Die Zukunft der Kanzleiarbeit: Digitale Tools erobern die Rechtspraxis

Die Zukunft der Kanzleiarbeit: Digitale Tools erobern die Rechtspraxis

Von Papier zu Digital: Der Wandel in Kanzleien

In der Vergangenheit waren Anwaltskanzleien für ihre papierbasierte Arbeitsweise bekannt. Doch diese Zeit neigt sich langsam dem Ende zu, denn digitale Technologien haben Einzug gehalten und die Arbeitsweise in Kanzleien grundlegend verändert.

Früher waren Papierakten und Karteikarten unverzichtbare Werkzeuge, doch sie brachten auch Nachteile mit sich: begrenzter Platzbedarf, ineffiziente Datensuche und erhöhter Arbeitsaufwand durch manuelle Prozesse. Die Digitalisierung hat hier Abhilfe geschaffen. Mit digitalen Systemplattformen wie „pinacos“, von der Pinakos GmbH selbst entwickelt, können Anwälte und ihre Teams ihre Arbeitsabläufe optimieren und Zeit sowie Kosten einsparen.

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Die Pinakos GmbH, gegründet von einer namhaften Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in München, hat sich zum Pionier für moderne Kanzleisoftware entwickelt. Angesichts der Unzulänglichkeiten bestehender Softwarelösungen auf dem Markt, entwickelte das interdisziplinäre Team von Pinakos in Zusammenarbeit mit IT-Experten die innovative Software „pinacos“, um den umfangreichen und komplexen Anforderungen von modernen Kanzleien gerecht zu werden. Das Resultat ist eine revolutionäre, papierfreie Arbeitsumgebung, die flexible Arbeitsmodelle unterstützt und ständig in enger Absprache mit den Nutzern weiterentwickelt wird. Das Team bei Pinakos, das sowohl technisch als auch rechtlich hervorragend ausgebildet ist und tiefgreifende Berufserfahrung mitbringt, gewährleistet, das mit „pinacos“ die Bedürfnisse und Interessen der Mandanten kompetent, effektiv und effizient vertreten werden können.

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KAH übernimmt mietrechthannover.de

KAH übernimmt mietrechthannover.de

Über 15 Jahre ist Frau Bendfeldt die Ansprechpartnerin bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich Arbeitsrecht oder Mietrecht im Raum Hannover. Ihre jahrelange Arbeit in diesem Fachgebiet spricht für ihre Kompetenz und Zuverlässigkeit.

Bei Ihrer Arbeit vertritt sie Betriebsräte sowie Unternehmen in Themenbereichen wie Kündigung, Einstellung oder Tarifverträge. Wichtig ist Frau Bendfeldt ein vertrauensvolles Kundenverhältnis, bei welchem Ihre Mandanten immer an erster Stelle stehen.

Freude über Domainübernahme

Die Kanzlei Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hannover freut sich darüber, die lang genutzte Domain mietrechthannover.de übernommen zu haben und freut sich auf viele weitere Jahre als Kanzlei für Arbeitsrecht in Hannover

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KAH
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30175 Hannover
Tel: (0 51 11) 600 988 55
Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-hannover.de
Web: https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-hannover.de/archiv-mietrechthannover-de

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht. Wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns sehr, auch Sie erfolgreich beraten und vertreten zu dürfen.

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Online-Bewertung schädigt Unternehmen

Online-Bewertung schädigt Unternehmen

ABOWI – Online-Bewertungen

Online-Bewertungen und Online-Kommentare zerstören im Negativen nicht nur den Ruf, sondern üben große Macht aus. Eine schlechte Bewertung wiegt hundertmal schwerer als hundert Top Bewertungen – Woran liegt das?

Es reicht nicht mehr aus, das beste Unternehmen in seiner Branche zu sein, der langfristige Erfolg hängt neben der Fähigkeit Kunden zu erreichen und in Kontakt zu treten, vor allem von der guten Online Reputation mit guten Bewertungen, sagt ABOWI-Founder Maximilian Bausch, Unternehmer aus Litauen.

