Nettolohn auf Achterbahnfahrt

ARAG Experten über Änderungen bei der Gehaltsabrechnung 2025

Nettolohn auf Achterbahnfahrt

Der Jahreswechsel hat einige Änderungen auf dem Gehaltszettel mit sich gebracht. Das wirft die Frage auf, was eigentlich alles auf eine Abrechnung gehört und warum es zu solchen Schwankungen beim Nettogehalt kommt. Eine Erklärung für das scheinbare Durcheinander liefert ein Blick auf steuerliche Anpassungen, steigende Sozialabgaben und kommende Entlastungen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Geduld mit dem Lohnzettel
Zwar wurde 2024 der steuerliche Freibetrag erhöht und ein Ausgleich der kalten Progression vorgenommen, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es noch bis Ende März dauern kann, bis alle geplanten steuerlichen Entlastungen auf dem Lohnzettel sichtbar sein werden. Steuern, die in den vorangegangenen Monaten zu viel abgezogen wurden, werden dann aber erstattet.

Doch was verbirgt sich hinter der Erhöhung und dem Ausgleich?
Der steuerliche Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, stieg Ende letzten Jahres um 180 auf 11.784 Euro. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2024. Diese Änderung sorgte bei den meisten Arbeitnehmern im Dezember für ein höheres Nettogehalt.

Zudem stimmten Bundestag und Bundesrat kurz vor den Feiertagen im vergangenen Jahr einer Reform zur Bekämpfung der sogenannten „kalten Progression“ zu. Dieses Phänomen tritt auf, wenn Lohnerhöhungen durch Inflation ausgeglichen werden, aber aufgrund des progressiven Steuertarifs dennoch höhere Steuern fällig werden. Die Reform sieht vor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch die Eckwerte des Steuertarifs angehoben werden. So rutschen Arbeitnehmer, die durch die Lohnerhöhung nun etwas mehr verdienen, nicht direkt in eine höhere Steuerklasse.

Wermutstropfen Sozialabgaben
Obwohl also der Grundfreibetrag laut ARAG Experten ab Januar 2025 noch einmal stieg – bei Verheirateten sind 24.192 Euro, bei Ledigen 12.096 Euro befreit -, drückten höhere Sozialabgaben das Nettogehalt bei vielen Beschäftigten. So liegt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung zwar weiterhin bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts, aber die ARAG Experten erinnern daran, dass viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht haben. Arbeitnehmer mussten im Schnitt eine Erhöhung von 1,7 auf 2,5 Prozent hinnehmen.

Doch nicht nur die Krankenversicherung zieht mehr vom Gehalt ab: Auch die Pflegeversicherung hat sich verteuert. Der Beitragssatz wurde für Beitragspflichtige mit einem Kind um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet. Für kinderlose Arbeitnehmer wurde der Satz auf 4,2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf das Nettogehalt. Vor allem Arbeitnehmer mit höheren Bruttolöhnen sind laut ARAG Experten betroffen. Denn sie müssen gleichzeitig auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung höhere Beiträge leisten, da die Beitragsbemessungsgrenzen dort ebenfalls angestiegen sind.

Was gehört eigentlich auf die Gehaltsabrechnung?
Neben den Steuerfreibeträgen und den Abzügen für Sozialversicherungen enthält die Lohnabrechnung laut ARAG Experten nicht nur die Höhe von Brutto- und Nettogehalt, sondern auch alle relevanten Informationen, die für die korrekte Berechnung der Entgelte erforderlich sind. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Arbeitgebers sowie persönliche Daten, wie z. B. Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer.

Zudem sind Abrechnungszeitraum, Lohnsteuerklasse sowie etwaige Kinderfreibeträge (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/kindergeldantrag/) aufgeführt. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Abzüge, wie etwa Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, muss ebenso enthalten sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt werden muss.

Übrigens: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen auch als elektronisches Dokument zum Abruf in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach einstellen. Eine Abrechnung in Papierform ist nicht nötig (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 48/24).

Weitere interessante Informationen unter:
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Steigender Energieverbrauch vs. bestehende Energieübertragungsnetze

Von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Prognosen gehen von einem steigenden elektrischen Energiebedarf aus. Wird die bestehende Infrastruktur dieses Mehr an Energie übertragen können?

