Besteuerung von Betriebsstätten deutscher Unternehmen im Ausland

Besteuerung von Betriebsstätten deutscher Unternehmen im Ausland

In einer globalisierten Wirtschaft sind grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeiten allgegenwärtig, also Geschäfte im Ausland. Deutsche Konzerne wickeln ihr Auslandsgeschäft oft über Betriebsstätten statt Tochtergesellschaften ab. Wie es sich in diesen Fällen nach der Neuregelung der OECD mit der Besteuerung verhält, damit setzt sich unser Autor Dr. Jörg Immanuel Herrfurth in seinem Buch „Besteuerung von ausländischen Bau- und Montagebetriebsstätten deutscher Unternehmen nach dem AOA“ (https://www.grin.com/document/1359540) auseinander. Die Dissertation ist im Juli 2023 im GRIN Verlag erschienen.

In seinem Buch untersucht Dr. Jörg Immanuel Herrfurth anhand einer empirischen Studie das Verhalten deutscher Bau- und Anlagenbaukonzerne auf die geänderte Rechtslage. Um eine mögliche Doppelbesteuerung für im Ausland tätige Unternehmen zu vermeiden, hat die OECD im Jahr 2010 eine internationale Vereinheitlichung (AOA) veranlasst, die eine Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ermöglichen soll. Herrfurth beschäftigt sich in seinem Buch mit der Forschungsfrage, ob die einseitige deutsche Umsetzung des AOA eine Steuermehrbelastung für deutsche Unternehmen mit Bau- und Montagebetriebsstätten im Ausland zur Folge hat.

Empirische Studie durch Befragung von Steuerexperten großer Unternehmen

Insbesondere bei einem zeitlich befristeten Auslandsengagement – wie den Auftragsbearbeitungen im Bauwesen und Großanlagenbau – werden die Leistungen durch lokale Betriebsstätten erbracht. Der internationale Steuerwettbewerb führt verstärkt zu einer Doppelbesteuerung der Auftragsergebnisse im Sitz- und Betriebsstätten-Staat. Die Neuregelungen der OECD zu einer weitgehenden Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte wurden von Deutschland gesetzlich umgesetzt, aber von der Finanzverwaltung profiskalisch interpretiert. Für die Unternehmen sind bilaterale Besteuerungskonflikte vorprogrammiert.
Unser Autor hat mit einer empirischen Studie das Verhalten deutscher Bau- und Anlagenbaukonzerne auf die geänderte Rechtslage untersucht und seine Erkenntnisse in der Arbeit wissenschaftlich ausgewertet. Das Buch richtet sich an alle, die berufliches oder privates Interesse an dem Thema der Besteuerung ausländischer Bau- und Montagebetriebsstätten haben, oder sich generell für aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht interessieren.

Über den Autor

Dr. Jörg Immanuel Herrfurth leitet die Konzernsteuerabteilung eines Großunternehmens mit Sitz in Mannheim. Er studierte Betriebswirtschaft, legte 2003 das Steuerberater-Examen ab und spezialisierte sich auf das internationale Steuerrecht (M.I.Tax Uni Hamburg). Der Autor verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung in der Steuerberatung, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung. Seine Expertise für die Thematik der Besteuerung ausländischer Bau- und Montagebetriebsstätten resultiert aus acht Tätigkeitsjahren im Großanlagenbau.

Das Buch ist im Juli 2023 bei GRIN erschienen (ISBN: 978-3-346-88012-3).

Direktlink zur Veröffentlichung: https://www.grin.com/document/1359540

Kostenlose Rezensionsexemplare sind direkt über den Verlag unter presse@grin.com zu beziehen.

GRIN publiziert seit 1998 akademische eBooks und Bücher. Wir veröffentlichen alle wissenschaftlichen Arbeiten: Hausarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen, Fachbücher uvm.

