Beim Jobwechsel an Betriebsrente denken

R+V-Infocenter: bAV möglichst früh mit neuem Arbeitgeber klären

Beim Jobwechsel an Betriebsrente denken

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 19. November 2024. Drei von vier Beschäftigten haben schon mindestens einmal den Arbeitgeber gewechselt. Ein solcher Jobwechsel bringt einigen Organisationsaufwand mit sich. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, dabei auch die Betriebsrente im Blick zu behalten. Denn es gibt einige Punkte zu beachten, damit die Mitnahme zum neuen Arbeitgeber funktioniert.

Viele Unternehmen bieten eine betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, an. Sie ergänzt die gesetzliche Rente der Beschäftigten. Welche Art der Betriebsrente angeboten wird, entscheidet das Unternehmen – und auch der Vertrag wird über den Arbeitgeber geschlossen. „Wer einen Jobwechsel plant, sollte das Thema unbedingt möglichst früh mit dem neuen Arbeitgeber klären“, rät Rüdiger Bach, Bereichsvorstand bAV bei der R+V Versicherung.

Neue Verträge gründlich prüfen
Grundsätzlich gilt: Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Vertrag weiterführen. „Allerdings ist er dazu nicht verpflichtet, und es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein“, sagt Bach. Alternativ zur Weiterführung des bestehenden Vertrages kann das neue Unternehmen das bereits aufgebaute Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen. Die betriebliche Altersversorgung wird dann bei einem anderen Anbieter fortgeführt. Damit sind meist ein neuer Vertrag und geänderte Konditionen verbunden. „Hier lohnt es sich, das Angebot genau zu prüfen und ausreichend Zeit für Gespräche einzuplanen“, erläutert R+V-Experte Bach. „Ansonsten kann es passieren, dass man schlechter dasteht als mit dem bisherigen Vertrag – zum Beispiel, falls noch einmal Kosten für den Vertragsabschluss anfallen.“

Doch was passiert, wenn der neue Arbeitgeber den Vertrag nicht weiterführt oder das neue Angebot unattraktiv ist? „Der bestehende Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung muss nicht gekündigt werden“, betont R+V-Experte Bach. Die Betroffenen können ihn entweder ruhen lassen oder ihn privat weiterführen. „Der gesetzlich oder vertraglich erworbene Anspruch auf Leistung verfällt nicht, die angesparten Beiträge bleiben in jedem Fall erhalten.“ Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beschäftigte weiter in den Vertrag einzahlt oder nicht.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben ehemalige Beschäftigte das Recht zu erfahren, wie hoch ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind.
– Die Übertragung eines Vertrages muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses beantragt werden. Der Wunsch nach einer Übertragung sollte rechtzeitig mit dem neuen und dem alten Arbeitgeber besprochen werden, damit alle notwendigen Unterlagen fristgerecht vorliegen.
– Ob Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer Pensionskasse, Direktversicherung oder einem Pensionsfonds: Wer sie erworben hat, besitzt einen Rechtsanspruch darauf, dass das Versorgungskapital bei einem Arbeitsplatzwechsel übertragen wird.
– Auskunft über die Modelle zur betrieblichen Altersversorgung und die Möglichkeiten einer Übertragung erteilen Vorgesetzte, die Personalabteilung oder der Betriebsrat.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Neue Haarfarbe: Vorher auf Allergien testen

R+V-Infocenter: 48 Stunden vor dem Färben einen Hauttest machen

Neue Haarfarbe: Vorher auf Allergien testen

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Wiesbaden, 26. September 2024. Ob blond, braun, schwarz oder bunt: Die Haarfarbe lässt sich leicht verändern. Doch fast alle Produkte enthalten Stoffe, die Allergien oder Hautreizungen auslösen können. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb vor allem empfindlichen Menschen, die Verträglichkeit vorher zu testen.

