Oberberg Gruppe und ARAG Krankenversicherung kooperieren

Versorgungs- und Kostenmanagement zugunsten von Patienten, Klinik und Versicherer

Oberberg Gruppe und ARAG Krankenversicherung kooperieren

Wenn der Arzt eine Therapie verordnet und es kommt bei der Abrechnung der Kosten zu Problemen, sind derzeit meist direkt die Patientinnen und Patienten betroffen. Bei den Erkrankten und ihren Angehörigen sorgt dies oftmals für eine zusätzliche emotionale Belastung. Noch viel zu selten findet im Gesundheitsmarkt eine Koordination der beteiligten Marktteilnehmer im Interesse der Betroffenen statt. Das wollen die privaten Oberberg Kliniken, führender Qualitätsverbund privater Fach- und Tageskliniken im Bereich Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, und die ARAG Krankenversicherung ändern. Sie haben eine Kooperationsvereinbarung für alle 27 privaten Kliniken der Oberberg Gruppe geschlossen.

Die Zusammenarbeit zwischen der privaten Klinikgruppe und der ARAG Krankenversicherung umfasst alle Details der Leistungserbringung und Abrechnung von privat versicherten Patientinnen und Patienten. „Dies ermöglicht eine konsequente Umsetzung der hohen medizinischen Qualität der Versorgung, garantiert Transparenz in der ambulanten, vorstationären, (teil)stationären und nachstationären Behandlung und entlastet die Patientinnen und Patienten rund um die Regulierung der Kosten“, erläutert Dr. Maren Kentgens, Geschäftsführerin der Oberberg GmbH. Dr. Matthias Effinger, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherung unterstreicht: „Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen sollen sich ganz auf das Gesundwerden konzentrieren. Dass die Oberberg Kliniken und die ARAG Krankenversicherung von der schnellen Terminfindung über die bestmögliche Therapie bis hin zur reibungslosen Abwicklung aller administrativen Aufgaben einschließlich der Regulierung der Kosten zusammenarbeiten, ist ein Service, der die Philosophie beider Häuser hinsichtlich Kunden- und Patientennähe deutlich macht.“

Die Kooperation zahlt auf die strategische Ausrichtung der Oberberg Gruppe mit Fokus auf die sogenannte „Patient Journey“ ein: Die Patientinnen und Patienten werden auf ihrem Weg von der ersten Diagnose bis zur Nachsorge so niedrigschwellig und qualitativ hochwertig wie möglich unterstützt, damit sie sich ganz auf eines konzentrieren können: ihre Genesung. Darüber hinaus profitieren die Kundinnen und Kunden der ARAG Krankenversicherung unter anderem von schnellen Aufnahmeterminen und der Nachsorge durch einen Klinikarzt, der die Patienten vor Ort oder durch Video betreut, bis ein ambulanter Psychotherapieplatz gefunden wird.

Vom Kooperationsvertrag, Ende 2024 geschlossen, profitieren alle Beteiligten: Ineffizienzen werden verringert, Patientinnen und Patienten regelmäßig über die jeweils nächsten Schritte informiert und Abrechnungsverfahren beschleunigt. Behandlung und Kostenabrechnung stützen sich dabei auf die Wissensinfrastruktur von den behandelnden Kliniken und des Versicherers.

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https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00713/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

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Studie: Betriebliche Krankenversicherung besitzt deutliches Potenzial

Arbeitgeber und auch Mitarbeiter sehen hohe Relevanz für Gesundheitsvorsorge

Studie: Betriebliche Krankenversicherung besitzt deutliches Potenzial

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter sind Benefits rund um die Gesundheit der Belegschaft sehr wichtig. Das unterstreicht die von der ARAG Krankenversicherungs-AG beauftragte Studie zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV), erstellt vom Marktforschungsinstitut YouGov. Unternehmen, die ihrer Belegschaft bereits Gesundheitsbenefits über eine arbeitgeberfinanzierte bKV anbieten, sehen starke Vorteile für sich und ihre Belegschaft – insbesondere mit Blick auf die Mitarbeiterbindung, die Attraktivität für Bewerber und die Arbeitsmotivation. Immer mehr Unternehmen ohne ein solches Angebot planen derzeit eine Einführung. Auf Arbeitnehmerseite hat die Befragung ergeben, dass es acht von zehn Mitarbeitern wichtig ist, dass sich ihr Arbeitgeber für ihre Gesundheit engagiert. Für sie ist das Angebot einer bKV attraktiver als ein Firmenhandy oder Dienstwagen. Das Potenzial rund im die bKV ist also entsprechend groß.

Die aktuelle ARAG Studie zeigt, dass derzeit nur 18 Prozent der befragten 504 Unternehmensentscheider ihrer Belegschaft eine arbeitgeberfinanzierte bKV anbieten. Die Betriebe, die sich für diesen Schritt entschieden haben, sind damit äußerst zufrieden: Für 88 Prozent dieser Entscheider zahlt sich die Einführung der bKV aus und 70 Prozent von ihnen denken bereits über eine Erweiterung des Angebots nach. Dabei zahlt das Angebot einer bKV insbesondere auf wichtige Faktoren wie Mitarbeiterbindung, Attraktivität für Bewerber und Arbeitsmotivation ein. Etwa jedes zweite Unternehmen mit bKV kann die positiven Effekte auch konkret beziffern. So konnte beispielsweise das Recruiting um 14 Prozent und die Mitarbeiterzufriedenheit sogar um 23 Prozent gesteigert werden.
Mit Blick auf die Gesamtzahl der deutschen Unternehmen macht die Studie deutlich, dass Gesundheitsbenefits – und hier insbesondere die bKV – noch lange nicht die Regel sind. Allerdings zeigt die Studie die wachsende Bedeutung des Themas bei den Unternehmen: Derzeit denkt jeder vierte Entscheider in Firmen ohne bKV über eine Einführung nach, weitere 13 Prozent haben sich bereits für eine Einführung entschieden. Von Letzteren wollen wiederum 58 Prozent die Einführung bis Ende 2024 abschließen. Andererseits ist 12 Prozent der Unternehmer ohne bKV ein solches Angebot als Mitarbeiter-Benefit noch völlig unbekannt, was durch verstärkte Information und Ansprache zusätzliches Potenzial birgt.

