Tag Steuerstrategie

Kluge Strategien für 2024

3 Tipps, wie Betriebe ihre Abgabenlast minimieren

Kluge Strategien für 2024

Prof. Dr. C. Juhn, Steuerexperte u.a. in Umstrukturierungen, Unternehmens- und Konzernsteuerrecht (Bildquelle: JUHN Partner GmbH)

In puncto Steuern ist Deutschland Spitzenreiter. Wie eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zeigt, werden in kaum einem anderen Industrieland Unternehmen so stark vom Fiskus zur Kasse gebeten. 2023 betrug die nominale Steuerbelastung durchschnittlich 29,9 Prozent. Zum Vergleich: In der gesamten EU lag die durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften mit 21,1 Prozent deutlich niedriger. „Angesichts steigender Kosten für Materialien sowie hoher Energie- und Transportpreise gilt es hier möglichst frühzeitig eine langfristige, maßgeschneiderte Steuerstrategie zu entwickeln“, betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner. Hier sind drei seiner Tipps für das Steuerjahr 2024.

Der Klassiker: Investitionsabzugsbetrag

„Wer als Unternehmer Steuern sparen möchte, aber aktuell kein Budget hat, um in betriebliche Wirtschaftsgüter zu investieren, kann von der Minderung des Gewinns um einen Investitionsabzugsbetrag profitieren“, verrät der Steuerprofi. Plant ein Unternehmen in den nächsten drei Jahren ins bewegliche Anlagevermögen, beispielsweise in Pkws, Möbel, Smartphones oder Maschinen zu investieren, ist es bereits im Jahr der Planung möglich, 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgabe geltend zu machen. Voraussetzung hierfür? „Unter anderem darf der Gewinn vor Abzug einerseits höchstens 200.000 Euro betragen und zum anderen muss das Auto, das Handy oder die Maschine im Jahr des Kaufs sowie im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden“, weiß Prof. Dr. Juhn.

Der No-Brainer: Soll- und Ist-Versteuerung

Normalerweise sind Betriebe dazu verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen, sobald sie ihre Leistung erbracht haben. Das ist auch als Soll-Versteuerung bekannt. „Unternehmen, die im Jahr 2022 weniger als 600.000 Euro Umsatz gemacht haben, können jedoch auch einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen“, erklärt der Steuerexperte. Das bedeutet, sie müssen die Umsatzsteuer erst dann an den Fiskus abführen, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat. „Die aktuelle Version des Wachstumschancengesetzes sieht eine Erhöhung der Umsatzgrenze auf 800.000 Euro vor“, ergänzt Prof Dr. Juhn. Entsprechend könnten Betriebe, deren Gesamtumsatz 2023 über 600.000 Euro und unter 800.000 Euro lag, noch eine Chance bekommen, von der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung zu profitieren. Allerdings muss der Bundesrat hierfür Ende März erst noch grünes Licht geben.

Die Benefits: Inflationsausgleichsprämie

Gutes tun und die Abgabenlast verringern? Mit der Inflationsausgleichsprämie bekommen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Beschäftigten finanziell zu unterstützen und gleichzeitig Steuern zu sparen. „Noch bis zum 31. Dezember 2024 dürfen Betriebe pro Mitarbeitenden bis zu 3.000 Euro steuerfrei zusätzlich zum normalen Gehalt auszahlen“, weiß Prof. Dr. Juhn. Außerdem muss auf dem Lohnzettel oder dem Bankauszug kenntlich gemacht werden, dass es sich bei der Zahlung um eine Inflationsausgleichsprämie handelt. „Grundsätzlich gilt diese Regelung auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG“, fügt der Experte hinzu. „Damit das Finanzamt eine solche Zahlung an Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als verdeckte Gewinnausschüttung wertet, gilt es allerdings einige Punkte zu beachten.“ So muss es triftige betriebliche Gründe geben, die eine solche Auszahlung rechtfertigen. Das Gesellschaftsverhältnis allein genügt hier nicht. Der Steuerprofi empfiehlt, in einem entsprechenden Vermerk in der Lohnabrechnung die Sonderzahlung etwa mit gestiegenen Verbraucherpreisen in Zusammenhang zu bringen. Außerdem sollte zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung vertraglich geregelt sein, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer alle steuerfreien Leistungen, die gesetzlich für Arbeitnehmende vorgesehen sind, vollständig erhalten kann.

JUHN Partner ist eine Kanzlei mit Standorten in Bonn, Düsseldorf und Köln, die sich besonders auf die Steuerberatung von Kapital- und Personengesellschaften spezialisiert hat. Ihr Ziel: steueroptimierte Gesamtlösungen für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Dazu betreut ein interdisziplinäres 60-köpfiges Team rund um Gründer, geschäftsführenden Partner und Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Prof. Dr. Christoph Juhn Mandanten sowohl bei der Steuergestaltung als auch in der laufenden Beratung. Mit ihrem kaufmännischen und juristischen Wissen prüfen die Experten nicht nur die Steuereffizienz bestehender Unternehmensstrukturen und schaffen bei Bedarf maßgeschneidert optimierte Lösungen, sondern stehen im Rahmen langfristiger Partnerschaften für sämtliche nationale oder internationale Steuerfragen zur Verfügung. Dabei begleiten sie Organisationen sowie Anteilseigner etwa bei Umwandlungsvorgängen oder Unternehmensverkäufen, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen oder übernehmen die monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung.

