newgen medicals Digitaler Akku-Hörverstärker HV-500

Gespräche wieder gut verstehen – und das bei hohem Tragekomfort

newgen medicals Digitaler Akku-Hörverstärker HV-500

newgen medicals Digitaler Akku-Hörverstärker HV-500, bis 30 dB Verstärkung, 20 Std., www.pearl.de

– Ausdauernder Li-Ion-Akku für bis zu 20 Stunden Laufzeit
– Hohe Verstärkung: bis zu 30 dB lauter hören
– 3 Klangkulissen-Modi: Normal, Geräusch-Unterdrückung, Outdoor
– Breiter Frequenzbereich: 200 – 5.000 Hz für gutes Sprachverstehen

Entspannter Gespräche führen: Der digitale HdO-Hörverstärke (https://www.pearl.de/mtrkw-9097-digitale-hdo-hoerverstaerker.shtml)r von newgen medicals (https://www.pearl.de/ar-2-43.shtml) hebt speziell die Lautstärke im Sprachbereich an. Somit versteht man Gespräche wieder deutlich besser. Unterhaltungen strengen weniger an und man nimmt aktiv am Leben teil.

Hoher Tragekomfort: Dank Ohrpass-Stücken in verschiedenen Größen lässt sich der Hörverstärker perfekt anpassen. Dabei bringt man das Gerät fast unsichtbar hinter dem Ohr an.

Sparsam im Verbrauch: Der geringe Energieverbrauch sorgt für besonders langen Hörgenuss. Zudem kann man dank ausdauerndem Akku künftig auf den Einsatz von Batterien verzichten.

– Verstärkt akustische Signale um bis zu 30 dB (+/- 5 dB)
– Stufenlose Lautstärke-Regelung
– Maximale Lautstärke: 105 dB (+/- 5 dB)
– Verstärkte Frequenz: 200 – 5.000 Hz, vollständiger Bereich des Sprachverstehens
– 3 Klangkulissen-Modi: Normal, Geräusch-Unterdrückung, Outdoor-Modus
– Passend für rechtes und linkes Ohr mit individuellem Tragekomfort: leichte Anpassung dank Ohrpass-Stücken in 6 Größen
– Ein/Aus-Schalter
– Sparsam im Verbrauch: max. 3 mA
– Stromversorgung: integrierter Li-Ion-Akku mit 25 mAh für bis zu 20 Stunden Laufzeit, lädt per USB-C (Netzteil bitte dazu bestellen)
– Maße: 59 x 33 x 9 mm, Gewicht: 5 g
– Hörverstärker inklusive 6 Silikon-Ohrpass-Stücken, USB-Ladekabel (USB-A auf USB-C) und deutscher Anleitung
– EAN: 4022107428378

Hinweis: Bei diesem Hörverstärker handelt es sich nicht um ein medizinisches Produkt. Hörverstärker sind kein Ersatz für vollwertige Hörgeräte und eignen sich nicht zum Ausgleich eines Funktionsdefizites bei beeinträchtigtem Hörvermögen. Bei Verdacht auf Hörschwäche sollte ein HNO-Facharzt aufgesucht oder ein Test beim Hörgeräte-Akustiker durchgeführt werden. Bitte vor Verwendung des Hörverstärkers die beiliegende Gebrauchsanweisung beachten.

Preis: 28,99 EUR
Bestell-Nr. ZX-7519-625
Produktlink: https://www.pearl.de/a-ZX7519-5250.shtml

Auch als 2er-Set erhältlich:
Preis: 53,99 EUR
Bestell-Nr. ZX-7524-625
Produktlink: https://www.pearl.de/a-ZX7524-5250.shtml

Presseinformation mit Bilderlinks: https://magentacloud.de/s/ZTx3Tc8xQS5p2K2

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Runter vom Sofa, rein ins Fitnessstudio

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit Informationen rund um den Fitness-Vertrag

