Wie Gegner der Homöopathie die Impfdebatte instrumentalisieren

Landesärztechef will Homöopathie als Kassenleistung verbieten und argumentiert unredlich

Wie Gegner der Homöopathie die Impfdebatte instrumentalisieren

Homöopathie als Kassenleistung

Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie/) kritische Kreise werfen derzeit Impfgegner und Anhänger alternativer Heilmethoden in einen Topf. Auch der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis, bläst gerade in dieses Horn. Seine Argumentation: Die Homöopathie (https://www.homimed.de/wie-gegner-der-homoeopathie-die-impfdebatte-instrumentalisieren/) als „sogenannte Heilmethode“ habe weder einen Stellenwert in der Behandlung oder Prävention von Covid-19, noch trage sie zur Bekämpfung der Pandemie bei. Matheis nutzt die Gelegenheit, um den Ausstieg der gesetzlichen Krankenkassen aus der Finanzierung homöopathischer Behandlungen (https://www.homimed.de) im Rahmen von Wahltarifen zu fordern. Dabei lässt er außen vor, dass es mittlerweile zahlreiche hochwertige Studien zur Homöopathie gibt, die der Heilmethode Wirksamkeit bescheinigen.

Landesärztechef spricht Homöopathie Stellenwert in der Pandemie-Bekämpfung ab

„Geradezu absurd wirkt seine Argumentation, den Ausstieg aus der Kassenfinanzierung der Homöopathie damit zu begründen, dass sie keinen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung leiste. Seit wann ist die Kassenfinanzierung von unterschiedlichen Therapieangeboten davon abhängig, ob sie einen Stellenwert in der Bekämpfung einer Pandemie haben? Haben das vielleicht die Thoraxchirurgie oder die Kardiologie oder die Onkologie“, hinterfragt Sanitätsrat Dr. med. Fred-Holger Ludwig. Gerade in der Kardiologie und der Onkologie würden Therapien angewendet, die ihre Wirksamkeit keinesfalls in hochwertigen Studien mit hoher Evidenz nachgewiesen hätten. „Würden wir nur noch nach dem Kriterium der höchsten Evidenz im Setting Placebo kontrollierter, randomisierter Studien behandeln, wäre unser medizinischer Werkzeugkasten leer und so mancher Patient verloren“, begegnet der niedergelassene Gynäkologe mit onkologischem Schwerpunkt, der in seiner langjährigen ärztlichen Tätigkeit gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht hat.

Viele Patienten wünschen Behandlung mit Homöopathie – Chance zur Impfberatung

Zudem ignoriert Matheis die positive Erfahrung zahlreicher additiv tätiger Ärzte, die gute Erfahrungen mit der Homöopathie machen. Dabei ist es seine Aufgabe als Präsident der Landesärztekammer, auch diese Kollegen zu vertreten. Viele Patienten wünschen eine Behandlung mit Homöopathie. Die Kosten dafür werden von den Kassen nur an Vertragsärzte mit homöopathischer Zusatzausbildung erstattet. Gleichzeitig bestehe nach Angabe der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland in diesem Kontext die Chance, Patienten zu erreichen, die einer Impfung kritisch gegenüberstehen, um sie im Rahmen einer solchen Behandlung zu beraten. Das Kassenwahlrecht sichert gesetzlich versicherten Patienten die Option, selbst zu entscheiden, welche Kassenleistung sie wünschen.

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Überblick: Grundlagenforschung zur Homöopathie

Zahlreiche hochwertige Studien zeigen spezifische Wirkung homöopathischer Arzneimittel

Überblick: Grundlagenforschung zur Homöopathie

Die Wirkung von Homöopathie lässt sich wissenschaftlich nachweisen.

