Haus & Grund Hessen: „Hauseigentümer brauchen für die Sanierung Planbarkeit“

Eigentümerverband zum Stopp der Landes- und Bundesförderungen für klimaschützende Maßnahmen

Haus & Grund Hessen: "Hauseigentümer brauchen für die Sanierung Planbarkeit"

Wiesbaden/Frankfurt, 26. Januar 2022 – Der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen kritisiert den Stopp der Förderprogramme von Land und Bund für energieeffiziente Gebäude. „Auf die Gebäudeeigentümer wird der Druck zum klimaneutralen Umbau ihrer Häuser immer weiter erhöht, dann lässt das Land die notwendige Förderung wegfallen“, bezieht sich Landesgeschäftsführer Younes Frank Erhardt auf die ersatzlose Streichung des hessischen Sonderprogramms nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs zur verfassungswidrigen Verwendung des Corona-Sondervermögens. „Zeitgleich verweist Hessen auf die Bundesförderung – die jedoch vorgestern ebenfalls gestoppt wurde. Das passt alles nicht zusammen.“

Wenn der Gebäudesektor seine Klimaziele erreichen solle, dürfe so nicht mit den Eigentümern umgegangen werden. „Wer derzeit – auch wegen der Förderprogramme – in Hessen energetisch sanieren will und auf staatliche Unterstützung gesetzt hat, für den ist durch Wegfall erst der Landes- und dann der Bundesförderung nach und nach die gesamte Finanzierungsplanung zusammengebrochen“, so Streim. „Eigentümer brauchen für die Sanierung Planbarkeit und keine Förderung nach Gutsherrenart.“ Ehrhardt fordert den Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir auf, unverzüglich die Wiederaufnahme der Landesförderung einzuleiten. Alles andere wäre ein Armutszeugnis für die hessische Klimapolitik.

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Haus & Grund Hessen: „Aufbruchstimmung“ für energetische Sanierung

Reaktion auf Wegfall der Landesförderung nach Urteil des Staatsgerichtshofs. „Falsches Signal“

Haus & Grund Hessen: "Aufbruchstimmung" für energetische Sanierung

Wiesbaden/Frankfurt, 20. Januar 2022 – „Das Land Hessen darf sich jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen und die energetische Sanierung nicht nur von landeseigenen Wohngebäuden vorantreiben, sondern auch für private Immobilieneigentümer attraktiv machen.“ Das sagt Christian Streim, Landesvorsitzender von Haus & Grund Hessen, nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs zur verfassungswidrigen Verwendung des Corona-Sondervermögens. In dessen Folge hatte das Land das „Sonderprogramm für Eigenheime – Sanieren, sparen, Klima schonen“ ersatzlos gestrichen.

Mit dem Slogan „Hessen macht 50/50“ hatte die Landesregierung das Sonderprogramm beworben, nach dem Hauseigentümer für die energetische Sanierung bis zu 18.000 Euro an Unterstützung bekommen konnten. Das Geld kam aus dem Corona-Sondervermögen – unrechtmäßig, wie der Staatsgerichtshof kürzlich urteilte, da er keinen direkten Bezug der Ausgaben zur Pandemie erkennen konnte. Das Land sieht das zwar anders, strich das Programm aber ersatzlos und verweist auf die Fördermittel, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau verfügbar sind und für die der Bund die Konditionen im Sommer noch einmal verbessert habe.

Streim kritisiert, dass die Landesförderung eingestellt wurde – ohne ein Ersatz-Angebot bereitzustellen. „Jetzt nichts zu tun und gleichzeitig das Ziel der hessischen Landesregierung einer Verdoppelung der jährlichen Sanierungsquote bis 2025 von aktuell ein auf zwei Prozent auszurufen, ist das falsche Signal. Ohne die privaten Hauseigentümer, die 85 Prozent der hessischen Immobilien halten, sind solch ambitionierte Pläne unerreichbar.“ Das Gerichtsurteil sieht Streim positiv: „Jetzt hat das Land die Chance, ein neues Förderprogramm aufzusetzen, das Eigentümer wirklich überzeugt, die Modernisierung ihrer Immobilien anzugehen. Hier muss seitens der Politik eine Aufbruchstimmung erzeugt werden.“

