Weihnachtliches Paketchaos vermeiden: Rechte, Regeln, Rücksendung

ARAG Experte Marvin Böhnhardt mit Tipps, wie es mit der Weihnachtspost klappt

Weihnachtliches Paketchaos vermeiden: Rechte, Regeln, Rücksendung

ARAG Experte Marvin Böhnhardt mit Tipps, wie es mit der Weihnachtspost klappt

Weihnachten bedeutet für die Paketzusteller jede Menge Stress. Ein Großteil der Geschenke wird ja inzwischen online bestellt und die Empfänger sind beim Ausliefern der Weihnachtspäckchen oft nicht zu Hause. Aber dürfen die Pakete dann einfach beim Nachbarn abgegeben oder vor die Haustür gelegt werden? Und welche Rechte hat man, wenn sie vielleicht beschädigt oder gar nicht mehr auffindbar sind? Das weiß der ARAG Rechtsschutzexperte Marvin Böhnhardt.

Dürfen Zusteller überhaupt Pakete beim Nachbarn abgeben, wenn man nicht zu Hause ist, um sie anzunehmen?
Marvin Böhnhardt: Ja, das dürfen sie und die meisten Paketdienste behalten sich das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch vor. Allerdings ist dort nicht festgelegt, was genau unter „Nachbar“ zu verstehen ist. Das heißt, unter Umständen muss man sein Paket dann sogar ein paar Häuser oder ein paar Straßen weiter abholen. Eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten, wo und beim wem genau das Paket abgegeben wurde, ist aber verpflichtend. Nur wenn der Briefkasten für den Paketzusteller nicht zugänglich ist, darf er die Karte auch an die Haustür hängen.

Dürfen eigentlich auch Kinder Pakete annehmen?
Marvin Böhnhardt: Grundsätzlich können auch Kinder Pakete in Empfang nehmen. Sind sie unter sieben Jahre alt und somit geschäftsunfähig, geht man aber davon aus, dass sie nicht zum Empfang berechtigt sind. Kommt das Paket weg, haftet unter Umständen der Paketbote. Bei älteren, beschränkt geschäftsfähigen Kindern kommt es bei einer eventuellen Haftungsfrage auf die Reife und den Entwicklungsstand des Kindes an.

Was ist, wenn das Paket einfach im Flur oder vor die Haustür abgelegt wird?
Marvin Böhnhardt: Die Paketdienste müssen sicherstellen, dass die Empfänger ihre bestellten Pakete auch bekommen. Die Päckchen einfach vor der Haustür, auf der Terrasse oder im Treppenhaus abzulegen, ist also nicht erlaubt. Anders sieht es aus, wenn man dem Zusteller eine sogenannte Abstellgenehmigung erteilt hat, z. B für die Kellertreppe oder die Veranda. Der Nachteil dabei ist allerdings, dass man dann auch das Risiko trägt, wenn das Paket nach dem Ablegen verloren geht oder beschädigt wird. Von daher rate ich, nur möglichst sichere Ablageorte anzugeben.

Wie geht man vor, wenn das Paket samt Inhalt beim Ausliefern beschädigt wurde?
Marvin Böhnhardt: Dann sollte man die Annahme verweigern, wenn man so etwas schon beim Zustellen bemerkt. Findet man dagegen am verabredeten Ablageort ein beschädigtes Paket, muss man den Schaden umgehend dem Verkäufer melden, ohne das Paket zu öffnen. Am besten mit Beweisfotos vom nicht einwandfreien Zustand der Lieferung. Wer erst nach dem Öffnen entdeckt, dass die Ware den Transport nicht heil überstanden hat, sollte ebenfalls sofort den Verkäufer informieren. Er ist für die Transportgefahr verantwortlich und muss die Schäden ersetzen.

Was macht man denn, wenn man selbst eine falsche Lieferung erhält? Ketzerisch gefragt: Darf man die behalten?
Marvin Böhnhardt: Mit solchen unbestellten Sachen kann man grundsätzlich machen, was man will. Das bedeutet: Man darf das Paket entsorgen, den Inhalt selber nutzen oder verschenken – der Versender hat keinerlei Ansprüche gegen den Empfänger. Eine Ausnahme gibt es laut Gesetz allerdings: Handelt es sich bei der Sendung erkennbar um eine falsche Lieferung, ist man verpflichtet, die Ware aufzubewahren und auf Aufforderung des Unternehmens herauszugeben.

