Meldepflicht für Registrierkassen ab 01.01.2025

Meldepflicht für Registrierkassen ab 01.01.2025

(Bildquelle: Depositphotos_132458082_xl-2015-scaled.jpg 17. Sep)

Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und Registrierkassen in Kraft. Diese Vorschrift soll für mehr Transparenz und Kontrolle bei der Erfassung von Geschäftsvorfällen sorgen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen und Fristen, die Unternehmen beachten müssen.
Wichtige Fristen und Vorgaben:
-Ab dem 01.01.2025: Das Mitteilungsverfahren steht zur Verfügung.
-Ab dem 01.07.2025: Alle neu angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
-Bis zum 31.07.2025: Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen spätestens gemeldet werden.
Ausnahmen und Details:
Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und bis dahin außer Betrieb genommen wurden, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Ebenso Taxameter. Weitere Ausnahmen gibt es keine. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kassensysteme gemietet, geleast oder gekauft wurden.

Meldeverfahren:
Die Meldung der Kassensysteme kann ausschließlich digital erfolgen. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
„Mein ELSTER“: Das offizielle Programm zur Steuererklärung.
ERiC-Schnittstelle: Für die Nutzung alternativer Softwarelösungen.
XML-Datei Upload: Über die Webseite www.elster.de.
DATEV MeinFiskal Schnittstelle: Eine weitere Option für die digitale Meldung.

Gesetzliche Grundlage:
Die Meldepflicht basiert auf § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO). Unternehmen müssen dem Finanzamt folgende Informationen mitteilen:
-Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen.
-Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) mit Zertifizierungs-ID und Seriennummer.
-Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme je Betriebsstätte.
-Seriennummer und Anschaffungsdatum der Kassensysteme.
-Datum der Außerbetriebnahme bei außer Dienst gestellten Systemen.
Einführung und Hintergrund:
Die Einführung der Meldepflicht war ursprünglich für Januar 2020 geplant, wurde jedoch aufgrund mangelnder Infrastruktur auf Bundesebene verschoben. Nun wird das Verfahren ab Januar 2025 in allen Bundesländern implementiert. Die Regelung gilt einheitlich für alle 16 Bundesländer
Anleitung zur Registrierung:
Die Registrierung der Kassensysteme erfolgt digital über „Mein ELSTER“ oder andere Softwareanbieter mit ERiC-Schnittstelle. Eine Übermittlung per E-Mail oder Post ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt.
Die Einführung dieser Meldepflicht soll die Steuerkontrolle verbessern und die Transparenz bei der Nutzung von Kassensystemen erhöhen. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um die Fristen einhalten und mögliche Strafen vermeiden zu können.
Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen die FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen zur Verfügung.

Sanktionen und steuerliche Folgen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Meldepflicht können Geldbußen von bis zu 25.000 EUR verhängt werden. Auch die steuerlichen Folgen können von Sicherheitszuschlägen oder prozentualen Hinzuschätzungen zu Umsatz und Gewinn führen.
Wenn eine nicht gemeldete Registrierkasse verwendet wird, kann das Finanzamt die Kassenführung auch als nicht ordnungsgemäß verwerfen.

Es besteht keine generelle Verpflichtung zum Einsatz einer elektronischen Registrierkasse. Wird jedoch eine solche Kasse verwendet, müssen die strengen gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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Bayern modernisiert Plattform für EFRE-Förderungen

cit intelliForm erleichtert Kommunikation und Datenaustausch zwischen Fördermittelempfangenden und Bewilligender Stelle. Anbindung an Unternehmenskonto vereinfacht Authentifizierung und macht Unterschrift obsolet.

Bayern modernisiert Plattform für EFRE-Förderungen

Bayern hat seine EFRE- Fördermittelplattform mit cit intelliForm modernisiert

Dettingen/Teck, 29.04.2024 – Die cit GmbH, Spezialist für E-Government und formularbasierte Prozesse, hat für den Freistaat Bayern das Portal EFRE Bavaria umfassend überarbeitet und modernisiert.

