Denkmalschutz senkt Grundsteuerlast

Haus & Grund Hessen: Vergessener Antrag kann nachgeholt werden und viel Geld sparen

Denkmalschutz senkt Grundsteuerlast

Frankfurt/ Wiesbaden, 6. August 2025 – „Manche Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien haben bei der Erklärung zur neuen Grundsteuer vergessen oder versäumt, diese Eigenschaft steuersenkend einzubringen“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen (https://www.hausundgrundhessen.de). „Das können sie jedoch nachholen und damit ihre Steuerlast um 25 Prozent senken, die in vielen Kommunen nach der Reform der Grundsteuer nicht unerheblich gestiegen ist.“

Für viele war die Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal nach der Reform der Grundsteuer eine Herausforderung. Eigentümer von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden konnten da bei der Eingabe ihrer Daten schnell das Kästchen für den „Antrag auf Grundsteuerermäßigung wegen Denkmal“ übersehen. Das dort gesetzte Häkchen senkt jedoch die Steuerbelastung um 25 Prozent – gemäß Paragraf 6, Absatz 3 des Hessischen Steuergesetzes. Und es ist unbedingt erforderlich, da in Hessen die Begünstigung nicht automatisch gewährt wird, sondern nur auf Antrag.

Die gute Nachricht: „Eigentümer denkmalgeschützter Wohnhäuser können die Grundsteuerermäßigung auch noch nachträglich erlangen“, so Ehrhardt. Ansprechpartner für den dafür erforderlichen Antrag auf Neuveranlagung ist das zuständige Finanzamt. Immobilieneigentümer erhalten danach einen neuen Grundsteuerbescheid, der auch der Kommune zugeht.

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 78 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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„Auch Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden lehnt das Gesetz ab“

Haus & Grund Hessen zur Einbringung des Gesetzentwurfs gegen spekulativen Leerstand in den Landtag

"Auch Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden lehnt das Gesetz ab"

Frankfurt/ Wiesbaden, 25. Juni 2025 – „Nutzlos“ nennt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, das heute durch den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori in den Hessischen Landtag eingebrachte „Gesetz gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum“. Es bekämpfe nicht die Ursachen des Wohnungsmangels und werde obendrein selbst von den hessischen Städten und Gemeinden abgelehnt, die es umsetzen sollen.

„Dieses Gesetz gegen Leerstand ist aus vielen Gründen nutzlose und teure Symbolpolitik“, so Ehrhardt. Zum einen sei für den Wohnungsmangel in hessischen Ballungsgebieten nicht der Leerstand verantwortlich, wie die Zensus-Ergebnisse von 2022 zeigten. „Am Stichtag standen 3,9 Prozent der Wohnungen in Hessen leer – damit liegen wir unter dem Bundesdurchschnitt von 4,3 Prozent. Frankfurt und Wiesbaden haben gar die geringsten Leerstandsquoten in ganz Hessen. Dieser Leerstand in ganz Hessen stellt eine akzeptable Fluktuationsreserve dar, die anerkanntermaßen auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa drei Prozent angesetzt wird.“

Zum anderen definiere der Gesetzentwurf schutzwürdige private Interessen, wie laufende Sanierungen oder Erbauseinandersetzungen. Ehrhardt: „Nach Abzug all dieser Ausnahmen dürften nicht allzu viele Wohnungen übrigbleiben, für die es sich lohnt, ein solches Gesetz zu verabschieden und in den Gemeinden mit dem erforderlichen bürokratischen Aufwand umzusetzen.“