Wer seine Haare farblich verändern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Eine Tönung legt sich um die äußere Haarschicht und wäscht sich in der Regel nach ein paar Haarwäschen wieder heraus. Anders bei Färbemitteln: Sie decken die Naturfarbe für eine längere Zeit ab. Grundsätzlich kann es bei beiden Wegen zu Hautreaktionen kommen.

Allergische Reaktionen erst nach mehreren Anwendungen
Ob jemand die Inhaltsstoffe von künstlichen Haarfarben verträgt, zeigt sich erst mit der Anwendung. Allerdings reagiert die Haut nicht immer sofort. „Es kann Stunden oder Tage dauern, bis sich eine Überempfindlichkeit bemerkbar macht“, sagt Friederike Kaiser, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung. Oft treten die allergischen Reaktionen auch nicht beim ersten Kontakt mit einer Farbe auf, sondern nach zwei oder mehr Anwendungen.

Dabei können dann neben der Kopfhaut auch der Hals und der Nacken betroffen sein. Zu den Symptomen gehören Rötungen, Brennen, Juckreiz, Schwellungen oder Hautausschlag – teilweise mit starken Schmerzen verbunden. Auch ein allergischer Schock während der Behandlung ist möglich. „Die Farbe sollte bei den ersten Anzeichen sofort wieder ausgewaschen werden“, rät Friederike Kaiser. Vor allem Menschen mit einer empfindlichen Kopfhaut oder einer Neigung zu Allergien rät sie, 48 Stunden vor dem Färben oder Tönen einen Hauttest zu machen. Manche Friseursalons bieten einen solchen Test an. R+V-Expertin Kaiser rät jedoch, dafür besser eine hautärztliche Praxis aufzusuchen. Diese kann einen Allergiepass ausstellen. „So können Friseurinnen und Friseure die unverträglichen Stoffe mit ihren Produkten abgleichen.“ Auch wer seine Haare zu Hause behandelt, kann sich dadurch absichern und ein geeignetes Produkt wählen. Von einem Selbsttest zu Hause rät die Ärztin hingegen ab: „Der kann die Haut zusätzlich reizen.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Vorsicht bei färbenden Haarsprays oder Ansatzsprays: Sie müssen mit einigen Zentimetern Abstand auf die Haare gesprüht werden. Dadurch gelangen potenziell bedenkliche Stoffe schnell auch auf das Gesicht oder in die Atemwege.
– Naturfärbemittel sind in der Regel verträglich. Allerdings können vor allem Hennafarben gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe haben. Daher ist es auch bei Naturfarben immer ratsam, die Bestandteile des Produkts zu prüfen oder sich im Friseursalon danach zu erkundigen.
– Werden Friseurinnen oder Friseure auf Allergien hingewiesen, müssen sie über das verwendete Produkt aufklären. Tun sie dies nicht und das Färbemittel verursacht eine allergische Reaktion, sind sie schadensersatz- und schmerzensgeldpflichtig.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Sind Wertsachen im Bankschließfach versichert?

R+V-Infocenter: Versicherungsschutz vorher prüfen

Sind Wertsachen im Bankschließfach versichert?

Wiesbaden, 21. Februar 2024. Münzen, Schmuck oder wichtige Dokumente: Aus Angst vor Einbruch deponieren viele Menschen ihre Wertsachen in Bankschließfächern. Doch wer bezahlt den Schaden, wenn die Bank selbst ausgeraubt wird? Das R+V-Infocenter rät, den Versicherungsschutz zu prüfen.

Vor Diebstahl und Einbruch hat jeder vierte Deutsche große Angst, das zeigt eine repräsentativen R+V-Studie. Mit gutem Grund: 2022 kam es durchschnittlich 180mal pro Tag zu einem Einbruch – binnen Jahresfrist ist die Zahl der Einbrüche laut BKA um mehr als 20 Prozent gestiegen. Doch wie sich schützen? „Nur wenige Menschen haben einen eigenen Tresor zu Hause. Deshalb kann es sinnvoll sein, wertvolle Gegenstände und wichtige Unterlagen in einem Bankschließfach zu lagern“, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung.

