Krankmeldung: So geht’s richtig

ARAG Experten mit Tipps, wie sich Arbeitnehmer korrekt krankmelden

ARAG Experten mit Tipps, wie sich Arbeitnehmer korrekt krankmelden

Eine Krankmeldung ist mehr als nur eine Formalität – sie sorgt für Klarheit und hilft, den Arbeitsalltag für alle Beteiligten gut zu organisieren. Doch wie meldet man sich eigentlich richtig krank? Und was gilt, wenn man sich im Ausland befindet? Damit in solchen Situationen alles reibungslos läuft, ist es wichtig, die Regeln zu kennen. Die ARAG Experten erklären, worauf es ankommt.

Frühzeitige Meldung – ein Muss
Die genaue Uhrzeit der Krankmeldung wird im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zwar nicht festgelegt, aber sie muss „unverzüglich“ erfolgen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie möglich nach Auftreten der Erkrankung informieren sollten. Die ARAG Experten raten, sich noch vor Arbeitsbeginn – spätestens jedoch bis zum vereinbarten Arbeitszeitstart – telefonisch zu melden. So hat der Arbeitgeber ausreichend Zeit, den Arbeitsablauf entsprechend anzupassen und die Abwesenheit einzuplanen. Eine Krankmeldung nach Arbeitsbeginn ist zu spät und kann gegebenenfalls zu einer Abmahnung führen. Zwar sind auch E-Mail, Messenger, SMS oder Fax erlaubt, doch dabei müssen kranke Arbeitnehmer sicherstellen, dass den Chef die Nachricht wirklich erreicht hat.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?
In vielen Unternehmen ist es nicht zwingend der direkte Vorgesetzte, den man über die Krankheit informieren muss. Je nach betriebsinterner Regelung kann auch die Personalabteilung oder ein Abteilungsleiter die zuständige Ansprechperson sein. In einigen Fällen ist es zudem möglich, dass Kollegen oder der Betriebsrat informiert werden. Das reicht laut ARAG Experten jedoch nicht aus, um die Meldepflicht vollständig zu erfüllen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Krankmeldung tatsächlich bei der richtigen Person ankommt, um Missverständnisse und organisatorische Probleme zu vermeiden.

Ärztliche Bescheinigung – Ab wann ist sie notwendig?
Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Krankmeldung betrifft das ärztliche Attest. Laut Gesetz muss dem Arbeitgeber ab dem dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden, wenn keine abweichenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Dabei handelt es sich um Kalendertage, also zählen auch Wochenenden und Feiertage zur Frist. Den Grund für die Erkrankung muss der Arbeitnehmer nicht nennen. Einzige Ausnahme: Es handelt sich um eine meldepflichtige ansteckende Krankheit.

Die ARAG Experten weisen jedoch auf Fälle hin, in denen der Arbeitgeber früher ein Attest verlangen kann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn er in der Vergangenheit den Eindruck gewonnen hat, dass der Mitarbeiter häufiger oder länger krank ist. Der Arbeitgeber kann auch dann ein Attest verlangen, wenn eine längere Krankheitsdauer zu erwarten ist oder wenn eine Krankmeldung ungewöhnlich spät erfolgt.

Krank im Urlaub
Auch wenn es vielen Arbeitnehmern in Deutschland nicht bewusst ist: Urlaubstage, an denen sie krank sind, sind nicht zwangsläufig verloren. Im Gegenteil: Mit einem entsprechenden ärztlichen Attest dürfen die krankheitsbedingten verpassten Urlaubstage laut ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Wer kurz vor einem geplanten Urlaub krank wird, muss nicht zwangsläufig in den sauren Apfel beißen und mit Schnupfen und Fieber verreisen. Vielmehr hat der Erkrankte in diesem Fall das Recht, den Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber neu zu planen.

