Christoph Feddersen ist CPTO der dataglobal Group

Erfahrener Technologie- und Produktstratege treibt Weiterentwicklung und Cloud-Transition des Produktportfolios rund um den Digital Workplace voran. Kunden und Partner profitieren von Produktintegration mit neuen Möglichkeiten und Mehrwerten.

Christoph Feddersen ist CPTO der dataglobal Group

Christoph Feddersen ist neuer CPTO der dataglobal Group

Heilbronn, 15.04.2025 – Mit Christoph Feddersen stärkt die dataglobal Group ihre technologische Führungsriege. Der erfahrene Technologie- und Produktstratege verantwortet die Cloud-Transformation und Integration des Portfolios, mit klarem Fokus auf Wachstum und Kundennutzen. Als neuer Chief Product and Technology Officer (CPTO) hat er zum 1. April 2025 die Leitung der Bereiche Produktentwicklung und Technologie übernommen mit dem Ziel, die dataglobal Group mit innovativen Lösungen, zukunftsorientierten Produkten und einer klaren technischen Vision zu stärken.

Feddersen bringt langjährige Erfahrung in der Entwicklung, im Produktmanagement sowie in der erfolgreichen Transition von Softwarelösungen in die Cloud mit – insbesondere im Bereich Content-Management-Systeme. Vor seinem Einstieg bei der dataglobal Group war er mehr als 20 Jahre bei Crownpeak Technologies (früher e-Spirit GmbH), zuletzt als Vice President Technical Product Management, wo er maßgeblich die Integration mehrerer Produktlinien in eine skalierbare Plattform verantwortete, und eine langfristige Produkt- und Technologie-Roadmap etablierte.

„Technologie ist für mich kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug, um Unternehmen effizienter und erfolgreicher zu machen. Die dataglobal Group zeichnet genau dieser Pragmatismus in Verbindung mit mittelständischer Innovationskraft aus“, erklärt Christoph Feddersen, neuer CPTO der dataglobal Group. „Mit unserer Vision der Data City wollen wir den Arbeitsalltag unserer Kunden einfacher, effizienter und intelligenter gestalten. Das Produktportfolio der dataglobal Group bietet dafür ein enormes Potential und ich brenne darauf, es gemeinsam mit dem Team weiterzuentwickeln.“

Als CPTO verantwortet Feddersen die Produktentwicklung und Technologienutzung über das gesamte Portfolio der dataglobal Group hinweg. Im Fokus seiner Arbeit stehen zunächst die Zusammenführung und Integration der Produkte sowie die Transformation in die Cloud, um Effizienz und Skalierbarkeit zu fördern und so schnelleres Wachstum zu ermöglichen.
Christoph Feddersen ist 43 Jahre alt und wohnt seit vielen Jahren in Dortmund. Der technologiebegeisterte Leader erweitert das mit seinem Eintritt dreiköpfige dataglobal-Führungsteam – bisher bestehend aus CEO Nicolas Schwarzpaul und CFO Lukas Sosovicka.

„Christoph gibt unserer strategischen Ausrichtung mit seiner großen Erfahrung noch mehr technische Tiefe und Strahlkraft. Er steht für Kundenorientierung sowohl in den Produkten als auch in den Entwicklungsprozessen. Mit seiner Expertise werden wir unser Produktportfolio noch besser weiterentwickeln und unsere Kunden unterstützen können“, sagt Nicolas Schwarzpaul, CEO der dataglobal Group.

Unter dem Leitsatz „The World is your Workplace“ bietet die dataglobal Group eine nahtlose digitale Infrastruktur für hybride Arbeitswelten. Der ganzheitliche Ansatz Data City verbindet KI-gestützt alle Bereiche des Digital Workplace: von Dokumentenmanagement (ECM), Prozessdigitalisierung und Ressourcenmanagement bis hin zu Cybersecurity. Mit der Data City erleben Kunden die intelligente, nahtlose Arbeitswelt von morgen, schon heute.

