WEG-Verwaltung: Branche vor tiefgreifenden Änderungen

WEG-Verwaltung: Branche vor tiefgreifenden Änderungen

Frag einen WEG-Verwalter sieht deutschlandweite Veränderungen innerhalb der Branche der WEG-Verwaltung innerhalb kurzer bis mittlerer Frist. Eines der größten Online-Portale für die WEG-Verwaltung in Deutschland stützt sich dabei auf eigene Daten und Marktbeobachtungen.

„Vergütungsdilemma“ nannte es unlängst ein Spitzenvertreter der Branche auf Social-Media, in dem der Berufstand der WEG-Verwaltungen steckt. Die Verwaltervergütung ist zu gering, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und den Beruf so attraktiv zu machen, dass Fachkräfte gewonnen und gebunden werden können. „Teilweise ist die Vergütung sogar zu gering, um wirtschaftlich zu arbeiten“, so der Gründer von frag einen WEG-Verwalter (https://www.frag-einen-weg-verwalter.de/).

„In der Tat stellen wir fest, dass insbesondere kleine Wohnungseigentümergemeinschaften keine WEG-Verwaltung finden, die überhaupt bereit ist, ein Angebot für die Verwaltung abzugeben“, so Dirk Schubert, der mit der Eight IT Service (https://www.eight-it.de/) für das Tagesgeschäft verantwortlich ist. „Das ist jedoch kein kollektiver Boykott, sondern einfache, betriebswirtschaftliche Notwendigkeit“, so Schubert weiter.

Bei der Prognose, dass die Verwalterhonorare bereits kurzfristig ansteigen werden, sind sich Unternehmensvertreter relativ einig. „Wir können bereits jetzt schon feststellen, dass höhere Verwaltergebühren im Markt z. T. eingepreist sind, denn oft fragen Verwaltungsbeiräte nicht mehr primär nach dem Preis, sondern nach der Qualifikation der anbietenden WEG-Verwaltung. Und da sind sachkundige WEG-Verwaltungen klar im Vorteil. Sie werden in der Lage sein, eine höhere Verwaltervergütung zu vereinnahmen“, so Schubert abschließend.

Frag einen WEG-Verwalter ist eines der größten Online-Portale für die WEG-Verwaltung in Deutschland. Es ist an über 3.100 Standorten in ganz Deutschland vertreten. Die rund 9 Mio. Besitzer und Eigentümer von Eigentumswohnungen in Deutschland finden auf dem Portal ausschließlich sachkundige WEG-Verwaltungen.

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Bevor die Stimmung kippt: Konflikte in der WEG professionell lösen!

In Eigentümergemeinschaften kann es schnell knirschen. Mit einem qualifizierten Verwalter lassen sich Konflikte vermeiden – oder auf kluge Weis lösen.

Bevor die Stimmung kippt: Konflikte in der WEG professionell lösen!

ImmoConcept Hillemeier GmbH

Konflikte in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) entzünden sich häufig an scheinbaren Bagatellen – etwa falsch abgestellten Fahrrädern oder der Nutzung gemeinschaftlicher Flächen. Sind Emotionen im Spiel, wird aus der sprichwörtlichen Mücke schnell ein Elefant. Das ist erst recht der Fall, wenn sich einzelne Miteigentümer bewusst und wiederholt über Regeln hinwegsetzen. Und wenn es sozusagen „an die Substanz“ geht – bei aufwendigen Sanierungen etwa – und damit ans Geld, können die Meinungen sehr weit auseinandergehen. Droht Stillstand durch Uneinigkeit, kommt es auf den Verwalter an, den Erhalt der Immobilie sicherzustellen.

Der Immobilienverwalter übernimmt die wirtschaftliche, technische und rechtliche Betreuung einer Immobilie im Auftrag der Eigentümergemeinschaft. Er sorgt für den Werterhalt des Gebäudes, organisiert Versammlungen, setzt Beschlüsse um und koordiniert Dienstleister und Instandhaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus vermittelt er bei Konflikten, wahrt Neutralität und schafft Strukturen für eine funktionierende Zusammenarbeit der Eigentümer.

Der Verwalter ist Mediator und Konfliktlöser
Somit ist ein qualifizierter Verwalter weit mehr als ein Organisator. Er sorgt nicht nur für die technische und kaufmännische Abwicklung, sondern er ist auch Vermittler, Mediator und Konfliktlöser, am besten, bevor es hakt. „Entscheidend ist, nicht erst dann zu reagieren, wenn ein Streit bereits ausgebrochen ist“, betont Frank Hillemeier von ImmoConcept Hillemeier GmbH (ICVG Gruppe), einer der größten privat geführten Immobilienverwaltungen im Rheinland. „Es geht vielmehr um Konfliktvermeidung. Frühzeitige Kommunikation, Transparenz und klare Regelungen sind der Schlüssel dazu.“

Kommunikation statt Konfrontation
Die „Fallkonstellationen“ wie sie in Erfahrungskreisen von Immobilienverwaltern regelmäßig ausgetauscht werden, sind vielfältig, wie Beispiele zeigen. In einer WEG richtet eine Erdgeschosspartei Blumenbeete und einen Grillplatz ein, ohne dass die anderen Eigentümer dem zugestimmt haben. Oder es droht die notwendige Sanierung einer Tiefgarage daran zu scheitern, dass einige Eigentümer die Sonderumlage nicht mittragen wollen. Ein zweites Gutachten überzeugt die Skeptiker und eine Kombination von Umlage und stärkerer Rücklagenbildung löst den Knoten schließlich endgültig. Hillemeier: „Transparenz schafft Vertrauen und eine intelligente Finanzierungslösung den nötigen Rückhalt bei der Umsetzung. Ob es sich um Alltagsfragen handelt oder um grundsätzlich Probleme: Die Interessen liegen oft weit auseinander. In solchen Fällen hilft nur ein strukturierter Aushandlungsprozess.“