Hessischer Städte- und Gemeindebund lehnt Gesetz ab
Und schließlich schiebe das Gesetz den Kommunen die Erledigung der Aufgaben zu, die dafür erst eine Satzung schaffen müssen. „Wie in der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zu lesen ist, lehnt auch die Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden das Gesetz ab“, so Ehrhardt, “ da – ich zitiere – die Schaffung von Wohnraum keine kommunale Aufgabe darstellt. Durch das Gesetz würden die Kommunen eine weitere Aufgabe erhalten, die sie bewältigen müssen, ohne dass nennenswerter Nutzen zu verzeichnen wäre. Durch das Leerstandsgesetz wird im Wesentlichen kein neuer Wohnraum geschaffen werden.“ Ehrhardt fasst zusammen: „Selbst die Mehrheit der Kommunen braucht das wirkungslose Gesetz gegen Leerstand nicht. Und entsprechend bittet auch der Hessische Städte- und Gemeindebund den Gesetzgeber, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.“

Der Mangel an Wohnraum in Hessen habe andere Gründe als Leerstand, so Ehrhardt. „Wir müssen nun endlich das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung von Gebäuden und Dachgeschossausbau nutzen können. Da setzen wir auf die vom Land auf den Weg gebrachte Änderung der Hessischen Bauordnung.“ Ein anderer Leerstand sei zudem unübersehbar: die vielen seit der Pandemie ungenutzten Büroräume. Ehrhardt: „Sie müssen jetzt flexibel in Wohnraum umgewandelt werden.“

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Warnung vor dem „Primelpfad der Mietwohnung“

Zwei Minister und ein aufschlussreicher Festvortrag beim Tag des Privaten Eigentums von Haus & Grund Hessen

Warnung vor dem "Primelpfad der Mietwohnung"

Tag des Privaten Eigentums von Haus & Grund Hessen mit den Ministern Mansoori und Lorz.

Frankfurt/ Wiesbaden, 9. April 2025 – Es sei relativ selten, dass zwei Minister der Landesregierung bei einer Veranstaltung auftreten – was die Bedeutung des Verbandes der privaten Haus- und Grundbesitzer in Hessen unterstreiche. Das sagte der hessische Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz über sich und Kaweh Mansoori, stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und den ländlichen Raum, am Tag des Privaten Eigentums anlässlich des Landesverbandstags von Haus & Grund Hessen. Die Folgen staatlicher Eingriffe in den Wohnungsmarkt für die Vermögensverteilung legte in seinem Festvortrag Dr. Oliver Lerbs, Professor für Volkswirtschaftslehre, eindrücklich dar.

„Die Wohneigentumsquote in Deutschland liegt aktuell bei 42 Prozent – so niedrig wie nirgends in Europa“, warnte Landesverbandsvorsitzender Christian Streim bereits bei der Begrüßung der Festgäste in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft. Dabei entlaste zum einen Wohneigentum als Alterssicherung die Sozialkassen, zum anderen sorgen private Vermieter für sichere Mietverhältnisse und ihre Mieten liegen im Schnitt drei Prozent unter den örtlichen Vergleichsmieten. Zugleich lobte Streim die Landesregierung, dass sie kurz nach Beginn ihrer Amtszeit gleich ein Wahlversprechen eingelöst und das Hessengeld zur Entlastung von der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb eingeführt habe. „Wir sind ihnen dankbar für diesen Schritt, Menschen in privates Eigentum zu bringen.“ Doch es gehe noch besser, wie etwa die grundsätzliche Senkung der Grunderwerbsteuer von aktuell 6,5 Prozent auf 3,5 Prozent nach dem Vorbild Bayerns.

In seinem Grußwort betonte Finanzminister Lorz die Bedeutung der Expertise von Verbänden für die Politik. So habe Haus & Grund Hessen wichtige Hinweise für die Ausgestaltung des Hessengeldes gegeben. Jedoch: „Für Hessen wünschen wir uns weiterhin eine umfassende Grunderwerbsteuerreform mit dem Ziel, auf Landesebene Grunderwerbsteuer-Freibeträge schaffen zu können, die einzelnen Zielgruppen zugutekommen. Wir haben uns in den vergangenen Jahren beim Bund für eine solche Reform stark gemacht und werden uns weiterhin dafür einsetzen.“ Auch er betonte die Bedeutung von Wohneigentum für die private Altersvorsorge und für die Gesellschaft. „Wer ein Haus baut, der will bleiben“, so Lorz, und identifiziere sich mit dem Umfeld in seinem Wohnort. Deswegen begrüße er als Baurechtler auch die Novelle der Hessischen Bauordnung, die sein Kollege Mansoori zuvor angesprochen hatte.

