Nettolohn auf Achterbahnfahrt

ARAG Experten über Änderungen bei der Gehaltsabrechnung 2025

Nettolohn auf Achterbahnfahrt

Der Jahreswechsel hat einige Änderungen auf dem Gehaltszettel mit sich gebracht. Das wirft die Frage auf, was eigentlich alles auf eine Abrechnung gehört und warum es zu solchen Schwankungen beim Nettogehalt kommt. Eine Erklärung für das scheinbare Durcheinander liefert ein Blick auf steuerliche Anpassungen, steigende Sozialabgaben und kommende Entlastungen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Geduld mit dem Lohnzettel
Zwar wurde 2024 der steuerliche Freibetrag erhöht und ein Ausgleich der kalten Progression vorgenommen, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es noch bis Ende März dauern kann, bis alle geplanten steuerlichen Entlastungen auf dem Lohnzettel sichtbar sein werden. Steuern, die in den vorangegangenen Monaten zu viel abgezogen wurden, werden dann aber erstattet.

Doch was verbirgt sich hinter der Erhöhung und dem Ausgleich?
Der steuerliche Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, stieg Ende letzten Jahres um 180 auf 11.784 Euro. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2024. Diese Änderung sorgte bei den meisten Arbeitnehmern im Dezember für ein höheres Nettogehalt.

Zudem stimmten Bundestag und Bundesrat kurz vor den Feiertagen im vergangenen Jahr einer Reform zur Bekämpfung der sogenannten „kalten Progression“ zu. Dieses Phänomen tritt auf, wenn Lohnerhöhungen durch Inflation ausgeglichen werden, aber aufgrund des progressiven Steuertarifs dennoch höhere Steuern fällig werden. Die Reform sieht vor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch die Eckwerte des Steuertarifs angehoben werden. So rutschen Arbeitnehmer, die durch die Lohnerhöhung nun etwas mehr verdienen, nicht direkt in eine höhere Steuerklasse.

Wermutstropfen Sozialabgaben
Obwohl also der Grundfreibetrag laut ARAG Experten ab Januar 2025 noch einmal stieg – bei Verheirateten sind 24.192 Euro, bei Ledigen 12.096 Euro befreit -, drückten höhere Sozialabgaben das Nettogehalt bei vielen Beschäftigten. So liegt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung zwar weiterhin bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts, aber die ARAG Experten erinnern daran, dass viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht haben. Arbeitnehmer mussten im Schnitt eine Erhöhung von 1,7 auf 2,5 Prozent hinnehmen.

Doch nicht nur die Krankenversicherung zieht mehr vom Gehalt ab: Auch die Pflegeversicherung hat sich verteuert. Der Beitragssatz wurde für Beitragspflichtige mit einem Kind um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet. Für kinderlose Arbeitnehmer wurde der Satz auf 4,2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf das Nettogehalt. Vor allem Arbeitnehmer mit höheren Bruttolöhnen sind laut ARAG Experten betroffen. Denn sie müssen gleichzeitig auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung höhere Beiträge leisten, da die Beitragsbemessungsgrenzen dort ebenfalls angestiegen sind.

Was gehört eigentlich auf die Gehaltsabrechnung?
Neben den Steuerfreibeträgen und den Abzügen für Sozialversicherungen enthält die Lohnabrechnung laut ARAG Experten nicht nur die Höhe von Brutto- und Nettogehalt, sondern auch alle relevanten Informationen, die für die korrekte Berechnung der Entgelte erforderlich sind. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Arbeitgebers sowie persönliche Daten, wie z. B. Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer.

Zudem sind Abrechnungszeitraum, Lohnsteuerklasse sowie etwaige Kinderfreibeträge (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/kindergeldantrag/) aufgeführt. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Abzüge, wie etwa Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, muss ebenso enthalten sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt werden muss.

Übrigens: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen auch als elektronisches Dokument zum Abruf in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach einstellen. Eine Abrechnung in Papierform ist nicht nötig (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 48/24).

