Beweislastumkehr, Patientenntschädigungs-u.Härtefallfonds

Patienten*innenrechte Aktivist Glanzer, Initiator Glanzer für Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern und Patientenentschädigungs-und Härtefallfonds

Beweislastumkehr, Patientenntschädigungs-u.Härtefallfonds

WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD (Bildquelle: SWR)

Am 28. September 2023 um 14:48 ist es mit meiner “ Errungenschaft “ im Plenum Deutschen Bundestag in Berlin endlich wieder einmal bereits schon zum 2. MALE gelungen, dass meine Petition die ich bereits schon seit sehr vielen Jahren am 01. Juni 2017 im Petitionsausschuss eingereicht hatte, im Plenum des Deutschen Bundestages in Berlin “ positiv beschieden worden war, “ und jetzt bereits schon seit dem 16. Oktober 2023 dem Bundesjustizministerium, und auch dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin aufliegt, und dass man jetzt “ ziemlich zügig “ in den beiden Bundesministerien in Berlin den, “ schon längst überfälligen, “ und auch den “ noch immer fehlenden Gesetzesentwurf, “ für die “ schon längst überfällige, “ und auch für die “ noch immer fehlende Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern gestalten muss, “ und auch dann gleich anschließend dem Deutschen Bundeskabinett in Berlin in Vorlage zu bringen ist, und dass dann gleich nach dem Kabinettsbeschluss im Deutschen Bundeskabinett in Berlin, das Parlamentarische Verfahren in Gang gebracht werden muss, und auch dann gleich den 2 Ausschüssen, nämlich dem Bundesgesundheitsausschuss, und auch dem Ausschuss für Recht und Justiz, nämlich dem Deutschen Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag in Berlin zu den Beratungen vorgelegt werden muss, dass die 2 Bundestagsausschüsse ihre Stellungnahmen dazu abgeben müssen, und auch noch den jeweiligen Sachverständigen zur Anhörung gebracht werden müssen, die dann auch noch in das Parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit eingebracht werden muss, und dass es dann auch schließlich und letztendlich in den 3. Lesungen im Plenum des Deutschen Bundestages in Berlin beraten werden kann, und ich als “ Initiator “ der, “ äußerst so sehr stark existentiell wichtigen, “ und auch der “ äußerst so sehr stark berechtigten Gesetzesinitiative, “ und dass dann auch noch zum Schlusse es in meinem nächsten Bundesgesetzblatt stehen wird, dass in Zukunft “ nicht mehr der Geschädigte beweisen muss, sondern der selbige Arzt, der dem Geschädigten den Schaden zugefügt hatte “ !!! Seit der Grundgesetzeinführung im Jahre 1949 bis heute hatte es noch “ kein einziger Bundesbürger soweit nach vorne bringen können, “ als ich jetzt doch noch geschafft hatte am 28. September 2023 um 14:48 Uhr im Plenum im Deutschen Bundestag in Berlin. GOTT SEI DANK IST ES JETZT DOCH SCHON SOWEIT GEDIEGEN, dass ich auch jetzt sehr große Hoffnung habe, dass es dieses mal doch gelingen wird.

Unter der Eingabe der Bundestagsdrucksachennummer 20/8471 bei Google steht meine Petition mit der Petitionsnummer Pet 2-19-15-2129-029422 bereits schon auf Platz 1 bei Google, mit der Sammelübersicht 421 zu Petitionen, bei der meinigen Beschlussempfehlung Nummer 2 wurde der Text des Koalisationsvertrages von Seite 68 “ Eins zu Eins übernommen, “ den ich mir vor 2 Jahren sehr stark mühevoll bei den 12 Mitgliedern der damaligen Arbeitsgruppe 12 – Gesundheit und Pflege erkämpft hatte, und ich auch jetzt “ zu Recht “ von der Deutschen Bundesregierung in Berlin eingefordert hatte, dass in Zukunft “ endlich mal die Patientenrechte, und auch die Patientensicherheit die oberste Priorität für die Geschädigten gesetzlich geschaffen wird, “ und in Zukunft “ nicht mehr der Geschädigte zu seinem erlittenen Leid auch noch dazu die Beweislast weiterhin hätte „?