Damit wird die Kommunikation zwischen EFRE-Fördermittelempfangenden und den jeweils Bewilligenden Stellen deutlich vereinfacht und komfortabler.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stellt allen Regionen der Europäischen Union finanzielle Mittel zur Verfügung, um damit gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen sowie in eine wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung zu investieren. In Bayern wurden in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit EFRE-Mitteln beispielsweise Projekte für den Hochwasserschutz, zur energetischen Sanierung kommunaler Infrastruktur oder für den Innovationstransfer zur Unterstützung von KMU realisiert. In der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 stellt die EU dem Freistaat weitere EFRE-Fördermittel in Höhe von rund 577 Mio. Euro zur Verfügung.

Ein nicht unwesentlicher Teil des Förderprozesses beginnt allerdings erst nach der Bewilligung der Mittel, da die Fördermittelempfangenden einige Informationen mit ihrer Bewilligenden Stelle austauschen müssen. Dazu gehören beispielsweise Verwendungsnachweise oder ein Auszahlungsantrag. In der Vergangenheit erfolgte die Abwicklung von EFRE-Projekten nahezu vollständig über Anträge und Bescheide in Papierform. Das war sehr aufwändig und kontrollintensiv, um mögliche Fehler bei händischen Datenübertragungen in das Fachverfahren zu vermeiden.

Unter dem Stichwort „eCohesion“ verpflichtet die Europäische Union seit einigen Jahren nun alle Mitgliedsstaaten dazu, den gesamten Datenaustausch mit den Fördermittelempfangenden auch elektronisch anzubieten. Deshalb entschloss sich das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bereits 2017 dazu, das Portal EFRE Bavaria mit Unterstützung der cit GmbH ins Leben zu rufen, deren Formularserver sich beim IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) bereits bewährt hatte.

Dieses Portal wurde jetzt umfassend modernisiert und an die Anforderungen der neuen Förderperiode 2021-2027 angepasst, aber auch hinsichtlich seiner Architektur vereinfacht.

Über EFRE Bavaria 2021 lassen sich sämtliche notwendigen Dokumente vollelektronisch übermitteln. Dafür können die – je nach Projekt erforderlichen vom System bereits vorausgewählten – Formulare mit Unterstützung eines Formularassistenten elektronisch ausgefüllt werden. Der Assistent führt dabei durch das jeweilige Formular, zeigt nur diejenigen Felder zur Bearbeitung an, die für den aktuellen Förderfall relevant sind, übernimmt bei aufeinanderfolgenden Schritten des Verfahrens bereits eingegebene Informationen und prüft die Daten direkt auf Plausibilität und Validität. Am Ende des Ausfüllprozesses wird automatisch ein PDF-Formular generiert, das per Klick elektronisch an die Bewilligende Stelle übermittelt wird. Der Ausfüllprozess kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

Außerdem können über diesen Weg Dokumente nachgereicht und weitere Informationen mit der Behörde geteilt werden. Durch die Anbindung an das vorhandene Fachverfahren FIPS2021 über eine Standard-Schnittstelle gelangen die Informationen in der Behörde direkt an die zur Weiterbearbeitung richtigen Stelle.

Mit der Modernisierung des Portals konnte auch die Authentifizierung über das ELSTER Unternehmenskonto realisiert werden. Das vereinfacht nicht nur die Anmeldung, sondern löst zudem das Problem der bisher benötigten elektronischen Signatur, da sämtliche Dokumente, die über EFRE Bavaria eingereicht werden, dank der ELSTER-Anmeldung automatisch als unterschrieben gelten. Zudem sind die Nachrichten, die darüber übermittelt werden, nicht veränderbar und damit revisionssicher.

