„Wie aus Beton Gold wird“

Experte Richard Lechner gibt Tipps, wie man mit Immobilien wirklich Geld verdient

"Wie aus Beton Gold wird"

Durch Brexit, die Corona-Pandemie und aktuell die Energiekrise wurde immer wieder gemutmaßt, wie es mit dem Immobilienmarkt weitergeht. Die Preise in Frankfurt sollten ins Unermessliche steigen, als die Pandemie kam, sollten die Preise plötzlich alle ins Bodenlose fallen. „Nichts davon hat sich bewahrheitet“, so Steuerberater und Immobilieninvestor Richard Lechner. Vorhersagen auf dem Immobilienmarkt seien seiner Meinung nach komplett irrrelevant. Lechner spricht sich daher für das klassische Handwerk des Immobilieninvestments aus und weniger für das Verfolgen aktueller Trends.

Altbekannte Investoren-Regeln hätten immer noch ihre Gültigkeit:

„Es gilt immer noch ‚Lage, Lage, Lage‘ und ‚Im Einkauf liegt der Gewinn'“, führt der Steuerberater aus.

Richard Lechner veröffentlicht am 20.09.2022 sein drittes Buch „Wie aus Beton Gold wird. Mit Immobilien Geld verdienen und Vermögen aufbauen“. Darin geht es darum, wie sich mit Wohnungen und Häusern Kapital bilden lässt und welche Fehler vermieden werden müssen.

Immobilien als Altersvorsorge?

„Da ich in meinem persönlichen Umfeld immer wieder Menschen habe scheitern sehen, die versuchten, sich mit Immobilien eine Vorsorge fürs Alter aufzubauen, habe ich dieses Buch geschrieben“, so Lechner. Wohnungen und Häuser sind für viele Menschen eine der Möglichkeiten, für später vorzusorgen. Da die Immobilienpreise über die vergangenen Jahre drastisch gestiegen sind, ist es umso wichtiger, genau zu wissen, in welche Objekte man investieren kann und in welche besser nicht.

„Der Immobilienerwerb ist kompliziert und mit vielen Möglichkeiten verbunden, Geld zu verlieren“, sagt Richard Lechner. „Wer sich den falschen Architekten oder Handwerker sucht, macht sein Traumprojekt schnell zum Albtraum. Viele Investoren haben auf diese Weise einiges Geld verbrannt.“ Der Immobilien-Experte zeigt deshalb in seinem dritten Buch auf, wo die Risiken für schlechte Immobiliendeals liegen und wie sich diese vermeiden lassen. Das Buch fängt dabei mit der Planung und dem Erwerb des Objekts an, geht über zu der Frage, wie sich mit der Verwertung von Immobilien Gewinn machen lässt und wie man an kompetente Handwerker und andere Helfer kommt. Steuertipps, wie man etwa die Spekulationssteuer umgehen kann, runden das Buch ab.

Über Richard Lechner

Richard Lechner arbeitete mehrere Jahre als Leiter der Steuerabteilung für eine der größten international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. 2002 gründete der Steuerberater seine eigene Kanzlei und ist an zwei weiteren als Partner beteiligt. Schon damals begann er, Immobilien zu kaufen und verkaufen. Als Immobilieninvestor vereint er seine Expertise in Immobilien- wie Steuerrechtsangelegenheiten und gibt seine Erfahrungen in Vorträgen, Beratungen und in seinen Büchern weiter.

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Richard Lechner
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Die wichtigsten Steuerstrategien zum Jahreswechsel

Die wichtigsten Steuerstrategien zum Jahreswechsel

Wer sein Geld zum richtigen Zeitpunkt ausgibt, kann Steuern sparen (Bildquelle: Rido/stock.adobe.com)

Der Advent rückt immer näher und steht bald vor der Tür. Da kreisen bei vielen die Gedanken schon ums Plätzchen backen, eine weihnachtliche Dekoration und die Geschenkekäufe. Dabei sollte die Einkommensteuer aber gerade kurz vor Jahresende nicht aus den Augen verloren werden. Denn gerade zum Jahreswechsel kann einiges bewegt werden. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) stellt die beiden wichtigsten Strategien vor, um schnell noch Steuern zu sparen. Ob Arbeitnehmer oder Rentner, es zahlt sich aus, sein Geld zum richtigen Zeitpunkt auszugeben. Steuerlich betrachtet zählen Ausgaben nämlich zu dem Jahr, in dem die Rechnung beglichen wurde.

Strategie 1: Ausgaben auf den Herbst 2021 vorziehen

Sind im kommenden Jahr weitreichende Handwerkerarbeiten, wie das Einsetzen neuer Fenster, ein neues Hausdach, ein Anstrich der Außenfassade oder ein behindertengerechter Umbau geplant und werden die Handwerkerkosten voraussichtlich 6.000 Euro übersteigen? Sofern in diesem Jahr der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, sollte mit dem zuständigen Handwerksbetrieb noch schnell eine Abschlagszahlung vereinbart werden. Es ist darauf zu achten, dass die Arbeitskosten darin unbedingt extra ausgewiesen werden. Wird ein Teil der Gesamtkosten im Voraus überwiesen und werden die Ausgaben auf zwei Jahre aufgeteilt, können sich die Steuervorteile verdoppeln!

Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz zu Hause besser ausgestattet. Gefragt waren vor allem Monitore, Drucker und Headsets. Auch ergonomische Bürostühle, blickdichte Vorhänge und andere Einrichtungsgegenstände wurden zuhauf angeschafft. Ist absehbar, dass der Werbungskostenpauschbetrag für 2021 voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt, dann lohnt es sich, für 2022 geplante Arbeitsmittel, wie Fachbücher, eine Arbeitsbrille oder den neuen Drucker für das kommende Jahr im Voraus anschaffen. Dadurch kann der Werbungskostenabzug in die Höhe geschraubt werden. Denn echte Steuervorteile bringen nur all jene Ausgaben, die die Pauschale übersteigen.

Ähnlich verhält es sich mit den außergewöhnlichen Belastungen, bei denen viele unterschiedliche Ausgaben einbezogen werden können. Darunter fallen beispielsweise alle krankheitsbedingten Kosten oder die Beseitigung von Hochwasserschäden und Wiederbeschaffung des Hausrats. Sie kommen gemeinsam steuerlich erst zum Tragen, wenn die individuelle Steuergrenze der Zumutbarkeit überschritten wird. Falls diese nicht bekannt ist, sollte sie von einem Steuerprofi berechnet werden, da neben der persönlichen Einkommenshöhe auch die Familienverhältnisse eine Rolle spielen. Sind in diesem Jahr bereits hohe finanzielle Belastungen angefallen, lohnt es sich steuerlich, weitere Ausgaben im selben Jahr zu tätigen. Vielleicht können ein kostspieliger Zahnersatz, eine hochwertige Gleitsichtbrille oder die Bevorratung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in der Hausapotheke vorgezogen werden. So lassen sich die außergewöhnlichen Belastungen hochschrauben und die Steuern senken.

Sinken im Jahr 2022 die Einkünfte voraussichtlich, z.B. aufgrund einer längeren und kostenintensiven Fortbildung, dann könnten die Gebühren für diese Fortbildung noch dieses Jahr beim Bildungsinstitut angezahlt werden. Aufgrund des höheren Einkommens in diesem Jahr ist der Steuervorteil somit höher als im nächsten Jahr. Auch wer nächstes Jahr in Rente oder Elternzeit geht, sollte prüfen, ob er Werbungs- oder Handwerkerkosten vorziehen kann. In der Rente könnten sich diese Steuervorteile möglicherweise nicht mehr oder nur geringfügig auswirken.

Strategie 2: Ausgaben ins nächste Jahr verschieben

Diese Strategie ist das genaue Gegenteil von Strategie eins. Wurden in diesem Jahr Renovierungsarbeiten in der Wohnung oder im Haus gemacht und die Handwerkerkosten für Arbeitszeit, Anfahrt und Maschinennutzung liegen über 6.000 Euro? Dann ist der steuerlich absetzbare Maximalbetrag für das Jahr 2021 erreicht. Die darüber liegenden Ausgaben können aber im nächsten Jahr noch die Steuern senken. Dafür sollten die Rechnungsstellung und die Zahlung ins Jahr 2022 verlagert werden. Einfach beim Handwerksbetrieb nachfragen, ob ein Zahlungsaufschub bis ins neue Jahr gewährt wird. Falls möglich, sollten weitere Renovierungen ins neue Jahr verschoben werden.

Es kann auch vorkommen, dass aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr die Werbungskosten geringer ausfallen als in den Vorjahren. Das könnte z.B. an den entgangenen Fahrten in die Firma bedingt durch das inzwischen verbreitete Homeoffice liegen. So manchem Arbeitnehmer fehlen viele Kilometer, um mit der Entfernungspauschale die Werbungskostenpauschale zu knacken. Stehen in Zukunft wieder mehr Fahrten ins Büro an, so lohnt es sich ebenfalls, Anschaffungen von der Wunschliste bis ins neue Jahr zu schieben.

Wer für das Jahr 2022 beispielsweise einen zuzahlungspflichtigen Kur- oder Krankenhausaufenthalt oder eine ambulante Augen-Laser-Operation plant, sollte andere Gesundheitskosten am besten auch ins neue Jahr verschieben. Denn wie bei Strategie eins ist die Überschreitung der individuellen Zumutbarkeitsgrenze für die außergewöhnlichen Belastungen notwendig, damit ein Steuervorteil entsteht. Werden die selbst getragenen Kosten auf mehrere Jahre verteilt, bringt man sich meistens selber um den Genuss, die Einkommensteuer durch die außergewöhnlichen Belastungen zu drücken.

Steht die Rente indes kurz bevor, ist es klug, Ausgaben für die Gesundheit in die Zeit der Rente zu verlagern. Vielleicht lässt sich das neue Gebiss oder die Anschaffung eines Hörgerätes z.B. noch etwas verzögern. Der Grund ist, dass die Rente bei vielen geringer ausfällt als das Arbeitseinkommen. Somit sinkt die individuelle Zumutbarkeitsgrenze bei der Einkommensteuer mit dem Renteneintritt rapide.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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