Stellvertretender CDU-Fraktionschef Jens Spahn besuchte AGRAVIS

Zukunftsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft sichern

Stellvertretender CDU-Fraktionschef Jens Spahn besuchte AGRAVIS

Jens Spahn (3. v. re.) bei seinem Besuch bei der AGRAVIS.

„Es geht aktuell um die Zukunft der heimischen Landwirtschaft, die mit regional produzierten, hochwertigen Lebensmitteln die Ernährung der Bevölkerung garantiert.“ Jens Spahn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag, und Dr. Dirk Köckler, Vorstandsvorsitzender der AGRAVIS Raiffeisen AG (https://www.agravis.de/de/), waren sich bei einem Gespräch in Münster darin einig, dass die Politik gefordert sei, den landwirtschaftlichen Betrieben endlich verlässliche Rahmenbedingungen an die Hand zu geben, damit sie für sich eine tragfähige Perspektive erkennen.

Den bundesweiten Protesten von Landwirtinnen und Landwirten zollten Spahn und Köckler uneingeschränkt Respekt. „Sie waren und sind auch immer noch absolut berechtigt. Denn statt Subventionen zu kürzen, braucht es langfristige Lösungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft erhält und Impulse setzt für Investitionen in mehr Innovation und Nachhaltigkeit.“ AGRAVIS stehe wir für eine nachhaltige, innovative Landwirtschaft. „Wir stehen aber auch für die demokratischen Werte – und sind als genossenschaftliches Unternehmen fest verankert im ländlichen Raum. Deshalb wehren wir uns auch gegen eine Stadt-Land-Diskussion und setzen alles daran, dass gerade in der Gesetzgebung auch die Position des ländlichen Raumes berücksichtigt wird“, machte Dr. Köckler zudem deutlich.

„Unsere heimische Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, gerade im Münsterland. Sie produziert Lebensmittel in höchster Qualität. Das wollen wir erhalten. Und deshalb muss die Politik Rahmenbedingungen schaffen, unter denen unsere heimische Landwirtschaft gut arbeiten kann“, erläutert Spahn und äußerte Zweifel, ob sich die Ampelregierung dem Ernst der Lage bewusst sei. „Gerade auch in meinem Wahlkreis im Westmünsterland, der seit jeher eine starke Veredelungsregion ist, spüre ich die massive Verunsicherung bei den tierhaltenden Betrieben“, so Spahn, der bei seinem Besuch der AGRAVIS vom münsterschen Wahlkreisabgeordneten Dr. Stefan Nacke begleitet wurde.

Ein weiter fortschreitender Abbau der heimischen Schweinehaltung, ergänzte Dr. Dirk Köckler, würde die Fleischproduktion lediglich ins benachbarte Ausland verlagern – bei häufig viel geringeren Standards als bei uns. „Tierhaltung nachhaltiger zu betreiben, ist hierzulande möglich. Innovative Fütterungskonzepte etwa können die Methanproduktion in der Rinderhaltung um bis zu einem Drittel reduzieren. Gülle und Mist lassen sich in Biogasanlagen zudem zu wertvollem Biomethan veredeln und wieder in den Kreislauf einbringen“, nannte Köckler konkrete Beispiele. Die AGRAVIS als nationaler Agrarhändler stehe für eine innovativ-nachhaltige Landwirtschaft und bekenne sich ausdrücklich zur Nutzhierhaltung in Deutschland.

Jens Spahn unterstrich, dass auch die CDU klar an der Seite der Landwirtschaft stehe. Es müsse Schluss sein mit einer Verbots- und Kürzungspolitik. Der von der Bundesregierung angekündigte Bürokratieabbau für die Landwirtschaft reiche bei Weitem nicht aus, um den Betrieben Sicherheit und Wertschätzung für ihr Tun zurückzugeben. Die Borchert-Kommission habe sehr deutlich einen gangbaren Weg aufgezeigt. Hieran gelte es in einem parteiübergreifenden Konsens schnellstmöglich anzuknüpfen.