Mansoori stellte in seinem Grußwort seine Gesamtstrategie zur Förderung von Wohneigentum vor. Dazu gehörten zum einen finanzielle Anreize wie das Hessengeld, aber auch Maßnahmen, die zwar das Land nichts kosten, aber die Baupreise spürbar senken werden. „Die Baukosten pro Quadratmeter steigen deutlich stärker als die Materialpreise. Wir bekommen immer neue Standards – für mehr Komfort, aber ohne wichtige Funktion“, sagte er mit Verweis auf die geplante Baurechtsnovelle für schnelleres und günstigeres Bauen. Zudem soll bis Ende 2025 das Baugenehmigungsverfahren hessenweit digitalisiert werden, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Haus & Grund Hessen bezeichnete Mansoori als bedeutsamen Gesprächspartner, der wichtige Impulse gebe. „Es gibt viel zu tun – bei manchen Dingen liegen wir auseinander, bei manchen diskutieren wir konstruktiv“, so Mansoori. „Wohnen in den eigenen vier Wänden ist der Landesregierung jedoch sehr wichtig.“

Vor dem „Primelpfad der Mietwohnung“ warnte Professor Dr. Oliver Lerbs von der Hochschule für Polizei und Verwaltung Nordrhein-Westfalen. In seinem Festvortrag „Vermögensgerechtigkeit, Wohneigentum und „Generation Miete´: Aktuelle Wohnungspolitik als Ungleichheitspolitik?“ schilderte der Volkswirtschaftler, warum Eingriffe in den Mietwohnungsmarkt zu ungleicher Vermögensverteilung in der Gesellschaft führen. So fallen aktuell lediglich 2,3 Prozent des deutschen Nettovermögens auf die vermögensärmere Hälfte der Gesellschaft, die zudem fast ausschließlich zur Miete wohne, berichtete er. Der internationale Vergleich zeige: Je größer die Wohneigentumsquote in einem Land, desto gleichmäßiger die Vermögensverteilung. Wohneigentum habe drei Wirkweisen: Der Wunsch danach motiviere früh, Eigenkapital zu bilden; Kreditaufnahme und -tilgung zwinge zu sparen; wer eine Wohnimmobilie besitze, profitiere von deren Wertsteigerung über die Zeit.

Aktuell sei jedoch insbesondere die Wohneigentumsquote in der jungen Generation rückläufig und liege bei den 30- bis 45-Jährigen bei 25 Prozent. Das habe vor allem ökonomische Ursachen: „Regulierungen im Mietmarkt sorgen dafür, dass Menschen in Mietverhältnissen bleiben. Mit einer mieterfreundlichen Wohnungspolitik und günstigen Mieten legen wir ihnen städtebaulich und regulatorisch Steine auf den Weg ins Eigentum“, so Prof. Dr. Lerbs. „Und damit bleiben wir von einer breiten Verteilung von Vermögen in Deutschland weit entfernt.“

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Haus & Grund Hessen fordert sofortige Grundsteuerbremse

Einführung eines absoluten Oberwertes längst überfällig

Haus & Grund Hessen fordert sofortige Grundsteuerbremse

Frankfurt/ Wiesbaden, 9. Januar 2025 – Nach und nach zeigen sich die finanziellen Folgen der Grundsteuerreform für Eigentümer und Mieter. In fast der Hälfte der hessischen Kommunen mussten sie schon in den vergangenen zwei Jahren eine Erhöhung der Grundsteuer hinnehmen, die zudem 2024 im Landesdurchschnitt so stark anstieg wie seit 2015 nicht mehr. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, sieht nun das Land in der Pflicht: Er fordert eine sofortige Grundsteuerbremse. Dies wäre die passende Antwort auf das Vorgehen der Kommunen, die vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform noch kräftig an der Grundsteuer-Schraube gedreht hatten.

