Steuern für Influencer – Worauf es jetzt ankommt

Mit wachsender Reichweite auf Plattformen wie Instagram, TikTok oder YouTube steigt nicht nur der Einfluss von Content Creators, sondern auch ihr steuerliches Risiko

Steuern für Influencer - Worauf es jetzt ankommt

Influencer (Bildquelle: iStock-2035048955)

Wer regelmäßig Produkte bewirbt, Einnahmen aus Kooperationen erzielt oder eigene Marken verkauft, muss sich mit dem deutschen Steuerrecht auseinandersetzen. Die FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen erklärt, welche steuerlichen Aspekte Influencer unbedingt beachten sollten.
Gewerbe oder freie Tätigkeit? – Die steuerliche Zuordnung
Influencer erzielen in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) – etwa durch Affiliate-Marketing, Sponsoring, Werbung oder den Verkauf eigener Produkte. Maßgeblich ist dabei die Wiederholung der Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.
Aber: Nicht jede Influencer-Tätigkeit ist automatisch gewerblich. Texte, kreative Bild- oder Videoproduktionen sowie Blogbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen auch als selbständige (freiberufliche) Arbeit gemäß § 18 EStG eingestuft werden – etwa wenn sie eine individuelle, künstlerische Gestaltung aufweisen.
Kreativität als steuerlicher Vorteil: Künstlerische Tätigkeit im Steuerrecht
Influencer, deren Inhalte sich durch besondere gestalterische oder kreative Qualität auszeichnen, können unter den Begriff der künstlerischen Tätigkeit fallen. Voraussetzung ist, dass eine persönliche Schöpfungshöhe erreicht wird – etwa durch originelle Videoproduktionen, aufwändige Inszenierungen oder künstlerisch aufbereitete Fotografien.
In solchen Fällen kann das Finanzamt die Tätigkeit als freiberuflich einstufen – mit dem Vorteil, von der Gewerbesteuer befreit zu sein. Eine formelle Prüfung durch das Finanzamt ist möglich, auf Antrag kann eine entsprechende Einzelfallbewertung erfolgen.
Gewerbesteuerpflicht oder nicht?
Der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist nicht nur juristischer Natur – er hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Belastung:
-Gewerbetreibende müssen ab einem Gewinn von über 24.500 Euro jährlich Gewerbesteuer zahlen.
-Freiberufler sind hiervon befreit.
-Beide Gruppen unterliegen der Einkommensteuerpflicht – Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Auch die Umsatzsteuer betrifft Influencer. Wer Dienstleistungen oder Produkte verkauft, muss in der Regel 19 % Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Eine Ausnahme bietet die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
-2024: max. 22.000 EUR Umsatz im Vorjahr und max. 50.000 EUR im laufenden Jahr
-Ab 2025: Erhöhung auf 25.000 EUR (Vorjahr) und 100.000 EUR (laufendes Jahr)
Achtung: Wer diese Grenzen überschreitet, muss ab dem Folgejahr Umsatzsteuer erheben und monatlich bzw. vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

Inland oder Ausland – Wo besteht Steuerpflicht?
Ob ein Influencer in Deutschland steuerpflichtig ist, hängt vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ab. Wer im Inland lebt, ist unbeschränkt steuerpflichtig – das heißt: sämtliche weltweiten Einkünfte sind hier zu versteuern.
Wer im Ausland wohnt, aber Einkünfte in Deutschland erzielt, kann beschränkt steuerpflichtig sein – insbesondere bei Kooperationen mit deutschen Unternehmen oder Einnahmen aus Werbeleistungen an deutsches Publikum.
Fazit: Beratung lohnt sich
Influencer sind längst nicht mehr nur „digitale Hobbyisten“, sondern oft echte Unternehmer. Damit das Finanzamt nicht zum ungebetenen Follower wird, ist eine professionelle steuerliche Beratung unerlässlich. Nur wer seine Einkünfte korrekt einordnet und steuerliche Pflichten im Blick behält, kann böse Überraschungen vermeiden und seine Tätigkeit erfolgreich gestalten.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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E-Commerce und Steuern – Ein Leitfaden für Online-Händler

E-Commerce und Steuern - Ein Leitfaden für Online-Händler

(Bildquelle: iStock-1358310682)

