Diese Veränderungen stehen 2025 in der Entgeltabrechnung an

Lohnspezialisten verraten, worauf Unternehmen im neuen Jahr achten sollten

Diese Veränderungen stehen 2025 in der Entgeltabrechnung an

Saarbrücken, 9. Januar 2025 – Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

Nach Einschätzung von eurodata bringen die anstehenden Veränderungen konkreten Handlungsbedarf mit sich. Die nachstehende Übersicht soll den Verantwortlichen in den Unternehmen helfen, bei ihren Anpassungen die richtigen Prioritäten zu setzen.

1.Wegfall der Rechtskreistrennung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bisherige Unterscheidungen zwischen dem Rechtskreis Ost und dem Rechtskreis West fallen weg. In der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass ab den Meldezeiträumen 1.1.2025 kein Rechtskreiskennzeichen mehr in den SV-Meldungen anzugeben ist. In der Jahresmeldung 2024 muss jedoch noch das Kennzeichen für den Rechtskreis angegeben werden. Dabei ist zu beachten ist, dass die Beitragsnachweise auch nach dem 31. Dezember 2024 noch getrennt nach Rechtskreisen abzugeben sind. Unternehmen, die edlohn in Einsatz haben müssen keine manuellen Anpassungen vornehmen, da diese bereits in der Software erfolgt sind.

2.Neuer Mindestlohn seit Januar 2025
Der gesetzliche Mindestlohn hat sich zum 1.1.2025 von 12,41 EUR auf 12,82 EUR erhöht. Die Verdienstgrenze eines Minijobbers ist von 538 EUR auf 556 EUR gestiegen. Die Änderungen sollten Unternehmen in der Zeiterfassung und Lohnabrechnung schnellstmöglich vornehmen, nicht zuletzt deshalb, weil der Zoll erfahrungsgemäß nach Mindestlohnerhöhungen verstärkt Kontrollen durchführt. In der eurodata Lösung edtime wurden diese Daten automatisch aktualisiert und in edlohn können Angaben zur Überwachung des Mindestlohns hinterlegt werden.

3.Erweiterungen im eAU-Verfahren
Aufgrund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen bei der elektronischen Krankmeldung, wird es zum 1.1.2025 umfangreiche Anpassungen seitens der Krankenkassen zum eAU-Verfahren geben. Das sind unter anderem: Weitere Rückmeldegründe durch die Krankenkassen, Erweiterungen der Protokolle, Ergänzung der Abfragesachverhalte.

4.Initialmeldung 2025 der Betriebsdaten
Der 31.5.2024 war der Stichtag zur Meldung der neuen Unternehmensnummer an die Bundesagentur für Arbeit zur Erstellung eines Unternehmensdatenbasisregisters. Aufgrund zu weniger Rückmeldungen hat die Bundesagentur für Arbeit zu einer erneuten Meldung im Zeitraum 1.1.2025 bis 31.5.2025 aufgerufen. Das betrifft auch Unternehmen, die die Meldung 2024 bereits getätigt haben. In edlohn lässt sich die Unternehmensnummer einpflegen; die Meldung erfolgt dann automatisch mit dem Abrechnen in der Zeit von Februar bis Mai 2025.

5.Weitere Pflichten im Rahmen der euBP
Seit dem 1.1.2023 ist die elektronische Übermittlung der Daten für eine Betriebsprüfung verpflichtend. Seit dem 1.1.2025 müssen zudem Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend mitgeliefert werden. In edlohn wurde dies in Verbindung mit edrewe bereits umgesetzt.

6.Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen
Arbeitgeber müssen bei ihren Arbeitnehmern zur Berechnung der Versicherungsbeiträge nur das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze heranziehen. Die Differenz, um welche die Grenze überschritten wird, ist nicht beitragspflichtig. Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten seit 1.1.2025 bundeseinheitlich und erhöhen sich wie folgt: Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 EUR pro Jahr sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung 96.600 EUR pro Jahr.

7.Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Die zur Prüfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu Grunde genommen Jahresarbeitsentgeltgrenzen erhöhen sich von 69.300 EUR im Jahr 2024 auf 73.800 EUR im Jahr 2025.