Runter vom Sofa, rein ins Fitnessstudio

Knapp jeder zweite Deutsche (https://de.statista.com/infografik/26441/umfrage-zu-guten-vorsaetzen-fuer-das-neue-jahr/) geht mit dem Vorsatz ins neue Jahr, mehr Sport zu treiben. Neben dem Sparen und mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, ist die persönliche Fitness im Ranking traditionell weit vorne. Entsprechend voll wird es vor allem im ersten Quartal in den Fitnessstudios. Rund elf Millionen Menschen trainieren aktiv in einem Club und die Trainingshäufigkeit (https://www.dssv.de/ergebnisbericht2023/) steigt scheinbar: Rund ein Viertel der Mitglieder kam im ersten Halbjahr 2023 häufiger zum Training als im Vorjahr. Daher verrät ARAG Experte Tobias Klingelhöfer, was man zu Regeln im Studio, Verträgen und Laufzeiten wissen muss.

Bei durchschnittlichen Mitgliedsbeiträgen von etwa 45 Euro im Monat (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6974/umfrage/mitgliedsbeitraege-fuer-fitness-studios-im-europaeischen-vergleich/) stellt sich die Frage, welche Kündigungsfristen für Fitnessstudios gelten.
Tobias Klingelhöfer: Auch wenn die Frage nach dem Ende schon am Anfang einer Mitgliedschaft recht früh kommt, ist sie angesichts der Kosten natürlich berechtigt. Zudem viele Verträge erst mit längeren Laufzeiten preislich interessant werden. Grundsätzlich gilt: Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kann man ihn in der Regel nur zum Laufzeitende kündigen. Bei Verträgen, die nach März 2022 geschlossen wurden, darf die Erstlaufzeit allerdings maximal zwei Jahre betragen. Danach können Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Nach Ablauf des Erstvertrags kann man dann monatlich kündigen.

Darf der Vertrag automatisch verlängert werden?
Tobias Klingelhöfer: Eine automatische Vertragsverlängerung ist bei vielen Fitnessstudios völlig normal. Durch das Gesetz für faire Verbrauchsverträge (https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/BGBl/Bgbl_Faire_Verbrauchervertraege.html) können Mitglieder jedoch nicht mehr so leicht an einjährige Vertragsverlängerungen gebunden werden. Die stillschweigende Vertragsverlängerung ist nur noch rechtens, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und man eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat hat.

Kann ich meinen Vertrag pausieren oder auf eine andere Person übertragen?
Tobias Klingelhöfer: Für Mitglieder, die aufgrund einer Verletzung eine Weile keinen Sport machen dürfen, einen Langzeiturlaub machen oder über einen längeren Zeitraum dienstlich unterwegs sind, macht es oft Sinn, dass sie ihren Vertrag pausieren. Gesetzlich festgelegt ist diese Möglichkeit allerdings nicht. Viele Fitnessstudios lassen aber mit sich reden und bieten an, den Vertrag für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen. Dabei werden meist die Monate der Vertragspause hinten an die ursprüngliche Vertragslaufzeit angehängt. Die Übertragbarkeit auf Dritte ist theoretisch möglich, muss aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich geregelt oder mit dem Betreiber abgesprochen sein.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich kurzfristig aussteigen möchte?
Tobias Klingelhöfer: Um es gleich vorweg zu nehmen – ein spontaner Ausstieg ist schwierig. Wenn man aber beispielsweise das Fitnessstudio aufgrund einer Erkrankung nicht mehr besuchen kann, ist der Ausstieg sofort möglich. Aber Studio-Betreiber dürfen eine ärztliche Bescheinigung verlangen. In dem Fall sollte der Arzt im Attest die Sportunfähigkeit bescheinigen und die voraussichtliche Dauer benennen. Wer allerdings schon bei Vertragsabschluss an einer chronischen Krankheit leidet, beispielsweise einer Gelenkserkrankung, und später feststellt, dass man das Training nicht schafft, hat keine Chance, vorzeitig auszusteigen.