Alles was Recht ist
Nicht immer lässt sich Streit vermeiden. Dann ist es hilfreich, wenn der Verwalter mit dem WEG-Recht souverän umzugehen weiß. Etwa dann, wenn ein Eigentümer auf seinem Balkon eigenmächtig einen Wintergarten errichtet. Denn dieser stellt nach WEG-Recht eine bauliche Veränderung dar und erfordert die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Neben einer optischen Beeinträchtigung kann auch die Statik betroffen sein. Der Verwalter wird nach erfolglosen Abmahnungen einen gerichtliche Verfügung auf Rückbau erwirken.

Kommunikation statt Konfrontation
Idealerweise sind juristische Mittel die Ausnahme. In Potsdam, wo unter anderem Olaf Scholz Miteigentümer einer WEG ist, kam es nach seinem Einzug noch zu seiner Zeit als Bundeskanzler zu Diskussionen über die Sicherheitsmaßnahmen. Polizeipräsenz, Absperrungen und nächtliche Beleuchtung führten zu Unmut bei den Nachbarn. Die Situation wurde durch Gespräche und gegenseitige Rücksichtnahme entspannt. „Ein Verwalter kann dazu beitragen, dass eine WEG auch in belastenden Situationen kommunikations- und lösungsfähig bleibt“, betont Frank Hillemeier von der ICVG Gruppe.

Frank Hillemeier ist Gründer Geschäftsführer der ImmoConcept Hillemeier GmbH, einer der mit mehr als 14.000 verwalteten Wohn- und Gewerbeobjekten größten privat geführten Immobilienverwaltungen im Rheinland. ImmoConcept steht für eine effiziente, rechtssichere und werterhaltende Verwaltung von Wohnungseigentum und Mietliegenschaften mit einem klar strukturierten Verwaltungsansatz und digital unterstützten Prozessen.

Von Bonn über Köln bis Düsseldorf über die Rhein-Achse verteilt, ist die ImmoConcept Hillemeier seit über 20 Jahren in allen Bereichen des ImmobilienManagement tätig. Von der WEG-Verwaltung über die Mietverwaltung, SEV-Verwaltung, Property Management sowie Vermietung und Verkauf ist die Firma mit ihrem Team persönlich und regional verankert.
Das Unternehmen ist digital aufgestellt und bietet für ihre Kunden mit der eigenen My-Immo-App sowie dem WhatsApp Chatbot isi neben dem persönlichen Kontakt eine zusätzliche Möglichkeit der passgenauen Kommunikation. Durch den Zugriff auf wichtige Dokumente, die Möglichkeit der direkten Schadensmeldung oder eine schnelle Information über mögliche Störungen im Objekt und ein digitales Störungs- und Handwerkerverzeichnis gibt es die Möglichkeit der geschmeidigen Kommunikation jederzeit und von überall schnell und unkompliziert auch via Smartphone.

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ImmoConcept Hillemeier GmbH
Frank Hillemeier
Von-Der-Wettern-Str. 21
51149 Köln
02203 20700
https://icvg-gruppe.de/

Nachfrage nach sachkundiger WEG-Verwaltung steigt weiter

Nachfrage nach sachkundiger WEG-Verwaltung steigt weiter

Frag einen WEG-Verwalter, das deutschlandweite Online-Portal für WEG-Verwaltungen, hat durch Auswertung interner Daten festgestellt, dass sich die Nachfrage nach sachkundigen WEG-Verwaltungen in ganz Deutschland verstärkt. Im letzten Jahr genauso, wie im Jahr 2025.

Durch die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde für Wohnungseigentümer der grundsätzliche Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt. Diese Regelungen gelten seit Dezember 2023. Für bestehende Verträge sind sie durch Übergangsvorschriften seit Juni 2024 gültig. Mithin kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen nur noch von einem zertifizierten Verwalter oder einer zertifizieren Verwalterin verwaltet werden.

Frag einen WEG-Verwalter hat intern ausgewertet, inwiefern Wohnungseigentümergemeinschaften diese Regelungen nutzen. „Als eines der größten Online Portale für die WEG-Verwaltung in Deutschland können wir dabei auf einen soliden Datenbestand zugreifen, wie z. B. direkte Anfragen und Serverdaten“, so Dirk Schubert, der mit seinem Unternehmen Eight IT Service (https://www.eight-it.de) für die Server zuständig ist. Nach seiner Einschätzung zeigt sich dabei ein bundesweiter Trend. „Es dauert normalerweise eine gewisse Zeit, bis solche Gesetzesänderungen bei allen Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft und am Markt ankommen. Wir konnte jedoch bereits im Jahr 2024 eine verstärkte Nachfrage nach sachkundigen WEG-Verwaltungen feststellen. Jetzt, wo viele Eigentümerversammlungen stattfinden oder unmittelbar bevorstehen, sehen wir nochmal einen Anstieg der Nachfrage im Vergleich zum Vorjahreszeitraum“, so Schubert.

