Mit diesen fünf Sicherheitsmaßnahmen lassen sich Cyberbedrohungen während der Urlaubszeit minimieren

Keeper warnt vor Cyberrisiken, die die Online-Sicherheit von Reisenden gefährden können

München, 14. März 2024 – In Zeiten der umfassenden Digitalisierung und Vernetzung gilt es auch während eines Urlaubs oder einer Reise verantwortungsvoll mit der eigenen digitalen Sicherheit umzugehen. Das ist im Prinzip keine neue Botschaft. Allerdings bestätigt eine Studie von Keeper (https://www.keepersecurity.com/de_DE/password-management-report-unifying-perception-with-reality/), dass viele Nutzer von Computern, Tablets oder Mobilgeräten noch keinen genügenden Schutz für ihre Passwärter etabliert haben, um den digitalen Zugang zu sensiblen privaten und geschäftlichen Applikationen und Daten sicherzustellen. Weltweit 64 Prozent der Befragten nutzen entweder nur schwache Passwörter oder Variationen von Passwörtern zum Schutz ihrer Online-Konten. Gleichzeitig sind aber 80 Prozent der Datenschutzverletzungen auf kompromittierte Anmeldeinformationen zurückzuführen. Um die digitale Sicherheit auch auf Reisen und in ungeschützten Umgebungen aufrecht zu erhalten, gibt Keeper hilfreiche Tipps – denn die bevorstehenden Oster-, Pfingst- und Sommerferien sind auch Hochsaison für Cyberkriminelle.

Reiselust statt Cyberfrust
Laut einer aktuellen Untersuchung (https://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/stiftung-fuer-zukunftsfragen-stellt-40-deutsche-tourismusanalyse-vor/) der Stiftung für Zukunftsfragen nimmt die Reiselust der Deutschen weiter zu: Mehr als sechs von zehn Bundesbürgern planen bereits ihren nächsten Urlaub und die Reisefrequenz hat inzwischen das Vor-Corona-Niveau von 61 Prozent erreicht und liegt sogar drei Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau. Egal, aus welchem Grund man reist – in jedem Fall kommt der Sicherheit von Online-Konten, persönlichen sowie Finanzdaten eine große Bedeutung zu. Scheinbar harmlose Gewohnheiten wie schlechte Passwörter, das Speichern von Passwörtern in unsicheren Dokumenten oder Tools oder etwa das Veröffentlichen eines Reiseziels in sozialen Medien können dazu führen, dass sensible Informationen oder wichtige Kontendaten von versierten Cyberkriminellen attackiert werden.

Diese fünf Tipps zur Cybersicherheit helfen, sich vor Cyberangriffen zu schützen:

1. Gerätesicherheit steht an erster Stelle
Stellen Sie sicher, dass alle elektronischen Geräte mit den neuesten Sicherheitsupdates und Patches ausgestattet sind. Achten Sie auf wichtige Benachrichtigungen und installieren Sie Updates möglichst umgehend. Am einfachsten ist es, wenn man die automatische Update-Funktion aktiviert. Mit Software-Updates werden nicht nur bestehende Funktionen verbessert, Fehler behoben und die Leistung erhöht, sondern auch Sicherheitslücken geschlossen und neue Sicherheitsmaßnahmen hinzugefügt – deshalb sind sie wichtiger Bestandteil einer Sicherheitsstrategie.

2. Online-Konten bestmöglich schützen
Legen Sie sichere und eindeutige Passwörter fest, die mindestens 16 Zeichen lang sind, keine gängigen Wörter, Muster oder fortlaufende Zahlen enthalten, sondern aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen bestehen. Die Sicherheit eines Kontos lässt sich außerdem durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) deutlich verbessern. Diese zusätzliche Schutzebene stellt sicher, dass selbst bei einer Kompromittierung des Passworts ein unbefugter Zugriff verhindert wird. Erleichterung bietet an dieser Stelle ein Passwort-Manager. Er kann sichere Passwörter erstellen, speichern und automatisch ausfüllen.

3. VPN first – öffentliche Ladestationen und Wi-Fi meiden
Vermeiden Sie öffentliche USB-Ladestationen, um Juice-Jacking-Angriffe zu verhindern. Denn Cyberkriminelle können Malware auf diese Ladestationen laden und damit auf fremde Geräte zugreifen. Zudem sollte das automatische Verbinden von WLAN- und Bluetooth-Verbindung ausgeschaltet sein und öffentliche WLAN-Netzwerke vermieden werden, weil sie meist ungesichert und anfällig für Angriffe sind. Verwenden Sie stattdessen die Hotspot-Funktion Ihres Telefons und nutzen Sie ein virtuelles privates Netzwerk (VPN), um Ihre Verbindung zu verschlüsseln und sich vor Cyber-Bedrohungen zu schützen, wenn Sie von unterschiedlichen Standorten aus auf Ihre Konten zugreifen,

4. Achtsamer Umgang mit den sozialen Medien
Im Umgang mit den sozialen Medien sollte man vorsichtig sein und keine Reisepläne und Urlaubsinformationen veröffentlichen. Die Bekanntgabe eines Standorts in Echtzeit macht Sie zur Zielscheibe von Cyberangriffen und physischen Straftaten. Sie geben nicht nur Ihren Standort und Ihre persönlichen Daten preis, sondern machen Diebe auch darauf aufmerksam, dass Sie nicht zuhause sind. Am besten ist es, wenn Sie diese Informationen nur mit vertrauenswürdigen Kontakten austauschen und Reisedetails erst nach der Rückkehr posten.

5. Für den Notfall: Zugriff auf wichtige Dokumente einrichten
Das Risiko, dass wichtige Finanz-, Ausweis- und andere Dokumente verloren gehen oder gestohlen werden, ist auf Reisen besonders hoch. Reisende sollten sich deshalb Sicherheitskopien wichtiger Karten und Dokumente machen und diese in einen sicheren Passwort-Manager (https://www.keepersecurity.com/blog/2022/12/06/what-to-look-for-in-a-password-manager/) hochladen. Alternativ kann auch ein verschlüsselter Dienst wie One Time Share (https://docs.keeper.io/user-guides/one-time-share)genutzt werden, um wichtige Informationen sicher an ein Familienmitglied oder eine vertrauenswürdige Person weiterzugeben, damit diese im Notfall darauf zugreifen kann.

„Da die Cyberkriminalität immer und überall präsent ist, ist die Umsetzung robuster Cybersicherheitspraktiken auf Reisen unerlässlich“, sagt Darren Guccione, CEO und Mitbegründer von Keeper. „Daher halten wir es für wichtig, den Menschen Tools an die Hand zu geben, die ihre digitale Widerstandsfähigkeit erhöhen. Mit einem sicheren Passwort-Manager können sich Reisende auf ein unbeschwertes und sicheres Reiseerlebnis freuen.“

Keeper kennt die dynamische Natur von Cyberbedrohungen und empfiehlt deshalb zusätzlich zur Einhaltung von Best Practices auch die Förderung der digitalen Kompetenz und Bereitschaft, sich mit den Herausforderungen der Cyberkriminalität auseinander zu setzen. Keeper bietet deshalb zahlreiche Wissensbeiträge zu Cybersicherheitsthemen, die von Tipps zu Reisevorbereitungen bis hin zu Cyberangriffen reichen.

Über Keeper Security Inc.
Keeper Security verändert weltweit die Cybersicherheit für Menschen und Organisationen. Die erschwinglichen und benutzerfreundlichen Lösungen von Keeper basieren auf der Grundlage von Zero-Trust- und Zero-Knowledge-Sicherheit, um jeden Benutzer auf jedem Gerät zu schützen. Unsere Privileged-Access-Management-Lösung der nächsten Generation ist in wenigen Minuten einsatzbereit und lässt sich nahtlos in jede Technologieumgebung integrieren, um Sicherheitsverletzungen zu verhindern, Helpdesk-Kosten zu senken und die Compliance zu gewährleisten. Keeper genießt das Vertrauen von Millionen von Einzelnutzern sowie Tausenden von Unternehmen und ist der führende Anbieter von erstklassigem Passwort- und Passkey-Management, Geheimnisverwaltung, privilegiertem Zugriff, sicherem Fernzugriff und verschlüsseltem Messaging.

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Wir stellen vor: SwimAlot

SwimAlot – Die neue Marke der TK Gruppe GmbH für unvergesslichen Badespaß

Wir stellen vor: SwimAlot

Die TK Gruppe GmbH ist stolz, die Markteinführung von SwimAlot zu verkünden, unserer neuesten Marke, die sich dem Badespaß verschrieben hat. SwimAlot bietet eine breite Palette an Schwimmartikeln, die sowohl für Kinder als auch für Erwachsene geeignet sind. Unser Sortiment umfasst Schwimmringe in verschiedenen Motiven, praktische Getränkehalter, Tauchringe und vieles mehr.

