass die Löschung der Grundpfandrechte erst erfolgt, wenn die Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Auch sorgt er dafür, dass alle Lastenfreistellungserklärungen vor der Kaufpreiszahlung vorliegen. Diese sorgfältige Koordination minimiert das Risiko für alle Beteiligten.

Der vollständige Fachbeitrag zur Lastenfreistellung ist unter folgender Internetadresse verfügbar:

Lastenfreistellung beim Immobilienkauf

Selzer Reiff Notare: Partner im Immobilienrecht

Das Notarbüro Selzer Reiff Notare aus Frankfurt bieten langjährige Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts. Die Kanzlei unterstützt sie insbesondere bei Kaufverträgen über Grundbesitz, bei der Abwicklung von Lastenfreistellungen sowie die Bestellung von Grundschulden und Hypotheken. Dank dieser Expertise erhalten Käufer und Verkäufer eine fundierte Betreuung, sodass der Immobilienkauf rechtssicher und ohne unangenehme Überraschungen abläuft.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen und Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Die beiden Notarinnen betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen. Als in Frankfurt berufene Notare bieten sie das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an: von Immobilienkäufen über Eheverträge und Testamente bis zur Beurkundung unterschiedlichster Rechtsvorgänge. Für Unternehmen bieten Selzer Reiff Notare bei Gründungen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen etc. die notwendige notarielle Unterstützung.

Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Tag-It: Lastenfreistellung, Immobilie verkaufen, Haus, Wohnung, Gewerbeimmobilien, Immobilienverträge, Immobilienkaufverträge, Notar, Frankfurt am Main, Notarbüro, Notariat, Beurkundung

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht und Familienrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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Stellenangebot: Notarfachangestellte (m/w/d) in Frankfurt am Main

Selzer Reiff Notare stellen ein: Notarfachangestellte. Arbeiten in familiärem Arbeitsklima mit vielfältigen Aufgaben. Jetzt bewerben.

Stellenangebot: Notarfachangestellte (m/w/d) in Frankfurt am Main

Stellenangebot: Notarfachangestellte (m/w/d) – Selzer Reiff Notare, Frankfurt am Main

Frankfurt, 18. April 2024 – Das Notarbüro Selzer Reiff Notare sucht Verstärkung. Ausgeschrieben ist eine langfristige, spannende, abwechslungsreiche und überdurchschnittlich vergütete Tätigkeit in Frankfurt für ausgebildete Notarfachangestellte (m/w/d).

„Sie arbeiten bei uns im Team zusammen mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, davon eine Notariatsleiterin sowie ein junger Notariatsassistent und eine junge Notariatsfachangestellte“, beschreibt Notarin Bettina Selzer das Arbeitsumfeld. Sie hebt besonders das sehr gute, familiäre Arbeitsklima im Notarbüro hervor. Für das neue Team-Mitglied steht ein klimatisierter, ergonomischer Arbeitsplatz in frisch sanierten Kanzleiräumen zur Verfügung, zentral im Frankfurter Westend.

„Wir sind gespannt auf Ihre Bewerbung“, betont Bettina Selzer. „Sie unterstützen uns Notare bei der Vorbereitung, dem Entwurf und der Abwicklung der Urkunden. Darüber hinaus sind Sie fachlich kompetenter Ansprechpartner für unsere Mandanten, der ihnen Fragen kurzfristig beantwortet und Termine bei den Notaren zeitnah zur Verfügung stellt. Wir arbeiten mit RA-Micro und freuen uns über Mitarbeiter, die mit uns auf gleicher Augenhöhe und selbständig arbeiten.“

Weitere Infos und Bewerbung:
https://www.selzer-reiff.de/stellenangebot-notarfachangestellte/

Über Selzer Reiff Notare, Frankfurt

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit 2011 sind wir als Notare in Frankfurt am Main tätig, seit einigen Jahren ausschließlich in diesem Bereich.

Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage). Damit ist der neue Arbeitsplatz auch ausgezeichnet mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Familienrecht, im Erbrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Tag-It: Stellenangebote Notarfachangestellte, Notarfachangestellter, Jobs, Stellenausschreibung, Notar, Frankfurt am Main, Notarbüro, Notariat

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht und Familienrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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Die MOOG Partnerschaftsgesellschaft feiert 75 Jahre

Jubiläumsfest im Wiest Audi Zentrum Darmstadt – Gesellschafterin Luise Gerischer nach 33 Jahren verabschiedet

Die MOOG Partnerschaftsgesellschaft feiert 75 Jahre

Die Gesellschafter der MOOG Partnerschaftsgesellschaft blickte beim Jubiläumsfest mit Gästen und Mit (Bildquelle: MOOG Partnerschaftsgesellschaft)

Darmstadt, 14. Juni 2023 – 75 Jahre MOOG feierte die multidisziplinäre Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung mit mehr als 250 Gästen Anfang Juni im Wiest Audi Zentrum Darmstadt. Luise Gerischer, über viele Jahrzehnte hinweg eine der geschäftsführenden Gesellschafterinnen, wurde nach 33 Jahren Kanzleizugehörigkeit in den Ruhestand verabschiedet. Mandanten, Kooperationspartner, Mitarbeiter und Freunde der Kanzlei erlebten einen unterhaltsamen Sommerabend auf dem Außengelände und in der Ausstellungshalle des Autohauses. In ihren Grußworten zeichneten die MOOG-Gesellschafter das Bild einer dynamischen Firmengeschichte von den Anfängen des Familienunternehmens bis zur heutigen Partnerschaftsgesellschaft. Sie gehört heute zu den größten Wirtschaftskanzleien Südhessens, mit 14 Partnern und 150 Mitarbeitern an den Standorten Darmstadt, Freiberg und Dresden.

„Wir betreuen jedes Jahr mehr als 5.000 Mandanten“, sagte MOOG-Gesellschafter Dirk Langner bei der Begrüßung und ordnete ein, „dies vor dem Hintergrund, dass alles im Wohnzimmer begann.“ Nach der „Geburtsstunde“ 1948 sei Firmengründer Otto Moog noch mit dem Vespa-Roller zu Mandanten gefahren – auf dem Sitz hinter ihm: die Sekretärin mit Schreibmaschine. Einen historischen Bezug stellte auch der Ort der Feier her: Die Wiest-Autohäuser gehörten neben dem Krämer Getränkefachhandel in Alsbach-Hähnlein zu den ersten MOOG-Mandanten. Wiest-Seniorchef Bert Nitsche und Ralf Krämer wurden auf die Bühne gebeten und brachten mit ihren Schilderungen die Prinzipien zum Ausdruck, die damals wie heute die Geschäftsbeziehungen von MOOG prägen: persönliche Nähe und Vertrauen.

Als Meilensteine nannte Dirk Langner die schrittweise Ausweitung des ursprünglichen Steuerberatungsangebots um Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung und damit die Entwicklung zur Steuer- und Anwaltskanzlei, nachdem 1981 Rechtsanwältin Ilona und Steuerberater und Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Moog in die Kanzlei eingetreten waren. 1986 übergab Otto Moog die Firma der nächsten Generation.

Niederlassungen in Freiberg und Dresden
Pragmatisch neue Wege ging MOOG 1990: Noch vor der Währungsunion eröffnete die Kanzlei eine Niederlassung im sächsischen Freiberg – eine der ersten neu gegründeten Kanzleien in den neuen Bundesländern. 2011 das Jahr mit den meisten Veränderungen in der MOOG-Geschichte: Mit Dresden kam ein weiterer Standort hinzu und am Stammsitz fusionierte MOOG mit der Darmstädter Kanzlei Schmunk Haase Leber.

Gute fachliche Verbindungen und der fundierte Austausch mit Spezialisten und Branchenkollegen sind unverzichtbar für eine multidisziplinäre Kanzlei. Das hat MOOG schon frühzeitig erkannt. Seit 2002 gehört sie zum internationalen Netzwerk MSI Global Alliance und pflegt darin den direkten persönlichen Kontakt zu Beratungsunternehmen in mehr als 100 Ländern. Aus dem weltweiten Zusammenschluss führender Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer bezieht MOOG seine auch international starke Beratungskompetenz für seine global aufgestellten Mandanten.

2017 erweiterte das vierte Angebot das Spektrum der Kanzlei. Das Notariat, unter einem Dach mit Steuerberatung, Anwaltsbereich und Wirtschaftsprüfung, bietet nun alle Vorteile des Multidisziplinären, getreu dem MOOG-Leitspruch: „Von der Vielfalt profitieren“. Viele sensible Schnittstellen zwischen den Disziplinen, die heute nicht mehr scharf zu trennen sind, verlangen eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Kollegenteam – auf die auch im Kontakt mit den Mandanten großer Wert gelegt wird.