Mehr Informationen zur Unternehmensgruppe dataglobal Group:

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Die dataglobal Group aus Heilbronn verfolgt den ganzheitlichen Data-City-Ansatz für den Digital Workplace und steht für leistungsstarke Softwarelösungen basierend auf etablierten Lösungen für Enterprise Content Management (ECM) und Business Process Management (BPM) sowie Ressourcenmanagement und Mail Security. Mit mehr als 3.000 Bestandskunden in der DACH-Region und darüber hinaus gehört sie zu den führenden Anbietern in diesem Bereich. Zum Markenportfolio der Gruppe gehören bekannte Produkte wie dataglobal CS, eXpurgate, windream und vysoft. Die Unternehmensgruppe besteht seit 2021 und bündelt die jahrzehntelange Expertise der zusammengeschlossenen Unternehmen. www.dataglobalgroup.com

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Der X-PCK Rucksack Koffer: Flexibilität und Schutz neu definiert

Der X-PCK Rucksack Koffer: Flexibilität und Schutz neu definiert

(Bildquelle: KKC Koffer GmbH)

Die KKC Koffer GmbH bringt eine bahnbrechende Innovation für den modernen Arbeitsalltag auf den Markt.

Mit dem X-PCK Rucksack Koffer stellt die KKC Koffer GmbH eine wegweisende Lösung für den sicheren Transport bei unterschiedlichen Einsatzzwecken vor. Durch die Kombination aus der Stabilität eines Aluminiumkoffers und der Mobilität eines Rucksacks setzt das Produkt neue Standards für Funktionalität und Komfort – ideal für alle, die unterwegs höchste Ansprüche stellen.

Eine innovative Symbiose aus Koffer und Rucksack

Der X-PCK Rucksack Koffer überzeugt auch durch sein vielseitiges Design. Mit einem integrierten, leicht verstaubaren Tragesystem wird der stabile Aluminiumkoffer in Sekundenschnelle zum ergonomischen Rucksack. Der leichte, robuste Aluminiumrahmen mit Close-Loop-Design und stoßdämpfenden Frame-Spacern schützt den Inhalt zuverlässig – egal, ob auf der Baustelle, bei Präsentationen oder im mobilen Arbeitsumfeld.

Funktionalität trifft auf Design

Durchdachte Details machen den X-PCK Rucksack Koffer zu einem unverzichtbaren Begleiter: Verstellbare Innenfächer bieten optimale Organisation, während gepolsterte Griffe und das ergonomische Rückensystem für höchsten Tragekomfort sorgen. Dank seiner modernen und stabilen Konstruktion eignet sich der Koffer für vielfältige Anwendungen – von sensibler Technik bis hin zu Werkzeugen und Präsentationsmaterial.

Präsentation unterwegs: Ein Produkt mit Werbewirkung

Neben seiner praktischen Funktion bietet der X-PCK Rucksack Koffer eine außergewöhnliche Werbefläche. Die glatte, präsente Oberfläche wird zum mobilen Träger für Markenbotschaften – ein echter Hingucker bei Kundenbesuchen, auf Messen oder im Alltag.

Verlässliche Qualität aus Deutschland

Die KKC Koffer GmbH bleibt mit dem X-PCK Rucksack Koffer ihrer Philosophie treu: Präzision, hochwertige Materialien und nachhaltige Fertigung stehen im Mittelpunkt. Das Produkt spiegelt die Werte des Unternehmens wider und setzt auf Langlebigkeit und innovative Lösungen „Made in Germany“.

Das Werkzeug für moderne Mobilität

Der X-PCK Rucksack Koffer ist nicht nur ein Transportmittel, sondern ein Partner für den modernen Alltag. Seine Vielseitigkeit und Stabilität machen ihn zur ersten Wahl für alle, die flexibel und sicher arbeiten möchten – egal, wo sie sich befinden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kkc-koffer.de/koffer/x-pck-rucksack-koffer/

Seit über 35 Jahren steht die KKC Koffer GmbH für erstklassige Aluminiumkoffer und innovative Transportlösungen, die speziell für die hohen Anforderungen von Geschäftskunden entwickelt werden. Mit einem klaren Fokus auf Qualität, Langlebigkeit und Präzision hat sich das Unternehmen als einer der führenden Hersteller im B2B-Sektor etabliert.