„Wir freuen uns sehr über die Modernisierung unserer EFRE Bavaria Plattform, die zahlreiche komfortable Funktionen wir die automatische Generierung von Dokumenten per Knopfdruck, die Anzeige von Informationen zum Förderfall oder auch eine Chatfunktion mit der Möglichkeit zur Übertragung weiterer Dokumente ermöglicht“, erklärt Bernhard Klein, Leiter der EFRE-Verwaltungsbehörde beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. „Mit der Anbindung an das ELSTER Unternehmenskonto konnten wir die Nutzung für die Fördermittelempfangenen zudem deutlich vereinfachen.“

Weitere Informationen zu EFRE Bavaria 2021: https://www.efre-bayern.de/efre-bavaria/

Weitere News im Kontext von formular- und dokumentbasierter Software finden Sie hier: https://www.cit.de/presse

Die cit GmbH ist ein führender Anbieter von flexiblen Low-Code-Plattformen im E-Government und Kundenservice mit Online-Formularen und Formularanwendungen, mit Formularserver und Formularmanagement, Workflows und sichererem Austausch von Dokumenten sowie mit integriertem Antrags- und Fallmanagement. Die innovative Produktfamilie cit intelliForm unterstützt öffentliche Auftraggeber und Unternehmen wie Banken und Versicherungen bei der webbasierten oder mobilen Umsetzung komplexer Antrags- und Verwaltungsabläufe. Die vollständig XBau-konforme Lösung cit intelliForm Virtuelles Bauamt (VBA) setzt Maßstäbe für digitale Bauanträge und öffnet bekannte Lösungen zum Baugenehmigungsverfahren für eine digitale Zukunft.
Zu den Kunden der cit gehören viele Behörden und Institutionen im öffentlichen Bereich wie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die Landeshauptstädte München, Stuttgart, Dresden und Erfurt sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Produkte von cit werden auch von innovativen Partnern wie AKDB, dataport, komuna, msg group, Prosoz oder T-Systems erfolgreich eingesetzt.
Die cit GmbH wurde 1993 gegründet und hat ihren Stammsitz in Dettingen/Teck sowie Niederlassungen in Berlin, Bonn und Wernau (Neckar). Durch eine strategische Beteiligung der zur DSV Gruppe gehörenden S-Management Services GmbH an der cit GmbH gehört das Unternehmen seit 2023 zur Sparkassen-Finanzgruppe. www.cit.de

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cit schafft für abfallwirtschaftlichen EfA-Dienst einfache Anbindung an Elster-Organisationskonto

Modernisierung der Webanwendung für elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten stärkt Barrierefreiheit und ermöglicht Anbindung an das Organisationskonto. Förderung durch EfA-Projektmittel zur Umsetzung des OZG.

cit schafft für abfallwirtschaftlichen EfA-Dienst einfache Anbindung an Elster-Organisationskonto

Elektronisches Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV) nutzt das ELSTER Organisationskonto

Dettingen/Teck, 23.01.2024 – Die cit GmbH, Spezialist für E-Government und formularbasierte Prozesse, hat für die Länderarbeitsgruppe „Gemeinsame Abfall DV-Systeme“ (LAG GADSYS) das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (eAEV) für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten nach den Anforderungen für EfA-Dienste („Einer-für-Alle“) umfassend modernisiert. Dazu gehört als eines der ersten elektronischen Verfahren auch die komfortable Anbindung an das Organisationskonto ELSTER.

Der Online-Dienst wurde ursprünglich vor rund zehn Jahren entwickelt, um Unternehmen der Abfallwirtschaft dabei zu unterstützen, ihre Tätigkeiten bei den Behörden anzuzeigen und entsprechende Erlaubnisse einholen zu können. Dazu sind die bundesweit bis zu 100.000 betroffenen Unternehmen gesetzlich verpflichtet.