„Die Möglichkeit der Festlegung einer solchen Grenze wird den Ländern auch ausdrücklich durch Paragraf 26 des Grundsteuergesetzes des Bundes eingeräumt“, erläutert Erhardt.

Hessen habe sich mittlerweile von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen zu einem Hochsteuerland entwickelt. In Verbindung mit einer der bundesweit höchsten Grunderwerbsteuern werde die vielerorts deutlich gestiegene Grundsteuer ein Hemmnis für den Wohnungsbau. „Es ist daher höchste Zeit, dass diese Erhöhungsspirale endlich durchbrochen wird.“

„Bundes- und Landesregierungen sind einfallsreich dabei, Mietpreise zu bremsen“, so Ehrhardt. „Will man die Steigerung der Wohnkosten jedoch wirksam begrenzen, ist die Einführung einer Grundsteuerbremse, also eines absoluten Oberwerts für die Grundsteuer B, lange überfällig.“

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„Treiben Sie die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe“

Grundsteuerreform: Gemeinsamer Appell von Haus & Grund Hessen und dem Deutschen Mieterbund Landesverband Hessen an die Kommunen

"Treiben Sie die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe"

Frankfurt/Wiesbaden, 18. Dezember 2024 – „Treiben Sie mit der Grundsteuerreform die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe.“ Diesen Appell richten Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, und Gert Reeh, Vorsitzender des Mieterbundes Hessen, an die hessischen Kommunen. Denn die neue Grundsteuer gilt zwar ab 1. Januar 2025, jedoch haben etliche Städte und Gemeinden ihre Hebesätze für 2025 noch nicht festgelegt. 119 von 421 Kommunen hatten sie für das laufende Jahr erhöht – was schon vor Umsetzung der Reform mehr als eine Verdoppelung der Hebesatzsteigerungen in Hessen gegenüber 2023 bedeutet.

Viele Eigentümer und ihre Mieter wissen immer noch nicht, welche Kosten mit der Umsetzung der Grundsteuerreform auf sie zukommen. Das hat zwei Gründe. Zum einen werden viele Bescheide für die Grundsteuer erst 2025 versandt. In diesem Fall können Immobilieneigentümer die Höhe ihrer Grundsteuer ab 2025 selbst ermitteln, indem sie den ihnen bereits mitgeteilten neuen Grundsteuermessbetrag mit dem maßgeblichen neuen Hebesatz multiplizieren. Das kann zumindest etwas Planungssicherheit bringen. Zum anderen haben jedoch etliche Kommunen ihre neuen Hebesätze noch gar nicht festgelegt. Sie haben dafür laut Gesetz bis Ende Juni 2025 Zeit – die neuen Werte gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.

In diesen Kommunen gehe es um das Vertrauen der Bürger in die Politik, die eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform versprochen hat, also ohne höhere Steuereinnahmen für die Städte und Gemeinden, mahnen gemeinsam die Vertreter der privaten Eigentümer und der Mieter. Christian Streim: „Die Bürger müssen von der Politik in ihren eigenen Kommunen erwarten können, dass sie mit Bedacht mit der neuen Grundsteuer und dem Hebesatzrecht umgeht. Denn gerade in Ballungsgebieten sind die Kosten des Wohnens für viele an der Belastungsgrenze. Die steigenden Grundsteuern sind nicht nur eine enorme Belastung für die Bürger, auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gerät durch den Anstieg zunehmend in Gefahr.“