Die KKC Koffer GmbH bietet eine breite Palette an Produkten, die von klassischen Transportkoffern bis hin zu modernen Innovationen wie dem X-PCK Rucksack Koffer reicht. Individuell anpassbare Lösungen, ein flexibler Maschinenpark und nachhaltige Produktionsmethoden gewährleisten, dass Kundenwünsche präzise und zuverlässig umgesetzt werden – auch bei großen Stückzahlen und anspruchsvollen Anforderungen.

Dank der Verbindung aus modernster Technologie, traditionsreichem Know-how und einem engagierten Team bleibt die KKC Koffer GmbH ein verlässlicher Partner für Unternehmen, die auf hochwertige und maßgeschneiderte Transportlösungen setzen. Mit ihrer Produktion „Made in Germany“ unterstreicht das Unternehmen seine Werte: Innovation, Nachhaltigkeit und Kundenorientierung.

Kontakt
KKC Koffer GmbH
Antje Egbert
Schröttinghauser Straße 20
32351 Stemwede-Levern
+49 (0)5745-92050
https://www.kkc-koffer.de/

Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten?

ARAG Expertin Jennifer Kallweit mit Tipps zum Umtausch

Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten?

ARAG Expertin Jennifer Kallweit

Weihnachten ist nicht mehr lange hin und die Geschenke müssen auch noch eingekauft werden. Egal, ob nun ganz traditionell im Geschäft, Kaufhaus, auf dem Weihnachtsmarkt oder online. Aber was ist, wenn man dabei voll danebengreift und die Geschenke dann umtauschen oder zurückgeben möchte? Die ARAG Expertin Jennifer Kallweit mit einem Überblick.

Kann man Weihnachtsgeschenke eigentlich jederzeit umtauschen, wenn man mit denen absolut gar nichts anfangen kann?
Jennifer Kallweit: Leider nein. Auch wenn sich der Mythos hartnäckig hält. Es gibt kein Recht auf Umtausch. Einwandfreie Ware oder solche, die wegen eines Fehlers schon ein bisschen günstiger war, muss der Händler nämlich nicht zurücknehmen. Die meisten Anbieter machen das allerdings oft aus Kulanz, wenn man den Kassenbon noch hat oder auch mit einem Kontoauszug nachweisen kann, dass man das Produkt tatsächlich in dem Laden gekauft hat.

Hat man denn nicht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Jennifer Kallweit: Nein, das hat man nicht, denn im stationären Handel gilt: Gekauft ist gekauft. Allerdings ist das anders, wenn man in Online-Shops kauft oder bei Versandhändlern. Hier haben Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht und können die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Die Kosten dieser Rücksendung muss laut Gesetz allerdings der Käufer tragen, wenn er vorher in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde. Aber viele Online-Shops sind auch da kulant und übernehmen das Retouren-Porto freiwillig. Es gibt aber auch Produkte, die vom Widerrufsrecht ausgenommen sind, auch wenn sie online gekauft wurden. Zum Beispiel schnell verderbliche Lebensmittel, Medikamente oder bereits geöffnete Hygiene- oder Kosmetikartikel.

Was ist, wenn das Weihnachtsgeschenk irgendwelche Mängel hat?
Jennifer Kallweit: Mangelhafte Ware kann man immer reklamieren, ganz egal, ob man sie online oder im Laden gekauft hat. Allerdings muss dem Händler die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Geht auch das nicht, dann muss der Verkäufer seinem Kunden ein neues Produkt aushändigen oder das Geld für den Kauf zurückerstatten. Alternativ kann auch ein Gutschein oder ein neues gleichwertiges Produkt gegeben werden. Auch können sich Verkäufer und Käufer darauf einigen, dass die mangelhafte Ware zu einem günstigeren Kaufpreis trotzdem behalten wird.

