Regeneration auf Rezept: Kuraufenthalte in den Ensana Hotels

Zusammenarbeit mit deutschen Krankenkassen – Renommierte Kurorte wie Marienbad, Piestany und Budapest

Regeneration auf Rezept: Kuraufenthalte in den Ensana Hotels

Das Ensana Thermia Palace in Piestany (Slowakei) bietet sich hervorragend für Kuraufenthalte an.

Ob Rheuma, Hautprobleme oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen – wer chronische Beschwerden lindern oder die Gesundheit präventiv stärken möchte, findet in einer Kur die ideale Auszeit. Dabei unterstützen deutsche Krankenkassen auch Aufenthalte in den Ensana Hotels an renommierten Kurorten wie Marienbad in Tschechien, Piestany in der Slowakei oder in der ungarischen Hauptstadt Budapest. Ensana ist Europas führender Anbieter für Gesundheits-Spas und vereint medizinische Expertise mit natürlichen Heilmitteln.

Schritt für Schritt zum Kuraufenthalt

Der Hausarzt stellt bei entsprechendem medizinischem Bedarf eine Empfehlung für eine Kur aus. Anschließend reicht der Patient den Antrag für eine ambulante Vorsorgekur oder Rehabilitationsmaßnahme bei der Krankenkasse ein. Nach Bewilligung kann er Kurort und Einrichtung wählen und Ensana als Wunschhotel angeben. Ensana unterstützt hierbei auch bei der Planung des Aufenthalts und der Terminabstimmung. Für nicht behandlungsbedürftige Begleitpersonen gibt es zudem attraktive Konditionen für Unterkunft und Verpflegung. Aktuell ist eine generelle Direktabrechnung mit deutschen gesetzlichen und privaten Krankenkassen in den Ensana Häusern nicht möglich. Im Anschluss an den Aufenthalt können alle Rechnungen zusammen mit den medizinischen Unterlagen bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden.

„Viele Patienten wissen nicht, dass eine Kur im europäischen Ausland von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst werden kann“, erklärt Frank Halmos, CEO bei Ensana. „Dabei bieten unsere Standorte nicht nur natürliche Heilmittel wie Thermalwasser, Heilschlamm oder CO2-Therapien, sondern auch medizinische Kompetenz auf höchstem Niveau.“

Therapievielfalt bei unterschiedlichen Krankheitsbildern

Ensana ermöglicht maßgeschneiderte Kuranwendungen, die auf verschiedene Krankheitsbilder abgestimmt sind. Patienten erhalten so effektive Unterstützung bei Beschwerden des Bewegungsapparats, etwa bei Rheuma, Rückenschmerzen oder Arthrose. Auch bei Hauterkrankungen wie Psoriasis und Neurodermitis sowie bei Herz-Kreislauf-Problemen wie Bluthochdruck und Durchblutungsstörungen oder stressbedingten Erschöpfungszuständen finden sich passende Therapieprogramme. Darüber hinaus stehen spezielle Rehabilitationsmaßnahmen für Gäste zur Verfügung, die sich von orthopädischen Eingriffen erholen müssen. Um Behandlungen individuell anzupassen, wird zusätzlich zur Übermittlung aller relevanten Unterlagen und ärztlichen Bescheinigungen jeder Patient zu Beginn seiner Kur einer medizinischen Eingangsuntersuchung unterzogen. So verbindet Ensana medizinische Kompetenz mit jahrhundertealten Heiltraditionen und fördert nachhaltige Gesundheit an Europas traditionsreichsten Kurorten.

Weitere Informationen gibt es unter www.ensanahotels.com/de.

2019 gegründet, ist Ensana die führende Health-Spa-Marke in Europa. Die Gruppe betreibt derzeit 28 Health-Spa-Hotels in Tschechien, Ungarn, der Slowakei, Bulgarien, Rumänien sowie im Vereinigten Königreich und hat damit die breiteste Kollektion an Spa-Hotels, die in den historischen Kurorten Europas liegen – bekannt für ihre natürlichen Ressourcen mit heilender Wirkung und renommierte Traditionshäuser. Ensana hat ein innovatives ganzheitliches Gesundheitskonzept entwickelt, das heilende Naturschätze mit medizinischem Wissen und modernen Diagnosemethoden kombiniert, um den Gästen zu helfen, ihr persönliches Gesundheitsziel zu erreichen. Die Gruppe hat sich verpflichtet, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Gäste zu verbessern und offeriert deshalb eine breite Palette unterschiedlicher Komfortklassen.

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Krankenkassenboni dauerhaft steuerfrei

Krankenkassenboni dauerhaft steuerfrei

Krankenkassenbeiträge reduzieren die Steuerlast (Bildquelle: contrastwerkstatt/adobe.stock.com)

Die rund 95 gesetzlichen Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder mit einem Bonusheft oder einer Bonus-App auf unterschiedliche Weise. Solche Bonusprogramme sollen beispielsweise zur Teilnahme an Ernährungskursen, Entspannungs- oder Sportprogrammen motivieren. Wird das vorgegebene Ziel erreicht, zahlt die Krankenkasse als Belohnung eine Prämie in Form eines Geldbetrages oder einer Sachprämie. Bonuszahlungen bleiben bis zu einer jährlichen Höhe von 150 Euro pro versicherter Person steuerfrei. Allerdings gewähren manche Krankenkassen höhere Boni pro Jahr. Übersteigt die individuelle Prämie den gesetzlichen Freibetrag, wirkt sich das nachteilig auf den Steuerabzug aus.

Wann ist ein Krankenkassenbonus steuerfrei?

Fast ein Jahrzehnt haben sich Finanzgerichte und -behörden mit Prämienzahlungen von Krankenkassen beschäftigt. Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die zuletzt praktizierte Regelung mit der 150-Euro-Obergrenze auf Dauer festgelegt. Davon betroffen sind zusätzliche Gesundheitskosten, die der Versicherte selbst getragen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Krankenkasse im Nachhinein nur einen anteiligen oder den vollen Betrag ersetzt. Auch pauschale Kostenerstattungen für Gesundheitsmaßnahmen wirken sich steuerlich nicht aus und müssen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

Welche Prämien reduzieren den Steuerabzug?

