Deutschland-Kreditkarte Classic: Bis zu 80 Euro Bonus geschenkt

Deutschland-Kreditkarte Classic: Bis zu 80 Euro Bonus geschenkt

Deutschland-Kreditkarte Classic: Bis zu 80 Euro Bonus geschenkt

Dresden/Hamburg, 01. April 2022 – Die Deutschland-Kreditkarte Classic gibt es im April 2022 mit einem Bonus* von bis zu 80 Euro. Inhaberinnen und Inhaber dieser kostenlosen Visa-Karte profitieren zudem von weiteren Top-Konditionen, wie dem weltweit kostenlosen Bezahlen und Abheben von Bargeld1.

Bis 80 EUR Bonus

Neukundinnen und Neukunden der Deutschland-Kreditkarte Classic können vom 1. bis 30. April 2022 von einem Bonus in Höhe von bis zu 80 Euro profitieren*. Zum einen erhalten sie 60 Euro Startguthaben, wenn sie die kostenfreie Visa-Card innerhalb der ersten acht Wochen für mindestens drei Transaktionen einsetzen. Das Geld wird spätestens sechs Wochen nach dem Karteneinsatz gutgeschrieben.

Zum anderen winken 20 Euro pro geworbener Neukundin und geworbenem Neukunden. Für jede werbende Person sind auch mehrere Prämien möglich – und damit sogar mehr als „nur“ 80 Euro Bonus.

**Vorteile der Deutschland-Kreditkarte Classic**

Die Deutschland-Kreditkarte Classic überzeugt durch ihre Top-Konditionen. Denn für diese Visa-Karte fallen dauerhaft keine Jahresgebühren an. Sie lässt sich weltweit kostenlos zum Bezahlen und Abheben von Bargeld an Automaten einsetzen1.

Der Kreditkarten-Antrag ist rein digital – auch dank VideoIdent-Verfahren. Alternativ steht aber ebenso PostIdent zur Verfügung. Per Instant-Issuing-Funktion entscheidet die Bank sofort über den Online-Antrag.

Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic entfällt der Kontowechsel. Außerdem kann die Visa-Card bei Apple Pay sowie Google Pay hinterlegt werden. Die Rückzahlung ist flexibel und bis zu drei Monate zinsfrei².

Link zur Startguthaben-Aktion:
www.deutschland-kreditkarte.de/classic (https://www.deutschland-kreditkarte.de/klick/oartf)

Link zum „Kunden werben Kunden“-Programm:
https://www.paysol.de/klick/qrqny

Über PaySol GmbH & Co. KG
PaySol ist Partner deutscher Finanzinstitute und Vermarkter sowie Urheber gemeinsamer Finanzprodukte. Das Leistungsspektrum reicht von der Entwicklung und technischen Umsetzung von Zahlungsprodukten sowie Antragsstrecken bis hin zu deren Markenbildung und Vermarktung.

Fußnoten
* Neukundinnen und Neukunden, die im Aktionszeitraum 01. April bis 30. April 2022 eine Deutschland-Kreditkarte Classic online beantragen, erhalten ein Startguthaben i.H.v. 60EUR auf ihr Kreditkartenkonto gutgeschrieben, sofern die Deutschland-Kreditkarte Classic zum Zeitpunkt der Auszahlung weder gekündigt noch storniert wurde. Die Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Karte mindestens drei Transaktionen erzielt wurden. Geldabhebungen, Überweisungen auf das Referenzkonto und die Nutzung des Sofortgeldes sind vom Mindestumsatz ausgeschlossen. Die Auszahlung des Bonus erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach dem Karteneinsatz. Das Angebot gilt ausschließlich für Neukundinnen und Neukunden. Dies sind Antragssteller, die in den 12 Monaten vor Abschicken des Online-Antrags kein Kreditkartenkonto bei der Hanseatic Bank innehatten. Wir behalten uns vor, das Angebot zu ändern oder vorzeitig zu beenden.

1 Mit der Deutschland-Kreditkarte kann an Geldautomaten weltweit gebührenfrei Bargeld abgehoben werden. Gegebenenfalls können hierbei Gebühren des Geldautomatenbetreibers anfallen. Das heißt, zusätzlich zum Auszahlungsbetrag können Geldautomatenbetreiber individuelle Entgelte erheben, worauf die Hanseatic Bank keinen Einfluss hat. Derzeit ist dies nur im Ausland (z.B. in Thailand oder den USA) der Fall.

² Die Aktion für Neukundinnen und Neukunden einer Deutschland-Kreditkarte Classic gilt für alle Umsätze innerhalb Ihres Verfügungsrahmens, die in den ersten 3 Monaten nach Kreditkartenerhalt getätigt werden. Nach Ablauf der 3 Monate fallen bei der Teilzahlung die vertraglichen Zinsen an.