SwimAlot entstand aus der Idee, Wasserspaß für jeden zugänglich zu machen. Unsere Produkte sind darauf ausgerichtet, den Spaß am und im Wasser zu maximieren, sei es im Pool, am Strand oder am See. Mit SwimAlot ist es unser Ziel, die Freizeit am Wasser sicher, unterhaltsam und unvergesslich zu gestalten.

Die Produktpalette von SwimAlot zeichnet sich durch ihre Vielfalt, Qualität und Sicherheit aus. Wir legen großen Wert darauf, Materialien zu verwenden, die sowohl langlebig als auch sicher für die Benutzung im Wasser sind. Unsere Schwimmringe und Spielzeuge sind in verschiedenen Designs und Größen erhältlich, sodass für jeden Geschmack etwas dabei ist.
Wir laden Händler und Wassersportbegeisterte ein, die farbenfrohe Welt von SwimAlot zu entdecken. Unsere Produkte sind ideal für alle, die ihre Zeit am Wasser mit Spaß und Stil genießen möchten. Für weitere Informationen über SwimAlot und unser Sortiment besuchen Sie bitte unsere Website. Jetzt unsere neue Marke SwimAlot entdecken! (https://tk-gruppe.com/collections/strand-badespielzeug)

Über die TK Gruppe GmbH Die TK Gruppe GmbH ist ein führendes Handelsunternehmen, insbesondere im Bereich des Onlinehandels und bietet innovative Lösungen für eine Vielzahl von Herausforderungen im Zusammenhang mit Schädlingen. Mit einem Fokus auf Qualität, Innovation und Kundenzufriedenheit setzt die TK Gruppe GmbH Maßstäbe in der Branche.

Mit unserer Liebe zum Detail und unseren hohen Ansprüchen an uns selbst,können wir Ihnen jeden Tag aufs Neue genau das bieten, was Sie verdienen – beste Produktqualität zu fairen Preisen, in Verbindung mit unserem exzellenten Kundenservice

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Interview mit Nadine Maltha, Heilpraktikerin, Fasten-Expertin und Ernährungscoach aus Saarbrücken

„Fasten ist kein Verzicht, sondern ein Geschenk für Körper und Seele!“

Interview mit Nadine Maltha, Heilpraktikerin, Fasten-Expertin und Ernährungscoach aus Saarbrücken

Heilpraktikerin Nadine Maltha ist Fasten-Expertin mit jahrelanger Erfahrung

Frau Maltha, als erfahrene Fasten-Expertin begleiten Sie Teilnehmer regelmäßig während ihren Fastenwochen nach Dr. Buchinger. Doch vielen Menschen wird allein schon bei dem Gedanken, eine Woche nichts zu essen, ziemlich mulmig …

Nadine Maltha: Das ist verständlich. Essen spielt ja oft eine zentrale und emotionale Rolle in unserer Gesellschaft. Wir alle treffen uns doch nur allzu gern zum gemeinsamen essen. Darauf möchte niemand verzichten. Tun wir auch nicht in einer Fastenwoche. Ob Sie es glauben oder nicht, aber „Essen“ spielt auch in meinen Fastenwochen eine große Rolle, denn in der Fastenwoche werden die Sinne geschärft, wir werden achtsam und bewusst Nahrung zu uns zu nehmen – wenn auch nur in flüssiger Form. Das Fasten, insbesondere nach der renommierten Dr.Buchinger-Methode, ist somit weit mehr als auf einen leeren Teller zu starren. Es ist eher eine Zeit der Regeneration und Reinigung für Körper und Geist. In den geführten Gruppen schaffen wir eine unterstützende Atmosphäre, in der die Teilnehmer sich in meinen Fastenwochen sicher und begleitet fühlen.
Fasten ist in erster Linie nicht Verzicht, sondern ein Geschenk! Eine Wohltat für Leib und Seele, ein Jungbrunnen für Ihre Körperzellen, das beste Anti-Aging-Mittel der Natur. Es geht um Ruhe und Gelassenheit. Und eine der wertvollsten Erfahrungen – zum Wohle unserer Gesundheit.

Dennoch verlieren die meisten Menschen beim Fasten einige Pfunde…
Nadine Maltha: Ganz richtig! Der Gewichtsverlust ist oft eine sichtbare Folge des Fastens. Durch den Verzicht auf feste Nahrung und die Aktivierung von Stoffwechselprozessen kann eine Reduktion des Körpergewichts von 4 bis 6 Kilo erfolgen. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass das Fasten nicht primär auf Gewichtsverlust abzielt, sondern vor allem um den perfekten Dreiklang aus Wohlbefinden, Achtsamkeit und ganzheitlicher Gesundheit.

Welche gesundheitlichen Effekte kann das Fasten denn haben?
Nadine Maltha: Fasten kann den Stoffwechsel auf Trab bringen, die Verdauungsorgane entlasten, den Blutzucker regulieren, die Selbstheilungskräfte fördern und den Körper entgiften. Außerdem spüren wir wesentlich mehr Power in diesen Tagen. Kein Wunder: Während des Fastens fährt die Verdauung auf Sparflamme. Und die 30 Prozent Energie, die unser Körper üblicherweise für die Verdauung benötigt, wird während des Fastens frei. Es tut unglaublich gut, unserem Verdauungssystem auch mal „Urlaub“ von der ständigen Nahrungsaufnahme zu gönnen. So kann sich der Darm regenerieren, und wir schenken unserem Geist endlich Raum für Entspannung und Reflektion.

Es geht beim Fasten also auch um Mentale Gesundheit?
Nadine Maltha: Absolut. Das Fasten beeinflusst nicht nur den körperlichen, sondern auch den mentalen Zustand. Viele Menschen erleben während des Fastens eine mentale Klarheit, innere Ruhe und gesteigerte Achtsamkeit. Es kann dabei helfen, bewusster mit den eigenen Bedürfnissen und Gewohnheiten umzugehen.
Aber nicht nur das: Auch die körperliche Gesundheit ist wichtig, denn auch Bewegung gehört zu den täglichen Aktivitäten in Form von Wanderungen in einer Fastenwoche.

Sie bieten auch Fastenwochen nach Dr. Buchinger in Hotels an. Warum?
Nadine Maltha: Fasten funktioniert erfahrungsgemäß am besten, wenn man für einige Tage die Hektik und den Stress des Alltags hinter sich lässt – und sich die Ruhe und Zeit gönnt, um neue Kraft zu schöpfen. Dies gelingt besonders gut im Einklang mit der Natur – im Rahmen einer kleinen Fastengruppe.
Hotels bieten eine ideale Umgebung für Fastengruppen ohne Ablenkung von außen.
Die Infrastruktur, die Zeit für sich selbst, der Komfort und die professionelle Betreuung tragen dazu bei, dass sich meine Teilnehmer voll und ganz auf ihre Fastenerfahrung konzentrieren können. Zudem schaffen die harmonische Atmosphäre und die Ruhe in einem Hotel einen optimalen Rahmen für die Entschleunigung.
Für mich als Heilpraktikerin, ärztlich geprüfte Fastenleiterin und Ernährungscoach ist es jedes Mal ein echtes Herzensanliegen, Menschen mit Rat und Tat zu unterstützen.

Was beinhaltet eigentlich eine Fastenwoche nach Dr. Buchinger?
Nadine Maltha: Eine Fastenwoche ist eine spezifische Zeitspanne, in der Menschen bewusst auf feste Nahrung verzichten. Während einer Fastenwoche werden Flüssigkeiten wie Wasser, Tee, verdünnte Gemüsesäfte, Obstsäfte und klare Brühe zu sich genommen. Die Fastenwoche gliedert sich in drei Phasen – die Entlastung, die eigentliche Fastenzeit und der langsame Wiederaufbau. Umrahmt werden die Fastenwochen mit unterschiedlichen Aktivitäten z.B. Bewegungs- und Entspannungseinheiten, Reflektion, Ausflüge, Jede Meiner Fastenwochen ist andern mit unterschiedlichen Inhalten und Rahmenprogrammen.

Im Januar 2024 werden Sie Fastenwochen im Victor´s Seehotel Weingärtner am idyllischen Bostalsee im Saarland anbieten. Im Februar 2024 werden Sie Fastenwochen im wunderschönen Kloster Hornbach in der Pfalz durchführen. Warum gerade in diesen Hotels?