Für Zahlungen aus dem nunmehr gestrichenen Sonderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden waren seit Februar 2021 mehr als 200 Förderanträge positiv beschieden worden, hatte das Land mitgeteilt und sich mit der Resonanz zufrieden gezeigt. „Reine Mitnahme-Effekte“, urteilt Streim angesichts 1,4 Millionen Wohngebäuden in Hessen, von denen zwei Drittel 40 Jahre oder älter sind. „Wer ohnehin vorhatte, Fenster oder Heizung auszutauschen, Dach oder Fassade zu dämmen, hat sich über die entsprechenden Fördermittel gefreut. Viele Private scheuen aber aktuell davor zurück, weil einerseits berichtet wird, dass die Mangelware Baumaterial die Kosten in die Höhe treibt, und andererseits zu hören ist, dass die Auftragsbücher des Handwerks voll sind, dem zudem der Nachwuchs fehlt. Da braucht es einen wirklichen Anreiz, damit Eigentümer aktiv werden.“

Sanierung von Landeswohnungen mit „erheblichen Steuermitteln“
Streim schließt mit Bezug auf die Mitteilung des Landes Ende 2020, der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte Wohnstadt 200 Millionen Euro zur energetischen Sanierung der Wohnungen zur Verfügung zu stellen: „Da fließen erhebliche Steuermittel in die Sanierung von Landeswohnungen – und die Privateigentümer müssen nun, wie so oft, selbst sehen, wie sie das stemmen.“

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Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

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Bevor das Jahr zu Ende geht

ARAG Experten informieren über Verjährungsfristen

Die letzten Wochen des Jahres bieten oftmals auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind. Daher ist es jetzt an der Zeit, nach offenen Forderungen zu schauen und zu prüfen, wann diese verjähren, um sie noch geltend zu machen. Die ARAG Experten erläutern, was zu tun ist.

Was bedeutet Verjährung?
Verjährung bedeutet, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist ein bestehender Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. So soll etwa ein Schuldner nicht plötzlich schutzlos einer Forderung ausgesetzt werden, die vielleicht Jahrzehnte vorher entstanden ist. Zudem besteht ein Anreiz, Geschäfte im Rechtsverkehr zeitnah abzuwickeln, um den Eintritt der Verjährung zu vermeiden. Die zivilrechtliche Verjährung ist nach Auskunft der ARAG Experten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern. Das heißt allerdings nicht, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist der Anspruch ganz wegfällt; der Anspruch besteht auch nach Ablauf der Verjährungsfrist weiter. Jedoch hat der Schuldner dann die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern. Zahlt er auf eine verjährte Forderung, kann er das Geld anschließend in der Regel nicht zurückfordern.

Beginn der Verjährung
Regelmäßig verjähren Ansprüche in drei Jahren. Wesentlich ist dabei der Verjährungsbeginn. Grundsätzlich beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also am 31. Dezember um 24:00 Uhr. Ist der Anspruch beispielsweise am 13. Mai 2018 entstanden, begann die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2018 um 24:00 Uhr. Nach der dreijährigen Regelfrist wäre der Anspruch also am 31. Dezember 2021 um 24:00 Uhr verjährt. Aber von dieser Grundregel des Verjährungsbeginns gibt es nach Auskunft der ARAG Experten Ausnahmen. Beispielsweise bei Mängelansprüchen aus Kauf- oder Werkverträgen. Hier beginnt die Verjährung mit dem Datum der Übergabe der Kaufsache bzw. der Abnahme der Werkleistung.

Weitere Ausnahmen bei der Verjährungsfrist
Das Gesetz kennt zahlreiche weitere Abweichungen von der dreijährigen Regelfrist. So gilt z. B. eine Verjährungsfrist von 30 Jahren unter anderem bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum, bei Ansprüchen aus vollstreckbaren Urkunden und Vergleichen oder bei Schadensersatzsprüchen wegen vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung. Rechte an einem Grundstück verjähren nach Auskunft der ARAG Experten nach zehn Jahren, Mängelansprüche bezüglich eines Bauwerks nach fünf und bei beweglichen Sachen in zwei Jahren. Eine Verjährungsfrist von sechs Monaten gilt beispielsweise bei Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache und Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in der Regel in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