Versicherungsschutz vorher prüfen
Die R+V-Expertin empfiehlt vorab zu klären, wer für mögliche Schäden oder Verluste aufkommt: „Die Banken handhaben das unterschiedlich.“ Einige Kreditinstitute bieten den Versicherungsschutz über die bankeigene Sachversicherung an. Dieser ist aber oft auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Andere Banken vermitteln eine spezielle Versicherung für den Inhalt von Bankschließfächern. Diese gilt dann in der Regel auch für Bargeld bis zur vereinbarten Höhe.

Versicherungsschutz für das Bankschließfach kann auch eine Hausratversicherung bieten. „Das ist inzwischen oft der Fall, allerdings meist ebenfalls mit Begrenzung der Schadensumme“, sagt Nicole Günter. Ihre Empfehlung: eine detaillierte Liste anfertigen und die Gegenstände fotografieren, die im Schließfach lagern. Auf dieser Basis können die Versicherungen prüfen, wie hoch der Schutz sein muss. „Im Schadenfall vereinfacht das den Nachweis der Wertgegenstände“, erklärt die Expertin. Sie rät auch dazu, die Liste immer wieder zu aktualisieren.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Für die Versicherungen sind die Wiederbeschaffungswerte der eingelagerten Gegenstände entscheidend. Liebhaberwerte oder ideelle Werte von Erinnerungsstücken werden nicht ersetzt.
– Eine spezielle Kundenschließfachversicherung bietet sich vor allem dann an, wenn sehr hohe Werte im Schließfach lagern.
– Für den Nachweis im Schadenfall können Versicherte auch Rechnungen, Expertisen und Zertifikate nutzen. Diese sollten sie aber auf keinen Fall im Schließfach aufbewahren, sondern getrennt von den Wertgegenständen.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Kleine Wunde, große Infektionsgefahr

R+V-Infocenter: kleine Wunden reinigen und desinfizieren

Kleine Wunde, große Infektionsgefahr

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 8. März 2023. Ob Schürfwunde am Knie oder Schnitt in den Finger: Auch kleine Wunden sollten immer gereinigt und sorgfältig desinfiziert werden, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Sonst drohen Entzündungen und Wundinfektionen.

Kleine Wunden lassen sich in der Regel problemlos selbst behandeln. „Für solche Fälle sollte jeder ein antiseptisches Wundspray griffbereit haben“, sagt Friederike Kaiser, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung. Sie rät, damit auch kleine Wunden gründlich zu desinfizieren, um Entzündungen und Infektionen zu verhindern. „Wundinfektionen hemmen die natürliche Heilung und es gibt schneller Narben. Zudem können sie im auf gesundes Gewebe oder im schlimmsten Fall auf Sehnen und Knochen übergreifen“, erklärt die Ärztin.

Wunden vor dem Desinfizieren reinigen
Vor dem Desinfizieren müssen die Wunden unter Umständen erst gereinigt werden. Bei Schnittwunden passiert das ein Stück weit „automatisch“, wenn man sie kurz bluten lässt. „Die Blutung spült feinste Schmutzpartikel und Keime aus der Wunde“, erklärt R+V-Ärztin Kaiser. Ist die Wunde sauber, kann die Blutung mit einer sterilen Kompresse gestoppt und anschließend sorgfältig desinfiziert und mit einem Pflaster geschützt werden. „Wenn Schnittwunden sehr tief sind oder stark bluten, sollten Verletzte zur Sicherheit einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen“, ergänzt Kaiser.

Schürfwunden hingegen bluten meist nur wenig, eine körpereigene Wundreinigung findet nicht statt. Wenn die Wunde stark verschmutzt ist, etwa mit Erde oder Sand, sollte sie mit sauberem Wasser gereinigt werden. Fremdkörper wie Steinchen oder Splitter lassen sich vorsichtig mit einer Pinzette entfernen.