Nadine Maltha: Ich suche die Hotels immer mit größter Sorgfalt aus, um eine einzigartige Fastenerfahrung zu bieten. Beide Orte zeichnen sich durch ihre besondere Atmosphäre aus. Das Victor´s Seehotel Weingärtner am Bsotalsee bietet neben der Ruhe des Sees auch eine hauseigene Wellness-Abteilung sowie eine Bogenschießanlage und – nicht weit entfernt das ältestes Kloster Deutschlands.
Das Kloster Hornbach bietet mit seinem „Lösch für Freunde“ ein separates Haus nur für Fastengäste an – inklusive eigener Küche, in der wir alles gemeinsam zubereiten. Im Kloster Hornbach erwartet die Gäste ebenfalls eine wunderschöne Wellnessanbteilung, hier wohnen Sie in liebevoll eingerichteten Zimmern und genießen die friedliche Umgebung eines historischen Klosters – am Rande des pfälzischen Jakobswegs.

Kann man denn auch zuhause fasten?
Nadine Maltha: Ja, das ist durchaus möglich. Wenn Sie beruflich oder familiär zu sehr eingebunden sind und keine Zeit oder Geld haben, an einer Fastenwoche im Hotel teilzunehmen, biete ich auch spzeielle Online-Fastenkonzepte an. Alle Infos hierzu finden Sie auf meiner Homepage unter www.nadine-maltha.de
Zu Hause zu fasten erfordert jedoch meist mehr Vorbereitung, Selbstkontrolle und Disziplin. Ich begleite meine Teilnehmer daher täglich und stehe immer bei Fragen zur Verfügung. Für meine Gäste im Saarland habe ich auch ein weiteres Konzept entwickelt. Ein Kombination aus Online Meeting und Wanderungen am Wochenende im schönen Saarland. Völlig gleich, an welchem Angebot Sie teilnehmen: Als ärztlich geprüfte Fastenleiterin mit mehr als 25 Jahren persönlicher Fasten-Erfahrung werde ich Sie mit Kompetenz und Achtsamkeit begleiten.

Ein Begriff, der oft im Zusammenhang mit Fasten fällt, ist Autophagie. Könnten Sie unseren Lesern erklären, was Autophagie ist und warum sie im Rahmen des Fastens wichtig ist?
Nadine Maltha: Autophagie ist ein körpereigener Reinigungsprozess, bei dem beschädigte Zellen und Zellbestandteile recycelt werden. Kein Wunder, dass sich die meisten Menschen nach der Fastenzeit wie neugeboren fühlen.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „Heilfasten“ und „Fasten für Gesunde“?
Nadine Maltha: Heilfasten ist eine Methode, die in therapeutischem Kontext angewendet wird, beispielsweise bei Arthrose oder Rheuma. Fasten für Gesunde hingegen ist eine Form der Prävention. Menschen, die gesund sind und keine ernsthaften gesundheitlichen Probleme haben, können das Fasten zur Förderung von Wohlbefinden, Entgiftung und Entlastung des Verdauungssystems wählen.

Ihr Credo lautet „Fasten ist kein Verzicht, sondern ein Geschenk“…
Nadine Maltha: Genau. Das Fasten bietet die Möglichkeit, den Blick auf das Wesentliche zu lenken, den Körper zu regenerieren und die eigene Gesundheit zu stärken.
Es ist ein Geschenk an sich selbst, um sich bewusst Zeit für die eigene Gesundheit zu nehmen.
Denn wir Arthur Schopenhauer sagt: „Gesundheit ist alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“
Ich empfehle meinen Teilnehmern, sich auf diese Reise der Selbstentdeckung – beim ersten Mal unbedingt mit einer fachlichen Begleitung – einzulassen. Fasten ist eine wunderbare Erfahrung!

Neun Zehntel unseres Glücks beruhen auf Gesundheit.
Für Heilpraktikerin und Fasten-Expertin Nadine Maltha ist es daher ein Herzensanliegen, Menschen mit Rat und Tat zu unterstützen.
Ganzheitliche Gesundheit – auf der Basis neuester, wissenschaftlicher Erkenntnisse, im Einklang mit der Natur: Darauf basiert Nadine Maltha´s Philosophie

Ihre Beratung zielt darauf ab, Klienten in ihrer Gesundheit zu unterstützen, Symptome zu lindern, das Wohlbefinden zu steigern und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren.

Kontakt
Gesundheitspraxis Nadine Maltha
Nadine Maltha
St. Ingberter Straße 73
66123 Saarbrücken
0163 4411313
www.nadine-maltha.de

norisbank Sommerumfrage 2023

„Zahlen, bitte!“ – so bezahlen die Deutschen auf Reisen am liebsten

– Mehr als die Hälfte der Deutschen bevorzugt im Urlaub weiter „Cash“ statt „Karte“
– Die Rolle der Kreditkarte gewinnt auch bei kleineren Ausgaben an Bedeutung
– Die Mehrheit würde extra für den Urlaub eine Kreditkarte beantragen

Bonn, 03.08.2023 | Fernweh, Wanderlust, Meeressehnsucht – das große Reisefieber packte letztes Jahr nach langer Pandemiezeit wieder die meisten Deutschen. Und dieser Boom setzt sich auch in diesem Sommer 2023 fort. Die Deutschen hängen – trotz Inflation – an ihrem Sommerurlaub und offensichtlich auch an ihrem Bargeld. Denn während im letzten Jahr die Karte erstmals das bevorzugte Zahlungsmittel im Urlaub war, ist 2023 – so jüngste Befragungsergebnisse – die Barzahlung wieder zurück auf Platz 1. Doch die Karte liegt knapp dahinter. Sie gehört bei vielen einfach mit ins Gepäck und kommt mittlerweile viel häufiger zum Einsatz als noch vor einigen Jahren – inzwischen öfter auch bei kleinen Einkäufen wie Snacks oder einem Kaffee. Das ergibt die repräsentative Sommerumfrage 2023 der norisbank.

Wer hätte das gedacht? Mehr als die Hälfte der Deutschen bevorzugt im Urlaub 2023 „Cash“ statt „Karte“. Und dass, obwohl in den letzten Jahren immer mehr Menschen ihre Bank- und Kreditkarten genutzt und sich Online-Shopping und digitale Zahlungen per PayPal oder Apple Pay längst im Alltag etabliert haben. Doch die Deutschen folgen nicht alle und nicht zu jeder Gelegenheit dem Trend zum digitalen Geld. Die Liebe zum Bargeld scheint so groß zu sein, dass die Barzahlung dieses Jahr im Urlaub wieder auf Platz 1 liegt (2023: 52 Prozent, 2022: 49,3 Prozent, 2021: 50,4 Prozent, 2020: 53,7 Prozent, 2019: 60,1 Prozent) – jedoch dicht gefolgt von der Kartenzahlung auf Platz 2. Denn trotz dieses überraschenden Bargeld-Revivals ist die Kartenzahlung auch diesen Sommer von großer Bedeutung – so zieht fast die Hälfte aller Deutschen die Zahlung per Karte im Urlaub vor. Im Vergleich zum Jahr vor der Pandemie liegt der Anteil der Menschen, die auf Reisen ihre EC-/Maestro- oder Kreditkarte einsetzen, dieses Jahr signifikant höher: um rund 8 Prozentpunkte (2023: 48 Prozent, 2019: 39,9 Prozent). Offensichtlich haben die Coronajahre der Kartenzahlung nicht nur einen kräftigen Schub versetzt, sie haben das Bezahlverhalten auch dauerhaft verändert.

Interessant: Schaut man sich die Befragungsergebnisse im Detail an, zeigen sich je nach Bevölkerungsgruppe recht unterschiedliche Prioritäten. So liegt speziell in drei Gruppen die Kartenzahlung auch weiterhin auf Platz 1: In der Altersgruppe zwischen 35 und 49 Jahren bevorzugen 51,4 Prozent das bargeldlose Bezahlen, bei den befragten Personen mit Abitur/Hochschulreife sind es 53,2 Prozent und bei den Hochschul-/Fachhochschulabsolventen ist der Anteil mit 66,1 Prozent am größten.

