Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten?

ARAG Expertin Jennifer Kallweit mit Tipps zum Umtausch

Was tun nach Geschenke-Fail an Weihnachten?

ARAG Expertin Jennifer Kallweit

Weihnachten ist nicht mehr lange hin und die Geschenke müssen auch noch eingekauft werden. Egal, ob nun ganz traditionell im Geschäft, Kaufhaus, auf dem Weihnachtsmarkt oder online. Aber was ist, wenn man dabei voll danebengreift und die Geschenke dann umtauschen oder zurückgeben möchte? Die ARAG Expertin Jennifer Kallweit mit einem Überblick.

Kann man Weihnachtsgeschenke eigentlich jederzeit umtauschen, wenn man mit denen absolut gar nichts anfangen kann?
Jennifer Kallweit: Leider nein. Auch wenn sich der Mythos hartnäckig hält. Es gibt kein Recht auf Umtausch. Einwandfreie Ware oder solche, die wegen eines Fehlers schon ein bisschen günstiger war, muss der Händler nämlich nicht zurücknehmen. Die meisten Anbieter machen das allerdings oft aus Kulanz, wenn man den Kassenbon noch hat oder auch mit einem Kontoauszug nachweisen kann, dass man das Produkt tatsächlich in dem Laden gekauft hat.

Hat man denn nicht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Jennifer Kallweit: Nein, das hat man nicht, denn im stationären Handel gilt: Gekauft ist gekauft. Allerdings ist das anders, wenn man in Online-Shops kauft oder bei Versandhändlern. Hier haben Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht und können die Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Die Kosten dieser Rücksendung muss laut Gesetz allerdings der Käufer tragen, wenn er vorher in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen wurde. Aber viele Online-Shops sind auch da kulant und übernehmen das Retouren-Porto freiwillig. Es gibt aber auch Produkte, die vom Widerrufsrecht ausgenommen sind, auch wenn sie online gekauft wurden. Zum Beispiel schnell verderbliche Lebensmittel, Medikamente oder bereits geöffnete Hygiene- oder Kosmetikartikel.

Was ist, wenn das Weihnachtsgeschenk irgendwelche Mängel hat?
Jennifer Kallweit: Mangelhafte Ware kann man immer reklamieren, ganz egal, ob man sie online oder im Laden gekauft hat. Allerdings muss dem Händler die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Geht auch das nicht, dann muss der Verkäufer seinem Kunden ein neues Produkt aushändigen oder das Geld für den Kauf zurückerstatten. Alternativ kann auch ein Gutschein oder ein neues gleichwertiges Produkt gegeben werden. Auch können sich Verkäufer und Käufer darauf einigen, dass die mangelhafte Ware zu einem günstigeren Kaufpreis trotzdem behalten wird.

Wie sieht es denn mit dem Umtauschen von Verschenk-Gutscheinen aus?
Jennifer Kallweit: Gutscheine können generell nicht umgetauscht werden. Wer also einen Gutschein verschenken möchte und den vielleicht schon weit vor Weihnachten kauft, sollte sich vorher gut überlegen, für wen dieser bestimmt ist und ob er auch den Wünschen des Beschenkten entspricht. Für online gekaufte Gutscheine gilt übrigens das gleiche wie bei Waren; nämlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen. Wichtig ist außerdem zu wissen, dass Gutscheine ohne eine Einlöse-Frist nicht unbegrenzt lange gültig sind. Stattdessen gilt dann in diesem Fall die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

Und ab wann genau gilt diese Frist?
Jennifer Kallweit: Für diese Frist ist immer das Ende des Jahres maßgeblich, indem man den Gutschein erworben hat. Der Händler kann aber auch eine kürzere Einlöse-Frist festlegen und auf dem Gutschein vermerken. Das fällt dann unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und der Kunde muss sich an diese Frist auch halten. Laut mehreren Gerichtsurteilen darf so eine Einlöse-Frist aber nicht kürzer als ein Jahr sein.

Kann man eigentlich einen Gutschein weiterverschenken, wenn man damit nichts anfangen kann?
Jennifer Kallweit: Ein Gutschein ist grundsätzlich übertragbar: Jeder kann ihn einlösen, selbst wenn er auf eine andere Person ausgestellt ist. Sogar ein Weiterverkauf ist möglich, wenn man den Gutschein zu Geld machen will und sich damit was Schöneres kaufen möchte. Einen Anspruch auf eine Auszahlung des Betrages, der auf dem Gutschein steht, hat man aber nicht. Und noch etwas, das man beim Gutschein wissen sollte: Wenn die Dienstleistung oder die Ware, für die der Gutschein ausgestellt wurde, zum Zeitpunkt des Einlösens teurer geworden ist, muss der Mehrpreis gezahlt werden. Heißt zum Beispiel: Wer einen Gutschein über eine Massage im Wert von 70 Euro bekommen hat, muss 15 Euro zuzahlen, wenn die Massage inzwischen 85 Euro kostet.

