AGB: Das Buch mit sieben Siegeln

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer gibt nützliche Tipps zum Lesen von AGB

AGB: Das Buch mit sieben Siegeln

Sie führen eine Existenz zwischen Desinteresse und Ignoranz. Künstlich kleingehalten, extrem verkorkst und meist im Hintergrund. Wären sie nicht da, würde es niemandem auffallen. Dabei sind sie so immens wichtig. Denn es sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, die bei Verträgen entscheidend sind. Ob Mobilfunkvertrag, Reise-Unterkunft oder Konzertticket – wer einen Vertrag schließt, kommt am Kleingedruckten nicht vorbei. Und deshalb verrät ARAG Experte Tobias Klingelhöfer anlässlich des Weltverbrauchertages, wie man sie liest und was es mit der Kündigung per Mausklick auf sich hat.

Was genau sind eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Tobias Klingelhöfer: Allgemeine Geschäftsbedingungen, meist als AGB bezeichnet, enthalten typischerweise Regelungen zu einem Vertrag. Darin werden die Vertragsbedingungen definiert, wie z. B. Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Stornierungsmöglichkeiten oder Gewährleistungen. Sie sollen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kunden oder Geschäftspartnern regeln und letztendlich Missverständnisse und Konflikte vermeiden.

Gibt es bestimmte Vorgaben für AGB?
Tobias Klingelhöfer: Ja, davon gibt es sogar eine ganze Menge. Und sie können je nach Land und Rechtsordnung sehr unterschiedlich sein. Es kann sogar sein, dass mehrere AGB gleichzeitig gelten. Beispielsweise, wenn man einen Mietwagen in Spanien über ein deutsches Online-Portal bucht. Für Deutschland gilt beispielsweise: AGB müssen grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen nach Paragraf 305, Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechen. Zudem gilt das Transparenzgebot: Sie müssen für Kunden oder Geschäftspartner transparent und verständlich sein. Sind Klauseln unverständlich oder unklar formuliert, sind sie unwirksam. Darüber hinaus dürfen AGB Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Klauseln, die gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, sind ebenfalls unwirksam. Und es gilt die sogenannte Individualabrede. Das heißt, die AGB gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden. Wenn der Kunde oder Geschäftspartner individuelle Vertragsbedingungen ausgehandelt hat, gelten diese anstelle der AGB. Bei Vertragsschluss müssen sie ausgehändigt werden oder es muss eine Möglichkeit zum Einsehen und Herunterladen auf der Homepage des Unternehmens geben.

Ist es wirklich nötig, vor Vertragsschluss alle AGB durchzulesen?
Tobias Klingelhöfer: Der Jurist in mir sagt dazu ganz klar: „Ja“. Aber der Verbraucher in mir weiß natürlich, dass es nicht gerade die spannendste Lektüre ist. Dennoch rate ich: Je höher die Kosten oder der Preis, um die es im Vertrag geht, desto genauer sollte man die AGB lesen. Zumindest sollte man sich aber die wichtigsten Punkte für einen eventuellen Streitfall ansehen, wie beispielsweise bei einer Reise die Stornobedingungen, bei einem Mobilfunkvertrag die Laufzeit oder beim Kauf eines elektronischen Gerätes die Gewährleistung. Weitere wichtige Schlagworte, nach denen man in den AGB Ausschau halten und einen genaueren Blick werfen sollte, sind z. B. Kosten, Kündigung, Widerruf, Zahlungsbedingungen oder Mangel.

Was ist, wenn sich AGB plötzlich ändern?
Tobias Klingelhöfer: Auch wenn Änderungen der AGB als einseitige Vertragsänderung gelten und daher eigentlich ungültig sind, werden sie in der Praxis doch ab und zu angepasst oder ergänzt. Auf bereits geschlossene Verträge hat das aber keine Auswirkung, hier gelten weiterhin die AGB, die zu Vertragsschluss gegolten haben. Ich empfehle daher, sich die gültige AGB-Version möglichst auf dem Rechner zu speichern. Dann kann man im Zweifel auch besser vergleichen, ob und welche Passagen hinzugekommen sind. Dazu noch ein Tipp: Am besten die alte und neue Version nebeneinanderlegen, dann kann man optisch vielleicht schon Ergänzungen oder Änderungen darin erkennen. Bei laufenden Verträgen, wie beispielsweise bei Bankgeschäften müssen Kunden einer Änderung der AGB aktiv zustimmen. Wenn sie ablehnen oder sich dazu ausschweigen, kann der Vertrag gekündigt werden.

Apropos Kündigung: Muss es nicht seit Kurzem für Verträge, die online geschlossen werden, einen Kündigungsbutton geben?
Tobias Klingelhöfer: Ja, das stimmt. Die Kündigung per Mausklick. Seit Juli 2022 müssen Unternehmen – egal ob aus dem In- oder Ausland – für Kunden in Deutschland einen Kündigungsbutton auf der Homepage haben. Er muss leicht zu finden und eindeutig beschriftet sein. Aber nicht alle Unternehmen halten sich daran.

