E-Commerce und Steuern – Ein Leitfaden für Online-Händler

E-Commerce und Steuern - Ein Leitfaden für Online-Händler

(Bildquelle: iStock-1358310682)

In der heutigen globalisierten Welt ist ein Verständnis für internationale Geschäftspraktiken im Online-Handel von entscheidender Bedeutung. Die Vielfalt an Steuersätzen und Vorschriften kann jedoch zu einer Herausforderung für Händler werden. Um Licht ins Dunkel zu bringen, präsentieren wir einen Leitfaden zu den steuerlichen Besonderheiten im E-Commerce und bieten Unterstützung für eine klare Orientierung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Gewerbesteuer und Einkommensteuer: Online-Shop-Betreiber müssen Gewerbesteuer entrichten, es sei denn, der jährliche Gewinn liegt unter 24.500 €. Die Einkommensteuer variiert zwischen 14 % und 42 %, wobei ein Grundfreibetrag von 10.908 € (Stand 2023) besteht.
Umsatzsteuer: Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen unterliegt einer Umsatzsteuer von 19 % in Deutschland. Bei Überschreiten einer Umsatzgrenze von 10.000 € werden Händler im Empfängerland ihrer Waren steuerpflichtig.
Vorsteuerabzug und Kleinunternehmerregelung: Unternehmen können die gezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen (Vorsteuer) abziehen. Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 € von der Umsatzsteuer.
One-Stop-Shop-Verfahren (OSS): Das OSS-Verfahren ermöglicht eine zentrale Meldung und Verrechnung der Umsatzsteuer in jedem Mitgliedsland.
Besonderheiten beim Dropshipping: Bei dieser Vertriebsmethode müssen Händler möglicherweise in mehreren Ländern für die Umsatzsteuer registriert sein, und das OSS-Verfahren kann nicht immer angewandt werden.
Welche Steuern müssen im Detail beachtet werden?
1. Gewerbesteuer:
Mit der Eröffnung eines E-Commerce-Shops wird man Gewerbetreibender und muss Gewerbesteuer entrichten. Die Höhe hängt vom Gewerbeertrag und dem Hebesatz der Gemeinde ab, wobei die Steuer bei einem jährlichen Gewinn unter 24.500 € entfällt.
2. Einkommensteuer:
Die Einkommensteuer für E-Commerce-Unternehmer variiert zwischen 14 % und 42 %. Ein Grundfreibetrag von 10.908 € (Stand 2023) existiert, während höhere Einkommen einem Reichensteuersatz von 45 % unterliegen.
3. Einkommenssteuervorauszahlung:
Selbständige, einschließlich Online-Händler, müssen vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen leisten, basierend auf den zu versteuernden Einkünften des Vorjahres.
4. Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer beträgt regulär 19 % und gilt für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU oder in Drittländer gelten spezifische Regelungen.
5. Umsatzsteuer bei digitalen Gütern:
Beim Verkauf digitaler Produkte an Endverbraucher ist der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes zu beachten, wobei die Sätze variieren können.
In der komplexen Welt der E-Commerce-Steuern ist eine genaue Kenntnis der steuerlichen Bestimmungen unerlässlich. Unser Leitfaden bietet Orientierung und unterstützt Online-Händler dabei, ihre steuerlichen Pflichten im internationalen Kontext zu erfüllen. Für weitergehende Informationen und individuelle Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de

UMSATZSTEUER und GEFAHREN beim ONLINEHANDEL

Kostenfreies WEBINAR am 19. Januar 2022 um 17.00 Uhr – Wie Sie teure Fehler vermeiden und Fallstricke erkennen

UMSATZSTEUER und GEFAHREN beim ONLINEHANDEL

Steuerberater Sebastian Schubert und Rechtsanwältin, Steuerberaterin Edda Christiane Vocke

Der Onlinehandel wächst extrem im Vergleich zu anderen Branchen. Seit Beginn der Pandemie geht die Wachstumskurve in diesem Bereich steil nach oben. ABER, großes Wachstum muss kontrolliert sein! Online Händler stehen mehr denn je auf der „Beobachtungsliste“ des Finanzamts und im Fokus einer (umsatz-) steuerlichen Prüfung. Bei steuerlich falschen Beurteilungen drohen dem Online-Händler hohe Nachzahlungen, die im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen können. Der extremste Fall wäre ein Strafverfahren.

Was genau, muss bei der Umsatzsteuer im Onlinehandel beachtet werden?