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Steuern und Photovoltaik

WEBINAR am 2. November 2022 um 17.00 Uhr von den SK Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten

Steuern und Photovoltaik

Photovoltaik und Steuern

Photovoltaik- Anlagen und Steuern: Was Sie darüber wissen müssen!

Bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage werden CO2-Emissionen nachhaltig reduziert, damit leisten die Besitzer auch einen Beitrag zum Umweltschutz. Dabei profitieren sie von einer Reihe an steuerlichen Begünstigungen. Dazu zählen die Umsatzsteuer, die Einkommenssteuer und die Grunderwerbssteuer.

Da die Photovoltaik-Anlage an das öffentliche Netz gekoppelt ist, sind die Eigentümer derartiger Anlagen dadurch automatisch umsatzsteuerlicher Unternehmer. Die Solarenergie kann auch genutzt werden, um das eigene Elektroauto aufzuladen – was deutlich günstiger ist, als wenn man öffentliche Ladestationen in Anspruch nimmt.

In unserem kostenfreien Webinar zeigen wir Ihnen, was Sie über Steuern und Photovoltaik-Anlagen wissen müssen.

Warum Sie am Webinar teilnehmen sollten und was Sie erfahren:

AGENDA

– Anschaffung einer PV-Anlage – was ist zu tun!
– Einkommensteuer und die PV-Anlage
– Neuregelungen für kleine PV-Anlagen bei der Einkommensteuer
– Achtung Steuerfallen – was Sie beachten müssen!
– Umsatzsteuer und die PV-Anlage – Regelungen bis 31.12.2022
– Geplante Neuregelungen der Umsatzsteuer ab 2023

Steuerberaterin Julia David und Steuerassistentin Michelle Bruchhausen geben einen aktuellen Überblick mit nützlichen Steuertipps zu Photovoltaik-Anlagen. Abgerundet wird das Webinar durch Unterlagen, die alles Wichtige zusammen fassen und der Gelegenheit, im Anschluss Fragen an die beiden Steuer-Expertinnen zu stellen.

ZUR ANMELDUNG (https://www.sk-berater.com/extras/webinare/anmeldung-webinare)

Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaftliche Beratung

SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Wir beraten Mandanten an den Standorten Frankfurt am Main und Dresden. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische und international tätige Unternehmen; gemeinnützige Organisationen und Stiftungen; Freiberufler, Gewerbetreibende und Start-Ups, Influencer sowie Privatpersonen. Spezialgebiete unserer Kanzleien sind die Beratung von gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen aller Art, das internationale Steuerrecht, die Wegzugsbesteuerung, Asset protection – Vermögensschutz, die Immobilienbesteuerung, die Unternehmensnachfolge und Nachfolgeberatung sowie das Erbschaftsteuerrecht.

SK ist Mitglied der internationalen Leading Edge Alliance (LEA). Dadurch haben wir ausgezeichnete Kontakte in alle Industrienationen und bieten unseren Mandanten auch international exzellente Serviceleistungen. Unser mehrsprachiges Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und qualifizierten Mitarbeitern ist fachübergreifend tätig, um steuerlich und wirtschaftlich die besten Ergebnisse für die Mandanten zu erreichen.

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Wie müssen Kryptowährungen versteuert werden?

Wie müssen Kryptowährungen versteuert werden?

Immer mehr Zahlungen erfolgen digital, zum Beispiel mit Online-Bezahlsystemen wie Paypal oder Visa. Daneben können User:innen online mit komplett digitalen Kryptowährungen bezahlen. Diese Währungen haben in den letzten Jahren auch als Spekulationsgegenstand an Bedeutung gewonnen. Welche steuerlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind, erklärt Till Malte Sassenberg in seiner Publikation “ Die steuerliche Behandlung von Fremd- und Kryptowährungen (https://www.grin.com/document/1220458)“. Sie ist im Mai 2022 bei Academic Plus erschienen.