Wie sieht es denn mit dem Umtauschen von Verschenk-Gutscheinen aus?
Jennifer Kallweit: Gutscheine können generell nicht umgetauscht werden. Wer also einen Gutschein verschenken möchte und den vielleicht schon weit vor Weihnachten kauft, sollte sich vorher gut überlegen, für wen dieser bestimmt ist und ob er auch den Wünschen des Beschenkten entspricht. Für online gekaufte Gutscheine gilt übrigens das gleiche wie bei Waren; nämlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen. Wichtig ist außerdem zu wissen, dass Gutscheine ohne eine Einlöse-Frist nicht unbegrenzt lange gültig sind. Stattdessen gilt dann in diesem Fall die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

Und ab wann genau gilt diese Frist?
Jennifer Kallweit: Für diese Frist ist immer das Ende des Jahres maßgeblich, indem man den Gutschein erworben hat. Der Händler kann aber auch eine kürzere Einlöse-Frist festlegen und auf dem Gutschein vermerken. Das fällt dann unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und der Kunde muss sich an diese Frist auch halten. Laut mehreren Gerichtsurteilen darf so eine Einlöse-Frist aber nicht kürzer als ein Jahr sein.

Kann man eigentlich einen Gutschein weiterverschenken, wenn man damit nichts anfangen kann?
Jennifer Kallweit: Ein Gutschein ist grundsätzlich übertragbar: Jeder kann ihn einlösen, selbst wenn er auf eine andere Person ausgestellt ist. Sogar ein Weiterverkauf ist möglich, wenn man den Gutschein zu Geld machen will und sich damit was Schöneres kaufen möchte. Einen Anspruch auf eine Auszahlung des Betrages, der auf dem Gutschein steht, hat man aber nicht. Und noch etwas, das man beim Gutschein wissen sollte: Wenn die Dienstleistung oder die Ware, für die der Gutschein ausgestellt wurde, zum Zeitpunkt des Einlösens teurer geworden ist, muss der Mehrpreis gezahlt werden. Heißt zum Beispiel: Wer einen Gutschein über eine Massage im Wert von 70 Euro bekommen hat, muss 15 Euro zuzahlen, wenn die Massage inzwischen 85 Euro kostet.

Was kann man beim Weihnachtsgeschenke-Shopping noch tun, um später Stress beim Umtauschen oder Zurückgeben zu vermeiden?
Jennifer Kallweit: Wer vielleicht schon ahnt, dass das Geschenk eventuell nicht den Geschmack des Beschenkten trifft und umgetauscht werden muss, empfehle ich schon beim Kauf, mit dem Händler ein Rückgaberecht zu vereinbaren. Am besten schriftlich oder vor Zeugen. Geklärt werden sollte dabei, ob es das Geld zurückgibt, man die Ware umtauschen kann oder ein Ersatz durch eine andere Ware oder ein Gutschein erfolgt. Wichtig ist dabei auch zu bestimmen, in welchem Zeitraum das Ganze über die Bühne gehen soll und ob die Originalverpackung dabei sein muss.

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Sie wollen mehr von den ARAG Experten hören? Bei „ARAG OnAir“ (https://www.arag.com/de/onair/) gibt es die ARAG Experten auch auf die Ohren.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Das Recht auf einwandfreie Ware

ARAG Experten informieren über den Umgang mit mangelhaften Produkten

Das Recht auf einwandfreie Ware

Die meisten haben es sicher schon einmal erlebt – man freut sich über einen neu gekauften Artikel, verwendet ihn einmal und schon ist er defekt. Noch enttäuschender ist es, wenn bestellte Ware bereits kaputt zu Hause ankommt. Der einzige Trost: Die Verbraucherrechte sind klar geregelt und der Verkäufer ist in der Pflicht, diesen Mangel auszugleichen. ARAG Experten informieren, welche Schritte dabei zu tun sind.