Gert Reeh: „Jede Erhöhung der Grundsteuer, auch eine durch die Grundsteuerreform verursachte, bedeutet eine weitere erhebliche Belastung für die Mieterinnen und Mieter, denn in den allermeisten Fällen wird die Grundsteuer auf die Mieter abgewälzt. Die Belastungen sind ohnehin in vielen Fällen bereits zu hoch – dadurch steigt die Armutsquote, die in Hessen einer Studie zufolge bei der Berücksichtigung der Wohnkosten bereits bei 23,7 Prozent liegt, noch weiter an. Hessen belegt damit bundesweit Platz 5.“

Der abschließende gemeinsame Appell der beiden Verbandsvertreter an die Kommunen: „Verzichten Sie darauf, die Grundsteuerreform für eine versteckte Steuererhöhung zu nutzen. Setzen Sie sie aufkommensneutral um und folgen Sie bei der Festlegung der Hebesätze für 2025 den Empfehlungen des Landes.“

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Private Vermieter müssen E-Rechnung empfangen können

Haus & Grund Hessen: Änderungen zum 1. Januar 2025

Private Vermieter müssen E-Rechnung empfangen können

Frankfurt/ Wiesbaden, 2. Dezember 2024 – Die E-Rechnung kommt. Auch private Vermieter müssen ab 1. Januar 2025 die digitalen Rechnungsdokumente empfangen können. Darauf weist Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, hin.

„Alle Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes müssen ab 2025 E-Rechnungen von Unternehmen in Deutschland empfangen und speichern können, und damit auch private Wohnraumvermieter“, erläutert Ehrhardt. Diese Regelung gilt auch dann, wenn private Vermieter ausschließlich steuerfreie Umsätze (nach § 4 Umsatzsteuergesetz, UStG) tätigen und damit auch keine Möglichkeit zu einer Umsatzsteueroption (§ 9 UstG) haben.

„Nach Aussagen aus dem Bundesfinanzministerium reicht die Vorhaltung eines E-Mail-Postfaches bereits aus, der Empfangspflicht zu entsprechen, sofern nicht andere elektronische Übermittlungswege zwischen den beteiligten Unternehmen vereinbart wurden.“ Bislang konnte der Empfang einer E-Rechnung abgelehnt werden – das ist ab 1. Januar 2025 nicht mehr möglich.

„Die E-Rechnungen müssen jedoch auch elektronisch gespeichert werden“, so Ehrhardt weiter. „Rechnung ausdrucken, abheften und das elektronische Original löschen, das ist ab 2025 nicht mehr gestattet.“ Sanktionen müssen Unternehmen und auch private Vermieter indes aktuell nicht fürchten, kommen sie ihrer Verpflichtung bezüglich der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 nicht nach. Ehrhardt: „Das sieht das Gesetz derzeit nicht vor.“

Die E-Rechnung soll langfristig den Umsatzsteuerbetrug innerhalb der Europäischen Union eindämmen. Ihre stufenweise Einführung soll es der Finanzverwaltung ermöglichen, die umsatzsteuerrechtliche Richtigkeit von Rechnungen weitgehend automatisiert zu prüfen.

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„Verlängerung der Mieterschutzverordnung ein herber Dämpfer für das Investitionsklima „

Haus & Grund Hessen zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD zur Bildung der neuen Landesregierung

"Verlängerung der Mieterschutzverordnung ein herber Dämpfer für das Investitionsklima "

Frankfurt/Wiesbaden, 14. Dezember 2023 – Zum Koalitionsvertrag, den CDU und SPD zur Bildung der neuen Landesregierung in Hessen vorgelegt haben und über den nun die Parteien abstimmen werden, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen:

„Wir begrüßen, dass CDU und SPD für ihre gemeinsame Regierungszeit in Hessen wichtige, langjährige Forderungen von Haus & Grund Hessen aufgegriffen haben, denn: Menschen in Hessen müssen bezahlbare Wohnungen finden können, auch bezahlbares Wohneigentum bekommen und zeitgemäß erhalten können. Deswegen befürworten wir die Pläne der Koalition zur zielgerichteten Investitionsförderung für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, das geplante Hessengeld für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums, den Hessenzuschuss für den Heizungstausch und die Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Die vorgesehene erleichterte Aufstockung von Gebäuden und vereinfachte Umwandlung von Gewerbeimmobilien und Büroflächen in Wohnraum kann erheblichen Druck vom Wohnungsmarkt nehmen.