Arbeitsrechtliche Unklarheiten entstehen derweil immer wieder in der Frage, ob ein Arbeitnehmer direkt im Anschluss an eine überstandene Krankheit in den Urlaub gehen darf oder nicht. Oft wird hier von Arbeitgeberseite argumentiert, ein Angestellter müsse nach der Genesung zumindest für einen Tag vor Urlaubsantritt wieder im Büro erscheinen. Tatsächlich haben solche Regelungen jedoch keinerlei gesetzliche Basis. Die ARAG Experten weisen vielmehr darauf hin, dass ein bereits genehmigter Urlaub nur in Ausnahmefällen verweigert werden darf, zum Beispiel dann, wenn vom Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe vorgebracht werden. Absprachen, die Arbeitnehmer verpflichten, den Urlaub im Notfall abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, sind hingegen unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 405/99).

Trotz Krankschreibung in den Urlaub?
Ob man trotz Krankschreibung in den Urlaub fährt, liegt generell im eigenen Ermessen. Auch für die Frage, wie weit weg man fahren darf, wenn man krankgeschrieben ist, gibt es keine gesetzliche Regelung in Deutschland. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch laut ARAG Experten, wenn die geplante Reise die Genesung verhindert. Fährt man beispielsweise mit einer schweren Grippe in den Abenteuerurlaub oder mit einem angebrochenen Arm gen Skipiste, kann dies durchaus ein Grund für eine Abmahnung – oder im Wiederholungsfall sogar für eine fristlose Kündigung – sein (BAG, Az.: 2 AZR 53/05). Klar ist wiederum: Wer eine Krankheit vortäuscht, um in den Urlaub zu fahren, begeht nicht nur Vertragsbruch, sondern macht sich strafbar. In diesem Fall handelt es sich nämlich um Betrug.

Ist eine AU aus dem Ausland gültig?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine im Ausland ausgestellte AU grundsätzlich denselben Beweiswert wie ein in Deutschland ausgestelltes Dokument hat, solange der ausländische Arzt die Arbeitsunfähigkeit korrekt bestätigt. In einem konkreten Fall allerdings zweifelten die Richter an einer in Tunesien ausgestellten AU. Der Patient war ein Lagerarbeiter, der während seines Urlaubs in Tunesien erkrankte und einen tunesischen Arzt konsultierte. Sein Urlaub wäre eigentlich bereits Anfang September zu Ende gewesen. Doch der Arzt bescheinigte ihm eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. September, empfahl strenge häusliche Ruhe und bescheinigte, dass er nicht reisen dürfe. Trotz dieser Empfehlung trat der Erkrankte am 29. September die Heimreise nach Deutschland an. Das ließ die Richter an seinem Krankheitszustand und am Beweiswert der AU zweifeln. Zumal der Fall kein Einzelfall war, denn der Mann war schon in den Jahren zuvor diverse Male just im Urlaub erkrankt. Zwar hatte das Landesarbeitsgericht München ursprünglich entschieden, dass der Mann Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, doch das Bundesarbeitsgericht hob diese Entscheidung auf. Nun muss der Lagerarbeiter beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war, was die Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist (Az.: 5 AZR 284/24).

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Unterstützung für pflegende Angehörige – Verbraucherinformation der DKV

Was beim Beantragen des Pflegegrads zu beachten ist

Unterstützung für pflegende Angehörige - Verbraucherinformation der DKV

Es gibt fünf Pflegegrade. (Bildquelle: ERGO Group)

Ein Pflegefall in der Familie bringt für Betroffene und Angehörige oft große emotionale und organisatorische Herausforderungen mit sich. Entlastung verschafft ein Pflegegrad. Doch, wie lässt sich dieser erfolgreich beantragen? Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV, gibt wichtige Tipps und beantwortet zudem die Frage, worauf Angehörige achten sollten, um die nötige Unterstützung zu erhalten.