Gibt es weitere Fälle für ein Sonderkündigungsrecht?
Tobias Klingelhöfer: Auch eine Schwangerschaft kann ein Grund sein, frühzeitig den Vertrag zu beenden. Allerdings kann es sein, dass ein Ausstieg nicht akzeptiert wird, sondern nur ein beitragsfreies Ruhen des Vertrags für die Dauer der Schwangerschaft angeboten wird.
Ein Wohnortwechsel des Mitglieds ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 hingegen nicht mehr per se ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Die Gründe für einen Umzug – sei er auch berufsbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden (Az.: XII ZR 62/15). Daher rate ich, vor Vertragsschluss einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu werfen. Kundenfreundliche Studios bieten darin Umzüge als Sonderkündigungsgrund an. Sollte andersherum das Fitnessstudio umziehen und der neue Standort schwer zu erreichen sein, haben Mitglieder gute Chancen auf eine vorzeitige Kündigung.

Auch Preiserhöhungen können ein Grund für die vorzeitige Vertragsbeendigung sein. Vorausgesetzt, es gibt keine entsprechende Regelung in den AGB. Aber die meisten Verträge enthalten eine Regelung zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge – oft in Form einer jährlichen Anpassung um einen bestimmten Prozentsatz. Ist die Erhöhung nachvollziehbar genannt und angemessen, ist sie meist wirksam.

Was muss ich bei einer fristgerechten Kündigung beachten?
Tobias Klingelhöfer: Egal, aus welchen Gründen man seinen Fitnessvertrag kündigen will – es sollte immer schriftlich gemacht werden, auch wenn der Betreiber die Kündigung mündlich bestätigt hat. Nur so hat man im Zweifel einen Nachweis für die Einhaltung der Kündigungsfrist. Zudem gebe ich zu bedenken, dass es bei der Fristberechnung immer auf den Zugang beim Fitnessstudio ankommt, nicht auf den Poststempel. Am besten gibt man das Schreiben persönlich ab und lässt sich den Erhalt bestätigen. Oder aber man investiert in ein Einschreiben mit Rückschein.

Was hat es mit der Getränkeklausel in Fitnessstudios auf sich?
Tobias Klingelhöfer: Wer viel schwitzt, sollte noch mehr trinken als sonst. Verlangt der Betreiber, dass ausschließlich die dort angebotenen Getränke gekauft werden müssen, können sich Gäste ruhig darüber hinwegsetzen. Entsprechende Klauseln in Haus- oder Benutzungsordnungen sind rechtswidrig und damit unzulässig – es sei denn, es gibt Getränke zum Selbstkostenpreis. Ein Punkt allerdings ist klar: Glasflaschen können untersagt werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/krankenzusatzversicherung/gesundheits-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Aufgepasst bei Konsumentenkrediten

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über (Kosten)Fallen bei Ratenkrediten

Aufgepasst bei Konsumentenkrediten

Lockt ein neues Gebrauchsschätzchen oder soll ein lang ersehnter Traum ohne vorheriges Sparen angeschafft werden, gibt es die Möglichkeit eines Konsumentenkredits. Schnell und zu Top-Konditionen mit einer Auszahlung direkt am selben Tag: Damit werben mittlerweile Kreditvermittler und auch Online-Händler wie Amazon und Co als Alternativen zu Banken und Sparkassen. Doch wer bei Onlinekäufen einen Ratenkredit wählt, kann an schwarze Schafe geraten oder zahlt möglicherweise mehr als bei einem günstigen Bankkredit. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was Kosumenten für Möglichkeiten haben und welche Fallen lauern.

Was ist ein Ratenkredit?
Tobias Klingelhöfer: Ein Ratenkredit oder auch Konsumentenkredit ist die häufigste und verbreitetste Variante des Kredits. Im Gegensatz zu einem zweckgebundenen Kredit, wie z. B. bei Bau- oder Autokrediten kann der Verwendungszweck bei Ratenkrediten frei gewählt werden. In der Regel steht Verbrauchern das Geld in ein bis zwei Tagen zur Verfügung und die geliehene Summe wird in Monatsraten über eine bestimmte Laufzeit zu festgelegten Ratenkreditzinsen zurückgezahlt.

