Raucher unter Dampf

ARAG Experten mit rechtlichen Fakten rund ums Rauchen

Raucher unter Dampf

Ob zu Hause, auf der Straße, am Strand oder im Wald – überall findet man diese kleinen und zudem hochgiftigen Reste: Zigarettenkippen. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai geben die ARAG Experten einen Überblick über Strafen dieser unzulässigen Abfallentsorgung und erklären, welche Auswirkungen Kippen auf Mensch, Tier und Umwelt haben.

Fiese Fakten über Zigarettenkippen
Jedes Jahr landen weltweit geschätzt rund 4,5 Billionen (https://cleanupnetwork.com/news/nachhaltigkeit/8-fakten-ueber-zigarettenfilter-umwelt-gift/) (4.500.000.000.000!) gerauchte Zigaretten in der Umwelt. Dabei sind diese achtlos weggeworfenen Kippen weit mehr als ein unschöner Anblick. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sie äußerst giftig für Mensch, Tier und Umwelt sind. Zigarettenkippen können handfeste gesundheitliche Schäden anrichten. Bei Kleinkindern kann ein verschluckter Glimmstängel zu Vergiftungssymptomen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen. Auch das Meer leidet: Jedes dritte Stück Müll, das im Ozean gefunden wird, ist eine Kippe. Die Wirkung ist enorm schädlich: Denn durch nur einen Zigarettenstummel werden etwa 1.000 Liter (Trink)Wasser verseucht. Schon nach einer halben Stunde sind fast alle Giftstoffe, wie z. B. Nikotin oder Arsen, aus dem Filter gespült.

Warnhinweise auf Zigarettenpackungen – vom obersten Gericht vorgeschrieben
Um die Lust aufs Rauchen zu vermiesen, müssen seit 2016 abschreckende Bilder oder Sätze wie „Rauchen kann tödlich sein“ auf allen Zigarettenverpackungen prominent sichtbar sein (EU-Richtlinie über Tabakerzeugnisse (2014/40/EU). Doch nicht nur dort. Die ARAG Experten weisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes hin, nach dem diese Warnhinweise sogar auf jeder Auswahltaste von Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen zu sehen sein müssen. Nur so könne ein Kaufimpuls frühzeitig unterbunden werden (Az.: I ZR 176/19)

Verwarn- und Bußgelder bei Verschmutzung mit Zigarettenkippen
Wer seinen Zigarettenstummel einfach auf den Bürgersteig schnippt, riskiert laut ARAG Experten ein Bußgeld wegen unzulässiger Abfallentsorgung. Dies wird häufiger fällig als gemeinhin angenommen und kann je nach Schwere auch schon einmal dreistellig ausfallen. Die Bußgelder sind allerdings nicht überall einheitlich geregelt. Jede Stadt oder Kommune legt das selbst fest. Die Höhe des Bußgeldes hängt unter anderem davon ab, wie groß ein Müllproblem in einer Stadt ist. Mittlerweile gibt es zig Möglichkeiten, Zigarettenstummel ordentlich zu entsorgen. So sind an vielen öffentlichen Mülleimern spezielle Vorrichtungen für Zigarettenkippen angebracht. Sogar für unterwegs gibt es kleine Taschenaschenbecher, die in jede Hosentasche passen. Kein Grund also, diese unschönen Stummel achtlos wegzuwerfen.

Brandgefahr durch Kippen
Zwei Drittel (https://www.sdw.de/ueber-den-wald/gefahren-fuer-den-wald/waldbrand/) aller Waldbrände werden von Menschen durch Unachtsamkeit verursacht. Dazu gehört unzulässiges Grillen im Wald, das Abstellen von Autos auf trockenem Boden, aber vor allem die achtlos weggeworfene Zigarettenkippe. Auch im Mietrecht spielt die Zigarette als Brandverursacher regelmäßig eine Rolle. Meist sind es die Raucher, die dabei das Nachsehen haben und auf zum Teil hohen Kosten sitzen bleiben. Denn kann bei einem Wohnungsbrand dem rauchenden Mieter grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit seinem Glimmstängel nachgewiesen werden, muss die Hausratversicherung unter Umständen nicht zahlen (Oberlandesgericht Bremen, Az.: 3 U 53/11 und Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 117/99).