Steuerberatung 4.0 und Rechtsberatung 4.0
„In Zeiten von ChatGPT beraten wir noch immer persönlich“, so Dirk Langner schmunzelnd. Dennoch habe die Digitalisierung einen großen Stellenwert in der Partnerschaftsgesellschaft, die sie jedoch nicht als Selbstzweck oder Label eines „modernen“ Unternehmens versteht. Vielmehr bietet Digitalisierung viele Chance für den Arbeitsalltag in der Kanzlei und die Zusammenarbeit mit den Mandanten – im Sinne einer zukunftsfähigen Steuerberatung 4.0 und Rechtsberatung 4.0.

Die Kanzlei wächst weiter und ist als attraktiver Arbeitgeber sehr gefragt – allein 2022 kamen 25 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzu. Die Leistung des gesamten Teams wurde im Laufe des Abends mehrfach als Grundlage des gemeinsamen Erfolgs genannt. Angesichts der herausragenden Position, die MOOG heute in Südhessen und Mittelsachsen hat, sprach Gesellschafter Claus-Peter Stein von einem „Gefühl großer Dankbarkeit – im Blick zurück und mit großem Dank an die Mitgestalter“, unter anderem Ilona und Rüdiger Moog – und nicht zuletzt Luise Gerischer, die er mit großem Respekt für ihre Leistungen für Kanzlei und Mandanten gleichermaßen und mit Wehmut verabschiedete. Seine langjährige Kollegin zeigte sich dankbar, dass sie zur Entwicklung und zum Erfolg der Kanzlei beitragen durfte. Zu den Gästen sagte sie: „Ich sehe die MOOG Partnerschaftsgesellschaft sehr gut aufgestellt. Sie wird bleiben, was sie schon immer war: verlässlich, solide und der Partner an Ihrer Seite.“ Dem schloss sich Dirk Langner an und ergänzte: „Auch Ihrem Wachstum ist unser Wachstum zu verdanken.“

Über MOOG:
Die Partnerschaftsgesellschaft mbB ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, multidisziplinäre Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung. Die von 14 Partnern geführte Gesellschaft berät mit 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem Unternehmen, Kapitalgesellschaften und Privatpersonen. An den Standorten Darmstadt, Dresden, und Freiberg (Sachsen) sind insgesamt 42 Berufsträger – Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare – tätig.

Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023 wird die MOOG Partnerschaftsgesellschaft als eine von insgesamt 20 Wirtschaftskanzleien in Hessen (ohne Frankfurt) empfohlen. Die Immobilien Zeitung hat sie auch 2022/2023 als eine der wichtigsten deutschen Kanzleien für Immobilienrecht benannt.

Als Mitglied der MSI Global Alliance, einem weltweiten Zusammenschluss mittelständischer Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien, verfügt MOOG über eine starke internationale Beratungskompetenz.
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Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Notarin Sonja Reiff erläutert die Vorteile einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bei der Übertragung von Immobilien an die Kinder oder Enkel.

Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Notarin Sonja Reiff zur Immobilienübertragung mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Frankfurt, 29. November 2022 – Häufig ist die Übertragung von Immobilienvermögen an die Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten sinnvoll und gewünscht. Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge innerhalb der Familie können so mehrfach in Anspruch genommen werden. Das spart Steuern. Allerdings ist dabei einiges zu bedenken und rechtssicher zu regeln. Die Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft eröffnet hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

„Bei werthaltigen Immobilien ist häufig keine Übertragung der gesamten Immobilie auf die Kinder möglich, ohne dass Schenkungssteuer entsteht“, erklärt Notarin Sonja Reiff. „Es bietet sich nun an, nur einen Teil der Immobilie zu übereignen. Durch die Gründung einer Familiengesellschaft und die Einbringung der Immobilie in diese können viele wichtige Aspekte bei der Immobilienübertragung rechtssicher festgelegt werden. Die Gesellschaft ist dann Eigentümer der Immobilie, die beteiligten Personen sind Gesellschafter mit entsprechenden Anteilen. Rechte und Ansprüche im Innenverhältnis lassen sich hierbei sehr detailliert im Rahmen des Gesellschaftervertrages festlegen.“

Findet hingegen eine einfache Übertragung von Miteigentumsanteilen an die Kinder statt, dann sind die Eltern mit den Kindern gemeinsame Eigentümer, sogenannte Bruchteilseigentümer. Alle Bruchteilseigentümer haben grundsätzlich gleiche Rechte. Der übertragene Elternteil kann nicht ohne Weiteres die Immobilienverwaltung alleine übernehmen. Die Kinder könnten als Miteigentümer im Streitfall sogar die Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft fordern. Ohne Einigung erfolgt dann eine Teilungsversteigerung über das Gericht. Auch Haftungsausschlüsse, zum Beispiel für minderjährige Kinder oder Enkel, sind schwierig.

