simplyfile bringt neues Out-of-the-box-DMS für KMU und Startups

Produkt einfachsimply basiert auf M-Files und Schweizer Cloud Hosting und bietet digitale Unterstützung für alle administrativen Geschäftsprozesse in einem einfach zu nutzenden Abomodell.

simplyfile bringt neues Out-of-the-box-DMS für KMU und Startups

einfachsimply – ein Out-of-the-box-DMS auf M-Files-Basis von simplyfile (Bildquelle: Bild: Simplyfile AG)

Gossau (CH) / Ratingen (D), 1.3.2023 – M-Files, der führende Anbieter für metadatengesteuertes Informationsmanagement, freut sich über ein neues Angebot seines Schweizer Partners simplyfile AG, einer Tochter der Pius Schäfler Gruppe. simplyfile begleitet seine Kunden in der digitalen Transformation und ist bekannt für benutzerfreundliche Lösungen im Dokumentenmanagement auf der Basis von M-Files.

Das neue Produktangebot einfachsimply ist ein Cloud-Service, der out of the box eine digitale Lösung für sämtliche administrativen Geschäftsprozesse bietet. einfachsimply ist perfekt auf kleinere und mittlere Unternehmen sowie Startups zugeschnitten und wächst mit dem Unternehmen mit, da die Lösung jederzeit erweitert und an neue Bedürfnisse angepasst werden kann. Durch optionale Erweiterungen kann einfachsimply noch umfassender genutzt werden. Dazu gehören Optionen wie Simply Importer und Simply Migration für die schnelle Übernahme bestehender Datenbestände, Simply Scan für die Digitalisierung von Papierdokumenten und eine Anbindung an Microsoft SharePoint Online. So wird die Umsetzung von Geschäftsprozessen noch mehr vereinfacht. Durch das innovative und jederzeit kündbare Abomodell bietet einfachsimply nicht nur eine hohe Flexibilität, sondern macht den Einstieg ohne Initialkosten besonders attraktiv.

Als technische Basis für dieses zukunftsweisende Angebot dient die M-Files-Plattform für metadatengesteuertes Dokumentenmanagement. M-Files ermöglicht es Partnern, eigene digitale Angebote zu entwickeln, die den beeindruckenden Funktionsumfang von M-Files – wie die KI-basierte automatische Klassifizierung und Verschlagwortung – nutzen und gleichzeitig von der Flexibilität und Skalierbarkeit profitieren. Darüber hinaus bietet M-Files verschiedene Plug-Ins beispielsweise für die Microsoft-Welt an, die das digitale Arbeiten vereinfachen und effizienter gestalten. Auch eigene Plug-Ins zur Anbindung von Drittprogrammen können einfach entwickelt werden.

„Mit einfachsimply bieten wir KMU in der Deutschschweiz das, was sie wirklich wollen: Eine einfach zu nutzende und trotzdem verknüpfte Lösung für das Management von Dokumenten und Prozessen – ohne Initialkosten, schnell und sicher in der Schweiz umgesetzt. Das Einzige, was unsere Kunden benötigen, ist eine Internetleitung und den Wunsch, jederzeit Ordnung und Übersicht über ihre Daten zu haben“, beschreibt Urs Kälin, CEO von simplyfile, die neue Lösung.

Gemeinsam mit der Muttergesellschaft Pius Schäfler AG, dem führenden Komplettanbieter für Office-Lösungen in B2B und B2C in der Deutschschweiz, verkörpert simplyfile alle Stärken eines wachsenden KMU selbst und kennt die Anforderungen junger aufstrebender Unternehmen perfekt. Daher ist die neue Lösung besonders praxisnah am Bedarf von Startups und KMU ausgerichtet.

„M-Files wird in der Schweiz bereits von vielen größeren Unternehmen breit genutzt. Wir freuen uns sehr, dass einfachsimply unsere Lösung nun besonders für Startups und KMU noch einfacher nutzbar macht. Wir wissen, dass Einfachheit und Kundenorientierung bei simplyfile nicht nur namensgebend sind, sondern auch voll im Fokus stehen. Deshalb wird das neue Angebot sicher ein großer Erfolg“, sagt Christian Habenstein, Director Channel Sales Western Europe bei M-Files.

Weitere Informationen über einfachsimply finden unter:
https://www.einfachsimply.ch

Mehr über metadatengesteuertes Informationsmanagement mit der M-Files-Plattform:
https://www.m-files.com/de

Über simplyfile AG
Die anfangs 2020 gegründete simplyfile AG mit Sitz in Gossau SG ist eine Tochterfirma der Pius Schäfler AG und begleitet Kunden aus unterschiedlichsten Branchen im Prozess der digitalen Transformation. Als zukunftsorientiertes Unternehmen mit Zugriff auf langjährige Erfahrung versteht simplyfile nicht nur die Technologien wie zum Beispiel ECM oder KI, sondern vor allem auch, wie und wo diese mit bedeutendem Mehrwert eingesetzt werden. www.simplyfile.ch

Unternehmenskontakt simplyfile
Kelly Ann Kuster, Digital Solutions Architect und Product Owner einfachsimply, kelly.kuster[at]simplyfile.ch

M-Files ist ein weltweit führendes Unternehmen für Lösungen zum Informationsmanagement. Die Plattform für metadatengesteuertes Dokumentenmanagement von M-Files ermöglicht es Wissensarbeitern, sofort die richtigen Informationen in jedem Kontext zu finden, Geschäftsprozesse zu automatisieren und Compliance und Sicherheit im Informationsmanagement durchzusetzen. Damit können Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil erzielen und ihre Performance steigern, indem sie besseren Kundenservice und höhere Qualität bei geringerem Risiko bieten können. Weitere Informationen finden Sie unter www.m-files.com.