Molekül wirkt an Zellrezeptor – dieses Modell der klassischen Pharmakologie lässt sich in Bezug auf die Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie/) bzw. homöopathische Arzneimittel nicht grundsätzlich heranziehen, um ihre Wirkung zu erklären. Dies gilt insbesondere für Präparate aus dem Bereich der Homöopathie (https://www.homimed.de/ueberblick-grundlagenforschung-zur-homoeopathie/), die durch Verschüttelung und Verdünnungen eine sehr hohe Verdünnung erreichen. Die homöopathische Grundlagenforschung arbeitet daran, das Wirkungsprinzip, das der Homöopathie (https://www.homimed.de) zugrunde liegt, theoretisch zu erklären. Dazu untersucht die experimentelle Laborforschung zur Homöopathie mit unterschiedlichen Testverfahren, ob ein Unterschied zwischen dem Einsatz des homöopathischen Arzneimittels und einer geeigneten experimentellen Kontrolle zu erkennen ist. Dazu kommen sowohl pflanzliche Bioassays, physiko-chemische Testverfahren und Tiermodelle zum Einsatz.

Grundlagen-Forschung zeigt, dass von Arzneimitteln aus der Homöopathie eine spezifische Wirkung ausgeht

Im aktuellen Forschungsreader der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom), den die Institution auf ihrem Kongress im November 2021 vorgestellt hat, ist die Rede von mehr als 1000 fachwissenschaftlichen Publikationen zur homöopathischen Grundlagen-Forschung, in denen sich in qualitativ hochwertigen Studien zeigen ließ, dass vom Einsatz hochpotenzierter homöopathischer Arzneimittel eine spezifische Wirkung ausgeht. Ein Beispiel: Eine qualitativ hochwertige Replikationsstudie(1) konnte replizierbar nachweisen, dass die Kristallisationsbilder von Kressekeimlingen unter dem Einfluss von hochpotenziertem Zinn spezifische Merkmale aufweisen, die bei der Behandlung mit Placebo nicht angezeigt wurden. Die in der Studie dokumentierten Unterschiede waren stabil und hatten eine relevante Größenordnung. Die Versuchsanordnung wurde in verschiedenen Laboren reproduziert und fand unter randomisierten Doppelblindstudienbedingungen statt. Zudem wurde die Zuverlässigkeit des Testsystems mit systematischen Negativkontrollen dokumentiert.

Wirkung der Homöopathie mit Placebo-Effekt nicht erklärbar

Die WissHom kommt zu der Bewertung, dass sich aus der präklinischen Forschung zur Homöopathie Befunde ergeben, die sich nicht mit dem Placebo-Effekt erklären lassen. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Wirkungsweise der Homöopathie sich vom heutigen Standpunkt der Naturwissenschaft aus nicht erklären lässt. Folglich sei weitere Forschung wichtig.

(1) Doesburg, P., Andersen, JO., Scherr, C., Baumgartner, S. (2019): Empirical investigation of preparations produced according to the European Pharmacopoeia monograph 1038. Eur J Pharm Sci. 2019 Sep 1;137:104987. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31295547/

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Plädoyer für die Homöopathie in der ärztlichen Weiterbildung

Die Homöopathie hat einen wichtigen Stellenwert im ärztlichen therapeutischen Spektrum

Plädoyer für die Homöopathie in der ärztlichen Weiterbildung

Die Homöopathie gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie/) gehört seit mehr als 200 Jahren zum medizinischen Handwerkszeug vieler Ärzte. Etwa 7000 Mediziner mit einer qualifizierten homöopathischen Weiterbildung tragen in Deutschland eine entsprechende Zusatzbezeichnung. Anders als behauptet, gibt es Studien mit homöopathischen Arzneimitteln, die ihnen mit hoher Evidenz eine Wirksamkeit über den Placebo-Effekt hinaus bescheinigen. Zudem erfreut sich die Homöopathie (https://www.homimed.de/plaedoyer-fuer-die-homoeopathie-in-der-aerztlichen-weiterbildung/) bei den Patienten einer großen Beliebtheit. Die Versorgungsforschung stellt homöopathischen Behandlungen regelmäßig gute Noten aus. Es gleicht einer Art Selbstbeschneidung, wenn die Ärztekammern nach und nach die Homöopathie aus ihrem medizinischen Werkzeugkasten herausnehmen. Denn sie erklären damit das Prinzip von Ursache und Wirkung zum Ausschlusskriterium und beschneiden sich selbst einer in vielen Fällen hilfreichen zusätzlichen Behandlungsoption.