Bereits damals entstand der Formularassistent – quasi als Vorläufer der EfA-Idee – als gemeinschaftliches Produkt der 16 Bundesländer. Das komplexe Antragsverfahren musste mit einem hohen Maß an Plausibilitätsprüfungen umgesetzt werden, um eine Nachbearbeitung der Anzeigen und Anträge und damit lange Laufzeiten bei der Bearbeitung zu vermeiden. Neben dem Ausfüllen von Formularen ermöglicht die Lösung auch das sichere Verwalten und Hochladen zahlreicher Anlagen zu den Anzeigen und Anträgen.

Im Rahmen des EfA-Förderprogramms zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde der Dienst nun mit Mitteln des Bundesinnenministeriums – eingeworben durch das Land Schleswig-Holstein – an die EfA-Mindeststandards angepasst und umfassend modernisiert. Dazu gehört neben einem starken Fokus auf die Barrierefreiheit die Anzeige der konkret zuständigen Behörde bereits bei der Antragstellung. Ganz neu und besonders komfortabel ist zudem die Anbindung an das ELSTER-Organisationskonto. Das Organisationskonto soll künftig allen Unternehmen die Abwicklung sämtlicher Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte über eine zentrale Stelle erleichtern. Besonders praktisch: beim Ausfüllen der Formulare können einzelne Felder mit Daten aus dem Organisationskonto vorbelegt werden. Da diese von der Finanzverwaltung kommen, sind sie bereits geprüft und valide. Den entsprechenden Behördenbescheid erhalten die Unternehmen dann ebenfalls als PDF-Dokument in das Organisationskonto eingestellt.

„Die Anbindung an das Elster-Organisationskonto ist für uns ein wichtiger und innovativer Schritt, der unseren Online-Dienst aus unserer Sicht komplettiert und für weitere 10 Jahre zukunftssicher macht“, sagt Dr. Jörg Wötzel, Leiter der Geschäftsstelle der LAG GADSYS. „Mit der cit haben wir hier von Anfang an einen Partner an unserer Seite, der bei technischen Innovationen stets vorne mit dabei ist. Wir freuen uns darüber, dass die Anbindung an das Organisationskonto so unkompliziert erfolgen konnte.“

„Mit dem Update konnten wir den Formularassistenten, den wir vor knapp zehn Jahren gemeinsam mit der LAG GADSYS entwickelt haben, jetzt auf den neuesten Stand der Technik bringen“, erklärt Klaus Wanner, geschäftsführender Gesellschafter der cit GmbH. „Die LAG GADSYS hat im Prinzip schon immer die EfA-Idee verfolgt. Der organisatorische Rahmen war somit bereits vorhanden und nun haben wir auch technisch die vorgegebenen Anforderungen umgesetzt.“

Weitere News im Kontext von formular- und dokumentbasierter Software finden Sie hier:
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Mehr Informationen zu den cit-Lösungen im Bereich Formularmanagement, Fallmanagement und Antragsmanagement für die öffentliche Verwaltung erhalten Sie hier: https://www.cit.de/loesungen

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Die cit GmbH wurde 1993 gegründet und hat ihren Stammsitz in Dettingen/Teck sowie Niederlassungen in Berlin, Bonn und Wernau (Neckar). Durch eine strategische Beteiligung der zur DSV Gruppe gehörenden S-Management Services GmbH an der cit GmbH gehört das Unternehmen seit 2023 zur Sparkassen-Finanzgruppe. www.cit.de

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Haus & Grund Hessen: Frist für Grundsteuer-Angaben verlängern

Eigentümer begrüßen erleichterten Zugang zur Abgabe auf Papier

Haus & Grund Hessen: Frist für Grundsteuer-Angaben verlängern

Frankfurt/ Wiesbaden, 14. Juli 2022 – „Wir begrüßen die heutige Bestätigung von Finanzminister Michael Boddenberg, dass Eigentümer, die Probleme mit der digitalen Angabe ihrer Daten für die neue Grundsteuer haben, auch telefonisch den Papierweg beantragen können.“ Das sagt Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, zur Diskussion über die Grundsteuer in der heutigen Sitzung des Hessischen Landtags. Darin hatte Boddenberg betont, dass Bürger für ihren Härtefall-Antrag auch zum Telefon greifen dürfen und die Unterlagen dann umgehend in Papierform zugesandt bekämen. Streim: „Gut, dass Herr Boddenberg dies noch einmal klargestellt hat. Denn es gibt viele Eigentümer, die mit der digitalen Form der Erklärung einfach überfordert sind.“