Was sind die Nachteile bei Ratenkrediten von Online-Händlern?
Tobias Klingelhöfer: Dazu ist eine aktuelle Erhebung (https://www.verivox.de/kredit/nachrichten/teure-ratenfinanzierung-fast-1600-euro-zinsen-fuer-einen-5000-euro-einkauf-1119388/) des Vergleichsportals Verivox interessant, bei der Musterfinanzierungen bei drei umsatzstarken Onlinehändlern berechnet wurden. Sie zeigt, dass sich der Einkauf durch eine Ratenzahlung erheblich verteuern kann. Für einen Ratenkauf zu Standardkonditionen zahlen Verbraucher bei den drei untersuchten Händlern zwischen 7,69 Prozent und 15,31 Prozent Zinsen. Daher sollte man sich die Konditionen genau ansehen. Eine Finanzierung über Onlinehändler zu Ratenkonditionen ist zwar einfach und direkt mit dem Einkauf zu erledigen, aber sie ist oft teuer und unflexibel, falls z. B. mal eine Sondertilgung oder eine Erhöhung der Raten getätigt werden soll.

Kann sich ein Ratenkredit über Händler auch lohnen?
Tobias Klingelhöfer: Ja. Denn die meisten Banken vergeben in der Regel keinen Kredit für geringere Beträge, zum Beispiel unter 1.000 Euro. Möchten Verbraucher etwas erwerben und sind in der Höhe nicht liquide, ist ein Ratenkauf über einen Händler eine Option. So kann der Käufer das Gut direkt nutzen und den Einkauf in Teilbeträgen abbezahlen. Nutzt man diese Möglichkeit jedoch mehrfach, häufen sich die Ratenfinanzierungen und man verliert schnell den Überblick über die monatlichen Belastungen.
Kommt ein Ratenkredit gar nicht in Frage, besteht auch die Möglichkeit, sich Geld bei Freunden zu leihen. Worauf dabei zu achten ist, haben die ARAG Experten hier (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/3983/) zusammengetragen.

Welche Gefahren lauern bei unseriösen Angeboten und wie kann man sich schützen?
Tobias Klingelhöfer: Wirbt ein Anbieter für einen Kredit ohne Schufa-Auskunft, heißt es „Finger weg!“. Hier handelt es sich in aller Regel um Kreditvermittler und die vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen nur Anfragen an Banken weiter. Zu den Angeboten gehört auch meist, dass man gegen hohe Gebühren Antragsformulare anfordern muss. Den ersehnten Kredit hat man damit noch lange nicht. Außerdem: Selbst wenn man über den Kreditvermittler Geld erhalten sollte, wird das Darlehen zumeist bei einer Teilzahlungsbank vermittelt, deren Zinssätze wesentlich höher sind als bei Geschäftsbanken oder Sparkassen.

Was sollte ich also tun, wenn ich Geld für den Kauf benötige?
Tobias Klingelhöfer: Auch wenn die finanzielle Situation brenzlig ist, rate ich unbedingt zu einem Vergleich diverser Kreditangebote, damit die weitere finanzielle Belastung durch den Kredit nicht in die Schuldenfalle oder in die Privatinsolvenz (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/4158/) führt. Über gängige Portale im Internet bekommt man einen guten Eindruck, was zu welchen Konditionen möglich ist, bevor man gegebenenfalls auch seine Hausbank um ein Angebot bittet. Folgende Punkte sollten z.B. verglichen werden: Wie hoch ist der effektive Jahreszins, zu dessen Angabe die Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet sind? Wie hoch ist der Sollzins, den die Bank für den Kredit berechnet? Wie lang ist die Laufzeit, bis der gesamte Kreditbetrag inklusive aller Zinsen zurückgezahlt ist? Wie hoch sind die Gesamtkosten – also die Kosten für Nettokreditbetrag und sämtliche Zinsen? Besteht die Möglichkeit für Sondertilgungen und vorzeitige Kreditablösungen? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Wichtig auch: Eine realistische Einschätzung des eigenen Einkommens. Nach Abzug aller laufenden Kosten sollten maximal zwischen 30 und 40 Prozent des restlichen Geldes für die Kreditrückzahlung genutzt werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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