Nicht nur der Preis eines Bitcoins hat in den letzten Jahren einen rasanten Kursanstieg verzeichnet. Immer häufiger sind Kryptowährungen deshalb Bestandteil von Betriebs- und Privatvermögen. Da Kryptowährungen so jung sind, ist die Würdigung entsprechender Vorgänge von gesetzgeberischer Seite in vielerlei Hinsicht noch offen. In seiner Publikation “ Die steuerliche Behandlung von Fremd- und Kryptowährungen (https://www.grin.com/document/1220458)“ beleuchtet Till Malte Sassenberg verschiedene Steuerrechtsgebiete. Zudem stellt er die steuerlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Vergleich zu konventionellen Fremdwährungen heraus.

Kryptowährungen als Fremdwährungen?

Inwieweit können funktionale Übereinstimmungen zwischen Fremd- und Kryptowährungen zur Beantwortung offener steuerlicher Fragestellungen herangezogen werden? Welche technischen und zivilrechtlichen Unterschiede gilt es zu beachten? Till Malte Sassenberg hinterfragt potentielle steuerliche Sachverhalte anhand der aktuellen Auslegung von Gesetztestexten und Rechtsprechungen. Außerdem gibt er einen Überblick über die Auffassungen in der einschlägigen Literatur sowohl zu Fremd- als auch zu Kryptowährungen. So beantwortet er die Frage, inwieweit die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen aus der steuerlichen Behandlung von Fremdwährungen hergeleitet werden kann. Seine Publikation „Die steuerliche Behandlung von Fremd- und Kryptowährungen“ bietet den idealen Einstieg für Steuerberater:innen, Buchhalter:innen sowie alle, die sich für den Umgang mit Kryptowährungen im deutschen Steuerrecht interessieren.

Das Buch ist im Mai 2022 im GRIN-Imprint Academic Plus erschienen (ISBN: 978-3-346-64969-0)

Direktlink zur Veröffentlichung: https://www.grin.com/document/1220458

Kostenlose Rezensionsexemplare sind direkt über den Verlag unter presse@grin.com zu beziehen.

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Jakob Geyer, Steuerberater in Augsburg

Steuerberatung und Wirtschaftsberatung am Standort Gersthofen – Jakob Geyer: Ihr Steuerberater in Augsburg

Jakob Geyer, Steuerberater in Augsburg

(Bildquelle: Jakob Geyer)

Jakob Geyer ist gerne Ihr Steuerberater in Augsburg und Umgebung: Seine Steuerkanzlei in Gersthofen kümmert sich vornehmlich um kleine und mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und Privatpersonen. Der Steuerexperte bietet eine stets zukunftsorientierte Optimierung in der Gestaltung von Steuern und somit der Finanzen, sowohl für das inländische als auch für internationales Steuerrecht. Das umfassende Portfolio umfasst somit alle unternehmerischen und privaten Belange rund um Steuern, Finanzbuchhaltung, Unternehmenssteuerung und Finanzplanung.
Neben der Klärung klassischer Steuerangelegenheiten sind Steuerberater Geyer und sein Team erfahren in Unternehmensanalysen: Der Steuerberater und Wirtschaftsberater erfasst die finanzielle Gesamtsituation eines Unternehmens. Das ist unabdingbar für eine wohldurchdachte und somit smarte, vorausschauende Planung von Steuern und Finanzen. Mit Betriebsmitteln lässt sich dann mit unserem Finanzexperten mittel- bis langfristig eine solide Erfolgskurve entwickeln. Mit einer sorgfältigen Wirtschaftsberatung zusätzlich zur Steuerberatung unterstützen wir Sie hilfreich etwa bei der Unternehmensplanung, bei der Vermögensplanung, bei der Finanzplanung, mit einer Unternehmensbewertung und in vielen weiteren Bereichen rund um Steuern und Finanzen. Und auch Existenzgründer sind in der Steuerkanzlei in Gersthofen bei Augsburg gut aufgehoben: Wir unterstützen Sie erfahren – für einen top Start in das Unternehmertum mit eigenem Betrieb!
Bei allen Leistungen darf ein ganz wichtiger Aspekt im wirtschaftlichen Denken und Handeln für unsere Mandanten nie fehlen: Und das sind Sie selbst als Mensch mit Ihren individuellen wirtschaftlichen und persönlichen Zielen. Wir berücksichtigen Ihre Vorstellungen jederzeit und unterstützen Sie dabei, Ihre Wünsche umzusetzen.
Steuerliche Leistungen, umfassendes fachliches Know-how und langjährige Erfahrung, für jeden Mandanten individuell eingesetzt: Wir setzen stets alles daran, unseren Mandanten die größtmögliche finanzielle Freiheit einzuräumen, indem die Geschäftssituation immer bestens gewinnbringend genutzt wird.
In unserer Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung in Gersthofen verwenden wir hochmoderne Software und Datentechnik. Ihre Daten sind somit optimal geschützt. Zudem profitieren Sie nicht nur von der bereits vorhandenen Expertise unserer Steuerberater: Wir sorgen durch regelmäßige Fortbildungen und Schulungen für ein kontinuierliches Höchstmaß an Qualität. Damit erfüllen wir auch unseren eigenen Anspruch, um als Steuerberater in Augsburg und Umgebung unseren Mandanten stets gerecht zu werden.