8.Änderungen an den Beitragssätzen der Sozialversicherungen
Krankenversicherung (KV) allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (bleibt wie in 2024)
Krankenversicherung (KV) ermäßigter Satz: 14,0 % (bleibt wie in 2024)
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 % (erhöht von 1,7 % in 2024)
Pflegeversicherung (PV): 3,6 % (erhöht von 3,4 % in 2024)
Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV: 0,6 % (bleibt wie in 2024)
Rentenversicherung (RV) allgemein: 18,6 % (bleibt wie in 2024)
Arbeitslosenversicherung (AV): 2,6 % (bleibt wie in 2024)
Die geänderten Beitragssätze sind in edlohn bereits hinterlegt.

9.Abfindung: Wegfall der Fünftelregelung
Außerordentliche Vergütungen sind bisher mittels der Fünftelregelung steuervergünstigt, damit der Arbeitnehmer nicht in vollem Umfang der Progressionswirkung unterliegt. Seit dem 1.1.2025 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Fünftelregelung über den Lohnsteuerabzug aufgehoben, um die Bürokratie für die Unternehmen zu vereinfachen. Der Arbeitnehmer kann jedoch die Fünftelregelung weiterhin in der Einkommenssteuerveranlagung in Anspruch nehmen, sodass ihm im Endeffekt keine Nachteile entstehen. Der Wegfall der Fünftelregelung ist in edlohn bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

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Lohnabrechnung für Selbstständige in der Schweiz

Die Lohnabrechnung ist ein wichtiger Aspekt der Finanzverwaltung, sowohl für angestellte Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.

Lohnabrechnung für Selbstständige in der Schweiz

Lohnabrechnung für Selbstständige in der Schweiz, Onetreuhand Gmbh, Glattbrugg

Lohnabrechnung für Selbstständige
Die Lohnabrechnung ist ein wichtiger Aspekt der Finanzverwaltung, der nicht für angestellte Arbeitnehmer sowie zu den Aufgaben von Selbstständige gehört. Selbständige, welche Mitarbeiter beschäftigen, führen eine korrekte und rechtzeitige Lohnabrechnung durch, um die Gehälter ihrer Angestellten zu berechnen und alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem Artikel erklären wir die Grundlagen der Lohnabrechnung für Selbstständige und wie sie den Prozess effizient gestalten.

Rechtliche Grundlagen der Lohnabrechnung für Selbstständige
Für Selbständige, die Mitarbeiter beschäftigen, gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für andere Arbeitgeber. Dies umfasst Regelungen zu Arbeitsverträgen, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz und Mindestlohn. Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Regelungen in Bezug auf die Lohnabrechnung zu informieren und diese einzuhalten.

Erfassung von Mitarbeiterdaten
Der erste Schritt bei der Gehaltsabrechnung ist die Erfassung der Mitarbeiterdaten. Dazu gehören Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Steuerklasse und Bankverbindung. Diese Informationen werden für die Berechnung der Gehälter und die Erstellung der Lohnabrechnung benötigt.

Berechnung der Gehälter
Die Gehaltsberechnung für Selbstständige ist komplex, da sie das Grundgehalt sowie weitere Faktoren wie Überstunden, Boni, Provisionen oder Sachleistungen berücksichtigt. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu erfassen und den Lohn korrekt zu berechnen, um Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Abzüge und Sozialabgaben
Für die Lohnabrechnung sind die Abzüge und Sozialabgaben zu berücksichtigen. Dazu gehören die Einkommensteuer, die Sozialversicherungsbeiträge wie AHV und IV und gegebenenfalls weitere Abzüge wie Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. Selbstständige berechnen diese Beträge korrekt und führen sie an die entsprechenden Behörden korrekt ab.

Erstellung der Lohnabrechnung
Sobald die Höhe des Gehalts und die Abzüge berechnet wurden, erstellen Selbstständige die Lohnabrechnung für ihre Mitarbeiter. Diese enthält alle relevanten Informationen wie den Bruttolohn, die Abzüge, den Nettolohn und den Abrechnungszeitraum. Die Lohnabrechnung wird in Papierform oder elektronisch erstellt und an die Mitarbeiter verteilt.