Was kann man beim Weihnachtsgeschenke-Shopping noch tun, um später Stress beim Umtauschen oder Zurückgeben zu vermeiden?
Jennifer Kallweit: Wer vielleicht schon ahnt, dass das Geschenk eventuell nicht den Geschmack des Beschenkten trifft und umgetauscht werden muss, empfehle ich schon beim Kauf, mit dem Händler ein Rückgaberecht zu vereinbaren. Am besten schriftlich oder vor Zeugen. Geklärt werden sollte dabei, ob es das Geld zurückgibt, man die Ware umtauschen kann oder ein Ersatz durch eine andere Ware oder ein Gutschein erfolgt. Wichtig ist dabei auch zu bestimmen, in welchem Zeitraum das Ganze über die Bühne gehen soll und ob die Originalverpackung dabei sein muss.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie im ARAG Newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten hören? Bei „ARAG OnAir“ (https://www.arag.com/de/onair/) gibt es die ARAG Experten auch auf die Ohren.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Das Recht auf einwandfreie Ware

ARAG Experten informieren über den Umgang mit mangelhaften Produkten

Das Recht auf einwandfreie Ware

Die meisten haben es sicher schon einmal erlebt – man freut sich über einen neu gekauften Artikel, verwendet ihn einmal und schon ist er defekt. Noch enttäuschender ist es, wenn bestellte Ware bereits kaputt zu Hause ankommt. Der einzige Trost: Die Verbraucherrechte sind klar geregelt und der Verkäufer ist in der Pflicht, diesen Mangel auszugleichen. ARAG Experten informieren, welche Schritte dabei zu tun sind.

Was steht dem Käufer zu?
Der Verbraucher hat mit dem Abschluss des Kaufvertrages – dieser kommt mit der Online-Bestellung oder dem Kaufvorgang im Geschäft zustande – ein Anrecht auf den Erhalt einer mängelfreien Sache. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ebenso wie das Vorgehen, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird. In diesem Fall kann der Käufer Sachmängelansprüche geltend machen. Gesetzlich vorgesehen sind entweder die Nacherfüllung durch den Verkäufer, die Möglichkeit zur Minderung des Kaufpreises, das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder – unter bestimmten Umständen – auch der Erhalt eines Schadensersatzes. Handelt es sich um neue Artikel, besteht der Anspruch laut ARAG Experten für zwei Jahre. Bei gebrauchten Dingen darf der Verkäufer diesen allerdings auf ein Jahr kürzen. Wichtig: Private Anbieter von Neu- oder Second-Hand-Ware sind berechtigt, diese Ansprüche komplett auszuschließen.

Was fällt unter Sachmängel?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Gegenstand nicht erst dann als mangelhaft gilt, wenn er defekt ist. Auch ein Abweichen von der Spezifizierung reicht, um die oben genannten Ansprüche geltend machen zu können. So zählt beispielsweise auch zu den Mängeln, wenn die Farbe eines Gegenstandes anders als bestellt ist. Des Weiteren muss nicht unbedingt das Produkt selbst einen Mangel aufweisen. Auch eine falsche Montage über vom Verkäufer beauftragte Dienstleister oder eine fehlerhafte Anleitung, die der einwandfreien Bedienung entgegensteht, führt zu den festgelegten Verbraucherrechten.

Wie wird im Schadensfall vorgegangen?
Die Gewährleistungsfrist dauert üblicherweise zwei Jahre. Dennoch sollte der Käufer den Mangel umgehend anzeigen, sobald er Kenntnis davon erlangt hat – auch deshalb, weil er nach Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware in der Beweispflicht ist. Das heißt, er muss ab dann nachweisen, dass der Mangel bereits beim Übergang in seinen Besitz vorhanden war, während innerhalb des ersten Jahres die Beweislastumkehr gilt. Dabei ist der Verkäufer in der Pflicht. In jedem Fall notwendig ist der Kaufbeleg, also ein Kassenbon oder eine Rechnung, und im Regelfalle die Rückgabe oder Rücksendung der Ware. Der Händler hat nach Anzeige des Mangels zunächst das Recht, den Vertrag nachzuerfüllen und das Produkt nachzubessern oder zu ersetzen. Dieser Vorgang darf nach Auskunft der ARAG Experten mit keinerlei Kosten für den Verbraucher verbunden sein, egal wie aufwendig er sein mag. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Gegenteiliges festlegen will, ist unwirksam.