„Ich kann mir den ländlichen Raum nicht ohne Landwirtschaft vorstellen – und möchte es auch nicht“, so Dr. Dirk Köckler abschließend. Die AGRAVIS und mit ihr der genossenschaftliche Verbund, stünden auch in Zukunft als der starke Partner für die innovativ-nachhaltige Landwirtschaft bereit.

Die AGRAVIS Raiffeisen AG ist ein modernes Agrarhandelsunternehmen in den Segmenten Agrarerzeugnisse, Tierernährung, Pflanzenbau und Agrartechnik. Sie agiert zudem in den Bereichen Energie und Raiffeisen-Märkte einschließlich Baustoffhandlungen sowie im Projektbau. Die AGRAVIS-Gruppe erwirtschaftet mit über 6.600 Mitarbeiter:innen rund 9,4 Mrd. Euro Umsatz und ist als ein führendes Unternehmen der Branche mit mehr als 400 Standorten überwiegend in Deutschland tätig. Internationale Aktivitäten bestehen über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften in mehr als 20 Ländern und Exportaktivitäten in mehr als 100 Ländern weltweit. Unternehmenssitz ist Münster.
www.agravis.de

Kontakt
AGRAVIS Raiffeisen AG
Bernd Homann
Industrieweg 110
48155 Münster
0251/682-2050
http://www.agravis.de

Praxiskliniken fordern Fairness

Überteuerte Medikamente, Zulassungsbeschränkungen, Verweigerung von Kostenerstattungen – In den Verordnungen des Sozialgesetzbuches verstecken sich zahlreiche Regelungen, die die Arbeit von Praxiskliniken, und damit den Zugang für Patienten zu einer hochqualitativen und menschlichen medizinischen Versorgung, unnötig erschweren.

In immer mehr Gesellschaftsbereichen gelingt es dem Gesetzgeber nicht mehr, mit den Innovationen und Realitäten Schritt zu halten. So auch im Gesundheitswesen, wo der Verbund aus Praxiskliniken und Krankenhäusern längst eine tragfähige Basis für ein leistungsfähigeres, menschlicheres und dennoch effizientes Gesundheitswesen bilden könnte. So könnten Praxiskliniken sowie ambulante OP-Zentren längst eine Vielzahl an stationsersetzenden Eingriffen ambulant durchführen, die Krankenhäuser entlasten und für den Patienten eine persönlichere OP-Situation schaffen – bei bester Versorgungsqualität und höchsten Hygienestandards.

Doch noch immer verhindern fehlende, ungerechte oder nicht angewandte Gesetze das überfällige Aufweichen der ambulanten und stationären Sektorengrenze zum Wohle der Patienten. Stattdessen wird die Arbeit der Praxiskliniken unnötig erschwerte.

Drei Beispiele:

Beispiel 1: Überteuerte Medikamente – Warum dürfen OP-Zentren und Praxiskliniken Medikamente nicht wie Krankenhäuser über eine KH-Apotheke bestellen, sondern nur über die sehr viel teureren öffentlichen Apotheken?

Diese Ungleichbehandlung führt dazu, dass OP-Zentren und Praxiskliniken in einigen Fällen einen zehnfach höheren Preis für ein und dasselbe Medikament bezahlen müssen als Krankenhäuser. So kostet eine Ampulle Propofol in einer KH-Apotheke 0,45 Euro zzgl. MwSt. In einer normalen Apotheke, in der sich OP-Zentren und Praxiskliniken eindecken müssen, werden für die Propofol-Ampulle 5,90 Euro zzgl. MwSt. verlangt.

Beispiel 2: Zulassungsbeschränkungen – Warum unterliegen Krankenhäuser bei Operationen nach §115b des SGB Buch V nicht der Zulassungsbeschränkung wie niedergelassene Ärzte?