Pflegefall – was zu tun ist

Unfälle, Krankheiten oder altersbedingte Einschränkungen – ein Pflegefall kann über verschiedene Wege eintreten und Angehörige stark belasten. Umso wichtiger ist es dann, sich Hilfe zu holen und Pflegeleistungen zu beantragen. „Ein Pflegegrad schafft die Grundlage für finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse beziehungsweise -versicherung. Daher sollten Angehörige gut vorbereitet in den Antragsprozess starten“, rät Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Der Pflegegrad und seine Bedeutung

Der Pflegegrad legt fest, wie gut pflegebedürftige Personen im Alltag noch eigenständig für sich sorgen können. Seit 2017 unterscheidet der Gesetzgeber zwischen fünf Pflegegraden, die von geringer bis schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit reichen. Es gilt: Je höher die Bewertung ausfällt, desto umfassender die finanzielle Unterstützung. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie der Medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung (Medicproof) definieren anhand der körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen den Bedarf. „Betroffene haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung vom Staat, wenn sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben“, erklärt Görgen. „Bei pflegebedürftigen Kindern genügt es, wenn ein Elternteil eingezahlt hat.“

So läuft der Antrag ab

Den Pflegegrad-Antrag stellen Betroffene oder Angehörige schriftlich, telefonisch oder online bei der Pflegekasse bzw. -versicherung. Die ist meist bei der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung angesiedelt. „Eine vollständige Dokumentation von medizinischen Befunden sowie Angaben zum Hilfebedarf und der Lebenssituation des Betroffenen erleichtern den Prozess. Auch eine Liste der täglichen Herausforderungen kann entscheidend für eine höhere Einstufung und mehr Pflegegeld sein“, betont der Experte der DKV.

Die Begutachtung durch den MDK bzw. Medicproof

Nach der Antragstellung folgt ein Termin mit dem MDK oder mit Medicproof. Ein Gutachter kommt zu einem Hausbesuch, um die Situation vor Ort zu erfassen. „Die Angehörigen kennen die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen am besten und sollten daher unbedingt bei der Begutachtung anwesend sein“, empfiehlt der Pflegeexperte. „Der Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit anhand mehrerer Kriterien. Diese umfassen die Mobilität des Pflegebedürftigen, seine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen, die Fähigkeit zur Selbstversorgung und zur Bewältigung von Krankheitsanforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte.“

Recht auf Beratung und Beschwerdeverfahren

Nicht immer sind alle Fragen auf Anhieb klar. Deshalb haben Angehörige Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse bzw. -versicherung und können sich an Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen wenden. „Ein zusätzliches Beratungsgespräch kann oft Unsicherheiten klären“, weiß Görgen. „Falls der Pflegegrad nicht wie erwartet ausfällt, besteht die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten. Durch Widerspruch oder erneute Begutachtung lässt sich manchmal ein anderes Ergebnis erzielen.“

Alternativen zur Versorgung durch private Pflegepersonen

Pflege durch Angehörige ist übrigens nicht die einzige Option: Ambulante Dienste, Kurzzeit-, Tages- und stationäre Pflege bieten je nach Situation Entlastung – besonders für berufstätige Angehörige. Die Pflegekasse/-versicherung unterstützt diese Alternativen abhängig vom Pflegegrad.
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Herbstzeit: Von erkälteten Mitarbeitern und verschnupften Chefs

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Krankmeldungen im Büro

Herbstzeit: Von erkälteten Mitarbeitern und verschnupften Chefs

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Krankmeldungen im Büro

Herbstzeit ist Erkältungszeit. Im Büro begegnet man dann nicht selten Kollegen mit rot-nasigen Gesichtern und einem Husten, der die gesamte Etage in Atem hält. Doch was gilt, wenn die Nase läuft, der Hals kratzt und dennoch der Gang zum Arzt nicht als notwendig erachtet wird? Dürfen Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter sich krankschreiben lassen? Und was müssen Arbeitnehmer generell bei einer Krankmeldung beachten? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt die wichtigsten Fragen.

Darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern eine Krankschreibung verlangen?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Auch wenn die Ansteckungsgefahr bei Erkältungen nicht zu unterschätzen ist, hat der Arbeitgeber kein Recht, zu verlangen, dass Mitarbeiter sich bei einer einfachen Erkältung krankschreiben lassen. Ob jemand arbeitsunfähig ist, entscheidet einzig und allein der behandelnde Arzt. Allerdings kann der Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass der Mitarbeiter zum Arzt geht.

Es gibt Alternativen: Um eine Ausbreitung von Erkältungen im Betrieb zu vermeiden, kann der Arbeitgeber den kränkelnden Mitarbeiter bitten, auf eigene Kosten zu Hause zu bleiben. In diesem Fall muss jedoch das Gehalt weitergezahlt werden. Ein Anspruch auf Urlaub oder die Verwendung von Zeitguthaben besteht nicht.