Es gibt aber verschiedene Prämienzahlungen, die sich steuerlich auswirken. Wird für Maßnahmen, z.B. Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen, bei denen es sich um eine reguläre Kassenleistung handelt, ein Bonus von der Krankenkasse gewährt, so wertet das Finanzamt dies als Beitragsrückerstattung. Denn die Kosten wurden ohnehin von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. In diesem Fall stellt die Bonuszahlung keine Kostenerstattung dar, sondern wird von den Finanzbehörden als Einnahme betrachtet, die den Krankenkassenbeitrag steuerlich reduziert.

Auswirkungen auf das Steuerergebnis

Die Versicherungsbeiträge für die Basiskrankenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung in voller Höhe geltend gemacht werden. Durch den Abzug bei den Sonderausgaben reduzieren sie die Steuerlast erheblich. Liegt indes eine Beitragserstattung der Krankenkasse vor, mindert diese die Sonderausgaben. Dies vollzieht das Finanzamt anhand der Daten, die von den Krankenkassen elektronisch übermittelt werden. Erfreulich ist, dass Bonuszahlungen bis 150 Euro dem Finanzamt nicht mehr mitgeteilt werden. Waren solche Bonuszahlungen in der Vergangenheit steuerlich nachteilig, so kann sie nun jeder problemlos nutzen.

Tipp: Sollte der Bonus über diesem Betrag liegen, reduziert das Finanzamt die Sonderausgaben um den übersteigenden Betrag. In diesem Fall sollten Steuerpflichtige einen Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben und nachweisen, dass es sich um eine Bonuszahlung nach Paragraf 65a SGB V handelt. Dafür kann bei der Krankenkasse eine Bescheinigung eingeholt werden, welche die Art der Bonuszahlung bestätigt.

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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ARAG Verbrauchertipps zum Zubeißen

ARAG Experten mit Urteilen aus der Welt der Zahngesundheit

ARAG Verbrauchertipps zum Zubeißen

Zahnersatz aus dem EU-Ausland
Viele Zahnersatzbehandlungen sind im Ausland deutlich günstiger als in Deutschland. So gibt es beispielsweise einen regelrechten Zahntourismus ins benachbarte Polen oder nach Ungarn, wenn es um Brücken, Implantate oder Zahnprothesen geht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich Patienten grundsätzlich ohne große Probleme im europäischen Ausland behandeln lassen dürfen. Allerdings erstattet die Krankenkasse in der Regel nur dann die Kosten für die Behandlung im Ausland, wenn sie vorab einen Heil- und Behandlungsplan des behandelnden Zahnarztes vorgelegt bekommt. In einem konkreten Fall sollte eine Patientin bei ihrem Zahnarzt in Deutschland für jeweils eine große Brücke im Ober- und Unterkiefer 5.000 Euro zahlen. Ihre Kasse bewilligte lediglich den Festzuschuss von 3.600 Euro. Der Eigenanteil von 1.400 Euro war der Frau zu viel. Ohne sich vorher mit ihrer Krankenkasse abzustimmen, fand sie in Polen einen Zahnarzt, der sie für 3.300 Euro behandelte. Doch als sie die Rechnung bei ihrer Kasse einreichte, wollte diese nur anteilig die Kosten für die Oberkieferbrücke erstatten. Die Brücke für den Unterkiefer entsprach nach Kassensicht und Einschätzung des Medizinischen Dienstes nicht den hierzulande geltenden Qualitäts- und Konstruktionskriterien. Der Fall landete vor Gericht. Doch die Richter wiesen die Klage der Zahntouristin ab. Ihre Begründung: Die Krankenkasse hatte vor der Behandlung keine Möglichkeit, den Heil- und Kostenplan auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az.: L 4 KR 169/17).

Schmerzensgeld für Zahnverlust beim Restaurantbesuch
Der Gast genoss seinen Grillteller in vollen Zügen. Bis er beim typisch griechischen Cevapcici auf etwas Hartes biss und sich einen Zahn abbrach. Der erboste Mann war sicher, dass sich ein kleiner Stein ins Hackfleischröllchen verirrt hätte und verlangte vom Wirt Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zu finden war der Fremdkörper nicht mehr, da ihn der Gast offenbar heruntergeschluckt hatte. Doch der Restaurantbesitzer weigerte sich mit der Begründung, dass es ebenso gut ein Knochen- oder Knorpelteilchen gewesen sein könnte. Der Fall landete schließlich sogar vor dem Bundesgerichtshof. Aber auch dort entschieden die Richter, dass die Beweislast beim geschädigten Gast liege. Um Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten, muss er beweisen, dass es tatsächlich einen harten Fremdkörper im Essen gegeben habe. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch eine Vorschädigung des abgebrochenen Zahns denkbar sei. Doch ohne Beweise keine Ersatzpflicht (Az.: VIII ZR 283/05). Anders verhält es sich hingegen, wenn der Gastwirt seine Sorgfaltspflicht verletzt wie in einem anderen Fall: Dort hatte ein Mann beim Verzehr eines Wildhasenfilets auf eine Schrotkugel gebissen und sich dabei einen Zahn abgebrochen. Der Wirt musste zu 75 Prozent für den entstandenen Schaden haften (Amtsgericht Waldkirch, Az.: 1 C 397/99).