Die Hemmung der Verjährung
Die Verjährung einer Forderung tritt nicht ein, wenn sie gehemmt ist oder neu beginnt. Klassischer Fall hierbei ist die Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung. Die Verjährung wird z. B. dadurch gehemmt, dass der Gläubiger gegen den Schuldner Klage erhebt und seine Ansprüche vor Gericht geltend macht. In der Praxis noch beliebter ist das in der Regel kostengünstigere und schnellere Mahnverfahren: Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt ebenfalls die Verjährung. Außerdem beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch etwa durch Abschlagszahlung, Zinszahlung oder Sicherheitsleistung anerkennt. Daher raten die ARAG Experten, mit dem Schuldner eine Vereinbarung zu treffen, die eine Ratenzahlung oder Abschlagszahlung vorsieht.

Steuern: Fristen verjähren nicht an Wochenenden
ARAG Experten weisen Steuerzahler darauf hin, dass Steueransprüche vier Jahre lang bestehen und nicht mit Ablauf des 31. Dezembers verjähren können, wenn dieser Tag ein Samstag oder Sonntag ist. In einem konkreten Fall hatte ein Mann, der es scheinbar wenig eilig hatte, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen, seine Steuererklärung aus 2007 erst am 2. Januar 2012 abgegeben, weil der 31. Dezember 2011 ein Samstag war. Zu spät, wie das Finanzamt meinte, da die Festsetzungsfrist offiziell am letzten Tag des Jahres 2011 geendet hatte. Und statt einer Steuerrückzahlung bekam der Mann eine Verjährungsmeldung vom Finanzamt. Der Mann klagte am Ende erfolgreich und bekam eine saftige Steuerrückzahlung. Die Verjährung trat nämlich erst mit Ablauf des nächsten Werktages, also des 2. Januars 2012, ein (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 14/15).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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Neue Förderung für effiziente Gebäude – Das sollten Sie wissen!

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Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW seit 1. Juli 2021 bringt für viele Immobilienkäufer und Sanierer deutliche Vorteile. Zudem könnte das Thema Fördermittel in der Immobilienfinanzierung in Zukunft insgesamt noch wichtiger werden. Auch wenn die genauen Zinssätze für die Kredite noch bekannt gegeben werden, überzeugen die Eckdaten der geplanten Subventionen für Energieeffizienz. Interessenten profitieren von höheren Kreditsummen und höheren Zuschüssen. Je besser das erreichte Energieeffizienzniveau, desto höher der Zuschuss. Die Darlehenssummen sind je nach Programm und Energieeffizienz auf Euro 60.000 EUR – 150.000 EUR begrenzt. Zusätzlich fließen nach der Fertigstellung Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent direkt auf das Darlehen und verkürzen damit dessen Gesamtlaufzeit. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sollen noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden.
Von den Neuerungen können Immobilienkäufer und Eigentümer profitieren, die ein besonders energetisches Objekt erwerben, bauen oder entsprechend energetisch modernisieren. Die BEG besteht künftig aus zwei Varianten, der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss und der Zuschussvariante.

Bei dem Wohngebäudekreditprogramm handelt es sich um einen Förderkredit für Sanierung, Neubau und Kauf. Die KfW zahlt bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus aus oder bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr. Zusätzlich zum Darlehen erhält der Kunde den Tilgungszuschuss direkt auf das Darlehen ausgezahlt. Die Zuschüsse fließen, wenn die Maßnahmen fertiggestellt sind. Immobilieneigentümer müssen dann zwischen 15 und 50 Prozent weniger zurückzahlen. Der Wohngebäudezuschuss richtet sich an Interessenten, die ihre Immobilie nachhaltiger machen wollen, die aber beispielsweise über genug Eigenkapital verfügen – also gar keinen Kredit brauchen.

Es ist empfehlenswert, das Thema Förderung ab sofort noch früher in die Finanzplanung einzubinden. Erst- und Anschlussberatungen sind wichtiger denn je, um nicht unwissentlich die Förderfähigkeit zu gefährden. Beispielsweise muss der Antrag auf Förderung vor Abschluss des Kaufvertrags für die Immobilie erfolgen. Die Einbindung von Energieeffizienzexperten sei nicht nur empfehlenswert, sondern in der Regel verpflichtend.

