Diese Veränderungen stehen 2025 in der Entgeltabrechnung an

Lohnspezialisten verraten, worauf Unternehmen im neuen Jahr achten sollten

Diese Veränderungen stehen 2025 in der Entgeltabrechnung an

Saarbrücken, 9. Januar 2025 – Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

Nach Einschätzung von eurodata bringen die anstehenden Veränderungen konkreten Handlungsbedarf mit sich. Die nachstehende Übersicht soll den Verantwortlichen in den Unternehmen helfen, bei ihren Anpassungen die richtigen Prioritäten zu setzen.

1.Wegfall der Rechtskreistrennung
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bisherige Unterscheidungen zwischen dem Rechtskreis Ost und dem Rechtskreis West fallen weg. In der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass ab den Meldezeiträumen 1.1.2025 kein Rechtskreiskennzeichen mehr in den SV-Meldungen anzugeben ist. In der Jahresmeldung 2024 muss jedoch noch das Kennzeichen für den Rechtskreis angegeben werden. Dabei ist zu beachten ist, dass die Beitragsnachweise auch nach dem 31. Dezember 2024 noch getrennt nach Rechtskreisen abzugeben sind. Unternehmen, die edlohn in Einsatz haben müssen keine manuellen Anpassungen vornehmen, da diese bereits in der Software erfolgt sind.

2.Neuer Mindestlohn seit Januar 2025
Der gesetzliche Mindestlohn hat sich zum 1.1.2025 von 12,41 EUR auf 12,82 EUR erhöht. Die Verdienstgrenze eines Minijobbers ist von 538 EUR auf 556 EUR gestiegen. Die Änderungen sollten Unternehmen in der Zeiterfassung und Lohnabrechnung schnellstmöglich vornehmen, nicht zuletzt deshalb, weil der Zoll erfahrungsgemäß nach Mindestlohnerhöhungen verstärkt Kontrollen durchführt. In der eurodata Lösung edtime wurden diese Daten automatisch aktualisiert und in edlohn können Angaben zur Überwachung des Mindestlohns hinterlegt werden.

3.Erweiterungen im eAU-Verfahren
Aufgrund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen bei der elektronischen Krankmeldung, wird es zum 1.1.2025 umfangreiche Anpassungen seitens der Krankenkassen zum eAU-Verfahren geben. Das sind unter anderem: Weitere Rückmeldegründe durch die Krankenkassen, Erweiterungen der Protokolle, Ergänzung der Abfragesachverhalte.

4.Initialmeldung 2025 der Betriebsdaten
Der 31.5.2024 war der Stichtag zur Meldung der neuen Unternehmensnummer an die Bundesagentur für Arbeit zur Erstellung eines Unternehmensdatenbasisregisters. Aufgrund zu weniger Rückmeldungen hat die Bundesagentur für Arbeit zu einer erneuten Meldung im Zeitraum 1.1.2025 bis 31.5.2025 aufgerufen. Das betrifft auch Unternehmen, die die Meldung 2024 bereits getätigt haben. In edlohn lässt sich die Unternehmensnummer einpflegen; die Meldung erfolgt dann automatisch mit dem Abrechnen in der Zeit von Februar bis Mai 2025.

5.Weitere Pflichten im Rahmen der euBP
Seit dem 1.1.2023 ist die elektronische Übermittlung der Daten für eine Betriebsprüfung verpflichtend. Seit dem 1.1.2025 müssen zudem Daten aus der Finanzbuchhaltung verpflichtend mitgeliefert werden. In edlohn wurde dies in Verbindung mit edrewe bereits umgesetzt.

6.Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen
Arbeitgeber müssen bei ihren Arbeitnehmern zur Berechnung der Versicherungsbeiträge nur das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze heranziehen. Die Differenz, um welche die Grenze überschritten wird, ist nicht beitragspflichtig. Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten seit 1.1.2025 bundeseinheitlich und erhöhen sich wie folgt: Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 EUR pro Jahr sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung 96.600 EUR pro Jahr.

7.Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen
Die zur Prüfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu Grunde genommen Jahresarbeitsentgeltgrenzen erhöhen sich von 69.300 EUR im Jahr 2024 auf 73.800 EUR im Jahr 2025.

8.Änderungen an den Beitragssätzen der Sozialversicherungen
Krankenversicherung (KV) allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (bleibt wie in 2024)
Krankenversicherung (KV) ermäßigter Satz: 14,0 % (bleibt wie in 2024)
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 % (erhöht von 1,7 % in 2024)
Pflegeversicherung (PV): 3,6 % (erhöht von 3,4 % in 2024)
Beitragszuschlag für Kinderlose zur PV: 0,6 % (bleibt wie in 2024)
Rentenversicherung (RV) allgemein: 18,6 % (bleibt wie in 2024)
Arbeitslosenversicherung (AV): 2,6 % (bleibt wie in 2024)
Die geänderten Beitragssätze sind in edlohn bereits hinterlegt.