Bargeldlos ist einfach bequemer – vor allem im Ausland

Laut norisbank Umfrage ist der Anteil der Personen, die keine EC-/Maestro- oder Kreditkarte besitzen, kleiner geworden und liegt heute bei nur noch 22,9 Prozent (2022: 26 Prozent, 2019: 25,1 Prozent). Trotzdem bezahlen manche im Urlaub noch immer lieber bar. Ein Personenkreis fällt hier besonders ins Auge: Menschen im Alter von 50 bis 69 Jahren. Ein Viertel dieser Altersgruppe sucht am Reiseziel einen Geldautomaten auf, um sich per EC-/Maestro-Karte mit Bargeld zu versorgen. 5,5 Prozent der Älteren lassen lieber alle Karten zu Hause aus Angst, diese zu verlieren. Wenn Jüngere (18 bis 34 Jahre) im Urlaub lieber „Cash“ als „Karte“ sagen, liegt der Hauptgrund woanders: 24 Prozent machen sich Sorgen, bei der Kartenzahlung die Kontrolle über ihre Ausgaben zu verlieren. Doch viele Menschen, die auf Reisen am liebsten mit Karte zahlen (EC-/Maestro- oder Kreditkarte), haben sich bereits vom Gegenteil überzeugt: 15,3 Prozent von ihnen schätzen es besonders, dass sie bei der Kartenzahlung alle Ausgaben auf dem Kontoauszug im Blick haben – egal in welchem Land und in welcher Währung. Mit Abstand auf Platz 1 liegt aber ein anderer Grund: Bequemlichkeit. So bewerten es rund 90 Prozent der Kartennutzer: „Es ist ganz einfach bequemer, im Ausland mit Karte zu zahlen – man muss nicht ständig darauf achten, Bargeld dabeizuhaben.“

Stärkster Trend: Kreditkarte spielt immer größere Rolle bei kleinen Genussmomenten
Ob Drink am Pool, Snack unterwegs oder zum Beispiel schnell ein Surfbrett mieten – oft sind es die kleinen, spontanen Dinge, die den Urlaub erst schön machen. Und immer öfter kommt dabei auch die Kreditkarte zum Einsatz. Im Vergleich zu 2019 setzen heute mehr als doppelt so viele Urlauber auch bei kleineren Ausgaben gerne die Kreditkarte ein (2023: 57,38 Prozent, 2022: 38,3 Prozent, 2019: 24,4 Prozent). Das sah vor der Pandemie noch ganz anders aus: 2019 kam bei der großen Mehrheit der Deutschen die Kreditkarte ausschließlich bei größeren Ausgaben zum Einsatz, wie etwa Flugtickets, Hotelbuchungen, teurem Shopping, luxuriösem Essen oder Mietwagen (2023: 43,5 Prozent, 2022: 57,3 Prozent, 2019: 71,3 Prozent).

Sich etwas Schönes gönnen – im Urlaub geht´s trotz Inflation

Vor der Inflation kann man nicht flüchten. Das ist den meisten Deutschen bewusst. So rechnen 82,5 Prozent der Deutschen mit höheren Kosten für ihren Urlaub – zum einen, weil an den Urlaubsorten die Preise steigen (50,6 Prozent der Befragten), zum anderen, weil Urlaubsreisen in Summe teurer geworden sind (31,9 Prozent der Befragten). Doch das hindert die Reisenden nicht, sich auch dieses Jahr im Urlaub etwas zu gönnen. Der Umfrage zufolge planen die Urlauber, dieses Jahr am Urlaubsort durchschnittlich zwar etwas weniger auszugeben als letztes Jahr, doch das Budget ist dennoch fast so hoch wie 2022 und üppiger als in den Jahren 2019 bis 2021 (2023: 374 Euro, 2022: 392 Euro, 2021: 354 Euro, 2020: 327 Euro, 2019: 329 Euro). Was ebenfalls erstaunlich ist: Der Anteil der Menschen, die mit einem überdurchschnittlich hohen Budget für Ausgaben am Urlaubsort (bis zu 500 Euro) verreisen können, steigt auf 69,4 Prozent – der höchste Wert in den letzten Jahren (2023: 69,4 Prozent, 2022: 67,3 Prozent, 2019: 64,4 Prozent).

Und neugierig gefragt: Wofür geben die Deutschen im Urlaub am liebsten ihr Geld aus? Ganz klar: Nichts scheinen sie so sehr zu mögen wie Essen oder Trinken in Restaurants, Cafes und Kneipen – da sind sich Junge und Alte, Männer und Frauen vollkommen einig. Dafür wollen sie sich 2023 noch ein Stück mehr vom Urlaubsbudget gönnen als letztes Jahr (plus 4,4 Prozentpunkte). Somit liegt das Essen- und Trinkengehen im Urlaub mit Abstand auf Platz 1 (rund 39 Prozent des Budgets), gefolgt von Ausflügen auf Platz 2 (rund 20 Prozent des Budgets) und Shopping auf Platz 3 (rund 8 Prozent des Budgets). Das restliche Urlaubsbudget verteilt sich auf Entertainment- und Kulturangebote, Sport, Partys und Nightlife, Souvenirs oder zum Beispiel Mietwagen- und Taxifahrten.

Für viele ein Must-have auf Reisen: EC-/Maestro- und Kreditkarten

Wohin auch immer die Reise geht – die EC-/Maestro- und Kreditkarten machen das Leben oft leichter, sorgenfreier und den Urlaub letztlich auch komfortabler. Denn gerade im Ausland werden viele Käufe oder Reservierungen, zum Beispiel für Hotels, Flugtickets oder Mietwagen, per Kreditkarte abgewickelt. So überrascht es nicht, dass für mehr als ein Drittel (33,2 Prozent) aller Deutschen der Urlaub schon einmal Grund war, sich eine Kreditkarte zuzulegen.

Wer im nächsten Urlaub mit Karte zahlen möchte, erhält zum Beispiel bei der norisbank die günstige Mastercard direkt Debitkarte mit kostenlosem Girokonto. Die Mastercard direkt ist im ersten Jahr kostenlos und einfach praktisch, um auf Reisen große und kleine Beträge zu bezahlen und dabei – durch die tägliche Abbuchung vom Girokonto – stets alle Ausgaben im Blick zu behalten. Und das Abheben von Bargeld ist mit dieser Karte weltweit kostenlos möglich: im Inland an allen Geldautomaten der Deutschen Bank, im Ausland an allen Geldautomaten der norisbank Kooperationspartner (Bank of America (USA), Barclays (Großbritannien), BGL (Luxemburg), BNP Paribas (Frankreich), Scotiabank (Kanada, Mexiko), TEB (Turkei), Westpac (Australien, Neuseeland)) sowie zwölf Mal im Jahr an allen Geldautomaten weltweit.

Mehr Informationen zur norisbank finden Sie unter www.norisbank.de oder besuchen Sie uns auf Twitter https://twitter.com/norisbank

Über die Umfrage
Die norisbank hat zusammen mit dem Marktforschungsinstitut INNOFACT AG bevölkerungsrepräsentativ nach Alter und Geschlecht 1.073 Personen ab 18 Jahren befragt. Die Online-Befragung wurde Mitte April 2023 durchgeführt.

Über die norisbank
Die norisbank – ein Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe – ist eine moderne Direktbank, die ihren Kunden online und telefonisch an 7 Tagen die Woche 24 Stunden zur Verfügung steht. Mit Services rund um die Uhr – wo immer der Kunde ist – sowie ganz ohne die Bindung an ein Filialnetz und Filialöffnungszeiten versteht sich die norisbank als die smarte „Immer-und-überall-dabei“-Bank. Sie bietet ihren Kunden Produkte und Services in Testsieger-Qualität zu stets attraktiven Konditionen. Neben den Kernangeboten – dem für die meisten Kunden kostenlosen und leistungsstarken „Top-Girokonto“ in Testsieger-Qualität und der kostenlosen Kreditkarte sowie dem günstigen „Top-Kredit“ – bietet die norisbank ihren Kunden breit gefächerte Leistungen zu günstigen Konditionen von der Geldanlage bis hin zu Versicherungen.

Für ihre kundenorientierten Angebote wurde die norisbank in den letzten Jahren vielfach prämiert. So belegte unter anderem das norisbank Top-Girokonto beim großen Girokonten-Vergleich 2023 von Euro Platz 1. Und auch das Handelsblatt kürte im November 2022 das norisbank Top-Girokonto zum Spitzenreiter unter allen untersuchten Direktbanken. Zudem beurteilte der TÜV Saarland das Preis-Leistungs-Verhältnis des norisbank Angebots und die Kundenzufriedenheit Ende 2022 jeweils mit der Note „sehr gut“. 2022 kürte Focus Money die norisbank zudem zu „Deutschlands beste[r] Direktbank“. Vielfache weitere Auszeichnungen bestätigen darüber hinaus die Top-Qualität und das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis der norisbank. Weitere aktuelle Informationen hierzu:
https://www.norisbank.de/ueber-uns/norisbank/auszeichnungen.html

Bankdienstleistungen

Kontakt
norisbank GmbH
Christian Jacobs
Reuterstr. 122
53129 Bonn
+49 (0)228 280 45-190
+49 (0)228 280 45-200
www.norisbank.de

Wenn am Jahresende noch Urlaub übrig ist

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Resturlaub und Überstunden

Wenn am Jahresende noch Urlaub übrig ist

Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Seit einigen Jahren ist auch der Resturlaub aus dem Vorjahr geschützt und darf nicht mehr automatisch verfallen. Was genau gilt und welche Ausnahmen es gibt, erklärt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer.

Wie viel bezahlter Jahresurlaub steht Arbeitnehmern zu?
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub im Jahr. Das sind bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage pro Kalenderjahr und bei einer 5-Tage-Woche erhalten Arbeitnehmer 20 Arbeitstage Urlaub.