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Mit Sicherheit und Effizienz digital zusammenarbeiten

Dank Netz16 und Microsoft 365 können Unternehmen agieren, statt nur zu reagieren!

Mit Sicherheit und Effizienz digital zusammenarbeiten

Firmenzentrale von Netz16 in Augsburg: Bestes Beispiel für modernes und sicheres Arbeiten. (Bildquelle: @Netz16)

Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass hybride Arbeitsmodelle helfen, gute Mitarbeiter zu halten, deren Effizienz zu steigern und so die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhöhen. Bestimmte Aufgaben lassen sich eben in der Abgeschiedenheit des eigenen Zuhauses besser erledigen, während andere Tasks eine kollaborative Denkweise sowie ein reales Miteinander erfordern. Doch gerade kleine und mittlere Unternehmen tun sich schwer, die richtigen Voraussetzungen für erfolgreiches Remote Working zu schaffen. Die Folge: Ohne entsprechendes Gerüst werden produktive Teams im Homeoffice nicht nur ausgebremst, sondern regelrecht sabotiert und demoralisiert.

Die richtige Infrastruktur schaffen

Zur Unterstützung hybrider Arbeitsmodelle gibt es eine Reihe organisatorischer Voraussetzungen, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Neben den ergonomischen Aspekten sollte bei der Einrichtung von Remote-Arbeitsplätzen besonders die IT-Sicherheit berücksichtigt werden. Ebenso essenziell ist ein technisches Setup, das seinen Nutzern intuitive Kommunikationskanäle und ausfallsichere Werkzeuge bietet. Laut einer aktuellen DEKRA-Studie haben 21 % der Mitarbeiter im Homeoffice Probleme mit der IT-Ausstattung und Software. Dabei ist der sichere, reibungslose Informationsfluss zwischen sämtlichen Mitarbeitern eine absolute Grundvoraussetzung für erfolgreiche Remote-Arbeit. Nur so lässt sich verhindern, dass durch umständliche Kommunikation, Ineffizienz und potenzielle Sicherheitslücken erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Mit Sicherheit: Netz16

Gerade weil die digitale Transformation der Arbeitswelt nie abgeschlossen sein wird, benötigen KMUs skalierbare IT-Lösungen, die flexibel genug sind, um parallel zu den Anforderungen mitzuwachsen. Der Aufbau und die innerbetriebliche Pflege derartiger Cloud-Systeme gestaltet sich zeit- und ressourcenintensiv. Es ist daher sinnvoll, diese Aufgaben an spezialisierte Dienstleister auszulagern, damit sich die eigenen Mitarbeiter auf das Wesentliche konzentrieren können und die Hochverfügbarkeit der IT-Infrastruktur dennoch gewährleistet bleibt. Netz16 ist so ein Full-Service-Dienstleister, der durch hohe technische Kompetenz zahlreiche KMUs bei der Analyse, Projektierung und Umsetzung wesentlicher Systembausteine optimal unterstützt. Die IT-Profis bieten eine auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnittene Vorgehensweise sowie die Flexibilität und Schnelligkeit, um auch kurzfristig auf Bedarfsänderungen zu reagieren.

MS 365 User Experience Service & PowerApp „ProvisionPoint“

Microsoft 365 kann mit seinen digitalen Werkzeugen und Tools nicht nur die Zusammenarbeit im Unternehmen erheblich verbessern, sondern auch Prozesse verschlanken und automatisieren. Allerdings wird das volle Potenzial von Microsoft 365 nur von den wenigsten Firmen ausgeschöpft. Hier hilft der Helpdesk-Service von Netz16 (https://www.netz16.de/process-automation/ms365-user-experience-service/), indem er Kunden beim Onboarding-Prozess und der effektiven Nutzung dieser leistungsstarken neuen Plattform berät und gleichzeitig mögliche Probleme minimiert, die in Zukunft auftreten könnten. Ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses ist die von Netz16 entwickelte PowerApp der ProvisionPoint. Die nachhaltige Lösung basiert auf der Microsoft 365 PowerPlattform und hilft die Governance-Richtlinien des Unternehmens in der Microsoft 365-Welt technisch und organisatorisch umzusetzen, in dem z.B. das Verwalten der Microsoft 365-Gruppen und MS Teams-Räume erheblich vereinfacht werden.

