Welttag des Hörens: Früher testen – besser hören

Hörscreening ab 50 erhält Gesundheit und vermeidet Folgekosten

Frankfurt am Main, 3. März 2023. Der Welttag des Hörens am 3. März hat das Motto „Hörvorsorge ab 50 – ICH geHÖRE daZU!“ An diesem Tag finden bundesweit zahlreiche Veranstaltungen von und mit Hörakustikern, HNO-Ärzten und Selbsthilfeorganisationen statt, die über die Bedeutung der Hörvorsorge und die Vorteile einer professionellen Versorgung mit Hörsystemen informieren. Gemeinsam mit der Deutschen Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. (DCIG) und Partnern der Initiative Hörgesundheit lädt der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (DSB) am heutigen Tag zu einer Informationsveranstaltung im Bundestag in Berlin ein. Das zentrale Thema der Veranstaltung ist die Forderung der Ärzte- und Patientenvertreterorganisationen, regelmäßige Hörscreenings ab dem 50. Lebensjahr als reguläre Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten.

In Impulsvorträgen informieren Experten Abgeordnete des Bundestags über die Bedeutung der frühzeitigen Diagnose und Behandlung von Schwerhörigkeit, insbesondere zum Erhalt der Hörgesundheit und zur Vermeidung von Folgeerkrankungen und hohen Folgekosten. Abgeordnete und Mitarbeiter des Deutschen Bundestages haben zudem die Möglichkeit, ihr Gehör von einem Hörakustiker-Team vor Ort prüfen zu lassen. Die Veranstaltung ist Teil der umfangreichen Aufklärungskampagne, welche die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gemeinsam mit nationalen Partnern seit 2007 alljährlich zum Welttag des Hörens durchführt. Der Welttag 2023 steht in Deutschland unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

Statements

MdB Kristine Lütke, FDP, Schirmherrin der Informationsveranstaltung im Deutschen Bundestag
„Spätestens ab 50 sollte Hörvorsorge zur Routine werden. Ich freue mich, als Schirmherrin der Informationsveranstaltung zum Welttag des Hörens die Bemühungen für mehr Hörgesundheit in Deutschland zu unterstützen.“

MdB Sabine Dittmar, SPD, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit
„Hörverlust beeinträchtigt die Lebensqualität. Prävention ist daher wichtig, um Schwerhörigkeit im Alter frühzeitig zu erkennen, zu versorgen und damit verbundene Gesundheitsrisiken zu vermeiden.“

Dr Matthias Müller, Präsident des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB)
„Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir uns für eine noch bessere Hörversorgung ein. Ein regelmäßiges Hörscreening ab dem 50. Lebensjahr als kassenfinanzierte Vorsorgeleistung kann Schwerhörigkeit frühzeitig aufdecken und Abhilfe schaffen. Je eher ein Schwerhöriger mit Hörsystemen versorgt wird, desto besser bleibt sein Hörsinn erhalten. Das hat viele positive Effekte auf soziale Interaktionen, die berufliche Karriere sowie die Gesundheit und Fitness älterer Menschen.“

Häufig lange unbemerkt: Die Schwerhörigkeit im Alter
Etwa ab dem 50. Lebensjahr lässt das Gehör in der Regel nach und es setzt die Schwerhörigkeit im Alter (Presbyakusis) ein, eine Folge natürlicher Abnutzungserscheinungen der Sinneszellen im Innenohr. Der meist schleichende Prozess kann – ohne ärztliche Diagnose – lange unbemerkt bleiben. Eine rechtzeitige Diagnose und Therapie (zumeist in Form einer Versorgung mit Hörsystemen) helfen, weiter voll am Alltags- und Berufsleben teilzunehmen und die Lebensqualität zu bewahren.

Hohe Kosten für die Gesellschaft durch unbehandelten Hörverlust
Nicht behandelter Hörverlust hat gravierende Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Produktivität der Betroffenen. Allein in Deutschland verursacht er Folgekosten von ca. 39 Milliarden Euro pro Jahr (Shield: Hearing Loss – Numbers and Costs. Evaluation of the social and economic costs of hearing impairment. Brunel University, London, 2019). Zahlreiche Studien verweisen zudem auf Gesundheitsrisiken wie kognitiver Leistungsverfall, Depressionen oder Sturzunfälle, die im Zusammenhang mit unversorgter Schwerhörigkeit stehen können.

Eine flächendeckende Früherkennung im mittleren Lebensalter ermöglicht, Folgekosten unversorgter Schwerhörigkeit und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu senken. „Selbst Menschen, die sich ihrer Hörminderung bewusst sind, gehen häufig nicht zum HNO-Arzt“, erläutert Dr. Stefan Zimmer, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Hörsysteme-Industrie (BVHI) unter Verweis auf die bundesweite EuroTrak Hörstudie (2022). „Wollen wir die Dunkelziffer unerkannter Schwerhörigkeit, die damit verbundenen Kosten und Gesundheitsrisiken senken, müssen auch die Krankenkassen ein Interesse an Hörscreenings ab 50 als regulärer Vorsorgeleistung haben.“

Wie gesundheitsbewusst die Menschen ab 50 Jahren in Deutschland sind, belegen Zahlen aus einer Civey-Befragung, die im Auftrag des BVHI vom 20.01.2023 bis 27.01.2023 unter 5.000 Deutschen ab 50 Jahren durchgeführt wurde.