Was gilt es bei einer Krankmeldung zu beachten? Wie schnell muss ich mich krankmelden?
Tobias Klingelhöfer: Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer „unverzüglich“ dem Arbeitgeber mitzuteilen. „Unverzüglich“ ist aber so eine Sache. Ich empfehle, aus Höflichkeit dem Chef und den Kollegen gegenüber, sich möglichst frühzeitig krank zu melden. Die Mitteilung sollte aber spätestens vor dem üblichen Dienstantritt erfolgen.

Müssen Arbeitnehmer ihrem Chef sagen, an was sie erkrankt sind?
Tobias Klingelhöfer: Nein, das müssen sie nicht. Wichtig ist nur, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeit melden. Der Arbeitgeber muss lediglich wissen, dass der Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann. Es liegt im Ermessen des Arbeitnehmers, ob er weitere Informationen zu seiner Erkrankung geben möchte.

Wie meldet man sich vorschriftsmäßig krank und wann muss die ärztliche Bescheinigung vorliegen?
Tobias Klingelhöfer: Die Art der Krankmeldung kann jeder Betrieb individuell regeln. Viele Unternehmen erlauben eine formlose Mitteilung per E-Mail, Anruf oder SMS. Der Arbeitgeber muss -meinst ab dem 3. Tag – einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erhalten.

Seit Januar 2023 gilt das elektronische Verfahren (eAU für „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“), bei dem die Praxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) direkt an die Krankenkasse übermitteln. Diese stellt die Daten dann dem Arbeitgeber zur Verfügung. Arbeitnehmer müssen jedoch darauf achten, rechtzeitig zum Arzt zu gehen, um die Bescheinigung zu erhalten.

Dürfen Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln?
Tobias Klingelhöfer: Wenn ein Arbeitgeber den Beweiswert einer ärztlichen AU infrage stellt, kann es problematisch werden. Der Arbeitgeber muss jedoch konkrete Gründe vorbringen, wenn er den Beweiswert einer Bescheinigung ernsthaft anzweifelt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat klargestellt, dass Arbeitgeber zwar in bestimmten Fällen berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden können, jedoch nicht pauschal bei jeder Krankmeldung (Az.: 5 AZR 137/23). Wenn sich die Zweifel allerdings als berechtigt herausstellen und der kranke Mitarbeiter gar nicht so krank ist, wie die AU ihm attestiert, riskiert er die Lohnfortzahlung oder gar seine Kündigung.

Dürfen Chefs kontrollieren, ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist?
Tobias Klingelhöfer: Wie auch immer man persönlich zu den Kontrollbesuchen steht, die E-Auto-Hersteller Tesla erst vor Kurzem bei häufig erkrankten Mitarbeitern durchgeführt hat: Grundsätzlich steht es Chefs frei, ihre kranken Mitarbeiter zu Hause zu besuchen, um festzustellen, ob sie tatsächlich krank sind. Allerdings ist ja niemand verpflichtet, die Tür aufzumachen und den Chef hereinzulassen. Tabu sind auch Nachforschungen beispielsweise durch Privatdetektive, weil dieses Vorgehen das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters verletzen würde.

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Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Die ARAG Experten über die wesentlichen Unterschiede zwischen Kur und Reha

Kur oder Reha? Die Gesundheit im Fokus

Egal, ob Kur oder Reha: Bei beiden Maßnahmen steht die Gesundheit im Mittelpunkt. Doch obwohl die Begriffe Kur und Reha (Kurzform für Rehabilitation) oft synonym verwendet werden, gibt es einige Unterschiede zwischen diesen Modellen. Der wohl größte Unterschied ist die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme. Welche Besonderheiten es noch gibt und welches Modell für wen geeignet ist, erklären die ARAG Experten.