Produktivität steigern

Das Portfolio von Netz16 umfasst die gesamte Bandbreite der IT-Services für Unternehmen: Vom Hosting über DSGVO-Konformität, von Modellen für Zusammenarbeit und Kommunikation bis hin zu Security-Konzepten. Dabei garantieren standardisierte Leistungspakete maximale Transparenz und faire Preise. Als Microsoft-Partner mit Gold-Kompetenz sorgt Netz16 für moderne IT-Strukturen, die höchsten Anforderungen entsprechen, um maximale Effizienz und Sicherheit für ihre Unternehmenskunden zu gewährleisten. Dr. Andreas Herch, Geschäftsführer der Netz16 GmbH, bringt es auf den Punkt: „Als IT-Dienstleister decken wir das gesamte Spektrum an nachhaltigen IT-Beratungs- und Managementleistungen ab. Wir sind stolz darauf, Pioniere der IT und Innovatoren im Herzen zu sein – das ist es, was uns von vielen Konkurrenten unterscheidet. Microsoft 365 erleichtert es uns, diese hohen Standards auch im Remote-Working-Bereich aufrechtzuerhalten.“

Staatliche Förderung nutzen

Netz 16 hilft bei der Beantragung staatlicher Fördermittel (https://www.netz16.de/digitalisierung/digitalisierungsfoerderung/) – schließlich können KMUs bis zu EUR 50.000 für ihre Digitalisierungsprojekte beantragen und gemeinsam mit Netz16 eine digitale Zukunft mit Perspektive schaffen! Kein Wunder also, dass 97 % der Kunden den renommierten Full-Service-Dienstleister weiterempfehlen würden. Der treue Netz16-Kunde Jürgen Klein, Senior Manager Quality & IT Management der MTU Onsite Energy GmbH Gas Power Systems beispielsweise lobt die fundierte Beratung und ausgeklügelten Umsetzungen holistischer Microsoft-Infrastrukturen in KMU, wenn er sagt: „Wir erhalten von Netz16 alles aus einer Hand: Hardware, Software, Software-Entwicklung und Dienstleistungen wie Hosting und Projekte – und fühlen uns rundum bestens betreut. Netz16 ist ein flexibler Partner, der auch kurzfristig auf Bedarfsänderungen reagiert. Für jedes auch noch so spezielle IT-Thema hat Netz16 einen Spezialisten im eigenen Haus oder als Partner verfügbar.“

Mehr über Netz16 und die sichere Umsetzung von Microsoft 365 mit Microsoft Teams findet sich HIER (https://www.netz16.de/process-automation/ms365-user-experience-service/).

Netz16 beschäftigt knapp 200 Mitarbeiter an den Standorten Augsburg, München, Nordenham und neuerdings auch Hamburg. Sie alle eint die Begeisterung für technische Innovation. Die IT-Profis punkten aber nicht nur mit jahrelanger Erfahrung bezüglich Hardware und Software – als autorisiertes Beratungsunternehmen mit Expertise bei der Umsetzung anspruchsvoller Digitalisierungsvorhaben hilft Netz 16 auch bei der Beantragung staatlicher Fördermittel.

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Content moves ab sofort „go-digital“-Partner

Content moves ab sofort "go-digital"-Partner

(Bildquelle: © 2019 mrmohock/Shutterstock)

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Content moves als eines der autorisierten Beratungsunternehmen für das Förderprogramm „go- digital“ bestätigt. Das Ministerium übernimmt damit 50 % bzw. bis zu 16.500 EUR der Kosten für förderfähige Dienstleistungen der Agentur für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und maximal 20 Millionen EUR Umsatz.

Das Programm soll die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorantreiben. Content moves unterstützt förderfähige Unternehmen in den Bereichen „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“. „Diese Kombination ist besonders passend. So können wir mittelständische Unternehmen mit unseren Stärken, Inbound Marketing und Marketing Automation, gleichermaßen unterstützen und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit beitragen“, freut sich Geschäftsführer Alexander Fink, der bereits auf eine 15-jährige Laufbahn in der Vermarktung erklärungsbedürftiger Business-to-Business-Produkte zurückblicken kann.

