Tag Rechtsanwaltskanzlei

ARAG SE erwirbt D.A.S. UK

ARAG SE erwirbt D.A.S. UK

Der ARAG Konzern und die ERGO Versicherung AG, der Schaden-/Unfallversicherer der ERGO Group in Deutschland, haben sich über den Erwerb der D.A.S. UK, des britischen Rechtsschutzversicherers von ERGO, verständigt. Seit 2006 ist der ARAG Konzern mit der ARAG plc in Großbritannien aktiv. Im Geschäftsjahr 2022 verwaltete die ARAG plc als Managing General Agent Beitragseinnahmen in Höhe von 61 Millionen Pfund. Die D.A.S. UK wurde vor über 40 Jahren gegründet und besteht aus dem Rechtsschutzversicherer D.A.S. Legal Expenses Insurance Company Limited, der Rechtsanwaltskanzlei D.A.S. Law Limited sowie der Servicegesellschaft D.A.S. Services Limited. 2022 betrugen die Beitragseinnahmen der D.A.S. Legal Expenses Insurance Company Limited 129 Millionen Pfund.

„Für den ARAG Konzern ist das internationale Geschäft wesentlicher Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung. Daher bietet die geplante Akquisition der D.A.S. UK eine hervorragende Gelegenheit, ein Unternehmen zu erwerben, das unser Geschäft passend ergänzt. Dadurch erschließen wir uns neue Entwicklungsperspektiven für das gesamte Geschäft in UK. Beide Unternehmen verfügen über profunde Marktkenntnisse sowie herausragende Kompetenzen, die wir in Zukunft weiter dazu nutzen werden, um für unsere Kundinnen und Kunden erstklassige Produkte und Serviceleistungen anbieten zu können“, erläutert Dr. Renko Dirksen, Vorstandssprecher der ARAG SE und Non-Executive Director der ARAG plc.

Der Erwerb der D.A.S. UK steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Aufsichtsbehörden. Bis zur Erteilung der Zustimmung werden die ARAG plc sowie die D.A.S. UK unabhängig voneinander ihre Geschäfte unverändert fortsetzen.

„Wir freuen uns über die Möglichkeiten, die sich uns durch den geplanten Zukauf eröffnen. Wir verfolgen eine langfristig ausgerichtete Strategie und investieren in den britischen Rechtsschutzmarkt. Wir streben an, ein herausragendes Produktportfolio zu entwickeln, um unsere Kundinnen und Kunden noch bedarfsgerechter mit unseren Produkten und Services bedienen zu können“, führt Tony Buss, Managing Director der ARAG plc, aus.

2019 übernahm der ARAG Konzern das Geschäft der in der Republik Irland aktiven Niederlassung der D.A.S. UK sowie 2021 die gesamte D.A.S.-Einheit der ERGO Group in Kanada.

Über den Kaufpreis haben die Vertragsparteien Vertraulichkeit vereinbart.

Der vollständige Text enthält ca. 3.700 Zeichen und steht unter folgendem Link zum Download bereit:
https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00657/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Schwerpunkt: Haftungsrisiken des Geschäftsführers

Geschäftsführer leben gefährlich!

Schwerpunkt: Haftungsrisiken des Geschäftsführers

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In der gesellschaftlichen Wahrnehmung ist das Amt des Geschäftsführers mit besonderer Achtung und Wertschätzung verbunden. Die damit einhergehenden Haftungsrisiken kennt dagegen kaum jemand, und auch den wenigsten Geschäftsführern sind diese bewusst.

Die Anzahl der Kapitalgesellschaften in Deutschland beträgt derzeit knapp unter 1 Million. Pro Gesellschaft gibt es folglich auch mindestens einen Verantwortlichen – im Regelfall Geschäftsführer.

Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers ergeben sich aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag, dem Anstellungsvertrag und den Weisungen der Gesellschafterversammlung.

Entscheidende Bedeutung kommt der Legalitätspflicht zu, die bedeutet, dass der Geschäftsführer sich an Recht und Gesetz halten muss. Das betrifft sowohl sein eigenes Handeln, aber auch das der Gesellschaft.

Diese zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingende Pflicht wird im Regelfall dann virulent, wenn sich die Gesellschaft in der Krise befindet und der Geschäftsführer in besonderem Maße gefragt ist insb. mit Blick auf das Stellen eines Insolvenzantrages.

Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt regelmäßig zu sowohl einer zivilrechtlichen Haftung, aber auch einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers selbst, und die Haftungsprivilegierung der Kapitalgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen kann durchbrochen werden.

Ähnliches gilt etwa für die ordnungsgemäße Erledigung der steuerlichen Belange der Gesellschaft. Dies zählt zum Kernbereich der Pflichten. Ein Verstoß dagegen, etwa durch Nichtabgabe der vorgeschriebenen Erklärungen kann zu einem Steuerstrafverfahren und einer Haftung des Geschäftsführers mit seinem privaten Vermögen führen.

Die Kanzlei Pauls Cörper Rechtsanwälte hat sich gezielt auf die Geltendmachung und Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen ausgerichtet und berät Sie in den Bereichen
Arbeitsrecht (https://pauls-coerper.de/arbeitsrecht/)| Strafrecht (https://pauls-coerper.de/straf-steuerstrafrecht/)| Steuerstrafrecht (https://pauls-coerper.de/straf-steuerstrafrecht/)| Steuerrecht (https://pauls-coerper.de/steuerrecht/)| Insolvenzrecht (https://pauls-coerper.de/insolvenzrecht-restrukturierung/)| Handelsrecht, Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht (https://pauls-coerper.de/handels-und-gesellschaftrecht-vertragsrecht/).

Sollte bereits ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie als Geschäftsführer laufen, so werden Sie auch mit der notwendigen Kompetenz von erfahrenen Strafverteidigern durch diese schwierigen Verfahren begleitet.

Handeln Sie rechtzeitig und nehmen Sie eine umfassende Beratung in Anspruch.

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