Mit Bissverletzungen sofort in die Arztpraxis
Ein Sonderfall sind Bissverletzungen, vor allem die von Katzen. Sie führen bei Menschen relativ oft zu schweren Infektionen – zum einen, weil die Zähne spitz sind und tief ins Gewebe eindringen, zum anderen, weil der Speichel gefährliche Bakterien enthält. Wenn diese in die Blutbahn gelangen, können sie schwere Wundinfektionen auslösen und zum Beispiel die Hirnhaut oder die Herzklappen befallen. „Viele Verletzte nehmen Katzenbisse nicht ernst, weil sie klein sind und kaum bluten. Ich empfehle aber dringend, auch kleine Bissverletzungen sorgfältig zu desinfizieren und dann direkt eine Arztpraxis aufzusuchen“, warnt Friederike Kaiser.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wer eine Wunde versorgt, sollte sich vorher gründlich die Hände waschen und eventuell zusätzlich desinfizieren oder sterile Einmalhandschuhe tragen.
– Medizinischer Alkohol ist zur Händedesinfektion geeignet. Beim Kontakt mit Wunden brennt er jedoch stark. Deshalb sind alkoholfreie Wunddesinfektionsmittel immer die bessere Alternative – besonders bei Kindern.
– Wenn kein Leitungswasser für die Wundreinigung verfügbar ist, ist Mineralwasser oder Kochsalzlösung eine Alternative. Salz wirkt zusätzlich desinfizierend und fördert die Wundheilung.
– Auch aus winzigen Insektenstichen kann sich eine Infektion entwickeln, vor allem durch Kratzen. Gegen den Juckreiz hilft Kühlen, zum Beispiel mit kalten, feuchten Lappen, Coolpacks oder Gels. Auch spezielle Cremes oder batteriebetriebene Stifte können Linderung verschaffen.
– Wenn sich an einer Wunde ein roter Strich bildet, sollte unbedingt eine Arztpraxis aufgesucht werden. Es könnte sich um eine beginnende Blutvergiftung handeln.

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Zecken liegen auch im Herbst auf der Lauer

R+V-Infocenter: Entwarnung meist erst Mitte November

Zecken liegen auch im Herbst auf der Lauer

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Wiesbaden, 7. Oktober 2022. Der Herbst ist da – doch eine Entwarnung vor der Zeckengefahr ist das nicht: Solange die Temperaturen nicht längere Zeit unter sieben bis acht Grad fallen, bleiben die Spinnentiere gefährlich, warnt das R+V-Infocenter. Wer viel in der Natur unterwegs ist, sollte sich weiterhin vor ihnen schützen.

Zecken übertragen schwere Krankheiten wie Lyme-Borreliose und FSME, kurz für Frühsommer-Meningoenzephalitis. „Die Bezeichnung Frühsommer führt in die Irre“, sagt Friederike Kaiser, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung: „Die Zeckensaison beginnt bereits im Frühjahr und endet meist erst Mitte November, wenn dauerhaft unter sieben bis acht Grad herrschen. Dann werden die Tiere langsam inaktiv und fallen im Winter in Kältestarre.“ Die Ärztin rät deshalb, sich auch im Herbst vor Zeckenstichen zu schützen. „Das gilt besonders für Menschen, die viel in Wald und Feld unterwegs sind.“

