KAH übernimmt mietrechthannover.de

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Über 15 Jahre ist Frau Bendfeldt die Ansprechpartnerin bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich Arbeitsrecht oder Mietrecht im Raum Hannover. Ihre jahrelange Arbeit in diesem Fachgebiet spricht für ihre Kompetenz und Zuverlässigkeit.

Bei Ihrer Arbeit vertritt sie Betriebsräte sowie Unternehmen in Themenbereichen wie Kündigung, Einstellung oder Tarifverträge. Wichtig ist Frau Bendfeldt ein vertrauensvolles Kundenverhältnis, bei welchem Ihre Mandanten immer an erster Stelle stehen.

Freude über Domainübernahme

Die Kanzlei Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hannover freut sich darüber, die lang genutzte Domain mietrechthannover.de übernommen zu haben und freut sich auf viele weitere Jahre als Kanzlei für Arbeitsrecht in Hannover

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Tel: (0 51 11) 600 988 55
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Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht und Vertragsrecht. Wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns sehr, auch Sie erfolgreich beraten und vertreten zu dürfen.

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Ablieferungspflicht eines Testaments trifft jeden!

Melanie Loewe gibt Aufschluss über die Rechtslage der Ablieferungspflicht für Testamente.

Ablieferungspflicht eines Testaments trifft jeden!

Melanie Loewe über die Rechtslage hinsichtlich der Ablieferungspflicht für ein Testament.

Die gesetzliche Erbfolge kann durch ein Testament geändert werden (Testierfreiheit, § 1937 BGB). Das Nachlassgericht hat bei der Erteilung eines Erbscheins den Inhalt einer letztwilligen Verfügung des Verstorbenen (Erblassers) zu berücksichtigen. Dazu müsse es den Inhalt des Testaments natürlich kennen. Das Erbrecht sieht deshalb eine Ablieferungspflicht für ein Testament gemäß § 2259 BGB vor.

Ablieferung unverzüglich beim nächsten Amtsgericht
„Ein Testament ist unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern“, betont Melanie Loewe. Unverzüglich bedeute im Sprachgebrauch der Juristen „ohne schuldhaftes Zögern“. Ist der Besitzer unverschuldet an der Ablieferung gehindert, zum Beispiel weil er krank ist, dürfe er seine Pflicht nach seiner Genesung erfüllen. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. Weil das örtlich zuständige Gericht nicht immer ums Eck vom Wohnort des Ablieferungsverpflichteten sein muss, komme man seiner Verpflichtung zur Ablieferung auch nach, wenn man ein aufgefundenes Testament bei einem Amtsgericht abgibt.

Die Ablieferungspflicht gelte unabhängig davon, ob ein Testament möglicherweise ungültig ist oder zwischenzeitlich widerrufen wurde. Diese Beurteilung stehe nicht demjenigen zu, der das Testament verwahrt oder zufällig findet. Ein juristischer Laie werde den Sachverhalt nicht beurteilen können. Außerdem könne er nicht wissen, ob gegebenenfalls neuere Testamente existieren und, ob diese gültig sind. „Wenn ein Erbschein beantragt wird, entscheidet das Nachlassgericht, welcher letzte Wille zu beachten ist“, akzentuiert die Nachlassmanagerin.

Sicherheit nur durch Hinterlegung bei Gericht
Die Vorschrift zum Abliefern eines Testaments steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und gehört demnach ins Zivilrecht. Wer ein Testament nicht abliefert, mache sich gegenüber benachteiligten Erben schadensersatzpflichtig. Ein Verstoß gegen die Ablieferungspflicht eines Testaments hat aber ebenso strafrechtliche Konsequenzen. Das Testament ist eine Urkunde. Nach dem Strafgesetzbuch (SGB) ist das Unterdrücken von Urkunden – also beschädigen, vernichten oder nichtabliefern – mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 274 StGB). Auch die Urkundenfälschung ist strafbar (§ 267 StGB).

Trotz der Strafandrohung sei davon auszugehen, dass viele privatschriftlich angefertigte Testamente einfach verschwinden. Entweder habe der Erblasser sie zu gut versteckt oder sie werden von jemandem entdeckt, für den der Inhalt nachteilig ist. „Wenn niemand von dem Testament weiß oder das Original nicht aufgefunden wird, ist das Risiko gering, beim Unterdrücken der Urkunde erwischt zu werden“, erläutert Melanie Loewe.

Hat das Nachlassgericht keine Kenntnis von einem Testament, gelte entweder eine frühere Erklärung des letzten Willens oder die gesetzliche Erbfolge.