Die im Rahmen der ARAG Studie durchgeführte zusätzliche Befragung von 1.074 Arbeitnehmern unterstreicht aus Mitarbeitersicht das große Potenzial der bKV als wertvoller Benefit für die Belegschaft. Jeder zweite Arbeitnehmer achtet bei der Suche nach einem neuen Job darauf, dass der Arbeitgeber eine bKV anbietet, für jeden vierten ist das sogar sehr wichtig. Insgesamt legen 8 von 10 Mitarbeitern Wert darauf, dass sich der Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Mitarbeiter engagiert. Für die Hälfte der Mitarbeiter gehört das zum Standard. Bei der Frage nach den attraktivsten Benefits stehen Gesundheitsbenefits – und damit auch die bKV – noch vor Firmenhandy und Dienstwagen.

Auftraggeber der Studie ist die ARAG Krankenversicherungs-AG. „Für die ARAG Krankenversicherung ist die bKV ein strategisches Geschäftsfeld, das wir Ende 2022 durch unsere starken neuen Budgettarife ARAG BudgetFlex noch einmal deutlich ausgebaut haben“, erläutert Dr. Roland Schäfer, Vorstandssprecher der ARAG Krankenversicherungs-AG. „Unsere Studie unterstreicht die Bedeutung und das Potenzial einer bKV für Betriebe und ihre Mitarbeiter – mit Blick auf deren Gewinnung und Bindung genauso wie auf die Erhaltung ihrer Gesundheit und Motivation.“

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https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00672/

Detaillierte Ergebnisse der ARAG Studie stehen unter folgendem Link zum Download bereit:
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Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Die ARAG Experten über die wesentlichen Unterschiede zwischen Kur und Reha

Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Egal, ob Kur oder Reha: Bei beiden Maßnahmen steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Doch obwohl die Begriffe Kur und Reha (Kurzform für Rehabilitation) oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen diesen Modellen. Der wohl größte Unterschied ist die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme. Welche Besonderheiten es noch gibt und welches Modell für wen geeignet ist, erklären die ARAG Experten.

Kur vs. Reha
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Begriff „Kur“ seit der Gesundheitsreform 2000 eigentlich etwas überholt ist. Im Gesetz heißt es seither „Vorsorgeleistung“. Und damit wird schon klar, welches Ziel eine Kur hat: Sie soll vorsorgen und die Gesundheit erhalten. Gleichzeitig dient eine Kur aber auch der Heilung und Pflege, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichend waren oder Beschwerden sich verschlimmern und drohen, chronisch zu werden.

Eine Rehabilitation, kurz Reha, dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Sie ist für Patienten gedacht, die unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden und soll ihnen helfen, ihren Alltag zu meistern.

Unterschiedliche Behandlungsansätze
Obwohl bei beiden Maßnahmen die Gesundheit im Fokus steht, weisen die ARAG Experten auf verschiedene Behandlungsansätze hin. Bei einer präventiven Kur ist der Entspannungs- und Wellnesscharakter deutlich ausgeprägter. Hierbei stehen beispielsweise Massagen, Sport, Spaziergänge, aber auch der Austausch mit anderen Kurpatienten auf dem Programm, um das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder herzustellen. Dient die Kur eher der Nachsorge, hängt es von der Art der Erkrankung ab, welche Kurform die richtige ist.

Reha-Maßnahmen haben zum Ziel, vorhandene Beschwerden zu verbessern, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und eine Behinderung oder gar Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Hier geht es meist um medizinische Maßnahmen wie etwa Physio-, Ergo- oder Sporttherapie, aber auch um psychosoziale Therapien, beispielsweise bei Depressionen oder Burnout.

Wer zahlt?
Sind alle ambulanten Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit ausgeschöpft, werden Vorsorgeleistungen in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Auch die Anreise zum Kurort wird von der Krankenkasse bezuschusst. Hier liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent der Anreisekosten, mindestens bei fünf und maximal bei zehn Euro. Natürlich kann man eine Kur auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

In der Regel werden die Kosten für Reha-Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) übernommen. Für die meisten Reha-Maßnahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten für alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Anders als bei der GKV, wo Reha-Maßnahmen zu den Pflichtleistungen gehören, hängt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher Höhe Reha-Kosten übernommen werden. Auch hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass immer das Prinzip „Ambulant vor stationär“ gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, ist eine Reha begründbar.

Mit Kind zur Kur
Generell dürfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit zur Kur genommen werden. Erhält das Kind keine Anwendungen, kann es den Erwachsenen laut ARAG Experten nur bis zum 12. Lebensjahr begleiten. In manchen Kurkliniken wird Schulunterricht für Kinder angeboten, die ihre Eltern zur Kur begleiten.