Zahnreinigung nicht immer auf Kassenkosten
Nicht alles, was medizinisch notwendig ist, muss von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Das musste auch ein Patient mit chronisch entzündetem Zahnfleisch (Parodontitis) feststellen, der sich bei seinem Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung für 95 Euro gönnte. Medizinisch durchaus sinnvoll, aber trotzdem wollte seine Kasse ihm das Geld nicht erstatten. Als der Mann schließlich sogar Klage erhob, zog er auch vor Gericht den Kürzeren. Denn die Richter wiesen darauf hin, dass bei aller Sinnhaftigkeit eine professionelle Zahnreinigung nicht Teil der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sei. Anders kann es sich verhalten, wenn es sich um Fälle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung handeln würde, was bei dem Patienten kaum der Fall war. Die ARAG Experten weisen ergänzend darauf hin, dass der Mann darüber hinaus nicht den korrekten Beschaffungsweg der gesetzlichen Krankenversicherung eingehalten hat. Danach muss die Übernahme von Kosten für eine vom Patienten selbst beschaffte Leistung – in diesem Fall die Zahnreinigung – vor der Behandlung bei der Kasse beantragt werden (Sozialgericht Stuttgart, Az.: S 28 KR 2889/17).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/zahnzusatzversicherung/zahn-ratgeber/

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https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Heute schon geIGeLt?

ARAG Experten über individuelle Gesundheitsleistungen

Heute schon geIGeLt?

Gesundheit ist für 84 Prozent (https://de.statista.com/themen/91/gesundheit/#topicOverview) der Deutschen das höchste Gut. Das weiß man spätestens, wenn sie gefährdet ist. Aber auch ohne bereits von Krankheit und Schmerzen geplagt zu sein, ist vielen klar, dass eine gute Vorsorge vor Schlimmerem bewahren kann. Einige Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, viele fallen jedoch unter die sogenannte IGel (individuelle Gesundheitsleistungen)-Regelung. ARAG Experten klären auf.

IGeL – was ist das?
Unter IGeL werden die Leistungen zusammengefasst, die nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Dabei handelt es sich um Selbstzahlerleistungen für Maßnahmen, für die es laut Sozialgesetzbuch (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html) keinen Beleg gibt, dass sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und die das Maß des Notwendigen überschreiten. Welche das genau sind, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, denn in der Ausgestaltung ihres Leistungsumfangs sind die Krankenkassen frei. In die Kategorie der IGeL-Leistungen fallen jedoch häufig bestimmte Atteste und Reiseimpfungen, Untersuchungen zur Vorsorge, wie etwa die Messung des Augeninnendrucks, sowie zur Früherkennung von Krebserkrankungen, wie der Ultraschall der Eierstöcke oder der PSA-Bluttest als Tumormarker.

Einen groben Überblick gibt laut ARAG Experten der IGeL-Monitor (https://www.igel-monitor.de/), ein Service vom Medizinischen Dienst Bund, der vom Bundesministerium für Gesundheit überwacht wird. Erstellt von einem interdisziplinären Team aus den Bereichen evidenzbasierte Medizin und Öffentlichkeitsarbeit und inhaltlich unterstützt durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, versetzt das Portal Versicherte in die Lage, sich gut informiert für oder gegen Zusatzleistungen zu entscheiden.

Vor allem aber findet man hier aktuelle Bewertungen bestimmter IGeL-Leistungen, vor denen teilweise sogar explizit gewarnt wird. Darüber hinaus veröffentlicht dieser Zusammenschluss regelmäßig den IGeL-Report (https://www.igel-monitor.de/fileadmin/Downloads/Presse/IGeL-Report_2023_Kurzbericht_aserto.pdf). Dieser basiert auf einer Umfrage bei Versicherten und zeigt unter anderem auf, was genau ihnen von Ärzten angeboten wurde, wie viel Geld sie durchschnittlich für IGeL-Leistungen ausgeben und ob sie vorab korrekt und ausreichend aufgeklärt wurden.

Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass sich nicht pauschal beantworten lässt, welche dieser Selbstzahlerleistungen dennoch sinnvoll sind und welche nicht. Denn hier spielen individuelle Konstitution, Vorgeschichte und Prädisposition eines jeden Patienten eine Rolle.

Der Arzt, dein Freund und Helfer?
Das medizinische Fachwissen und die Kenntnis der Ärzte über ihre jeweiligen Patienten ergibt im Idealfall einen vertrauensvollen Rat, der prinzipiell nicht durch Internetrecherche aufgewogen werden kann. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass auch in der Gesundheitsbranche der Ruf des Geldes lockt. So ist der Satz, den gesetzliche Krankenkassen für Untersuchungen an Arztpraxen zahlen, deutlich niedriger als der Betrag, den private Patienten für dieselben Untersuchungen zahlen müssen. Eine private Abrechnung ist also ungleich lukrativer. Und so ist ein Angebot von Honorarleistungen per se eine wichtige Einnahmequelle für Praxen geworden. Damit ist es nur schlüssig, dass bereits mehr als jedem vierten Patienten eine solche schon einmal angeboten wurde.

Der mündige Patient – wie kann man das sein?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Patienten immer ausreichend Möglichkeit haben, sich ausführlich über kostenpflichtige Zusatzleistungen zu informieren. Dabei sind die Ärzte zu genauer Aufklärung verpflichtet und genügend Bedenkzeit sollte selbstverständlich sein. Zudem muss es vorab einen Kostenvoranschlag geben. Keinesfalls darf eine Leistung erbracht und ohne vorherige Einwilligung berechnet werden. Diese muss per Unterschrift erfolgen und es muss eine Rechnung, die unter Umständen auch steuerrelevant sein kann, ausgehändigt werden. Hellhörig darf man auch werden, wenn Praxismanager mit Flyern informieren, die eher werblichen als informativ daherkommen. Detaillierte und klar verständliche Formulierungen müssen selbstverständlich sein. Allgemeine und eingängige Schlagworte hingegen, wie z. B. „CheckupPlus“ oder „Extra-Vorsorge“ sind erstens nicht aussagekräftig und vermitteln zweitens das Gefühl, die Kassenleistung sei nicht ausreichend. Keinesfalls darf beim Patienten die Angst geschürt werden, dass er ohne diese gesonderte Untersuchung in Gefahr sei. Vielmehr müssen Ärzte laut ARAG Experten sogar über die Risiken von zusätzlichen Maßnahmen aufklären, damit man abwägen kann. Wer verunsichert ist, sollte sich am besten direkt bei der eigenen Krankenkasse oder bei neutralen Stellen informieren. So bietet zum Beispiel das Bundesministerium für Gesundheit eine gute Übersicht (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/medizinische-versorgung-und-leistungen-der-krankenversicherung.html) über die medizinische Versorgung und Leistungen der Krankenversicherungen. Handelt es sich um versicherte Leistungen, raten die ARAG Experten, auf die Untersuchung als Kassenleistung zu bestehen. Weigert sich der Arzt, sollte man die Praxis wechseln.

