Diese Veränderungen stehen 2025 in der Entgeltabrechnung an

Lohnspezialisten verraten, worauf Unternehmen im neuen Jahr achten sollten

Diese Veränderungen stehen 2025 in der Entgeltabrechnung an

Saarbrücken, 9. Januar 2025 – Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

Nach Einschätzung von eurodata bringen die anstehenden Veränderungen konkreten Handlungsbedarf mit sich. Die nachstehende Übersicht soll den Verantwortlichen in den Unternehmen helfen, bei ihren Anpassungen die richtigen Prioritäten zu setzen.

1.Wegfall der Rechtskreistrennung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bisherige Unterscheidungen zwischen dem Rechtskreis Ost und dem Rechtskreis West fallen weg. In der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass ab den Meldezeiträumen 1.1.2025 kein Rechtskreiskennzeichen mehr in den SV-Meldungen anzugeben ist. In der Jahresmeldung 2024 muss jedoch noch das Kennzeichen für den Rechtskreis angegeben werden. Dabei ist zu beachten ist, dass die Beitragsnachweise auch nach dem 31. Dezember 2024 noch getrennt nach Rechtskreisen abzugeben sind. Unternehmen, die edlohn in Einsatz haben müssen keine manuellen Anpassungen vornehmen, da diese bereits in der Software erfolgt sind.

2.Neuer Mindestlohn seit Januar 2025
Der gesetzliche Mindestlohn hat sich zum 1.1.2025 von 12,41 EUR auf 12,82 EUR erhöht. Die Verdienstgrenze eines Minijobbers ist von 538 EUR auf 556 EUR gestiegen. Die Änderungen sollten Unternehmen in der Zeiterfassung und Lohnabrechnung schnellstmöglich vornehmen, nicht zuletzt deshalb, weil der Zoll erfahrungsgemäß nach Mindestlohnerhöhungen verstärkt Kontrollen durchführt. In der eurodata Lösung edtime wurden diese Daten automatisch aktualisiert und in edlohn können Angaben zur Überwachung des Mindestlohns hinterlegt werden.

3.Erweiterungen im eAU-Verfahren
Aufgrund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen bei der elektronischen Krankmeldung, wird es zum 1.1.2025 umfangreiche Anpassungen seitens der Krankenkassen zum eAU-Verfahren geben. Das sind unter anderem: Weitere Rückmeldegründe durch die Krankenkassen, Erweiterungen der Protokolle, Ergänzung der Abfragesachverhalte.

4.Initialmeldung 2025 der Betriebsdaten
Der 31.5.2024 war der Stichtag zur Meldung der neuen Unternehmensnummer an die Bundesagentur für Arbeit zur Erstellung eines Unternehmensdatenbasisregisters. Aufgrund zu weniger Rückmeldungen hat die Bundesagentur für Arbeit zu einer erneuten Meldung im Zeitraum 1.1.2025 bis 31.5.2025 aufgerufen. Das betrifft auch Unternehmen, die die Meldung 2024 bereits getätigt haben. In edlohn lässt sich die Unternehmensnummer einpflegen; die Meldung erfolgt dann automatisch mit dem Abrechnen in der Zeit von Februar bis Mai 2025.

5.Weitere Pflichten im Rahmen der euBP
Seit dem 1.1.2023 ist die elektronische Übermittlung der Daten für eine Betriebsprüfung verpflichtend. Seit dem 1.1.2025 müssen zudem Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend mitgeliefert werden. In edlohn wurde dies in Verbindung mit edrewe bereits umgesetzt.

6.Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen
Arbeitgeber müssen bei ihren Arbeitnehmern zur Berechnung der Versicherungsbeiträge nur das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze heranziehen. Die Differenz, um welche die Grenze überschritten wird, ist nicht beitragspflichtig. Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten seit 1.1.2025 bundeseinheitlich und erhöhen sich wie folgt: Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 EUR pro Jahr sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung 96.600 EUR pro Jahr.

7.Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Die zur Prüfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu Grunde genommen Jahresarbeitsentgeltgrenzen erhöhen sich von 69.300 EUR im Jahr 2024 auf 73.800 EUR im Jahr 2025.

8.Änderungen an den Beitragssätzen der Sozialversicherungen
Krankenversicherung (KV) allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (bleibt wie in 2024)
Krankenversicherung (KV) ermäßigter Satz: 14,0 % (bleibt wie in 2024)
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 % (erhöht von 1,7 % in 2024)
Pflegeversicherung (PV): 3,6 % (erhöht von 3,4 % in 2024)
Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV: 0,6 % (bleibt wie in 2024)
Rentenversicherung (RV) allgemein: 18,6 % (bleibt wie in 2024)
Arbeitslosenversicherung (AV): 2,6 % (bleibt wie in 2024)
Die geänderten Beitragssätze sind in edlohn bereits hinterlegt.