Was geschieht mit Urlaubstagen, die am Ende des Jahres noch übrig sind?
Tobias Klingelhöfer: Nach Möglichkeit sollte der Jahresurlaub im laufenden Kalender genommen werden, denn er ist ja dazu da, dass sich Arbeitnehmer erholen. Wenn es aber dringende persönliche oder betriebliche Gründe gab, weshalb der Urlaub nicht vollständig genommen werden konnte, darf der Resturlaub bis zum 31. März ins Folgejahr mitgenommen werden. Diese Tage werden dann zum neuen Jahresurlaub hinzugezählt.

Können restliche Urlaubstage verfallen?
Tobias Klingelhöfer: Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor einigen Jahren (Az.: C 619/16 und C 684/16) dürfen Urlaubsansprüche am Jahresende nicht mehr automatisch verfallen, wenn Arbeitnehmer nicht alle Tage ausgeschöpft haben. Es liegt seither in der Verantwortung von Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter explizit und nachweislich darauf hinzuweisen, dass nicht genutzte Urlaubstage am Jahresende verfallen. Gleichzeitig müssen sie ihren Mitarbeitern natürlich auch die Möglichkeit einräumen, die restlichen Urlaubstage im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Erst dann kann der Resturlaub verfallen. Kurz vor Weihnachten soll es allerdings eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes darüber geben, ob Resturlaub gar nicht mehr verjähren darf. Das könnte sogar rückwirkend der Fall sein, so dass Arbeitnehmer noch Anspruch auf jahrealten Urlaub haben.

Müssen nicht genommene Urlaubtage ausgezahlt werden?
Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich gilt, dass Resturlaub nicht finanziell abgegolten werden darf. Denn es soll ja verhindert werden, dass Arbeitnehmer durch finanzielle Anreize auf ihren Erholungsurlaub verzichten. Wer sich seinen Resturlaub auszahlen lassen möchte, hat beispielsweise dann einen Anspruch darauf, wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet und noch alten Urlaub übrig hat. Dann spricht man von Urlaubsabgeltung.

Was geschieht mit Überstunden am Jahresende?
Tobias Klingelhöfer: Überstunden (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/ueberstunden-auszahlen/#Verjaehrung-Kuendigung-und-Versteuerung) verfallen in der Regel erst nach drei Jahren. Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung darüber, bis wann Überstunden abgebaut oder bezahlt werden müssen. Durch entsprechende Klauseln in Arbeits- oder Tarifverträgen kann der Anspruchszeitraum auf bis zu drei Monate verkürzt werden. Im Normalfall müssen Arbeitgeber Überstunden vergüten. Oft ziehen es Arbeitgeber aber vor, die Überstunden ihrer Angestellten durch einen sogenannten „Freizeitausgleich“ abzubauen. Der muss allerdings vertraglich festgehalten sein, damit er rechtsgültig ist. Steht im Arbeitsvertrag eine Klausel, die den Abbau von Überstunden durch Freizeitausgleich untersagt, dann bleibt dem Chef nichts anderes übrig, als für geleistete Überstunden zu bezahlen.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf halbe Urlaubstage?
Tobias Klingelhöfer: Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet halbe Urlaubstage zu gewähren, auch wenn sie grundsätzlich Urlaubswünsche ihrer Arbeitnehmer berücksichtigen müssen. In einem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer über viele Jahre durchschnittlich zehn halbe Urlaubstage pro Jahr gewährt bekommen, um seiner Familie bei der Weinernte zu helfen. Doch irgendwann genehmigte der Chef nur noch maximal sechs halbe Urlaubstage im Jahr. Der Arbeitnehmer klagte mit dem Argument, dass es von Beginn an diese Regelung gegeben habe, wodurch eine betriebliche Übung entstanden sei. Doch davon ist erst die Rede, wenn alle Betriebsangehörigen oder zumindest eine große Gruppe der Arbeitnehmer davon Gebrauch machen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Az.: 4 Sa 73/18).

Weitere interessante Informationen zum Bundesurlaubsgesetz unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4062/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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Ich will raus!

ARAG Experten informieren über Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern

Ich will raus!

Mehr als 17.000 Euro plus Zinsen – so viel bekommt eine Arbeitnehmerin für restliche Urlaubstage aus vielen Jahren, die sie aufgrund hoher Arbeitsbelastung nicht nehmen konnte. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Arbeitnehmerrechte weiter gestärkt. Die ARAG Experten erläutern, welche Auswirkungen der Richterspruch aus Luxemburg auf Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern hat.

Beliebtes Streitthema vor Gericht
Nach mehr als 20 Jahren reichte eine Steuerfachangestellte 2017 ihre Kündigung ein. Im Gepäck hatte sie mehr als 100 Resturlaubstage, die sie in all den Jahren nicht hatte nehmen können, weil der Arbeitsaufwand einfach zu hoch war. Nach Information der ARAG Experten standen ihr 24 Tage im Jahr zu. Ihr ehemaliger Arbeitgeber zahlte ihr lediglich rund 3.000 Euro für 14 nicht genommene Urlaubstage aus dem Jahr der Kündigung. Fünf Jahre zuvor hatte er seiner fleißigen Mitarbeiterin schriftlich bestätigt, dass ihr aus mehreren Vorjahren ein Resturlaub von 76 Tagen zustehe und der nicht wie üblich am 31. März des Folgejahres verfalle, da ihr Arbeitspensum mehr Urlaub nicht zugelassen hatte. Eine Aufforderung, Urlaub zu nehmen, gab es nicht. Ein teurer Fehler, wie sich nach vier Gerichtsinstanzen herausstellte: Am Ende musste der Arbeitgeber der Ex-Mitarbeiterin immerhin die einst bestätigten 76 Tage Resturlaub auszahlen. Die Richter waren der Ansicht, dass es Aufgabe des Arbeitgebers sei, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer ihren bezahlten Urlaub nehmen. Tut er das nicht, verjährt der Urlaub auch nicht nach drei Jahren, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch eigentlich vorsieht (Rechtssache C-120/21 LB).

Gesetzlicher Anspruch auf Urlaub
Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern sind laut ARAG Experten im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Danach hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und Auszubildende erhalten Urlaub. Zeitarbeitnehmer haben ebenfalls ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub. Dessen Länge richtet sich nach der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bei der Zeitarbeitsagentur.

Mindestens vier Wochen Jahresurlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage pro Kalenderjahr, das entspricht vier Wochen Urlaub. Aber auch Arbeitnehmer, die an weniger Wochentagen arbeiten, erhalten mindestens vier Wochen Jahresurlaub. Bei einer 5-Tage-Woche erhalten Arbeitnehmer laut ARAG Experten 20 Arbeitstage Urlaub, was ebenfalls vier Wochen Jahresurlaub ergibt.

Wer darf zuerst?
Wann ein Arbeitnehmer die erworbenen Urlaubsansprüche in Anspruch nimmt, bestimmt er in der Regel nach eigenem Gusto. Allerdings muss Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Belange anderer Arbeitnehmer berücksichtigen, die unter Umständen Vorrang haben. Von Bedeutung sind hierbei das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter und die Anzahl der Kinder unter besonderer Berücksichtigung der Schulpflicht und der Urlaub anderer Familienangehöriger. Aber auch ein tatsächlich bestehendes Erholungsbedürfnis oder Urlaubsregelungen in den vergangenen Jahren können dazu führen, dass nicht jedem Urlaubswunsch entsprochen werden kann. Stehen dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers allerdings weder dringende betriebliche Belange noch die Urlaubswünsche anderer Betriebsangehöriger entgegen, kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht verweigern und die Entscheidung über das Urlaubsgesuch auch nicht auf die lange Bank schieben. Auf vage Zusagen sollte man sich laut ARAG Experten allerdings nicht verlassen. Denn eine Urlaubsgenehmigung unter Vorbehalt gibt es nicht. Da mündliche Zusagen ohnehin immer schwer zu beweisen sind, raten die ARAG Experten zum klassischen Urlaubsschein mit Unterschrift vom Chef.

Kann der Chef den Urlaub verweigern?
Wenn dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch entgegenstehen, muss der Chef dem Urlaub nicht zustimmen. Doch „dringend“ ist ein dehnbarer Begriff. Im Sinne des Gesetzes sind betriebliche Belange dringend, wenn es durch den Urlaub zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufes kommen würde. Maßgeblich ist laut ARAG Experten hierfür vor allem die konkrete Situation des Betriebes, aber auch die Bedeutung des Arbeitnehmers und der von ihm ausgeübten Tätigkeiten für den Betrieb. Vor diesem Hintergrund können einer Urlaubsgewährung z. B. personelle Engpässe zu bestimmten Zeiten (Hochsaison, Messezeiten), plötzlich auftretende Produktionsnachfragen oder Jahresabschluss- und Inventurarbeiten entgegenstehen.