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E-Rezept: Aus für bunte Papier-Rezepte

ARAG Experten informieren darüber, wie das elektronische Rezept funktioniert

E-Rezept: Aus für bunte Papier-Rezepte

Seit Anfang des Jahres haben das rosafarbene sowie das grüne Papier-Rezept für gesetzlich Versicherte ausgedient. Seitdem sind Ärzte verpflichtet, ihren Patienten verschreibungspflichtige Medikamente mit einem digitalen Rezept-Code auszustellen. Frei verkäufliche OTC-Arzneimittel (engl. over the counter, deutsch „über den Verkaufstisch“) dürfen freiwillig als E-Rezept verordnet werden. Wie das Ganze funktioniert, welche Vor- und Nachteile es gibt und wie es mit der Datensicherheit aussieht, erklären die ARAG Experten.

Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen
Die einfachste Möglichkeit ist das Einlösen des elektronischen Rezeptes mit der elektronischen Gesundheitskarte. Die wird in der Apotheke einfach in ein Kartenlesegerät gesteckt. Eine PIN ist laut ARAG Experten nicht nötig. Wer es herkömmlich mag, kann sich in seiner Arztpraxis einen ausgedruckten Rezeptcode auf Papier mitgeben lassen. In der Apotheke wird dieser einfach gescannt und anschließend das Medikament ausgegeben.

Gesetzlich Versicherte mit einem Smartphone haben zudem die Möglichkeit, ihre E-Rezepte in einer App (https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app) zu verwalten. Die App steht kostenlos zur Verfügung und beinhaltet zusätzliche Informationen, wie z. B. eine Übersicht der Apotheken in der Nähe und deren Öffnungszeiten. Über eine Familienfunktion mit unbegrenzten Profilen können pflegende Angehörige zudem Rezepte von Familienmitgliedern verwalten und einlösen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass für die Nutzung der App ein NFC-fähiges Smartphone nötig ist, mit dem man kontaktlos zahlen kann. Darüber hinaus benötigt auch die elektronische Gesundheitskarte eine NFC-Schnittstelle. Zu erkennen ist die laut ARAG Experten an der sechsstelligen Kartenzugangsnummer sowie dem Symbol für drahtlose Übertragung am oberen Rand der Karte. Wer noch ohne entsprechende Gesundheitskarte unterwegs ist, kann diese bei seiner Krankenkasse beantragen.

Übrigens: Auch nach Videosprechstunden können sich Patienten ein E-Rezept ausstellen lassen.

Welche Vorteile hat das E-Rezept?
Es ist vor allem der Aufwand, der sich für Patienten, Arztpraxen und Apotheken deutlich verringert. So müssen Patienten, sofern sie in einem Quartal bereits bei ihrem Arzt waren und ihre Gesundheitskarte eingelesen wurde, sich nicht mehr erneut auf den Weg in die Praxis machen, wenn ein Folgerezept ausgestellt werden muss. Zudem können Versicherte das Rezept per App an eine Apotheke senden, um das verschriebene Arzneimittel vorzubestellen. Und natürlich werden durch die Digitalisierung Abläufe vereinfacht und Zettelwirtschaft vermieden.

Gibt es auch Nachteile?
Auch die Nachteile des E-Rezeptes sollten genannt werden. So weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es bei der Signatur des Rezeptes zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Patienten können also unter Umständen nicht mehr direkt von der Arztpraxis in die Apotheke gehen, um das verschriebene Medikament abzuholen, weil das Rezept von der Apotheke noch nicht abgerufen werden kann. Ein weiterer Nachteil: Obwohl das E-Rezept seit Anfang des Jahres verpflichtend ist, gibt es noch keine Sanktionen, wenn Ärzte ausschließlich Papierausdrucke aushändigen, Patienten also nach wie vor für jedes Rezept in die Praxis kommen müssen.

Ist das E-Rezept datensicher?
Das E-Rezept wird vom Arzt digital und fälschungssicher signiert und im sogenannten E-Rezept-Fachdienst, einem zentralen System, gespeichert. Durch eine Mehrfachverschlüsselung sind die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt. Mit der Signatur erhält das Rezept einen Code, der unmittelbar an die Gesundheitskarte oder die App des Patienten übermittelt oder ihm in Papierform übergeben wird. Dieser Code ist einzigartig und enthält alle Informationen, die für das jeweilige Rezept wichtig sind. 100 Tage, nachdem das Rezept eingelöst wurde, werden die Daten automatisch gelöscht. Auch um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke den E-Rezept-Fachdienst. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jedes E-Rezept nur einmal eingelöst werden kann. Wie ihre Papier-Vorgänger sind E-Rezepte 28 Tage gültig. Bei technischen Problemen muss auf das rosa Papier-Rezept zurückgegriffen werden.

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Vorsorge nichts für Männer?

ARAG Experten sagen, warum gesundheitliche Vorsorge zum Alltag gehören sollte

Vorsorge nichts für Männer?

Prostata- oder Darmkrebs, Herz-Kreislauf- oder Nieren-Erkrankungen – die meisten Krankheiten können durch regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Doch auch das beste Untersuchungsangebot nützt wenig, wenn die Bereitschaft fehlt, es wahrzunehmen. Gerade Männer sind auf diesem Gebiet etwas nachlässig. Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar betonen die ARAG Experten, wie wichtig Vorsorge und Früherkennung sind.