Ab wann und wo muss man sich registrieren? Was ist das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)? Für wen ist diese OSS möglich? Wenn man das OSS nutzt, muss man sich dennoch im Ausland registrieren? Was ist bei den Rechnungen zu beachten?

Rechtsanwältin, Steuerberaterin Edda Christiane Vocke und Steuerberater Sebastian Schubert klären Sie in unserem kostenfreien Webinar über die umsatzsteuerlichen Fragestellungen beim Onlinehandel auf. Darüber hinaus informieren wir Sie, was Sie als Händler über die Umsatzsteuer-Fallen wissen müssen und wie es in der Praxis, z. B. bei Verkäufen über den Amazon-Marketplace gehandhabt werden muss.

Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeiten des Onlinehandels und entdecken dadurch neue profitable Geschäftsbereiche für sich. Beispielsweise durch die Onlinehandelsplattformen Amazon oder „Powerseller“ von eBay sind Verkäufe an einen großen – auch ausländischen – Kundenkreis unkompliziert möglich. Über Unternehmen wie Amazon kann man die dortigen Warenlager mit nutzen – ohne sich den Kopf über Miete und Ähnliches zu zerbrechen. Dennoch aufpassen! Gerade beim Onlinehandel müssen im Vorfeld die richtigen Entscheidungen getroffen werden, damit die Prozesse korrekt buchhalterisch und steuerlich verarbeitet werden – damit es NICHT zu schmerzhaften finanziellen Konsequenzen kommt. Onlinehandel ist ein Massengeschäft – ein Fehler multipliziert sich ins HUNDERTFACHE.

Zum Erklärvideo… (https://bit.ly/3EJ3zly)

Melden Sie sich HIER (https://www.sk-berater.com/extras/webinare/anmeldung/) an! ACHTUNG! Die Plätze sind begrenzt!

Herzliche Grüße

Ihre SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Wir beraten Mandanten an den Standorten Frankfurt am Main, Dresden und Köln. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische und international tätige Unternehmen; gemeinnützige Organisationen und Stiftungen; Freiberufler, Gewerbetreibende und Start-Ups sowie Privatpersonen. Spezialgebiete unserer Kanzleien sind die Beratung von gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen aller Art, das internationale Steuerrecht, die Wegzugsbesteuerung, die Unternehmensnachfolge sowie das Erbschaftsteuerrecht.

International ist SK ein Mitglied der Leading Edge Alliance (LEA). Dadurch haben wir ausgezeichnete Kontakte in alle Industrienationen und bieten unseren Mandanten international exzellente Serviceleistungen. Unser mehrsprachiges Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und qualifizierten Mitarbeitern ist fachübergreifend tätig, um steuerlich und wirtschaftlich die besten Ergebnisse für die Mandanten zu erreichen.

Kontakt
Prof. Dr. K. Schwantag · Dr. P. Kraushaar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ljiljana Gukumus
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main
+49 69 971 231-0
L.Gukumus@sk-berater.com
https://www.sk-berater.com/

Entscheidend für den EU-Handel: One-Stop-Shop in Afterbuy einfach umsetzen

Neue OSS-Funktionen für den grenzüberschreitenden Handel zur Erfüllung der neuen Bestimmungen

Entscheidend für den EU-Handel: One-Stop-Shop in Afterbuy einfach umsetzen

Entscheidend für den EU-Handel: One-Stop-Shop in Afterbuy einfach umsetzen

Krefeld, 16. August 2021 – Afterbuy erleichtert Online-Händlern den grenzüberschreitenden Handel gemäß den neuen „One-Stop-Shop“-Regelungen. Diese sind am 1. Juli mit der größten Umsatzsteuerreform für den Online-Handel in Kraft getreten. Mit Afterbuy, der All-in-One-Lösung für den E-Commerce, lassen sich die neuen Anforderungen einfach umsetzen. Das System bietet Händlern hierfür nützliche Tools wie den Tax-Finder sowie verschiedene Filter, welche die Aufbereitung der Daten für die Steuermeldung erleichtern.

Für jedes EU-Land galten beim Handel bisher unterschiedliche sogenannte Lieferschwellen. Waren diese überschritten, musste sich der Händler im Lieferland steuerlich registrieren und die Steuern auch dorthin abführen. Mit der EU-Mehrwertsteuerreform soll das innergemeinschaftliche Handeln vereinfacht werden. Künftig soll nur noch eine zentrale Registrierung im Heimatland des Unternehmens notwendig sein, einzelne Umsatzsteuermeldungen in verschiedenen Ländern sollen dadurch weitgehend entfallen.