Kur vs. Reha
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Begriff „Kur“ seit der Gesundheitsreform 2000 eigentlich etwas überholt ist. Im Gesetz heißt es seither „Vorsorgeleistung“. Und damit wird schon klar, welches Ziel eine Kur hat: Sie soll vorsorgen und die Gesundheit erhalten. Gleichzeitig dient eine Kur aber auch der Heilung und Pflege, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichend waren oder Beschwerden sich verschlimmern und drohen, chronisch zu werden.

Eine Rehabilitation, kurz Reha, dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Sie ist für Patienten gedacht, die unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leiden und soll ihnen helfen, ihren Alltag zu meistern.

Unterschiedliche Behandlungsansätze
Obwohl bei beiden Maßnahmen die Gesundheit im Fokus steht, weisen die ARAG Experten auf verschiedene Behandlungsansätze hin. Bei einer präventiven Kur ist der Entspannungs- und Wellnesscharakter deutlich ausgeprägter. Hierbei stehen beispielsweise Massagen, Sport, Spaziergänge, aber auch der Austausch mit anderen Kurpatienten auf dem Programm, um das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder herzustellen. Dient die Kur eher der Nachsorge, hängt es von der Art der Erkrankung ab, welche Kurform die richtige ist.

Reha-Maßnahmen haben zum Ziel, vorhandene Beschwerden zu verbessern, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und eine Behinderung oder gar Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Hier geht es meist um medizinische Maßnahmen wie etwa Physio-, Ergo- oder Sporttherapie, aber auch um psychosoziale Therapien, beispielsweise bei Depressionen oder Burnout.

Wer zahlt?
Sind alle ambulanten Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit ausgeschöpft, werden Vorsorgeleistungen in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Auch die Anreise zum Kurort wird von der Krankenkasse bezuschusst. Hier liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent der Anreisekosten, mindestens bei fünf und maximal bei zehn Euro. Natürlich kann man eine Kur auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

In der Regel werden die Kosten für Reha-Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) übernommen. Für die meisten Reha-Maßnahmen gilt nach Auskunft der ARAG Experten für alle volljährigen Patienten eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag. Anders als bei der GKV, wo Reha-Maßnahmen zu den Pflichtleistungen gehören, hängt es bei privat Krankenversicherten von ihrem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob und in welcher Höhe Reha-Kosten übernommen werden. Auch hier weisen die ARAG Experten darauf hin, dass immer das Prinzip „Ambulant vor stationär“ gilt. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, ist eine Reha begründbar.

Mit Kind zur Kur
Generell dürfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit zur Kur genommen werden. Erhält das Kind keine Anwendungen, kann es den Erwachsenen laut ARAG Experten nur bis zum 12. Lebensjahr begleiten. In manchen Kurkliniken wird Schulunterricht für Kinder angeboten, die ihre Eltern zur Kur begleiten.

Was sagt der Arbeitgeber?
Kuren und Reha-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen und werden nach Auskunft der ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/bundesurlaubsgesetz-urlaubsanspruch/) angerechnet. Ebenso wie bei Müttern ist auch bei Vätern der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz (Paragraf 9) dazu verpflichtet, Mitarbeiter unabhängig vom Jahresurlaub unter Fortzahlung des Entgelts für eine ärztlich verordnete Kur oder Rehamaßnahme freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die medizinische Maßnahme von einem Arzt bewilligt ist und in anerkannten Einrichtungen durchgeführt wird.

Wer informiert?
Eine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Kur kann – auch für Väter – das Müttergenesungswerk (https://www.muettergenesungswerk.de/) sein. Die Deutsche Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Traeger/Bund/reha_berater.html) berät kostenlos bei allen Fragen der Rehabilitation.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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30-jähriges Jubiläum von DROBS Magdeburg

Seit 1992 >> DROBS – Jugend- und Drogenberatungsstelle in Magdeburg

30-jähriges Jubiläum von DROBS Magdeburg

Die Magdeburger Suchtberatungsstelle ist eine gemeinnützige Einrichtung und wird seit 1992 von der Stadt Magdeburg finanziert. Die Suchtberatungsstelle bietet Beratungs-, Präventions- und Behandlungsmaßnahmen sowie psychosoziale Betreuung für alle suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen und deren Angehörige an. Darüber hinaus stellt sie ihre Dienste auch anderen Institutionen wie Schulen und Jugendzentren oder privaten Unternehmen zur Verfügung, die Hilfe bei Herausforderungen mit Sucht bei Alkohol, Drogen oder Essensproblemen in ihrem Privatleben sowie Arbeitsumfeld benötigen.