Vorsorge und Früherkennung
Während man mit Vorsorgeuntersuchungen dafür sorgen kann, dass Krankheiten gar nicht erst entstehen – z. B. mit Hilfe von Impfungen -, dient die Früherkennung einem möglichst frühen Nachweis einer Krankheit und damit einer guten Therapierbarkeit. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass viele Früherkennungsuntersuchungen zu den Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Ab einem bestimmten Alter übernehmen sie die Kosten für zahlreiche Untersuchungen.

Die Zahlen sprechen für sich
Krebserkrankungen sind die zweithäufigste Todesursache in Deutschland: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_544_23211.html) starben im Jahr 2021 knapp 230.000 Menschen an Krebs; Männer waren mit 54 Prozent häufiger betroffen als Frauen.

Prostatakrebs ist in Deutschland bei Männern mit 30 Prozent die am häufigsten diagnostizierte Krebsart. Vor dem 50. Lebensjahr tritt die Krankheit nach Information der ARAG Experten allerdings nur selten auf: Während das Risiko laut Robert-Koch-Institut (https://www.krebsdaten.de/Krebs/DE/Content/Publikationen/Krebs_in_Deutschland/krebs_in_deutschland_inhalt.html) (RKI) für einen 35-jährigen Mann, in den nächsten zehn Jahren an Prostatakrebs zu erkranken, verschwindend gering ist (0,1 Prozent), liegt es bei einem 75-Jährigen schon bei etwa sechs Prozent. 2018 gab es dem RKI zufolge 65.200 Neuerkrankungen, für 2022 lag die Prognose bei 70.000 erkrankten Männern. Dabei verläuft rund ein Viertel der Erkrankungen tödlich. Umso erstaunlicher, dass nur etwa ein Drittel des starken Geschlechts ab dem Alter von 50 Jahren eine Prostata-Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nimmt.

Ähnlich steht es um die Darmkrebs-Früherkennung. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) sterben in Deutschland jährlich knapp 25.000 Menschen an Darmkrebs. Dabei könnten die meisten dieser Todesfälle vermieden werden: Das Risiko, an Darmkrebs zu sterben, liegt laut Studie (http://esther.dkfz.org/esther/) des DKFZ um 70 Prozent niedriger, wenn Patienten eine Vorsorge-Darmspiegelung (Koloskopie) in Anspruch genommen hatten. Bei knapp 60 Prozent traten weniger Darmkrebs-Neuerkrankungen auf, wenn eine Koloskopie gemacht wurde.

Warum Männer so sind
Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt es diverse Gründe, warum Männer sich in puncto Gesundheitssorge zurückhalten. Vor allem in jungen Jahren nehmen einige Männer die eigene Gesundheit nicht ganz so wichtig; andere haben Hemmungen, sich damit auseinanderzusetzen. Während Frauen meist schon ab der Pubertät an regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei der Gynäkologin oder dem Gynäkologen gewöhnt sind, ist die Früherkennung bei Männern erst viel später ein Thema. Aber auch die Angst vor einer negativen Diagnose ist groß: Mehr als jeder zweite Man (https://www.aerzteblatt.de/archiv/35781/Umfrage-zur-Praevention-Warum-Menschen-nicht-oder-ungern-zur-Vorsorgeuntersuchung-gehen)n vermeidet eine Vorsorge aus Angst vor dem Ergebnis und ebenfalls mehr als die Hälfte der Männer wollen gar nicht genau wissen, ob mit der Gesundheit etwas im Argen ist. Jeder Dritte hat Angst vor Schmerzen und Unannehmlichkeiten bei der Untersuchung.

Früherkennungsuntersuchungen für Männer
Es gibt eine Reihe von Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krebsfrueherkennung.html), die laut ARAG Experten von gesetzlichen Kassen erstattet werden. Dazu gehört ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening zur Früherkennung von Hautkrebs (auch für Frauen). Eine Prostata- und Genital-Tastuntersuchung kann ab dem Alter von 45 Jahren sogar jährlich in Anspruch genommen werden. Von 50 bis 65 Jahren werden für Männer (und Frauen) alle fünf Jahre die Kosten einer Dickdarm- und Rektumuntersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs übernommen. Zweimal im Abstand von mindestens zehn Jahren haben Männer ab 50 Jahren einen Anspruch auf eine Früherkennungs-Darmspiegelung oder eine jährliche Untersuchung auf Blut im Stuhl zur Früherkennung von Darmkrebs.

Krebserkrankungen vorbeugen
Starkes Übergewicht kann das Risiko für zahlreiche Krebsarten erhöhen. Anders herum kann also ein gesunder Lebensstil das Risiko senken, an Krebs zu erkranken. Laut Deutscher Krebshilfe könnten schätzungsweise rund 40 Prozent aller Krebserkrankungen durch eine gesunde Lebensweise vermieden werden. Dazu gehört, neben dem Verzehr von ausreichend Obst und Gemüse – hier raten die ARAG Experten zu etwa fünf Portionen pro Tag – auch eine tägliche, moderate Bewegung von 30 bis 60 Minuten. Alkohol und Zigaretten sollten ebenso tabu sein, wie der tägliche Verzehr insbesondere von rotem Fleisch. Ballaststoffreiche Lebensmittel hingegen – dazu gehören unter anderem Vollkornprodukte oder Hülsenfrüchte – können das Darmkrebsrisiko senken.

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

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Der Gelbe Zettel fällt bald weg

Zumindest zwei davon, werden Angestellte bei einer Krankschreibung ab dem nächsten Jahr nicht mehr erhalten.