Alle Ergebnisse der Civey-Befragung im Auftrag des BVHI: https://welttag-des-hoerens.de/umfrage-hoergesundheit-im-alter/

Ergänzende Informationen zum Welttag des Hörens: www.welttag-des-hoerens.de (https://www.welttag-des-hoerens.de)
Ergebnisse der EuroTrak Hörstudie 2022: www.initiative-hörgesundheit.de/eurotrak (https://www.initiative-hörgesundheit.de/eurotrak)
Gründe für ein Hörscreening ab 50: www.initiative-hörgesundheit.de/hoervorsorge
(https://www.initiative-hörgesundheit.de/hoervorsorge)
Über den Welttag des Hörens
Der Welttag des Hörens ist ein gemeinsamer Aktionstag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Bundesverbandes der Hörsysteme-Industrie (BVHI). Er steht unter der Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach. (https://welttag-des-hoerens.de/)

Über den Bundesverband der Hörsysteme-Industrie
Der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie ist die Vertretung der auf dem deutschen Markt tätigen Hersteller medizinischer Hörlösungen. Er artikuliert die Interessen seiner Mitglieder und ist das Kommunikationsorgan für alle Themen rund um Hörtechnologie, Hörminderung und Innovation. Der Verband setzt sich für frühzeitige Hörvorsorge ein und klärt über die Leistungsfähigkeit moderner Hörsysteme auf. ( www.bvhi.org (https://www.bvhi.org))

Pressekontakt:
Katarina Sipple
Leitung Kommunikation und Events
Tel.: 069 – 664 26 34 11
E-Mail: sipple@bvhi.org

Über den Bundesverband der Hörsysteme-Industrie
Der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie ist die Vertretung der auf dem deutschen Markt tätigen Hersteller medizinischer Hörlösungen. Er artikuliert die Interessen seiner Mitglieder und ist das Kommunikationsorgan für alle Themen rund um Hörtechnologie, Hörminderung und Innovation. Der Verband setzt sich für frühzeitige Hörvorsorge ein und klärt über die Leistungsfähigkeit moderner Hörsysteme auf.

Kontakt
Der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie
Katharina Sipple
Berliner Str. 164
65205 Wiesbaden
069 – 664 26 34 11
www.bvhi.org

Alltagsstille

ARAG Experten anlässlich des Welttages des Hörens mit Fakten zur Hörbehinderung

Verkehrslärm, Musik auf den Ohren, lärmende Haushaltsgeräte oder laute Mitmenschen: Manchmal wünscht man sich nur eins: Stille! Für rund sechs Millionen Deutsche (https://welttag-des-hoerens.de/themenwelten/hoerversorgung-ab-50/) ist Stille jedoch ein Dauerzustand, weil ihr Hörvermögen signifikant beeinträchtigt ist. Die Folgen sind schwerwiegend, denn ein intakter Hörsinn ist entscheidend für die Kommunikation, die Teilhabe an der Gesellschaft und den Zugang zu Informationen. Und gerade in Pandemie-Zeiten hat sich gezeigt, wie wichtig gutes Hören z. B. bei Telefon-Konferenzen und Online-Meetings ist. Daher nutzen die ARAG Experten die Gelegenheit, um auf den Welttag des Hörens am 3. März aufmerksam zu machen.

Fakten zum Hören
Wie viele Gehörlose in Deutschland leben, ist laut ARAG Experten schwer zu bestimmen, denn es gibt keine offizielle Statistik, die alle Personen mit einer Hörbehinderung und Gehörlose erfasst. Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. (https://www.gehoerlosen-bund.de/faq/geh%C3%B6rlosigkeit) geht beispielsweise von etwa 80.000 gehörlosen Menschen und 16 Millionen Schwerhörigen aus. Davon sind rund 140.000 Menschen auf Gebärdensprachen-Dolmetscher angewiesen. Bei ca. 15 Prozent der Gehörlosen ist die Gehörlosigkeit ererbt, bei allen übrigen hat sich die Gehörlosigkeit im Laufe des Lebens eingestellt, beispielsweise nach Virus-Infektionen, chronischen Mittelohr- oder Gehirnhautentzündungen oder auch durch bestimmte Medikamente. Oft bleibt die Ursache allerdings unbekannt. Laut Statistischem Bundesamt (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_230_227.html;jsessionid=CD5A7B06A04171FE2E5147182507361B.live722) litten 2019 knapp 190.000 Menschen unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen und knapp 30.000 Patienten (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247950/umfrage/anzahl-der-schwerhoerigen-in-deutschland-nach-art-der-behinderung/) waren aufgrund von Taubheit als schwerbehindert anerkannt. Dabei liegt die Dunkelziffer wahrscheinlich deutlich höher, da keine Meldepflicht bei Schwerbehinderungen besteht. Zudem ist Hörverlust meist ein schleichender Prozess, der in der Regel ab einem Alter von etwa 50 beginnt. Da aber die Hörvorsorge bei Erwachsenen jedem selbst überlassen ist, bleibt Schwerhörigkeit oft unerkannt und unversorgt. Erschreckend dabei: Knapp ein Viertel (https://bvhi.org/2021/09/27/horversorgung-gesundheitspravention/) aller über 50-Jährigen hat noch nie einen Hörtest gemacht und bei über 20 Prozent liegt er mehr als fünf Jahre zurück.