Schon lange werden die Berufszulassungsvoraussetzungen, ein möglicher Sachkundenachweis, die Fortbildungspflicht und der zertifizierte Verwalter innerhalb und außerhalb der Branche diskutiert. „Die Zahlen bestätigen uns in unserem Kurs, von Anfang an auf die Sachkunde der bei uns gelisteten WEG-Verwaltungen zu achten“, wird der kürzlich zum „Unternehmer der Zukunft“ ausgezeichnete Gründer von frag einen WEG-Verwalter (https://www.frag-einen-weg-verwalter.de) zitiert, „denn es zeigt sich, dass die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer unseren Service verstärkt nutzen.“

Dass dieser Trend anhalten wird, daran besteht von Unternehmensseite kein Zweifel. Positives Feedback von Verwaltungsbeiräten, Immobilieneigentümern und -eigentümerinnen und von zahlreichen WEG-Verwaltungen, bestätigen die Unternehmensverantwortlichen in ihrer Annahme, so dass sie bereits für die nächsten Jahre einen weiteren Anstieg der Nachfrage nach sachkundigen WEG-Verwaltungen prognostizieren.

Frag einen WEG-Verwalter ist eines der größten Online-Portale für die WEG-Verwaltung in Deutschland. Es ist an über 3.100 Standorten in ganz Deutschland vertreten. Die rund 9 Mio. Besitzer und Eigentümer von Eigentumswohnungen in Deutschland finden auf dem Portal ausschließlich sachkundige WEG-Verwaltungen.

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Frag einen WEG-Verwalter ist „Unternehmen der Zukunft“

Frag einen WEG-Verwalter ist "Unternehmen der Zukunft"

Das Online-Portal für WEG-Verwaltung erhält den gemeinsamen Preis des Deutschen Innovationsinstituts für Digitalisierung und Nachhaltigkeit (diind) und des DUP UNTERNEHMER-Magazins (DUP) am 12. Juni in Essen. Der Preis honoriert die unternehmerische Leistung des Gründers.

Das diind überprüft regelmäßig die unternehmerischen Aktivitäten und Geschäftspraktiken des deutschen Mittelstandes. In einem mehrstufigen Prüfungsprozess werden Innovationspotenzial, Nachhaltigkeit und die Zukunftsorientierung von mittelständischen Unternehmen untersucht. Dabei wird bewertet, ob Unternehmen proaktiv, engagiert und zukunftsfähig handeln und Unternehmer:innen erfolgreich den Wandel vom traditionellen Kaufmann zur modernen Führungskraft vollzogen haben.

Frag einen WEG-Verwalter (https://www.frag-einen-weg-verwalter.de) hat dieses Prüfverfahren erfolgreich absolviert und gehört damit zu den diesjährigen Preisträgern. „Natürlich freuen wir uns und fühlen uns geehrt“, sagt Dirk Schubert, der im Unternehmen das operative Tagesgeschäft verantwortet. „Und das vor allem, weil wir in einer bzw. für eine Branche tätig sind, die eher als verschlafen im Bereich der Digitalisierung gilt“, so Schubert weiter.

Bei einer offiziellen Award Verleihung wird Brigitte Zypries, Schirmherrin, Bundeswirtschaftsministerin a.D. und Herausgeberin des DUP UNTERNEHMER Magazins, den Preis im Essener Weltkulturerbe Zeche Zollverein überreichen.

Frag einen WEG-Verwalter ist eines der größten Online-Portale für die WEG-Verwaltung in Deutschland. Es ist an über 3.100 Standorten in ganz Deutschland vertreten. Die rund 9 Mio. Besitzer und Eigentümer von Eigentumswohnungen in Deutschland finden auf dem Portal ausschließlich sachkundige WEG-Verwaltungen.

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Planon ernennt Klaas Bosma zum Chief Operations Officer für Planon Real Estate

Nijmegen, Niederlande, 20. Februar 2025 – Im Einklang mit seinem strategischen Fokus auf Gewerbeimmobilien und Immobilienverwaltung gibt Planon (https://planonsoftware.com/de/news/planon-ernennt-klaas-bosma-zum-coo/?utm_source=cision&utm_medium=press-release&utm_campaign=de-press-release-planon-appoints-klaas-bosma-as-coo) die Ernennung von Klaas Bosma zum Chief Operations Officer (COO) für den Geschäftsbereich Planon Real Estate (https://planonsoftware.com/de/software/real-estate/?utm_source=cision&utm_medium=press-release&utm_campaign=de-press-release-planon-appoints-klaas-bosma-as-coo) bekannt. Mit diesem Schritt unterstreicht Planon sein Engagement für die weitere Integration und Skalierung seiner umfassenden Immobiliensoftwarelösungen, um ein Ökosystem zu schaffen, das auf die zunehmenden Anforderungen von Immobilieneigentümern, -investoren und -entwicklern in ganz Europa zugeschnitten ist.