In der heutigen globalisierten Welt ist ein Verständnis für internationale Geschäftspraktiken im Online-Handel von entscheidender Bedeutung. Die Vielfalt an Steuersätzen und Vorschriften kann jedoch zu einer Herausforderung für Händler werden. Um Licht ins Dunkel zu bringen, präsentieren wir einen Leitfaden zu den steuerlichen Besonderheiten im E-Commerce und bieten Unterstützung für eine klare Orientierung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Gewerbesteuer und Einkommensteuer: Online-Shop-Betreiber müssen Gewerbesteuer entrichten, es sei denn, der jährliche Gewinn liegt unter 24.500 €. Die Einkommensteuer variiert zwischen 14 % und 42 %, wobei ein Grundfreibetrag von 10.908 € (Stand 2023) besteht.
Umsatzsteuer: Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen unterliegt einer Umsatzsteuer von 19 % in Deutschland. Bei Überschreiten einer Umsatzgrenze von 10.000 € werden Händler im Empfängerland ihrer Waren steuerpflichtig.
Vorsteuerabzug und Kleinunternehmerregelung: Unternehmen können die gezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen (Vorsteuer) abziehen. Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 € von der Umsatzsteuer.
One-Stop-Shop-Verfahren (OSS): Das OSS-Verfahren ermöglicht eine zentrale Meldung und Verrechnung der Umsatzsteuer in jedem Mitgliedsland.
Besonderheiten beim Dropshipping: Bei dieser Vertriebsmethode müssen Händler möglicherweise in mehreren Ländern für die Umsatzsteuer registriert sein, und das OSS-Verfahren kann nicht immer angewandt werden.
Welche Steuern müssen im Detail beachtet werden?
1. Gewerbesteuer:
Mit der Eröffnung eines E-Commerce-Shops wird man Gewerbetreibender und muss Gewerbesteuer entrichten. Die Höhe hängt vom Gewerbeertrag und dem Hebesatz der Gemeinde ab, wobei die Steuer bei einem jährlichen Gewinn unter 24.500 € entfällt.
2. Einkommensteuer:
Die Einkommensteuer für E-Commerce-Unternehmer variiert zwischen 14 % und 42 %. Ein Grundfreibetrag von 10.908 € (Stand 2023) existiert, während höhere Einkommen einem Reichensteuersatz von 45 % unterliegen.
3. Einkommenssteuervorauszahlung:
Selbständige, einschließlich Online-Händler, müssen vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen leisten, basierend auf den zu versteuernden Einkünften des Vorjahres.
4. Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer beträgt regulär 19 % und gilt für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU oder in Drittländer gelten spezifische Regelungen.
5. Umsatzsteuer bei digitalen Gütern:
Beim Verkauf digitaler Produkte an Endverbraucher ist der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes zu beachten, wobei die Sätze variieren können.
In der komplexen Welt der E-Commerce-Steuern ist eine genaue Kenntnis der steuerlichen Bestimmungen unerlässlich. Unser Leitfaden bietet Orientierung und unterstützt Online-Händler dabei, ihre steuerlichen Pflichten im internationalen Kontext zu erfüllen. Für weitergehende Informationen und individuelle Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

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WEBINAR: Immobilien im Privatvermögen

Die vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft

WEBINAR: Immobilien im Privatvermögen

Rechtsanwältin und Steuerberaterin Mona-Larissa Staud

– Besitzen Sie Immobilien?
– Wollen Sie Immobilien kaufen?
– Haben Sie Einkünfte aus Immobilien-Vermietungen?
– Erben Sie eine Immobilie?
– Planen Sie Immobilien zu vererben? Achtung Erbschaftsteuer!
– Oder wollen Sie Ihre Immobilie verschenken?
– Und welche Vorteile bietet eine „Immobiliengesellschaft“?

Wenn Sie diese Fragen ansprechen, laden wir Sie herzlich zu unserem kostenfreien WEBINAR – am 06. April 2022 um 17.00 Uhr – mit Rechtsanwältin und Steuerberaterin Mona-Larissa Staud (https://www.sk-berater.com/ueber-uns/partner-berater/#c273) ein.

Sie erläutert im Webinar auch das Thema „Immobiliengesellschaft“ und wie Familien damit für künftige Generationen vorsorgen können.

Begleitet wird das Webinar von einer individuellen Fragerunde. Sie haben die Gelegenheit, konkret Ihre Fragen, an Rechtsanwältin und Steuerberaterin Mona-Larissa Staud (https://www.sk-berater.com/ueber-uns/partner-berater/#c273) zu stellen.

– Agenda –

1. Gründe für die Immobiliengesellschaft

2. Zivilrecht
– Rechtsformwahl – vermögensverwaltende Personengesellschaft
– GbR, KG
– Gesellschaftsvertrag
– Grundbuch

3. Steuerrecht
– Steuersubjekt
– Steuerobjekt
– Errichtung und Einbringung
– Vermietungseinkünfte
– Kauf und Verkauf Immobilien
– Kauf und Verkauf Gesellschaftsanteile
– Schenkung, Erbfall
– Abgrenzungsfragen

Melden Sie sich hier an:
Anmeldung zum WEBINAR am 06. April 2022 um 17.00 Uhr (https://www.sk-berater.com/extras/webinare/anmeldung-webinare)

Wir freuen uns auf Sie!