Man kann natürlich auch vom Versender verlangen, den Irrläufer abzuholen. Dafür sollte man eine angemessene Frist setzen. Wer sich netterweise entscheidet, das Paket zur Post zu bringen, hat Anspruch auf so genannten Aufwendungsersatz, also die Erstattung der Rücksendekosten.

Man kann sich seine Weihnachtspakete ja auch an eine bestimmte Packstation schicken lassen. Aber was ist, wenn man die dann dort nicht findet?
Marvin Böhnhardt: Sobald man ein Fach in der Packstation öffnet, gilt das Paket als zugestellt. Wenn das Fach aber gähnend leer sein sollte, weil es z. B. aufgebrochen und der Inhalt entwendet wurde, hat der Paketdienstleister seine Ablieferungspflicht trotzdem nicht erfüllt. In diesem Fall sollte man sich sofort mit dem Paketdienstleister sowie dem Absender in Verbindung zu setzen. Der Lieferdienst darf das Paket außerdem auch nicht so ohne Weiteres einfach an eine andere Packstation liefern. Das geht nur, wenn beispielsweise die Fächer der gewünschten Packstation voll sind oder das Paket die erlaubte Größe für Packstationssendungen überschreitet.

Und wenn man sich seine Weihnachtspäckchen einfach an den Arbeitsplatz liefern lässt: Das ist doch erlaubt, oder nicht?
Marvin Böhnhardt: Wenn der Chef es nicht untersagt hat, dürfen Arbeitnehmer sich ihre Päckchen auch in den Betrieb liefern lassen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Wurde von Seiten der Betriebsleitung ausdrücklich ein Verbot ausgesprochen, müssen sich Arbeitnehmer auch in der Vorweihnachtszeit daran halten. Sonst droht eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Und Vorsicht: Auch wenn es in den meisten Betrieben erlaubt ist, sich Päckchen liefern zu lassen, bedeutet das nicht, dass die Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit oder vom Dienst-PC aus im Internet einkaufen dürfen.

Was macht man, wenn man die bestellte Ware doch nicht mehr haben möchte? Kann man das Paket dann einfach zurückschicken?
Marvin Böhnhardt: Wenn die bestellte Ware beim Auspacken enttäuscht, kann man das Paket zurückschicken. Innerhalb der Europäischen Union gibt es eine einheitliche Regelung: Versandhändler müssen die Ware zurücknehmen, wenn der Käufer den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerruft. Meistens genügt sogar ein Klick auf den richtigen Link, um eine Retoure in die Wege zu leiten. Eine Begründung für das Zurückschicken ist nicht zwingend notwendig. Sollte die Ware kaputt oder falsch sein, übernimmt ja wie gesagt der Händler die Kosten für den Rückversand. In anderen Fällen entscheidet der Händler darüber, ob er die Kosten übernimmt. Grundsätzlich darf er die Kosten für die Rücksendung an den Kunden weitergeben. Viele stellen aber aus Kulanz kostenlose Retourenaufkleber zur Verfügung.

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Reifenhäuser setzt klare Governance für Microsoft Teams um

Paderborner Teams-Spezialist Net at Work führt bei international tätigem Mittelständler Powell Teams als zentrale Lösung für automatisierte Governance-Regeln und mehr Produktivität ein.

Reifenhäuser setzt klare Governance für Microsoft Teams um

Reifenhäuser etabliert Governance für Teams-Nutzung mit Powell Teams

Paderborn, 26. April 2022 – Die Net at Work GmbH, ein führender Systemintegrator für Microsoft Teams, hat die Reifenhäuser Gruppe bei der toolgestützten Umsetzung von Governance für Microsoft Teams auf der Basis des Produktes Powell Teams unterstützt. Die Reifenhäuser Gruppe bietet innovative Technologien und Komponenten für die Kunststoffextrusion. Das 1911 gegründete Familienunternehmen mit rund 1750 Mitarbeitern an vielen Standorten weltweit liefert moderne Hightech-Lösungen in die ganze Welt.