Der Gelbe Zettel fällt bald weg

Der „gelbe“ Zettel

Ursprünglich war bereits für Juli 2022 vorgesehen, dass Ärzte, bei einer Krankschreibung den Patienten nur noch ein Exemplar der Krankschreibung ausgedruckt auf Papier mitgeben. Das Exemplar sollte nicht für Arbeitgeber*innen oder die Krankenkasse sein, sondern nur zum Nachweis für den Patienten selbst. Doch daraus wird jetzt erst einmal nichts.

Ärzte starteten erst im Januar 2022
Bei einer Krankschreibung geben Ärzte erst seit Januar 2022 die Daten direkt an die Krankenkassen weiter. Zuvor gab es lediglich eine 3monatige Pilotphase, bei der sich nicht alle Ärzte beteiligten. Aber auch jetzt läuft noch nicht alles optimal. Die Daten werden teilweise noch nicht komplett elektronisch übermittelt und müssen noch von Hand bei den Krankenkassen übernommen werden.

Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen
Auf der Seite der Unternehmen sieht es nicht besser aus. Wäre bereits, wie ursprünglich geplant, im Juli die papierhafte Krankschreibung weggefallen, hätten Arbeitgeber*innen vor der Herausforderung gestanden, manuell bei den Krankenkassen nachfragen zu müssen, ob Mitarbeitende wirklich krank sind oder nur vorgeben, krank zu sein. Durch den fehlenden Ausdruck des Arztes, ist eine alleinige Prüfung durch Arbeitgeber*innen dann nicht mehr möglich.

77 Millionen Krankschreibungen pro Jahr
Der Grund für die Digitalisierung liegt dabei auf der Hand. Nach Schätzung des GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) werden pro Jahr über 308 Millionen Gelbe Zettel gedruckt! Eine unfassbare Menge an Papier, Druckertinte und nicht zuletzt Arbeitszeit die man durch digitale Prozesse reduzieren kann.

Mit im Boot, Zeiterfassungssysteme wie TimePunch
An dieser Stelle sieht der Bund Zeiterfassungssysteme wie TimePunch, in der Pflicht, die Schnittstelle für Unternehmen abzubilden. Nutzt ein Betrieb bereits eine Zeiterfassungslösung, dann sind in dieser zumeist alle relevanten Daten der Mitarbeitenden gespeichert. Was liegt also näher, als ein solches System dazu zu verwenden, um Krankmeldungen von Arbeitnehmer*innen zu prüfen. Betriebe sollen so wieder in die Lage versetzt werden, Krankmeldungen von Mitarbeitenden selbstständig und einfach überprüfen zu können. Wie vorher, aber alles digital und damit zukunftsfähig!
Mitarbeiter*innen melden sich krank
Zukünftig soll der Ablauf dabei so sein, dass sich Mitarbeitende nach einer Krankschreibung bei Ihrem Betrieb melden und mitteilen, wie lange sie krankgeschrieben sind. Arbeitgeber*innen erhalten dabei aber keine papierhafte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Personalbüro muss dann, über das verwendete Zeiterfassungssystem, die Krankmeldung übernehmen und eine Überprüfung bei den Krankenkassen, mit Hilfe des Zeiterfassungssystems, beantragen. Die für den Mitarbeitenden zuständige Krankenkasse bestätigt die Krankmeldung digital. Anschließend erhält der Betrieb die Bestätigung der Krankmeldung, vollständig automatisiert, über das genutzte Zeiterfassungssystem angezeigt.

Prozess stellt große Herausforderungen an Zeiterfassungssysteme
Aber anders als z.B. Abrechnungssysteme für Lohn -und Gehalt, übertragen Zeiterfassungssysteme aktuell noch keine Daten der Mitarbeiter*innen an Krankenkassen. Bisher waren solche Systeme nur Zulieferer, welche die Arbeitszeiten an die verwendeten Lohn -und Gehaltsabrechnungsprogramme wie DATEV und Lexware exportierten. Ab Januar 2023 sollen Zeiterfassungssysteme selbst, als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Krankenkassen in Aktion treten. Auf Seiten der Zeiterfassungshersteller, wie der TimePunch KG, müssen daher diese Schnittstellen zuerst implementiert und getestet werden. Durch die Brisanz der Daten, werden von der GKV, sehr große Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme gestellt.

Zusammenarbeit mit dem Spitzenverwand der Krankenkassen
Die TimePunch KG, arbeitet daher sehr eng mit der GKV zusammen, um die Qualität und Sicherheit der Schnittstelle zu gewährleisten. Dazu wird das Zeiterfassungssystem TimePunch in einem Qualifizierungsprozess, in Abstimmung mit der GKV, erweitert und anschließend einer Zertifizierung unterzogen. Nach Abschluss der Zertifizierung muss jedes Zeiterfassungssystem dann nochmals eine drei-monatigen Pilotphase durchlaufen. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Pilotphase dürfen dann alle Kunden, die durch die Software bereitgestellte Schnittstelle zum Abruf der eAU (elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nutzen.

2023 soll die elektronische Krankschreibung flächendeckend verpflichtend werden
Bei der Sitzung am 18. Februar 2022 hat der Deutsche Bundestag in der 2./3. Lesung die Verlängerung der Pilotphase und damit den Start am 1. Januar 2023 beschlossen. Bis dahin gibt es noch viel zu tun. Durch den hohen Implementierungs- und Zertifizierungsaufwand ist es sehr wahrscheinlich, dass vor allem Billiganbieter von Zeiterfassungssystemen den Aufwand der Umsetzung scheuen.

Fazit
Arbeitgeber*innen sollten sich daher schon frühzeitig nach einem Zeiterfassungssystem, wie TimePunch umsehen, das den Prozess der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung implementiert.

TimePunch – TRACKING PROGRESS NOT ONLY HOURS

Mit der Zeiterfassungs-Software der TimePunch KG sind alle Unternehmen gut beraten. Egal, ob große Unternehmen, KMUs oder Selbständige, wir bieten Ihnen die passende, professionelle Software und Hardware und erfassen damit nicht nur Stunden, sondern helfen Ihnen, Ihr Unternehmen voranzubringen.