9.Abfindung: Wegfall der Fünftelregelung
Außerordentliche Vergütungen sind bisher mittels der Fünftelregelung steuervergünstigt, damit der Arbeitnehmer nicht in vollem Umfang der Progressionswirkung unterliegt. Seit dem 1.1.2025 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Fünftelregelung über den Lohnsteuerabzug aufgehoben, um die Bürokratie für die Unternehmen zu vereinfachen. Der Arbeitnehmer kann jedoch die Fünftelregelung weiterhin in der Einkommenssteuerveranlagung in Anspruch nehmen, sodass ihm im Endeffekt keine Nachteile entstehen. Der Wegfall der Fünftelregelung ist in edlohn bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Die eurodata Unternehmensgruppe entwickelt und betreibt cloudbasierte Softwarelösungen und IT-Services. Im Mittelpunkt stehen kaufmännische Anwendungen, die für die Bereiche Personal- und Finanzwesen sowie das Management von Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Seit Gründung im Jahr 1965 stellen Steuerberatungen, Tankstellen- und Handelsnetze den Kern des eurodata Kundenstamms dar. Heute vertrauen insgesamt mehr als 80.000 Kunden der sicheren Cloud „Made in Germany“ aus dem in Deutschland ansässigen, zertifizierten eurodata Rechenzentrum.
Die Mission von eurodata ist, ihre Kunden durch automatisierte und digitalisierte Prozesse darin zu unterstützen, die Chancen für ein vernetztes Arbeiten konkret zu nutzen. Modernste Digitalisierungs- und Business Analytics-Lösungen für dezentrale Ecosysteme sowie professionelle Web-Dienstleistungen komplettieren heute das eurodata Produktportfolio und fördern die stetige Innovation aller Lösungen der eurodata Gruppe. Mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland und Europa engagieren sich für diese Mission. www.eurodata.de

Kontakt
eurodata AG
Markus Metz
Großblittersdorfer Str. 257
66119 Saarbrücken
0681 / 88080
www.eurodata.de

Centric und FIS starten strategische Partnerschaft für digitale Personal- und Entgeltprozesse in SAP

Digitale HR-Lösungen für SAP HCM und SAP SuccessFactors mit Sicherheit aus einer Hand.

Centric und FIS starten strategische Partnerschaft für digitale Personal- und Entgeltprozesse in SAP

Grafenrheinfeld, Donnerstag, 9. Januar 2025 – In Projekten und bei gemeinsamen Veranstaltungen haben sie schon länger kooperiert – nun haben der SAP Gold Partner FIS Informationssysteme und Consulting GmbH und der SAP Fokuspartner Centric IT Solutions GmbH ihre Zusammenarbeitet mit einem Partnervertrag formalisiert.

Als Experten zum Thema SAP HCM und SAP H4S4 sind beide Unternehmen darauf spezialisiert, den SAP Standard mit eigenentwickelten Lösungen zu erweitern, um HR-spezifische Prozesse zu optimieren.
Viele Unternehmen wünschen sich eine HR-spezifische IT-Unterstützung, eine stärkere Prozessautomatisierung sowie nachvollziehbare Änderungen, denn korrekte und geschützte Personaldaten bilden das Herzstück eines jeden Unternehmens. Dabei liegt der Fokus auf der Einfachheit in der Anwendung. Es sind keine komplexen Werkzeuge gefragt, die nicht schnell und effizient eingesetzt werden können. Software soll HR-Bereiche entlasten, Effizienz schaffen und Datensicherheit gewährleisten.
Centric und FIS bieten HR-Digitalisierungsstrategien und Tools an, mit denen Anwender an unterschiedlichen Stellen in den Personalprozessen ihre HR-Kernfunktionen, wie Entgeltabrechnung und Zeitwirtschaft effizient, revisionssicher und datenschutzkonform abbilden können. Die intelligente Kombination des HR-Standards mit spezialisierten Erweiterungen beider Partner lassen sich optimal auf dem Markt kombinieren.
„Die Partnerschaft kommt zur richtigen Zeit, denn angesichts der Entwicklungen in der HR-Strategie der SAP mit Stichworten wie Cloud, SuccessFactors oder H4S4, stehen viele Unternehmen vor einem großen Umbruch“, so Steven Wernike, Geschäftsführer Centric. „Durch das Bündeln unserer Kompetenzen können wir den Anforderungen unserer Kundenkreise bestmöglich gerecht werden und unsere Lösungen gewinnbringend einsetzen“, ergänzt Wernike.
Centric bietet eine Reihe von Prüftools aus dem Bereich Audit & Compliance an, etwa das Stammdatenwerkzeug MADAP O/M und PLK/PLX, einem Kontrollsystem für die Entgeltabrechnung. FIS unterstützt zum einen mit dem FIS/hrd Schemen- und Regeln-Analyzer (SRA), der eine revisionssichere Entwicklung von Schemen, Regeln und Customizing in SAP HCM-Systemen ermöglicht sowie die Nachvollziehbarkeit von Änderungen sicherstellt. Zum anderen stellt das Kopier- und Vergleichstool FIS/hrd CCC umfassende Funktionen für Tests, Kopien, Vergleiche oder Migrationen zur Verfügung.
„Der Vorteil unserer praxiserprobten Lösungen besteht darin, dass unsere Kunden trotz modularer Tools beider Partner eine Komplettlösung entlang ihres gesamten HR-Prozesses erhalten, um so den Standard besser nutzen zu können“, betont Dirk Schneider, Geschäftsführer FIS. „Darüber hinaus agieren wir bereits in der frühen Vertriebsphase als Team, was Transparenz und Vertrauen bei unseren Kunden erzeugt“, führt Schneider fort.