Evidenz stützt sich auch auf Erfahrung mit der Homöopathie und den Wunsch der Patienten

Der wissenschaftliche Begriff der Evidenz stützt sich nicht ausschließlich auf klinische Forschung, sondern zusätzlich auf die Erfahrung des Arztes und den Wunsch des Patienten. Insofern ist die Entscheidung der Ärztekammern, die Homöopathie (https://www.homimed.de) aus ihrem Weiterbildungsangebot zu streichen eine Missachtung der ärztlichen Erfahrung und der Patientenwünsche. Klinische Forschungsdaten belegen zudem einen therapeutischen Nutzen und eine spezifische Wirkung homöopathischer Arzneimittel. Wer vor diesem Hintergrund eine Heilmethode wie die Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildung ausschließt, handelt unwissenschaftlich.

Ärztliche Weiterbildung in Homöopathie ist ein Garant für Patientensicherheit

Mittlerweile haben 12 von 17 Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen, zuletzt die Bayerische. Die Folge ist, dass unter dem Dach und der Aufsicht der Kammer kein Wissen über die Homöopathie im Sinne einer integrativen Medizin an Ärzte mehr vermittelt wird. Die ärztliche berufsbegleitende Weiterbildung im Bereich Homöopathie dauert etwa anderthalb Jahre und schließt mit einer Prüfung ab. Die Weiterbildung bildete bisher ein Garant für Patientensicherheit, weil homöopathisch qualifizierte Ärzte Chancen und Grenzen der homöopathischen Medizin kennen und Patienten entsprechend beraten können. Patienten setzen dennoch weiterhin auf Homöopathie. Sie brauchen auch in Zukunft qualifizierte ärztliche Beratung, um sie anwenden zu können.

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Nur Impfen hilft wirksam gegen COVID-19

Arzt mit Zusatzausbildung in Homöopathie und Impfarzt plädiert für Impfung gegen das Coronavirus

Nur Impfen hilft wirksam gegen COVID-19

Die Homöopathie hilft bei vielen Krankheiten.

„Als Gynäkologe mit Zusatzausbildung in Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie/) mache ich tagtäglich die Erfahrung, dass sich Homöopathie (https://www.homimed.de/nur-impfen-hilft-wirksam-gegen-covid-19/) sinnvoll und wirksam bei verschiedenen Krankheitsbildern einsetzen lässt. Aber um es klar zu sagen: Ein wirksamer Schutz gegen eine Erkrankung an COVID-19 ist derzeit einzig und allein eine Corona-Schutzimpfung. Deshalb bin ich in meiner Freizeit auch als Impfarzt im Einsatz“, stellt Dr. med. Fred-Holger Ludwig heraus. Der Arzt ist niedergelassener Gynäkologe in Bad Bergzabern und betreibt das Homöopathie-Informationsportal Homimed.de.

Homöopathie ist kein Ersatz für eine Corona-Schutzimpfung

Dr. med. Ludwig stellt sich klar gegen eine pauschale Verurteilung von homöopathisch ausgebildeten Ärzten und Anhängern der Homöopathie (https://www.homimed.de) als Impfgegner, wie sie derzeit viele Medien thematisieren. „Die ärztliche Zusatzausbildung in Homöopathie war schon immer ein Garant für Patientensicherheit. Denn Ärzte wissen, wann sie homöopathische Arzneimittel sinnvoll einsetzen können und wann nicht. So wie klar ist, dass die Homöopathie allenfalls ergänzend bei der Behandlung von Nebenwirkungen in einer Krebstherapie ihre Berechtigung hat, so klar ist es, dass sie zur Therapie einer Erkrankung an COVID 19 nicht zum Einsatz kommen kann. Ebenso ist die Homöopathie kein Ersatz für eine Corona-Schutzimpfung. Eine Impfung ist unumgänglich, um die Pandemie endlich in den Griff zu bekommen“, bekräftigt der Gynäkologe.