Die Digitalisierung verändert das Kunden- und Unternehmen-Verhalten nachhaltig. „Das Internet vergisst nie“ oder „Was im Internet steht, bleibt“ – davon berichten viele Betroffene“, sagt Startuper Maximilian Bausch, Geschäftsführer der ABOWI-Reputation UAB. Die Erfindung des Internets geht in die 1960er Jahre zurück und war eine Sensation. Durch die Verbindung von Computern entstand ein weltweites Netzwerk ohne Grenzen, das immer weiter wächst und sich den Herausforderungen anpasst. „Eine Welt ohne Internet ist für meine Generation zwar nicht mehr vorstellbar, aber die Welt vor dem Internet stelle ich mir wie eine Dorfgemeinschaft vor, in der ein perfektes Netzwerk unter den Bewohnern über Generationen geflochten war. Auch dort braucht jeder, der Anerkennung, Erfolg und von der Gemeinschaft partizipieren wollte, einen guten Ruf“, fügt Bausch hinzu.

Heute ist durch die Weiterentwicklung des elektronischen Handels beispielsweise und damit des Internets und seiner verschiedenen Kanäle es immer wichtiger, ein Image beziehungsweise einen guten Ruf über alle Marketingmedien hinweg zu entwickeln. „Ohne Online Präsenz haben Visionen, Ideen und damit Unternehmen es sehr schwer zu existieren. Heute treten Unternehmen in einen interaktiven Dialog mit ihren Kunden und benötigen aktive, digitale und netzwerkübergreifende Organisationen“, erklärt Bausch.

Schlechter Ruf ist zerstörerisch

Ein guter Ruf spiegelt sich in der allgemeinen öffentlichen Meinung über eine Person, ein Produkt oder eine Einrichtung, wie eine Marke, ein Unternehmen oder sogar eine Idee. Ein guter Ruf kann helfen, neue Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen, während ein schlechter Ruf das Vorankommen behindert beziehungsweise negative Folgen für zahlreiche Bereiche nach sich zieht. Maximilian Bausch gibt zu bedenken, dass damit nur eine negative Onlinebewertung für ein Unternehmen, eine Person oder eine Idee zu großen unüberwindbaren Problemen führen kann. Ein guter Ruf, der auf Vertrauen und Glaubwürdigkeit beruht, ist die Grundlage für die Wertschöpfung eines jeden Unternehmens, die treibende Kraft.

„Die Art des Rufs, den jemand hat, bestimmt, wie dieser gesehen und beurteilt wird. Der Aufbau eines guten Rufs sollte nicht dem Zufall überlassen werden und tatsächlich ist er nie abgeschlossen“, so Bausch. Die Stakeholder brauchen Zeit, um sich ein Bild zu machen, und es bedarf neben ständiger Kommunikation und Interaktion, vor allem vertrauensvollen Quellen. Der Wert des Rufs eines Unternehmens ist erwiesenermaßen einer der besten Prädiktoren für eine erfolgreiche finanzielle Leistung. Der Ruf entscheidet über die unternehmerische Zukunft, wie Mitarbeiter, Kunden, Investoren bis hin zur Firmennachfolge beispielsweise.

Gute Reputation im Internet

Angekommen in der digitalen Medienwelt, die die Art und Weise der Kommunikation verändert. „Niemals war es einfacher zu suchen und zu finden, sich in der digitalen Welt austoben. Lebenslanges Lernen, Wissensvermittlung und Neuvernetzungen vom Sofa aus gehören zur Selbstverständlichkeit. Die Kommunikation scheint klar, kraftvoll und transparent. Digitale Inhalte verbreiten sich schneller als vorstellbar. Umso wichtiger ist der Schutz, um die Kehrseite dieser Medaille nicht aus den Augen zu verlieren“, erklärt Maximilian Bausch und fügt hinzu, dass das Thema Reputation nicht dem Zufall überlassen werden sollte.