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Voll versteuert!?

Drei Stolpersteine, die Unternehmen mühelos vermeiden können

Voll versteuert!?

Prof. Dr. C. Juhn, Steuerexperte u.a. in Umstrukturierungen, Unternehmens- und Konzernsteuerrecht (Bildquelle: JUHN Partner GmbH)

Köln/Bonn, Februar 2024. Deutschland schwächelt weiter. So oder so ähnlich lässt sich die Konjunkturprognose für 2024 der Hans Böckler Stiftung zusammenfassen. Neue Investitionen? Fehlanzeige! Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind dabei nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. „Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen“, weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei JUHN Partner. Dabei lassen sich die meisten steuerlichen Stolperfallen ganz einfach umgehen.

Dem Fiskus drei Schritte voraus

Steuergesetzgebung ist komplex und sehr dynamisch. Wie wechselhaft und kompliziert die Vorgaben sein können, zeigt sich aktuell eindrücklich in den Diskussionen um den Bundeshaushalt 2024 und steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz. „Auch wenn die Wirtschaft hier noch auf die Entscheidung des Vermittlungsausschusses warten muss, sind seit Januar umfangreiche Steueränderungen in Kraft“, weiß Professor Juhn und betont: „Hier auf dem Laufenden zu bleiben, reicht nicht aus. In einer Welt, die keine Pause-Taste kennt, braucht es erfahrene Berater, die nicht nur Steuervorteile sichern oder Jahresabschlüsse optimieren, sondern auch Gestaltungspotenziale erkennen.“

Aufschreiben, sonst ist es nicht passiert

Eigentlich banal, trotzdem aber immer wieder ein häufig gesehener Fehler im Management von Steuerrisiken: die unzureichende Dokumentation aller geschäftlichen Ausgaben. Fehlende Quittungen für Büromaterial oder Taxifahrten, lückenhafte Reisekostenabrechnungen der Mitarbeitenden oder Bewirtungsbelege über 200 oder 300 Euro ohne Angaben zum betrieblichen Anlass des Arbeitsessens können dazu führen, dass Unternehmen steuerlich nicht ihr volles Potenzial ausschöpfen. „Eine genaue und umfassende Aufzeichnung ist unerlässlich“, betont Professor Juhn. Das betreffe sowohl materielle Investitionen als auch Ausgaben für Schulungen, Reisen und andere geschäftliche Aktivitäten. „Heute arbeiten die involvierten Behörden viel präziser und zielgerichteter als früher“, unterstreicht der Steuerexperte. Entsprechend wichtig ist es, in einer so dynamischen Umgebung wie dem Steuerrecht nicht nur konstant up to date in puncto Vorschriften zu sein, sondern einen proaktiven, möglichst effizienten und gegebenenfalls globalen Steuermanagement-Ansatz zu verfolgen. Die Lösung liegt in der Implementierung einer klaren Dokumentationsrichtlinie und der Nutzung digitaler Tools zur einfachen Erfassung und Archivierung von Belegen.

Da geht noch was

Ohne Plan funktioniert auch im Hinblick auf Steuern wenig. Wie eine Strategie zur Steueroptimierung genau aussieht, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. So spielen insbesondere Größe, Standort und Investition eine entscheidende Rolle. „Bei einem international agierenden mittelständischen Betrieb sollte nicht nur die gewünschte Compliance-Kultur definiert werden, sondern auch Steuerplanungsgrundsätze, Risikolevel und IT-Lösungen“, so Professor Juhn. Zudem gelte es festzulegen, welche Aufgaben Berater übernehmen, bei welchen sie unterstützend tätig sind und welche Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Das erfordert eine umfassende Analyse der Geschäftsstrukturen und eine Anpassung der Aktivitäten. Für den Experten steht dabei fest: „Ziel muss es sein, möglichst frühzeitig eine langfristige, maßgeschneiderte Steuerstrategie zu entwickeln. Nur so lassen sich steuerliche Vorteile maximieren.“

Weitere Informationen unter https://www.juhn.com/

JUHN Partner ist eine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln, die sich besonders auf die Steuerberatung von Kapital- und Personengesellschaften spezialisiert hat. Ihr Ziel: steueroptimierte Gesamtlösungen für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Dazu betreut ein interdisziplinäres 60-köpfiges Team rund um Gründer, geschäftsführenden Partner und Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule Prof. Dr. Christoph Juhn Mandanten sowohl bei der Steuergestaltung als auch in der laufenden Beratung. Mit ihrem kaufmännischen und juristischen Wissen prüfen die Experten nicht nur die Steuereffizienz bestehender Unternehmensstrukturen und schaffen bei Bedarf maßgeschneidert optimierte Lösungen, sondern stehen im Rahmen langfristiger Partnerschaften für sämtliche nationale oder internationale Steuerfragen zur Verfügung. Dabei begleiten sie Organisationen sowie Anteilseigner etwa bei Umwandlungsvorgängen oder Unternehmensverkäufen, erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen oder übernehmen die monatliche Finanz- und Lohnbuchhaltung.

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