Nach ersten Erfahrungen in der Nutzung von Microsoft Teams für die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe aber auch mit externen Projektpartnern sahen die Verantwortlichen bei Reifenhäuser deutlichen Handlungsbedarf für einheitliche Governance-Regeln. Diese sollten klare Richtlinien und Strukturen vorgeben, ohne den Mitarbeitenden den Spaß an der Arbeit mit der Plattform zu nehmen. Vor dem globalen Roll-out von Microsoft Teams bei Reifenhäuser sollte die Nutzung in die richtigen Bahnen gelenkt und Wildwuchs und Speicherplatzverschwendung vermieden werden. Eine starke Automatisierung der Governance sollte User und Administratoren gleichermaßen entlasten.

Net at Work ist Spezialist für die wertschöpfende und sichere Nutzung von Microsoft Teams und empfiehlt den Einsatz der Zusatzkomponente Powell Teams von Powell Software für die verlässliche und effiziente Umsetzung von Governance-Regeln in Microsoft Teams. Mit Powell Teams können einfach Best Practices genutzt werden, um die Erstellung und Verwendung neuer Teams besser kontrollieren zu können. Mit Funktionen wie intelligenten Dashboards, sofort einsatzbereiten Teams und einer vereinfachten Navigation profitieren die Anwenderinnen und Anwender von einem insgesamt verbesserten Nutzererlebnis.

„Für unsere Governance-Bemühungen war das Projekt ein enormer Schub. Da jetzt alle Mitarbeitenden gemerkt haben, welche Vorteile Standards und Guidelines bringen, denken jetzt auch alle in Templates. Das macht den Dialog zwischen IT und den Fachbereichen einfacher und bringt uns als IT näher ans Geschäft“, schildert Jens Zange, Leiter IT-Betrieb bei Reifenhäuser, die Vorteile.

Die Unternehmensgruppe nutzt zudem einige fertige Apps, die zum Funktionsumfang von Powell Teams gehören. Dazu zählt unter anderem die App Flex Desk – ein kostenloses „Desk-Sharing-Tool“, über das Mitarbeitende einen Arbeitsplatz im Büro reservieren können, um die Nutzung der Arbeitsbereiche besser kontrollieren und optimieren zu können. Nach kurzer Konfiguration leistet diese App einen erheblichen Beitrag für den Wechsel der Mitarbeitenden zwischen Homeoffice und Büro.

„Powell Teams erlaubt die schnelle und automatisierte Umsetzung von Governance-Regeln in Microsoft Teams. Damit werden Sicherheit und Compliance erhöht und zugleich die IT entlastet. Transparente Vorgaben zur Nutzung von Teams nehmen zukünftigen Usern die Berührungsängste, bauen Hürden ab und fördern so die Entfaltung von Potenzialen“, betont Uwe Ulbrich, Geschäftsführer bei Net at Work.

Die ausführliche Case Study zu diesem Teams-Governance-Projekt mit detaillierter Beschreibung zum Vorgehen und dem erzielten Nutzen finden Sie hier: https://www.netatwork.de/unternehmen/referenzen

Mehr zur Einführung von Microsoft Teams und Teams Governance:

Microsoft Teams Einführung

Net at Work unterstützt als IT-Unternehmen seine Kunden mit Lösungen und Werkzeugen für die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit. Über die technische Konzeption und Umsetzung von Lösungen hinaus sorgt das Unternehmen mit praxiserprobtem Change Management dafür, dass das Potential neuer Technologien zur Verbesserung der Zusammenarbeit auch tatsächlich ausgeschöpft wird. Net at Work schafft Akzeptanz bei den Nutzern und sorgt für bessere und lebendige Kommunikation, mehr und effiziente Zusammenarbeit sowie letztlich für stärkere Agilität und Dynamik im Unternehmen.
Net at Work ist als führender Microsoft-Partner mit acht Gold-Kompetenzen erste Wahl, wenn es um die Gestaltung des Arbeitsplatzes der Zukunft auf Basis von Microsoft-Technologien wie Microsoft 365, SharePoint, Exchange, Teams sowie Microsoft Azure als cloudbasierte Entwicklungsplattform geht. Dabei bietet das Unternehmen die ganze Bandbreite an Unterstützung: von punktueller Beratung über Gesamtverantwortung im Projekt bis hin zum Managed Service für die Kollaborationsinfrastruktur. Rund um die Uhr, auf der ganzen Welt.
Der Geschäftsbereich Softwarehaus entwickelt und vermarktet mit NoSpamProxy ein innovatives Secure E-Mail-Gateway mit erstklassigen Funktionen für Anti-Spam, Anti-Malware und Verschlüsselung. Die mehrfach ausgezeichnete Lösung – unter anderem Testsieger im unabhängigen techConsult Professional User Ranking – wird als Softwareprodukt und Cloud-Service angeboten.
Die Kunden von Net at Work finden sich deutschlandweit im gehobenen Mittelstand wie beispielsweise LVM, fischer group, Diebold-Nixdorf, CLAAS, Miele, Lekkerland, SwissLife, Uni Rostock, Würzburger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe und Westfalen Weser Energie.
Net at Work wurde 1995 gegründet und beschäftigt derzeit mehr als 110 Mitarbeiter in Paderborn und Berlin. Gründer und Gesellschafter des inhabergeführten Unternehmens sind Uwe Ulbrich als Geschäftsführer und Frank Carius, der mit www.msxfaq.de eine der renommiertesten Websites zu den Themen Office 365, Exchange und Teams betreibt. www.netatwork.de

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Führerschein in der Schweiz

Informationen zum Schweizer Führerschein

Viele Leser des Swiss Equity Magazins sind Expats, einige ohne Führerschein. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie zur Schweizer Fahrerlaubnis gelangen.

Die Schritte zur Erlangung eines Schweizer Führerscheins

  • Zehn Stunden Erste-Hilfe-Unterricht absolvieren (Nothelferkurs/Premier Secours)
  • Erfolgreiche Absolvierung der Fahrtheorieprüfung
  • Ein provisorischer Führerschein/Schülerausweis wird ausgestellt
  • Absolvieren Sie acht Stunden Theoriekurse zur Straßenverkehrskunde (Verkehrskunde/Sensibilisierung)
  • Erfolgreiche Absolvierung der praktischen Prüfung
  • Erlangung eines Schweizer Führerscheins (für neue Fahrer sind in den nächsten 3 Jahren zwei Weiterbildungskurse erforderlich)

Die Fahrtheorieprüfung

Die Schweizer Fahrprüfung umfasst eine schriftliche und eine praktische Prüfung. Die Anmeldung für die theoretische und praktische Prüfung erfolgt beim lokalen Strassenverkehrsamt (Strassenverkehrsamt/Office Cantonal des Automobiles et de la Navigation – OCAN). Für diese Prüfungen gibt es keinen Pflichtunterricht, jedoch sind zehn Stunden Erste-Hilfe-Kurse (Nothelferkurs/Premier Secours) und acht Stunden Verkehrskunde/Sensibilisierung bei einer zertifizierten Organisation obligatorisch.

Das Theoriebuch und das Straßenverkehrsbuch sind in englischer Sprache erhältlich, und einige Fahrschulen bieten Theoriekurse und -material in anderen Sprachen an. Studienbücher für die Theorieprüfung sind in den meisten Fahrschulen und im Buchhandel erhältlich. Die Theorieprüfung kann nur in einer der drei Landessprachen abgelegt werden: Französisch, Deutsch oder Italienisch. In einigen Kantonen, zum Beispiel in Zürich und Bern, ist es möglich, die Theorieprüfung auf Englisch oder in einer der drei Landessprachen abzulegen: Französisch, Deutsch oder Italienisch. Für Ausländerinnen und Ausländer, die eine dieser Sprachen nicht beherrschen, kann ein Übersetzer oder eine Übersetzerin anwesend sein. Der Übersetzer muss jedoch durch das Strassenverkehrsamt oder das OKAN beglaubigt sein.

Provisorische Führerscheine

Ein Lernführerschein/vorläufiger Führerschein (Lehrfahrausweis/permis d’élève conducteur) wird ausgestellt, wenn der Antragsteller die Theorieprüfung erfolgreich bestanden hat. Um sich für die Theorieprüfung zu qualifizieren, müssen die Studierenden nachweisen, dass sie die obligatorischen zehn Stunden Erste-Hilfe-Unterricht absolviert haben. Die Ausbildung für den Erste-Hilfe-Kurs kann nur von einem Unternehmen durchgeführt werden, das vom Bundesamt für Strassen zertifiziert ist.

