Welche Zukunft hat die Immobilie nach der Trennung?

Die Makler von Bartelt Immobilien beraten neutral und einfühlsam

Eine Trennung wirft oft komplexe Fragen zum gemeinsamen Wohneigentum auf. Die Makler von Bartelt Immobilien aus Hannover bieten eine einfühlsame, neutrale Beratung und begleiten Expartner beim Verkauf ihrer Immobilie – von der Wertermittlung über die Durchführung der Besichtigungstermine bis hin zur Immobilienübergabe.

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie nach einer Trennung oder Scheidung? Diese Frage stellt viele ehemalige Paare vor emotionale und finanzielle Herausforderungen. Die Makler von Bartelt Immobilien aus Hannover unterstützen Betroffene in dieser schwierigen Phase. „Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden“, betont Geschäftsführer Ulrich Bartelt von Bartelt Immobilien. Dabei liegt der Fokus darauf, objektive Antworten auf zentrale Fragen zu liefern: Soll das Haus verkauft werden? Gibt es Alternativen wie die Eigentumsübertragung an einen Partner? Was geschieht mit laufenden Krediten?

„Wir helfen unseren Kunden, einen kühlen Kopf zu bewahren und fundierte Entscheidungen zu treffen“, so Ulrich Bartelt. Für die gemeinsame Immobilie kommen mehrere Optionen in Betracht: die Eigentumsübertragung, die Vermietung und der Verkauf.

Besonders dann, wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind, kann die Eigentumsübertragung eine Möglichkeit sein. Bei dieser verbleibt einer der Partner in der Immobilie und zahlt den anderen aus.

Die Vermietung eignet sich eher bedingt für Getrennte oder Geschiedene. „Sie müssen in dieser Hinsicht auf jeden Fall an einem Strang ziehen“, erklärt Ulrich Bartelt. Die Option kommt zum Beispiel dann infrage, wenn keiner der Expartner aktuell in der Immobilie bleiben möchte, diese aber später an das Kind vererbt werden soll.

Entscheiden sich die Expartner für den Verkauf, können sie im Hinblick auf die Immobilie einen sauberen Schlussstrich ziehen. In vielen Fällen erleichtert der Verkauf der Immobilie zudem den Neuanfang, da durch den Erlös finanzielle Belastungen reduziert werden können. Bartelt Immobilien bietet in diesem Zusammenhang umfassende Leistungen, von der präzisen Wertermittlung über die diskrete Vermarktung bis hin zur rechtssicheren Immobilienübergabe.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung und einem geschulten Team können die Immobilienexperten aus Hannover Expartner auch bei schwierigen Fällen unterstützen. Möchte einer der Expartner die Immobilie verkaufen, der andere aber nicht, kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen. „Eine Teilungsversteigerung sollte nur als letzte Option in Betracht gezogen werden“, erklärt der Geschäftsführer, „denn dabei handelt es sich um eine besondere Form der Zwangsversteigerung, die unter Umständen mit einem niedrigeren Verkaufserlös einhergehen kann als bei einem normalen Verkauf“. Ist partout keine andere Lösung in Sicht, informieren die Makler aber auch hierzu.

Möchten sich Interessenten über ihre Optionen beraten lassen, können sie sich unter der Rufnummer 0511 / 123 139 88 oder per E-Mail unter info@bartelt-immobilien.de an die Immobilienmakler aus Hannover (https://www.bartelt-immobilien.de/immobilienmakler-hannover/) wenden.

Mehr Wissenswertes zum Thema sowie zu Immobilienmakler Gehrden (https://www.bartelt-immobilien.de/immobilienmakler-gehrden/), Immobilienmakler Hemmingen (https://www.bartelt-immobilien.de/immobilienmakler-hemmingen/) und mehr erhalten Interessenten oder auf der Webseite unter https://www.bartelt-immobilien.de/.

