Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG): Neue Herausforderungen für Firmen

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG): Neue Herausforderungen für Firmen

Am 1. September tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft. Einerseits ist dies ein grosser Schritt Richtung datenschutzrechtlicher Angleichung der EU-seitigen und der Schweizerischen Gesetzgebung. Andererseits handelt es ich bei den beiden Regelungen nicht um Dubletten, da sich die beiden datenschutzrechtlichen Vorschriften in einigen Punkten durchaus unterscheiden.

Zunächst fallen folgende weitestgehend identische Regelungen auf, ggfls. auch mit lediglich geringfügigen Abweichungen im Detail.
So sind der Bezug auf „personenbezogene Daten“ und die Einschränkung des Geltungsbereiches auf „ausschliesslich natürliche Personen“ identisch. Übereinstimmend ist die Abgabe einer Datenschutzerklärung gegenüber dem Nutzer sowie die Einholung der Zustimmung des Nutzers vor Verarbeitung seiner Daten, wobei hier die Bedingungen der DSGVO etwas strenger ausgelegt sind. Analog zum Recht auf Zugang zu den Daten gemäss DSGVO, erlaubt das nDSG einem Nutzer das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage-Eingang, Zugang zu seinen durch das Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.
Die Rechte des nDSG bzgl. Widerspruch, Löschung und Einschränkung sind weitgehend identisch, jedoch bei der DSGVO mit weiteren Einschränkungen belegt.
Beide Gesetze fordern von den Unternehmen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mit Auflistung der an Länder oder Dritte weitergebenen Nutzerdaten. Um ein angemessenes Niveau bzgl. der Datensicherheit zu gewährleisten, werden die Unternehmen gleichermassen verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Massnahmen zu treffen und einzuhalten. Beide Gesetze beanspruchen, die Übermittlung von Nutzerdaten an Länder mit Datenschutzlücken mit ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen zu kompensieren.
Auch die Verpflichtung der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, Datenschutzverletzungen zu melden, findet sich in beiden Gesetzen wieder, wobei das nDSG sich auf die Formulierung „so bald wie möglich“ beschränkt. Die DSGVO zählt 9 Arten sensibler personenbezogener Daten auf, wobei das nDSG 2 weitere, d.h. Daten über Verwaltungs- oder Strafverfahren bzw. Sanktionen sowie Daten über Maßnahmen der sozialen Sicherheit, hinzufügt.

Erkennbar ist die weitestgehende Übereinstimmung der sog. allgemeinen Regelungen beim nDSG und der DSGVO. Allerdings gibt es durchaus auch Unterschiede, die von den betroffenen Unternehmen beim Vergleich der beiden Gesetze zu berücksichtigen sind. Um hierzu und mehr zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) sowie mehr zu den spezifischen Unterscheidungen des nDSG und der DSGVO zu erfahren, wird folgender Link empfohlen: https://www.alpeinsoft.ch/ueberuns/aktuelles/news-detail/das-revidierte-neue-schweizer-datenschutzgesetz

Egal, ob Ihr Unternehmen dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG), der DSGVO oder beiden Gesetzen unterliegt, die ALPEIN Software SWISS AG hat alle erforderlichen Massnahmen ergriffen, sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend beiderseitigen Vorgaben auszurichten. Umfangreiche Erfahrungen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Praktiken im eigenen Umfeld, bei allen Produkten der ALPEIN Software sowie bei der Unterstützung von Produktanwendern, auch bei der Konfiguration von IT-Komponenten, erfolgen strikt im Einklang mit den jeweils zu beachtenden Gesetzen. Zusammen mit dem Kooperationspartner secBase Schweiz GmbH wurde das SWISS DataSafety Concept ( swissdatasafety.ch (https://swissdatasafety.ch)) entwickelt, das Unternehmen bei der Erstellung von Bestands- und Schwachstellenanalysen, umfassenden bedarfsorientierten Konzepten und massgeschneiderten und abgestimmten Lösungen für präventiven Datenschutz und Sicherheit, unterstützt.