Was sagt der Arbeitgeber?
Kuren und Reha-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen und werden nach Auskunft der ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/bundesurlaubsgesetz-urlaubsanspruch/) angerechnet. Ebenso wie bei Müttern ist auch bei Vätern der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz (Paragraf 9) dazu verpflichtet, Mitarbeiter unabhängig vom Jahresurlaub unter Fortzahlung des Entgelts für eine ärztlich verordnete Kur oder Rehamaßnahme freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die medizinische Maßnahme von einem Arzt bewilligt ist und in anerkannten Einrichtungen durchgeführt wird.

Wer informiert?
Eine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Kur kann – auch für Väter – das Müttergenesungswerk (https://www.muettergenesungswerk.de/) sein. Die Deutsche Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Traeger/Bund/reha_berater.html) berät kostenlos bei allen Fragen der Rehabilitation.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

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TravelSecure Young Langzeit Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung TravelSecure Young bietet jetzt noch mehr Leistung für das gleiche Geld.

TravelSecure Young Langzeit Auslandskrankenversicherung

Mehr Leistung zum gleichen Preis

Während überall die Preise steigen, verzichtet TravelSecure (https://www.travelsecure.de/reiseversicherungen/travelsecureyoung.html?partnerid=1-8-17000), die Reiseversicherung der Würzburger Versicherungs-AG (https://www.wuerzburger.com), auf Preiserhöhungen bei ihren Tarifen und erhöht stattdessen die Leistungen. Ab Februar 2023 gelten neue Bedingungen für die speziell für junge Erwachsene entwickelte Auslandskrankenversicherung TravelSecure Young (https://www.travelsecure.de/reiseversicherungen/travelsecureyoung.html?partnerid=1-8-17000).
TravelSecure Young ist in 3 Tarifvarianten erhältlich: Exklusiv, Komfort und Basis. Unabhängig vom gewählten Tarif profitieren junge Menschen wie Schüler, Studenten, Backpacker oder Work & Traveller von vielen neuen Leistungen. Der Preis bleibt unverändert. Alle Tarife sind ohne Selbstbehalt und können bis zum 55. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Welche Leistungen beinhaltet die Auslandskrankenversicherung TravelSecure Young?

Im Tarif TravelSecure Young (https://www.travelsecure.de/reiseversicherungen/travelsecureyoung.html?partnerid=1-8-17000) Exklusiv erstattet die Reisekrankenversicherung 100 % der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für schmerzstillende Zahnbehandlungen im Ausland. Auch bei einem kurzen Besuch im Heimatland von bis zu 8 Wochen genießt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz. Ebenfalls sind der medizinisch notwendige Krankentransport zur stationären Behandlung sowie der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport ins Heimatland abgedeckt. Zusätzlich werden Bergungskosten im Falle eines Unfalls, je nach Tarif bis zu 10.000 EUR übernommen.

Nachleistungsfrist

Es kann vorkommen, dass ein Reisender aufgrund einer schweren Erkrankung im Ausland festsitzt und nicht wie geplant nach Hause zurückkehren kann, auch wenn der Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist.
Viele Versicherungsgesellschaften schränken in diesem Fall den Versicherungsschutz radikal ein. Die Tarife TravelSecure Young Exklusiv und Komfort bieten dagegen eine unbegrenzte Haftung, so dass die Reisenden auch nach Ablauf des regulären Versicherungsschutzes weiterhin abgesichert sind.

Warum ist eine Auslandskrankenversicherung wichtig?

Die meisten Menschen wissen, wie wichtig eine Krankenversicherung außerhalb Europas ist, und in einigen Ländern ist der Versicherungsnachweis sogar Pflicht. Aber auch wer ein Auslandssemester oder ein Praktikum in einem anderen europäischen Land plant, ohne eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, geht ein Risiko ein.

Dr. Michael Dimmer (Abteilungsleiter Marketing, Würzburger Versicherungs-AG):
„Auch in EU-Ländern und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur teilweise oder gar nicht. Zudem ist der Rücktransport in das Heimatland nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Die anfallenden Kosten können daher nur von einer Auslandskrankenversicherung erstattet werden.“

Unnötiges Risiko

Viele Studenten verzichten auf eine Reisekrankenversicherung, um Geld zu sparen. Doch das Risiko ist es nicht wert. Die günstige Reisekrankenversicherung von TravelSecure für Schüler und Studenten gibt es bereits ab 0,82 Euro pro Tag. Die Kosten, die im Falle einer Erkrankung im Ausland entstehen können, sind unkalkulierbar und können bei einem stationären Krankenhausaufenthalt schnell mehrere tausend Euro erreichen. Deshalb ist eine Auslandskrankenversicherung gerade bei einem längeren Auslandsaufenthalt unverzichtbar. TravelSecure Young kann für Aufenthalte weltweit sowie für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten abgeschlossen werden und deckt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung alle notwendigen medizinischen Behandlungskosten im Ausland ohne Selbstbeteiligung ab.
Weitere Informationen über die Auslandskrankenversicherung für Schüler und Studenten und die neuen Bedingungen finden Sie unter: www.travelsecure.de (https://www.travelsecure.de/reiseversicherungen/travelsecureyoung.html?partnerid=1-8-17000)

Die Würzburger Versicherungs-AG ist seit mehr als 30 Jahren erfolgreich am Markt tätig. Mit innovativen Produkten und maßgeschneiderten Angeboten ist sie als Nischenversicherer etabliert und hat sich auf die Konzeption und Abwicklung von Produkten mit hohem Kundennutzen spezialisiert. Mit der Marke TravelSecure hat sich die Würzburger Versicherungs-AG als einer der führenden Anbieter von Reiseversicherungen am Markt etabliert.