Die rechtlich sicherste Lösung sei die Errichtung eines Testaments beim Notar. Der Notar ist verpflichtet, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Das Amtsgericht informiert daraufhin das Standesamt desjenigen, der das Testament errichtet hat. Aufgrund eines entsprechenden Eintrags in der Personenstandskartei, benachrichtigt das Standesamt beim Tod des Verfügenden das Amtsgericht, sodass die Testamentseröffnung sichergestellt ist.
Auch ein privatschriftliches Testament könne gegen Gebühr beim Amtsgericht hinterlegt werden. Dieses wird ebenso behandelt, wie ein notarielles Testament.
„Zusätzlich wird zwischenzeitlich die Registratur von letztwilligen Verfügungen in einem zentralen Testamentsregister, sprich eine Eintragung gegen Gebühr, auf Antrag vorgenommen“, informiert die Nachlassmanagerin abschließend.

Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Seit einer spontanen Vertretung bei einer gemeinnützigen Organisation, hat Melanie Loewe ihre Profession gefunden: Nachlassmanagement.

Seit 2011 ist sie als selbstständige Rechtsfachwirtin, Nachlasspflegerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig. Schon über 400 Abwicklungen hat sie betreut und viele verschiedenen Positionen vertreten, stets empathisch, zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihre Aufgaben reichen von der Testamentsvollstreckung über Nachlassabwicklung, -verwaltung und -pflegschaften. Aber auch die Planungen von Vollmachten und deren Umsetzung oder die Meditation in Erbangelegenheiten gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum.

Kontakt
Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Melanie Loewe
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loewe@melanie-loewe.com
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Bukarest: Anschuldigungen gegen erfolgreichen Geschäftsmann Alex Bodi waren ohne Substanz

Bukarest: Anschuldigungen gegen erfolgreichen Geschäftsmann Alex Bodi waren ohne Substanz

Bukarest: Anschuldigungen gegen erfolgreichen Geschäftsmann Alex Bodi waren ohne Substanz

Alex Bodi (36), ein erfolgreicher Geschäftsmann aus Rumänien, hat seine Unschuld beweisen, denn Bodi ist nicht nur einer gerichtlichen Verurteilung entgangen, es gab für jüngst haltlose Anschuldigungen auch keinerlei Substanz, weshalb der Multimillionär sein gesamtes Vermögen zurückerlangt hat.

Es sah nur kurze Zeit für Alexandru Bodi nach Problemen aus, ein Hausarrest sowie fragwürdige Medienberichte waren die Folge von Beschuldigungen von Ex-Frauen, welche Alex Bodi über Jahre geliebt, mit ihren gelebt und entsprechend seiner Fürsorge auch finanziell versorgt hat.
Nach genauer Prüfung durch die Behörden steht nunmehr fest, es waren unzutreffende Anschuldigungen, denen Alex Bodi ausgesetzt war.

Alex Bodi wäre als Geschäftsmann in Rumänien und Europa auch nicht so erfolgreich, wenn er die Presseartikel kleiner Boulevardgazetten akzeptieren und haltlose Anschuldigungen unkommentiert auf sich sitzen lassen würde. Vor diesem Hintergrund hatte Bodi ein Team von Rechtsanwälten damit beauftragt die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Nach einer Untersuchung durch die rumänischen Behörden beschlossen Gericht und Staatsanwaltschaft in Craiova (Landkreis Dolj, Südwest Rumänien), einer Stadt mit knapp 300.000 Einwohnern, die Beschlagnahmung des gesamten Vermögens von Alex Bodi aufzuheben und ihm all seine Besitztümer zurückzugeben.
Nun steht allerdings die Frage im Raum, was passiert mit den Verursachern der unzutreffenden Anschuldigungen? Die rumänischen Behörden sind gefordert, denn haltlose Denunziation ist in Rumänien ein Straftatbestand.

Der Ex-Ehemann von Bianca D., einem nur in Rumänien bekannten TV-Sternchen aus der dritten Reihe, sagte in einem kurzen Statement vor Journalisten, dass die ganze Situation, mit welcher er konfrontiert war, eine große Prüfung für ihn gewesen sei, aber, so der Geschäftsmann, „alles Schlechte kommt zum Guten und die Wahrheit siegt am Ende eben immer“.

Rumänien ist also nicht nur für die Geschichten um den sagenhaften Fürsten Dracula (Vlad III. Draculea) und das schöne Transsilvanien (Siebenbürgen) bekannt, sondern nunmehr auch um einen kleinen Skandal reicher, welcher kein Skandal war.

Wer Interesse hat auf den Spuren des berühmten irischen Schriftstellers Bram Stoker und seines 1897 veröffentlichten Romans „Dracula“ zu wandern, dem sei das rumänische Dorf Piatra Fantanele empfohlen, mit dem „Hotel Castel Dracula“, dies zumindest mach für ehrbaren Zeitungen mehr Sinn macht, als sich mit fragwürdigen Anschuldigungen gegen einen ehrbaren Geschäftsmann zu beschäftigen.

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