Mit der Expertise in der Automatisierung von Marketing- und Vertriebsprozessen unterstützt Content moves nicht nur bei der operativen Instandsetzung der entsprechenden Software. Die Düsseldorfer Agentur bietet auch die ebenso förderfähige Beratungsleistung hierzu an. So wird nicht nur eine möglichst reibungslose, sondern auch nachhaltige Digitalisierung der Arbeitsabläufe beider Bereiche gewährleistet.

Zur Nutzung der Digitalisierungsförderung sollten sich interessierte Unternehmen schnell entschließen, denn das Programm „go-digital“ läuft zum 31.12.2021 aus. Allerdings wird ihnen der bürokratische Aufwand erspart, da Content moves den gesamten Prozess der Antragstellung übernimmt.

Weitere Informationen: Content moves (https://www.content-moves.de)

Content moves unterstützt als Inbound Marketing-Agentur moderne B2B- Unternehmen bei der digitalen Leadgewinnung. Das erfahrene Expertenteam unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung der Inbound- und Content-Strategie bis zur Einführung der Marketing Automation-Lösungen HubSpot sowie Salesforce Pardot und CRM.

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Digital – und erfolgreich: Mit „go digital“-Fördermitteln können auch Sie das!

Mit der clever+zöger gmbh digital durchstarten!

Die meisten Unternehmer wissen gar nicht, was genau falsch läuft. Nur, dass die Prozesse immer aufwändiger werden und immer mehr Zeit in ineffiziente Tätigkeiten fließen. Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Unternehmer nach Lösungen suchen – doch die Suche gestaltet sich schwierig, da ein Fachmann an der Seite fehlt.

Genau an diesem Punkt setzt die Förderung „go-digital“ an!

Mit dem Förderprogramm „go-digital“ wird dieser Fachmann zu 50 % bezahlt. Dabei kann die Beratung in der Planungs- sowie in der Durchführungsphase in Anspruch genommen werden.

Um die KMU und das Handwerk im Rahmen der ansteigenden Digitalisierung zu unterstützen, startete das Förderprogramm „go-digital“ mit drei Modulen:

– IT-Sicherheit
– digitale Markterschließung
– digitalisierte Geschäftsprozesse

Hierbei begleiten autorisierte Beratungsunternehmen die Unternehmen bei der Optimierung und Digitalisierung von Prozessen interner und externer Geschäftskonzepte.

So wird der Auf- und Ausbau moderner IT-Systeme kompetent begleitet. Die Möglichkeiten sind breitgefächert. Vom Aufbau eines Online Shops, über die Logistik bis zu den Zahlungssystemen kann alles gefördert werden. Daneben kann auch das Erstellen einer Online-Marketing-Strategie oder die Suchmaschinenoptimierung Ihres Online Shops gefördert werden.

Betreuung durch die Beratungsunternehmen von A bis Z

Das Beratungsunternehmen übernimmt die komplette Prüfung der Förderberechtigung, die Beantragung der Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen. Außerdem steht es während des kompletten Zeitraums bei Problemen oder Fragen zur Verfügung.

Das Angebot der clever+zöger gmbh

Für die beiden Module „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“ bietet die clever+zöger gmbh eine individuelle und kompetente Beratung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe an.

Die clever+zöger gmbh ist eines von über 1800 autorisierten Beratungsunternehmen im Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. (BMWi)

„go-digital“ fördert digitale Projekte mit 50 Prozent!

Die Förderung von 50 % der Kosten (bis maximal 16.500 Euro) wird vom BMWi übernommen. So können sich auch kleine und mittelständische Unternehmen den Schritt in die Digitalisierung leisten.

Voraussetzungen für das Förderprogramm

Grundsätzlich sind kleine und mittelständische Unternehmen mit technologischem Potenzial im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ förderfähig, die diese Voraussetzungen erfüllen:

– weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen,
– Jahresumsatz des Vorjahres höchsten 20 Millionen Euro
– eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden
– das Unternehmen ist förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Starten Sie mit uns in Ihre digitale Zukunft

Für ein Erstgespräch zu den Fördermöglichkeiten in den go-digital-Modulen „digitale Markterschließung“ und „digitalisierte Geschäftsprozesse“ können interessierte Unternehmen direkt bei uns anfragen: telefonisch unter +49 (0) 821 49 82 6688 oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite www.clever-zoeger.de (https://www.clever-zoeger.de/kontakt/).