Als Rechtsform für die Immobilienübertragung ist in der Regel die Gründung einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sinnvoll. Häufig übernehmen die Eltern dann die Rolle als Geschäftsführer und haftender Komplementär. Die Kinder werden Kommanditisten mit beschränkter Haftung. Wenn keine Person die persönliche Haftung übernehmen soll, kann als Komplementärin auch eine GmbH eingesetzt und eine GmbH & Co.KG gegründet werden. Beides hat seine Vor- und Nachteile.

Weiterhin bietet die immobilienverwaltende Familiengesellschaft im Rahmen des Gesellschaftervertrages zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. zur Kündigung und zum Ausscheiden von Gesellschaftern sowie deren Pflichten, um die beabsichtigte Nutzung und den Erhalt der Immobilie auch nach der Übertragung sicherzustellen.

Ausführlicher stellt Notarin Sonja Reiff das Thema in einem neuen Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare dar:
https://www.immobilien-notar.info/fachbeitraege-publikationen/uebertragung-immobilien-vorteile-vermoegensverwaltende-personengesellschaft/

Selzer Reiff Notare für Immobilien in Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Ausführliche Infos zum Leistungsangebot der Notare im Immobilienrecht:
https://www.immobilien-notar.info/

Tag-It: Familiengesellschaft, Immobilie teilweise übertragen, Bruchteilseigentümer, Vererben, Schenkung, Immobilienübertragung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Freibeträge, Notar, Frankfurt, Notariat

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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Der Übergabevertrag: lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Aus steuerlicher Sicht kann eine Übertragung, z.B. von Immobilienvermögen zu Lebzeiten sehr sinnvoll sein. Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, informiert über Details und Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Übergabevertrag: lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Sonja Reiff, Notar Frankfurt, zum Thema Erbe, Steuern und lebzeitige Übertragung von Immobilien

Frankfurt, 17. November 2021 – Wird Vermögen vererbt, so fällt in der Regel Erbschaftssteuer an. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich festgesetzte Freibeträge, die z.B. Kindern und engen Verwandten zustehen. Wenn diese Freibeträge nicht ausreichen, kann eine lebzeitige Übertragung beispielsweise von Immobilienbesitz die Steuerlast mindern. Wie dies grundsätzlich erfolgt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, erklärt Notarin Sonja Reiff in einem aktuellen Fachbeitrag auf der Internetseite der Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.

Oftmals ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoll, dass Eltern bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Es gibt zwar Freibeträge und auf den ersten Blick mögen diese auch sehr großzügig aussehen. Im Zuge der stark gestiegenen Immobilienpreise sind sie jedoch schnell erreicht. Dann ist Erbschaftssteuer zu zahlen. Im schlimmsten Fall muss die vererbte Immobilie verkauft werden, um die Steuerschuld zu begleichen, obwohl dies vielleicht gar nicht gewünscht war.

Erfolgt bereits zu Lebzeiten eine Schenkung der Eltern an ihre Kinder, so kann der Steuerfreibetrag mehrfach in Anspruch genommen werden, um das Vermögen möglichst steuerfrei zu übertragen. Im Falle der Schenkung zu Lebzeiten sowie auch im Erbfall beträgt der Steuerfreibetrag jedes Kindes nach jedem Elternteil 400.000 EUR. Dieser Steuerfreibetrag entsteht nach 10 Jahren wieder neu.

Die Übertragung einer Wohnung oder eines Wohnhauses im Wege der Schenkung von den Eltern an die Kinder muss notariell beurkundet werden. Sie erfolgt im Rahmen eines sogenannten Übertragungs- oder Überlassungsvertrages. Man spricht auch von einer Immobilienübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Wird Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, sind in den allermeisten Fällen verschiedene finanzielle und juristische Einzelheiten zu berücksichtigen. Eine ausführliche Beratung durch den Notar ist hier dringend zu empfehlen, damit die Interessen beider Vertragsparteien ausreichend berücksichtigt werden können. Dies gilt in besonderem Maße, wenn es sich bei der zu übertragenden Immobilie um das selbstgenutzte Wohnhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung der Eltern handelt.

Welche Nutzungsmöglichkeiten und Rechte sollten den Eltern nach der Übertragung eingeräumt werden? Erhalten sie ein Wohnungsrecht oder ein umfassenderes Nießbrauchrecht?

Sollten gegebenenfalls Rückübertragungsrechte im Grundbuch festgeschrieben werden, um einem Verlust der Immobilie durch Verkauf ohne Zustimmung, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Vorversterbens, Geschäftsunfähigkeit oder Scheidung der Kinder vorzubeugen?

