Auf in die Wolke – aber rechtssicher

Wie lassen sich die Vorteile der Cloud regelkonform nutzen? Das neue Whitepaper „Cloud Sourcing und Regulatorik – Handlungserfordernisse und Vertragsgestaltung“ der PPI AG enthält einen Überblick notwendiger Prüfungen und vertraglicher Festlegungen

Hamburg, 27. April 2022: Um die gesetzten Ziele tatsächlich zu erreichen, erfordern Cloud-Sourcing-Projekte in der hochreglementierten Finanzbranche umfangreiche Vorarbeiten. Das aktuelle Whitepaper „Cloud Sourcing und Regulatorik“ des Hamburger Beratungs- und Softwarehauses PPI AG zeigt: Insbesondere bei der Auslagerung unternehmenskritischer Prozesse sind zahlreiche Analysen unabdingbar, um das eigene Geschäft nicht in Gefahr zu bringen oder gegen Auflagen der Aufsicht zu verstoßen. Untrennbar damit verbunden ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung, für die das Whitepaper ebenfalls Tipps und Anregungen enthält. „Bei jedem Projekt ist zu bedenken, dass die Bank weiterhin in der Verantwortung für den reibungslosen Geschäftsbetrieb ist, nicht der Dienstleister“, sagt Frank Lohmeier, Partner bei der PPI AG und Mitautor des Whitepapers. „Daher ist Cloud Sourcing in den meisten Fällen zwar machbar, aber nicht mal eben so.“

Vorab Klarheit schaffen über Prozesse und Provider
Transparenz ist gefragt beim Cloud Sourcing – sowohl beim Profil der betroffenen Prozesse als auch beim ausgewählten Dienstleister. Das PPI-Whitepaper macht klar: An erster Stelle einer Auslagerung sollte eine Wesentlichkeitsprüfung stehen, gefolgt von einer Bewertung der Kritikalität. Das Gesamtprojekt muss auf jeden Fall im hausinternen Risikomanagement des Finanzinstituts abgebildet sein. Dies bedeutet, es muss klare Verantwortlichkeiten geben, ebenso wie ausreichende Ressourcen für die Überwachung der Abläufe und zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen. Eine Risikoanalyse, die bei kleineren Organisationen rein qualitativ sein kann, bei größeren Unternehmungen hingegen quantitativ sein muss, liefert dann fundierte Antworten auf die Fragen: Werden Risiken durch die Auslagerung verringert oder erhöht? Was ändert sich? Auch der Cloud-Sourcing-Partner sollte intensiv unter die Lupe genommen werden. Es wäre ein Fehler, als selbstverständlich anzunehmen, dass der Serviceprovider zur Übernahme der Leistungen geeignet ist und sämtliche relevanten Regularien einhalten kann. „Wir empfehlen zudem die Ernennung eines Auslagerungsbeauftragten, die Position wird ohnehin bald verpflichtend zu besetzen sein. Warum dann nicht gleich?“, sagt Whitepaper-Mitautor Holger Bluhm, Senior Consultant bei der PPI AG.

Das Vertragswerk – komplex ist sicherer
Die Vorarbeiten und Analysen stellen eine stabile Basis für den Vertrag dar, in den neben den gängigen Standards alle Verantwortlichkeiten und Belange des Outsourcings bis hin zu Notfallplanung und Exit-Strategie gehören. Für das Cloud Sourcing müssen zudem spezifische Punkte wie Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements oder Bestimmungen zum Auditing vereinbart werden. „So ein Vertragswerk kann schnell einen extremen Komplexitätsgrad erreichen. Das ist aber in erster Linie der kaum überschaubaren Fülle rechtlicher Vorschriften zu verdanken und nicht dem bösen Willen der Rechtsabteilung“, sagt Frank Lohmeier.

Das Whitepaper kann auf der Website von PPI kostenlos zum Download angefordert werden: https://www.ppi.de/whitepaper-cloud-sourcing/

Die PPI AG ist seit über 30 Jahren als Beratungs- und Softwarehaus erfolgreich für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister tätig. Als stabil wachsende Aktiengesellschaft in Familienbesitz verknüpfen wir Fach- und Technologie-Know-how, um Projekte kompetent und unkompliziert umzusetzen. Im Zahlungsverkehr nehmen wir in Europa mit unseren Standardprodukten eine marktführende Stellung ein. Rund 700 Mitarbeiter konzentrieren sich dabei ganz auf den Erfolg unserer Kunden.

Kontakt
PPI AG
Gerald Nowak
Moorfuhrtweg 13
22301 Hamburg
+49 40 227433-1647
gerald.nowak@ppi.de
www.ppi.de

Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf

Exklusivitätsvereinbarungen sind beim gewerblichen Immobilienkauf ein oft genutztes Mittel, um vorab die Eignung prüfen zu können. Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, gibt einen Überblick.

Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf

Notarin Bettina Selzer, Frankfurt, zur Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf

Frankfurt, 8. September 2021 – Bevor sich ein gewerblicher Käufer dazu entschließt, eine Immobilie zu kaufen, wird er in der Regel zunächst prüfen wollen, ob die Immobilie für seine Zwecke überhaupt geeignet ist. Um die rechtlichen, steuerlichen und baurechtlichen Risiken besser abschätzen zu können, fordert der gewerbliche Kaufinteressent häufig vom Verkäufer die Unterzeichnung einer Exklusivitätsvereinbarung oder eines Letter of Intent (L.O.I.).

Die Exklusivitätsvereinbarung umfasst meist das Recht des Käufers für einen bestimmten Zeitraum alleine mit dem Verkäufer über die Gewerbeimmobilie zu verhandeln. Der Verkäufer darf die Immobilie in dieser Zeit nicht an einen Dritten verkaufen. Bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung durch parallele Verhandlungen mit Dritten droht dem Verkäufer Schadensersatz. Auch wenn diese Vereinbarung nicht beurkundet werden muss, kann der Schadensersatzanspruch gegebenenfalls erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden.

Beim gewerblichen Immobilienverkauf muss der Verkäufer regelmäßig hierzu bereit sein und auch sämtliche Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung stellen. Er sollte jedoch auch auf den Erhalt einer Gegenleistung achten. Geheimhaltungspflichten sind selbstverständlich. Für den Verkäufer ist weiterhin wichtig darauf zu achten, dass er vom potentiellen Käufer einen Nachweis über dessen Liquidität, bestenfalls eine Sicherung des Kaufpreisanspruchs durch eine Bankbürgschaft zu Beginn des Prüfungsverfahrens erhält. Zudem sollte vorher geklärt sein, wer die Rechtsanwaltskosten des Verkäufers trägt, wenn der Kaufinteressent sich gegen einen Kauf der Immobilie entscheidet.

Weitere Informationen bietet der Fachbeitrag „Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf“ von Bettina Selzer, Notar Frankfurt:

Die Exklusivitätsvereinbarung beim gewerblichen Immobilienkauf

Selzer Reiff Notare, Frankfurt

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Im Bereich des Immobilienrechts sowie beim Kauf und Verkauf von Gewerbeimmobilien besitzen die Notare umfangreiche Expertise. Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei der Bestellung von Vorkaufsrechten, Grundstückskaufverträge, Immobilienkaufverträgen, Wohnungskaufverträge, Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge), Bauträgerverträge und Vorbereitung und Beurkundung von Teilungserklärungen (Neubauten und Sanierungsobjekte), Bildung von Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten) sowie der Begründung von Erbbaurechten und Erbbaurechtskaufverträgen.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungsübersicht im Familienrecht:

Notar Frankfurt: Immobilienrecht

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Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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