Was steht dem Käufer zu?
Der Verbraucher hat mit dem Abschluss des Kaufvertrages – dieser kommt mit der Online-Bestellung oder dem Kaufvorgang im Geschäft zustande – ein Anrecht auf den Erhalt einer mängelfreien Sache. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ebenso wie das Vorgehen, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird. In diesem Fall kann der Käufer Sachmängelansprüche geltend machen. Gesetzlich vorgesehen sind entweder die Nacherfüllung durch den Verkäufer, die Möglichkeit zur Minderung des Kaufpreises, das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder – unter bestimmten Umständen – auch der Erhalt eines Schadensersatzes. Handelt es sich um neue Artikel, besteht der Anspruch laut ARAG Experten für zwei Jahre. Bei gebrauchten Dingen darf der Verkäufer diesen allerdings auf ein Jahr kürzen. Wichtig: Private Anbieter von Neu- oder Second-Hand-Ware sind berechtigt, diese Ansprüche komplett auszuschließen.

Was fällt unter Sachmängel?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Gegenstand nicht erst dann als mangelhaft gilt, wenn er defekt ist. Auch ein Abweichen von der Spezifizierung reicht, um die oben genannten Ansprüche geltend machen zu können. So zählt beispielsweise auch zu den Mängeln, wenn die Farbe eines Gegenstandes anders als bestellt ist. Des Weiteren muss nicht unbedingt das Produkt selbst einen Mangel aufweisen. Auch eine falsche Montage über vom Verkäufer beauftragte Dienstleister oder eine fehlerhafte Anleitung, die der einwandfreien Bedienung entgegensteht, führt zu den festgelegten Verbraucherrechten.

Wie wird im Schadensfall vorgegangen?
Die Gewährleistungsfrist dauert üblicherweise zwei Jahre. Dennoch sollte der Käufer den Mangel umgehend anzeigen, sobald er Kenntnis davon erlangt hat – auch deshalb, weil er nach Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware in der Beweispflicht ist. Das heißt, er muss ab dann nachweisen, dass der Mangel bereits beim Übergang in seinen Besitz vorhanden war, während innerhalb des ersten Jahres die Beweislastumkehr gilt. Dabei ist der Verkäufer in der Pflicht. In jedem Fall notwendig ist der Kaufbeleg, also ein Kassenbon oder eine Rechnung, und im Regelfalle die Rückgabe oder Rücksendung der Ware. Der Händler hat nach Anzeige des Mangels zunächst das Recht, den Vertrag nachzuerfüllen und das Produkt nachzubessern oder zu ersetzen. Dieser Vorgang darf nach Auskunft der ARAG Experten mit keinerlei Kosten für den Verbraucher verbunden sein, egal wie aufwendig er sein mag. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Gegenteiliges festlegen will, ist unwirksam.

Ausnahme von der Rücksendepflicht
Auch der Europäische Gerichtshof stärkt immer wieder die Verbraucherrechte. So wurde zum Beispiel in einem Grundsatzurteil entschieden, dass mangelhafte Ware nicht unter allen Umständen vom Käufer zurückgesandt werden muss, wenn der Aufwand zu groß ist. Im konkreten Fall war es der Mangel an einem Partyzelt, der erst nach dem Aufbau auffiel. Der Käufer zeigte diesen an, verbunden mit der Information, dass er das Zelt zur Untersuchung auf seinem Grundstück aufgebaut ließe. Doch der Händler erwartete den Rückversand. Das EuGH bestätigte die grundsätzliche Rücksenderegelung zwar, schränkte diese aber auf „kompakte Verbrauchsgüter“ ein. Und die Rücksendung eines fünf mal sechs Meter großen, sperrigen Zeltes sei nicht zumutbar (Az.: C-52/18). Lehnt der Verkäufer die Untersuchung vor Ort ab, hat der Käufer ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und somit auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Rückgabe ohne Mangel
Entgegen der weitläufigen Meinung hat ein Käufer keinerlei Anrecht auf Rückgabe oder Umtausch der Ware, wenn diese mängelfrei ist. Sollten Händler diese Möglichkeit dennoch anbieten, ist das reine Kulanz. Eine Ausnahme bildet hier lediglich jeder Kauf, der eine vorherige Ansicht der Ware unmöglich macht. Das inkludiert Bestellungen, die online, telefonisch oder per Katalog vorgenommen werden. Außerdem wird diese Einschränkung ergänzt durch das Haustürgeschäft. In diesen Fällen ist gesetzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht vorgesehen und der Käufer hat nicht mehr zu tun, als die Ware rechtzeitig an den Verkäufer zurückzusenden. Viele Händler bieten zwar im Zuge der Wettbewerbsfähigkeit längere Rückgabefristen an, man darf allerdings nach jüngsten Ereignissen davon ausgehen, dass sich dies bald flächendeckend ändern könnte: Seit 25. März verkürzt Online-Händler Amazon die Retourenfrist für die meisten angebotenen Produkte von bisher dreißig auf die gesetzlich vorgesehenen vierzehn Tage.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

