Quo vadis, Deutschland und die Zeiterfassung?

Quo vadis, Deutschland und die Zeiterfassung?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil muss bald liefern. Die Grundlage, der Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung, liegt bereits auf dem Tisch. Doch wie sieht es in deutschen Unternehmen aktuell aus?

Nach einer repräsentativen Umfrage die von Arlington Research für Tisoware durchgeführt wurde, notieren bereits über 90% der KMU, also der kleinen und mittelständischen Unternehmen, in Deutschland ihre Arbeitszeit. Ein Drittel davon jedoch klassisch – also auf Papier oder mit Excel. Von einer systemischen Arbeitszeiterfassung, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist das noch weit entfernt.

Und die Frage darf gestellt werden, was wird da notiert? Nach aktueller Gesetzeslage müssen nur die Überstunden erfasst werden. Und so scheint es bei fast der Hälfte der Arbeitnehmern auch gehandhabt zu werden, denn nur 56% gaben an, überhaupt Start -und Ende der Arbeitszeit zu notieren.

Doch was ist nach dem zukünftigen Gesetzesentwurf geplant?

Zukünftig soll die gesamte Arbeitszeit, also der Arbeitsbeginn, die Pausen und das Ende der Arbeitszeit erfasst werden. Hier könnten wird jetzt enden, aber damit wäre noch nicht geklärt, was dazu alles gehört. Daher fangen wir einmal mit dem Start der Arbeitszeit an.

Der Start der Arbeitszeit definiert der Gesetzgeber mit dem Betreten des Firmengeländes. Hier zählen also auch klar die Umziehzeiten und Arbeitsvorbereitungen dazu. Eine Zeiterfassung muss daher entweder direkt am Eingang des Geländes erfolgen, oder aber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Zeitspanne bis zum tatsächlichen Einstempeln pauschal zur Arbeitszeit dazurechnen. Aber wie sieht es mit dem mobilen Arbeiten – umgangssprachlich dem Home-Office – aus? Hier zählt die Arbeitszeit nach dem Hochfahren des PCs und Anmelden an der Zeiterfassungssoftware. Moderne Zeiterfassungssysteme wie TimePunch, können diese Arbeitszeiten auch automatisch mitprotokollieren. Und wenn die Arbeitszeit flexibel um 21:00 Uhr startet und um 23:00 Uhr endet, dann muss auch hier eine Ruhepause von 11 Std. zum nächsten Arbeitsbeginn eingehalten werden. Mitarbeitende dürfen dann erst wieder am nächsten Tag um 10:00 Uhr morgens einbuchen. An dieser Regelung lässt sich auch der Arbeitnehmerschutz erkennen. Denn gerade die Erfassung dieser außergewöhnlichen Arbeitszeiten ist wichtig, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewährleisten zu können. Flexibilität hat eben nicht nur Vorteile.

Und wie ist es mit den Pausen? Pausen sind ebenfalls wichtig für die Gesundheit der Angestellten. Betriebe sind daher verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die notwendigen Pausen zu ermöglichen. Sie sind sogar zur Kontrolle verpflichtet. Diese Pflicht können Sie jedoch auf die Arbeitnehmenden übertragen. Klassischerweise wird daher im Arbeitsvertrag geregelt, dass Angestellte verpflichtet sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in Anspruch zu nehmen. Daher kann die 30-minütige Ruhepause nach 6 Std., und die erweiterte Pause nach 9 Std. vom System anhand der Start -und Endzeit der Mitarbeitenden automatisch verrechnet werden. Und wie sieht mit der Toilettenpause (alias Biopause) und den Raucherpausen aus? Bei der Toilettenpause spricht der Gesetzgeber von einem Grundbedürfnis. Ein Toilettengang darf daher nicht von der Arbeitszeit in Abzug gebracht werden. Anders hingegen die Raucherpause. Betriebe dürfen Mitarbeitende dazu verpflichten, ihre Raucherpausen systemisch zu erfassen. Sie gelten als Arbeitsunterbrechung, reduzieren damit die Arbeitszeit und müssen nachgearbeitet werden. Das gilt übrigens auch für eine überlange Mittagspause. Auch hier können Betriebe ihre Angestellten zur Erfassung der Start -und Endzeit der Pause verpflichten.