„Die Nachfrage nach einer End-to-End-Softwarelösung, die die spezifischen Anforderungen europäischer Immobilienentwickler, -investoren und -eigentümer unterstützt, wächst weiter“, so Peter Ankerstjerne, CEO von Planon. „Mit Klaas‘ bewährter Führungsqualität und Expertise stärken wir unsere Fähigkeit, eine fortschrittliche SaaS-Plattform zu liefern, die die Kompetenzen der Tochtergesellschaften Reasult (https://planonsoftware.com/de/news/planon-erwirbt-eine-mehrheitsbeteiligung-am-immobiliensoftware-unternehmen-reasult-bv/?utm_source=cision&utm_medium=press-release&utm_campaign=de-press-release-planon-appoints-klaas-bosma-as-coo), COOR (https://planonsoftware.com/de/news/planon-erwirbt-immobiliensoftware-unternehmen-coor/?utm_source=cision&utm_medium=press-release&utm_campaign=de-press-release-planon-appoints-klaas-bosma-as-coo) und control IT (https://planonsoftware.com/de/news/planon-erwirbt-immobiliensoftware-unternehmen-control-it/?utm_source=cision&utm_medium=press-release&utm_campaign=de-press-release-planon-appoints-klaas-bosma-as-coo) integriert und nicht nur den heutigen Herausforderungen der Branche gerecht wird, sondern auch dazu beiträgt, die Abläufe und Portfolios unserer Kunden zukunftssicher zu machen.“

Klaas Bosma (https://planonsoftware.com/de/experten/klaas-bosma/?utm_source=cision&utm_medium=press-release&utm_campaign=de-press-release-planon-appoints-klaas-bosma-as-coo), MRE MRICS, hat umfassende Erfahrung darin, die digitale Transformation in der Immobilienbranche voranzutreiben. Während seiner siebenjährigen Tätigkeit bei der Planon-Tochtergesellschaft Reasult war er in immer verantwortungsvolleren Positionen tätig, unter anderem als Managing Director. Davor war Klaas in der strategischen Beratung bei namhaften Unternehmen wie CBRE und Twynstra Gudde tätig. Er wird sich darauf konzentrieren, die Integration der verschiedenen technologischen Angebote von Planon voranzutreiben und innovative Lösungen zu liefern, die die Effizienz, Leistung und Nachhaltigkeit für Kunden verbessern.

Über Planon
Planon ist der weltweit führende Anbieter von intelligenter, nachhaltiger Gebäudemanagement-Software, die Gebäude, Menschen und Prozesse miteinander verbindet. Durch die Beseitigung von Datensilos und die Zusammenführung von Lösungen in einer gemeinsamen Informationsplattform bietet Planon allen Gebäude-Stakeholdern verwertbare und aussagekräftige Erkenntnisse. Unabhängige Marktforschungs- und Beratungsunternehmen stufen Planon kontinuierlich als weltweit führend auf dem Markt ein. Planon hat seine umfassenden Lösungen für mehr als 3.250 Kunden implementiert und wird dabei von Niederlassungen und Partnern auf der ganzen Welt unterstützt.

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Parkplatzmanagement im urbanen Raum: effiziente Lösungen für Immobilienverwalter

Parkplatzmanagement im urbanen Raum: effiziente Lösungen für Immobilienverwalter

Michael Schaab, CEO der Green Mobility Solutions GmbH

Insbesondere in städtischen Gebieten ist die Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen für Mieter – sowohl privat als auch gewerblich – eine wachsende Herausforderung. Immobilienverwalter und Planer stehen zunehmend unter Druck, hinreichend Stellplätze für Mieter bereitzustellen, und es kommt immer mehr darauf an, diese Flächen effizient zu verwalten. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass die Parkplätze den Mietern auch wirklich zur Verfügung stehen und nicht durch Fremdparker blockiert werden. Denn ein ungenutzter oder blockierter Parkplatz ist für Mieter oft ärgerlich und verschwendet wertvollen Raum.

Zukunftsorientiertes Stellplatzmanagement für Ladestationen
Besonders bei Neubauten wird vermehrt auch auf Stellplätze mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge gesetzt. Da es in Städten noch immer zu wenige Ladeplätze für die wachsende Anzahl der E-Autos gibt, müssen diese Stellplätze gezielt freigehalten werden, um die Ladeinfrastruktur optimal zu nutzen. Hier bietet digitales Parkraummanagement eine effiziente Lösung.

Mit dem richtigen Managementsystem können die Ladepunkte so organisiert werden, dass sie den Mietern zu den erforderlichen Zeiten sicher zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird durch digitale Tools deutlich vereinfacht, da Stellplätze flexibel buchbar und auf die Bedürfnisse der Mieter abgestimmt werden können. So lassen sich Auslastungsprobleme minimieren, und es wird eine nachhaltige Nutzung der Ladestationen sichergestellt.

Für Immobilienverwalter und Planer bedeutet dies nicht nur weniger Verwaltungsaufwand, sondern auch zufriedene Mieter, die ihre Stellplätze jederzeit nutzen können – egal, ob für klassische Fahrzeuge oder Elektroautos.

Digitales Parkraum- und Zugangsmanagement für moderne Immobilien
Innovative Systeme zur Parkraumverwaltung ermöglichen es, Parkplätze flexibel zu verwalten. Solche digitalen Plattformen bieten nicht nur eine automatisierte Reservierung und Verwaltung von Stellplätzen, sondern helfen auch – zum Beispiel in Kombination mit smart steuerbaren Parkbügeln – unbefugte Parkplatznutzung zu vermeiden. Gerade in Städten, wo jeder Quadratmeter zählt, kann dies den entscheidenden Unterschied ausmachen.

Doch nicht nur die Parkplatzverwaltung selbst, sondern auch das effizient gestaltete Zugangsmanagement zu Immobilien gewinnt an Bedeutung. Moderne All-in-One-Lösungen bieten hier enorme Vorteile. Sie ermöglichen nicht nur die Verwaltung von Parkplätzen, sondern verfügen zudem über Funktionen, um den Zugang zu Gebäuden und Stellflächen digital zu steuern. So könnten beispielsweise Bewohner oder Verwalter per Smartphone ihren Besuchern oder Dienstleistern zu bestimmten Zeiten unkompliziert und sicher Zugang zu bestimmten Bereichen der Immobilie ermöglichen.