Keine pauschale Verunglimpfung von homöopathisch ausgebildeten Ärzten

Zugleich wehrt sich Dr. Ludwig gegen eine pauschale Verunglimpfung von homöopathisch ausgebildeten Medizinern oder Heilpraktikern als Impfskeptiker. „Diesen Schuh ziehe ich mir als praktizierender Arzt, der patientenzentriert additiv homöopathisch arbeitet und jeden Tag Menschen von der Notwendigkeit einer Corona Schutzimpfung überzeugt, nicht an. Verantwortungsvolle Ärzte wissen, dass an einer Corona Schutzimpfung kein Weg vorbeiführt, um schwere Verläufe zu verhindern, die Infektionszahlen zu senken und die Krankenhäuser zu entlasten. Wer etwas anderes behauptet, handelt fahrlässig“, ist Dr. Ludwig überzeugt.

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Homöopathie als Heilmethode international anerkannt

In vielen Ländern ist Homöopathie fester Bestandteil der medizinischen Versorgung

Homöopathie als Heilmethode international anerkannt

Die Homöopathie ist eine anerkannte Therapieform, vor allem in Europa.

Ungeachtet der wissenschaftlichen Diskussionen um die Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie/) gibt es innerhalb der Bevölkerung eine Art „Abstimmung mit den Füßen“ über die Heilmethode. Denn in zahlreichen Ländern, vorwiegend in Europa, ist die Homöopathie eine anerkannte und weit verbreitete Therapieform. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben weltweit 100 Länder Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie-als-heilmethode-international-anerkannt/) in ihre Gesundheitssysteme aufgenommen – vor allem in Europa, aber zunehmend auch auf anderen Kontinenten.(1) Die Zustimmung zu dieser komplementären Behandlungsform wächst. Die Europäische Kommission hat bereit 1990 erhoben, dass je nach Land bis zu 75 Prozent der Bevölkerung alternative Therapien nutzen, vor allem Homöopathie. 1997 gab die EU-Kommission bekannt, dass drei von vier Europäern Homöopathie (https://www.homimed.de) kennen und von diesen etwa ein Drittel homöopathische Arzneimittel in ihrer Gesundheitsversorgung anwenden.

Weite Teile der Bevölkerung sind zufrieden mit Homöopathie als Heilmethode

In Deutschland, wo etwa 7.000 Ärzte eine Zusatzausbildung in Homöopathie haben, werden damit verbundene Therapien äußert positiv wahrgenommen und gelten als Teil einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung. Einer Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge kennen 94 Prozent der Befragten Homöopathie als Behandlungsform, 60 Prozent haben sie bereits selbst angewendet.(2) Eine Forsa-Umfrage zeigte, dass über 70 Prozent der Befragten zufrieden bis sehr zufrieden mit der Wirksamkeit und Verträglichkeit von homöopathischen Arzneimitteln waren.(3)

In der Schweiz ist Homöopathie Teil der Grundversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der Schweiz ist Homöopathie Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung für die Aufnahme von Homöopathie in deren Leistungskatalog basiert auf 22 systematischen Reviews (Health Technology Assessment, HTA), die ausreichend Belege für die präklinische und klinische Wirksamkeit der Homöopathie im Vergleich zu konventionellen Behandlungen sehen.(4) Die Bevölkerung in der Schweiz stimmte 2009 per Volksentscheid für die Übernahme von Behandlungskosten durch Homöopathie im Rahmen der Grundversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch in Russland kennen 74 Prozent der Bevölkerung Homöopathie, 58 Prozent halten sie für wirksam.(5)