Und was ist mit Betrieben, die ihren Angestellten eine Vertrauensarbeitszeit ermöglichen? Hier muss und darf die Frage gestellt sein, ob es sich tatsächlich um eine Vertrauensarbeitszeit handelt, oder nur um eine versteckte 40 Std. Woche mit der Erwartung, dass Angestellte unbezahlte Überstunden schieben „müssen“. Eine echte Vertrauensarbeitszeit zeichnet sich dadurch aus, dass Mitarbeitende keine festen Sollstunden erbringen müssen. Und wenn keine festen Sollstunden festgelegt sind, dann können Mitarbeitende auch nicht zu wenig arbeiten. Im Umkehrschluss aber auch nicht zu viel. D.h. das klassische Gleitzeitkonto macht in Verbindung mit einer echten Vertrauensarbeitszeit keinen Sinn. Wird das dennoch von Unternehmen geführt, dann handelt es sich um keine echte Vertrauensarbeitszeit, sondern nur um einen Vorwand die Arbeitszeiten nicht korrekt erfassen zu müssen. Denn eines ist auch klar, auch mit einer echten Vertrauensarbeitszeit müssen Mitarbeitende die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten einhalten und dazu ist eine korrekte und systemische Zeiterfassung die Voraussetzung. TimePunch unterstützt die echte Vertrauensarbeitszeit durch ein dynamisches Arbeitszeitmodell, bei dem die Sollzeit der tatsächlichen Arbeitszeit angeglichen wird. Dadurch entstehen keine Fehlstunden und keine Überstunden, aber es wird sichergestellt, das Pausen -und Ruhezeiten eingehalten werden.

Fazit

Viele Betriebe in Deutschland, wiegen sich derzeit noch in falscher Sicherheit. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll noch in der aktuellen Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Daher sollten Betriebe jetzt schon den Einsatz planen und sich über mögliche Zeiterfassungssysteme informieren. Denn nur wenn der Einsatz gut geplant ist, ist die Akzeptanz er Mitarbeitenden auch gegeben.

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Wetterextreme: Hessische Immobilieneigentümer gegen Pflichtversicherung und für „ehrliche Risikoanalyse“

Pflicht für alle würde Prämien in Risikogebieten in die Höhe treiben und bei Vermietung Wohnkosten noch weiter steigern

Wetterextreme: Hessische Immobilieneigentümer gegen Pflichtversicherung und für "ehrliche Risikoanalyse"

Wiesbaden/Frankfurt, 27. November 2021 – Im Klimawandel häufen sich die Wetterextreme. Eine Pflichtversicherung für alle Hauseigentümer gegen Elementarschäden, wie sie die Justizminister der Länder jetzt prüfen lassen wollen, lehnt Haus & Grund Hessen jedoch ab. „Die Sinnhaftigkeit einer Absicherung gegen Elementarschäden kann nur jeder Hauseigentümer für sich selbst entscheiden“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Verbandes, der die Interessen der privaten Eigentümer vertritt, die in Hessen 85 Prozent der Immobilien halten.

„Mit einer Pflichtversicherung drohen die Prämien, in Risikogebieten für viele Selbstnutzer der Immobilien unbezahlbar zu werden“, begründet Ehrhardt die strikte Haltung seines Verbandes. Und wer vermietet, könnte die Zusatzbelastung über die Betriebskostenabrechnung an seine Mieter weiterreichen – was die ohnehin enorm gestiegenen Wohnkosten noch weiter in die Höhe treiben würde.