Wer frühzeitig seiner Pflicht zur digitalen Abgabe nachkommen wollte, erlebte jedoch eine weitere Überforderung: Dem großen Ansturm gleich nach Beginn der Eingabefrist am 1. Juli war das dafür vorgesehene „Elster“-Portal offenbar nicht gewachsen – es kam zu Fehlermeldungen oder Abbrüchen während der Datenerfassung. Streim: „Wir fordern eine Verlängerung der Frist über den 31. Oktober hinaus, damit alle Eigentümer rechtzeitig ihre Pflicht erfüllen können und die Verwaltung Zeit hat, ihre digitalen Strukturen dem Bedarf anzupassen.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum

Ab Anfang Juli 2022 kann die Grundsteuererklärung digital abgegeben werden, die wenigsten Privatpersonen wissen, dass dies kostenlos funktioniert.

Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum

Ermittlung neuer Grundsteuerwerte: Kostenfreie Lösung für Privateigentum (Bildquelle: @Pixabay)

Grundsteuerreform: Berliner Behörde hält kostenfreie Lösung bereit, wenige wissen davon. Dies soll doch nicht geheim bleiben? Nein, auf der offiziellen Seite heißt es: Bitte weiterempfehlen – schnell, unkompliziert und kostenlos; von Thomas Friese, Immobilienexperte, Berlin/Oldenburg in Niedersachsen.

Allgemeine Unruhe herrscht bei Millionen Immobilieneigentümern in Deutschland. „Zum 1. Januar 2025 soll die neue Grundsteuer in Kraft treten: unbürokratisch, fair und verfassungsfest“ verkündet das Bundesministerium für Finanzen fröhlich. 2018 hatten die obersten Richter Deutschlands getadelt, dass die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist, sie verstoße gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, denn die Berechnungsdaten seien stark veraltet, so die Begründung. Mit der Reform zum Jahre 2025 entfällt als Berechnungsgrundlage der bisherige Einheitswert und auf Grundlage des reformierten Grundsteuer – und Bewertungsrecht erfolgt die Neuberechnung. Vorher müssen allerdings alle Daten neu erfasst werden. Die Grundsteuerreform zwingt daher alle Eigentümer (rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes), Häuschen-, Garten-, Land-, Waldbesitzer, auch die, die ein unbebautes Grundstück besitzen, das bebaut werden könnte, ihre Grundstücks-Daten zu aktualisieren und aktiv werden. Ansonsten drohen Strafen, Zwangsgelder und Verspätungszuschläge. Im Grunde sind alle Bundesbürger betroffen, auch Mieter über die Nebenkosten-Abrechnung.

Mammutprojekt für Bundesbürger, Finanzämter, Steuerberater und Gemeinden

Die Finanzämter stellen gleichzeitig auf die elektronische Erfassung von Daten um und die Bewertungen müssen bis Ende 2024 stehen, damit ab 2025 die neue Grundsteuer erhoben werden kann. Zudem folgen nicht alle Bundesländer einheitlich dem Bundesmodell. Die Mehrzahl der Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) folgen der Reform des Bundesmodells, Baden-Württemberg verfolgt das modifizierte Bodenwertmodell, Bayern das Flächenmodell, Hamburg das Wohnlagenmodell, Hessen das Flächen-Faktor-Modell und Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell. Außerdem sind viele Bundesbürger zusätzlich irritiert, weil der Zensus 2022 (registergestützte Volkszählung) gleichzeitig in die Grundsteuererfassung fällt, aber die Grundsteuererklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählungen im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig!