Sowohl das erfahrene Team der ALPEIN Software ( alpeinsoft.ch (https://www.alpeinsoft.ch)) als auch die Spezialisten von secBase Schweiz GmbH stehen Ihnen für datenschutzrechtliche Belange und Fragen der IT-Sicherheit jederzeit gerne zu Verfügung.

ALPEIN Software SWISS AG- Softwarehaus & Medienagentur in der Schweiz:
Ihr kompetenter Partner für individuelle Software-Entwicklung, Beratung und Dienstleistungen zu den Themen SAP BI, HANA, ME, MII, SAP UI5/Fiori, ABAP-Entwicklung, Webtechnologien auf HTML5, Javascript, PHP, SQL und JAVA-Basis. ALPEIN Software: Alles aus einer Hand!
Aktuelle Produkte: SWISS SECURIUM, CloudSecurium, PassSecurium, MailSecurium, DeskSecurium, AccessSecurium. JIRA2SAP PII Reporting Kit.

Kontakt
Alpein Software Swiss AG
Volker Strecker
Obergass 23
8260 Stein am Rhein
+41 (0) 41 552 44 07
http://www.alpeinsoft.ch

Schweizer Start-up MoveAgain expandiert nach Deutschland

Grosse Pläne für 2022

Schweizer Start-up MoveAgain expandiert nach Deutschland

2021. MoveAgain ist ein Umzugsportal mit Sofortpreisanzeige ohne Extrakosten. In nur 3 Minuten kann man seinen Umzug einfach und bequem buchen. Jetzt expandiert das Schweizer Jungunternehmen nach Deutschland und hat grosse Pläne.

Umziehen bedeutet Stress, Unsicherheit und viel Organisation. Das Start-up MoveAgain ist der perfekte Partner auf Augenhöhe. Auf der Plattform kann man innerhalb wenigen Minuten den Umzug einfach und bequem buchen und sich dann wieder um anderes kümmern.

MoveAgain bietet sowohl Umzug wie Endreinigung an – auch in Kombination. Mit einer einfachen Eingabe kann man Wohnungsgrösse, Inventar, das umgezogen werden soll sowie Umzugsort eingeben und erhält einen Sofortpreis ohne Extrakosten. „Die Preise sind bei uns absolut transparent“, sagt CEO Alexander Renner. MoveAgain arbeitet mit lokalen, kleinen Umzugsfirmen zusammen und wickelt die ganze Administration ab.

Ab sofort ist das seit 2017 in der Schweiz tätige Jungunternehmen auch in Deutschland tätig. Alex Renner, selber in der Nähe in Köln aufgewachsen: „Deutschland ist der grösste Umzugsmarkt in Europa und ausserdem ist die Kultur relativ nahe an der Schweiz.“

2022 in allen grossen Ballungsgebieten aktiv sein

MoveAgain arbeitet zurzeit mit acht Personen im Büro in Köln – Tendenz steigend. Seit Sommer konnten bereits über 1000 Umzüge durchgeführt werden.
Für 2022 sind die Pläne gross: „Wir wollen nächstes Jahr in allen grossen Ballungsgebieten aktiv sein und unseren Markanteil steigen. In 2025 wollen wir der klare Marktführer im Bereich Dienstleistungen rund um Umzug in Deutschland sein“, so Alex Renner.

Über MoveAgain AG

MoveAgain wurde 2017 in der Schweiz gegründet. Mitgründer Mladjan zog damals aus seiner Wohnung aus und kam auf die Idee, den Umzugsmarkt zu revolutionieren. Die Idee war, eine Plattform zu gründen, auf der sich Kundinnen und Kunden einen Partner aussuchen können, der ihnen Transparenz, Qualität und den besten Preis bietet. Seine Idee wurde von der Swiss Startup Group begrüsst, die uns seither auf unserer Reise begleitet.

www.moveagain.de

PR Agentur

Kontakt
Contcept
Barbara Ryter
Contcept Communication Hardturmstrasse 76
8005 Zürich
0792335807
barbara.ryter@contcept.ch
http://www.contcept.ch

Schweizer PostFinance schützt mit der Plattform FICO Falcon fast 3 Millionen Debitkarten mit KI