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ARAG Krankenversicherung: 22,6 Millionen Euro Beitragsrückerstattung für Kunden

Auch für 2023 hält der Vorstand am Modell der Beitragsrückerstattung fest

ARAG Krankenversicherung: 22,6 Millionen Euro Beitragsrückerstattung für Kunden

22,6 Millionen Euro Beitragsrückerstattung hat die ARAG Krankenversicherungs-AG im Herbst 2022 an rund 29.000 ihrer insgesamt circa 70.000 vollversicherten Kunden ausbezahlt. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um rund 30 Prozent (Vorjahr: 17,3 Millionen Euro). Von der Beitragsrückerstattung profitieren Kunden, die im Jahr 2021 keine Leistungen ihrer Vollversicherung in Anspruch genommen haben. „Die ARAG Krankenversicherung ist finanziell gut aufgestellt und davon profitieren unsere Kundinnen und Kunden. Wir freuen uns, dass sie das Angebot der Beitragsrückerstattung so gut annehmen“, unterstreicht Dr. Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG.

Der Vorstand der ARAG Krankenversicherung hat zudem entschieden, auch in 2023 am etablierten Modell der Beitragsrückerstattung festzuhalten – nicht zuletzt aufgrund der mit rund 55 Prozent sehr hohen Quote bei den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung. Dadurch erhalten Kunden der ARAG Krankenversicherung mit Kompakttarifen wie zum Beispiel KomfortKlasse, MedExtra, MedBest auch für Leistungsfreiheit im Jahr 2023 eine Beitragsrückerstattung in Höhe von bis zu 2,5 Monatsbeiträgen. Die einzelne Erstattung liegt dabei häufig über 1.000 Euro. „Dies wird von unseren Kundinnen und Kunden sehr wertgeschätzt. Sie erhalten nämlich die volle Rückerstattung sowohl auf den Eigen- als auch auf den Arbeitgeberanteil ihres Versicherungsbeitrags. Das ist für Angestellte wie auch Selbstständige gerade im heutigen Krisenumfeld eine große finanzielle Erleichterung“, erläutert Dr. Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG.

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Die ARAG Krankenversicherungs-AG ist fester Bestandteil des ARAG Konzerns. Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Er ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2 Milliarden Euro.

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Internationale Krankenversicherung auf dem Prüfstand

Konsequenzen aufgrund der Covid-19 Pandemie

Hamburg, 17. Oktober 2022. Bereits jetzt steigen die Infektionszahlen der Coronaerkrankungen rasant, in vielen Ländern befürchten Experten daher auch für die diesjährige Saison zahlreiche Erkrankungen und Ausfälle – verstärkt durch die bevorstehende Grippesaison. Auch für Unternehmen ist die Corona-Pandemie noch immer eine große Belastung. Besonders schwierig wird es, wenn der ins Ausland entsendete und nun erkrankte Mitarbeitende mit einem ihm unbekannten Gesundheitssystem konfrontiert ist. Anders als in Deutschland ist die Sofortzahlung von medizinischen Behandlungen oder aber der Nachweis, eine Behandlung bezahlen zu können, in anderen Ländern eine wichtige Voraussetzung, um vom medizinischen Fachpersonal behandelt zu werden. Dies stellt gerade größere Unternehmen immer wieder vor Herausforderungen.

Die aktuelle Erneuerungssaison sollten Unternehmen daher nutzen, um die internationale Krankenversicherung auf den Prüfstand zu stellen. Folgende Fragen sollten Unternehmen klären, um der Fürsorgepflicht gegenüber entsendeten Mitarbeitenden gerecht zu werden und dabei zugleich notwendige interne Prozesse zu implementieren:

1.Haben wir den richtigen internationalen Versicherungspartner an der Seite, der eine Coronaerkrankung absichert?

Nicht selten sind pandemiebedingte Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen oder aber das Leistungspaket umfasst nicht alle notwendigen Behandlungen. Eithan Wolf, CEO Europe des internationalen Krankenversicherers PassportCard empfiehlt: „Nehmen Sie den bestehenden Vertrag einmal genau unter die Lupe und holen Sie Vergleichsangebote ein. Bietet der bestehende Vertrag den ins Ausland entsendeten Mitarbeitenden die Sicherheit, die sie brauchen? Ist das Leistungsspektrum bei einer Erkrankung ausreichend? Bei PassportCard bieten wir ein umfassendes Service- und Leistungspaket, das den Versicherten das Gefühl vermittelt, quasi wie in Deutschland krank sein zu können. Sie brauchen sich nicht um anfallende Kosten Sorgen machen. Damit haben Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften zudem ein weiteres Ass im Ärmel, wenn eine Entsendung obligatorisch zum Tätigkeitsfeld gehört.“

2.Reicht die Deckungssumme der internationalen Krankenversicherung aus, um eine Corona-Erkrankung der Mitarbeitenden vollständig abzusichern und eine zügige Behandlung zu gewährleisten?