Diplom-Betriebswirt Ulrich Bartelt gründete 1992 die Firma Bartelt Immobilien mit Sitz in Pattensen, einer Kleinstadt in Niedersachsen. Mittlerweile hat die Firma ein weiteres Büro in Hannover-Linden. Bartelt Immobilien ist spezialisiert auf die Vermittlung von Wohnimmobilien in der Region Hannover, Hemmingen und Laatzen. Darüber hinaus übernimmt Ulrich Bartelt auch die Projektierung und Vermarktung von Gewerbeeinheiten in Deutschland sowie in der Schweiz.

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Eine Lösung für die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung finden

Sascha Rückert von Rückert Immobilien informiert über Eigentumsübertragung, Vermietung und Verkauf

Nach einer Scheidung stehen Paare vor einer schwierigen Entscheidung bezüglich des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung. Ihnen bieten sich verschiedene Optionen: die Eigentumsübertragung, die Vermietung, der Verkauf oder die Teilungsversteigerung. Geschäftsführer Sascha Rückert von Rückert Immobilien in Wiesbaden erläutert die Vor- und Nachteile.

1. Eigentumsübertragung: Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie verbleiben, kann die Eigentumsübertragung mit einer Auszahlung des anderen Partners eine Lösung sein. „Diese Option bietet dem Verbleibenden Sicherheit, erfordert aber auch eine hohe finanzielle Belastbarkeit“, erklärt Sascha Rückert. Es sei daher ratsam, sich vorab über Punkte in Bezug auf den gemeinsamen Kredit, Unterhaltsfragen und den Zugewinnausgleich von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Die Eigentumsübertragung eignet sich vor allem dann, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind. Diese können so weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld aufwachsen.

2. Vermietung: Eine weitere Möglichkeit ist die Vermietung des Hauses oder der Wohnung in Wiesbaden (https://www.rueckert-immobilien.de/informationen-immobilienangebote/wohnung-wiesbaden/) oder der Region. Diese Option setzt jedoch ein gutes Verhältnis zwischen den Ex-Partnern voraus, da die Verwaltung der Immobilie weiterhin gemeinschaftlich erfolgen muss. Sie eignet sich für alle, die ihre Wohnung oder ihr Haus aktuell nicht mehr bewohnen möchten, diese oder dieses aber beispielsweise später einmal an ihre Kinder vererben möchten.

3. Verkauf: Der Verkauf der Immobilie ist oft die beste Lösung für Paare, die einen klaren Trennstrich ziehen möchten, auch finanziell. „Ein Hausverkauf ermöglicht es beiden Ex-Partnern, einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, ohne sich weiter um die gemeinsame Immobilie kümmern zu müssen“, so Sascha Rückert.

4. Teilungsversteigerung: Ist eine Einigung über den Verkauf nicht möglich, bleibt noch die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, was häufig zu einem geringeren Erlös führt. „Eine Teilungsversteigerung sollte nur als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden, da der erzielte Preis oft nicht den tatsächlichen Wert der Immobilie widerspiegelt“, erklärt der Geschäftsführer.

Unabhängig von der gewählten Option ist es wichtig, die Entscheidung gut zu durchdenken und sich professionell beraten zu lassen. „Wir bei Rückert Immobilien stehen den Betroffenen zur Seite und helfen dabei, die für alle Beteiligten beste Lösung zu finden“, sagt Sascha Rückert. Interessenten können den Immobilienmakler in Wiesbaden (https://www.rueckert-immobilien.de/), der auch als Immobilienmakler für Mainz (https://www.rueckert-immobilien.de/immobilienmakler-mainz/) und die Region aktiv ist, und seine Kollegen telefonisch unter 0611-18 5 18 28 erreichen.

Mehr Wissenswertes zum Thema gibt es auf https://www.rueckert-immobilien.de.

Bereits seit 1996 ist Rückert Immobilien in Wiesbaden Stiftstraße ansässig. Neben Beständigkeit sind Innovationskraft und ein besonders hochwertiges Marketing wichtige Merkmale der Arbeit, um sich mittels verschiedener Alleinstellungsmerkmale von „Hobbymaklern“, aber auch manchen professionellen Mitbewerbern abzusetzen. Eigentümern bietet Rückert Immobilien ein strukturiertes und hocheffizientes Konzept, um das bestmögliche Ergebnis innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erreichen.

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