„Auch Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden lehnt das Gesetz ab“

Haus & Grund Hessen zur Einbringung des Gesetzentwurfs gegen spekulativen Leerstand in den Landtag

"Auch Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden lehnt das Gesetz ab"

Frankfurt/ Wiesbaden, 25. Juni 2025 – „Nutzlos“ nennt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, das heute durch den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori in den Hessischen Landtag eingebrachte „Gesetz gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum“. Es bekämpfe nicht die Ursachen des Wohnungsmangels und werde obendrein selbst von den hessischen Städten und Gemeinden abgelehnt, die es umsetzen sollen.

„Dieses Gesetz gegen Leerstand ist aus vielen Gründen nutzlose und teure Symbolpolitik“, so Ehrhardt. Zum einen sei für den Wohnungsmangel in hessischen Ballungsgebieten nicht der Leerstand verantwortlich, wie die Zensus-Ergebnisse von 2022 zeigten. „Am Stichtag standen 3,9 Prozent der Wohnungen in Hessen leer – damit liegen wir unter dem Bundesdurchschnitt von 4,3 Prozent. Frankfurt und Wiesbaden haben gar die geringsten Leerstandsquoten in ganz Hessen. Dieser Leerstand in ganz Hessen stellt eine akzeptable Fluktuationsreserve dar, die anerkanntermaßen auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa drei Prozent angesetzt wird.“

Zum anderen definiere der Gesetzentwurf schutzwürdige private Interessen, wie laufende Sanierungen oder Erbauseinandersetzungen. Ehrhardt: „Nach Abzug all dieser Ausnahmen dürften nicht allzu viele Wohnungen übrigbleiben, für die es sich lohnt, ein solches Gesetz zu verabschieden und in den Gemeinden mit dem erforderlichen bürokratischen Aufwand umzusetzen.“

Hessischer Städte- und Gemeindebund lehnt Gesetz ab
Und schließlich schiebe das Gesetz den Kommunen die Erledigung der Aufgaben zu, die dafür erst eine Satzung schaffen müssen. „Wie in der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zu lesen ist, lehnt auch die Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden das Gesetz ab“, so Ehrhardt, “ da – ich zitiere – die Schaffung von Wohnraum keine kommunale Aufgabe darstellt. Durch das Gesetz würden die Kommunen eine weitere Aufgabe erhalten, die sie bewältigen müssen, ohne dass nennenswerter Nutzen zu verzeichnen wäre. Durch das Leerstandsgesetz wird im Wesentlichen kein neuer Wohnraum geschaffen werden.“ Ehrhardt fasst zusammen: „Selbst die Mehrheit der Kommunen braucht das wirkungslose Gesetz gegen Leerstand nicht. Und entsprechend bittet auch der Hessische Städte- und Gemeindebund den Gesetzgeber, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.“

Der Mangel an Wohnraum in Hessen habe andere Gründe als Leerstand, so Ehrhardt. „Wir müssen nun endlich das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung von Gebäuden und Dachgeschossausbau nutzen können. Da setzen wir auf die vom Land auf den Weg gebrachte Änderung der Hessischen Bauordnung.“ Ein anderer Leerstand sei zudem unübersehbar: die vielen seit der Pandemie ungenutzten Büroräume. Ehrhardt: „Sie müssen jetzt flexibel in Wohnraum umgewandelt werden.“

Über Haus & Grund Hessen
Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 78 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 68.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik

Aufstockung und Dachgeschossausbau erleichtern, leerstehende Büroräume nutzen

Haus & Grund Hessen: Geplantes Gesetz gegen Leerstand ist nutzlose und teure Symbolpolitik

Frankfurt/Wiesbaden, 24. Januar 2024 – Das von der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarte „Gesetz gegen spekulativen Leerstand im Geltungsbereich des angespannten Wohnungsmarktes“, ist aus Sicht von Haus & Grund Hessen nutzlose und teure Symbolpolitik. „Es würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und Steuergelder verschwenden – für nichts, wie die neuesten Zahlen belegen“, sagt sein Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt.