Kaum taucht ein Problem auf, gibt es auch schon Heerscharen von kostenpflichtigen Helfern, die teure Computerprogramme verkaufen oder als Steuerberater gegen Entgelt den Immobilieneigentümern helfen wollen.

Das ist alles unnötig, denn unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ stellt die Bundesrepublik Deutschland ein kostenfreies Hilfetool zur Verfügung. Hier geht das schnell und einfach und dann auch ohne die nervige und aufwendige Anmeldung bei dem System ELSTER. Dieser Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ist vereinfacht zugeschnitten für Privatpersonen mit Standardfällen. Die Grundsteuererklärung beziehungsweise Feststellungserklärungen können ab Juli 2022 direkt digital abgegeben werden. Für Gewerbetreibende ist ELSTER nötig.

Warum ist das Hilfetool bei Privatpersonen noch so unbekannt?

Dieses kostenfreie Hilfetool darf nicht beworben werden oder wird geheim gehalten. Ein Grund könnte sein, dass die Grundsteuer eine Landessteuer ist und die eifersüchtigen Bundesländer nicht möchten, dass die Bundesrepublik Deutschland ihnen in die Regierungsgeschäfte eingreift. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, ob das dem Bürger schadet oder nicht.

Jedenfalls – so Gott will – steht das Online-Tool https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ ab Juli 2022 zur Verfügung und sollte genutzt werden.

Wer Stress vermeiden will, sollte sich ab jetzt vorbereiten und Daten sammeln: zur Art des Gebäudes, Lage des Grundstücks, Größe und Bodenrichtwert, Baujahr, Grundbuchblattnummer, Miteigentumsanteil am Grundstück, Steuernummer und Aktenzeichen des Grundstücks, Wohnfläche, Garagen Stellplätze und Kontaktdaten beispielsweise.

V.i.S.d.P.:

Thomas Friese
Projektentwickler & Immobilienexperte

Über Thomas Friese:
Der Immobilienexperte und Projektentwickler Thomas Friese, Berlin/ Oldenburg (Niedersachsen) ist einer Ausbildung im steuerlichen Bereich seit Mitte der siebziger Jahre im Bereich Immobilienentwicklung und Vermarktung tätig.

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Haus & Grund Hessen: Angaben zur Grundsteuer jetzt angehen

Ab 1. Juli können Eigentümer ihre Daten online abgeben – aber auch auf Papier

Haus & Grund Hessen: Angaben zur Grundsteuer jetzt angehen

Frankfurt/ Wiesbaden, 28. Juni 2022 – Etwa drei Millionen hessische Immobilien- und Grundstückseigentümer haben den gleichen Brief von der Steuerverwaltung bekommen – zur ab 2025 geltenden Grundsteuer. Nun haben sie vom 1. Juli bis 31. Oktober Zeit, online Auskunft über die Daten zu geben, die zu deren Neuberechnung erforderlich sind.

„Wir appellieren an die Eigentümer, fristgerecht mitzumachen“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab dem 1. Januar 2025 erhoben wird, seien die aktuell anstehenden Feststellungen zum Grundsteuerwert absolut zwingend, damit die insgesamt ausgewogene Ausgestaltung der Grundsteuer hinsichtlich Messzahlen und Hebesätze fristgerecht gelingen kann.

„Die vorgesehene Abgabeform ist der Online-Weg über das Webportal Elster“, so Ehrhardt. Familienangehörige dürfen aber auch ihren Elster-Account nutzbar machen, um die Erklärung für ihre Angehörigen abzugeben. „Wer sich auf diesem Weg nicht helfen lassen kann und keinen Internetzugang oder die dafür erforderliche digitale Kompetenz hat, kann bei seinem Finanzamt auch einen Härtefall geltend machen und die Zusendung der Unterlagen auf Papier beantragen.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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