Nachunternehmerhaftung in Deutschland

Nachunternehmerhaftung in Deutschland

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1. Nachunternehmerhaftung bei Sozialversicherungsbeiträgen und Unfallversicherung
Die Nachunternehmerhaftung ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Arbeitsrechts, der sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer betrifft. Insbesondere in den Branchen Bau, Transport und Fliesenverarbeitung spielen Sozialversicherungsbeiträge und Unfallversicherungen eine entscheidende Rolle.
Sozialversicherungsbeiträge
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen. Wenn ein Hauptunternehmer einen Nachunternehmer beauftragt, haftet der Hauptunternehmer dafür, dass der Nachunternehmer seine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ordnungsgemäß zahlt. Dies soll verhindern, dass Sozialversicherungsbeiträge unterschlagen oder nicht korrekt abgeführt werden.
Unfallversicherung
Ebenso sind Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung durch den Arbeitgeber zu entrichten. Auch hier haftet der Hauptunternehmer für die Beiträge des Nachunternehmers. Ziel ist es, die Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen.
Betroffene Branchen
Besonders betroffen von der Nachunternehmerhaftung sind die Bau-, Transport- und Fliesenverarbeitungsbranche. In diesen Sektoren ist der Einsatz von Subunternehmern weit verbreitet, und die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Unfallversicherungsbeiträgen ist von großer Bedeutung.
Lösungen
Um die Haftung zu minimieren, können Hauptunternehmer verschiedene Maßnahmen ergreifen:
-Überprüfung der Nachunternehmer: Vor der Beauftragung sollten Hauptunternehmer die Bonität und Zuverlässigkeit ihrer Nachunternehmer prüfen.
-Vertragsgestaltung: Klare vertragliche Regelungen können dazu beitragen, die Haftungsrisiken zu minimieren.
-Regelmäßige Kontrollen: Durch regelmäßige Kontrollen und Audits kann sichergestellt werden, dass Nachunternehmer ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.

2. Mindestlohn und Arbeitnehmerentsendungsgesetz+
Ein weiterer zentraler Aspekt der Nachunternehmerhaftung betrifft die Einhaltung des Mindestlohns gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG).
Mindestlohn
Das Arbeitnehmerentsendegesetz schreibt vor, dass entsandte Arbeitnehmer mindestens den in Deutschland geltenden Mindestlohn erhalten müssen. Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland EUR12,41 pro Stunde (Stand: 2024).

Allgemein verbindliche Tarifverträge
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen allgemein verbindliche Tarifverträge, die höhere Mindestlöhne festlegen. Diese Tarifverträge müssen ebenfalls beachtet werden, und die Hauptunternehmer haften dafür, dass ihre Nachunternehmer die tariflichen Mindestlöhne zahlen.
Nettogehalt
Ein weiterer Aspekt ist das Nettogehalt der Arbeitnehmer. Der Hauptunternehmer muss sicherstellen, dass die Nachunternehmer ihre Arbeitnehmer korrekt anmelden und die entsprechenden Abgaben und Steuern entrichten. Dies gewährleistet, dass die Arbeitnehmer ihr rechtmäßiges Nettogehalt erhalten.
Lösungen
Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften sicherzustellen, können Hauptunternehmer folgende Maßnahmen ergreifen:
-Schriftliche Bestätigungen: Hauptunternehmer können von ihren Nachunternehmern schriftliche Bestätigungen verlangen, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
-Vertragsstrafen: Verträge mit Nachunternehmern können Klauseln enthalten, die bei Nichteinhaltung des Mindestlohns Vertragsstrafen vorsehen.
-Compliance-Programme: Implementierung von Compliance-Programmen zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Die Nachunternehmerhaftung stellt eine bedeutende Herausforderung für Unternehmen dar, bietet aber auch die Möglichkeit, durch sorgfältige Auswahl und Überwachung von Nachunternehmern rechtliche Risiken zu minimieren und zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen beizutragen.
Mit diesen Maßnahmen und einer klaren vertraglichen Gestaltung können Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden und gleichzeitig das Risiko finanzieller und rechtlicher Konsequenzen minimieren.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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Interlloyd Versicherungs-AG bringt neue Unfallversicherung auf den Markt

Auch schwere Krankheiten nun über Dread-Disease-Baustein optional absicherbar

Die meisten Unfälle passieren laut Robert-Koch-Institut zu Hause oder in der Freizeit. Dort besteht aber in der Regel kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Umso wichtiger ist eine passende private Vorsorge. Denn zu den gesundheitlichen Sorgen kommen schnell finanzielle Belastungen hinzu. Genau hier setzt der umfassende und leistungsstarke Schutz der neuen Unfallversicherung der Interlloyd Versicherungs-AG an. Mit dieser bietet der Maklerspezialist des ARAG Konzerns ein stark erweitertes Leistungsspektrum – inklusive der im Markt noch neuartigen Übernahme von Kosten bei schweren Erkrankungen über einen optionalen Dread-Disease-Baustein.

„Die eigene Gesundheit ist ein kostbares Gut. Mit der neuen Unfallversicherung unseres Maklerversicherers Interlloyd sichern wir durch ein modernes und starkes Leistungsangebot den individuellen Lebensstandard der Kunden für den Fall der Fälle. Und das zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis“, unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied ARAG SE Vertrieb, Produkt und Innovation. Angeboten wird die neue Interlloyd Unfallversicherung in den Tarifvarianten Protect Plus, Eurosecure Plus und Infinitus.