Medizinische Behandlungen sind in vielen Ländern kostenintensiv und nicht selten müssen Kosten zeitnah beglichen werden. Bei einem besonders schweren COVID-19-Verlauf kann ggf. auch eine Rückführung ins Heimatland oder aber in ein medizinisch besser ausgestattetes Land notwendig sein. Um im Krankheitsfall langwierige Erstattungsprozesse und finanzielle Notlagen zu vermeiden, sollten daher auch Unternehmen im Blick haben wie die Kostenerstattung konkret erfolgt. So bietet PassportCard beispielsweise ein innovatives und einzigartiges Konzept: eine Debitkarte, die in Kooperation mit Mastercard jederzeit mit dem individuell notwendigen Betrag aufgeladen werden kann. Die Karte entlastet den Versicherungsnehmenden von der Vorauszahlung und zeitraubenden, administrativen Tätigkeiten, da PassportCard die Aufladung unmittelbar vornimmt – ohne umständliches Ausfüllen von Schadensformularen oder dem Erklären und Einholen von Schriftstücken, die den Ansprüchen einer deutschen Buchhaltung nicht gerecht werden. Mit der PassportCard können, neben medizinischen Behandlungen, auch Rezepte, Laboruntersuchungen und medizinische Dienstleister direkt bezahlt werden.

3.Haben wir im Krankheitsfall den richtigen Versicherungspartner für eine sehr gute Betreuung an der Seite?

Ein Krankheitsfall ist nicht selten eine persönliche Ausnahmesituation. Schnell sind HR-Abteilungen herausgefordert, wenn es darum geht, von Deutschland aus mit einem erkrankten Mitarbeitenden zu klären, was gebraucht wird. Daher sollten Unternehmen, neben dem Leistungskatalog, auch das Serviceportfolio des Versicherungsanbieters prüfen. Eine direkte Kontaktperson auf Versicherungsseite, die jederzeit, unabhängig von der Zeitzone, schnell zu erreichen ist, ist zum Beispiel bei PassportCard eine Selbstverständlichkeit. Dazu gehört auch das Angebot, Kundenanliegen in verschiedenen Sprachen zu bearbeiten.

„Leider stellt sich erst im Schadensfall heraus, ob die Versicherung wirklich ein zuverlässiger Partner ist. Daher sollten Unternehmen auch im Interesse der Mitarbeitenden kritisch sein und den Leistungskatalog und den Service genau prüfen. Immer häufiger erleben wir es auch, dass die von uns gebotene Absicherung durch die innovative PassportCard beim Anwerben von Fachkräften, die ins Ausland entsendet werden sollen, eine wichtige Rolle spielt“, so Eithan Wolf, CEO von PassportCard Deutschland.

Uber PassportCard
PassportCard ist ein Mitglied der DavidShield und White Mountains Unternehmensgruppe (NYSE: WTM), die seit 1999 führend im Bereich der internationalen Kranken- und Reiseversicherung ist und weltweit über zwei Millionen Kunden betreut. Das in Hamburg ansässige Unternehmen konzentriert sich seit 2015 auf den deutschen Markt und arbeitet mit der Allianz, MGEN und TK zusammen.

Kontakt
markengold PR GmbH
Franziska Naumann
Münzstraße 18
10781 Berlin
+49 (0)30 219 159 60
passportcard@markengold.de
www.markengold.de

ARAG BudgetFlex: individuell wählbare Gesundheitsleistungen für Mitarbeiter

ARAG Kranken startet mit Budgettarifen in der betrieblichen Krankenversicherung

ARAG BudgetFlex: individuell wählbare Gesundheitsleistungen für Mitarbeiter

– Besondere Highlights: Kinderkrankentagegeld und spezielle Leistungen für Familien
– Zwei neue Produktlinien mit jeweils fünf Budgethöhen
– Einfache und digitale Prozesse für Arbeitgeber und Vermittler dank Plattformlösung
– Versicherungsschutz schon ab 10,91 Euro pro Mitarbeiter

Eine betriebliche Krankenversicherung gewinnt für Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels immer mehr an Bedeutung. Einfache, flexible Absicherungskonzepte spielen dabei eine Schlüsselrolle. Die ARAG Krankenversicherung baut dieses Geschäftsfeld konsequent aus. „Mit unseren neuen Budgettarifen ARAG BudgetFlex bieten wir ein einfach nutzbares und gleichzeitig leistungsstarkes Produktangebot, das mit seinen digitalen Lösungsansätzen ein besonderes Ausrufezeichen im Markt setzen wird“, betont Dr. Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG. Die Budgettarife bieten den Mitarbeitern ein festes Jahresbudget für vielfältige und moderne Gesundheitsleistungen. Das einfache Tarifdesign wird flankiert von automatisierten Prozessen – vom Versicherungsabschluss bis hin zur Leistungsregulierung.

Ein wichtiges Merkmal von ARAG BudgetFlex ist in beiden Produktlinien Komfort und Premium ein sehr attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Die ARAG Krankenversicherung ist fester Bestandteil des ARAG Konzerns, dem größten deutschen Versicherungsunternehmen in Familienbesitz. Daher legt auch die ARAG Krankenversicherung ein besonderes Augenmerk auf die Absicherung von Familien. Für diese Zielgruppe bieten die beiden Budgettarife zwei besondere Extras: ein Kinderkrankentagegeld in Höhe von 15 Euro am Tag in beiden Produktlinien, wenn das erkrankte Kind zu Hause betreut werden muss sowie speziell für die ARAG Krankenversicherung und ihre Kunden konzipierte Online-Geburtsvorbereitungskurse. Im Premium-Tarif gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro im Jahr für Leistungen rund um die Schwangerschaft und Geburt. Ebenfalls kein Marktstandard: Die neuen Budgettarife können auch von Familienangehörigen der Beschäftigten abgeschlossen werden – und dies bei gleichem Leistungsumfang.