Weitere interessante Informationen unter:
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Ab in den Dauerurlaub

ARAG Experten informieren über den Ruhestand im Ausland

Ab in den Dauerurlaub

Energie, Miete, Lebensmittel – während die Preise in Deutschland in den letzten Monaten drastisch gestiegen und für viele kaum mehr zu stemmen sind, locken manch andere Länder mit deutlich günstigeren Lebenshaltungskosten. Nicht nur für Rentner ein lohnenswerter Schritt. Auch immer mehr Arbeitnehmer packen ihre Koffer und verbringen zumindest einen Teil ihres Arbeitslebens im Ausland. Rentenansprüche erwerben sie dort trotzdem. ARAG Experten verraten, was Rentner in beiden Fällen wissen sollten.

Rentner haben die Wahl!
Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Die Deutsche Rentenversicherung überweist bereits heute laut eigenen Angaben 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder. Wer als Rentner nicht länger als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands verweilt, erhält seine Rente schon immer in voller Höhe auf ein Konto seiner Wahl. Mögliche Abzüge drohen nur, wenn die Rente auf einem ausländischen Konto landet, denn Kursverluste und Bankspesen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung nicht. Doch auch wer seinen Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands hat, also dauerhaft im Ausland lebt, erhält seine Rente laut ARAG Experten in voller Höhe. Voraussetzung ist nur, dass der gewählte Altersruhesitz innerhalb der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz liegt oder es sich um ein Land handelt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Deutschland hat aktuell mit 20 nicht EU-Staaten (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Sozialversicherungsabkommen/sozialversicherungsabkommen_detailseite.html?nn=007c49c5-f160-47a1-a105-a7f0b4dd35c0) zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln den Erwerb von Rentenansprüchen und das Zahlen von Renten in das jeweilige Land.

Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfähigkeit?
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Ist der Betroffene voll erwerbsgemindert, steht ihm die Rente auch im Ausland zu. Anders, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilzeitarbeit erlauben, der Arbeitsmarkt in Deutschland dies aber nicht hergibt. Die dann bewilligte volle Erwerbsminderungsrente wird nach Information der ARAG Experten nur weitergezahlt, wenn der Betroffene in einen Mitgliedsstaat der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in Staaten, in denen eine entsprechende bilaterale Regelung mit Deutschland besteht, auswandert. Wer woanders lebt, kommt dagegen oftmals nicht mehr in den Genuss der vollen Erwerbsminderungsrente.

Rente aus dem Ausland in Deutschland genießen
Die Beiträge zur Rentenversicherung sind grundsätzlich in dem Land zu bezahlen, in dem auch das Einkommen bezogen wird. Wer im Ausland arbeitet, erwirbt somit in der Regel auch Rentenansprüche im Ausland – und in dem dort vorherrschenden Sozialversicherungs- oder Rentensystem. Wer später nach Deutschland zurückkehrt und hier auch sein ausländisches Altersruhegeld beziehen möchte, kann das in aller Regel tun. Dies gilt allerdings nur für im Ausland gezahlte Rentenbeiträge in Mitgliedsstaaten der EU und in den sogenannten Abkommensstaaten, mit denen entsprechende Verträge bestehen. Welche Leistungen ein Arbeitnehmer letztendlich für seine im Ausland bezahlten Rentenbeiträge erhält, hängt von den Regelungen des jeweiligen Staates ab. Grundsätzlich müssen sich Rentner immer an den Träger wenden, an den sie die betreffenden Rentenbeiträge gezahlt haben. Wer aber in Deutschland wohnt, kann die Auslandsrente nach Auskunft der ARAG Experten auch über die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Die Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/DE/Ueber-Uns/Verbindungsstellen-Nordbayern/verbindungsstellen-nby_node.html) hilft weiter, wenn es um ausländische Renten in Deutschland geht.