Dass ich weiterhin in Zukunft mein “ unermüdliches, uneigennütziges und auch sehr mühsames Engagement im Deutschen Bundestag, und auch im Deutschen Bundesrat in Berlin leisten kann, “ möchte ich heute und auch hiermit als “ vorsätzlich schwerstkrankgemachtes Ärzteopfer um baldige wirklich ernsthafte tatkräftige angemessene Unterstützung recht herzlich und auch inständig bitten, “ dass man mich baldig tatkräftig angemessen mit Spenden unterstützt, weil ich nämlich als “ vorsätzlich bettelarmgemachtes Justizopfer bereits schon einen 420 000 Euro hohen Schuldenberg abzutragen habe, https://horstglanzer.jimdofree.com/mein-justizskandal/ Ich möchte mich schonmal vorab für ihre Spende recht herzlich bei dem edlen Spender*innen bedanken für ihre Unterstützung, weil sonst mir doch noch die “ Obdachlosigkeit demnächst auch noch ins Haus steht bei dem jetzigen Witterung noch unter die Brücke ziehen zu müssen möchte auch ich persönlich nicht unbedingt noch erleben müssen “ ??? DANKESCHÖN FÜR IHRE HILFREICHE UNTERSTÜTZUNG, Ich möchte mich auch sehr gerne bei jedem Spender höchst persönlich bedanken können, und deswegen bitte ich mir deswegen auch auf meine E – Mail – Adressen zu schreiben: gesetzeseinitiatorglanzer@t-online.de und auch horst-glanzer@t-online.de und gesetzesinitiator@t-online.de

NGO Horst Glanzer

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Wenn Angehörige Pflege brauchen

VERBRAUCHER INITIATIVE über Pflegeantrag und -leistungen

Berlin, 13. Juli 2022. Etwa vier Millionen Menschen sind in Deutschland als pflegebedürftig anerkannt. Rund drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Die VERBRAUCHER INITIATIVE informiert darüber, wie Pflegeleistungen beantragt werden, welche Angebote es gibt und welche Entlastungen pflegende Angehörige nutzen können.

Pflegeversicherte beantragen die Pflegeleistungen zunächst formlos, z. B. per E-Mail oder telefonisch und erhalten ein Antragsformular zum Ausfüllen. Wollen Familienmitglieder das für ihre Angehörigen übernehmen, benötigen sie eine Vollmacht. In dem Formular sind die verschiedenen Leistungsarten aufgeführt, die die Pflegeversicherung bietet. Was sie im Einzelnen bedeuten, kann eine Pflegeberatung erläutern. Darauf haben nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch die Angehörigen Anspruch. „Nutzen Sie eine solche Beratung, um sich zu informieren und zu klären, welche Leistungen in Ihrem Fall in Frage kommen und welche Kombinationen sinnvoll sind, um die Pflege so gut wie möglich dem Bedarf anzupassen“, empfiehlt Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Adressen von Pflegestützpunkten und anderen Beratungsstellen in der Nähe kann die Pflegekasse nennen.

Ist der Antrag gestellt, beauftragen die Pflegekassen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder eine vergleichbare Stelle, ein Pflegegutachten zu erstellen. Bei einem Hausbesuch überprüft ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit und ermittelt den Pflegegrad. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse, ob die beantragten Leistungen bewilligt oder abgelehnt werden. Das Ergebnis erhält der Versicherte als Pflegebescheid. Der Bundesgeschäftsführer rät: „Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor. Wenden Sie sich dazu ebenfalls an die Pflegeberatung und lassen Sie sich Tipps für den Termin geben“.

Wer mit der Einstufung in den Pflegegrad nicht einverstanden ist oder wenn beantragte Leistungen abgelehnt wurden, kann Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat.

In dem Themenschwerpunkt „Gesundheit“ auf dem Portal Verbraucher60plus hat die VERBRAUCHER INITIATIVE unter dem Menüpunkt „Pflege“ zahlreiche konkrete Tipps rund um das Thema zusammengestellt. Sie werden durch Hintergrundinformationen sowie Links zu Informations- und Beratungsangeboten ergänzt. Interessierte finden diese kostenlosen Online-Informationen unter www.verbraucher60plus.de (https://www.verbraucher60plus.de/). Dort stehen weitere Gesundheitsthemen wie Patientenrechte, Individuelle Gesundheitsleistungen oder Medikamentenkauf im Internet zur Verfügung.

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt ist die ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherarbeit.

Kontakt
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Georg Abel
Berliner Allee 105
13088 Berlin
030 53 60 73 41
030 53 60 73 45
mail@verbraucher.org
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