Die FIS Informationssysteme und Consulting GmbH ist ein expandierendes, unabhängiges Unternehmen und bildet das Dach der FIS-Gruppe. Innerhalb dieser sind über 800 MitarbeiterInnen beschäftigt, um Unternehmen jeden Tag moderner, wirtschaftlicher und wettbewerbsfähiger zu machen. Der Schwerpunkt von FIS liegt in SAP-Projekten und der Entwicklung effizienter Lösungen, welche die Digitalisierung in Unternehmen vorantreiben. Als eines der führenden SAP-Systemhäuser in der Region D-A-CH ist FIS mit der Komplettlösung FIS/wws im Technischen Großhandel Marktführer. Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen Medienwerft deckt FIS das komplette SAP-Themenspektrum für den Bereich Customer Experience (CX) ab.
In der Tochtergesellschaft FIS-ASP betreiben und administrieren mehr als 100 Spezialisten die SAP-Systeme von Kunden in eigenen Rechenzentren in Süddeutschland. Das Tochterunternehmen FIS-SST ist kompetenter Ansprechpartner für Projekte rund um das Thema Nearshoring. Kollaborative Lösungen für die komfortable und sichere Prozessabwicklung verschiedener Unternehmen auf gemeinsamen Plattformen werden im Tochterunternehmen FIS-iLog entwickelt.

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Neuerungen in der Entgeltabrechnung – ein Update 2024

Neuerungen in der Entgeltabrechnung - ein Update 2024

Steuerberater Roland Franz

Essen – Auch zum Jahresbeginn 2024 sind – neben neuen Bemessungsgrenzen – wieder zahlreiche weitere Neuerungen in der Entgeltabrechnung umzusetzen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, gibt eine Übersicht über diese Neuerungen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit -, die bei der Umsetzung helfen soll.

Neuer Mindestlohn und seine Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Seit dem 01.01.2024 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn i. H. von 12,41 EUR. Daran anknüpfend beträgt die neue Geringfügigkeitsgrenze seit dem 01.01.2024 538 EUR (12,41 EUR x 130 : 3 = 537,77 EUR aufgerundet auf 538 EUR). „Handlungsbedarf entsteht bei Beschäftigten, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt zwar mehr als 520 EUR, aber nicht mehr als 538 EUR beträgt“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Neue Werte für Mindestausbildungsvergütungen
Für die im Kalenderjahr 2024 beginnenden Ausbildungsverhältnisse ist im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung von mindestens 649 EUR zu zahlen (Die Bekanntmachung über die Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung in Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz (2024) wurde am 18.10.2023 im BGBI 2023 I Nr. 279 veröffentlicht).

Änderungen bei der Schwerbehindertenabgabe
Das Neunte Sozialgesetzbuch verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, in einem bestimmten Mindestumfang schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese wird ab 2024 zum Teil deutlich erhöht.

Neue Meldepflichten für Arbeitgeber bei Inanspruchnahme von Elternzeit
Ab 2024 müssen sowohl der Beginn als auch das Ende einer Elternzeit elektronisch von den Arbeitgebern an die Krankenkassen gemeldet werden. Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass die Meldepflicht nur Elternzeiten betrifft, die nach dem 31.12.2023 beginnen.

GKV-Ausfüllhilfe sv.net wird durch das SV-Meldeportal ersetzt
Die bisherige Anwendung sv.net wird zwar übergangsweise noch bis zum 29.02.2024 weiterlaufen. Aber bereits seit dem 01.01.2024 steht sv.net jedoch nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Anwender können Daten aus sv.net nicht in das SV-Meldeportal übernehmen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung – ab 2024 nur noch elektronisch
Unbedenklichkeitsbescheinigungen können und dürfen ab 2024 nur noch elektronisch beantragt und versendet werden. „Sofern Arbeitgeber bislang bereits von einem Abonnement in der papiergebundenen Version Gebrauch gemacht haben, ist das Abonnement mit Beginn des elektronischen Verfahrens neu zu beantragen“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Anspruch auf Freistellung und/oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Ab 2024 gilt – zunächst befristet bis zum 31.12.2025 -, dass jeder Elternteil für jedes Kind bis zu 15 (Alleinerziehende: 30) Arbeitstage Kinderkrankengeld beziehen kann. Insgesamt ist der Anspruch bei mehreren Kindern auf 35 (Alleinerziehende: 70) Arbeitstage begrenzt.

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

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