Welche Sonderregeln gelten für Resturlaub?
Wenn Arbeitnehmer nicht alle Tage nehmen konnten, weil sie krank waren oder die Arbeitsbelastung zu hoch war, werden die fehlenden Tage zunächst bis zum 31. März des nächsten Jahres übertragen. Doch auch dann verfällt der Urlaubsanspruch nicht, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht in die Lage versetzt hat, den ausstehenden Urlaub zu nehmen. Und zwar unter Umständen nicht einmal nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist, wie der aktuelle Fall zeigt. Denn die Verjährungsfrist beginnt laut den ARAG Experten erst dann , wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgefordert hat, die übrigen Urlaubstage zu nehmen, verbunden mit dem Hinweis, dass der Urlaub sonst verfällt. Ohne diese Hinweise bleibt der Anspruch auch über die drei Jahre hinaus bestehen.

Weitere Informationen zum Thema Urlaub unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4062/

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„Summer Of Joy“ von HeYoMa einpuppt sich als eingängiger Sommer-Hit

Feel Good Pop: Ein echter Musik-Ohrwurm kann schlagartig gute Laune auslösen, dem Berliner Musik-Projekt HeYoma gelingt dies auf Anhieb!

"Summer Of Joy" von HeYoMa einpuppt sich als eingängiger Sommer-Hit

„Summer Of Joy“ heißt die Debüt-SIngle von HeYoMa – ein wahrer Sommer Hit mit Ohrwurm-Charakter!

Schon immer war Musik dazu imstande Gefühle auszulösen. Egal ob Trauer, Wut, Freude etc. – ein gut gemachter Song kann uns emotional berühren. Lieder, die wir als besonders freudig empfinden, lösen bei passendem Text nicht selten Urlaubsgefühle aus und wir ordnen sie ggf. als „Sommer Hit“ ein. Beim Hören altbekannter Hits wie „Sunshine Reggae“ (Laidback), „Despacito“ (Luis Fonsi) oder auch „Walking On Sunshine“ (Katrina & the Waves) denken die meisten Menschen an Entspannung, geselliges Zusammensein mit guten Freunden, den letzten Urlaub oder einen chilligen Abend am Meer. Ein brandneuer Musiktitel des ebenso neuen Berliner Musikprojektes „HeYoMa“ entpuppt sich nun als weiterer Sommer Hit, der bei vielen Hörern schlagartig gute Laune auslöst. „Summer Of Joy“ heißt die Debüt-Single, die seit Kurzem auf allen gängigen Musik-Download- und Streaming-Plattformen zur Verfügung steht.

Dabei setzt das Musikprojekt vor allem auf echte Musikinstrumente, um den eingängigen Ohrwurm-Sound ihres Debüt-Songs zu untermalen. Rhythmische Percussion-Instrumente (Djembe, Congas, Darbuka) sorgen für einen karibisch anmutenden Groove, der mit spanisch klingenden und temperamentvoll gespielten Akustikgitarren nicht nur unterstützt wird, sondern erst den leicht exotischen Urlaubs-Flair kreiert. Eingängige Melodien und Satzgesang im Refrain unterstreichen den Ohrwurm- und Hit-Charakter des Titels, der im Refrain durchaus poppig anmutet. Dabei gleitet der Song niemals ins Triviale ab, eignet sich dennoch hervorragend zum Mitsingen und Mittanzen. Das musikalische Arrangement wirkt nie platt, sondern überzeugt mit abwechslungsreich gespielten gitarristischen Verzierungen, die auch diejenigen Hörer versöhnen, die mit Pop sonst nicht allzu viel anzufangen wissen.

Gegründet wurde das Musikprojekt von dem Lead-Sänger „Yo“, der auch in etlichen weiteren musikalischen Projekten unter anderen Künstlernamen mitwirkt. Gesangliche Unterstützung erhielt Yo während der Arbeiten an dem Song von Selin Akbaba, die als Studio-Gastsängerin einige Chorstimmen beitrug. Vor Kurzem hatte sie erst ihre eigene Single „Wo bin ich“ veröffentlicht. Ihr Stimm-Timbre mischt sich perfekt mit dem Stimmklang von Yo. Die Stimmfarben fließen ineinander und verstärken die Eingängigkeit der Gesangsmelodie im Refrain, die einem nach dem Hören kaum mehr aus den Ohren geht.

Namensgeberin des Projektes ist „Ma“ (für Magdalena), die Frau von Yo. Aus den Anfangsbuchstaben der Namen Henryk, Yo und Magdalena entstand HeYoMa. He (Henryk) ist der bereits verstorbene Vater von Ma mit dem Yo und Ma viel gesungen haben. Die beiden möchten ihm ein musikalisches Denkmal setzen. Als Komponist überlegt Yo immer wieder, ob diese und jene Melodie gut für He zu singen wäre, sodass er „unsichtbar“ weiter das Projekt mitprägt. Seine Gutmütigkeit, sein Wesen und sein Faible für schöne Melodien fließen ein zu einem wichtigen Gedankenpfeiler von HeYoMa.

So gehört es auch zum Wesen der Songs und des Projektes vor allem eine entspannte Atmosphäre und gute Stimmung zu verbreiten, so wie es He hervorragend konnte zu seinen Lebzeiten. Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen, brauchen Menschen einen psychischen Ausgleich für all den Stress, die Ängste und Sorgen, die ihnen täglich begegnen oder denen sie im Alltag ausgesetzt sind. Die richtige Musik kann für Entspannung und gute Laune sorgen und hilft so dabei den Stress abzubauen, Alltagssorgen vergessen zu lassen und die Seele auszubalancieren, getreu He“s Motto „Gut ist besser als schlecht!“

Kein Wunder also, dass „Summer Of Joy“ der eigenen Namensgebung gerecht wird und rasch einen „feel good“ Moment beim Hören auslöst. Die ersten Radiostationen und Streaming Kuratoren haben den Titel bereits auf ihre Playlists gesetzt und Musikhörer dürfen bereits auf die Nachfolge-Single „Easy Livin“ Reggae“ gespannt sein, die am 19. August 2022 veröffentlicht wird. Ein Snippet ist bereits jetzt bei Youtube auf dem HeYoMa-Kanal abrufbar.

Fazit: Es ist immer wieder bewundernswert, wenn es einem Musikprojekt oder Song gelingt den Hörer aus dem Nichts in eine gute Laune/Stimmung zu heben. Mit dem Sommer Hit „Summer Of Joy“ gelingt dies HeYoMa spielend. Spotify Hörer mit Interesse an Gute-Laune-Pop sollten sich das Künstler-Profil schon mal vormerken…

HeYoMa Webseite:
https://heyoma.jimdofree.com/

HeYoMa Tunesday Records Feature:
https://www.tunesdayrecords.eu/produkte/cds-naturger%C3%A4usche-k%C3%BCnstler-cds/heyoma/

HeYoMa – Artist Link on Spotify:

Radio Edit on Spotify:

Youtube Kanal von HeYoMa
https://www.youtube.com/channel/UCMMZ21iz5vs7oAhJQdt5qTA

Playlist Tipp: Eingängige Pop Songs, die die Stimmung positiv heben:

Der Tunesday Records Musikverlag hat sich der Förderung des musikalischen Nachwuchses verschrieben und produziert und vertreibt musikalische Lehrbücher (Schwerpunkt: Pop, Rock, Blues, Jazz), Noten, Noten/Tabulatur/Diagramm-Blöcke für aktive Musiker, Lehr-DVDs, Mousepads für Musiker, Künstler-CDs sowie Naturgeräusche zur Entspannung. Darüberhinaus produziert und promotet Tunesday Records Musik-Künstler.

Kontakt
Tunesday Records
Magdalena Sieghart
Attilastr. 177
12105 Berlin
030-62609717
promotion@tunesdayrecords.de
http://www.tunesdayrecords.eu

Es ist wieder Urlaubszeit!

Es ist wieder Urlaubszeit!

(Bildquelle: https://unsplash.com/s/photos/sunny-day)

Wie jedes Jahr in der Sommerzeit geht es für viele Arbeitnehmer*innen in den wohlverdienten Jahresurlaub. Aber was für Angestellte die schönste Zeit ist, raubt Unternehmer*innen den Schlaf. Grund dafür sind die zum Teil überzogenen Forderungen von Angestellten und die Unwissenheit vieler Chef*innen, die diesen oftmals ohnmächtig gegenüberstehen.

Wie viel Urlaub dürfen/sollen Angestellte am Stück nehmen?

Wenn Mitarbeitende in Urlaub gehen, dann heißt es oft: „Ich brauche mindestens drei Wochen am Stück, sonst ist es keine Erholung.“ Aber muss der Betrieb dem zustimmen? Nein, das muss er nicht. In Deutschland hat der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz den Urlaubsanspruch für Angestellte auf 2-Wochen Urlaub am Stück begrenzt.