Ausnahme von der Rücksendepflicht
Auch der Europäische Gerichtshof stärkt immer wieder die Verbraucherrechte. So wurde zum Beispiel in einem Grundsatzurteil entschieden, dass mangelhafte Ware nicht unter allen Umständen vom Käufer zurückgesandt werden muss, wenn der Aufwand zu groß ist. Im konkreten Fall war es der Mangel an einem Partyzelt, der erst nach dem Aufbau auffiel. Der Käufer zeigte diesen an, verbunden mit der Information, dass er das Zelt zur Untersuchung auf seinem Grundstück aufgebaut ließe. Doch der Händler erwartete den Rückversand. Das EuGH bestätigte die grundsätzliche Rücksenderegelung zwar, schränkte diese aber auf „kompakte Verbrauchsgüter“ ein. Und die Rücksendung eines fünf mal sechs Meter großen, sperrigen Zeltes sei nicht zumutbar (Az.: C-52/18). Lehnt der Verkäufer die Untersuchung vor Ort ab, hat der Käufer ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und somit auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Rückgabe ohne Mangel
Entgegen der weitläufigen Meinung hat ein Käufer keinerlei Anrecht auf Rückgabe oder Umtausch der Ware, wenn diese mängelfrei ist. Sollten Händler diese Möglichkeit dennoch anbieten, ist das reine Kulanz. Eine Ausnahme bildet hier lediglich jeder Kauf, der eine vorherige Ansicht der Ware unmöglich macht. Das inkludiert Bestellungen, die online, telefonisch oder per Katalog vorgenommen werden. Außerdem wird diese Einschränkung ergänzt durch das Haustürgeschäft. In diesen Fällen ist gesetzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht vorgesehen und der Käufer hat nicht mehr zu tun, als die Ware rechtzeitig an den Verkäufer zurückzusenden. Viele Händler bieten zwar im Zuge der Wettbewerbsfähigkeit längere Rückgabefristen an, man darf allerdings nach jüngsten Ereignissen davon ausgehen, dass sich dies bald flächendeckend ändern könnte: Seit 25. März verkürzt Online-Händler Amazon die Retourenfrist für die meisten angebotenen Produkte von bisher dreißig auf die gesetzlich vorgesehenen vierzehn Tage.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

Ab jetzt von Müdigkeit keine Spur mehr – tanken Sie Power

Dr. Hall informiert: In Zehntelsekunden zur Hand und jederzeit nützlich – warum das TURBO Vitamin Spray B12 stets in Ihrer Tasche sein sollte

Ab jetzt von Müdigkeit keine Spur mehr - tanken Sie Power

TURBO Vitamin B12 Spray – nützlich und wohlschmeckend einfach in den Mund sprühen.

Kennen Sie das auch? An manchen Tagen fühlen wir uns schlapp, müde, ja manchmal sogar erschöpft. Mangelnder Schlaf? Mit dem falschen Fuß aus dem Bett gekrochen? Oder könnte auch ein Vitamin B12 Defizit der Grund für unsere Beschwerden sein? Von Wissenschaftlern längst erwiesen: Das Vitamin B12 unterstützt unseren Körper positiv. Die gute Nachricht: Dr. Hall hat jetzt ein anerkanntes TURBO Vitamin B12 Spray entwickelt, das Sie für einen ausgewogenen Vitamin B12 Bedarf ganz einfach in den Mund sprühen können.

Gewiss, der Alltag kann sehr intensiv und anstrengend sein. Und allzu oft machen wir den hektischen Alltag für die eigenen Beschwerden verantwortlich. Aber ist der Alltag wirklich der böse Bremsklotz und die Ursache für unser Unwohlsein? Viele von uns wissen gar nicht, dass ein Defizit von Vitamin B12 durchaus die Ursache der geschilderten Verstimmung sein kann. Daher ist eine gute Versorgung mit dem TURBO Vitamin B12 Spray wichtig.

Damit ist jetzt Schluss. Auch Michael Hermann passt neuerdings verstärkt auf sein Wohlbefinden auf. Zunächst dachte er, dass seine Müdigkeit und Antriebslosigkeit eine normale Alterserscheinung sei. Aber nichts dergleichen. Sein Hausarzt hat ihn aufgeklärt, dass er gerade im Alter ab 50 Jahren seinen Vitaminbedarf mit Nahrungsergänzungsmitteln ausgleichen kann und auch sollte. Denn: Mit Hilfe von guten Nahrungsergänzungsmitteln können wir leicht etwas gegen Müdigkeit und andere Beschwerden tun, so sein Ratschlag.