Auch im Ausland gilt die Steuerpflicht
Egal, ob Ruheständler ihre Rente im Inland oder im Ausland beziehen – sie sind steuerpflichtig. Ob die Steuern dabei in Deutschland oder am ausländischen Ruhesitz zu zahlen sind, hängt laut ARAG Experten zunächst vom Wohnsitz ab: Rentner, die nur vorübergehend ins Ausland ziehen oder die neben ihrem Auslandswohnsitz ihren deutschen Wohnsitz behalten, sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen ihre Steuererklärung beim zuständigen deutschen Finanzamt abgeben. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist dagegen in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig. Wo in diesem Fall die Steuern zu zahlen sind, wird durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die Deutschland mit vielen Staaten geschlossen hat. Ein Nachteil für Rentner, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind: Sie kommen nicht in den Genuss des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 10.908 Euro pro Person, denn der gilt nur für Steuerzahler, die hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig sind. Auch die Vorteile des Ehegattensplittings gibt es für beschränkt Steuerpflichtige nicht. Wer allerdings mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann den Antrag stellen, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben – und so auch weiterhin in den Genuss von Grundfreibetrag und Ehegattensplitting kommen. Der Antrag ist beim Finanzamt Neubrandenburg (https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/) einzureichen, das für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig ist.

Richtig vorbereitet ins Ausland
Die ARAG Experten raten Auswanderern zu einigen Vorbereitungen. Neben der Deutschen Rentenversicherung sollten Rentner auch ihre deutsche Krankenversicherung über den Schritt ins Ausland informieren, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung auch dort gewährleistet bleibt. Zudem sollten sie wichtige Dokumente, wie beispielsweise Geburts- oder Heiratsurkunde, in die jeweilige Landessprache übersetzen und beglaubigen lassen. Falls es ins nicht-europäische Ausland geht, könnte es sein, dass ein internationaler Führerschein nötig wird. Der kann laut ARAG Experten in der Regel bei Führerscheinstellen, Fahrerlaubnisbehörden oder Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt werden. Ein letzter Blick sollte den diversen Versicherungspolicen gelten. Nicht immer sind Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherungen auch im Ausland gültig. Falls doch, muss den Versicherern die neue Wohnadresse im Ausland mitgeteilt werden. Verträge oder Abonnements, die nicht mitgenommen werden können, wie z. B. mit dem Energie-Versorgungsunternehmen oder dem Fitness-Club, sollten rechtzeitig gekündigt werden, um unnötige Zahlungen zu vermeiden. Wenn dann noch ein Nachsendeantrag bei der Post gestellt ist, kann der neue Lebensabschnitt im Ausland beginnen.

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Ist Dubai sicher ? – Immobilien-welt.ae

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Wir von https://www.immobilien-welt.ae/ beschäftigen uns heute mit der Frage: Ist Dubai sicher ?

In der Stadt gibt es viele herausragende Hotspots und einzigartige Viertel.

Die Schönheit der Jumeirah Beach Residence: Stellen Sie sich vor, Sie wachen mit einem Blick auf dicke Palmen und den atemberaubenden Jumeirah-Strand auf. Eine Villa in The Palm, dem achten Weltwunder, bietet all dies und noch mehr. Eine 6500 Quadratmeter große Villa würde etwa 20 Millionen AED kosten.

Leben auf der Überholspur in Dubai Sports City: Dubai Sports City und Jumeirah Village Circle sind ebenfalls großartige Gegenden mit zahlreichen Einrichtungen. Von Einkaufskomplexen bis hin zu Bildungseinrichtungen sind alle Annehmlichkeiten in unmittelbarer Nähe zu diesen Vierteln zu finden, was sie zu idealen Wohnorten macht.

Der ästhetisch ansprechende Dubai Design District: Ein weiteres fantastisches Viertel in Dubai ist der Dubai Design District. Dieses Viertel ist bekannt für Kunst, Mode und alle Arten von kreativem Ausdruck. Es ist ein idealer Ort für alle kreativen Menschen, die an einem Ort leben möchten, der von kreativer Energie umgeben ist.