Vorteile einer guten Reputation

Ein guter Ruf trägt dazu bei, dass Unternehmen, Ideen, Visionen, Verantwortliche einen Vertrauensvorschuss erfahren und als ein besseres, fortschrittliches und zuverlässiges Unternehmen wahrgenommen werden. Bausch weist darauf hin, dass durch die Digitalisierung in fast allen Bereichen die Reputation ein entscheidender Schlüssel für Erfolg ist. „Egal ob bei der Frage der Mitarbeitersuche, Kundengewinnung oder die Umsatzerhöhung, stimmt der eigene Internetauftritt nicht, um in der Geschäftswelt Erfolge erzielen zu können.Dies kann den Unterschied ausmachen, ob ein Unternehmen Kunden anzieht oder unbemerkt bleibt.

Experten für Internetreputation, wie Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, teilt die Erfahrungen, dass das Reputationsmanagement die beste Möglichkeit für ein Unternehmen darstellt, den Schaden einer Krise zu minimieren. „Unternehmen, die eine Krise gut bewältigen, leiden weniger Reputationsschäden als Unternehmen, deren Umgang mit einer Krise als unangemessen empfunden wurde“, erklärt Dr. Schulte, seit über zehn Jahren im Reputationsrecht tätig. Der Kern der Kommunikationsstrategie ist die Definition der Werte und der Positionierung eines Unternehmens. Sie bildet die Grundlage für die langfristige Kommunikation mit Mitarbeitern, potenziellen Mitarbeitern, Kunden, potenziellen Kunden und anderen Interessengruppen.

Das Internet – Bedeutung für die Reputation

Das Internet stellt ein Instrument von immenser Wichtigkeit und Schnelligkeit dar, um den Ruf und die Werte zu verbreiten, sowohl positiv als auch negativ. Wer kennt es nicht: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“. Aber diese Aussage stammt aus der Zeit vor dem Internet, gibt Maximilian Bausch zu bedenken. „Früher musste jemand mit Rufschaden nur den Ort, die Stadt oder das Land verlassen, heute eilt das Internet jedem voraus. Produkte mit schlechtem Image oder Verantwortliche mit negativen Schlagzeilen oder Unternehmen mit schlechten Bewertungen verbreiten sich in sekundenschnelle und erleiden schweren Vertrauensverlust. Deshalb kann sich dies niemand mehr leisten“, fügt Dr. Schulte hinzu.

V.i.S.d.P.:

Chanel
Projektmanagerin & Bloggerin

Eigentlich ist Chanel Projektmanagerin für App-basierte Unternehmen, aber Ihre Leidenschaft ist das Bloggen und Veröffentlichen von Ideen, die die Welt bereichern und zu einem besseren Ort nachhaltig und langfristig machen. Seit 2022 schreibt Chanel für ABOWI und ist erreichbar unter contact@abowi.com.

Der Reputationsaufbau, der Internetauftritt gewinnt durch die Digitalisierung an Bedeutung. Egal ob Mitarbeitersuche, Kundengewinnung oder Umsatzerhöhung. Der eigene Internetauftritt muss stimmen, um Erfolge zu erzielen. Reputation entsteht nicht von heute auf morgen. Eine gute Reputation ist die Belohnung von viel Fleiß und harter Arbeit auf hohem professionellem Niveau. Dieser Professionalität hat sich ABOWI UAB verschrieben, weitere Informationen unter www.abowi.com.

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Reputation

Luise Gerischer geht in den Ruhestand

Rechtsanwältin und geschäftsführende Gesellschafterin der Darmstädter MOOG Partnerschaftsgesellschaft

Luise Gerischer geht in den Ruhestand

Luise Gerischer, ​Rechtsanwältin und geschäftsführende Gesellschafterin der Darmstädter MOOG Partner (Bildquelle: MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB)

Luise Gerischer, geschäftsführende Gesellschafterin der Darmstädter MOOG Partnerschaftsgesellschaft – Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare – geht in den Ruhestand. Zum Jahresende scheidet sie nach 33 Jahren aus der Kanzlei aus, in die sie 1989 als Rechtsanwältin eingetreten war.