Gerade für Immobilienverwalter sind solche integrierten Lösungen für das Parkraum- und Zugangsmanagement ein entscheidender Mehrwert. Bei der Auswahl einer passenden Lösung sollte man daher auf folgende Funktionen achten:

– Parkplatzreservierung und -verwaltung: flexibles Buchen und Freihalten von Stellplätzen, inklusive Ladestationen;
– Zugangsmanagement: zeitgesteuerte und sichere Zugangskontrolle, die über Smartphones oder andere digitale Endgeräte funktioniert;
– Automatisierte Nutzungsüberwachung: Vermeidung unbefugter Nutzung von Parkflächen oder Ladeplätzen;
– Integration in bestehende Systeme: einfache Anbindung an bestehende Gebäude- und Verwaltungssysteme, um eine nahtlose Integration zu gewährleisten.

Durch solche Lösungen wird die Verwaltung urbaner Immobilien deutlich vereinfacht, und der Service für Mieter verbessert sich nachhaltig. Immobilienverwalter profitieren von weniger organisatorischem Aufwand, während Mieter eine flexible und moderne Infrastruktur nutzen können – ein klarer Wettbewerbsvorteil für jedes Objekt.

Die Green Mobility Solutions GmbH beschäftigt 15 Mitarbeiter und wurde 2018 in Darmstadt aus einem Projekt der Technischen Universität Darmstadt gegründet: Das eigene Campusparken wurde erfolgreich revolutioniert. GMS entwickelt, fertigt und betreibt Smart-Mobility-Lösungen. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Firmen-Parkraummanagement, Elektromobilität und Mobilitätshubs. GMS ermöglicht es, Parkplätze mit Parkbügeln und Zugänge wie Schranken, Türen, Rolltore, Schließfächer und Fahrradboxen digital anzusteuern. Über die zentrale Parkraumsteuerung Book-n-Park lassen sich alle Komponenten auf einem Dashboard verwalten und vom Nutzer einfach online reservieren. Weitere Infos unter: www.book-n-park.de.

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Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

BVI-Präsident Thomas Meier bei den Nürnberger Verwaltertagen. Foto: BVI

Wohnungseigentümer im Sanierungsdilemma: BVI fordert klare Förderpolitik für klimaneutrale Modernisierung

Bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral werden. Doch in Deutschlands Eigentumswohnungen, die rund ein Viertel des gesamten Wohnungsbestands ausmachen, herrscht Sanierungsstau. „Eigentümergemeinschaften stehen durch steigende Kosten erheblich unter Druck. Ohne eine Aufstockung der Fördermittel wollen und können viele Eigentümer Modernisierungen gar nicht in Angriff nehmen“, sagt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. Anlässlich der Nürnberger Verwaltertage am 10. und 11. Oktober 2024 fordert der Verband die Bundesregierung auf, die Finanzierung energetischer Sanierungen für Wohnungseigentümergemeinschaften in Mehrparteienhäusern klar zu regeln.

Selbst genutztes und vermietetes Wohneigentum ist in den vergangenen Jahren teuer geworden. Von 2010 bis 2022 ist der Preisindex laut Statistischem Bundesamt um fast zwei Drittel in die Höhe geklettert. Gestiegen seien vor allem die Kosten für Instandhaltungen, Energie und Versicherungen, erläutert Meier. Komme hier noch ein Sanierungsprojekt durch das Gebäudeenergiegesetz hinzu, sähen sich viele Wohnungseigentümer überfordert. „Schon eine Dachsanierung in einer großen Miet- oder Eigentumswohnanlage mit fünfzig Einheiten kann heutzutage mit rund 550.000 Euro zu Buche schlagen“, führt Meier aus. Die Erfahrung der Verbandsmitglieder zeige, dass viele Wohnungseigentümer gegen die Kosten Sturm liefen oder bei der Finanzierung ihres Anteils Probleme hätten.

Kosten übersteigen Instandhaltungsrücklagen

Besonders überfordert sind ältere Menschen, die in der Eigentumswohnung ihre Altersvorsorge sehen, und junge Paare, die gerade erst dabei sind, finanziell Fuß zu fassen. BVI-Präsident Thomas Meier erklärt das anhand einer Beispielrechnung: In einer 20 Jahre alten Wohnanlage legt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) üblicherweise jährlich neun Euro pro Quadratmeter zurück, um eine Instandhaltungsrücklage aufzubauen. Bei 1.000 m2 kommen so über zehn Jahre rund 90.000 Euro zusammen – eine Summe, die früher durchaus genügte, um Modernisierungen, Sanierungen oder Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Doch heute ist das anders: „Für eine umfangreiche energetische Sanierung in einem Mehrparteienhaus reicht das heutzutage bei Weitem nicht aus“, stellt der BVI-Präsident klar. Allein der Austausch einer alten Gasetagenheizung gegen eine moderne Wärmepumpe und der damit verbundene energetische Umbau koste schnell über 60.000 Euro.