9.Abfindung: Wegfall der Fünftelregelung
Außerordentliche Vergütungen sind bisher mittels der Fünftelregelung steuervergünstigt, damit der Arbeitnehmer nicht in vollem Umfang der Progressionswirkung unterliegt. Seit dem 1.1.2025 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Fünftelregelung über den Lohnsteuerabzug aufgehoben, um die Bürokratie für die Unternehmen zu vereinfachen. Der Arbeitnehmer kann jedoch die Fünftelregelung weiterhin in der Einkommenssteuerveranlagung in Anspruch nehmen, sodass ihm im Endeffekt keine Nachteile entstehen. Der Wegfall der Fünftelregelung ist in edlohn bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

Kontakt
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66119 Saarbrücken
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Herbstzeit: Von erkälteten Mitarbeitern und verschnupften Chefs

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Krankmeldungen im Büro

Herbstzeit: Von erkälteten Mitarbeitern und verschnupften Chefs

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Krankmeldungen im Büro

Herbstzeit ist Erkältungszeit. Im Büro begegnet man dann nicht selten Kollegen mit rot-nasigen Gesichtern und einem Husten, der die gesamte Etage in Atem hält. Doch was gilt, wenn die Nase läuft, der Hals kratzt und dennoch der Gang zum Arzt nicht als notwendig erachtet wird? Dürfen Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter sich krankschreiben lassen? Und was müssen Arbeitnehmer generell bei einer Krankmeldung beachten? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt die wichtigsten Fragen.

Darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern eine Krankschreibung verlangen?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Auch wenn die Ansteckungsgefahr bei Erkältungen nicht zu unterschätzen ist, hat der Arbeitgeber kein Recht, zu verlangen, dass Mitarbeiter sich bei einer einfachen Erkältung krankschreiben lassen. Ob jemand arbeitsunfähig ist, entscheidet einzig und allein der behandelnde Arzt. Allerdings kann der Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass der Mitarbeiter zum Arzt geht.

Es gibt Alternativen: Um eine Ausbreitung von Erkältungen im Betrieb zu vermeiden, kann der Arbeitgeber den kränkelnden Mitarbeiter bitten, auf eigene Kosten zu Hause zu bleiben. In diesem Fall muss jedoch das Gehalt weitergezahlt werden. Ein Anspruch auf Urlaub oder die Verwendung von Zeitguthaben besteht nicht.

Was gilt es bei einer Krankmeldung zu beachten? Wie schnell muss ich mich krankmelden?
Tobias Klingelhöfer: Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer „unverzüglich“ dem Arbeitgeber mitzuteilen. „Unverzüglich“ ist aber so eine Sache. Ich empfehle, aus Höflichkeit dem Chef und den Kollegen gegenüber, sich möglichst frühzeitig krank zu melden. Die Mitteilung sollte aber spätestens vor dem üblichen Dienstantritt erfolgen.

Müssen Arbeitnehmer ihrem Chef sagen, an was sie erkrankt sind?
Tobias Klingelhöfer: Nein, das müssen sie nicht. Wichtig ist nur, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeit melden. Der Arbeitgeber muss lediglich wissen, dass der Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann. Es liegt im Ermessen des Arbeitnehmers, ob er weitere Informationen zu seiner Erkrankung geben möchte.

Wie meldet man sich vorschriftsmäßig krank und wann muss die ärztliche Bescheinigung vorliegen?
Tobias Klingelhöfer: Die Art der Krankmeldung kann jeder Betrieb individuell regeln. Viele Unternehmen erlauben eine formlose Mitteilung per E-Mail, Anruf oder SMS. Der Arbeitgeber muss -meinst ab dem 3. Tag – einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Seit Januar 2023 gilt das elektronische Verfahren (eAU für „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“), bei dem die Praxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) direkt an die Krankenkasse übermitteln. Diese stellt die Daten dann dem Arbeitgeber zur Verfügung. Arbeitnehmer müssen jedoch darauf achten, rechtzeitig zum Arzt zu gehen, um die Bescheinigung zu erhalten.