Infektionsgefahr auch im Garten
Die Blutsauger lauern meist auf Büschen, Hecken und Sträuchern oder im hohen Gras auf Menschen und Tiere, die sie im Vorbeigehen abstreifen. „Deshalb besteht auch im eigenen Garten das Risiko, sich einen Zeckenstich zuzuziehen“, warnt R+V-Expertin Kaiser. Zum Schutz ist vor allem die richtige Kleidung entscheidend: „Am besten sind geschlossene Schuhe, lange Strümpfe – idealerweise über die Hosenbeine gezogen – und langärmelige Oberteile. Zudem sieht man die Tiere auf heller Kleidung schneller.“ Auch Anti-Zecken-Mittel können helfen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich nach dem Waldspaziergang oder getaner Gartenarbeit genau auf Zecken hin zu untersuchen. „Wer ein Tier entdeckt, sollte es sofort vorsichtig entfernen, ohne es zu quetschen, und die Wunde anschließend desinfizieren“, sagt Kaiser.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Zecken sollten immer möglichst sofort entfernt werden. Das kann die Infektion mit Borreliose verhindern, weil die Übertragung erst zwölf bis 24 Stunden nach dem Stich erfolgt. FSME wird hingegen sofort übertragen, wenn die Zecke das Virus in sich trägt. Davor schützt nur die Impfung.
– Für die Zeckenentfernung werden unterschiedliche Hilfsmittel angeboten, etwa Pinzetten, Karten oder Schlingen. Benzin, Alkohol, Nagellackentferner oder andere Hausmittel sollten dabei jedoch nicht zum Einsatz kommen.
– Entgegen der landläufigen Meinung ist es in der Regel unkritisch, wenn eine Zecke nicht komplett entfernt wurde. Manchmal bleibt ein Teil des Stechapparates in der Haut. Dieser wird nach einiger Zeit abgestoßen.
– Einige Unfallversicherungen übernehmen die Folgekosten, wenn die Spinnentiere Infektionskrankheiten übertragen.

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Krankengeld: Attest für jeden Arbeitstag notwendig

R+V-Infocenter: Folgebescheinigung rechtzeitig besorgen

Krankengeld: Attest für jeden Arbeitstag notwendig

Wiesbaden, 11. Februar 2022. Sind Beschäftigte länger als sechs Wochen krank, haben sie Anspruch auf Krankengeld. Doch dazu müssen sie die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen können. Fehlt dieser Nachweis, riskieren sie hohe finanzielle Einbußen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Jeder dritte Deutsche hat große Angst davor, schwer zu erkranken. Das zeigt die R+V-Langzeitstudie „Die Ängste der Deutschen“. Finanziell sind Arbeitnehmer auch bei langwierigen Krankheiten abgesichert. „Wer krank ist, bekommt sein Gehalt erst einmal wie gewohnt weiter. Die Zahlung des Arbeitgebers ist allerdings auf höchstens sechs Wochen begrenzt“, erklärt Linda Christ von der R+V Betriebskrankenkasse. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Ausnahmen gibt es nicht
Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. „Die wichtigste: Die Erkrankung muss für jeden Arbeitstag nachgewiesen sein – und zwar ohne Unterbrechung“, sagt R+V BKK-Expertin Christ. Wer also bis Mittwoch krankgeschrieben ist, braucht ab Donnerstag eine neue Bescheinigung und sollte spätestens auch dann zum Arzt gehen. Endet die Krankschreibung an einem Freitag, reicht es, wenn sich der Erkrankte am darauffolgenden Montag eine Folgebescheinigung holt. Diese kann der behandelnde Arzt grundsätzlich auch schon im Voraus ausstellen. „Patienten sollten besser nicht bis zum letzten Tag warten, wenn die weitere Krankschreibung absehbar ist“, rät Christ. Denn wenn der Erkrankte seine Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos dokumentiert, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes verweigern.

Wichtig: Ausnahmen für die Nachweispflicht gibt es nicht. „Wenn etwa die Arztpraxis Urlaub hat, gilt dies nicht als Entschuldigung“, erklärt Christ. „Der Erkrankte muss dann einen Vertretungsarzt aufsuchen.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Krankenkassen können wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld zahlen.
– Dauert eine Erkrankung länger als drei Tage, brauchen der Arbeitgeber und die Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes. Je nach Arbeits- und Tarifvertrag kann es hier jedoch Abweichungen geben.
– Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte nach den ersten sechs Wochen der Erkrankung innerhalb von sieben Tagen an die Krankenkasse geschickt werden. Sonst kann es Probleme mit dem Anspruch auf Krankengeld geben.

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