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Weihnachtsgeld in Corona-Zeiten

ARAG Experten informieren über die Sonderzahlung am Jahresende

Angesichts explodierender Preise für Energie, Wohnen und Lebensmittel ist Weihnachtsgeld für viele Beschäftigte wichtiger als je zuvor. Doch wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Und wie viel? Wann wird es ausgezahlt? Gibt es das auch in Corona-Zeiten? Muss ich die Sonderzahlung versteuern? ARAG Experten haben Wissenswertes zum zusätzlichen Geldsegen des Arbeitgebers zusammengetragen.

Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld?
Rechtlich gesehen ist es ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber freiwillig an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld im November mit dem monatlichen Gehalt ausgezahlt. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen. Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob man überhaupt Weihnachtsgeld erhält, entscheiden laut ARAG Experten einzig und allein der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Weihnachtsgeld in Zahlen
Die Anzahl der Beschäftigten, die in Deutschland mit Weihnachtsgeld rechnen können, variiert nach Information der ARAG Experten sehr stark. Fest steht: Wessen Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt, hat eine fast doppelt so hohe Chance auf die Sonderzahlung. Während das Statistische Bundesamt von knapp 90 Prozent aller Tarifbeschäftigten (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/11/PD21_504_622.html) ausgeht, sind es laut Hans-Böckler-Stiftung 77 Prozent. In Betrieben ohne Tarifbindung hingegen erhalten nur gut 40 Prozent der Arbeitnehmer (https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-52-prozent-der-beschaftigten-bekommen-weihnachtsgeld-deutlich-haufiger-mit-tarif-36827.htm) eine Sonderzahlung zu Weihnachten.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes in 2021 liegt laut Destatis durchschnittlich bei 2.677 Euro, das sind 50 Euro mehr als im Vorjahr. Dabei gibt es ein Ost-West-Gefälle: Während Beschäftigte in Ostdeutschland durchschnittlich 2.554 Euro Weihnachtsgeld erhalten, liegt es im Westen um knapp 150 Euro höher.

Die Chance auf Weihnachtsgeld ist laut Hans-Böckler-Stiftung offenbar eine Frage des Geschlechts: So erhalten 50 Prozent der Frauen eine weihnachtliche Sonderzahlung, bei Männern sind es 54 Prozent. Ebenfalls bessere Aussichten haben Vollzeitbeschäftigte: 53 Prozent von ihnen bekommen Weihnachtsgeld, während nur 47 Prozent der Teilzeitbeschäftigten eine entsprechende Sonderzahlung erhalten. Am größten ist der Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen: Nur 45 Prozent der befristet und 53 Prozent der unbefristet Beschäftigten dürfen sich dieses Jahr über Weihnachtsgeld freuen.

Weihnachtsgeld und Kurzarbeit
Laut ifo-Institut (https://www.ifo.de/node/65435) sind immer weniger Menschen in Kurzarbeit. Waren im Oktober letzten Jahres noch rund zwei Millionen Menschen von Kurzarbeit betroffen, sind es aktuell noch etwa 600.000. Viele dieser Arbeitnehmer haben vor Corona Weihnachtsgeld bekommen oder hatten sogar einen Anspruch darauf. Nach Auskunft der ARAG Experten ändert die Pandemie nichts an diesem Anspruch. Wer also vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch während der Kurzarbeit ungekürzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld übrigens als sogenannte Einmalzahlung keine Auswirkung.

Rechtliche Unterschiede: Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt – aber aus rechtlicher Sicht gibt es nach Auskunft der ARAG Experten Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. So weit, so gut. Im Falle einer Kündigung vor Jahresende jedoch würde das 13. Gehalt in diesem Fall anteilig auf das Kalenderjahr verteilt und ausgezahlt. Weihnachtsgeld hingegen muss möglicherweise sogar zurückgezahlt werden, wenn Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen.

Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nach Auskunft der ARAG Experten nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag verankert ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hilft. Ein besonderer Fall ist die betriebliche Übung. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge ohne Freiwilligkeitsvorbehalt das Weihnachtsgeld, so können Arbeitnehmer laut ARAG Experten Rechtsansprüche stellen. Denn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers werden durch die betriebliche Übung verpflichtende Leistungen. Die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?
Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. Schließlich entscheiden Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien über die Höhe Ihres Weihnachtsgeldes. Zahlreiche Angestellte erhalten ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zu ihrem November-Gehalt. Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Faktoren, die generell die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen können, sind beispielsweise die Branche oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Die Summe des Weihnachtsgeldes ist in der Regel der monatlichen Gehaltsabrechnung im November zu entnehmen. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen. Auf das Weihnachtsgeld sind grundsätzlich Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben zu zahlen. In diesem Jahr können Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld aber unter Umständen sogar steuerfrei erhalten – und zwar dann, wenn es als Corona-Sonderzahlung geleistet wird. Sonderleistungen bis zu 1.500 Euro, die Arbeitnehmer bis zum 31. März 2022 im Zusammenhang mit der Corona-Krise von ihrem Chef erhalten, bleiben nämlich steuerfrei. Voraussetzung: Sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet. Für das Weihnachtsgeld bedeutet das: Es bleibt nur steuerfrei, wenn es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Außerdem darf die Vereinbarung, auf der die Zahlung beruht, nicht vor dem 1. März 2020 geschlossen worden sein. Es darf also weder laut Arbeits- oder Tarifvertrag noch aufgrund einer betrieblichen Übung bereits zuvor geschuldet sein.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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Sommeraktion: bis zu 90 € Bonus | Deutschland-Kreditkarte Classic und Gold

Sommeraktion: bis zu 90 € Bonus | Deutschland-Kreditkarte Classic und Gold

Sommeraktion: bis zu 90 € Bonus | Deutschland-Kreditkarte Classic

Dresden/Hamburg, 03. August 2021 – Die Deutschland-Kreditkarte Classic und die Deutschland-Kreditkarte Gold locken Neukunden bis Ende August 2021 mit einer besonderen Sommeraktion. Inhaber profitieren zudem von den Top-Konditionen. Denn das Abheben von Bargeld ist beispielsweise mit beiden Visa-Karten weltweit gebührenfrei möglich.

90 Euro Bonus für Visa-Classic

Mit der kostenlosen Deutschland-Kreditkarte Classic können Neukunden einen Bonus von bis zu 90 Euro erhalten. Dieser kann sogar noch höher ausfallen. Denn er setzt sich aus 70 Euro Startguthaben und 20 Euro Prämie des „Kunden werben Kunden“-Programms zusammen. Es können jederzeit weitere Neukunden geworben werden. Damit kann die Gesamtsumme noch steigen.

Für die 70 Euro Startguthaben muss die kostenlose Visa-Card im Aktionszeitraum zwischen dem 3. und 31. August 2021 online von einem Neukunden beantragt werden. Dieser muss damit innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Karte mindestens 500 Euro umsetzen. Geldabhebungen, Überweisungen auf das Referenzkonto und die Nutzung des Sofortgeldes sind davon ausgeschlossen.

Top-Konditionen der kostenlosen Visa-Card

Die Deutschland-Kreditkarte Classic überzeugt Kunden nicht nur durch Promotion-Aktionen, sondern auch durch ihre Top-Konditionen. Denn es entfallen zum einen die Jahresgebühren. Zum anderen ist der weltweite Einsatz sowie das Abheben von Bargeld an Automaten kostenlos.

Neukunden beantragen die gebührenfreie Visa-Karte über einen vollständig digitalen Antrag. Im Anschluss kann zwischen dem schnellen Videoident- oder dem bekannten Postident-Verfahren ausgewählt werden.

Haben Kunden die Deutschland-Kreditkarte Classic erhalten, ist die Rückzahlung in den ersten drei Monaten zinsfrei. Danach können Inhaber flexibel darüber entscheiden. Neben dem kontaktlosen Bezahlen kann die Visa-Card auch bei Apple Pay sowie bei Google Pay hinterlegt werden.

Gold-Bonus von mindestens 20 Euro

Mit der Deutschland-Kreditkarte Gold kann jede Person mindestens einen 20 Euro-Bonus erhalten. Denn dank des „Kunden werben Kunden“-Programms bekommen Werbende pro bestätigtem Neukunden 20 Euro. Das gilt für jeden geworbenen Neukunden.

Weitere Vorteile: Die goldene Visa-Card ist im ersten Jahr gebührenfrei. Der Einsatz ist im Europäischen Wirtschaftsraum und das Abheben von Bargeld weltweit kostenlos möglich. Außerdem bietet sie unter anderem eine Auslandsreise-Krankenversicherung sowie eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung.

Link zur Deutschland-Kreditkarte:
www.deutschland-kreditkarte.de
(https://www.deutschland-kreditkarte.de/klick/feeze)
Registrierung beim „Kunden werben Kunden“-Programm von PaySol:
https://www.paysol.de/klick/peq92

PaySol ist Partner deutscher Finanzinstitute und Vermarkter sowie Urheber gemeinsamer Finanzprodukte. Das Leistungsspektrum reicht von der Entwicklung und technischen Umsetzung von Zahlungsprodukten sowie Antragsstrecken bis hin zu deren Markenbildung und Vermarktung.

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