Steigender Energieverbrauch vs. bestehende Energieübertragungsnetze

Die Energieziele der Bundesregierung sind eindeutig: Die Energiewende realisieren. Der Umbau der Energieerzeugung auf regenerative Energieerzeugung, Verzicht auf Atomkraft und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2030 sind ambitioniert, jedoch nicht vollkommen unrealistisch.

Gerade die CO2-Reduzierung birgt Herausforderungen, die nicht unerheblich sind. So wird prognostiziert, dass bis 2030 rund 15 Millionen vollelektrische PKWs (derzeit 1,1 Millionen) auf den deutschen Straßen unterwegs sein werden. Der zusätzliche Strombedarf wird hier mit bis zu 68 TWh pro angegeben.

Um im industriellen Sektor den CO2-Ausstoß zu senken ist die „Dekarbonisierung“ ein wichtiger Baustein. Wasserstoff soll fossile Energieträger ablösen. Dieser soll möglichst ein „grüner Wasserstoff“ sein – sprich über regenerative Kraftwerke erzeugt werden. Der Stromverbrauch für die Produktion des Wasserstoffes wird auf knapp 20 TWh geschätzt.

Im privaten Bereich sollen Wärmepumpen die Öl- und Gasheizungen ersetzen. Selbst die vor kurzem noch geförderten Pellet-Heizungen sollen durch Wärmepumpen mittelfristig ersetzt werden. Der Strombedarf für die Wärmepumpen in Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und kleineren Warmwasser-Wärmepumpen wird mit 45 TWh angenommen.

Allein diese drei Maßnahmen lassen den aktuellen Energiebedarf um ca. 25 % steigen. Die Szenarien der Energieversorger und Netzbetreiber gehen sogar von einem 2 bis 3-fachen Strombedarf bis 2030 aus.

Ein Beispiel aus der Chemie-Branche: Der weltgrößte Chemiekonzern BASF rechnet damit, dass durch die Umstellung auf eine klimaneutrale Produktion der eigene Energiebedarf bis 2035 dreimal so hoch sein wird wie heute. Der Verband der Chemischen Industrie erwartet, dass der Verbrauch seiner Mitglieder von aktuell 54 TWh auf über 600 TWh im Jahr 2050 steigen wird. Das ist immerhin der derzeitige Energiebedarf von ganz Deutschland.

FLASCHENHALS ENERGIEÜBERTRAGUNGSNETZE?

Der erhöhte Bedarf an elektrischer Energie muss nicht nur erzeugt, sondern auch bis zum Endanwender übertragen werden. Mit den derzeitigen Stromnetzen lassen sich diese Energiemengen nicht transportieren. Besonders in Hochlastzeiten wird es zu Engpässen kommen. Bis 2030 wird der Ausbau des Energieübertragungsnetzes nicht in dem benötigten Umfang realisierbar sein, und somit einen Flaschenhals bilden.

Die Bundesnetzagentur hat 2011 die Atypische Netznutzung im § 19 StromNEV verankert. Diese Maßnahme soll die Last auf den Stromnetzen in Hochlastzeiten reduzieren. Es wäre denkbar, dass dieses Mittel weiter forciert wird, um eine Überlastung zu verhindern. Es werden weitere Mittel benötigt um einen Black-Out zu verhindern.

ENTLASTUNG DURCH ENERGIEOPTIMIERUNG

In der Marktwirtschaft gilt das Gesetz: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Ein mögliches Szenarium ist die Erhöhung der Kosten für die Leistungsbereitstellung durch die Netzbetreiber, da die Nachfrage höher sein wird als die bestehende Netzkapazität, um die Energie zu übertragen. Diese Preiserhöhung wird den Wirtschaftsstandort Deutschland für Investoren unattraktiver machen.

Um Energiekosten im Bereich der Leistungsspitze zu reduzieren, werden seit Jahrzehnten Energieoptimierungsanlagen eingesetzt. Der Nebeneffekt ist, dass Netze besser ausgelastet, und somit effizienter betrieben werden können. Hohe Leistungsspitzen werden geglättet und reduzieren die maximale Netzlast erheblich. In Deutschland liegen die mittleren Kosten für die Leistungsspitze bei 100.- Euro/kW/a, sodass eine Reduzierung der Leistungsspitze um 100 kW eine jährliche Reduzierung der Stromkosten von 10.000.- Euro bringt.