Pünktliche Gehaltszahlung
Selbstständige sind gesetzlich verpflichtet, die Löhne pünktlich zum vereinbarten Termin auszuzahlen. Dies erfolgt monatlich, vierzehntägig oder wöchentlich oder nach Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Es ist wichtig, die Gehälter fristgerecht zu überweisen sowie diese ordnungsgemäss zu dokumentieren.

Lohnbuchhaltung und Aufbewahrungspflicht
Selbstständige führen eine ordnungsgemässe Lohnbuchhaltung und bewahren alle relevanten Unterlagen für die Lohnabrechnung 10 Jahre lang auf. Dazu gehören die Lohnabrechnungen, die Arbeitsverträge, die Meldungen an die Sozialversicherungsträger und die Belege für die Abführung der Sozialabgaben.

Automatisierung der Lohnabrechnung
Die Gehaltsabrechnung ist zeitaufwändig falls mehrere Mitarbeiter beschäftigt werden. Selbstständige profitieren von der Automatisierung der Lohnabrechnung, indem sie spezielle Software oder Dienstleistungen nutzen. Diese automatisierten Systeme beschleunigen die Gehaltsberechnung, die Abzüge und die Erstellung der Lohnabrechnung vereinfachen und die Arbeit.

Externe Unterstützung
Für Selbstständige, die sich mit der Lohnabrechnung überfordert fühlen oder unsicher sind, gibt es die Möglichkeit, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Steuerberater oder Lohnbuchhaltungsdienstleister helfen bei der korrekten Durchführung der Lohnabrechnung und halten alle gesetzlichen Vorschriften ein. Sie besitzen das nötige Know-How zum Thema Lohnabrechnungen und unterstützen jeden Selbstständigen bei der Aufgabe und stehen der Firma mit Tipps zur Seite.

Fazit
Die Lohnabrechnung für Selbstständige ist ein wichtiger Prozess, der sorgfältige Planung und genaue Berechnungen erfordert. Selbstständige verstehen die rechtlichen Grundlagen, erfassen die Mitarbeiterdaten sorgfältig, berechnen die Gehälter korrekt, berücksichtigen die Abzüge und Sozialabgaben und erstellen die Lohnabrechnung rechtzeitig und ordnungsgemäss. Die Automatisierung der Lohnabrechnung und die Unterstützung durch Experten helfen, den Prozess effizienter zu gestalten und Fehler zu vermeiden.

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abresa im Bereich der chemischen Industrie stark gefragt

abresa im Bereich der chemischen Industrie stark gefragt

Rainer Geiben, Partner HCM und Mitgründer der abresa

Schwalbach, 21.06.2023 „Wir sind traditionell in vielen komplexen Branchen zu Hause. Hierzu gehört auch die Chemieindustrie, die auf eine lange Historie zurückblickt“, beginnt Rainer Geiben, Partner HCM und Mitgründer der abresa (https://abresa.de/), der aktuell zahlreiche Anfragen aus den Reihen der chemischen Industrie bearbeitet.