Einfache Produkte mit einfachen Prozessen
„Mit ARAG BudgetFlex wollen wir Arbeitgebern und Vermittlern einen möglichst einfachen Zugang zur betrieblichen Krankenversicherung ermöglichen. Gleichzeitig haben wir die Bedürfnisse der Beschäftigten klar im Auge“, unterstreicht Dr. Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG. Im Rahmen eines festen Jahresbudgets können die Mitarbeiter die Gesundheitsleistungen aus einem breiten Angebot nach ihren individuellen Bedürfnissen flexibel nutzen. In ausgewählten Bereichen liegt der Versicherungsschutz klar über Marktniveau – beispielsweise bei Heilpraktikerbehandlungen. Zudem gibt es in der Premium-Produktlinie keinerlei Sublimits – auch nicht für Sehhilfen und professionelle Zahnreinigung. Der Arbeitgeber kann in beiden Produktlinien zwischen fünf Budgethöhen von 300 bis 1.500 Euro wählen. Abschließbar sind die neuen ARAG Budgettarife durch den Arbeitgeber bereits ab 10,91 Euro pro Mitarbeiter und Monat.

Flankiert wird das einfache Tarifdesign von automatisierten Prozessen. Diese sorgen wiederum für eine einfache Abwicklung vom Versicherungsabschluss bis zur Leistungsregulierung. Dazu bietet die ARAG Krankenversicherung auch eine moderne Plattformlösung an. Vermittler können damit rein digital und intuitiv den Arbeitgeber nicht nur mit allen relevanten Informationen beraten, sondern auch direkt den Vertrag bei der ARAG Krankenversicherung beantragen. Der Arbeitgeber kann über die Plattform die Bestandsverträge seiner Mitarbeiter einfach und vollständig digital verwalten.
Aber auch die abgesicherten Mitarbeiter selbst profitieren von der digitalen Expertise der ARAG Krankenversicherung: Über die seit Jahren erfolgreich eingesetzte und stetig weiterentwickelte ARAG GesundheitsApp ist es schnell und einfach möglich, Rechnungen zur Erstattung zu übermitteln und sich jederzeit über den Stand der Leistungsabrechnung sowie die gesamte Leistungshistorie zu informieren.

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Die ARAG Krankenversicherungs-AG ist fester Bestandteil des ARAG Konzerns. Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Er ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2 Milliarden Euro.

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Sieben Top-Platzierungen für die ARAG beim Deutschen Versicherungs-Award 2022

Preise für Krankenversicherungen, Rechtschutz und private Cyberversicherung

Der ARAG Konzern überzeugt auch beim Deutschen Versicherungs-Award 2022 wieder mit zahlreichen Spitzenplatzierungen: Zusätzlich zu ihrem Gesamtsieg in der Vollversicherung positioniert sich die ARAG Krankenversicherung noch in drei Einzelkategorien auf Platz 1 und ein Mal unter den Top 3. Die ARAG SE und die ARAG Allgemeine wurden ebenfalls als Top-3-Anbieter ausgezeichnet. „Dieser beachtliche Erfolg bei einem der größten Versicherungstests Deutschlands macht uns sehr stolz. Er unterstreicht einmal mehr unser Selbstverständnis als innovativer Qualitätsversicherer“, betont Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE. Der Test wurde durchgeführt von der Ratingagentur Franke und Bornberg, dem Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ).

5 Top-Platzierungen in der privaten Krankenversicherung
Schon beim letztjährigen Deutschen Versicherungs-Award hat die ARAG Krankenversicherungs-AG hervorragend abgeschnitten. In diesem Jahr ist sie jetzt auch Gesamtsieger in der Krankenvollversicherung. Zusätzlich belegt die ARAG Gesellschaft mit dem Sieg in den Einzelkategorien PKV-Voll Standardschutz, PKV-Voll Topschutz und KV-Zusatz stationär drei weitere erste Plätze. Darüber hinaus wurde sie bei den Zahnzusatzversicherungen als eines der drei besten Unternehmen ausgezeichnet. „Dieser überwältigende Erfolg belegt auf eindrucksvolle Weise, dass sich die ARAG Krankenversicherung als einer der Top-Anbieter von Krankenvollversicherungen im Markt etabliert hat, ohne dabei ihre traditionell starke Rolle als Zusatzversicherer zu vernachlässigen“, betont Dr. Roland Schäfer, Vorstand für Produktmanagement, Aktuariat, Finanzen und Vertrieb bei der ARAG Krankenversicherungs-AG.

ARAG SE zählt zu den besten drei Rechtsschutzversicherern
Auch in seinem Kerngeschäftsfeld Rechtsschutzversicherung überzeugt der ARAG Konzern erneut beim Deutschen Versicherungs-Award: Die ARAG SE platziert sich unter den Top-3-Anbietern. „Dieser bedeutende Award zeigt uns, dass wir mit unserer Produktarbeit den Puls der Zeit treffen. Die Bedürfnisse unserer Kunden erfüllen wir offensichtlich besonders gut. Wir sind der größte Rechtsschutzversicherer weltweit. Umso mehr haben wir natürlich den Anspruch, immer vorne mit dabei zu sein – und gestalten unseren Markt mit entsprechenden Innovationen maßgeblich mit“, unterstreicht Matthias Maslaton, Vorstand für Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG SE.

Privater Cyber-Schutz der ARAG Allgemeine ist eines der Top-3-Angebote
Den insgesamt siebten Deutschen Versicherungs-Award für den Konzern gewinnt die ARAG Allgemeine als einer der drei besten Anbieter von privaten Cyberversicherungen. „Als Erfinder des Cyber-Schutzes für Privatkunden in Deutschland macht es uns stolz, dass wir mit ARAG web@ktiv als einer der Top 3 ausgezeichnet wurden. Das zeigt uns, dass sich unser damaliger Mut gelohnt hat. Die Auszeichnung unterstreicht aber auch die Innovationskraft, die die gesamte ARAG prägt“, betont Zouhair Haddou-Temsamani, Vorstandsmitglied Marketing und Produktmanagement bei der ARAG Allgemeine.