Wie verhält es sich mit vorhandenen Darlehensverpflichtungen und Grundschulden sowie den damit verbundenen Haftungsfragen?

Welche Auswirkungen soll die Immobilienübertragung zu Lebzeiten auf die Pflichtteilsanrechnung im Erbfall haben?

Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen bietet der Fachbeitrag „Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder“ von Sonja Reiff, Notar Frankfurt:

Der Übergabevertrag – Die lebzeitige Immobilienübertragung von den Eltern auf ihre Kinder

Selzer Reiff Notare, Frankfurt

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Im Bereich des Immobilienrechts und Erbrechts, beim Kauf und Verkauf sowie der Übertragung von Immobilien und der entsprechenden Gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Übertragungsverträgen und Überlassungsverträgen besitzen die Notare umfangreiche Expertise.

Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten und Schenkungsverträgen, bei Grundstücksübertragungsverträgen (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge), bei der Bestellung von Vorkaufsrechten, Grundstückskaufverträgen, Immobilienkaufverträgen, Wohnungskaufverträgen, Bauträgerverträgen und der Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte), Bildung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten) sowie der Begründung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufverträgen.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungsübersicht im Immobilienrecht:

Notar Frankfurt: Immobilienrecht

Tag-It: Immobilien übertragen, Immobilienschenkung, Übertragungsvertrag, Überlassungsvertrag, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht, Notar, Erbe, Schenkung, vorweggenommene Erbfolge, Erbschaftssteuer, Immobilienrecht, Grundstückskaufvertrag, Vertragsgestaltung, Beurkundung

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Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

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Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf

Exklusivitätsvereinbarungen sind beim gewerblichen Immobilienkauf ein oft genutztes Mittel, um vorab die Eignung prüfen zu können. Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, gibt einen Überblick.

Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf

Notarin Bettina Selzer, Frankfurt, zur Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf

Frankfurt, 8. September 2021 – Bevor sich ein gewerblicher Käufer dazu entschließt, eine Immobilie zu kaufen, wird er in der Regel zunächst prüfen wollen, ob die Immobilie für seine Zwecke überhaupt geeignet ist. Um die rechtlichen, steuerlichen und baurechtlichen Risiken besser abschätzen zu können, fordert der gewerbliche Kaufinteressent häufig vom Verkäufer die Unterzeichnung einer Exklusivitätsvereinbarung oder eines Letter of Intent (L.O.I.).

Die Exklusivitätsvereinbarung umfasst meist das Recht des Käufers für einen bestimmten Zeitraum alleine mit dem Verkäufer über die Gewerbeimmobilie zu verhandeln. Der Verkäufer darf die Immobilie in dieser Zeit nicht an einen Dritten verkaufen. Bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung durch parallele Verhandlungen mit Dritten droht dem Verkäufer Schadensersatz. Auch wenn diese Vereinbarung nicht beurkundet werden muss, kann der Schadensersatzanspruch gegebenenfalls erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden.

Beim gewerblichen Immobilienverkauf muss der Verkäufer regelmäßig hierzu bereit sein und auch sämtliche Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung stellen. Er sollte jedoch auch auf den Erhalt einer Gegenleistung achten. Geheimhaltungspflichten sind selbstverständlich. Für den Verkäufer ist weiterhin wichtig darauf zu achten, dass er vom potentiellen Käufer einen Nachweis über dessen Liquidität, bestenfalls eine Sicherung des Kaufpreisanspruchs durch eine Bankbürgschaft zu Beginn des Prüfungsverfahrens erhält. Zudem sollte vorher geklärt sein, wer die Rechtsanwaltskosten des Verkäufers trägt, wenn der Kaufinteressent sich gegen einen Kauf der Immobilie entscheidet.

Weitere Informationen bietet der Fachbeitrag „Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf“ von Bettina Selzer, Notar Frankfurt:

Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf

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Im Bereich des Immobilienrechts sowie beim Kauf und Verkauf von Gewerbeimmobilien besitzen die Notare umfangreiche Expertise. Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei der Bestellung von Vorkaufsrechten, Grundstückskaufverträge, Immobilienkaufverträgen, Wohnungskaufverträge, Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge), Bauträgerverträge und Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte), Bildung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten) sowie der Begründung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufverträgen.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungsübersicht im Familienrecht:

Notar Frankfurt: Immobilienrecht

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Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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SELZER REIFF Notare, Frankfurt
Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17
presse@selzer-reiff.de

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