Mit dem Begriff lange Historie meint Geiben die Kombination aus komplexen Tarifverträgen, gewerkschaftlichen Sondervereinbarungen, individuellen Betriebsvereinbarungen sowie kreativen Neuerungen der Tarifpartner, die HR-Dienstleister vor sehr hohe Anforderungen stellt. „Diese kann nicht jeder Dienstleister abdecken und so empfiehlt man sich branchenintern Partner weiter, auf die man sich verlassen kann „, erläutert Geiben mögliche Hintergründe für das aktuell hohe Anfrageaufkommen.
abresa ist seit seiner Gründung für Kunden der chemischen Industrie als Berater und Dienstleister im Bereich HR im Einsatz und weiß daher genau, worauf es ankommt. Geiben nennt einige Stichworte wie betriebliche Altersvorsorge, Chemie-Tarifförderung I und II, spricht von Zeitwertkonten, dem demografischen Faktor sowie der Unterstützung im Pflegefall, Careflex. „Wenn hier dann, wie aktuell geschehen, Neuerungen hinzukommen, wird es für branchenfremde Dienstleister schwierig, eine gute Beratung bzw. Dienstleistung zu erbringen“, betont Geiben.
Für abresa ist dies kein Problem, verfügt man seit vielen Jahren über zahlreiche Kunden, die derart umfassende und spezifische Anforderungen stellen. Entsprechend qualifiziert ist die BeraterInnenmannschaft, sodass man sowohl branchenspezifisches BPO als auch Applikation Management und natürlich auch Projektleistungen anbieten kann.
Gerade die Anforderungen im Bereich Applikation Management abzudecken, ist kein leichtes Unterfangen, müssen die HR-Systeme mittels der von SAP ausgelieferten Support Packages nicht nur auf aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Vor allen Dingen muss dafür gesorgt werden, dass alle individuellen Anforderungen und Schnittstellen auch weiterhin korrekt auf den gewarteten Systemen laufen. Nur so kann die Leistungsfähigkeit über alle SAP-seitigen Wartungen und Support Packages hinweg gewährleistet und neu geforderte gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Funktionen eingeführt werden.
„Unser Applikation Management sorgt dafür, dass das System unserer Kunden immer auf dem aktuellen Stand von Technik und Gesetz betrieben wird. Die Leistungsfähigkeit bleibt über alle SAP-seitigen Wartungen und Support Packages hinweg gewährleistet und neu geforderte gesetzliche Funktionen werden eingeführt“, betont Geiben.
Fach- und Branchenkompetenz ist auch für die MitarbeiterInnen im Bereich BPO bei abresa ein absolutes Muss, gehört die Lohnbuchhaltung schließlich zu einer der komplexesten Aufgaben der Verwaltung. „Wenn sich Unternehmen für die Beauftragung eines externen Dienstleisters entscheiden, erwartet man einen reibungslosen Lohn- und Gehaltsabrechnungsprozess“, erläutert der BPO-Experte. Genau hier wird der Unterschied zwischen branchenerfahrenen und branchenfremden Dienstleistern deutlich.
Geiben erläutert das Gesagte am Beispiel des Pension Managements: „abresa kennt die Pensionskassen verschiedener Chemieunternehmen, ist in der Lage diese über Schnittstellen und bekannte Systematiken proaktiv anzubinden. Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Chemiebranche ist eindeutig mehr als nur Lohn- und Gehaltsabrechnung.“

Dienstleistungsunternehmen für die Personalwirtschaft, das sich auf SAP HXM-Services, HXM-Beratung und HXM-Outsourcing spezialisiert hat. Die Leistungen reichen von der Beratung und Konzeption der SAP-Lösung bis hin zur Realisierung und Integration. Das Unternehmen wurde 2004 gegründet und beschäftigt heute 62 MitarbeiterInnen an den Standorten in Schwalbach, Dortmund, Dresden, Bad Sobernheim und Gmund bei München.

Viele der abresa-BeraterInnen blicken auf eine langjährige Tätigkeit als PersonalleiterIn, LeiterIn Personalverwaltung oder LeiterIn Abrechnung zurück. Das Unternehmen ist branchenübergreifend tätig. Zu den Kunden zählen mittelständische und große Unternehmen u. a. aus den Bereichen Lebensmittelwirtschaft, Produktion, Finanzwirtschaft, Automobil oder Chemie.

Die abresa GmbH ist Mitglied der DSAG (Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V.), bei IA4SP SAP-Partners und SAP-Gold-Partner. abresa ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert, die Zertifizierung von IDW PS 951 ist abgeschlossen.