Wie muss eine richtige Kündigung denn aussehen?
Tobias Klingelhöfer: Für die Kündigung von Online-Verträgen, z. B. für den Streaming-Dienst, genügt meist eine E-Mail, die gut aufbewahrt werden sollte. Doch auch hier empfehle ich einen Blick in die AGB. Manche sehen vor, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben sein muss. Wenn das der Fall ist und die Kündigung per Post verschickt wird, sollte man das Geld für ein Einschreiben ausgeben. So hat man einen Nachweis über die Zustellung. Wichtig für die Frist ist hierbei auch noch, dass die Postlaufzeit einkalkuliert werden muss. Die Kündigung muss rechtzeitig beim Unternehmen ankommen, um wirksam zu sein. Ob per Mail oder Post, muss die Kündigung den Namen, die Adresse, Kunden- oder Vertragsnummer und das Kündigungsdatum enthalten. Hier empfehle ich die Formulierung „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Abschließend sollten Kunden um eine Kündigungsbestätigung bitten. Die Post- bzw. Mailadresse, an die die Kündigung gerichtet werden muss, sollte in den AGB zu finden sein.

Weitere interessante Informationen unter:
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Speichern in der Cloud – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Worauf Nutzer achten sollten

Speichern in der Cloud - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Immer mehr Nutzer speichern ihre Daten in der Cloud. (Bildquelle: ERGO Group)

Fotos, Videos und Apps bringen Smartphones und Tablets schnell an die Grenzen ihrer Speicherkapazität. Daher sichern immer mehr Nutzer ihre Dateien in einer Cloud. Weitere Vorteile: Sie können mit jedem ihrer Geräte auf ihre Daten zugreifen und diese mit anderen teilen. Außerdem sind sie gesichert, falls ein Gerät kaputt gehen sollte. Was genau ein Cloud-Speicher ist, wie sicher die Daten dort sind und worauf Nutzer achten sollten, weiß Nicole Nebelung, Digitalexpertin von ERGO.

Daten in den Wolken – was steckt dahinter?

Wer seine Daten in einer sogenannten Cloud speichert, lädt sie von seinem PC, Smartphone oder sonstigem Endgerät via Internet auf einen Server, den ein Cloud-Anbieter betreibt. Der Nutzer kann dann von jedem seiner Endgeräte aus über das Internet auf seine gespeicherten Daten zugreifen. „Außerdem kann er Bilder und Co über einen Link für andere zugänglich machen und so beispielsweise Urlaubsfotos mit Familie und Freunden teilen“, ergänzt Nicole Nebelung. Das funktioniert meist ganz unkompliziert und ohne extra Anmeldung oder Registrierung. Außerdem sparen Anwender Speicherkapazitäten auf ihrem Smartphone, Tablet oder der Festplatte. „Bei vielen Cloud-Anbietern ist ein begrenzter Speicherplatz kostenlos, Erweiterungen kann der Nutzer dazukaufen“, erläutert die Digitalexpertin.

Datenverluste vermeiden

Doch wie sicher sind die gespeicherten Dateien in einer Cloud? Die Anbieter garantieren regelmäßige Back-ups und können daher beispielsweise bei einem technischen Problem die Daten wiederherstellen. Zur Sicherheit sollten zwar auch die Nutzer zuhause auf ihrem Smartphone, PC oder Laptop regelmäßige Back-ups durchführen – doch nicht jeder ist hier so sorgfältig und sichert wöchentlich seine Daten. „Geht dann doch mal die Festplatte oder das Handy kaputt, sind die Bilder der letzten Familienfeier oder der letzten Urlaube unwiderruflich verloren, sollten sie nicht beispielsweise in einer Cloud gesichert sein“, so Nebelung.

Dokumente und Unterlagen sicher verwahren

Auch für wichtige Unterlagen, beispielsweise Zeugnisse, Verträge oder Versicherungsunterlagen bietet sich eine zusätzliche Cloud-Speicherung an: Hier sind sie vor Verlust oder Zerstörung zum Beispiel durch Brand, Wasser oder Einbruch sicher. „Im Fall der Fälle können Nutzer dann über anderer Geräte, etwa den PC eines Bekannten, auf ihre Daten in der Cloud zugreifen“, erläutert die Digitalexpertin von ERGO. Aber: Manche Daten, etwa IBAN oder Kennwörter, gehören nicht in eine Cloud.

Worauf sollten Nutzer bei der Sicherheit achten?

Einen Überblick über die Sicherheit der Cloud selbst bietet die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlene Website www.trusted-cloud.de. „Hier können sich Interessenten über die Zertifikate und Sicherheitsstandards des jeweiligen Cloud-Anbieters informieren“, so Nebelung. Wer sich bei einem Cloud-Anbieter registriert, gibt zahlreiche persönliche Daten ein. „Um diese Daten vor kriminellen Zugriffen zu schützen, setzen viele Cloud-Anbieter beim Login die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung ein“, informiert Nebelung. Das heißt: Zum Anmelden benötigen Anwender neben Benutzername und Kennwort eine weitere Information, beispielsweise einen Code, den sie aufs Smartphone geschickt bekommen, um sich zu identifizieren. Eine andere Möglichkeit sind biometrische Verfahren wie der Scan des Fingerabdrucks des Nutzers. Außerdem gilt: „Ein sicheres Passwort verwenden und dieses regelmäßig ändern. Ein gutes Passwort besteht aus einer Kombination von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen“, erklärt die Digitalexpertin.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.578

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