Deutschlandweit haben laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) 45 Prozent der Versicherungsnehmer eine Elementarversicherung abgeschlossen, in Hessen sind es 42 Prozent. „Spätestens seit den Hochwasserereignissen dieses Sommers ist es für Hauseigentümer an der Zeit, eine ehrliche, individuelle Risikoanalyse vorzunehmen, die eigene Versicherung zu überprüfen, eventuell Angebote für eine Elementar-Zusatzversicherung einzuholen und dann selbst zu entscheiden, ob sie diese abschließen möchten“, so Ehrhardt. Eine solche Versicherung deckt die finanziellen Folgen von naturverursachten Schäden ab. Eine Risikoanalyse klärt, ob das eigene Haus diesen Gefahren ausgesetzt ist. „Und dieses Risiko ist eben nicht für alle Häuser gleich – für manche sind einige Risiken nach Menschenermessen so gut wie nicht existent.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Über den Bund der Steuerzahler Hessen:

Der Bund der Steuerzahler Hessen e.V. (BdSt) mit Sitz in Wiesbaden zählt etwa 13.000 Mitglieder. Mit knapp 200.000 Mitgliedern bundesweit ist der BdSt eine der mitgliederstärksten Steuerzahlerorganisationen der Welt.

Der Bund der Steuerzahler ist ein gemeinnütziger Verein und parteipolitisch neutral. Er finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und erhält keinerlei öffentliche Zuschüsse. Der BdSt kämpft für die Senkung der Steuer- und Abgabenlast, für ein einfaches und gerechtes Steuerrecht, für ein sparsames Ausgabeverhalten der öffentlichen Hand und gegen die Verschwendung von Steuergeldern.

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Was steckt hinter dem Begriff Partizipation?

Ulla Schnee erläutert, was hinter dem Begriff Partizipation steckt und wie dieser in einem Workshop Anwendung findet.

Was steckt hinter dem Begriff Partizipation?

Ulla Schnee erläutert, was hinter dem Begriff „Partizipation“ steckt.

Nicht selten werde der Begriff Partizipation gebraucht – was genau er bedeutet und woher er ursprünglich stammt, erläutert Ulla Schnee: „Der Begriff Partizipation geht auf das lateinische Wort particeps (übersetzt: teilnehmend) zurück und steht für Begleitung, Teilhabe, Mitwirkung oder Einbeziehung. Darüber hinaus ist er ein wichtiges Gestaltungsprinzip der deutschen Entwicklungsarbeit.“

Daraus leite sich ab, dass Partizipation dafür steht, dass Menschen, die Bevölkerungsgruppen, Organisationen, Verbänden und Parteien angehören, sich aktiv und maßgeblich an allen Entscheidungen beteiligen, die ihr Leben beeinflussen. „Sie trägt somit dazu bei, dass die Zielgruppen und Partnerorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit ihre Interessen artikulieren und schlussendlich durchsetzen können“, vertieft Ulla Schnee. Partizipation lasse sich darüber hinaus so definieren, dass Menschen ihre Erfahrungen und Wertvorstellungen in die gemeinsame Arbeit einbringen, wodurch sie sich diese zu eigen machen und Verantwortung übernehmen.

Bei den Vorbereitungen zu einem Team-Workshop ist Ulla Schnee der Begriff der Partizipation begegnet. „An dieser Thematik begeisterte mich vor allen Dingen die Herangehensweise der beiden GeschäftsführerInnen. Sie führten den Workshop unter dem Motto „Dürfen – wollen – können, Partizipation leben“ durch“, gibt Ulla Schnee Einblick. In diesem Workshop war die Partizipation aller Beschäftigten im Unternehmen die vorrangige Zielsetzung. Sie konnte sich auf fachliche, organisatorisch/strukturelle und ökonomische Ebenen beziehen.