Bensheim – 23. Juni 2021 – Das Analysesoftware-Unternehmen FICO hat heute bekannt gegeben, dass die Schweizer Bank PostFinance fast 3 Millionen Debitkarten zukünftig mit der Plattform FICO® Falcon® schützen wird. FICO® Falcon® ist das weltweit führende Schutzsystem für Zahlungskarten, basierend auf Künstlicher Intelligenz (KI). PostFinance, das Finanzinstitut der Schweizerischen Post und eine systemrelevante Bank, wird Falcon nutzen, um verdächtiges Verhalten auf den Bankkonten seiner Kunden zu erkennen. Dies umfasst auch Aktivitäten, welche auf Betrügereien zurückzuführen sein könnten, die während der Pandemie in ganz Europa stark zugenommen haben.

Schätzungsweise ein Drittel der Transaktionen mit Debitkarten in der Schweiz werden mit Karten von PostFinance getätigt. Der Finanzdienstleister hat vor Kurzem ein Co-Branding mit MasterCard vereinbart, so dass seine Debitkarten auch als MasterCard sowohl international als auch im Inland eingesetzt werden können.

„Unser Ziel ist es, zur führenden digitalen Bank der Schweiz zu werden“, sagt Christoph Stettler, Senior Security Officer bei PostFinance. „Vertrauen ist entscheidend, denn wir wollen unseren Kunden das beste Bankerlebnis bieten. Aus diesem Grund haben wir uns für die Plattform FICO Falcon entschieden, die weltweit als Goldstandard für den Schutz vor Betrug im Zahlungsverkehr bekannt ist. Sicherheit ist unser vorrangiges Ziel, aber wir wollen ebenso reibungslose Transaktionen sicherstellen.“

„Debitkarten haben in vielen Ländern nicht dasselbe hohe Schutzniveau, das Kreditkarten schon lange aufweisen“, sagt Jens Dauner, Geschäftsleiter der DACH-Region sowie in Mittel- und Osteuropa bei FICO. „Mit der Plattform FICO Falcon profitieren alle PostFinance-Kunden von dem bestmöglichen Schutz, der auf Basis von mehr als 120 Patenten im Bereich der künstlichen Intelligenz zur Betrugserkennung entwickelt wurde.“

Die Plattform FICO® Falcon® ist so konzipiert, dass sie die Betrugsabwehr in Echtzeit über alle Kanäle und Zahlungsarten hinweg bei jeder Transaktion anpasst. Rund zwei Drittel der weltweiten Kartenkonten sind durch Falcon geschützt und über 2,6 Milliarden globale Zahlungskonten sind im Falcon Intelligence Network. FICO wurde im Rahmen des Chartis Enterprise Fraud Reports 2021 zum Category Leader für Enterprise Fraud Solutions ernannt.

Mehr Informationen: https://www.fico.com/de/products/fico-falcon-platform

Über FICO
FICO (NYSE: FICO) treibt Entscheidungen voran, die Menschen und Unternehmen auf der ganzen Welt zum Erfolg verhelfen. Das 1956 gegründete Unternehmen mit Sitz im Silicon Valley ist ein Pionier in der Anwendung von Predictive Analytics und Data Science zur Verbesserung operativer Entscheidungen. FICO hält mehr als 185 Patente in den USA und im Ausland auf Technologien, die die Rentabilität, Kundenzufriedenheit und das Wachstum von Unternehmen in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Gesundheitswesen, Einzelhandel und vielen anderen Branchen steigern. Unternehmen in mehr als 100 Ländern nutzen die Lösungen von FICO auf unterschiedliche Weise, vom Schutz von 2,6 Milliarden Zahlungskarten vor Betrug über die Unterstützung bei der Kreditvergabe bis hin zur Sicherstellung, dass Millionen von Flugzeugen und Mietwagen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind. Mehr dazu unter https://www.fico.com.

Firmenkontakt
FICO
Darcy Sullivan
Cottons Centre, Hays Lane 1
SE1 2QP London
+49 89 419599-46
fico@maisberger.com
https://www.fico.com/

Pressekontakt
Maisberger GmbH
Stefan Keil
Claudius-Keller-Str. 3c
81669 München
+49 89 419599-46
fico@maisberger.com
www.maisberger.com