Dürfen Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln?
Tobias Klingelhöfer: Wenn ein Arbeitgeber den Beweiswert einer ärztlichen AU infrage stellt, kann es problematisch werden. Der Arbeitgeber muss jedoch konkrete Gründe vorbringen, wenn er den Beweiswert einer Bescheinigung ernsthaft anzweifelt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat klargestellt, dass Arbeitgeber zwar in bestimmten Fällen berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden können, jedoch nicht pauschal bei jeder Krankmeldung (Az.: 5 AZR 137/23). Wenn sich die Zweifel allerdings als berechtigt herausstellen und der kranke Mitarbeiter gar nicht so krank ist, wie die AU ihm attestiert, riskiert er die Lohnfortzahlung oder gar seine Kündigung.

Dürfen Chefs kontrollieren, ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist?
Tobias Klingelhöfer: Wie auch immer man persönlich zu den Kontrollbesuchen steht, die E-Auto-Hersteller Tesla erst vor Kurzem bei häufig erkrankten Mitarbeitern durchgeführt hat: Grundsätzlich steht es Chefs frei, ihre kranken Mitarbeiter zu Hause zu besuchen, um festzustellen, ob sie tatsächlich krank sind. Allerdings ist ja niemand verpflichtet, die Tür aufzumachen und den Chef hereinzulassen. Tabu sind auch Nachforschungen beispielsweise durch Privatdetektive, weil dieses Vorgehen das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters verletzen würde.

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Aus AU wird eAU

Aus AU wird eAU

Steuerberater Roland Franz

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, informiert darüber, dass der „gelbe Schein“ als Ausfertigung für die Krankenkasse zum 31. Dezember 2022 weggefallen ist. Daran, dass Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten unverzüglich über eine Krankheit informieren müssen, ändert sich auch mit dem neuen Verfahren nichts.

(Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser übermitteln elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen digital. Arbeitgeber und Steuerberater sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten der Beschäftigten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen.

„Auch bei geringfügig Beschäftigten ist eine eAU-Anfrage an die Krankenkasse möglich. Die Minijob-Zentrale ist dafür nicht zuständig. Der Arbeitgeber muss jedoch wissen, bei welcher Krankenkasse der Minijobber versichert ist. Er sollte diese daher erfragen und im Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegen“, erklärt Steuerberater Roland Franz die Sachlage.

Ausnahmen von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das neue verpflichtende Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nicht für

-Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen, sofern die Leistung nicht von der Krankenkasse bezahlt wird und noch kein Anschluss an die Telematik-Infrastruktur erfolgt ist.

-Privat krankenversicherte Arbeitnehmer.

-Minijobs in Privathaushalten.

-Fälle, in denen die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch eine (Zahn-)Arztpraxis im In- oder Ausland erfolgt, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.

Versicherte erhalten auf Wunsch als Nachweis weiterhin einen Papierausdruck mit allen Angaben zur eigenen Arbeitsunfähigkeit inklusive der Diagnosen für die eigenen Unterlagen.

Steuerberater Roland Franz weist Arbeitslosengeld- und Bürgergeld-Beziehende darauf hin, dass sie auch im Jahr 2023 die Papierausfertigung für „den Arbeitgeber“ brauchen, um diesen als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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biolitec präsentiert Urologie-Laser LEONARDO DUAL 200 auf der EAU 2023 in Mailand: Multipler Einsatz bei Prostata-, Blase- und Nieren-OP

Leistungsstarker Diodenlaser LEONARDO DUAL 200 der biolitec kann Ejakulationsfunktion bei minimal-invasiver BPH-Behandlung erhalten – Vorstellung von neuem Behandlungsprotokoll „LEST“ von Prof. Leonardi aus Italien auf dem EAU-Kongress in Mailand

biolitec präsentiert Urologie-Laser LEONARDO DUAL 200 auf der EAU 2023 in Mailand:  Multipler Einsatz bei Prostata-, Blase- und Nieren-OP

Prostata-Behandlung im Kontakt-Modus mit der TWISTER-Laserfaser der biolitec (Bildquelle: © biolitec®)

Jena, 07. Februar 2023 – Urologen wollen natürlich bei der Behandlung ihrer Patienten immer die beste Behandlungsmethode für die jeweilige Krankheit auswählen. Der innovative und leistungsstarke Diodenlaser LEONARDO DUAL 200 der biolitec kann u.a. das Risiko von Ejakulationsstörungen bei der Therapie der Benignen Prostatahyperplasie (BPH) effizient reduzieren.