Die clever+zöger gmbh bietet professionelle Programmierdienstleistungen im Bereich Internet und Intranet.

*GDPR, DSGVO Datenschutz Services, Videokonferenz-Lösungen

* Online-Shops auf Basis von Magento, Magento 2 (zertifiziert)

* Webseiten/ Portale auf Basis von TYPO3, WordPress, etc.

* Enterprise-Entwicklungen auf php/Zend Basis, J2EE, Websphere, etc.

* Managed-Hosting, Support

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KfW und Städtebauförderung: Erhöhte Förderung für Kommunen

WHS unterstützt bei der Förderantragsstellung

Bereits seit über 50 Jahren unterstützt die Wüstenrot Haus- und Städtebau (WHS) Kommunen bei den Herausforderungen in der Stadtentwicklung. Diese sind vielseitiger denn je – Corona, Klimawandel oder der Ausbau der Digitalisierung stehen auf der Agenda der Städte und Gemeinden. Die Erhöhung des Fördersatzes im KfW-Programm von 65 Prozent auf 75 Prozent ebnet nun den Weg für zukunftsorientierte Quartierskonzepte.
Neben der Erhöhung des Fördersatzes hat die KfW seit 01.04.2021 auch zusätzlich die Ersetzung des kommunalen Eigenanteils bis auf 5 Prozent (bis 30.06.2022) oder bis auf 10 Prozent (ab 01.07.2022) erhöht. Förderung allein reicht in der Regel jedoch nicht aus – viel mehr braucht es Experten mit speziellem Fachwissen und Methodenkompetenzen.
Erfahrene Fachexperten
Hier kommt die WHS ins Spiel: Seit über 50 Jahren unterstützt sie Städte und Gemeinden als städtebaulicher Dienstleister bei der ganzheitlichen Stadtentwicklung. Die Experten kümmern sich um die professionelle Betreuung und aktive Umsetzung aller Themen rund um Stadtentwicklungskonzepte und Bürgerbeteiligung, Stadterneuerung und Städtebauförderung, Baulandentwicklung, Projektentwicklung und Projektsteuerung, Wettbewerbs- und Vergabeverfahren sowie Smart City und digitale Beteiligung.
Vielseitige Unterstützung
Beim Thema Förderung begleitet die WHS Kunden bei der Förderantragsstellung im KfW-Programm sowie bei der Erstellung eines energetischen und städtebaulichen Quartierskonzepts. Außerdem erhalten Kommunen Unterstützung bei der Überführung der Inhalte in neue Städtebaufördergebietskulissen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung anspruchsvoller Einzelmaßnahmen im Sinne einer Projektentwicklung bzw. Projektsteuerung. So steht einem erfolgreichen Stadtentwicklungskonzept nichts mehr im Weg.

Weitere Informationen zu diesem Thema und zu Projektentwicklung Karlsruhe (https://www.whs-wuestenrot.de/Projektentwicklung-Karlsruhe.htm), Neubau Immobilien München (https://www.whs-wuestenrot.de/Neubau-Immobilien-Muenchen.htm) oder Bauträger Dresden (https://www.whs-wuestenrot.de/Bautraeger-Dresden.htm) finden Interessenten auf https://www.whs-wuestenrot.de/.

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) ist ein Tochterunternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische. Als überregional tätige Immobilienexpertin der Unternehmensgruppe liegen ihre Kernkompetenzen in den Bereichen Städtebau, Wohnungsbau und Immobilienmanagement. Seit 1949 hat die WHS bundesweit mehr als 23.000 Häuser und Wohnungen erstellt, verwaltet derzeit rund 10.000 Miet- und Eigentumswohnungen und betreut aktuell rund 200 Sanierungsgebiete in mehr als 110 Städten und Gemeinden. Die WHS ist mit rund 170 Mitarbeitern am Hauptsitz in Ludwigsburg sowie durch Geschäftsstellen in den Ballungsräumen Dresden, Frankfurt am Main, Hannover, Karlsruhe, Köln und München aktiv.

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