Die gastronomischen Köstlichkeiten des Jumeirah Lake Tower: Feinschmecker können sich für die Stadtteile Jumeirah Lake Towers oder JLT entscheiden. Das Gebiet, das auf den ersten Blick wie eine Ansammlung von Wohn- und Geschäftskomplexen wirkt, beherbergt einige der einzigartigsten Lokale der Stadt.
Dubai erzielt eine bessere Kapitalrendite als die meisten Metro-Städte der Welt

Dubai ist einer der begehrtesten Orte, um in Immobilien zu investieren. Aufgrund des Vorhandenseins futuristischer Einrichtungen und Annehmlichkeiten sowie der fehlenden Grundsteuer hat sich Dubai zu einer Hochburg für Immobilieninvestitionen entwickelt. Hinzu kommt, dass die Mietrenditen für Immobilien zu den höchsten der Welt gehören. Während Hongkong, London und Singapur eine Mietrendite von etwa 3 % bieten, steigt dieser Satz in Dubai auf bis zu 10 %, was die Stadt für Investoren umso attraktiver macht.
In Dubai gibt es so viele völlig unterschiedliche Hotels – von schäbig bis lächerlich groß und opulent. Vielleicht weil Dubai ein Reiseziel ist, das seinen Ruf auf Luxus aufgebaut hat, ist die Sternebewertung am oberen Ende der Skala ziemlich anspruchsvoll. Die Zimmer sind immer groß und gut ausgestattet, und die Einrichtungen sind in der Regel durchweg gut – wenn Sie im Atlantis oder in einem der Hotels der Jumeirah-Gruppe oder von Address buchen, können Sie sicher sein, dass Sie nicht in einem Abstellraum mit Blick auf den Parkplatz festsitzen – aber nur die Hotels, die in den letzten fünf Jahren eröffnet wurden, haben das moderne Innendesign wirklich im Griff. Viele bieten auch einen erstaunlichen Mehrwert, sei es in Form von Wasserparks, Kamelreiten oder Riesenaquarien. Wir haben uns ausführlich mit Hotels der Drei- und Vier-Sterne-Kategorie befasst, da hier die größten Qualitätsunterschiede zu finden sind – einige sind fast so gut wie fünf Sterne, bei anderen würde man sich wundern, wenn sie an zwei Sternen vorbeikommen. Boutique-Hotels gibt es eigentlich nicht, abgesehen von ein paar versteckten Juwelen – die Behörden, die glauben, dass groß schön ist, sind berüchtigt für ihre Launenhaftigkeit bei der Lizenzvergabe. Wir haben versucht, uns auf Hotels zu konzentrieren, die einen soliden Ruf haben, und wir haben versucht, dieses etwas sperrige und problematische Thema in Bewertungen und Ranglisten zusammenzufassen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Wahl schnell zu kristallisieren. Wir konzentrieren uns auf die spezifischen Variablen, die ein Hotel von einem anderen unterscheiden: Lage, Größe, Zimmerqualität, Dienstleistungen, Annehmlichkeiten und Kosten.

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WEBINAR: Immobilien im Privatvermögen

Die vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft

WEBINAR: Immobilien im Privatvermögen

Rechtsanwältin und Steuerberaterin Mona-Larissa Staud

– Besitzen Sie Immobilien?
– Wollen Sie Immobilien kaufen?
– Haben Sie Einkünfte aus Immobilien-Vermietungen?
– Erben Sie eine Immobilie?
– Planen Sie Immobilien zu vererben? Achtung Erbschaftsteuer!
– Oder wollen Sie Ihre Immobilie verschenken?
– Und welche Vorteile bietet eine „Immobiliengesellschaft“?

Wenn Sie diese Fragen ansprechen, laden wir Sie herzlich zu unserem kostenfreien WEBINAR – am 06. April 2022 um 17.00 Uhr – mit Rechtsanwältin und Steuerberaterin Mona-Larissa Staud (https://www.sk-berater.com/ueber-uns/partner-berater/#c273) ein.