Unsere Software ist einfach zu bedienen und bietet die größtmögliche Flexibilität. Über buchbare, thematische Schulungen und Intensiv-Workshops erklären wir Ihnen die Funktionen detailliert und persönlich.

Bei unseren Software-Produkten „Time Punch One“ für Soloselbständige und „TimePunch Pro“ für mittelständische oder große Unternehmen, können problemlos Kundenwünsche direkt implementiert werden, da wir selbst Entwickler der Produkte sind.

Interesse an TimePunch? Nehmen Sie an einer unserer kostenlosen digitalen Infoveranstaltungen teil, oder melden Sie sich direkt bei uns: https://beratung.timepunch.de/

Kontakt
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Die Agentur für Haushaltshilfe GmbH Hamm stellt sich vor

Der Standort Hamm Westfalen und Unna, ist nur einer von vielen Bezirken der Agentur für Haushaltshilfe. Stand Heute ist die AfH an über 90 Standorten vertreten.

Die Agentur für Haushaltshilfe GmbH Hamm stellt sich vor

Die Agentur für Haushaltshilfe unterstützt Senioren mit Pflegegrad oder auf ärztliche Verordnung hin

Die Agentur für Haushaltshilfe entlastet jetzt auch Pflegedienste und private Pflegepersonen in Hamm Westfalen und dem Kreis Unna. Tim Peter Haas ist der zuständige Bezirksleiter und baut den Standort auf.

Die Agentur für Haushaltshilfe kurz AfH ist Ansprechpartner für Senioren mit Pflegegrad und andere Pflegebedürftige, wenn es um Haushaltshilfen, Alltagshilfe und Seniorenbetreuung geht. Desweiteren gehören auch Frauen während und nach der Schwangerschaft zum Kundenkreis. Darüber hinaus werden auch Bedürftige während einer Erkrankung oder nach einer OP auf ärztliche Verordnung unterstützt.

Pflegedienste sind keineswegs Konkurrenten, sondern Kooperationspartner. Da die AfH nicht pflegerisch tätig wird, werden Kunden auf Wunsch an die Partner vermittelt . Kunden die von Pflegediensten im Bereich Haushaltshilfe etc. nicht bedient werden können werden von der Agentur für Haushaltshilfe übernommen. Weitere Partner sind soziale Verbände, Vereine, Kirchen, Pflegeberater sowie, die Städte Hamm und Unna.
Ein Beispiel wie eine Kooperation aussehen kann sehen Sie unter dem folgenden Link:

Ab Pflegegrad 1 wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Weitere Möglichkeiten sind die Krankenkassen, öffentliche Träger oder Privatzahler.

Die Agentur für Haushaltshilfe kann innerhalb kürzester Zeit Ihre Kunden im angemessenen Rahmen versorgen. Welche Tätigkeiten das geschulte Personal der AfH übernimmt, entscheidet alleine der Kunde, dessen Angehörige oder ggf. die gesetzliche Betreuung . Einige Beispiele sind Unterstützung im gesamten Haushalt, leichte Gartenarbeiten, Botengänge, Einkaufen, Begleitung zu Terminen, Hobbys nachgehen usw.

Im Erstgespräch mit Herr Haas, dem zuständigen Bezirksleiter, werden die finanziellen Möglichkeiten ermittelt und daran anschließend der „Fahrplan“ für die Umsetzung gestaltet. Bei Bedarf wird dem Kunden geholfen die entsprechende Anträge auszufüllen und Gelder zu beantragen.

Die Agentur für Haushaltshilfe Hamm steht bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Hier die Kontaktmöglichkeiten

Telefonischer Kontakt
023813394600
Email Kontakt
Hamm@afh-nrw.de

Website https://www.agentur-fuer-haushaltshilfe.de/

Bezirks- und Teamleiter Bezirk Hamm/Kreis Unna
Tim Peter Haas
Telefonischer Kontakt
023813394600
Email Kontakt
hamm@afh-nrw.de

Agentur für Haushaltshilfe – Das Unternehmen

Die Agentur für Haushaltshilfe hat ein großes Ziel. Wir möchten, dass hilfsbedürftige Menschen dort leben können, wo sie am liebsten sind – zu Hause!

Die Agentur startete im Gründungsjahr 2018 in Neuss mit hauswirtschaftlichen Unterstützungen und gehört mittlerweile zu den größten Anbietern für hauswirtschaftliche Hilfe in Deutschland. Uns war es bereits früh in der Gründungsphase ein Anliegen, den älteren und hilfsbedürftigen Menschen so viel Unterstützung wie möglich bieten zu können.

Mit unserem Standortkonzept möchten wir die Hilfe in ganz Deutschland flächendeckend anbieten. Hierbei folgt jeder unserer angestellten Mitarbeiter, egal ob im Backoffice, als Teamleiter oder als Helfer einem einfachen Leitsatz: „So viel Hilfe vor Ort wie möglich“.

Als Dienst am Menschen sind wir heute vor Ort effizient und strukturiert aufgestellt. In allen wichtigen Bereichen beschäftigen wir Spezialisten um unseren Teamleitern vor Ort den größtmöglichen Support bieten zu können.

UnserBüroteam in Neusssteht Ihnen gerne als Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.

Ganz egal, ob Sie als Kunde Fragen zu Ihren Rechnungen haben oder als Mitarbeiter Ihre persönlichen Angelegenheiten geklärt wissen wollen – der passende Ansprechpartner sitzt inNeuss-Grimlinghausen.