Dürfen Betriebe einen Urlaubsantrag ablehnen?

Betriebe können aus Sachgründen den Urlaubsantrag von Mitarbeitenden ablehnen. Der Urlaub kann z.B. abgelehnt werden, wenn in diesem Zeitraum zu viele Mitarbeiter*innen durch gleichzeitigen Urlaub ausfallen würden und der Betrieb damit erhebliche Einbußen hinnehmen müsste. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der größte Umsatz in der Feriensaison gemacht wird. In diesem Fall kann für diesen Zeitraum eine Urlaubssperre verhängt werden, damit genügend Mitarbeitende zur Verfügung stehen.
Dürfen neue Mitarbeiter*innen auch Urlaub nehmen?

Ja, aber nur begrenzt. Es dauert insgesamt 6 Monate, bis neuen Angestellten der volle Jahresurlaub zusteht. In den ersten 6 Monaten, baut sich ihr Urlaubsanspruch auf. Im ersten Monat z.B. 2,5 Tage, im zweiten Monat 5 Tage usw. Erst nach 6 Monaten Wartezeit, haben Mitarbeitende Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Erst krank, dann Urlaub oder oft krank im Urlaub?

Sicher, wer krank ist, der soll sich auskurieren und hat dann auch seinen Urlaub verdient. Es gibt aber auch Fälle, in denen es offensichtlich ist, dass sich Mitarbeitende ein paar zusätzliche Urlaubstage gönnen; Neudeutsch „leisure sickness“ oder die Freizeitkrankheit. Ganz machtlos sind Arbeitgeber*innen aber nicht. Zum einen kann eine schriftliche Krankmeldung, d.h. der Gang zum Arzt, von Mitarbeitenden verlangt werden und zum anderen können Betriebe die Rechtmäßigkeit der Krankmeldung vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen lassen.

Unbezahlter Urlaub für Mitarbeitende?

Im Gegensatz zu dem Erholungsurlaub, gibt es im deutschen Recht keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub für Mitarbeitende. Kommen Angestellte mit diesem Wunsch auf Arbeitgeber*innen zu, dann steht es Betrieben frei, diesen zu genehmigen oder abzulehnen. Ausnahmen sind hier nur bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen von Familienmitgliedern, unerwartete Notsituationen (z.B. Brand) oder bei Ausübung bestimmter Ehrenämter (z.B. freiwillige Feuerwehr) vorgesehen.
Für Betriebe ist es außerdem wichtig zu wissen, dass unbezahlter Urlaub den regulären Urlaubsanspruch verringert. Nehmen Angestellte z.B. einen Monat unbezahlter Urlaub, dann verringert sich damit der Erholungsurlaub anteilmäßig.

Was passiert mit Urlaub aus vorherigen Jahren?

Bis zum Urteil des EuGH am 06. November 2018 war es üblich, dass Urlaub, der im aktuellen Jahr nicht genommen wurde, automatisch verfällt. Diese Praxis wurde durch das Urteil gekippt. Jetzt müssen Betriebe nachweisen, dass Mitarbeitende explizit darüber informiert wurden, dass Urlaub verfällt, sofern er nicht bis Ende des Jahres oder zu einem im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkt, genommen wurde. Eine klare Regelung im Arbeitsvertrag ist daher eine wichtige Empfehlung für alle Betriebe.

Urlaub wenn es in den Betriebsablauf passt

Beim Urlaub sind Betriebe nicht komplett den Wünschen der Angestellten ausgeliefert. Arbeitgeber*innen können für Mitarbeitende auch Zwangsurlaub anweisen, sofern die Gründe in der betrieblichen Organisation, den technischen Arbeitsabläufen, der Auftragslage oder ähnlichen Umständen liegen. Wichtig ist aber: Zwangsurlaub muss früh, am besten Anfang des Jahres, angekündigt werden. Eine kurzfristige Anordnung von Zwangsurlaub ist nicht erlaubt. Und, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfen max. 3/5 des Erholungsurlaubs vom Betrieb als Zwangsurlaub verplant werden. Bei 30 Tagen sind das 18 Tage.

Fazit

Mitarbeiter*innen haben selbstverständlich Anspruch auf Erholungsurlaub. Das hilft nicht nur den Angestellten, sondern auch dem Betrieb, denn nur erholte Mitarbeitende liefern auch gute Ergebnisse. Aber nicht jedem Urlaubswunsch muss entsprochen werden, denn auch Betriebe haben einen berechtigten Anspruch darauf, dass Mitarbeitende die Arbeitsleistung erbringen, für die sie bezahlt werden.

Ein Zeiterfassungssystem wie TimePunch, hilft den Urlaubsanspruch, sowie den genommenen Urlaub und Resturlaub von Mitarbeitenden im Blick zu behalten und den Urlaub in den einzelnen Teams und Abteilungen zu planen. Außerdem können Betriebe rechtzeitig erkennen, wenn sich Resturlaub anhäuft oder Mitarbeitende oft die Freizeitkrankheit haben.

TimePunch ist einer der führenden Anbieter für Zeiterfassungs-Systeme und von trusted.de als beste Zeiterfassung für Enterprises 2022 gekürt.

Kontakt
TimePunch KG
Gerhard Stephan
Bauhofstr. 34
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Kurzurlaub in Thailand bei Kittys Thai Massage Stuttgart

Kurzurlaub in Thailand – mit Kittys Thai Massage in Stuttgart echtes Urlaubsfeeling wecken!

Kurzurlaub in Thailand bei Kittys Thai Massage Stuttgart

KURZURLAUB IN THAILAND MIT KITTYS THAI MASSAGE IN STUTTGART

„Erholung tut Leib und Seele wohl“. Dieses deutsche Sprichwort bringt das auf den Punkt, was jede Person, die dem körperlichen Wohlsein die nötige Aufmerksamkeit schenkt, denkt. In der ganzheitlichen Betrachtung von Körper, Geist und Seele rückt somit das innere Gleichgewicht in den Mittelpunkt, welches auf verschiedene Art und Weise gewonnen oder zurückgewonnen werden kann. Urlaub ist eine Möglichkeit. Eine weitere bietet sich bei der KITTYS THAI MASSAGE STUTTGART (https://www.kittys-thaimassage.de/), die Ihnen die fernöstliche Exotik von Thailand hier in Deutschland näher bringen möchte. Seien auch Sie herzlich dazu eingeladen, mit einer Massage in Stuttgart, die pure Wellness Erfahrung zu machen. Was ist eine Thaimassage?

Die Thaimassage Stuttgart, ein Erlebnis und Geschenk der besonderen Art

Die Thaimassage Stuttgart belebt Körper, Geist und Seele. Das ideale Geschenk für jedweden Anlass entführt Sie auf einen Kurzurlaub nach Thailand und hat gleich mehrere Vorteile zu bieten. Die KITTYS THAI MASSAGE STUTTGART erfreut sich zunehmender Beliebtheit und ist direkt Vorort buchbar. Die Möglichkeit online zu buchen, besteht ebenfalls und lässt den Beschenkten in die wundervolle Erfahrungswelt der Massage eintauchen. Hierzu sei erwähnt, dass es sich bei der Thaimassage (https://www.kittys-thaimassage.de/kurzurlaub-in-thailand-mit-kittys-thai-massage-in-stuttgart/) um eine der traditionell ältesten Massagetechniken handelt, die ihren guten Ruf weit über die Landesgrenzen Thailands hinausgetragen hat. Es ist somit immer ein Erlebnis, das sogenannte „Massieren nach uraltem Muster“ kennenlernen zu dürfen. Thailändisch wird dieser ins deutsch entlehnte Begriff Nuat Phaen Boran genannt.

Yoga und Akupressur: Das Geheimnis der Yogamassage

Die zu den immateriellen Kulturgütern der Welt zählende Yoga-Thai-Massage pflegt ihren Ursprung in den geheimen Praktiken der buddhistischen Meditation, des hinduistischen Lebensprinzips sowie thailändischer Wurzeln. Zunächst von asketisch lebenden Mönchen praktiziert, hat sich die hervorragende Massage stetig weiterentwickelt und verknüpft verschiedene Körperanwendungen miteinander. Hauptbestandteile der „uralten heilsamen Berührung“ sind die aus dem Ayurveda bekannten Verknüpfungen von Energielinien, den Nadis, und deren Revitalisierung durch Akupressur-Techniken. Gleichzeitig wird mithilfe einfließender Yogaelemente eine Dehnung von Bändern, Sehnen und Muskeln erreicht, was sich primär auf die Beweglichkeit der Probanden auswirkt. In diesem Zusammenhang verbindet die Kitty´s Thaimassage (https://thai-massage.de/massagen/Kittys-Thai-Massage-Stuttgart) in Stuttgart körperbezogene Aktivitäten mit heilsamen Berührungen und der tiefenentspannenden Wirkung von ätherischem Anreiz, Atmosphäre und Wohlklang. Damit wirkt sich die Massage positiv auf Seele und Psyche aus. Gerne auch zu zweit – bei einer Paarmassage. Genießen Sie eine Thaimassage wie in Thailand, aber in Stuttgart.