In Bezug auf die Energiewende und die Übertragungseinrichtungen können Energieoptimierungssysteme erheblich zum Erfolg der Energiewende beitragen. Es ist davonauszugehen, dass Energieoptimierungsanlagen eine noch größere Bedeutung zukommt.

FUNKTION EINER ENERGIEOPTIMIERUNG

Der Energieversorger rechnet in 15-Minuten Mittelwerten die Leistungsspitze ab. Diese Werte werden folglich 96-mal am Tag erfasst, im Zähler gespeichert und täglich fern ausgelesen. In der Praxis wird in den Zählern keine Leistung, sondern die Energiemenge, die in 15 Minuten dem Netz entnommen worden ist, gemessen. Diese Energiewerte in kWh werden mit vier multipliziert, um auf die mittlere Leistung in kW zu kommen.

Energieoptimierungsanlagen überwachen somit die maximale Energiemenge, die in 15 Minuten dem Netz entnommen werden darf. Beispiel: Bei einer maximalen Leistungsspitze von 200 kW wird die Energiemenge von 50 kWh innerhalb von 15 Minuten eingehalten.

Daher werden solche Systeme Energieoptimierungsanlagen genannt. Durch den schonenden Eingriff an den Verbrauchern eines Unternehmens können die Leistungsspitzen und somit die Kosten um 15 – 25 % reduziert werden.

Moderne Systeme können nicht nur Verbraucher abschalten, sondern diese durch analoge Ausgänge regeln. Um der Herausforderung der Anbindung von Ladesäulen und Batteriespeichern gerecht zu werden sind wir noch weiter gegangen: Mit Hilfe eines intelligenten Gateways kann das Energieoptimierungssystem von KBR mit Verbrauchern und Anlagen über Modbus-TCP oder Modbus-RS 485 kommunizieren. Somit können Ladesäulen und Batteriespeicher problemlos in die Energieoptimierung multimax von KBR eingebunden werden.

FAZIT

Um die Energiewende erfolgreich zu realisieren, und die Kosten für die Leistungsbereitstellung zu reduzieren, sind Energieoptimierungsanlagen ein wichtiges Mittel. Die Anpassung an den Betrieb sollte nicht erst Ende des Jahres erfolgen. Wer frühzeitig mit der Implementierung beginnt, wird Anfang des kommenden Jahres sofort mit Einsparungen rechnen können. Lastprofilanalysen geben einen ersten Überblick welches Einsparpotential in Ihrem Unternehmen steckt.

Ein letzter Tipp: Die BAFA fördert Energieoptimierungsanlagen im Modul 3. Ob auch Ihr Unternehmen davon profitiert können Sie auf der Website der BAFA nachlesen.
Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Vertriebsingenieure vor Ort sowie unser Vertriebsinnendienst für Fragen und Projektierungen zur Verfügung.

Ihr Christian Wiedemann
Europäischer Energiemanager (IHK)
Leiter Produktmanagement KBR GmbH

Hier geht’s zum Fachbericht als PDF (https://www.kbr.de/images/presse/Newsletter/KBR-Newsletter_2325-1.pdf)

Strategischer Erfolgsfaktor Energiemanagement
Wofür verwenden wir Energie? Und warum? Diese Fragen klingen nur scheinbar philosophisch. In der Praxis spielen Sie eine zentrale Rolle für die aktuellen Herausforderungen in der Industrie, Gewerbe, und gewerblichen Objekten.

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Biogas gegen Energieknappheit – AGRAVIS fordert Umdenken

Biogas gegen Energieknappheit - AGRAVIS fordert Umdenken

Die Biogasproduktion (https://www.agravis.de/de/energie-mobilitaet/biogas/) kann der diskutierten Energieknappheit in spürbarem Maße entgegenwirken. Davon gehen die Experten der AGRAVIS Raiffeisen AG (https://www.agravis.de/de/index.html) aus. Allerdings, so macht das Agrarhandelsunternehmen deutlich, fehlten trotz der Aussage von Minister Habeck, die Biogasproduktion kurzfristig ausweiten zu wollen, nach wie vor die notwendigen gesetzlichen Regelungen.