Sparzwang der Bundesregierung

Die Förderprogramme von BAFA und KfW federn Beträge wie diese nur geringfügig ab, weil sie auf die Kostenlast in Mehrparteienhäusern nicht abgestimmt sind. Die Folge: „Sanierungsstau in Deutschlands Eigentumswohnungen und Immobilienverwaltungen, die sich daran abarbeiten“, fasst Meier zusammen. Als Manager der Energiewende müssten sich viele Hausverwalter derzeit an der Quadratur des Kreises versuchen: Sie müssten Eigentümer, die eine energetische Sanierung wollen, um Betriebskosten zu sparen, mit jenen zusammenzubringen, die aufgrund der hohen Kosten ihre Altersvorsorge bedroht sähen – und das bei begrenzten finanziellen Fördermitteln aufgrund des Sparzwangs der Bundesregierung; eine mehr als knifflige Aufgabe.

In Nürnberg diskutierte der BVI gemeinsam mit Experten der Branche praktikable Lösungen. Der größte Anreiz, den Gebäudebestand energetisch zu ertüchtigen, besteht nach Ansicht des Verbands ganz klar in einer höheren Förderung durch den Staat, zinsgünstigen Krediten und steuerlichen Anreizen, die auf Eigentumswohnanlagen zugeschnitten sind. Dass es daran mangelt, bestätigt eine aktuelle Umfrage unter Immobilienbesitzern, die saniert haben. Demnach beklagen mehr als 40 Prozent der Befragten mangelnde staatliche Hilfen bei der Finanzierung ihres Modernisierungsprojektes, weil es kein passendes Förderprogramm gibt, das Projekt nicht förderfähig ist oder der bürokratische Aufwand zu hoch.

Dringender Handlungsbedarf

Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Das zeigt ein Blick auf die Hälfte aller zum Kauf stehenden Wohnimmobilien in Deutschland, die die Energieeffizienzklasse E oder schlechter ausweisen. Um das zu ändern, braucht es laut BVI ein staatliches Förderprogramm, das die große Zahl an Wohnungseigentümern im Blick hat und nicht wie bisher nur den klassischen Einfamilienhausbesitzer. Für Meier ist klar: „Ohne die Einbeziehung der rund zehn Millionen Eigentumswohnungen lässt sich Klimaneutralität im Gebäudesektor nicht erreichen. Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit ihrem Versprechen einer Energiewende im Gebäudebereich, muss sie die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstellen – Sparzwang hin oder her.“

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen, und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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Neun Monate GEG-Novelle: „Großteil der Wohnungseigentümer schiebt energetische Sanierung auf“

Pressemitteilung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.

Neun Monate GEG-Novelle: "Großteil der Wohnungseigentümer schiebt energetische Sanierung auf"

BVI-Päsident Thomas Meier. Copyright: BVI, Fotograf: Dominik Pfau.

Im Herbst kommen Deutschlands Immobilienverwalter auf zahlreichen Kongressen zusammen. „Vielen brennt nach wie vor die energetische Sanierung unter den Nägeln“, sagt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. anlässlich der Herbsttagung des BVI West am 12. und 13. September 2024 in Essen. Nach neun Monaten seit Inkrafttreten der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes seien viele Verwalter ernüchtert. Um im Gebäudebestand die notwendigen Modernisierungen durchzuführen, mangele es in Wohnungseigentümergemeinschaften neben Handwerkern und Fördergeldern vor allem an einem: den nötigen Beschlüssen.

Bundesweit gibt es rund zehn Millionen Eigentumswohnungen im Gebäudebestand. Deren Sanierung gilt als wichtiger Hebel, um die Klimaziele in diesem Sektor zu erreichen. Doch um hier Modernisierungen voranzubringen, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) für fast jeden Schritt einen Mehrheitsbeschluss fassen. „Und genau das verzögert die Energiewende im Gebäudebereich“, erläutert Meier. Bis zu vier Eigentümerversammlungen seien in der Regel erforderlich, um eine energetische Sanierung im Wohnungseigentum auf den Weg zu bringen. Dadurch könne sich der Planungsprozess um bis zu zwei Jahre verlängern. Der Grund: „Viele Wohnungseigentümer sehen bei Sanierungsprojekten oft weder die Finanzierung noch die Umsetzung als gesichert an. Deswegen schiebt ein Großteil energetische Sanierungen auf oder zieht Beschlussfassungen in die Länge“, so Meier.

Finanzierungsprobleme verzögern Modernisierungen

Die Sanierungsquote im Gebäudebestand fällt dementsprechend niedrig aus. 2023 lag sie bundesweit bei 0,7 %, im Wohnungseigentum liegt sie laut BVI noch einmal deutlich darunter. Damit sich das ändert, müsse der Gesetzgeber vor allem bei der Förderung rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachbessern: Nach Einschätzung des Verbandes, dessen Mitgliedsunternehmen bundesweit rund 1,4 Millionen Eigentumswohnungen verwalten, verfügen mindestens zwei Drittel der Wohnungseigentümer über eine unzureichende Instandhaltungsrücklage, mit der sich die Finanzierung der energetischen Sanierung stemmen ließe. „Umfangreiche Maßnahmen können schnell in den hohen fünfstelligen Bereich gehen“, warnt Meier. Geld, das sehr viele Menschen nicht hätten und das auch die staatliche Förderung nicht hinreichend abdecke, damit sich die Investition in angemessener Zeit rechne.

Zudem zweifelten viele GdWEs an, ob sie die Finanzspritze des Staates überhaupt fest einkalkulieren können. „Kein Wunder, wenn der Gesetzgeber von jetzt auf gleich die Fördergelder für die Energieberatung zusammenstreicht und angesichts der angespannten Haushaltslage plant, die finanziellen Mittel für die Förderung energieeffizienter Gebäude im Klima- und Transformationsfonds weiter zu kürzen“, kritisiert Meier. Für das kommende Jahr sollen aus dem Fonds 2,4 Milliarden Euro weniger als 2024 zur Verfügung stehen. Damit bleibt für Sanierungswillige weiterhin unklar, ob Förderprogramme offenbleiben oder leerlaufen.