Chancengleichheit und fairer Wettbewerb für jedermann? Das gilt leider nicht im deutschen Gesundheitswesen. Krankenhäuser erhalten einen gesetzlich verbrieften Wettbewerbsvorteil bei Operationen nach §115b des SGB Buch V.
Zulassungsbeschränkungen sind im ambulanten Bereich ein Instrument die Angebotsseite zu regulieren. Krankenhäuser können ohne Regulierung und Zeitbudgets ihren Ärztebedarf flexibel decken und zusätzliche Ärzte anstellen, um einer politisch gewünschten oder von Patienten eingeforderten erhöhten Nachfrage nach ambulanter Behandlung gerecht zu werden. Niedergelassene Ärzte sind hierzu nicht in der Lage. Aufgrund der Zulassungsbeschränkung und rigoroser Zeitbudgets (Plausibilitätsprüfung) sind sie in ein enges Arbeitszeitfenster gepresst.

Neueinstellungen oder Erhöhung/Kürzung der Arbeitszeit bei Teilzulassungen sind für Praxen so gut wie unmöglich. Hier muss eine Lösung gefunden werden, die Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte denselben Zulassungsregelungen unterwirft, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

Seit Jahren zeigen Praxiskliniken zudem Möglichkeiten auf, das ambulante und stationäre Operieren durch das Aufbrechen der starren Sektorengrenze zu revolutionieren. Ein Überwinden dieser starren Trennung hätte für die Patienten nur Vorteile:

-Wahlfreiheit der Patienten zwischen den Anbietern
-Hohe medizinische Versorgungsqualität
-Hohe Patientenzufriedenheit
-Verbesserung der Pflegesituation durch geringeren Personalbedarf im ambulanten Setting mit Relokation in unterbesetzte Bereiche

Doch, anstatt das Potenzial ambulanter OP-Zentren und Praxiskliniken zum Wohl der Patienten endlich vollständig zu erschließen, werden diese intersektoralen Player im Gesundheitsmarkt nach wie vor ignoriert. Das führt zu starren Strukturen, geringem Wettbewerb, mit der Folge eines gefährlichen Stillstands im deutschen Gesundheitswesen.

Beispiel 3: Warum steht die Kostenerstattung zwar im Gesetz, wird aber von den Kassen für stationäre Leistungen in Praxiskliniken straffrei verweigert?

Noch immer wird Patienten der Wunsch nach einer kurzstationären Behandlung in einer Praxisklinik von vielen Krankenkassen erschwert. Und dass, obwohl der Gesetzgeber die Kostenerstattung ausdrücklich erlaubt. Stattdessen wehrt man sich gegen die Kostenerstattung mit der Behauptung, diese könne nur mit zugelassenen Krankenhäusern vereinbart werden. Dies wird jedoch selbst vom Bundesversicherungsamt nicht so gesehen. Diese Verweigerungshaltung gegenüber Patienten, die sich in einer Praxisklinik behandeln lassen möchten, ist schlicht nicht fair. Wer überprüft die Gesetzeskonformität der Kassen?

Es ist daher höchste Zeit Fairness auch zum generellen Maßstab im Gesundheitswesen zu machen und allen Playern im Gesundheitsmarkt einen ehrlichen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Die ambulanten OP-Zentren und Praxiskliniken stellen sich diesem Wettbewerb gern, damit am Ende der Patient frei entscheiden kann, wo er sich am Liebsten behandeln lässt.

Die XSEL GmbH ist eine inhabergeführte Strategie- und Marketing-Agentur im Herzen von München. XSEL bietet seit 2001 die gesamte Bandbreite des Marketings.

Wir sind seit über 20 Jahren als Full-Service-Dienstleister in den Bereichen Strategie/Konzept, Grafik/Design, Online- und Offline Marketing sowie im Eventbereich tätig. Zudem bieten wir Seminare und Workshops zu verschiedenen Marketing-Themen an.

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Wir sind die Agentur mit Herz.

Uns sind Werte wie Fairness, Menschlichkeit und gegenseitiger Respekt sehr wichtig.

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