Zur DROBS gehört seit 2002 auch eine Fachstelle für Suchtprävention. Insgesamt gehören zum DROBS-Team 8 Personen, welches sich täglich dafür einsetzt, Sucht zu bekämpfen oder im Voraus zu verhindern. Dabei gibt es 4 Ansprechpartner zur Beratung bei Suchtkrankheiten, diese sind entweder telefonisch oder auch vor Ort anzutreffen. Eine Beratung ist hier immer freiwillig, kostenfrei und kann auch anonym erfolgen. Jugendliche, Erwachsene, Angehörige oder Pädagogen können diese Beratung in Anspruch nehmen.

Maßnahmen gegen Suchterkrankungen

Für die Prävention von Süchten setzt sich DROBS ebenfalls ein, indem an Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen Projektarbeiten mit den Jugendlichen und Kindern durchgeführt werden. Außerdem bietet das Präventions-Team auch Fortbildungen für Fachkräfte an und behandelt bei Elternabenden das Thema Sucht. Prävention ist nicht nur eine Frage der Gesundheit, sondern auch der Erziehung und der sozialen Entwicklung. Das Zentrum stellt den ganzen Menschen in den Mittelpunkt, einschließlich seines öffentlichen Umfelds.

Das Suchtberatungszentrum bietet zudem Selbsthilfegruppen zu verschiedenen Themen an und appelliert somit auch an die Eigeninitiative. Hierbei unterstützen sich die Süchtigen gegenseitig in ihrem Sucht- und Bewältigungsprozess. Gearbeitet wird in offenen und geschlossenen Gruppen, Beratungen und anderen Angeboten, um sich gegenseitig im Alltag helfen zu können.

Jubiläums-Fachtag

Am 28.09.2022 feierte DROBS sein 30-jähriges Jubiläum und lud uns zu dem Jubiläums-Fachtag ein, auf welchem man sich zum einen vernetzen und ein Buffet genießen und zum anderen Fachvorträge anhören konnte.

Hierbei durfte ich erfahren, wie herzlich, liebevoll und gut das Team der DROBS ist. Darüber hinaus lernte ich bei dem Vortrag, dass aktuell nicht die typischen Suchtmittel wie Alkohol und Zigaretten dominieren, sondern dass vor allem bei Jugendlichen diverse Essprobleme, Mediensüchte, aber auch (harte) Drogen wie Ecstasy, Haschisch oder ähnliches im Vordergrund stehen. Da ich das Gefühl hatte, wirklich tolle Menschen kennengelernt zu haben, freue ich mich umso mehr, dass das Suchtzentrum immer weiterwächst und größer wird. Ich freue mich auf weitere Zusammenkünfte und einen regen Austausch mit dem DROBS-Team!

Pressekontakt DROBS Magdeburg

Frau Evelin Nitsch-Boek
Leiterin Suchtberatungszentrum I DROBS Magdeburg
Weidenstraße 6
39114 Magdeburg
www.drobs-magdeburg.de
Tel. 0391 – 2527096
FAX: 0391-5441683

DROBS ist seit 1992 als anerkannte Suchtberatungsstelle in der Stadt Magdeburg etabliert.
Seit 2016 arbeitet DROBS mit paritätischen Partnern zusammen. DROBS ermöglicht Menschen mit Suchtproblemen eine Beratung und sofortige Weitervermittlung bei Fragen rund um Bildung, Schulden und/oder Missbrauchserfahrungen.

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Helpcity-App verbindet Menschen mit ähnlichen Ängsten

Helpcity-App verbindet Menschen mit ähnlichen Ängsten

Die Einsamkeit nimmt zu. Mit der Helpcity-App können sich Gleichgesinnte austauschen.