Mitversicherung Dread Disease
Als einer von wenigen Anbietern im deutschen Markt bietet die Interlloyd nun einen Baustein Dread Disease. Damit übernimmt die Interlloyd bei Krebs- oder Organerkrankungen eine Kapitalsoforthilfe bis maximal 3.000 Euro. Die Leistung wird auch dann erbracht, wenn ein Kunde unmittelbar im Anschluss an die Diagnosestellung verstirbt. Der Versicherungsschutz kann zusätzlich durch Abschluss einer Interlloyd Existenzschutzversicherung um eine Rente bis 3.000 Euro im Monat erweitert werden.

Zahlreiche weitere Neuerungen
Neben dem Dread-Disease-Baustein bieten die Unfalltarife aber noch weitere Neuerungen. So wird bei der Tarifvariante Protect Plus auf eine Gesundheitsprüfung für alle Kunden bis zum 66. Lebensjahr verzichtet. Zudem gibt es bei den Tarifen Eurosecure Plus und Infinitus keine Leistungskürzungen, wenn sich bereits bestehende Krankheiten und Gebrechen negativ auf die Unfallfolgen auswirken und beispielsweise Heilungsprozesse verlängern. Ergänzend dazu ist es möglich, den individuellen Leistungsumfang nach eigenem Bedarf, zum Beispiel um ein Krankenhaustagegeld, eine Rentenzahlung oder eine garantierte Leistung im Todesfall zu erweitern.

Darüber hinaus beinhaltet die neue Unfallversicherung eine Verbesserung der Gliedertaxen, die nun in vielen Bereichen überdurchschnittlich absichern: Während der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beispielsweise beim Verlust eines Auges 50 Prozent empfiehlt, zahlt die Interlloyd Unfallversicherung bis zu 75 Prozent, die Gliedertaxe für einen Arm liegt in den Tarifen Eurosecure Plus und Infinitus bei 80 statt der empfohlenen 70 Prozent. Zudem enthalten die Tarife Eurosecure Plus und Infinitus eine Soforthilfe von 200 beziehungsweise 300 Euro bei Frakturen oder Bänderrissen.

Ein weiteres Highlight im Tarif Infinitus ist die Besitzstandsgarantie: Sie schützt den Kunden vor Leistungsverlusten bei einem Versicherungswechsel. Wechselt der Kunde mit seinem Unfallversicherungsvertrag zur Interlloyd und stellt sich innerhalb der ersten fünf Jahren nach Vertragsbeginn heraus, dass der Vorvertrag bessere oder beitragsfreie Leistungen gehabt hätte, reguliert und leistet die Interlloyd auf Basis der Bedingungen des Vorversicherers – bis zu einer Gesamthöhe von maximal 25.000 Euro. Des Weiteren übernimmt sie die Differenzdeckungen, die sich durch die unterschiedlichen Laufzeiten ergeben.

Mit der Interlloyd Unfallversicherung profitieren Kunden auch von zukünftigen Leistungsverbesserungen: Werden in kommenden Tarifgenerationen Leistungen aktualisiert beziehungsweise verbessert, wird die bestehende Unfallversicherung automatisch in ihrem Leistungs- und Serviceumfang angepasst – und das ohne Beitragserhöhung. Zudem bietet die neue Unfallversicherung den Kunden einen hohen Grad an Flexibilität: Nach dem ersten Versicherungsjahr haben sie die Möglichkeit, täglich zu kündigen.

Abschließbar ist die Interlloyd Unfallversicherung über Makler oder auch einfach online über: https://www.interlloyd.de/produkte/unfall/unfallversicherung/

Der Text enthält ca. 4.400 Zeichen und steht zum Download bereit unter:
https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00617/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Folgen eines Zeckenstichs versichern? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Experten der ERGO Group informieren

Folgen eines Zeckenstichs versichern? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Ein Zeckenstich kann schwere Krankheiten wie Borreliose oder FSME zur Folge haben. (Bildquelle: ERGO Group)

Julian D. aus Reutlingen:
Ich wohne in einem FSME-Risikogebiet und habe gelesen, dass ich mich gegen die Folgen eines Zeckenstichs versichern kann. Stimmt das?

Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO:
Wer in der Natur unterwegs ist, muss mit Zecken rechnen: Sie lauern nicht nur in Wäldern, sondern auch auf Wiesen oder in Gebüschen und somit auch im eigenen Garten. Und sie breiten sich hierzulande immer weiter aus. Stechen sie zu, kann das schnell gefährlich werden. Denn die Parasiten können schwere Krankheiten wie Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Vor allem der Süden und Osten in Deutschland sind Risikogebiete für FSME. Eine Übersichtskarte bietet beispielsweise die Website des Robert Koch-Instituts. Menschen in diesen Regionen sollten sich besonders vor Zeckenstichen schützen und sich gegen FSME impfen lassen. Was aber viele nicht wissen: Oft schließen private Unfallversicherungen die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung nach einem Zeckenstich mit ein – auch wenn es sich hierbei nicht um einen klassischen Unfall handelt. Borreliose und FSME können etwa zu gefährlichen Hirnhaut- und Gelenkentzündungen, Herzerkrankungen oder Lähmungen führen. Mit einer privaten Unfallversicherung sind dann zum Beispiel ein Krankenhaustagegeld oder Rehabilitationskosten abgedeckt. Bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen als Folge eines Zeckenstichs zahlt sie außerdem eine lebenslange Rente.
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