Herzliche Grüße
Ihre SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

SK berät Mandanten an den Standorten Frankfurt am Main, Dresden und Köln. Dazu zählen mittelständische Unternehmen, seien diese national oder international tätig, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Start-Ups sowie Privatpersonen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind das Gemeinnützigkeitsrecht (die Beratung von gemeinnützigen Organisationen sowie Stiftungen aller Art), das internationale Steuerrecht (einschließlich der Wegzugsbesteuerung), die Immobilienbesteuerung, die Unternehmensnachfolge sowie das Erbschaftsteuerrecht.

SK ist Mitglied der internationalen Leading Edge Alliance (LEA). Dadurch bestehen weltweit ausgezeichnete Kontakte in alle Industrienationen und die Mandanten werden auch international umfassend betreut. Das mehrsprachige SK Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und qualifizierten Mitarbeitern ist fachübergreifend tätig, um die besten steuerlichen Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen.

Das hervorragend ausgebildete SK Team berät mit Leidenschaft. Durch intensive Fort- und Weiterbildungen hat es immer die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie neue steuerliche Entwicklungen im Blick. Bei SK berät stets ein persönlicher Ansprechpartner, der die Mandanten und ihre individuellen wirtschaftlichen Bedürfnisse und Ziele genau kennt.

Kontakt
Prof. Dr. K. Schwantag · Dr. P. Kraushaar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ljiljana Gukumus
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main
+49 69 971 231-0
l.gukumus@sk-berater.com
https://www.sk-berater.com/

Geldanlage in Immobilien: Wie die Versteuerung ideal gelingt

Geldanlage in Immobilien: Wie die Versteuerung ideal gelingt

Durch eine Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank befinden sich die Zinskosten auf einem historischen Tief. Zusätzlich gelten in Deutschland zurzeit Gesetze, welche zur Steuerreduktion von Mietobjekten genutzt werden können. Aufgrund dieser Entwicklungen sind die Voraussetzungen für eine Finanzierung von Immobilien derzeit ideal. Lukas Westendorf entwickelt in seinem Buch „Konzepte zur Optimierung der Finanzierung von Immobilien. Schwerpunkt Immobiliensteuerrecht“ (https://www.grin.com/document/1042646) einen Leitfaden, mit dem die steuerlich optimierte Immobilienfinanzierung auch ohne Vorwissen verständlich und praktisch umsetzbar wird. Sein Buch ist im August 2021 bei GRIN erschienen.

Mit Anwendung der richtigen Steuertipps kann die Steuerbelastung auf Gewinne aus Mieteinahmen deutlich gesenkt werden. In „Konzepte zur Optimierung der Finanzierung von Immobilien. Schwerpunkt Immobiliensteuerrecht“ stellt Lukas Westendorf geeignete Methoden vor, mit denen die Mietgewinne minimiert und wie bis zu sechs unterschiedliche Steuersätze gemindert oder ganz vermieden werden können. Dabei orientiert er sich stets an den aktuellen Gesetzesvorgaben und leitet aus diesen praktische Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Personengruppen ab.

Wie Immobilieninvestitionen die Wohnungsknappheit minimieren

Westendorf thematisiert in seinem Buch auch die realen Auswirkungen der Thematik auf Politik und Gesellschaft. Nicht zuletzt durch die Debatte um einen Mietdeckel in Berlin ist das Thema der Wohnungsknappheit in den medialen Fokus gerückt. Umso wichtiger wird es, das Investieren in Immobilien für einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen attraktiver zu gestalten. „Konzepte zur Optimierung der Finanzierung von Immobilien. Schwerpunkt Immobiliensteuerrecht“ teilt Insiderwissen und erklärt, wie die gezeigten Steueroptimierungen letztendlich auch die Wohnungsknappheit bekämpfen können. Daher richtet sich der Autor nicht nur an Personen, die unmittelbar mit Immobilieninvestitionen konfrontiert sind, sondern auch an Privatpersonen und Familien.

Über den Autor

Lukas Westendorf hat den akademischen Titel des Master of Engineering im Bereich Wirtschaftsingenieurswesen. Er ist seit mehreren Jahren in der Planung, Realisierung und in der Verwaltung von hunderten Wohneinheiten in Deutschland und in der Schweiz tätig.

Das Buch ist im August 2021 im GRIN Verlag erschienen (ISBN 978-3-346-46206-0).

Direktlink zur Veröffentlichung: https://www.grin.com/document/1042646

Kostenlose Rezensionsexemplare sind direkt über den Verlag unter presse@grin.com zu beziehen.

GRIN publiziert seit 1998 akademische eBooks und Bücher. Wir veröffentlichen alle wissenschaftlichen Arbeiten: Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen, Fachbücher uvm.

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