Folgen einer Hörminderung
Bleiben Hörverluste oder -minderungen unversorgt, besteht für Betroffene nach Auskunft der ARAG Experten eine erhöhte Gefahr, zu erkranken. So steigt beispielsweise das Depressionsrisiko insbesondere bei Männern um über 40 Prozent (https://bvhi.org/2021/09/27/horversorgung-gesundheitspravention/) und das Risiko, durch eine unversorgte Hörminderung an Demenz zu erkranken, steigt um über 20 Prozent.

Laut einer Studie (https://www.hear-it.org/untreated-hearing-loss-eu-costs-more-whole-eu-budget) hat eine verminderte Hörfähigkeit zudem negative Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und die Karriere, weil Menschen mit einer unversorgten Schwerhörigkeit eher in Berufen mit niedrigerem Anforderungsprofil oder in Teilzeit arbeiten oder Frührente beziehen – für Betroffene manchmal ein Grund, sich sozial zu isolieren.

Interessante Urteile zum Thema:
Kommune muss Gebärdendolmetscher bezahlen
Eine 17-jährige fast gehörlose Schülerin konnte dem Unterricht an der Förderschule für Hörgeschädigte nur schwer folgen. Der Grund: Die meisten Lehrer beherrschten keine Gebärdensprache und unterrichteten daher in normaler Lautsprache, die die Hörgeschädigte naturgemäß kaum verstand. Als sie vom Landkreis die Übernahme der Kosten für einen Gebärdendolmetscher forderte, lehnte dieser mit der Begründung ab, dass die Schule dafür zuständig sei. Doch die Richter waren laut ARAG Experten anderer Ansicht und forderten den Sozialhilfeträger auf, die für eine angemessene Schulbildung erforderlichen Hilfen zu erbringen. Allerdings stand es dem Träger frei, Erstattungsansprüche gegen den Schulträger geltend zu machen (Sächsisches Landessozialgericht, Az.: L 8 SO 123/17 B ER).

Eltern bestimmen über Hörsystem-Implantat bei ihrem Kind
Die beiden gehörlosen Eltern weigerten sich, ihrem ebenfalls hörbehinderten Kind ein sogenanntes Cochlea-Implantat einsetzen zu lassen, mit dem der Hörnerv des Kindes elektrisch stimuliert wird. Sie wollten ein Hörgerät für ihr Kind. Ihre Weigerung führte allerdings zu einem Sorgerechtsverfahren, das das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung einleitete. Den Eltern drohte nach Angaben der ARAG Experten sogar der Entzug der Gesundheitsfürsorge und des Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind. Während die Eltern das Operationsrisiko der Vollnarkose fürchteten und der Auffassung waren, die Gefahr einer Hirn- und Nervenschädigung sei zu hoch, stellte das Jugendamt klar, dass das Kind ohne das Hörsystem-Implantat im sozialen und späteren beruflichen Leben nachhaltig schwerwiegend geschädigt werden könnte. Doch die Richter erkannten keine Kindeswohlgefährdung, sondern sahen vielmehr die Grundrechte der Eltern angegriffen, denen die primäre Entscheidung über die Förderung ihres Kindes zusteht (Amtsgericht Goslar, Az.: 12 F 226/17 SO).

Gebärdensprachkurs auf Kosten der Krankenkasse
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Patienten, die an einer nicht heilbaren Hörstörung leiden, die Kosten für einen Gebärdensprachkurs von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen können. In einem konkreten Fall wollte ein Mann, der laut ärztlicher Bescheinigung taub werden würde, bereits frühzeitig einen entsprechenden Kurs besuchen, um die Gebärdensprache bereits zu beherrschen, wenn die Taubheit eingetreten ist. Doch die Kasse verweigerte eine Kostenübernahme, weil ein Gebärdensprachkurs nicht zum Leistungskatalog gesetzlicher Kassen gehöre. Die Richter sahen das allerdings anders. Ihrer Ansicht nach war der Gebärdensprachkurs als Krankenbehandlung einzustufen und musste daher von der Krankenkasse bezahlt werden (Sozialgericht Koblenz, Az.: S 14 KR 760/14).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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