Biogasbetriebe können Produktion steigern

Betreiber:innen von Biogas- und Biomethananlagen signalisierten aktuell eine große Bereitschaft, die Produktion zu steigern – um 20 bis 25 Prozent. Dafür müssten gesetzliche Einschränkungen, wie Höchstbemessungsleistung und Begrenzung der Gaserzeugung privilegierter Anlagen, kurzfristig und befristet ausgesetzt werden. „Solange es hierzu keine verbindliche, rechtssichere Regelung gibt, riskieren Betreiber:innen den Verlust von Erlösen oder der gesamten Betriebsgenehmigung“, so AGRAVIS-Chef Dr. Dirk Köckler.

Anteil von Biogas kann um 3 Prozent steigen

Bislang hat Biomethan, also auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas, einen Anteil von gerade einmal einem Prozent am deutschen Gasmarkt. Doch dieser Anteil könnte mittelfristig auf rund drei Prozent steigen, wie nach Medienberichten aus einer Kurzstudie des Deutschen Biomasseforschungszentrums Leipzig und des Wuppertal Instituts hervorgeht. Aber auch ohne die Aufbereitung zu Biomethan könne Biogas bei einer Vor-Ort-Verstromung zur flexiblen Stromproduktion beitragen. Bis zu 46 Prozent der momentan durch Gaskraftwerke erzeugten Stromproduktion ließen sich aus Biogas decken, heißt es in der Studie.

Deutsches Biogas kann 1 Million Haushalte versorgen

„Biogas und Biomethan sind aufgrund ihrer Speicherfähigkeit und Flexibilität in der Erzeugung ein absolut sinnvoller Ersatz für Erdgas aus Russland“, bestätigen auch die Biogas-Experten der AGRAVIS-Tochtergesellschaft TerraVis (https://www.terravis-biogas.de/). Aktuell sind in Deutschland rund 10.000 Biogasanlagen und nochmals etwa 200 Biomethananlagen in Betrieb. Die genehmigte Leistung dieser Anlagen beträgt rund 4 Gigawatt. Das entspricht einer jährlichen Stromproduktion von etwa 33 Terrawattstunden oder anders: Damit können rund 1 Mio. Haushalte mit 3.500 Kilowattstunden/Jahr versorgt werden.

Entlastung für deutschen Strom- und Wärmemarkt

Beim Blick auf das theoretisch nutzbare Potenzial wird schnell klar, warum die Experten auf ein Weiterdenken drängen. Die tatsächlich installierte elektrische Leistung der beschriebenen Anlagen beträgt ca. 6 Gigawatt. Das entspricht einer maximalen jährlichen Stromproduktion von ca. 50 Terrawattstunden – oder der Stromproduktion von vier Atomkraftwerken. „Die 17 Terrawattstunden zusätzliches Potenzial könnten zumindest teilweise kurzfristig und flexibel eingesetzt werden und so für Entlastung auf dem Strom- und Wärmemarkt sorgen“, fordert der AGRAVIS-CEO die Politik zum Handeln auf. Denn bekanntlich strebe die Bundesregierung einen stärkeren Beitrag der erneuerbaren Energien an, um Erdgas aus dem Strombereich zu verdrängen. „Bisher gibt es aber keine erkennbaren Aktivitäten. Stattdessen verzichten wir weitgehend auf Biogas, welches sofort verfügbar ist.“

Ausreichend Rohstoffe für Biogas-Erzeugung vorhanden

Gleichzeitig stellt AGRAVIS aber auch klar, dass ein Mehr an Biogas nicht bedeutet, dass mehr hochwertige Rohstoffe zur Biogas-Erzeugung notwendig sind. „Es stehen deutschlandweit noch erhebliche Mengen Wirtschaftsdünger zur Verfügung, die nicht in Biogasanlagen zum Einsatz kommen und sinnvollerweise als Biogas-Inputstoff genutzt werden können“, so TerraVis-Geschäftsführer Johannes Joslowski. Hier gebe es Bemühungen von staatlicher Seite, die absolut zu unterstützen seien. Denn: „Nicht zuletzt zur Minderung von Lachgas-Ausgasung sollten Gülle und Mist erst energetisch genutzt und anschließend zur Düngung eingesetzt werden“, macht Joslowski deutlich.