www.jakob-geyer.de (https://www.jakob-geyer.de)

Steuerberater in Augsburg – Steuerkanzlei Jakob Geyer in Gersthofen bei Augsburg

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Schwerpunkt: Haftungsrisiken des Geschäftsführers

Geschäftsführer leben gefährlich!

Schwerpunkt: Haftungsrisiken des Geschäftsführers

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In der gesellschaftlichen Wahrnehmung ist das Amt des Geschäftsführers mit besonderer Achtung und Wertschätzung verbunden. Die damit einhergehenden Haftungsrisiken kennt dagegen kaum jemand, und auch den wenigsten Geschäftsführern sind diese bewusst.

Die Anzahl der Kapitalgesellschaften in Deutschland beträgt derzeit knapp unter 1 Million. Pro Gesellschaft gibt es folglich auch mindestens einen Verantwortlichen – im Regelfall Geschäftsführer.

Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers ergeben sich aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag, dem Anstellungsvertrag und den Weisungen der Gesellschafterversammlung.

Entscheidende Bedeutung kommt der Legalitätspflicht zu, die bedeutet, dass der Geschäftsführer sich an Recht und Gesetz halten muss. Das betrifft sowohl sein eigenes Handeln, aber auch das der Gesellschaft.

Diese zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingende Pflicht wird im Regelfall dann virulent, wenn sich die Gesellschaft in der Krise befindet und der Geschäftsführer in besonderem Maße gefragt ist insb. mit Blick auf das Stellen eines Insolvenzantrages.

Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt regelmäßig zu sowohl einer zivilrechtlichen Haftung, aber auch einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers selbst, und die Haftungsprivilegierung der Kapitalgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen kann durchbrochen werden.

Ähnliches gilt etwa für die ordnungsgemäße Erledigung der steuerlichen Belange der Gesellschaft. Dies zählt zum Kernbereich der Pflichten. Ein Verstoß dagegen, etwa durch Nichtabgabe der vorgeschriebenen Erklärungen kann zu einem Steuerstrafverfahren und einer Haftung des Geschäftsführers mit seinem privaten Vermögen führen.

Die Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte hat sich gezielt auf die Geltendmachung und Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen ausgerichtet und berät Sie in den Bereichen
Arbeitsrecht (https://pauls-coerper.de/arbeitsrecht/)| Strafrecht (https://pauls-coerper.de/straf-steuerstrafrecht/)| Steuerstrafrecht (https://pauls-coerper.de/straf-steuerstrafrecht/)| Steuerrecht (https://pauls-coerper.de/steuerrecht/)| Insolvenzrecht (https://pauls-coerper.de/insolvenzrecht-restrukturierung/)| Handelsrecht, Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht (https://pauls-coerper.de/handels-und-gesellschaftrecht-vertragsrecht/).