Personalengpässe bei Handwerksbetrieben und Immobilienverwaltern

Neben der aufwendigen Planung und hohen Investitionen bremsen laut BVI auch die geringe Zahl an Fachkräften die dringend notwendige Modernisierung in Deutschlands Eigentumswohnungen aus. Gut jedes zweite Sanierungsprojekt kann nicht fristgerecht umgesetzt werden, weil die ausführenden Firmen nicht über genügend personelle Kapazitäten verfügen, schätzt der Verband. Zudem fehlt es auch Deutschlands Immobilienverwaltern an Personal, um die Planung und Umsetzung voranzutreiben. So geht aus dem aktuellen HR Monitor des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) hervor, dass heute schon 56 Prozent der Unternehmen aus der Immobilienbranche im Fachkräftemangel ein Investitionshemmnis auf dem Weg zu mehr Klimaschutz sehen.

Fokus auf Digitalisierung und Reformen des GEG

In Essen, aber auch auf den anstehenden BVI-Tagungen am 10. und 11. Oktober 2024 in Nürnberg und am 7. und 8. November 2024 in Hamburg, arbeitet der BVI gemeinsam mit seinen Mitgliedern und renommierten Fachleuten aus der Branche an praxisnahen Lösungen für diese Herausforderungen. „Einen zentralen Punkt sehen wir nicht nur in der Nachschärfung des GEG, das für GdWEs ein eigenes Förderprogramm und realisierbare Heizungslösungen braucht. Wir unterstützen unsere Mitglieder nach Kräften auch bei der Digitalisierung von Standardprozessen wie etwa der Kommunikation mit Mietern und Wohnungseigentümern“, betont Meier. Dadurch könne der Personalengpass zumindest in Teilen abgefedert werden. „Der Fachkräftemangel zwingt die Verwalterbranche dazu, digital zu werden“, erklärt der BVI-Präsident. Das sei gut so, denn hier gebe es für Effizienzoptimierungen noch viel Potenzial nach oben.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen, und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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"Entscheidung war längst überfällig!"

BVI-Präsident Thomas Meier

„Moderne Zeiten erfordern moderne Antworten“, stellt Thomas Meier fest, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter, und reagiert damit auf den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 2024, laut dem Eigentümerversammlungen ab sofort auch rein virtuell statt in Präsenz abgehalten werden dürfen. Der BVI hatte immer wieder die Möglichkeit solcher Online-Versammlungen und eine dementsprechende Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes gefordert. Über ein Jahr lag der Gesetzesentwurf bereits vor. „Die Entscheidung war längst überfällig!“, kommentiert Meier.

Neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen sind nun auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Dieser gilt dann zunächst für drei Jahre. Allerdings muss mindestens einmal jährlich auch eine Präsenzversammlung abgehalten werden, sofern Eigentümer nicht durch einen einstimmigen Beschluss darauf verzichten.

„Online-Versammlungen bieten sowohl den Hausverwaltern als auch den Eigentümern mehr Flexibilität“, erklärt Thomas Meier. Es sei ohnehin schon schwierig, geeignete Termine für Versammlungen zu finden. Eine Besprechung via Videokonferenz spare allen Teilnehmern enorm viel Zeit – zumal auch Anfahrtswege wegfallen.
Bereits die hybride Form habe sich bewährt, argumentiert Meier. Demnach sei die Zulassung reiner Online-Versammlungen nur ein kleiner und logischer Schritt. Die Argumentation mancher Kritiker, dass virtuelle Versammlungen weniger technikaffine Eigentümer (vor allem ältere Menschen) abhängen würden, sieht Meier nicht. „Virtuelle Versammlungen sind ja lediglich eine Möglichkeit, denn selbstverständlich können auch weiterhin Veranstaltungen in Präsenz oder in hybrider Form abgehalten werden. Das kann jede WEG für sich entscheiden. Aber wir haben nun endlich die rechtlichen Voraussetzungen, diesen Weg überhaupt zu gehen.“

„Diese Entscheidung ist auch nicht in Stein gemeißelt“, führt Meier weiter aus. Über einen Zweitbeschluss könne jederzeit wieder zur hybriden oder zur Präsenzveranstaltung zurückgekehrt werden; es bestehe keinerlei Zwang, sich dauerhaft für eine Form zu entscheiden. Meiers Fazit: „Die Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist ein Sieg der Vernunft und bietet die Entscheidungsfreiheit, für die wir uns als BVI immer eingesetzt haben.“

Balkonkraftwerke – privilegierte Maßnahme

Ebenfalls im Bundestag beschlossen wurde am Donnerstag, Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahmen zu definieren. Demnach kann in einer WEG eine solche steckfertige PV-Anlage nur noch in Ausnahmefällen und aus triftigen Gründen abgelehnt werden.
„Die Einbeziehung der Steckersolargeräte in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG trägt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung“, betont Meier. Doch ihm geht der Beschluss nicht weit genug. „Angesichts der Bedeutung der Energiewende sollten im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern generell die Installation von Photovoltaik und erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Maßnahme berücksichtigt werden.“

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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Wohnungseigentümerversammlung vor 17 Uhr: So viel Handlungsspielraum haben Immobilienverwalter bei der Festlegung des Zeitpunkts