Zigaretten und Auto – keine gute Kombi
Wer die Zigarettenkippe aus dem fahrenden Auto auf die Straße schnippt und erwischt wird, kassiert mindestens ein Bußgeld wegen Umweltverschmutzung. Der Kippenwurf kann unter Umständen sogar ein Strafverfahren zur Folge haben. Das ist laut ARAG Experten immer dann der Fall, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt. Erschrickt sich beispielsweise ein Motorradfahrer und stürzt, muss sich der Kippenschnippser wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ein abschließender Tipp der ARAG Experten an alle Urlauber: In zahlreichen Ländern der Europäischen Union ist das Rauchen im Auto verboten, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. Es drohen empfindliche Geldstrafen von einigen hundert Euro.

Weitere interessante Informationen unter:
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Dicke Luft im Auto

ARAG Experten informieren über das geplante Rauchverbot im Auto

In Deutschland sind über 0,8 Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1172020/umfrage/anteil-der-todesfaelle-aufgrund-von-passivrauchen-nach-laendern/) aller Todesfälle auf die Folgen von Passivrauchen zurückzuführen. Gleichzeitig sind rund eine Million Minderjährige (https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Passivrauchen_und_gesundheitliche_Folgen.html) Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Um sie zu schützen, soll das Rauchen im Auto verboten werden, wenn Schwangere und Kinder mitfahren. Dazu muss das Bundesnichtraucherschutzgesetz von 2007 geändert werden. Bei Verstößen drohen dann Bußgelder bis zu 3.000 Euro. Die ARAG Experten erklären, warum das Rauchverbot im Auto so wichtig ist.

Die Gesetzeslage
Ein einheitliches Rauchverbot gibt es in Deutschland nach Auskunft der ARAG Experten nicht. Der Nichtraucherschutz wird in jedem Bundesland (https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Laendergesetze.html?m=1413462388&) anders und unterschiedlich streng geregelt. Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer wurden 2007 und 2008 verabschiedet. Sie verbieten das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen der Länder, in Bildungseinrichtungen, in Sportstätten, in medizinischen Einrichtungen und in der Gastronomie. Je nach Bundesland dürfen allerdings Raucherräume eingerichtet werden.

Darüber hinaus gibt es das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), das das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Personenbahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs verbietet.

Weniger Belastung durch Passivrauchen
Seit der Einführung der Nichtraucherschutzgesetze verzeichnet das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) in seinem Tabakatlas Deutschland 2020 (https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Passivrauchen_und_gesundheitliche_Folgen.html) einen Rückgang der Passivrauchbelastung im privaten Raum. Laut Forschungsbericht ist auch bei Kindern und Jugendlichen die häusliche Tabakrauchbelastung in den letzten Jahren deutlich gesunken. Lag deren Passivrauchbelastung 2003 bis 2006 noch bei über 30 Prozent, waren es im Zeitraum 2014 bis 2017 nur noch rund neun Prozent. Die ARAG Experten weisen allerdings auf erhebliche Unterschiede im sozialen Status hin: Ist der Sozialstatus hoch, ist weniger als jedes fünfzigste Kind dem heimischen Tabakqualm ausgesetzt. Bei niedrigem Status ist jedes fünfte Kind von Passivrauch betroffen.

Hohe Passivrauchkonzentration im Auto
In einem begrenzten Raum wie der Fahrzeugkabine eines Pkw ist die Rauchkonzentration schnell sehr hoch. Laut Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0001-0100/0077-22.html) erreicht die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen schon beim Rauchen einer Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte. Dabei sind vor allem Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung durch Passivrauchen im Auto besonders ausgesetzt. Während passiv rauchende Kinder laut dkfz vermehrt unter Mittelohrentzündungen und Atemwegserkrankungen wie Bronchitis und Lungenentzündung leiden, beeinträchtigt Passivrauchen bei Säuglingen die Lungenfunktion nachhaltig und kann sogar zu plötzlichem Kindstod führen. In der Schwangerschaft kann Passivrauchen das Geburtsgewicht verringern und eine Frühgeburt auslösen. Immerhin entwickeln sich immer mehr Fahrzeuge zu Nichtraucherzonen: Bei gut 73 Prozent der rauchenden Autofahrer herrschte 2018 ein vollständiges Rauchverbot im Auto, während 2016 nur gut 67 Prozent der Raucher im Auto auf den Glimmstengel verzichteten.

Laut ARAG Experten wird der Gesetzentwurf als nächstes über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Eine Frist, bis wann darüber entschieden werden muss, gibt es nicht.

Weitere Artikel zum Thema Rauchen:
Wo dürfen Mieter rauchen?
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/07703/

Zigarettenkippe wegwerfen – So teuer kann’s werden:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/07843/

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

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