Die geplante Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung ist ein herber Dämpfer für das so dringend benötigte Investitionsklima, insbesondere schwächt diese das Vertrauen der privaten Vermieter in die Wirtschaftlichkeit des Vermietungsgeschäfts.

Haus & Grund Hessen lehnt auch das geplante Gesetz gegen spekulativen Leerstand im Bereich von angespannten Wohnungsmärkten ab, weil es überflüssig ist. Leerstand ist in Hessen, der Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten kein Problem. Der tatsächliche Mangel an preiswertem Wohnraum hat andere Ursachen. Ein solches Gesetz würde nichts daran ändern, aber Misstrauen in der Bevölkerung fördern.“

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Haus & Grund Hessen fürchtet „Misstrauen und Denunziantentum“

Verband der privaten Immobilieneigentümer lehnt Gesetz gegen spekulativen Leerstand ab

Haus & Grund Hessen fürchtet "Misstrauen und Denunziantentum"

Frankfurt/Wiesbaden, 20. November 2023 – Mit Sorge betrachtet Haus & Grund Hessen das von den potenziellen hessischen Koalitionspartnern CDU und SPD vereinbarte „Gesetz gegen spekulativen Leerstand in Ballungsräumen“. Sein Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt sagt dazu: „Leerstand ist in Hessen, der Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten offensichtlich kein Problem. Der tatsächliche Mangel an preiswertem Wohnraum hat andere Ursachen. Ein solches Gesetz würde nichts daran ändern, aber Misstrauen und Denunziantentum in der Bevölkerung fördern.“ Er plädiert für andere Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau.

Ehrhardt erinnern die Pläne an den ebenfalls gegen spekulativen Leerstand gerichteten Gesetzentwurf gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, den die SPD bereits 2019 erfolglos in den Landtag eingebracht hatte. „Nach Zahlen des Instituts Wohnen und Umwelt aus Darmstadt lag damals die Leerstandsquote in Frankfurt und dem restlichen Rhein-Main-Gebiet bei 1,9 Prozent und damit auf Niveau der Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit naturgemäß den geringsten Leerstandsquoten. Aktuelle Studien sehen die Zahlen für Rhein-Main sogar bei unter einem Prozent“, so Ehrhardt.

Investition in den Wohnungsbau stärken
Vor allem für private Kleinvermieter verbinde sich kein wirtschaftlicher Reiz damit, Wohnungen absichtlich leer stehen zu lassen. Ehrhardt erinnert in diesem Zusammenhang an ein bis 2004 in Hessen existierendes ähnliches Verbot. „Es wurde mit einem enormen bürokratischen Aufwand angewendet, der in keinem Verhältnis zu den Belangen der Wohnraumversorgung stand. Und vor allem entstand eine übergriffige Kontrollatmosphäre. Das alles möchten wir nicht wieder erleben.“

Zur Beseitigung des Mangels an privatem Wohnraum müssen vielmehr Investitionen in den Wohnungsbau gestärkt werden – etwa durch Steuererleichterungen, Wohnungsbauförderung in Ballungsräumen und kostengünstiges Bauland von den Kommunen, so Ehrhardt. „Wirksam wäre sicher auch die flexible Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum, denn da sind die Leerstände nach der Pandemie unübersehbar.“

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Eigentümerverband fordert Fristverlängerung für Grundsteuererklärung in Hessen