Sie erläutert im Webinar auch das Thema „Immobiliengesellschaft“ und wie Familien damit für künftige Generationen vorsorgen können.

Begleitet wird das Webinar von einer individuellen Fragerunde. Sie haben die Gelegenheit, konkret Ihre Fragen, an Rechtsanwältin und Steuerberaterin Mona-Larissa Staud (https://www.sk-berater.com/ueber-uns/partner-berater/#c273) zu stellen.

– Agenda –

1. Gründe für die Immobiliengesellschaft

2. Zivilrecht
– Rechtsformwahl – vermögensverwaltende Personengesellschaft
– GbR, KG
– Gesellschaftsvertrag
– Grundbuch

3. Steuerrecht
– Steuersubjekt
– Steuerobjekt
– Errichtung und Einbringung
– Vermietungseinkünfte
– Kauf und Verkauf Immobilien
– Kauf und Verkauf Gesellschaftsanteile
– Schenkung, Erbfall
– Abgrenzungsfragen

Melden Sie sich hier an:
Anmeldung zum WEBINAR am 06. April 2022 um 17.00 Uhr (https://www.sk-berater.com/extras/webinare/anmeldung-webinare)

Wir freuen uns auf Sie!

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SK berät Mandanten an den Standorten Frankfurt am Main, Dresden und Köln. Dazu zählen mittelständische Unternehmen, seien diese national oder international tätig, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Start-Ups sowie Privatpersonen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind das Gemeinnützigkeitsrecht (die Beratung von gemeinnützigen Organisationen sowie Stiftungen aller Art), das internationale Steuerrecht (einschließlich der Wegzugsbesteuerung), die Immobilienbesteuerung, die Unternehmensnachfolge sowie das Erbschaftsteuerrecht.

SK ist Mitglied der internationalen Leading Edge Alliance (LEA). Dadurch bestehen weltweit ausgezeichnete Kontakte in alle Industrienationen und die Mandanten werden auch international umfassend betreut. Das mehrsprachige SK Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und qualifizierten Mitarbeitern ist fachübergreifend tätig, um die besten steuerlichen Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen.

Das hervorragend ausgebildete SK Team berät mit Leidenschaft. Durch intensive Fort- und Weiterbildungen hat es immer die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie neue steuerliche Entwicklungen im Blick. Bei SK berät stets ein persönlicher Ansprechpartner, der die Mandanten und ihre individuellen wirtschaftlichen Bedürfnisse und Ziele genau kennt.

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„Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“

WEBINAR – Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUER

"Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts"

Sebastian Schubert – Steuerberater

Wir laden Sie herzlich ein zum Webinar:

„Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUER“

Das kostenfreie Webinar findet am 15. März 2022 um 17.00 Uhr statt.

Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG verbessern. Dazu wurde mit dem KöMoG insbesondere eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer eingeführt. Doch in dem Gesetzespaket sind auch noch weitere Änderungen im Bereich der Besteuerung von Gesellschaften enthalten.

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (KöMoG) wird Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Durch Ausübung der Option soll die Personenhandelsgesellschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft ebenso wie eine Kapitalgesellschaft nur mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert werden.

Steuerberater Sebastian Schubert geht in diesem Webinar auf die wichtigsten Fragen ein, die das neue Gesetz und die damit verbundene Option für Personengesellschaften (PartG, OHG, KG, GmbH & Co. KG) mit sich bringen:

– Welche Vorteile bringt es?
– Welche Nachteile können sich ergeben?
– Was sind die Herausforderungen bei der Umsetzung?
– Was muss bei der steuerrechtlichen Umwandlung beachtet werden?
– Welche Fallstricke sollte man bei der Wahl des Optionsmodells im Auge behalten?
– Zivilrechtliche Problematik: Was passiert mit dem Gesellschaftergehalt? Muss der Gesellschaftervertrag angepasst werden?
– Welche Problematiken dürfen bei der Schenkungsteuer nicht außer Acht gelassen werden?

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