Der Test
Durchgeführt wird der Test zum Deutschen Versicherungs-Award von der Ratingagentur Franke und Bornberg, dem Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ). In Form und Umfang ist er einer der größten Versicherungstests im deutschen Markt. Basis der Beurteilungen sind umfassende Leistungsbewertungen, die um Preis- und Service-Bewertungen ergänzt werden. Die Ergebnisse der Qualitäts-, Preis- und Serviceanalyse werden zusammengeführt und zeigen, wer den besten Mix aus Leistungen, Prämien und Service bietet. Je Kategorie werden stets die drei besten Anbieter ausgezeichnet.

Der Text enthält ca. 3.850 Zeichen und steht zum Download bereit unter:
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Reha – der Weg zurück in den Alltag

ARAG Experten informieren über das Recht auf Reha

Ob Krebsbehandlung, Knie-OP oder Burnout – es gibt viele Gründe für eine Rehabilitation, also die Wiederherstellung, kurz Reha. Und jeder, der Mitglied in der Sozialversicherung ist, hat sogar ein Recht auf Reha. Doch viele Anträge werden abgelehnt. Entweder weil der Antrag fehlerhaft gestellt wurde oder die Notwendigkeit von den Leistungsträgern nicht anerkannt wird. Die ARAG Experten geben Tipps, was bei einem Reha-Antrag beachtet werden sollte.

Rechtlicher Hintergrund
Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat „im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.“ (Sozialgesetzbuch (SGB) I, Paragraf 4).

Voraussetzungen
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es drei wesentliche Voraussetzungen, die für eine Reha erfüllt sein müssen: Die Maßnahme muss zunächst einmal medizinisch notwendig sein. Es muss also eine Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegen, beispielsweise weil der Patient an körperlichen oder seelischen Erkrankungen leidet, die ihn dauerhaft einschränken könnten. Zudem muss der Patient auch belastbar und motiviert sein, Reha-Maßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus bedarf es einer positiven Rehabilitationsprognose. Die Ziele der Maßnahmen müssen also erreichbar sein, d. h., der körperliche und seelische Ausgangszustand des Patienten muss in einem realistischen Zeitrahmen wiederhergestellt werden können.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man in der Regel alle vier Jahre eine neue Reha beantragen. In dringenden medizinischen Fällen oder bei bestimmten Krankheitsbildern ist auch ein kürzeres Intervall möglich. Vor allem als Anschlussheilbehandlung nach einer klinischen Behandlung werden Reha-Maßnahmen in der Regel sofort genehmigt.

Wer zahlt?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass – egal welcher Träger für die Reha-Kosten aufkommt – immer das Prinzip „ambulant vor stationär“ gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, ist eine Reha begründbar. In der Regel werden die Kosten für Reha-Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) übernommen. Anders als bei der GKV, wo Reha-Maßnahmen zu den Pflichtleistungen gehören, hängt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher Höhe Reha-Kosten übernommen werden.

Was müssen Patienten aus eigener Tasche zuzahlen?
Für die meisten Reha-Maßnahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten für alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Bei einer Heilbehandlung direkt im Anschluss an eine Klinikbehandlung und wenn die Reha länger als die üblichen drei Wochen dauert, ist die Zuzahlung auf 28 Tage pro Jahr, also 280 Euro, begrenzt. Zuzahlungen für den Krankenhausaufenthalt werden angerechnet. Damit die Zuzahlung finanziell zumutbar bleibt, darf sie zwei Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten, bei chronisch Erkrankten beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent der Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es Möglichkeiten gibt, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreien zu lassen.

Den Antrag richtig stellen
Viele Reha-Anträge werden abgelehnt. Daher raten die ARAG Experten dringend, sich vom Arzt bei der Antragsstellung helfen zu lassen. Dabei gilt: Je konkreter die Angaben und je ausführlicher der ärztliche Befund die medizinische Notwendigkeit von Reha-Maßnahmen begründet, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg. Der Selbsteinschätzungsbogen sollte möglichst sorgfältig ausgefüllt werden, weil daraus beispielsweise hervorgeht, welche Auswirkungen und Einschränkungen die Erkrankung auf den Alltag des Patienten hat oder welche Erwartungen er an die Reha hat. Hier können Patienten auch ihre Motivation zum Ausdruck bringen, zum gesundheitlichen Ausgangszustand zurückzukehren. Übrigens: Reagiert ein Kostenträger nicht innerhalb von drei Wochen auf den Antrag, gilt er nach Auskunft der ARAG Experten als bewilligt.