Kitty´s Thai Massage in Stuttgart – eine Wohltat für Körper, Geist und Seele

Die ganzheitliche körperliche Anwendung der Thai Massage Stuttgart (https://www.facebook.com/kittys.thaimassage/) berührt Körper, Geist und Seele. Primär Personen, die über verschiedene körperliche und gesundheitsbezogene Beschwerden leiden, sollten sich über den Kurzurlaub in Thailand Gedanken machen. Während die Druckpunktmassage die Blutzirkulation der Probanden anregt, wirken sich die verschiedenen Yogapositionen Fisch, Brücke oder Pflug positiv auf die Knochen- und Sehnenstruktur aus. Personen mit Gicht und anderen Gelenkleiden werden sich hier besonders angesprochen fühlen. Des Weiteren können mit der Thai Massage Stuttgart (https://www.kittys-thaimassage.de/paarmassage/) Krankheitsbilder wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Durchfall minimiert werden. Die Behandlung von Schlafstörungen ist ebenfalls mit der Thai-Yoga-Massage möglich. Hier sollte jedoch regelmäßig und aktiv der Körper sowie Geist geschult werden. Bei entspannender Hintergrundmusik ist die Massage in Stuttgart (https://www.kittys-thaimassage.de/oelmassage/) eine Wellness Erfahrung zum online buchen (https://www.kittys-thaimassage.de/onlineshop-2/#regdl=kategorien), die jeder Person einfach guttut.

Kitty´s Thai Massage Stuttgart: Traditionelle Thai Massagen für Sie, Ihn und Partner in Stuttgart.

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Kitty´s Thai Massage
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Mit Sicherheit auf Reisen: CARMAO gibt Security-Tipps für digitales Arbeiten im Urlaub

Checkliste für die IT-Sicherheit vor, während und nach einer Urlaubsreise

Mit Sicherheit auf Reisen: CARMAO gibt Security-Tipps für digitales Arbeiten im Urlaub

Mit Sicherheit auf Reisen: CARMAO gibt Security-Tipps für digitales Arbeiten im Urlaub

Limburg a.d. Lahn, 05. August 2021 – Beim Verreisen gehört IT-Sicherheit mit ins Gepäck. Die CARMAO GmbH (www.carmao.de), Spezialist für Unternehmensresilienz, empfiehlt verschiedene Maßnahmen, die das sichere Arbeiten im Urlaub unterstützen. Diese folgen unter anderem den Empfehlungen des „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) und sollten vor, während und nach der Reise getroffen werden.

Ulrich Heun, Geschäftsführer der CARMAO GmbH, erklärt: „Bei vielen Urlaubern reist auch immer ein Stück weit die Arbeit mit. Oftmals werden z.B. E-Mails im Hotel gecheckt oder Online-Meetings am Strand abgehalten. Für das sichere Arbeiten auf Reisen gilt es, Datenverlust und Datenklau vorzubeugen. Eine große Bedrohung sind neben dem Diebstahl oder Verlust von Geräten beispielsweise ungeschützte WLAN-Netzwerke. Sie bieten Cyber-Kriminellen ein willkommenes Einfallstor. Aber auch das Online-Banking beispielsweise ist mit hohen Risiken verbunden.“

Vor der Reise Systeme aktualisieren und Sicherheitsfunktionen aktivieren
Es sind bereits im Vorfeld eines Urlaubs einige Vorkehrungen zu treffen. Ratsam ist es z.B., alle sensiblen Daten auf externen Speichermedien oder in der Cloud zu speichern. Für die Zeit der Abwesenheit sollte das heimische WLAN abgeschaltet und bei Smart-Home-Lösungen der Abwesenheitsmodus aktiviert werden. Generell sollten nur dringend benötigte Arbeitsgeräte mit auf Reisen genommen werden, deren Sicherheitsfunktionen zudem zuvor aktualisiert und aktiviert worden sind. Alle installierten Apps sollten dem neusten Stand entsprechen sowie eine Passwortabfrage für jede Anwendung eingerichtet werden.

Während der Reise öffentliches WLAN und Online-Banking vermeiden
Cyber-Kriminelle haben keinen Urlaub und nutzen die Auszeit von Reisenden gerne für ihre Angriffe und Social-Engineering-Attacken. Sensible Daten über ein öffentliches WLAN zu versenden birgt besonders große Gefahren. Ulrich Heun sagt: „Hier gilt es, die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters vorher zu prüfen. Auch sollten das WLAN sowie andere drahtlose Schnittstellen wie Bluetooth und NFC nur bei Gebrauch aktiviert werden. Besonders kritische Logins sollten ausschließlich über ein Virtual Private Network vorgenommen werden. Eine VPN-Verbindung verschlüsselt den Internetverkehr in Echtzeit und verschleiert die Online-Identität des Users. Außerdem raten wir, keine unnötigen Transaktionen per Online-Shopping und Online-Banking vorzunehmen. Eventuell empfiehlt es sich hier, mit der Bank ein Limit für tägliche Geldbewegungen beim Online-Banking zu vereinbaren.“

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls eines Endgerätes kann durch Nutzung von Ortungs-, Fernsperr- oder Löschdiensten einem Missbrauch des Gerätes bzw. der darauf befindlichen Daten vorgebeugt werden. Externe Speichermedien stellen ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar. Bei ihnen ist daher darauf zu achten, sie nach Möglichkeit nur schreibgeschützt zu verwenden.

Nach der Reise Mails sorgsam sichten und erst jetzt Urlaubsfotos teilen
Auf die Präsentation von Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram sollte zunächst verzichtet werden. „Das Teilen von Urlaubsbildern, Flugtickets, Reiseplänen und anderen privaten Informationen erhöht das Risiko, Einbruchsopfer zu werden. Reisende sollten sich stattdessen in Geduld üben und Urlaubsimpressionen erst bei ihrer Rückkehr posten“, erklärt Ulrich Heun.

Wieder zuhause angekommen, gilt es weiter, Vorsicht walten zu lassen. Wurden während der Reise keine E-Mails abgerufen, kann das E-Mail-Postfach gut gefüllt sein. Ulrich Heun rät: „Es empfiehlt sich, allen E-Mails die nötige Aufmerksamkeit zu widmen, um nicht auf gefälschte Mahnungen und andere Betrugsversuche hereinzufallen.

IT-Security-Checkliste für Reisen:

In der Vorbereitung auf den Urlaub:
– Absicherung sensibler Daten auf externen Speichermedien oder in der Cloud
– Nur dringend benötigte Arbeitsgeräte mit auf die Reise nehmen
– Passwortabfrage auf jedem Gerät und bei jeder Anwendung einrichten
– Installierte Apps auf den neusten Stand halten
– Bei Smart-Home-Lösungen den Abwesenheitsmodus aktivieren
– Das heimische WLAN für die Zeit der Abwesenheit abschalten

Im und nach dem Urlaub:
– Keine sensiblen Daten über ein öffentliches WLAN versenden
– Drahtlose Schnittstellen (NFC, Bluetooth und WLAN) nur bei Gebrauch aktivieren
– Kritische Logins ausschließlich über VPN vornehmen
– Offenes WLAN nur von vertrauenswürdigen Anbietern nutzen
– Externe Speichermedien möglichst nur schreibgeschützt verwenden
– Keine unnötigen Transaktionen per Online-Shopping und Online-Banking
– Bei Verlust oder Diebstahl eines Gerätes Ortungs-, Fernsperr- oder Löschdienste nutzen
– Urlaubsbilder in sozialen Netzwerken erst bei der Rückkehr posten
– Eventuelle E-Mail-Flut im virtuellen Postkasten sorgsam abarbeiten

Die 2003 gegründete CARMAO GmbH mit Hauptsitz in Limburg a. d. Lahn bietet Beratung, Projektdurchführungen, Dienstleistungen und Seminare an. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Unternehmensresilienz bzw. organisationale Resilienz nach ISO 22316, Informationssicherheit, Risikomanagement, Business Continuity Management (BCM), Datenschutz und Compliance, Sicherheit im Datacenter u. v. m. Der Leistungsumfang erstreckt sich von der Business-Analyse und Marktforschung über die Lösungsentwicklung und -implementierung bis zum Kompetenztransfer durch die Schulungsangebote „CARMAO Qualifications“.

CARMAO befähigt Unternehmen unter anderem dazu, eine organisationale Widerstandsfähigkeit aufzubauen und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung sicher und flexibel zu nutzen. Zum Kundenstamm gehören öffentliche Verwaltungen, Konzerne, kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen. www.carmao.de

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