Firmenkontakt
abresa GmbH
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Katharina-Paulus-Str. 8
65824 Schwalbach
06196 96958-0
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SCL – Strategy Communication Lötters
Dr. Christine Lötters
Zur Marterkapelle 30
53127 Bonn
0171 48 11 803
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UNITI expo: eurodata präsentiert die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten und Funktionen seiner integrativen Cloud-Lösungen

Ganzheitlichkeit, Vernetzung und Agilität stehen im Fokus des Messeauftritts

UNITI expo: eurodata präsentiert die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten und Funktionen seiner integrativen Cloud-Lösungen

Saarbrücken, 5. Mai 2022 – Unter dem Motto „Zukunft tanken mit eurodata“ ist der renommierte Softwarehersteller auf der diesjährigen UNITI expo vertreten. Diese findet vom 17. bis 19. Mai 2022 als Präsenzveranstaltung auf dem Stuttgarter Messegelände statt. Als führender Anbieter innovativer Lösungen für ein zukunftsweisendes Tankstellen-Management teilt eurodata seine Best Practices und Digitalisierungsexpertise mit den Messebesuchern.

Wer sein Tankstellen-Business zukunftssicher ausrichten möchte, findet im Software-Portfolio von eurodata exakt die Lösungen, die für die Digitalisierung der Prozesse benötigt werden. Von einer mobilen Zeiterfassung plus Personaleinsatzplanung und einer webbasierten Lohnabrechnung, einem Tankstellen-Abrechnung-System bis hin zur Archivierung bietet eurodata alles aus einer Hand – in der sicheren eurodata Cloud, flexibel und ganzheitlich miteinander verbunden. Gemeinsam mit ausgewählten Branchen-Steuerberatern wird eurodata die Planungs- und Controlling-Plattform edtas demonstrieren. Hier wird u.a. das Thema Geschäftsplanung im Focus stehen. Auch die DSGVO-konforme, automatische Kassendatenarchivierung dürfte auf der UNITI expo bei den Messebesuchern auf großes Interesse stoßen.

Darüber hinaus verfügen die eurodata Lösungen über weitere, hilfreiche Integrationen zu anderen Branchenlösungen. Vollständig in edoil, der Lösung für alle Prozesse des Minaralölhandels, integriert wurde beispielsweise die Tourenplanung von OPTITOOL. Als Partner von eurodata zeigen Vertreter von OPTITOOL auf der UNITI expo, wie Anwender von dieser Integration profitieren.

Darüber hinaus ist eurodata auch im Rahmen des Vortragsprogramms vertreten. Am 17. Mai, um 15.00 Uhr, spricht Zeljko Katavic, Gründer und Geschäftsführer der eurodata Tochter ProPep, über das Thema digitale Zeiterfassung. In seiner Präsentation „edtime bietet Zeit für Clevere – Vorteile der Arbeitszeiterfassung und Personaleinsatzplanung im Tankstellenbereich“ befasst er sich intensiv mit den aktuellen Anforderungen an das moderne Personalmanagement eines Tankstellenbetriebs.

Die UNITI expo ist die europäische Leitmesse der Tankstellen-Branche. Sie findet vom 17. bis 19. Mai 2022 auf der Stuttgarter Messe statt. Laut Veranstalter sind über 400 Aussteller aus 35 Ländern vertreten. Der eurodata-Stand befindet sich in Halle 5, Stand C32. Weitere Informationen unter: www.uniti-expo.de (https://www.uniti-expo.de)

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

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eurodata bietet Web-Seminare zur digitalen Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und Lohnabrechnung an

Erfahrene Systemberater stellen Tipps und konkrete Anwendungsbeispiele zur optimalen Nutzung der eurodata Cloudlösungen vor

eurodata bietet Web-Seminare zur digitalen Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und Lohnabrechnung an

(Bildquelle: Fotolia 58460655)

Saarbrücken, 27. April 2022 – Damit die Anwender das enorme Potenzial der eurodata Softwarelösungen bestmöglich ausschöpfen können, bietet das Unternehmen auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl kostenloser Web-Seminare an. Lag der Fokus im vergangenen Jahr auf den coronabedingten Änderungen in der Lohnabrechnung mit edlohn, stehen jetzt die Möglichkeiten von edtime, der digitalen Zeiterfassung, in hybriden Arbeitsumgebungen im Vordergrund.