Antrag abgelehnt? Widerspruch einlegen!
Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, hilft in vielen Fällen ein schriftlicher Widerspruch. Auch dieser sollte möglichst ausführlich erfolgen und alle verfügbaren ärztlichen Dokumente und Befunde enthalten. Nach Auskunft der ARAG Experten haben Patienten in der Regel vier Wochen Zeit dafür. Das Schreiben kann formlos aufgesetzt werden, aber es sollte Datum der Ablehnung und das Aktenzeichen enthalten. Darüber hinaus muss der Widerspruch vom Patienten unterschrieben sein und sollte per Einschreiben an den Kostenträger verschickt werden. Wird der Antrag trotz Widerspruch ein weiteres Mal abgelehnt, können Patienten innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Hierbei fallen zwar keine Gerichtsgebühren an, aber das Anwaltshonorar muss bezahlt werden, falls man den Prozess verliert. Da es lange dauern kann, bis auf diese Weise ein Urteil gefällt wird, kann es nach Auskunft der ARAG Experten sinnvoller sein, einfach einige Zeit später einen weiteren Antrag zu stellen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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ARAG Krankenversicherung startet neue Krankenhaus-Zusatzversicherung

ARAG MedKlinik: zusätzliche Leistungen und neues Kalkulationsmodell

– ARAG MedKlinik-Tarife: moderne Leistungen und flexibler Schutz für jede Lebenssituation
– Fokus Familien: jetzt auch Rooming-In und Familienzimmer bei Entbindung inklusive
– Verzicht auf allgemeine Wartezeiten und Wunschverlegung runden Leistungsumfang ab
– Morgen & Morgen: Höchstbewertung für alle vier Tarifvarianten bei Vorabtest

Die ARAG Krankenversicherung ist bereits seit 40 Jahren ein erfolgreicher Anbieter in der Krankenhaus-Zusatzversicherung. „Mit unseren vier neuen ARAG MedKlinik-Tarifen können sich gesetzlich Krankenversicherte nun noch passgenauer und umfassender rund um Krankenhausaufenthalte absichern. ARAG MedKlinik S bietet dabei einen preislich sehr attraktiven Einstieg, da er nach Art der Schadenversicherung kalkuliert ist – also ohne Alterungsrückstellungen“, erläutert Dr. Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG.

Neues Kalkulationsmodell und flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Beide Tariflinien, ARAG MedKlinik L und ARAG MedKlinik S, gibt es als Ein- und Zweibettzimmertarif inklusive Chefarztbehandlung. Sie umfassen jeweils die gleichen Leistungen, unterscheiden sich jedoch in der Art der Kalkulation: MedKlinik L ist nach Art der Lebensversicherung kalkuliert, inklusive Aufbau von Alterungsrückstellungen. MedKlinik S ist hingegen ohne Alterungsrückstellungen nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Dadurch können nun insbesondere junge Kunden kostengünstig in die Krankenhaus-Zusatzversicherung einsteigen. Bei Erreichen des Lebensalters von 45 Jahren wird der Tarif MedKlinik S automatisch auf den entsprechenden Tarif MedKlinik L umgestellt. Aber auch schon vorher können die Kunden jederzeit von der Tarifvariante S auf L wechseln. Zusätzliche Flexibilität bietet die Option, nach zwei und fünf Jahren Vertragslaufzeit ohne weitere Gesundheitsprüfung vom Zweibettzimmer- in den Einbettzimmertarif zu wechseln.

Stark ausgebauter Leistungsumfang
Die Basis der neuen Tarife bildet das bewährte Leistungsbündel der vielfach ausgezeichneten ARAG Krankenhaus-Zusatztarife 261 und 262. Sie werden aufgrund ihres fortwährenden Markterfolgs auch in Zukunft weiter angeboten. Die neuen ARAG MedKlinik-Tarife umfassen zusätzliche Highlights wie den Verzicht auf allgemeine Wartezeiten. Familien profitieren besonders – durch nun eingeschlossene Leistungen wie Rooming-In, Kostenübernahme für Familienzimmer bei Entbindung oder Verlegung in eine Wunschklinik.

Attraktive Gesundheitsservices für Krankenhaus-Zusatzversicherte
Bei den ARAG MedKlinik-Tarifen profitieren ARAG Zusatzversicherte zudem erstmals von attraktiven Serviceleistungen über Kooperationspartner – wie etwa rund um Schwangerschaft und Geburt durch Online-Geburtsvorbereitungskurse und digitale Hebammenberatung. Das Fachpersonal des Partnerunternehmens BetterDoc unterstützt wiederum neben der Arzt- und Kliniksuche, inklusive Terminkoordination, auch bei der Suche nach einem passenden Spezialisten – beispielsweise zum Einholen einer Zweitmeinung.

Höchstnoten für alle vier Tarifvarianten von Morgen & Morgen
„Unser Ziel war es, mit der neuen ARAG MedKlinik-Tarifreihe einem sehr breiten Zielkundenspektrum hochattraktive Spitzenprodukte im Segment Krankenhaus-Zusatzversicherung anzubieten. Sie zeichnen sich durch ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis sowie flexible Ansparoptionen aus und schließen moderne, hochwertige Gesundheitsservices mit ein“, betont Dr. Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG. Beim Vorabtest des Analysehauses Morgen & Morgen erzielen alle vier neuen Tarifvarianten jeweils die Bestnote in ihrer Leistungskategorie: ARAG MedKlinik L und ARAG MedKlinik S erhalten bei der Tarifvariante Einbettzimmer die Höchstbewertung mit 5 Sternen. In der Tarifvariante Zweibettzimmer gibt es jeweils die Höchstbewertung mit 4 Sternen.

„Die ARAG Krankenversicherung ist schon seit Jahrzehnten ein wichtiger Impulsgeber im Bereich der Kranken-Zusatzversicherungen in Deutschland. Auch künftig wollen wir ein zuverlässiger, nachhaltiger Partner in allen Gesundheitsfragen sein und haben unsere Testsiegerprodukte nochmals weiterentwickelt und verbessert. So können wir unsere Kunden und Verbraucher dabei unterstützen, das bestmöglich zu schützen, was ihnen besonders am Herzen liegt: ihre Gesundheit“, unterstreicht Vorstandsmitglied Dr. Roland Schäfer.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

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