Sollte bereits ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie als Geschäftsführer laufen, so werden Sie auch mit der notwendigen Kompetenz von erfahrenen Strafverteidigern durch diese schwierigen Verfahren begleitet.

Handeln Sie rechtzeitig und nehmen Sie eine umfassende Beratung in Anspruch.

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Finanzkongress 2021 – „Steuerexperte des Jahres“: Fabian Walter gewinnt Black Bull Award

Finanzkongress 2021 - "Steuerexperte des Jahres": Fabian Walter gewinnt Black Bull Award

Fabian Walter – Finanzkongress 2021 – Black Bull Award

Der Finanzkongress 2021 fand vom 16. bis 18.03.2021 als Online-Event statt, auf dem mehr als 25 Speaker ihr Expertenwissen mit über 50.000 Teilnehmern teilten. Am letzten Kongresstag wurden erneut die begehrten Black Bull Awards verliehen. Der Steuerexperte Fabian Walter überzeugte beim Publikumspreis unter anderem mit seinen innovativen, hochfrequentierten Social-Media-Kanälen unter der Marke @steuerfabi und belegte in einem hochkarätig besetzten Nominierten-Feld in der Kategorie „Steuerexperte des Jahres“ den ersten Platz.

Fabian Walter betreibt seit 2020 auf TikTok mit @steuerfabi den größten Social Media-Kanal für Deutsches Steuerrecht – mit mehr als 300.000 Follower, über 50 Mio. Videoaufrufen und regelmäßigen Livestreams. Ebenso veröffentlicht er seine Videos auf Instagram, wo ihm Stand März 2021 rund 47 Tsd. Abonnenten folgen.

Komplexe Steuersachverhalte einfach und humorvoll erklärt

Unterhaltsam entschlüsselt Fabian Walter für seine Community den Kosmos der Steuerwelt und vermittelt im Selbstgespräch dabei schnell nachvollziehbar selbst komplexe fiskalische Zusammenhänge. In seinen Videos widmet er sich insbesondere Themen und Best Practice-Lösungen, die Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen betreffen: Beispielsweise warum Unternehmen Fortbildungen bezahlen und wie sie ihre Betriebsveranstaltungen gestalten können.

Finanzkongress 2021: Zentrales Branchen-Event im DACH-Raum

Der Finanzkongress ist die größte Online-Veranstaltung zum Thema Vermögensaufbau im deutschsprachigen Raum. Präsentiert werden ausschließlich nachhaltig wirkende, unabhängige Informationen und Strategien für Privatanleger. Hochkarätige Experten referierten u.a. zu Aktien, Rohstoffe und Immobilien, Fonds, passivem Einkommen, Kryptowährungen und Portfolio-Management. Keynote-Speaker in 2021 war der US-amerikanische Geschäftsmann und Bestsellerautor Robert Kiyosaki. Ausgerichtet wird der Online-Finanzkongress von der Digital Beat GmbH mit den Initiatoren Christian J.F. Schreiber und Thomas Klußmann.

Weitere Informationen unter:

– https://www.steuerfabi.de
– https://www.tiktok.com/@steuerfabi
– https://www.instagram.com/steuerfabi
– https://www.finanzkongress.de/black-bull-award/

Über Fabian Walter:
Fabian Walter betreibt nebenberuflich auf TikTok und Instagram mit @steuerfabi den größten Social-Media-Kanal für Deutsches Steuerrecht. Hauptberuflich ist er als Editorial Manager Tax bei der Haufe Group in Freiburg tätig, einem der größten Wissensdatenbankenanbieter im Steuerbereich, und verantwortet hier die inhaltliche und konzeptionelle Wissensaufbereitung für Steuerberater*innen. Zuvor arbeitete er in einer Steuerkanzlei und in dieser Zeit ebenfalls für das go-digital-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums.

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