Nora Tschirner, Harald Schmidt, Nicole Kidman. Sie alle hatten bereits damit zu kämpfen: Depressionen ist eine der häufigsten Erkrankungen der modernen Gesellschaft. Das eHealth-Startup Helpcity geht hiergegen vor und schafft dank einer kostenlosen App einen stärkeren Austausch bei Menschen mit seelischen Belastungen.
Gerade herausfordernde Lebenssituationen müssen häufig allein bewältigt werden. Oft fehlt eine Person zum Austauschen, ein Gleichgesinnter, der sich in die eigene Situation einfühlen kann. Angst und Scham, aber auch Unsicherheiten hindern gerade Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden, daran, sich mit Freunden oder der Familie auszutauschen. Hier setzt das Startup Helpcity an, um eine neue Möglichkeit zu schaffen sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Mit Hilfe einer kostenfreien App hat sich das Startup zum Ziel gesetzt, zwischen Menschen Verbindungen schaffen, die sich in vergleichbaren herausfordernden Situationen befinden oder diese bereits bewältigt haben – und das bei Bedarf vollkommen anonym und sicher.
Die Idee zur App kam dem Gründer Paul Schonnebeck während seiner Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger: „Während meiner Arbeit im Krankenhaus traf ich oftmals auf Menschen, die mit zusätzlich zu der schwierigen Diagnose, oftmals auf sich alleine gestellt waren, der Kontakt zu anderen um Trost und Gemeinschaft zu finden, wurde oft als hilfreich empfunden“ erklärt er.
Den Nutzer:innen gefällt das Angebot. „Vielen Dank für eure tolle App. Ich chatte auch schon und es ist eine sehr schöne Ergänzung zu meiner Bewusstseinsarbeit“, lautet das Feedback einer Userin. Eine andere Nutzerin schreibt: „Für mich ist der Austausch sehr inspirierend und motiviert mich, an meiner Genesung zu arbeiten.“
Die App kommt dabei nicht nur bei den ersten Nutzern gut an, sondern kann auch Einrichtungen, wie das St. Antonius Krankenhaus, überzeugen, das im Großraum Köln als erste Klinik eine überregionale hoch spezialisierte stationäre und ambulante Versorgung von Diabetespatienten anbietet.
Auch eine Helfer:innen-Funktion wird innerhalb der App integriert
„Ein Vorteil unserer Anwendung ist, dass die User anonym bleiben können, was gerade bei schwierigen Lebensumständen wichtig sein kann“, erklärt Gründer Paul Schonnebeck, der mit seinem Team auch eine Helfer:innen-Funktion innerhalb der App integriert hat. So können beispielsweise Menschen mit einer Krankheitsgeschichte oder anderen Erfahrungswerten Unterstützung für Menschen anbieten, die eine ähnliche Situation durchlaufen.
„Wir sind der Meinung, dass gerade in herausfordernden Lebenssituationen wie der fortschreitenden Vereinsamung, einer Krankheitsdiagnose aber auch gerade einer akuten psychischen Belastung Unterstützung nötig ist. Fragen, wie ‚Was bedeutet die jeweilige Therapie für mich?‘ haben gezeigt, dass Gespräche mit Gleichgesinnten sehr hilfreich sein können. Mit Helpcity möchten wir diese Unterstützung auch auf digitalem Weg ermöglichen.“, so Paul Schonnebeck.
Insbesondere durch die Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Isolation hat das junge Unternehmen einen verstärkte Medienpräsenz und einen Zulauf an neuen Nutzer:innen bekommen. Dennoch steht das junge Unternehmen noch am Anfang. Doch das soll sich bald ändern. „Die Idee hinter Helpcity ist toll und inspirierend“, erklärt eine ehrenamtliche Mitarbeiterin des jungen Unternehmens. Helfende und Hilfesuchende können die App ganz einfach und kostenlos im Android- und iOs-App-Store herunterladen.

Das soziale Netzwerk Helpcity verbindet mit einer kostenlosen App Menschen, die sich ähnlichen Herausforderungen stellen müssen oder sich diesen bereits gestellt haben. Für eine starke Gemeinschaft und ein unterstützendes Miteinander in deiner Stadt – und darüber hinaus.

Kontakt
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Drachenfelsstraße 62
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(0221) 66950591
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