Das Verfahren „One-Stop-Shop“ (OSS) richtet sich an im Inland ansässige sowie anderweitig berechtigte Unternehmer. Unter die EU-Sonderregelung fallende Umsätze können nun in Deutschland ab sofort in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden.

Bernd Kortmann, Head of Product Management bei der ViA-Online GmbH, erklärt: „Mit Nutzung des OSS entfällt unter bestimmten Bedingungen der Registrierungszwang. Der Händler kann die Steuern beim BZSt anmelden, welches diese dann direkt in das betreffende Land abführt. Mit dem OSS werden die bisher gültigen länderspezifischen Lieferschwellen durch den EU-weiten Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro abgelöst. Ist dieser überschritten, muss der Händler für jeden weiteren EU-Verkauf den richtigen Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Lieferlandes in der EU zuordnen.“

Neue Funktionen für den One-Stop-Shop in Afterbuy
Damit Afterbuy-Nutzer bestmöglich auf die neuen Herausforderungen durch die Sonderregelung vorbereitet sind, wurde die Komplettlösung zur Prozessautomatisierung im Online-Handel auf verschiedenen Ebenen angepasst.

Bernd Kortmann sagt: „Afterbuy hat systemische Änderungen vorgenommen, um dem neuen OSS gerecht zu werden und Händlern die Nutzung komfortabler zu gestalten. Der grundlegend überarbeitete Tax-Finder beispielsweise übernimmt die Zuordnung der richtigen Steuersätze. Die Umsatzsteuer ID-Verwaltung und die Afterbuy-Rechnungsliste wurden ebenfalls angepasst. Neue Filter-Möglichkeiten erleichtern zudem die Aufbereitung der Daten für die Meldung an das BZSt oder an den Steuerberater.“

Die All-In-One-Lösung verfügt u.a. in der Verkaufsübersicht sowie den Exporten über einen Filter für grenzüberschreitende Verkäufe in der EU. So können reine Inlandsverkäufe und Verkäufe, die ausschließlich im Ausland getätigt wurden (Lagerort = Lieferland), von den grenzüberschreitenden Vorgängen separiert und aufgeführt werden. Zudem gibt es eine neue Funktion in der Produktübersicht für die Änderung der internationalen Mehrwertsteuersätze für den One-Stop-Shop. Afterbuy-Nutzer können damit den Mehrwertsteuersatz für mehrere Produkte und für alle verfügbaren Länder mit wenigen Klicks definieren. „Die Funktion ist insbesondere für die schnelle Zuordnung von reduzierten Steuersätzen wichtig und hilfreich. Denn pro Land und Warengruppe existieren sehr unterschiedliche Bedingungen und die Mehrwertsteuersätze müssen flexibel angepasst werden“, erklärt Bernd Kortmann.

Afterbuy (www.afterbuy.de) ist eine modulare und offene All-In-One-Lösung für Onlinehändler zur Prozessautomatisierung von Onlineverkäufen. Die 2002 eingeführte SaaS-Anwendung verzeichnet bisher mehr als 120.000 registrierte Händler aus über 40 Branchen und hat sich damit zu einer weltweit führenden Komplettlösung für den professionellen Onlinehandel entwickelt. Als Cloud-Lösung ermöglicht Afterbuy die automatisierte Produktlistung, Warenbestandsführung und vollständige Abwicklung der Verkäufe mit Zahlungsabgleich, Rechnungsdruck, Buchhaltungs- und Versandschnittstellen (z.B. zu DHL, Hermes oder DPD) sowie Kundenkommunikation und Cross-Selling. Die Lösung bietet dabei eine effiziente und zentral gesteuerte Verkaufsabwicklung für einen umfassenden nationalen und internationalen Multi-Channel-Handel mit direkter Anbindung an alle marktführenden Online-Marktplätze wie z.B. eBay, Amazon und kaufland.de. Zusätzlich bestehen Schnittstellen zu mobilen Apps sowie zum eigenen Onlineshop.

Firmenkontakt
ViA-Online GmbH
Caroline Jupke
Kimplerstraße 296
47807 Krefeld
+49 (0)2151-65019-0
presse@afterbuy.de
www.afterbuy.de

Pressekontakt
punctum pr-agentur GmbH
Ulrike Peter
Neuer Zollhof 3
40221 Düsseldorf
0 211 9717977-0
up@punctum-pr.de
www.punctum-pr.de