Kreditanfrage abgelehnt – Was tun bei negativen Registereinträgen?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Familie handelt, die einen Immobilienkredit beantragt, einen Selbstständigen, der einen Leasingvertrag abschließen möchte, oder um ein Unternehmen, welches neue liquide Mittel für seinen Geschäftsbetrieb benötigt: Oft wird die jeweilige Anfrage abgelehnt, ohne, dass der Antragsteller sich erklären kann, welche Gründe für den negativen Bescheid vorliegen. 

Die Ursache besteht häufig in negativen Registereinträgen bei der ZEK und anderweitigen Auskunfteien. Diese sind jedoch längst nicht in allen Fällen gerechtfertigt. 

Was steckt hinter der ZEK?

Die Abkürzung ZEK steht für „Zentralstelle für Kreditinformation“. Diese stellt die zentrale Stelle der Schweiz dar, wenn es um Informationen über die Bonität von juristischen und natürlichen Personen geht. 

Sowohl positive als auch negative Meldungen über Interessenten für Kreditkarten, Leasingverträge und Kredite werden bei der ZEK registriert. Daneben dokumentiert die ZEK ebenfalls die Bonität und die bestehenden Verpflichtungen von Karteninhabern, Leasing- und Kreditnehmern. 

Neben der ZEK existieren in der Schweiz auch sogenannte Wirtschaftsauskunfteien. Die Daten, die diese sammeln und verarbeiten, beziehen sich ebenfalls auf das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und Unternehmen. Durch die Wirtschaftsauskunfteien werden die entsprechenden Informationen dann weiterverkauft. Die vier Auskunfteien der Schweiz bestehen dabei in Creditreform, Bisnode, Intrum und CRIF. 

Welche Auswirkungen hat ein negativer Eintrag?

Positive Einträge werden in den Kreditregistern und Bonitätsdatenbanken vorgenommen, wenn Leasing- und Kreditraten sowie anderweitigen Zahlungsverpflichtungen aus ähnlichen Verträgen verantwortungsbewusst nachgekommen wurden. Werden so zum Beispiel Leasing- und Kreditraten stets pünktlich beglichen, wirkt sich dies auf die Kreditwürdigkeit beziehungsweise die Bonität positiv aus. 

Negativ werden die Einträge und damit der Bonitätsscore jedoch beeinflusst, wenn diesen finanziellen Verpflichtungen durch eine Privatperson oder ein Unternehmen nicht verlässlich nachgekommen wird. Dies könnte bei zukünftigen Kreditanfragen oder dem Abschluss von Leasingverträgen zum Problem werden. Oft sind die negativen Einträge dann nämlich für eine Ablehnung verantwortlich. 

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass längst nicht alle Daten, welche die ZEK und Co. sammeln, korrekt sind. Somit sind immer wieder auch Fehlinformationen und Falscheinträge zu finden. 

Falsche Daten löschen – Die Bonitätsbereinigung

Glücklicherweise stehen Verbrauchern jedoch Möglichkeiten zur Verfügung, um die falschen Einträge aus den Registern löschen zu lassen. Zum Beispiel bietet credXperts einen speziellen Service an, mit welchem eine Bonitätsbereinigung unkompliziert möglich wird. 

Kommt es dazu, dass Kreditanträge immer wieder abgelehnt werden, obwohl im Grunde kein Anlass dafür in der Vergangenheit vorliegen würde? In diesem Fall besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass negative Schuldnereinträge vorliegen. Vielleicht zeigt sich die schlechte Bonität jedoch bereits auch schwarz auf weiß auf einem konkreten Datenbankauszug. 

Das Problem mit den irrtümlichen Bonitätsinformationen

Durch die Konsumentenorganisationen der Schweiz wird bereits seit langer Zeit immer wieder kritisiert, dass vielen Menschen das Leben schwer gemacht wird, da Fehlinformationen und falsche Einträge ihre Bonität beeinträchtigen. 

Es existieren so beispielsweise Fälle, in denen einer ganzen Familie eine negative Bonität zugesprochen wird, nur weil ein einzelnes Familienmitglied der Zahlung einer Rechnung nicht nachgekommen ist. Die zweifelhaften Auskünfte werden von den Kreditauskunfteien dann oft über Jahre herausgegeben – mit weitreichenden negativen Auswirkungen. 

Daher sollte nicht gezögert und diesbezüglich eine Beratung durch einen spezialisierten Dienstleister für die Bonitätsbereinigung in Anspruch genommen werden. Die große Expertise in dem Bereich erleichtert es diesem wesentlichen, eine Korrektur beziehungsweise eine Löschung der fehlerhaften Informationen bei den Auskunfteien zu beantragen und erfolgreich durchzusetzen.

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