An der Verlängerung der Abgabefrist in Bayern sollte Hessen sich ein Beispiel nehmen

Frankfurt/Wiesbaden, 31. Januar 2023 – „Wir fordern den hessischen Finanzminister Michael Boddenberg auf, auch den hessischen Immobilien- und Grundstückseigentümern eine Fristverlängerung bis Ende April 2022 zu gewähren. Es ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar, weshalb einem Abgabeverpflichteten in Bayern mehr Zeit zur Abgabe eingeräumt werden soll als einem Eigentümer in Hessen“, kommentiert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, die heute bekannt gewordene Fristverlängerung im Nachbarbundesland Bayern.

Man müsse unbedingt nochmals für Entlastung sorgen, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Wenn in Bayern die Möglichkeit besteht, trotz Fristverlängerung den Zeitplan für die Grundsteuerreform einzuhalten, ist dies in Hessen sicherlich ebenfalls möglich. Hinzu kommt, dass Bund und Land für die Abgabe der Grundsteuererklärungen für eigene Immobilien sich selbst eine Frist bis Ende September genehmigt haben. Dies sorgt für wenig Verständnis insbesondere bei Kleinvermietern. Zudem haben viele Immobilieneigentümer lange Wartezeiten für Termine von Architekten- und Handwerkern, die benötigt werden, um die bei der Grundsteuererklärung erforderliche Wohn- und Nutzfläche ermitteln und angeben zu können. Auch hierauf sollte die hessische Landespolitik Rücksicht nehmen.

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Fristverlängerung zur Erklärung der Grundsteuer: Schritt in die richtige Richtung

Haus & Grund Hessen begrüßt Verlängerung bis Ende Januar 2023

Fristverlängerung zur Erklärung der Grundsteuer: Schritt in die richtige Richtung

Frankfurt/ Wiesbaden, 13. Oktober 2022 – Heute wurde bekannt, dass die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert wurde. Ursprünglich sollte die Frist bereits Ende Oktober dieses Jahres enden. In Hessen haben bis dato erst rund 38 Prozent der 2,8 Millionen betroffenen Immobilieneigentümer ihre Grundsteuererklärung eingereicht.

Hierzu Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen:

„Wir begrüßen die Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung in Hessen. Damit wird unsere Forderung in die Tat umgesetzt. Die Fristverlängerung war angesichts des verhältnismäßig geringen Rücklaufs von gerade einmal 38 Prozent absehbar. Ohnehin war die Frist von vier Monaten, welche auch noch über den Zeitraum der Sommerferien lief, viel zu kurz bemessen. Dass die Plattform Elster im Juli wegen der hohen Aufrufzahlen zeitweise nicht erreichbar war, hat die Situation zusätzlich erschwert. Es war mehr als nur unrealistisch zu erwarten, dass knapp 2/3 und damit mehr als 1,7 Millionen aller angeschriebenen hessischen Eigentümer in den kommenden drei Wochen eine Erklärung abgeben würden. So bleibt der Finanzverwaltung noch ausreichend Zeit, die Neuregelung bis zum Jahresende 2024 umzusetzen. Wir appellieren an die Immobilieneigentümer, die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu nutzen.“

Hintergrund der Pflicht zur Erklärung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, nach dem die bisherige Grundsteuer, die auf Werten aus dem Jahr 1964 basiert, veraltet und nicht mehr verfassungsgemäß ist. Hessen hat daraufhin auf Basis des Grundsteuerreformgesetzes des Bundes aus dem Jahr 2019 ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen.

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 66.000 Mitgliedern. Haus & Grund Frankfurt am Main ist mit rd. 11.000 Mitgliedern der größte Ortsverband in Hessen. Unsere Verbände nehmen am politischen Geschehen teil und stärken dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:
– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes. . Zudem stellen Sie rd. 66 Prozent der Mietwohnungen.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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