Bereits 1992 wurde sie Gesellschafterin der Kanzlei und leitete damit die Umgestaltung der Gesellschaft zu einem Beratungsunternehmen mit mittlerweile 13 Partnern und rund 150 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an drei Standorten ein. Luise Gerischer war auch die erste Fachanwältin bei MOOG und hat maßgeblich dazu beigetragen, die Fachanwaltschaften zu fördern und den Rechtsanwaltsbereich auf die Kernkompetenzen einer Wirtschaftskanzlei auszurichten. Sie selbst, Fachanwältin für Steuerrecht und Immobilienrecht, entwickelte und leitet den Immobilienbereich.

Darüber hinaus übernahm Luise Gerischer vielfältige Managementaufgaben wie das Marketing, Corporate Identity, die Veranstaltungsplanung und die Sportförderung der Mitarbeitenden. Besonders am Herzen lag ihr die Öffentlichkeitsarbeit, mit der sie die Expertise der Kanzlei unterstrich und über ihre Entwicklung informierte.

Den Immobilienbereich übergibt sie an Rechtsanwältin Hannah Dechert. „Mit Frau Dechert habe ich eine sehr gute Nachfolgerin gefunden, was mir den Abschied etwas leichter macht“, so Luise Gerischer. „Ich bin dankbar und stolz, dass ich die Entwicklung von MOOG zu einer der bedeutenden Kanzleien Südhessens mitgestalten durfte.“

Über MOOG:
Die MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete, multidisziplinäre Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung sowie Wirtschaftsprüfung. Die von 13 Partnern geführte Gesellschaft berät mit 150 Mitarbeitenden vor allem Unternehmen, Kapitalgesellschaften und Privatpersonen. An den Standorten Darmstadt, Dresden und Freiberg (Sachsen) sind insgesamt 41 Berufsträger – Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare – tätig.

Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023 wird die MOOG Partnerschaftsgesellschaft als eine von insgesamt 20 Wirtschaftskanzleien in Hessen (ohne Frankfurt) empfohlen. Die Immobilien Zeitung hat die MOOG Partnerschaftsgesellschaft auch 2022/2023 als eine der wichtigsten deutschen Kanzleien für Immobilienrecht benannt.

Als Mitglied der MSI Global Alliance, einem weltweiten Zusammenschluss mittelständischer Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien, verfügt MOOG über eine starke internationale Beratungskompetenz.
www.moogpartner.de

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MOOG Partnerschaftsgesellschaft mbB
Luise Gerischer
Holzhofallee 15A
64285 Darmstadt
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luise.gerischer@moogpartner.de
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EuGH zur Verwirkung des Markenrechts

EuGH zur Verwirkung des Markenrechts

EuGH zur Verwirkung des Markenrechts

Duldet der Markenrechtsinhaber über Jahre Markenrechtsverletzungen, kann er seinen Anspruch auf den Schutz der Marke verlieren. Das hat der EuGH mit Urteil vom 19. Mai 2022 entschieden (Az. C-466/20).

Da Marken einen hohen Wert darstellen, ist es wichtig, sie einzutragen zu lassen und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Wer aber Markenrechtsverletzungen seiner eingetragenen Marke über fünf Jahre hinnimmt, ohne rechtliche Mittel dagegen einzulegen, kann sein Markenrecht verwirken, erklärt die Wirtschaftskanzlei die MTR Rechtsanwälte

Der EuGH hatte bereits 2011 entschieden, dass die Einlegung eines behördlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen die Markenverletzung die Duldung beendet und auch die Verwirkung verhindert. In seinem aktuellen Urteil stellte der EuGH aber klar, dass eine Abmahnung die Verwirkungsfrist nicht beendet, wenn der Adressat dieser nicht nachkommt und der Markeninhaber keine weiteren rechtlichen Schritte ergreift, um sein Markenrecht durchzusetzen.

Die Klägerin hatte in dem zu Grunde liegenden Fall 2005 eine Unionswortmarke eintragen lassen. Drei Jahre später meldete ein anderes Unternehmen eine Bildmarke mit einem sehr ähnlichen Wortbestandteil an, der sich nur leicht in der Schreibweise unterschied. Die Klägerin mahnte 2009 die Benutzung der gegnerischen Marke erfolglos ab. Ende 2012 reichte sie Unterlassungsklage beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein, die aber erst 2014 zugestellt werden konnte, da die Klägerin den Gerichtskostenvorschuss nicht eingezahlt hatte. Die Gerichte sahen die Klageansprüche als verwirkt an.