Aus diesem Grund nutzt Michael Hermann seit kurzem das TURBO Vitamin B12 Spray. Einfach die kleine handliche Sprayflasche in die Hand nehmen und einen Sprühstoß in den Mund sprühen. Seitdem fühlt er sich sichtlich wohler. „Ab jetzt ist von Müdigkeit und Schlappheit keine Spur mehr. Ich kann nur meine Freunde ermuntern, auch sich selbst etwas Gutes zu tun und Power zu tanken“, weiß der Best Ager.

Das sollten Sie wissen: Vitamin B12 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei. Ebenfalls trägt Vitamin B12 zu einem normalen Energiestoffwechsel und zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei. Und was die Wenigsten wissen, dass Vitamin B12 auch die Bildung roter Blutkörperchen unterstützt wie auch eine normale Funktion des Immunsystems.

Übrigens: Das Schwarzwälder Unternehmen Dr. Hall bietet das TURBO Vitamin B12 Spray aktuell preisgünstig für 14,95 Euro an. Es ist wohlschmeckend (fruchtiger Orangengeschmack, mit Xylit gesüßt) und es ist glutenfrei, laktosefrei, gelatinefrei, vegan und alkoholfrei.

Testen Sie und überzeugen Sie sich jetzt selbst. Sichern Sie sich unverbindlich weitere Informationen unter https://www.drhall.de/turbo-vitamin-b12-spray-25-ml.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.

Im Profil
Dr. Hall gehört seit 35 Jahren zu den bedeutendsten Gesundheits-Spezialisten in Deutschland und hat sich der Entwicklung von Produkten mit natürlichen Inhaltsstoffen verschrieben. Das Ziel: Produkte des Unternehmens aus dem Schwarzwald sollen Menschen beim Erhalt der Gesundheit dienen und bei der körperlichen Beweglichkeit unterstützen. Besonderer Fokus auf die Natur unterscheidet die Pflegeprodukte und Nahrungsergänzungen von anderen Anbietern. Die Menschen und ihre Gesundheit stehen im Mittelpunkt beim Dr. Hall Versand. Dank des qualitativ hochwertigen Sortiments verfügt der anerkannte Spezialversender über eine hohe Produktkompetenz in allen Bereichen des menschlichen Körpers – insbesondere für Beine, Rücken, Arme und Füße. Zentraler Bestandteil des Wertesystems von Dr. Hall sind Seriosität und Aufrichtigkeit, aber auch die Wertschätzung den Menschen gegenüber. Das Wohlbefinden der Kunden ist Ansporn des Handelns des Schwarzwälder Unternehmens.

Firmenkontakt
Dr. Hall Versand GmbH
Eva Straub
Schutterstrasse 10
77746 Schutterwald
+49 (0)781-924490
+49 (0)781-92449449
www.drhall.de

Pressekontakt
Jansen: Komm!
Michael Jansen
An der Villa Schmitz 7
53340 Meckenheim
+49 (0)170-2083512
www.jansen-komm.de

Vitamin A, B, C… und jetzt?

Die wichtigsten Vitamine auf einen Blick

Vitamin A, B, C... und jetzt?

Vitamine (Bildquelle: @pexels)

Jeder weiß bereits in jungen Jahren: Vitamine sind gesund und lebensnotwendig. Sie erfüllen wichtige Aufgaben im Körper. Sie schützen vor Schadstoffen, helfen bei der Verwertung der Nahrung und sind für die Steuerung vieler biochemischer Prozesse verantwortlich. Doch was können die einzelnen Vitamine und worin kommen sie vor?

Wichtige Vitamine auf einen Blick

Vitamin A (Retinol):
Vitamin A ist ein fettlösliches Vitamin und wichtig für Augen, Haut und Schleimhäute. Es ist für den Aufbau und die optimale Funktion der Hautzellen unentbehrlich. Retinol ist ein bekannter Anti-Aging Wirkstoff. Es reduziert Falten, hilft beim Aufbau der Hautstruktur und wirkt als Antioxidans gegen freie Radikale. Ein Mangel kann zu vermindertem Dämmerungssehen, Nachtblindheit, einer Störung des Immunsystems und zu einer erhöhten Infektanfälligkeit führen. Retinol wird beispielweise durch Karotten, Spinat, Milchprodukte oder Süßkartoffeln aufgenommen.