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(1) Vgl. World Health Organization (2019): WHO Global Report on Traditional and Complementary Medicine, p. 47.
(2) Vgl. de Sombre, Steffen, Institut für Demoskopie Allensbach (2014): Befragung im Auftrag des BAH: Homöopathische Arzneimittel – Bekanntheit.
(3) Vgl. Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) (2017): Forsa-Befragung: Patienten vertrauen homöopathischen Arzneimitteln, https://www.bpi.de/de/nachrichten/detail/patienten-vertrauen-homoeopathischen-arzneimitteln, abgerufen am 20. Oktober 2021.
(4) Vgl. Bornhöft Gudrun / Matthiessen Peter (Eds.) (2011): Homeopathy in Healthcare. Springer Verlag.
(5) VTSIOM survey, conducted among 1200 Russians in 2018, https://pharmvestnik.ru/content/news/VCIOM-doverie-rossiyan-k-gomeopaticheskomu-metodu-lecheniya-za-poslednii-god-znachitelno-vyroslo.html, abgerufen am 20. Oktober 2021.

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Regulierung garantiert Sicherheit homöopathischer Arzneimittel

Fakten zur Gesetzgebung und zu Zulassungsverfahren von Präparaten aus der Homöopathie

Regulierung garantiert Sicherheit homöopathischer Arzneimittel

Homöopathische Arzneimittel unterlaufen strengen Richtlinien.

Die nachhaltige Gesundheitsversorgung in Deutschland fußt zu einem nicht unerheblichen Teil auf Arzneimitteln der sogenannten „Besonderen Therapierichtungen“. Dazu gehört auch die Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie/). Zugleich werfen Kritiker dieser Heilmethode immer wieder Fragen und Bedenken in Bezug auf die Sicherheit homöopathischer Arzneimittel auf und fordern, die Regularien für deren Zulassung zu ändern. Doch wie andere Arzneimittel bzw. freiverkäufliche Medikamente, unterliegen Homöopathika strengen regulatorischen Anforderungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Wie genau sieht dieses Verfahren in Deutschland und der EU aus?

Arzneimittel aus dem Bereich der Homöopathie durchlaufen strenges Zulassungsverfahren

Homöopathische Arzneimittel unterliegen hierzulande den strengen Anforderungen des Arzneimittelrechts. Sie müssen vor ihrer Zulassung ein behördliches Genehmigungsverfahren durchlaufen – ein Prozess, für den Deutschland bereits 1976 die rechtlichen Grundlagen geschaffen hat. Danach dürfen Arzneimittel aus dem Bereich der Homöopathie (https://www.homimed.de/regulierung-garantiert-sicherheit-homoeopathischer-arzneimittel/) erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Zulassungsbehörde grünes Licht gegeben hat. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens stehen Qualität und Sicherheit genauso im Vordergrund wie im Zulassungsverfahren. Das Zulassungsverfahren stellt die therapeutische Wirksamkeit in den Mittelpunkt und prüft klinische Studien sowie weitere wissenschaftliche Belege. Zu berücksichtigen sind auch Ergebnisse aus der Versorgungsforschung, d.h. der Erfahrung medizinischer Einrichtungen mit bestimmten Therapieverfahren. Dabei ist nicht nur die sogenannte „Gute Herstellungspraxis (GMP)“ im Fokus, homöopathische Arzneimittel (https://www.homimed.de) unterliegen darüber hinaus nach der Zulassung regelmäßigen Kontrollen.

Der Staat hat Therapievielfalt zu gewährleisten – auch mit Blick auf die Homöopathie

Bei homöopathischen Arzneimitteln kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu, nämlich der der staatlichen Methodenneutralität und des Wissenschaftspluralismus, die auf nationaler Ebene wie in der EU als Grundsatz in der Gesetzgebung gelten. So ist im Rahmen des Arzneimittelgesetzes festgelegt, dass es nicht Aufgabe des Staates sein darf, konkurrierende Therapierichtungen nach einem allgemein verbindlichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bewerten und diesen zum Maßstab für die Zulassung eines Arzneimittels zu erheben.1 Mit anderen Worten: Der Staat hat Therapievielfalt und Pluralismus zu garantieren und sich mit Blick auf konkurrierende Therapieverfahren neutral zu verhalten. Die Zulassung homöopathischer Arzneimittel unterliegt also durchdachten regulatorischen Anforderungen, die nicht einseitig Position beziehen und zugleich Sicherheit, Qualität und kontrollierte Herstellung gewährleisten sowie für eine umfassende Information von Patienten sorgen.