An zahlreichen Terminen bietet eurodata Web-Seminare an, in denen vorgestellt wird, wie einfach sich die digitale Zeiterfassung edtime im Einzelunternehmen wie auch flächendeckend in Filialbetrieben einführen und umsetzen lässt. Die eurodata Experten zeigen, wie das „digitale Stempeln“ mit Smartphone, Tablet-App oder am PC funktioniert und die so erfassten Daten vollautomatisiert an die Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Weiterverarbeitung übergeben werden können. Vorgestellt werden neben neuen Features und Funktionen auch Best Practices. Darüber hinaus gibt es Web-Seminare zu den Themen Pauseneinstellungen, Monatsabschluss sowie zur Dienstplanerstellung.

Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung konzentrieren sich die kostenfreien Web-Seminare auf die aktuellen Programmerweiterungen in edlohn. Die Teilnehmer erfahren, welche neuen Features die ohnehin sehr anwenderfreundliche Abrechnung von Löhnen und Gehältern noch zusätzlich erleichtern. In gesonderten Terminen für Interessenten wird die Entlastung im Tagesgeschäft durch Automatisierungen in edlohn im Überblick vorgestellt. Dabei wird auch auf die Lösungen eingegangen, die für eine digitale Zusammenarbeit zwischen der Lohnabrechnung und dem Mandanten bis hin zum Mitarbeiter zielführend sind.

Als Service stellt eurodata allen registrierten Teilnehmern und Interessenten die Aufzeichnung nach dem Web-Seminar per E-Mail bereit. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.edlohn.de/home/web-seminare (https://www.edlohn.de/home/web-seminare) und www.ed-portal.de (https://www.ed-portal.de).

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

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edlohn-Portal erscheint im neuen Look

Mehr Informationen zur Anwendung sowie eine intuitive Menüführung bieten Interessenten* und edlohn Anwendern einen echten Mehrwert.

edlohn-Portal erscheint im neuen Look

edlohn-Portal erscheint in neuem Look

Saarbrücken, 14. April 2022 – Seit diesem Monat gibt es eine neue edlohn Portalseite, die in enger Zusammenarbeit mit dem eurodata UX-Team anwenderfreundlich gestaltet und an das Look & Feel der edlohn Anwendung angepasst wurde. Interessenten und langjährige Anwender finden hier alle relevanten Informationen.

Im Fokus der Neugestaltung des edlohn-Portals lagen die übersichtliche Darstellung der Funktionalität von edlohn sowie die intuitive Bedienbarkeit der Webseite. Termine, Fristen, Fälligkeiten stehen auf einen Blick bereit und mit der verbesserten Suchfunktion lassen sich präzise alle Artikel zum gesuchten Stichwort finden. Die Fortbildungsangebote sind übersichtlich gebündelt und direkt im Portal buchbar. Zudem sind notwendige Dokumente, die die Arbeit in der Lohn- und Gehaltsabrechnung erleichtern, schnell zugänglich.

Viele Verbesserungswünsche der Kunden wurden umgesetzt, beispielsweise wurden die RSS-Feeds reaktiviert und Nachrichten sind jetzt auch per E-Mail teilbar. Die wachsende Zahl an edlohn Nutzern kann auf diese Weise sicherstellen, dass sie keine Neuigkeiten verpassen und wichtige Fachinformationen auch mit Kollegen außerhalb von edlohn teilen. „Unser Ziel ist es, die Mitarbeiter*innen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung bei ihrer täglichen Arbeit effizient zu unterstützen“, so Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata. „Unser Kalender enthält neben den Fristen jetzt auch die Termine unserer beliebten edlohn Web-Seminare. Selbst die Aufzeichnungen vergangener Web-Seminare werden im jeweiligen Termin zum Nachschauen bereitgestellt.“

Das eurodata UX-Team hat mit dem Relaunch nicht nur die Funktionalität, sondern auch das Layout modern umgesetzt. „Graue Seiten sind nicht mehr zeitgemäß, da heute deutlich mehr Zeit mit und in der Anwendung verbracht wird. Viele Tätigkeiten, die „früher“ noch mit Papier und Stift bearbeitet wurden, sind heute automatisierter Bestandteil von edlohn. Das haben wir in der Anwendung aber auch für das neue Portal berücksichtigt“, sagt Thomas Strobel, Leiter des eurodata UX-Teams.

Hier finden Sie das neue edlohn Portal: www.edlohn.de/home

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

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