Wohnungseigentümerversammlung vor 17 Uhr: So viel Handlungsspielraum haben Immobilienverwalter bei der Festlegung des Zeitpunkts

BVI-Präsident Thomas Meier. Copyright: BVI. Abdruck zu Pressezwecken freigegeben.
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Eigentümerversammlungen finden meist abends statt. Die Rechtsprechung gesteht Immobilienverwaltern jedoch Handlungsspielraum bei der Festlegung des Zeitpunkts zu. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., der bundesweit mehr 800 Unternehmen aus der Branche vertritt, hat die Rechtslage gesichtet und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Demnach ist es unter gewissen Umständen zulässig, Versammlungen nachmittags oder sogar vormittags stattfinden zu lassen.
„Die meisten Immobilienverwaltungen beraumen Eigentümerversammlungen in den Abendstunden an, um auf die Berufstätigkeit der Wohnungseigentümer Rücksicht zu nehmen. So sieht es das Gesetz vor“, sagt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter. Doch Termine um 18 Uhr oder später erschweren es der Branche zunehmend, Fachkräfte zu finden und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. „Immer mehr Verwalter gehen daher dazu über, Eigentümerversammlungen früher stattfinden zu lassen“, sagt Meier. Darauf deuten zahlreiche Nachfragen hin, die den BVI zu dem Thema erreichen. Die Empfehlung des BVI-Präsidenten: „Verwalter sollten ihren Handlungsspielraum bei der Festlegung des Versammlungszeitpunktes ausschöpfen. Rechtlich gesehen gibt es für Eigentümerversammlungen keine verbindliche, in jedem Fall zu beachtende Anfangszeit.“

Keine verbindliche Anfangszeit

Zu diesem Schluss kommt auch Dr. Olaf Riecke, weiland Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese und Herausgeber des juristischen Fachmagazins ZMR – Zeitschrift für Miet- und Raumrecht. „Grundsätzlich soll eine Versammlung so stattfinden, dass ein ortsansässiger berufstätiger Eigentümer daran teilnehmen kann, ohne Urlaub zu nehmen“, erklärt der Experte. Daraus lasse sich ableiten, dass eine Versammlung in der Zeit von Montag bis Freitag in der Regel nach 17 Uhr beginnen sollte. Doch nicht unbedingt später. Und auch frühere Termine seien unter gewissen Umständen möglich. Voraussetzung ist, dass der Zeitpunkt im Fall des Falls gerichtlich nachprüfbar, verkehrsüblich und zumutbar ist.
„Was zumutbar und verkehrsüblich ist, hängt im Einzelfall wiederum von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der WEG-Anlage ab“, konkretisiert Riecke. Demnach hat das AG Oldenburg/Holstein für zulässig befunden, bei Großanlagen die Versammlung deutlich früher anzusetzen als 17 Uhr, im betroffenen Fall von 10.53 Uhr bis um 20.20 Uhr (AG Oldenburg/Holstein, ZMR 2022, 843). Zutreffend akzeptierte schon früh das OLG Köln einen Versammlungsbeginn werktags um 15:00 Uhr für eine auf 5 Stunden angelegte Versammlung für eine Anlage mit mehr als 500 Wohnungseigentümern (OLG Köln, ZMR 2005, 77).

Persönliche Wünsche berücksichtigen

„Bei umfangreicher Tagesordnung und zahlreichen zu erwartenden Redebeiträgen darf eine Versammlung also durchaus bereits am frühen Nachmittag oder vormittags beginnen“, sagt Riecke. Verwalter, die einen frühen Termin für die Eigentümerversammlung erwägen, sollten jedoch in jedem Fall die Zustimmung der Eingeladenen einholen. So hat das AG Hamburg-Wandsbek die Anberaumung einer Eigentümerversammlung auf werktags 14 Uhr nur dann als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend angesehen, wenn einzelne Wohnungseigentümer berufsbedingt nicht persönlich erscheinen konnten und dies auch vorher (!) mitgeteilt und anschließend um Verlegung des Termins für die Versammlung gebeten hatten (AG Hamburg-Wandsbek, ZMR 2004, 224; vgl. auch LG München I, NZM 2005, 591).
Wenn die Eigentümergemeinschaft sich damit einverstanden erklärt, kann also ein früher Termin legitim sein und hat vor Gericht Bestand, wenn es zu Rechtstreitigkeiten kommt. Das gilt auch für Termine an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen. „An Sonn- und Feiertagen aber nicht vor 11 Uhr“, warnt der Rechtsexperte. Eine ordentliche Versammlung ohne besondere Dringlichkeit sollte zudem nicht in der Ferienzeit des jeweiligen Bundeslandes stattfinden. Außerordentliche Versammlungen aus dringendem Anlass sind aber möglich.

WEG-Recht auf den neuesten Stand bringen

Das Fazit des BVI: Es gibt bei Eigentümerversammlungen keine Anfangszeit, die für Verwalter verbindlich ist. Auf bereits vor der Ladung geäußerte Wünsche Einzelner sollte eingegangen werden. Und häufiger als gedacht sind Wohnungseigentümer offen für Termine an Vor- oder Nachmittagen, da Eigentümerversammlungen in der Regel nur einmal im Jahr stattfinden. „Vor diesem Hintergrund ist es einer WEG durchaus zuzumuten, innerhalb gängiger Bürozeiten an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen“, betont BVI-Präsident Thomas Meier. Er fordert, das Wohnungseigentumsgesetz in diesem Punkt zu präzisieren, um Verwaltern mehr Flexibilität zu ermöglichen.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

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