Der Fall landete schließlich vor dem BGH und der legte ihm den Europäischen Gerichtshof vor. Der EuGH sollte klären, welche Anforderungen an die Beendigung der Duldung einer Markenrechtsverletzung gestellt werden.

Auch wenn die Klägerin die Markenrechtsverletzung abgemahnt habe, reiche dies hier nicht aus, um die Verwirkung des Anspruchs zu verhindern, stellte der EuGH klar. Durch die Abmahnung könne die Verwirkungsfrist zwar unterbrochen werden, aber nur wenn der Markeninhaber nach der unbefriedigenden Reaktion des Gegners, seinen Widerstand gegen die Verletzung seines Markenrechts nicht aufgibt und weiter seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt, um seine markenrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

Die Rechtsprechung des EuGH zeigt, dass Markeninhaber der Verletzung ihrer Markenrechte aktiv entgegentreten müssen. Eine Abmahnung wird da nicht immer ausreichen.

Im Markenrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/ip-recht/markenrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

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Schwerpunkt: Haftungsrisiken des Geschäftsführers

Geschäftsführer leben gefährlich!

Schwerpunkt: Haftungsrisiken des Geschäftsführers

Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB

In der gesellschaftlichen Wahrnehmung ist das Amt des Geschäftsführers mit besonderer Achtung und Wertschätzung verbunden. Die damit einhergehenden Haftungsrisiken kennt dagegen kaum jemand, und auch den wenigsten Geschäftsführern sind diese bewusst.

Die Anzahl der Kapitalgesellschaften in Deutschland beträgt derzeit knapp unter 1 Million. Pro Gesellschaft gibt es folglich auch mindestens einen Verantwortlichen – im Regelfall Geschäftsführer.

Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers ergeben sich aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag, dem Anstellungsvertrag und den Weisungen der Gesellschafterversammlung.

Entscheidende Bedeutung kommt der Legalitätspflicht zu, die bedeutet, dass der Geschäftsführer sich an Recht und Gesetz halten muss. Das betrifft sowohl sein eigenes Handeln, aber auch das der Gesellschaft.

Diese zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingende Pflicht wird im Regelfall dann virulent, wenn sich die Gesellschaft in der Krise befindet und der Geschäftsführer in besonderem Maße gefragt ist insb. mit Blick auf das Stellen eines Insolvenzantrages.

Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt regelmäßig zu sowohl einer zivilrechtlichen Haftung, aber auch einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers selbst, und die Haftungsprivilegierung der Kapitalgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen kann durchbrochen werden.

Ähnliches gilt etwa für die ordnungsgemäße Erledigung der steuerlichen Belange der Gesellschaft. Dies zählt zum Kernbereich der Pflichten. Ein Verstoß dagegen, etwa durch Nichtabgabe der vorgeschriebenen Erklärungen kann zu einem Steuerstrafverfahren und einer Haftung des Geschäftsführers mit seinem privaten Vermögen führen.

Die Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte hat sich gezielt auf die Geltendmachung und Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen ausgerichtet und berät Sie in den Bereichen
Arbeitsrecht (https://pauls-coerper.de/arbeitsrecht/)| Strafrecht (https://pauls-coerper.de/straf-steuerstrafrecht/)| Steuerstrafrecht (https://pauls-coerper.de/straf-steuerstrafrecht/)| Steuerrecht (https://pauls-coerper.de/steuerrecht/)| Insolvenzrecht (https://pauls-coerper.de/insolvenzrecht-restrukturierung/)| Handelsrecht, Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht (https://pauls-coerper.de/handels-und-gesellschaftrecht-vertragsrecht/).

Sollte bereits ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie als Geschäftsführer laufen, so werden Sie auch mit der notwendigen Kompetenz von erfahrenen Strafverteidigern durch diese schwierigen Verfahren begleitet.

Handeln Sie rechtzeitig und nehmen Sie eine umfassende Beratung in Anspruch.

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