Der Antrag auf Erteilung eines Lernführerscheins wird beim lokalen Strassenverkehrsamt (Strassenverkehrsamt/Service des Automobiles et de la Navigation) des Antragstellers gestellt.

Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Identitätsnachweis
  • Zwei Passfotos in Farbe
  • Ein neueres (weniger als 2 Jahre altes) Attest eines Optikers oder eines Arztes, das vom Strassenverkehrsamt oder vom OCAN beglaubigt ist.
  • Das Antragsformular für einen Lernführerschein
Verkehrskontrolle im Kanton Zürich

Verkehrskundeunterricht

Sobald der Antragsteller seinen Lernführerschein erhalten hat, kann er mit der obligatorischen achtstündigen Theorie zur Sensibilisierung für den Straßenverkehr beginnen, die unter der Bezeichnung Verkehrskundeunterricht oder Sensibilisierung bei Problemen im Straßenverkehr bekannt ist. Dabei handelt es sich um eine Einführung in die häufigsten Unfallursachen und -situationen. Besonders empfehlenswert ist der Kurs in Verkehrskundeunterricht in Oerlikon. Hier wird der Lernführerschein nach Abschluss der acht Stunden Kurs VKU in Oerlikon direkt von der Fahrschule abgestempelt. Im Kanton Genf erhält der Fahrschüler zudem zusammen mit dem Lernführerschein ein Zertifikat, das nach Abschluss der acht Stunden Sensibilisierung von der Fahrschule abgestempelt wird. In den anderen Kantonen der Romandie stempelt die Fahrschule den Lernführerschein ab.

Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen beim Fahren von einer Person über 23 Jahren begleitet werden, die seit mindestens drei Jahren im Besitz eines Führerscheins ist, und müssen einen Aufkleber L auf der Rückseite des Autos haben. Dieser kann in den meisten Supermärkten und Tankstellen gekauft werden und kann aus Plastik, einem Aufkleber oder einem Magneten bestehen. Der Lernführerschein ist zwei Jahre lang gültig.

Die praktische Fahrprüfung

Die praktische Prüfung steht allen 18-Jährigen und Älteren offen, die im Besitz eines gültigen Lernführerscheins sind. Der Bewerber wird auf seine Fähigkeit geprüft, im Verkehr zu fahren, das Fahrzeug zu parken und zu manövrieren.

Die folgenden Dokumente müssen bei der Prüfung vorgelegt werden:

  • Identitätsnachweis (Reisepass, Aufenthaltserlaubnis oder Personalausweis)
  • Erlaubnis für Lernende
  • Zulassungsdokumente des Fahrzeugs

Hinweis: Fotokopien werden nicht akzeptiert.

Wer die praktische Fahrprüfung zweimal nicht besteht, kann die Fahrprüfung erst dann erneut ablegen, wenn ein Fahrlehrer eine Bescheinigung über den Abschluss der Fahrausbildung vorlegt.

Eine Person, die ihre Führerscheinprüfung mehr als dreimal nicht bestanden hat, wird an einen Psychologen überwiesen, der feststellen wird, ob sie geistig fahrtüchtig ist und ob ein weiterer Versuch unternommen werden kann.

Zusätzliche Tests erforderlich

Nach bestandener praktischer Fahrprüfung erhält der Fahrer einen vorläufigen Führerschein mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Während dieser Zeit muss der Fahrer zwei eintägige Ausbildungskurse in einem zugelassenen privaten Prüfungszentrum besuchen. Der erste eintägige Kurs sollte innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des vorläufigen Führerscheins absolviert werden, der zweite innerhalb von drei Jahren und nach Ablegung der ersten Prüfung.

Sobald die Person die zusätzlichen Fahrkurse absolviert hat, erhält sie ihren vollständigen Führerschein, der lebenslang gültig ist. Der endgültige Führerschein wird erst nach Ablauf der drei Jahre ausgestellt. Fahrer, die älter als 70 Jahre sind, müssen alle zwei Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, sicher zu fahren.