Und es gibt weitere Optionen: So sei es beispielsweise möglich, Substratpotenziale in der Nutzung von unbedenklichen Abfällen (u.a. Getreide-Abfälle, Grasschnitt) sowie Reststoffen aus der Futter- und Lebensmittelproduktion zu heben. Aktuelle Herausforderung: Beim Einsatz von Abfall- und Reststoff-Substraten muss der Rechtsrahmen angepasst werden. In den Niederlanden sei man beispielsweise schon einen Schritt weiter, hier sei die breite Nutzung in Biogasanlagen, unter strenger Kontrolle des Hygienerechts, möglich.

Die AGRAVIS Raiffeisen AG ist ein modernes Agrarhandelsunternehmen in den Segmenten Agrarerzeugnisse, Tierernährung, Pflanzenbau und Agrartechnik. Sie agiert zudem in den Bereichen Energie und Raiffeisen-Märkte einschließlich Baustoffhandlungen soüberwie im Projektbau. Die AGRAVIS-Gruppe erwirtschaftet mit über 6.300 Mitarbeiter:innen 7,3 Mrd. Euro Umsatz und ist als ein führendes Unternehmen der Branche mit mehr als 400 Standorten überwiegend in Deutschland tätig. Internationale Aktivitäten bestehen über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften in mehr als 20 Ländern und Exportaktivitäten in mehr als 100 Ländern weltweit. Der Unternehmenssitz ist Münster.
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Kontakt
AGRAVIS Raiffeisen AG
Bernd Homann
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48155 Münster
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bernd.homann@agravis.de
http://www.agravis.de

Wie funktionieren atemerleichternde Körperhaltungen? – Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

Experten der ERGO Group informieren

Wie funktionieren atemerleichternde Körperhaltungen? - Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

Bei akuter Atemnot können atemerleichternde Positionen helfen. (Bildquelle: ERGO Group)

Herbert K. aus Oldenburg:
Während der Pollensaison habe ich immer wieder mit Atembeschwerden zu kämpfen. Gibt es etwas, was neben einem Asthmaspray akut helfen kann, wieder richtig durchzuatmen?

Solveig Haw, Gesundheitsexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
Seit Februar läuten Haselnuss und Erle den Auftakt zur alljährlichen Pollensaison ein. Vor allem Asthmatiker und Allergiker leiden dann wieder häufiger unter Atembeschwerden. Neben Asthmasprays oder Allergiemitteln können auch bestimmte Körperhaltungen bei akut auftretenden Atembeschwerden helfen. Fünf einfache Positionen sorgen für eine Entlastung der Rumpfmuskeln, lösen Verspannungen der Atemhilfsmuskulatur und helfen so, das Durchatmen wieder leichter zu machen. Dies können Betroffene im Stehen in der „Torwartstellung“ durch Beugen des Oberkörpers nach vorne und Abstützen der Unterarme auf den Oberschenkeln oder einem Tisch erreichen. Die gleiche vorgebeugte Position mit abgestützten Unterarmen, nur sitzend, beschreibt der „Kutschersitz“. Beim „Paschasitz“ sitzen Betroffene auf einem Sessel, stützen Rücken und Kopf an der Rücklehne ab und legen die Arme etwas höher gelagert auf den Armlehnen ab. Für den „Stuhlstütz“ setzen sie sich entgegen der normalen Sitzrichtung zur Lehne gerichtet auf einen Stuhl und legen die Arme entlastend auf die Rückenlehne. Dabei sollten die Ellenbogen etwas höher sein als die Schultern und der Kopf auf den Unterarmen oder den Händen ruhen. In der „Wandstellung“ wird die gleiche Position stehend an der Wand eingenommen. Eine Übersicht der beschriebenen atemerleichternden Positionen finden Betroffene in einer Grafik auf www.ergo.com. Bei all diesen Körperhaltungen wird durch das Abstützen der Arme der Brustkorb vom Gewicht der Schultern befreit. Wer diese Übungen regelmäßig bei normaler Atmung macht, kann sie bei akuter Atemnot schnell abrufen. Auch wenn Asthmatiker die Atembeschwerden meist gut mit ihren Sprays im Griff haben, kann es für sie hilfreich sein, diese Haltungen zu kennen.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie unter www.dkv.de.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die DKV
Die DKV ist seit über 90 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 2018 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 4,87 Mrd. Euro.
Die DKV ist der Spezialist für Krankenversicherung der ERGO und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.dkv.com

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