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Hamburger Unternehmen Graylog erwirbt die API-Sicherheitslösung von Resurface.io

Mit der Übernahme stärkt Graylog sein Portfolio für Treath Detection and Incident Response (TDIR), um den wachsenden API-Bedrohungen in Europa zu begegnen.

Hamburger Unternehmen Graylog erwirbt die API-Sicherheitslösung von Resurface.io

Andy Grolnick, CEO von Graylog (Bildquelle: @Graylog)

Graylog, globaler Anbieter von SIEM- und Log-Management-Lösungen, gab heute die Übernahme der datengesteuerten API-Sicherheitsplattform von Resurface.io bekannt und baut damit sein Portfolio an Sicherheitslösungen weiter aus. Der Hamburger Sicherheitsspezialist bietet Unternehmenskunden ab sofort eine umfassende Plattform zur Erkennung von API-Sicherheitsbedrohungen und zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Kunden erhalten damit ein wirkungsvolles Werkzeug an die Hand, um die sich entwickelnden Herausforderungen in der API-Sicherheitslandschaft zu bewältigen. Das neue Produkt ist unter dem Namen Graylog API Security erhältlich.

APIs gehören zu der am stärksten gefährdeten Angriffsfläche. Die ausgeprägte Expertise und die innovativen Technologien von Resurface.io unterstützen Unternehmen, ihre Verteidigung gegen API-bezogene Bedrohungen zu stärken. Durch die Integration der API-Lösung von Resurface.io – die den gesamten API-Verkehr erfasst, um Einblicke in Angriffe und Bedrohungen zu erhalten – und der SIEM-Lösung von Graylog profitieren Unternehmen von einer nahtlosen Überwachung der API-Sicherheit, der Erkennung von Bedrohungen sowie der direkten Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.

Andy Grolnick, CEO von Graylog, erklärt: „APIs sind schnell zu einer bevorzugten Angriffsfläche für Cyberkriminelle geworden. Die Angriffe in Europa haben einen Höchststand erreicht. Doch ähnlich wie bei der Fabel „Des Kaisers neue Kleider“ sind die meisten APIs aufgrund mangelnder Sicherheitsüberwachung, Authentifizierungsproblemen und anderen Schwachstellen ungeschützt. Dies hat zum Diebstahl von Millionen persönlicher Daten (PII), Ransomware und anderen schädlichen Angriffen geführt. Was Unternehmen brauchen, ist eine speziell entwickelte API-Sicherheitslösung, die sich auf die Erkennung von und die Reaktion auf API-spezifische Bedrohungen konzentriert und mit einem SIEM zusammenarbeitet, um einen umfassenderen Schutz zu bieten.“

„Durch die Integration der datengesteuerten API-Sicherheitslösung von Resurface.io mit der mit Preisen ausgezeichneten SIEM-Plattform von Graylog erhalten Unternehmen europaweit eine Lösung an die Hand, um ihre APIs proaktiv zu schützen. Wir sind der einzige SIEM-Anbieter, der eine API-Sicherheitslösung anbietet“, fügt Grolnick hinzu.