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Komaglotzen

ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Einfach mal abschalten!
Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Einfach mal abschalten!
Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

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Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

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In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

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„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

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Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

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Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Einfach mal abschalten!
Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG Experten über „Binge Watching“ und dessen Risiken

Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

Kostenfalle Streaming-Dienst?
In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

Achtung illegales Streaming
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die Nutzung illegaler Streams sofort illegal ist. Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht demnach selbst eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig (Az.: C-527/15). Doch woran erkennt der Nutzer illegale Streams? Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z. B. Netflix oder Amazon Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht, so die ARAG Experten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Einfach mal abschalten!
Um dem Komaglotzen einen Riegel vorzuschieben, lässt sich zunächst ganz einfach das automatische Abspielen der nächsten Folge deaktivieren. Darüber hinaus könnte man sich zum Serienschauen mit Freunden zu festen Zeiten verabreden. Und auch wenn man sich kaum erinnert: Es gab auch mal eine Zeit vor Netflix und Co. So könnte man mal wieder ein Buch lesen oder Sport machen. Viele Dinge lassen sich auch neu- oder wiederentdecken. Oder für ganz Mutige: Einfach mal die Langeweile bewusst aushalten. Wer weiß, welch kreative Momente und Ideen dabei entstehen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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Seit Serienhits wie „Breaking Bad“ oder „Game of Thrones“ finden sich Netflix, Amazon Prime und Co. heutzutage in fast jedem Wohnzimmer. Allein 2021 griffen laut Statista fast 30 Prozent der Deutschen mindestens einmal die Woche auf einen Videostreaming-Dienst oder eine Mediathek zurück – 13 Prozent davon sogar täglich. Diese hohe Nutzung hat nicht nur zahlreiche Anbieter, sondern auch das Phänomen des Binge Watchens hervorgerufen. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Phänomen Binge Watching
„Binge Watching“ oder „Binge Viewing“ (engl. „binge“ = „Gelage“) bedeutet übersetzt exzessives Schauen von Serien oder auch Komaglotzen. Dabei handelt es sich laut der ARAG Experten um ein bestimmtes Mediennutzungsverhalten, bei dem sich Streamer mehrere Folgen derselben Serie über mehrere Tage am Stück ansehen. Dabei begünstigt laut der ARAG Experten die Sofortverfügbarkeit aller Folgen das Phänomen. Zudem enden Folgen oft mit einem spannenden Cliffhanger, also mitten im packendsten Moment, und es gibt keine „Zwangspausen“ durch Werbung. Auch das automatische Abspielen der nächsten Folge führt dazu, dass man oft spät in der Nacht erst merkt, wie schnell die Zeit vergangen ist.

Dies klingt an sich erstmal nicht besorgniserregend. Verschiedene Studienergebnisse zeigen jedoch, dass diese neue Ausprägung des Medienkonsums negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann. Die psychologische Forschung ordnet Binge Watching als ein Suchtverhalten ein, ähnlich wie “ Binge Eating (https://www.bzga-essstoerungen.de/was-sind-essstoerungen/arten/binge-eating-stoerung/?L=0)“ oder “ Binge Drinking (https://www.caritas.de/beitraege/was-ist-binge-drinking/167460/#:~:text=Der%20Begriff%20Binge-Drinking%20l%C3%A4sst%20sich%20mit)“. Denn nicht von ungefähr kommt die umgangssprachliche Redewendung „eine Serie durchsuchten“. So kann Binge Watching zu Schlafstörungen, Erschöpfung (https://jcsm.aasm.org/doi/full/10.5664/jcsm.8898) und sozialer Isolation führen. Darüber hinaus kommt beim Sitzen vor dem TV die Bewegung zu kurz. Doch nicht alles am Binge Watching ist schlecht: Nach einem harten Arbeitstag kann eine spannende oder lustige Serie auch beim Stressabbau helfen. Wie so oft kommt es auf eine gesunde Dosis an.

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In der Regel lassen sich bei Streaming-Diensten Abos beziehungsweise Flatrates abschließen. Alternativ oder ergänzend zu den Abos erlauben die meisten Dienste den Abruf einzelner Filme und Serienfolgen „on demand“. Das hat den Vorteil, dass man nicht an einen bestimmten Streaming-Dienst und sein Angebot gebunden ist. Andererseits kostet dann ein einzelner Film auch schon mal mehr als die entsprechende DVD oder Blu-ray. Achtung bei Fristen: Einige Anbieter haben für ihre Abos oder Flatrates längere Kündigungsfristen, die einen Wechsel eventuell schwierig gestalten. ARAG Experten raten daher dazu, vor dem ersten Abspielen das Angebot, die Kosten und die Vertragsmodalitäten genau zu checken. Zudem schützt das Recht Verbraucher: Streaming-Dienste dürfen keine beliebige Preiserhöhung vornehmen. So darf beispielsweise Netflix in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut den ARAG Experten aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen (Az.: I ZR 23/20). Übrigens: Viele Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender können – zumindest für einige Zeit nach dem Sendedatum – über die jeweiligen Mediatheken sogar kostenlos gestreamt werden.

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ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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