(1) Deutscher Bundestag, Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vom 28.04.1976, BT-Drs. 7/5091, S. 6, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/07/050/0705091.pdf, abgerufen am 21.10.2021. Vergleichbar für die EU: Europäische Kommission, KOM (90) 72 endg., Erwägungsgrund 4, S. 3 (deutsche Übersetzung in BT-Drs. 11/7136, S. 3, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/071/1107136.pdf), abgerufen am 21.10.2021.

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Homöopathie: Warum es keinen Warnhinweis braucht

Zulassungsverfahren gewährleistet Unbedenklichkeit homöopathischer Arzneimittel

Homöopathie: Warum es keinen Warnhinweis braucht

Ein Warnhinweis auf Produkten der Homöopathie ist nicht notwendig.

Kritiker der Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie/) rücken die Heilmethode in die Nähe von Placebos und fordern, Patienten müssten durch einen Warnhinweis auf dem Arzneimittel vor seiner möglichen Wirkungslosigkeit gewarnt werden. Die Kritik reicht so weit, dass auch seitens der Politik die Forderung erhoben wird, die Übernahme von Kosten für homöopathische Behandlungen sollte keine freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen mehr sein. Noch weitergehende Forderungen richten sich auf die besonderen Bestimmungen der arzneimittelrechtlichen Verkehrsfähigkeit homöopathischer Arzneimittel (https://www.homimed.de/homoeopathie-warum-es-keinen-warnhinweis-braucht/). Sie sollten ganz abgeschafft werden.

Zulassungsverfahren garantiert Unbedenklichkeit und Qualität von Präparaten aus der Homöopathie

Dabei gibt es in Deutschland und auf europäischer Ebene durch das Arzneimittelrecht (AMG) weitreichende rechtliche Regelungen, die die Unbedenklichkeit und Qualität von homöopathischen Arzneimitteln wie auch von Präparaten aus der konventionellen Medizin gewährleisten. Wie Medikamente aus der Schulmedizin müssen auch homöopathische Präparate (https://www.homimed.de/) ihre Wirksamkeit nachweisen, soweit sie eine Zulassung anstreben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird auf wissenschaftliches Erkenntnismaterial zurückgegriffen, abhängig von der Indikation jedoch nicht zwingend durch klinische Studien nach dem Standard der Schulmedizin. Vielmehr wird auch die Erfahrung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen bei der Anwendung der Behandlungsform einbezogen.

Methoden-Neutralität des Gesetzgebers bezieht sich auch auf die Homöopathie

Ein Wirkungshinweis auf der Verpackung von homöopathischen Arzneimitteln wäre noch unter einem anderen Gesichtspunkt problematisch: Er würde die gebotene Methoden-Neutralität des Gesetzgebers durchbrechen, denn ein solcher Hinweis würde die Sichtweise der Schulmedizin zum Maßstab der Beurteilung erheben. Eine entsprechende gesetzliche Regelung im AMG wäre folglich systemwidrig und würde bei registrierten homöopathischen Arzneimitteln gegen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2001/83/EG zur verstoßen. Die Richtlinie dient als Grundlage für die Zulassung und Registrierung von Homöopathika. Ein Wirkungshinweis ist zudem im abschließenden Katalog von Angaben für Etiketten und Packungsbeilagen gerade nicht vorgesehen. Fazit: Ob ein Arzneimittel unbedenklich an den Patienten abgegeben werden kann, ist sowohl Gegenstand des Registrierungsverfahren als auch des Zulassungsverfahrens, die im Arzneimittelgesetz geregelt sind. So lassen sich Sicherheit und Qualität gewährleisten. Ein Warnhinweis ist damit obsolet.