So hat Prof. Rosario Leonardi, Leiter der Abteilung urologische und andrologische Chirurgie der Musumeci GECAS Clinic Gravina of Catania, Italien, mit seinem Ärzteteam die LEST-Technik entwickelt, die es ermöglicht, die Ejakulationsfunktion zu erhalten.1

Bei der „Leonardi Ejaculation Sparing Technique“ (LEST) wird der Diodenlaser LEONARDO DUAL 200 der biolitec verwendet, der der einzige medizinische Laser ist, mit dem die Wellenlängen 980 nm und 1470 nm für die optimale Vaporisation miteinander kombiniert werden können. Zusammen mit der TWISTER-Laserfaser der biolitec können im Kontaktmodus mit hoher Präzision und Kontrolle in kurzer Zeit große Gewebemengen abgetragen werden. Gleichzeitig wird das für die Ejakulation wichtige, von Prof. Leonardi und seinem Team benannte „ejakulatorische Dreieck“ geschont. In der Regel wird nach der Behandlung kein Kortison oder Schmerzmittel gegeben, weil die Patienten nicht an signifikanten Beschwerden beim Harnlassen leiden. Prof. Leonardi wird die LEST-Technik zusammen mit neuesten Erkenntnissen auf dem Kongress EAU am 11. März 2023 voraussichtlich ab 18.00 Uhr oder später in der Video Session 07 „Refining BPH enucleation“ (Nr. V054) vorstellen.

Die TULA-Therapie bei nicht-muskelinvasiven Blasentumoren kann ambulant und ohne Betäubung durchgeführt werden. Dies ist besonders für Risikopatienten ein erheblicher Vorteil und ermöglicht auf diese Weise auch Behandlungen bei erneut auftretenden nicht-muskelinvasiven Blasentumoren.

Der LEONARDO DUAL 200 Laser der biolitec ist darüber hinaus für die partielle Nephrektomie hervorragend geeignet. Modernste Fasern gewährleisten eine optimale Schonung der Nieren und reduzieren Parenchymschäden und Ischämiezeiten auf ein absolutes Minimum. Da zudem die Blutversorgung der Niere nicht unterbrochen werden muss, ist eine bessere Erhaltung der gesamten Nierenfunktion möglich.

Des Weiteren können Kondylome, Strikturen sowie Tumore des oberen Harntraktes mit dem LEONARDO DUAL 200 Lasersystem der biolitec behandelt werden.

Besuchen Sie uns auf dem EAU-Kongress vom 10. – 13. März 2023 in Mailand an Stand Nr. L10. Ausführliche und weiterführende Informationen über die gesamte Bandbreite der biolitec-Lasertherapien für die Urologie finden Sie auf unserer Messeseite unter: www.biolitec-fair.com/urology (https://www.biolitec-fair.com/en/urology)

1 Leonardi, Rosario: „The LEST technique: Treatment of prostatic obstruction preserving antegrade ejaculation in patients with benign prostatic hyperplasia“, in: Archivio Italiano Di Urologia E Andrologia 2019, 91(1), 35-42. https://pagepressjournals.org/index.php/aiua/article/view/aiua.2019.1.35

Die biolitec® ist eines der weltweit führenden Medizintechnik-Unternehmen im Bereich minimal-invasive Laseranwendungen und bietet im Bereich der Photodynamischen Therapie (PDT) die lasergestützte Behandlung von Krebserkrankungen mit dem in der EU zugelassenen Medikament Foscan® an. Die biolitec® hat sich seit 1999 vor allem auf die Entwicklung von neuen minimal-invasiven, schonenden Laserverfahren konzentriert. Der einzigartige LEONARDO®-Diodenlaser von biolitec® ist der erste universell einsetzbare medizinische Laser, der über eine Kombination von zwei Wellenlängen, 980 nm und 1470 nm, verfügt und fachübergreifend verwendbar ist. ELVeS® Radial® (ELVeS® = Endo Laser Vein System) ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Lasersystem zur Behandlung der venösen Insuffizienz. In der Proktologie bietet die biolitec® eine maximal schließmuskelschonende Therapie für Analfisteln als auch Behandlungsformen für Hämorrhoiden und Steißbeinfisteln an. In der Urologie hat sich das Therapieangebot vom Bereich gutartiger Prostatavergrößerung (BPH) auf Blasen- sowie Prostatatumoren erweitert. Speziell für die mobile Anwendung vor Ort wurde der nur 900 g leichte LEONARDO® Mini-Laser entwickelt. Schonende Laseranwendungen in den Bereichen Gynäkologie, HNO, Thorax-Chirurgie und Pneumologie, Ästhetik sowie Orthopädie gehören ebenfalls zum Geschäftsfeld der biolitec®. Ganz neu ist die gewebeerhaltende biolitec® Laser-Methode ThyLA bei einer gutartig vergrößerten Schilddrüse. Weitere Informationen unter www.biolitec.de.

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