„Seither „trage“ ich das Dürfen – Wollen – Können gedanklich mit mir herum. Ich erlebe jedoch, dass die wenigsten diesen Ansatz deutlich vor Augen haben“, akzentuiert Ulla Schnee. Oftmals stelle sich die Frage, wie Veränderung funktioniert, ohne dass ein „müssen“ dahintersteht. Ulla Schnee beantwortet diese wie folgt: „An dieser Stelle ist es wichtig, die Veränderung einladend zu gestalten, damit es nicht als Herablassung oder Muss empfunden wird.“ Seien das „Dürfen“ bzw. die gewünschten Rahmenbedingungen abgesteckt, könne sich auch das „Wollen“ entwickeln. Dieses werde jedoch häufig übersehen und wachse dann zum Störfaktor des „Nicht-Wollens“. „Nur wer will, wird sich gerne bewegen und mit seinem Können zur Veränderung beitragen – selbst wenn das Können erst noch entstehen muss“, betont Ulla Schnee und fügt abschließend hinzu: „Wenn eine gelungene Partizipation „Empowerment und Ownership“ in Bezug auf die Vorhaben des Veränderungsprozesses bedeuten, ist das ein guter Weg.“

Weitere Informationen zu Ulla Schnee Consulting finden Sie auf ihrer Website unter www.ulla-schnee.de. (https://www.ulla-schnee.de/)

Ulla Schnee ist Sparringspartnerin, Ratgeberin und Entwicklerin für Konfliktmanagement und Coaching. Sie unterstützt Menschen dabei, ihre Einstellung zu Konflikten und den Umgang damit zu verändern sowie eine neue Perspektive auf die aktuelle Situation zu erlangen. Mit ConflictArt und CoachingArt unterstützt sie Unternehmer, Führungskräfte und Teams sowohl im konstruktiven Umgang mit Konflikten als auch bei einem zielführenden Auseinandersetzen mit der aktuellen Situation. Hierbei greift sie auf ihre Kommunikations-, Verhaltens- und Kooperationsexpertise zurück.

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Homeoffice oder die „alte Normalität“?

Ulla Schnee gibt interessante Aufschlüsse über die neue Wertigkeit des Begriffs „Normalität“ in Unternehmen.

Homeoffice oder die "alte Normalität"?

Ulla Schnee über den Begriff „Normalität“ am Arbeitsplatz.

Aufgrund von Corona haben viele Unternehmen Ihre Mitarbeitenden ins Homeoffice geschickt, Strukturen verändert und bestehende Bürogebäude standen leer. Doch nicht bei allen Unternehmen war eine Homeoffice-Pflicht vorgesehen. Nach wie vor gebe es Unternehmen, die durchgängige Präsenz auch im Großraumbüro erwarten. Dies hängt unter anderem mit der traditionellen Ansicht führender Unternehmenspositionen zusammen, kontrollierbare Präsenz bringe wirkliche Arbeitsleistung hervor. „Nur wenn gesehen und kontrolliert wird, dass die Mitarbeitenden am Schreibtisch sitzen, werden diese auch Leistung erbringen“, erläutert Ulla Schnee. Dabei stelle sich vor allem die Frage, ob mittlerweile nicht viel mehr Kompetenzen wie das Engagement und der Wille im Vordergrund stehen.

Kompetenzen werden vor allem dann gefördert, wenn Wertschätzung gegeben ist. Diese wiederum müsse gewollt sein. „Geht es wirklich noch nicht nur um die Leistung, sondern eher noch immer um die absolvierte Arbeitszeit?“, hinterfragt Ulla Schnee. An dieser Stelle solle zunehmend reflektiert werden, wie der Umgang dahingehend stattfinden soll und wie dieser gemessen werden kann.

„Unser Arbeitsgesellschaft verändert sich – dieser Tatsache gilt es ins Auge zu blicken“, akzentuiert Ulla Schnee. Zeit absitzen oder diese entlohnt zu bekommen, sei nicht die allgegenwärtige Lösung für alle Positionen im Arbeitsleben. Zukünftig brauche es einen Unterschied, der wirklich einen Unterschied macht – und dieser dürfe auch offen kommuniziert werden.

Für einen Teil der Working Population möge die Normalität möglicherweise darin liegen, frei zu entscheiden, von wo aus man arbeitet. Von überall auf der Welt online und in digitalisierten Unternehmen zu arbeiten, entspreche an dieser Stelle der neuen Normalität. „Schließlich besteht ein Job aus Aufgaben und nicht aus einer gewissen Zeitspanne, die zur Verfügung gestellt wird“, erklärt Ulla Schnee abschließend.

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