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Homöopathie: Apothekenpflicht ist unverzichtbar

Es braucht das Fachwissen des Apothekers bei der Anwendung homöopathischer Arzneimittel

Homöopathie: Apothekenpflicht ist unverzichtbar

Vor einer homöopathischen Selbstbehandlung sollte ein Fachgespräch im Vorfeld stattfinden.

Arzneimittel aus dem Bereich der Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie/), die auf Heilung und Linderung von chronischen Beschwerden und Krankheiten abzielen, sind apothekenpflichtig. Das bedeutet, sie bedürfen einer Beratung und ihr Verkauf ist nur in Apotheken erlaubt. Ziel der Apothekenpflicht ist es, die Arzneimittelsicherheit und den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Homöopathische Arzneimittel unterliegen in der Apotheke der medizinisch-pharmazeutischen Kontrolle – und das mit einer langen Tradition: Bereits 1961, seit Einführung des Arzneimittelgesetzes, zählen Homöopathika zu den Arzneimitteln, die ausschließlich in der Apotheke erhältlich sind. Damit kommt dem Apotheker als Spezialisten für Arzneimittel und Vertreter eines freien Heilberufs eine besondere Verantwortung zu. Er hat – gebunden durch sein Berufsrecht – objektiv und unabhängig im Interesse des Patienten und seiner Gesundheit zu beraten. Außerdem hat er einen Versorgungsauftrag mit Blick auf die ordnungsgemäße Abgabe von Arzneimitteln. Dabei soll die Gesundheit der Patienten bzw. Kunden stets Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.

Fachwissen von Apothekern bei Abgabe von Arzneimitteln aus dem Bereich der Homöopathie wichtig

Apotheker haben bei der Abgabe von Arzneimitteln, zum Beispiel aus dem Bereich der Homöopathie (https://www.homimed.de/homoeopathie-apothekenpflicht-ist-unverzichtbar/), durch Nachfragen zu prüfen, ob Informations- und Beratungsbedarf beim Patienten besteht. Zugleich sollen sie Informationslücken durch Beratungsangebote schließen. Das ist besonders bei nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten wichtig, die der Patient ohne Rezept vom Arzt erwerben kann. In diesem Fall hat der Apotheker die besondere Verantwortung zu kontrollieren, ob das gewünschte Medikament indiziert und ob eine Rücksprache mit dem Arzt notwendig ist. Bei freiverkäuflichen Produkten, die zum Beispiel in Drogerien oder Supermärkten erhältlich sind, findet keine fachliche Beratung statt. Deshalb ist die Freiverkäuflichkeit die Ausnahme und nicht die Regel in Bezug auf Arzneimittel. Sie gilt nur bei solchen Präparaten, von denen durch unsachgemäße Anwendung keine Gefährdung ausgeht.

Homöopathie ist individualisierte Heilmethode – Apotheker wählt passendes Präparat aus

Homöopathika stimulieren auf Basis natürlicher Wirkstoffe die körpereigenen Abwehrmechanismen. Sie sollen Beschwerden lindern und die Heilung fördern, statt ausschließlich symptomatisch zu wirken. Sie stehen ihrem Wesen nach für eine hoch individualisierte Heilmethode, deren Anwendung fachliches Wissen und Expertise voraussetzt. In Deutschland sind aktuell 1240 homöopathische Arzneimittel zugelassen und rund 3550 ohne therapeutische Indikation registriert.(1) Allein diese Vielfalt an Präparaten aus dem Bereich der Homöopathie (https://www.homimed.de) erfordert das notwendige Fachwissen zur Auswahl des im Einzelfall richtigen Arzneimittels. Eine Apothekenpflicht in Bezug auf homöopathische Präparate ist deshalb unerlässlich.

(1) Vgl. Statistik des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), https://www.bfarm.de/DE/Aktuelles/Statistiken/AM_statistik/Besondere_Therapierichtungen_statistik/statistik-bescheidzahlen.html?nn=921124 abgerufen am 23.10.2021.

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