„Welche Untersuchungen auch immer man sich ansieht – alle sprechen dafür, dass Hessen absolut nicht zu den Hochburgen der Wohnungsleerstände gehört“, so Ehrhardt. Er bezieht sich unter anderem auf den CBRE-Empirica-Leerstandsindex, den das Maklerunternehmen CBRE und das Forschungsinstitut Empirica regelmäßig fortschreiben. Er stellt für 2022 einen bundesweiten Leerstand von 2,5 Prozent der Wohnungen fest. Mit 1,5 Prozent liegt Hessen deutlich darunter – ein Wert, den auch die globale Datenbank Statista ermittelt hat. Frankfurt gehört laut Leerstandsindex mit 0,2 Prozent zu den Städten mit den bundesweit geringsten Leerstandsquoten – nur in München sind demnach mit 0,1 Prozent weniger Wohnungen ungenutzt.

„Auch die Landeshauptstadt selbst erkennt kein Leerstandsproblem“, so Ehrhardt. Das Wiesbadener Amt für Statistik und Stadtforschung hat für den Bericht „Wohnen in Wiesbaden: Immobilienmarkt und Mietpreise 2022“ Zahlen bis 2021 ausgewertet und kommt zu dem Schluss: „In Wachstumsregionen, zu denen auch das Rhein-Main-Gebiet und somit die Landeshauptstadt zählen, lag der marktaktive Leerstand durchschnittlich bei 1,4 Prozent. Wiesbaden liegt mit 1,7 Prozent im Jahr 2021 nur leicht über diesem Durchschnittswert.“ Die Studie nennt das eine „akzeptable Fluktuationsreserve“, die auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa zwei bis drei Prozent angesetzt werde.

Ehrhardt: „Ein Gesetz gegen Leerstand wäre ein politisches Ablenkungsmanöver – denn Leerstand ist offensichtlich in Hessen, der Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten kein Problem. Der tatsächliche Mangel an preiswertem Wohnraum hat andere Gründe. Stattdessen sollte endlich durch Beseitigung bürokratischer Hürden das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung und Dachgeschossausbau genutzt werden. Wirksam wäre auch die flexible Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum, denn da sind die Leerstände nach der Pandemie unübersehbar.“

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Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
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– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Haus & Grund Hessen fürchtet „Misstrauen und Denunziantentum“

Verband der privaten Immobilieneigentümer lehnt Gesetz gegen spekulativen Leerstand ab

Haus & Grund Hessen fürchtet "Misstrauen und Denunziantentum"

Frankfurt/Wiesbaden, 20. November 2023 – Mit Sorge betrachtet Haus & Grund Hessen das von den potenziellen hessischen Koalitionspartnern CDU und SPD vereinbarte „Gesetz gegen spekulativen Leerstand in Ballungsräumen“. Sein Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt sagt dazu: „Leerstand ist in Hessen, der Rhein-Main-Region und den Universitätsstädten offensichtlich kein Problem. Der tatsächliche Mangel an preiswertem Wohnraum hat andere Ursachen. Ein solches Gesetz würde nichts daran ändern, aber Misstrauen und Denunziantentum in der Bevölkerung fördern.“ Er plädiert für andere Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau.

Ehrhardt erinnern die Pläne an den ebenfalls gegen spekulativen Leerstand gerichteten Gesetzentwurf gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, den die SPD bereits 2019 erfolglos in den Landtag eingebracht hatte. „Nach Zahlen des Instituts Wohnen und Umwelt aus Darmstadt lag damals die Leerstandsquote in Frankfurt und dem restlichen Rhein-Main-Gebiet bei 1,9 Prozent und damit auf Niveau der Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit naturgemäß den geringsten Leerstandsquoten. Aktuelle Studien sehen die Zahlen für Rhein-Main sogar bei unter einem Prozent“, so Ehrhardt.

Investition in den Wohnungsbau stärken
Vor allem für private Kleinvermieter verbinde sich kein wirtschaftlicher Reiz damit, Wohnungen absichtlich leer stehen zu lassen. Ehrhardt erinnert in diesem Zusammenhang an ein bis 2004 in Hessen existierendes ähnliches Verbot. „Es wurde mit einem enormen bürokratischen Aufwand angewendet, der in keinem Verhältnis zu den Belangen der Wohnraumversorgung stand. Und vor allem entstand eine übergriffige Kontrollatmosphäre. Das alles möchten wir nicht wieder erleben.“

Zur Beseitigung des Mangels an privatem Wohnraum müssen vielmehr Investitionen in den Wohnungsbau gestärkt werden – etwa durch Steuererleichterungen, Wohnungsbauförderung in Ballungsräumen und kostengünstiges Bauland von den Kommunen, so Ehrhardt. „Wirksam wäre sicher auch die flexible Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum, denn da sind die Leerstände nach der Pandemie unübersehbar.“

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– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
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