Kontakt
Agentur für Haushaltshilfe GmbH
Tim Haas
Eichenstraße 8
59071 Hamm
02381 3394600
Tim.Haas@web.de

Agentur für Haushaltshilfe

Krankengeld: Attest für jeden Arbeitstag notwendig

R+V-Infocenter: Folgebescheinigung rechtzeitig besorgen

Krankengeld: Attest für jeden Arbeitstag notwendig

Wiesbaden, 11. Februar 2022. Sind Beschäftigte länger als sechs Wochen krank, haben sie Anspruch auf Krankengeld. Doch dazu müssen sie die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen können. Fehlt dieser Nachweis, riskieren sie hohe finanzielle Einbußen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Jeder dritte Deutsche hat große Angst davor, schwer zu erkranken. Das zeigt die R+V-Langzeitstudie „Die Ängste der Deutschen“. Finanziell sind Arbeitnehmer auch bei langwierigen Krankheiten abgesichert. „Wer krank ist, bekommt sein Gehalt erst einmal wie gewohnt weiter. Die Zahlung des Arbeitgebers ist allerdings auf höchstens sechs Wochen begrenzt“, erklärt Linda Christ von der R+V Betriebskrankenkasse. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Ausnahmen gibt es nicht
Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. „Die wichtigste: Die Erkrankung muss für jeden Arbeitstag nachgewiesen sein – und zwar ohne Unterbrechung“, sagt R+V BKK-Expertin Christ. Wer also bis Mittwoch krankgeschrieben ist, braucht ab Donnerstag eine neue Bescheinigung und sollte spätestens auch dann zum Arzt gehen. Endet die Krankschreibung an einem Freitag, reicht es, wenn sich der Erkrankte am darauffolgenden Montag eine Folgebescheinigung holt. Diese kann der behandelnde Arzt grundsätzlich auch schon im Voraus ausstellen. „Patienten sollten besser nicht bis zum letzten Tag warten, wenn die weitere Krankschreibung absehbar ist“, rät Christ. Denn wenn der Erkrankte seine Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos dokumentiert, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes verweigern.

Wichtig: Ausnahmen für die Nachweispflicht gibt es nicht. „Wenn etwa die Arztpraxis Urlaub hat, gilt dies nicht als Entschuldigung“, erklärt Christ. „Der Erkrankte muss dann einen Vertretungsarzt aufsuchen.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Krankenkassen können wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld zahlen.
– Dauert eine Erkrankung länger als drei Tage, brauchen der Arbeitgeber und die Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes. Je nach Arbeits- und Tarifvertrag kann es hier jedoch Abweichungen geben.
– Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte nach den ersten sechs Wochen der Erkrankung innerhalb von sieben Tagen an die Krankenkasse geschickt werden. Sonst kann es Probleme mit dem Anspruch auf Krankengeld geben.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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Als Patient sicher unterwegs

ARAG Experten informieren über den Welttag der Patientensicherheit

Worauf muss ich beim Arztbesuch achten? Wer erklärt mir die Anwendung eines neuen Medikaments? Was ist für den anstehenden Krankenhausaufenthalt wichtig? Patienten haben oft viele Fragen, aber nicht immer den Mut, nachzufragen. Gleichzeitig sorgt die Corona-Pandemie bei vielen Beteiligten für eine noch stärkere Verunsicherung. Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit am 17. September erinnern die ARAG Experten daher an das Recht von Patienten auf eine unabhängige Beratung und umfassende Information durch die Akteure des Gesundheitswesens.

Welttag der Patientensicherheit am 17. September
Der diesjährige Aktionstag (https://www.tag-der-patientensicherheit.de/) steht nach Auskunft der ARAG Experten unter dem Motto „Sicherheit vom ersten Atemzug an“. Seit 2015 bietet das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) in Deutschland eine Plattform, auf der Patienten und alle übrigen Beteiligten im Gesundheitswesen Informationen über sichere Versorgungsangebote von Patienten finden. An jedem Aktionstag werden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten zum Thema Patientensicherheit durchgeführt.

Darüber hinaus stellt der gemeinnützige Verein Patienten auf seiner Internetseite (https://www.aps-ev.de/patienteninformation/) zahlreiche Informationen zur Verfügung, etwa eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps, einen Ratgeber für Patienten nach einem Behandlungsfehler oder Tipps zum häuslichen Umgang mit Medikamenten. APS wird vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt und arbeitet unter anderem mit Verbänden, Forschungsinstituten, Krankenkassen und anderen Patientenorganisationen zusammen.

Zur eigenen Sicherheit beitragen
APS ermutigt Patienten, auch für die eigene Sicherheit zu sorgen. Beispielsweise, indem man sich notiert, worüber man mit seinem Arzt sprechen möchte oder nachfragt, wenn man etwas nicht verstanden hat oder wenn es Fragen zu neuen Medikamenten oder zur Behandlung gibt. Gleichzeitig erinnert der Verein alle Patienten an ihr Recht auf umfassende Aufklärung und Beteiligung an allen Entscheidungen, die ihre Gesundheit betreffen.

Patientenrechtegesetz
Bereits seit 2013 sind mit dem Patientenrechtegesetz wichtige Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Darauf können sich Patienten berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden – wie beispielsweise dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten oder dem Heilpraktiker – einfordern möchten. Welche weiteren Rechte Patienten per Gesetz zustehen und welche Ansprechpartner Patienten mit Beratungsangeboten zur Seite stehen, hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Ratgeber (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/praevention/details.html?bmg%5Bpubid%5D=45) zusammengestellt. Hier erfahren Betroffene beispielsweise, welche Widerspruchsmöglichkeiten sie gegen Entscheidungen der Krankenkasse haben, wann Anspruch auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern besteht oder welche Informationen in eine Patientenakte gehören.

Informations- und Aufklärungspflicht
Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, anschließende Therapie – nur eine sorgfältige Aufklärung führt nach Auffassung der ARAG Experten dazu, dass Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und über ihre Einwilligung in einen Eingriff wohlüberlegt entscheiden können. Bei der Aufklärung über Risiken, Chancen und Behandlungsalternativen sind die Behandelnden laut Patientenrechtegesetz verpflichtet, sich sprachlich auf den Patienten einzustellen und Informationen ohne Fachjargon verständlich zu übermitteln.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
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Jennifer.Kallweit@ARAG.de
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