Vitamin C:
Vitamin C ist ein wasserlösliches Vitamin, welches die Mikrodurchblutung und den Stoffwechsel anregt und bei der Bildung von Collagen im Bindegewebe mitwirkt. Es erhöht die Vitalität und Spannkraft der Haut, schützt vor freien Radikalen und ist wichtig für unser Immunsystem. Bei einem Mangel kann es zu einer verschlechterten Wundheilung, erhöhten Infektanfälligkeit, Zahnausfall und Müdigkeit kommen. Vitamin C wird hauptsächlich durch Obst und Gemüse aufgenommen. Besonders viel ist in Zitrusfrüchten, Paprika und schwarzen Johannisbeeren enthalten. Weitere Infos und passende Produkte zu diesem Powerwirkstoff finden Sie hier (https://www.anadore-kosmetik.de/de/gesichtspflege/inhaltsstoffe/vitamin-c/).

Biotin – Vitamin B7 oder H:
Biotin ist ein wasserlösliches Vitamin und wichtig für Haut, Haare und Nägel. Es ist an zahlreichen Stoffwechselprozessen im Organismus beteiligt. Bekannt ist das „Schönheitsvitamin“ vor allem durch seinen Beitrag zum Erhalt schöner Haare, Haut und Nägel. Bei einem Biotin Mangel kann es zu Haarausfall, Muskelschmerzen oder einer Störung des Nervensystems kommen. Biotin wird beispielsweise durch Eigelb, Haferflocken, Nüsse oder Sojabohnen aufgenommen.

Niacin – Vitamin B3:
Niacin ist ein wasserlösliches Vitamin und gehört der Vitamin B Gruppe an, welche von hoher Bedeutung für die Stoffwechselvorgänge im Körper sind. Es hat antioxidative Eigenschaften und schützt die Haut vor freien Radikalen. Dadurch wird vorzeitige Hautalterung vorgebeugt. Es schützt die Haut vor schädlichem Wasserverlust und reguliert den Talgfluss. Bei einem Niacin Mangel kann es zu Appetitlosigkeit, allgemeiner Schwäche, Dermatitis und Demenz kommen. Niacin kommt in magerem Fleisch, Fisch, Vollkornprodukten und Nüssen vor.

Vitamin E:
Vitamin E ist ein fettlösliches Vitamin, welches Radikale abfängt und daher auch „Zellschutz-Vitamin“ genannt wird. Es erhöht die Abwehrkraft der Haut, belebt sie und verhindert die vorzeitige Hautalterung. Zudem hat es zellerneuernde und entzündungshemmende Eigenschaften.
Bei einem Mangel kann es zu verschiedenen Ausfallerscheinungen oder einer Störung des Muskelstoffwechsels und Nervensystems kommen. Vitamin E ist beispielsweise in pflanzlichen Ölen, Eiern, Vollkornprodukten und Paprika enthalten.

Vitamin B2:
Vitamin B2 ist ein wasserlösliches Vitamin und hat eine wichtige Rolle für die normale Zellfunktion, das Wachstum und die Entwicklung. In der Kosmetik erfüllt es einen besonderen Zweck. Es hat eine wichtige Funktion bei all jenen Stoffwechselprozessen, die der Energiegewinnung dienen. Mangelerscheinungen können Risse an den Mundwinkeln und Entzündungen der Mundschleimhaut hervorbringen. Vitamin B2 befindet sich in Milch und Milchprodukten, Vollkornprodukten und Fisch.

Vitamine sind also neben lebensnotwendigen Eigenschaften für den Körper auch für die Haut von hoher Bedeutung. Im Anadore Kosmetik Online Shop finden Sie eine Vielzahl an vitaminreichen Kosmetikprodukten.

https://www.anadore-kosmetik.de/de/

Anadore Kosmetik ist nicht nur ein reiner Online-Shop: Über den Verkauf hochwertiger Kosmetikprodukte für die Gesichts-, Körper- und Haarpflege hinaus, setzen sie auf eine individuelle, fundierte Beratung ihrer Kunden.
Nach dem Motto: Entdecken – Probieren – Lieben – Entdecken Sie u.a. exklusiven Nischendüfte, probieren Sie wirkungsvolle Hautpflege Produkte, und überzeugen Sie sich selbst von unseren Kundenservice.

Kontakt
Anadore Kosmetik
Anna Rajski
Schönauerstrasse 2
69198 Schriesheim
06203 937964
kontakt@anadore-kosmetik.de
http://anadore-kosmetik.de/de/