Der feine Unterschied

Im Gegensatz zu anderen API-Lösungen arbeitet Graylog API Security mit bestehenden Web Application Firewalls (WAF) und API-Gateways zusammen, um eine zusätzliche Verteidigungsebene zu schaffen. Diese kann auch ausgeklügelte Angriffe von authentifizierten Benutzern abwehren, die sich oft als Testbenutzer, Partner oder zahlende Kunden Zugang verschaffen. Dies minimiert die Unterbrechungen für das Sicherheitsteam und verbessert die allgemeine Sicherheitslage des Unternehmens innerhalb von Minuten.

Die wichtigsten Vorteile der API-Sicherheitslösung:

– Geführte Bedrohungserkennung und -reaktion – sofort einsatzbereite Warnungen mit klaren Erklärungen und umsetzbaren Schritten, die genau auf die jeweilige API abgestimmt sind, einschließlich OWASP Top 10 Abdeckung.
– Kontinuierliche, ununterbrochene Überwachung – Laufzeit-Scans bieten Echtzeit-Bedrohungserkennung ohne Beeinträchtigung der App-Leistung, egal wie viele Bedrohungssignaturen geprüft werden.
– Vollständiger Request- UND Response-Payload – geht über Request-Header-Daten, Sampling und Modellierung hinaus und ermöglicht präzise Warnungen, effiziente rückwirkende Bedrohungsnachverfolgung, forensische Untersuchungen von Vorfällen und aufschlussreiche Trendanalysen.
– Sichere, selbstverwaltete Lösung – Sensible Daten bleiben im Haus, Störungen durch Dritte und Bedenken hinsichtlich personenbezogener Daten werden vermieden, und der Aufwand und die Bürokratie von SaaS-Sicherheitsüberprüfungen entfallen.
– Mühelose Implementierung und Wartung – Der in sich geschlossene Sicherheitsdatensee (Data Lake) und die moderne Kubernetes-Architektur machen die Implementierung und Wartung auch für kleinere Unternehmen einfach und kostengünstig.

Rob Dickinson, Gründer von Resurface.io, erklärt: „Ich bin begeistert, Teil von Graylog zu werden und dazu beizutragen, die Expertise von Resurface im Bereich API-Sicherheit in ihr innovatives Portfolio einzubringen. Die Lösung von Resurface.io verfolgt einen SIEM-Ansatz, um das Problem der API-Bedrohungserkennung zu lösen. Daher gibt es viele Synergien. Die API-Technologie und -Lösung von Resurface wird es Graylog ermöglichen, ein breiteres Publikum zu erreichen, die Produktentwicklung zu beschleunigen und den Kunden einen hohen Schutz des API-Ökosystems zu bieten.“

Graylog API Security ist ab sofort verfügbar. Weitere Informationen inklusive einer Demo: https://www.graylog.org/products/api-security/

Über Graylog
Graylog Security ist eine Cybersicherheitslösung, die robuste, kosteneffiziente Möglichkeiten zum Schutz ihres Unternehmens vor Cyberbedrohungen bietet. Mithilfe von KI/ML, Sicherheitsanalysen, fortschrittlicher Protokollverwaltung und intelligenter Alarmierung ermöglicht Graylog Unternehmen, Bedrohungen immer einen Schritt voraus zu sein. Im Gegensatz zu herkömmlichen SIEM-Lösungen, die komplex und teuer sind, ist Graylog Security einfach zu bedienen und erschwinglich. Ganz gleich, ob sie nach einer umfassenden Cybersicherheitslösung oder einer Möglichkeit zur Rationalisierung ihrer IT-Abläufe suchen, Graylog hat die Tools, die Unternehmen für ihren Erfolg benötigen. Weitere Informationen finden Sie unter https://graylog.org. Folgen Sie uns auf Twitter und LinkedIn.

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