Top Cyberattacken 2024: Gefahren und Auswirkungen

Top Cyberattacken 2024: Gefahren und Auswirkungen

Der Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für das Jahr 2024 liefert eine detaillierte Analyse der Cybersicherheitslage in Deutschland. Im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 hat das BSI als zentrale Cybersicherheitsbehörde des Bundes die Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit umfassend untersucht. Die Ergebnisse machen deutlich, dass insbesondere Unternehmen, darunter kleine und mittelständische Betriebe, ihren Schutz vor Cyberbedrohungen dringend weiter stärken müssen.
Der Lagerbericht des BSI identifiziert drei Hauptzielgruppen von Cyberangriffen:
1. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
2. IT-Dienstleister
3. Kommunen

KMU´s sind häufig weniger gut abgesichert als Großkonzerne und werden daher verstärkt von Cyberkriminellen ins Visier genommen. Besonders kritisch sind Angriffe auf IT-Dienstleister, da diese in der Regel Zugang zu den Systemen zahlreicher Kunden haben, wodurch ein einzelner erfolgreicher Angriff weitreichende Folgen haben kann.

Aber auch Cyberangriffe auf Großkonzerne können gravierende wirtschaftliche Folgen haben, wie das Beispiel der VARTA-AG im Februar dieses Jahres zeigt. Der Batteriekonzern wurde Ziel einer Cyberattacke, die dazu führte, dass Teile der IT-Systeme abgeschaltet und vom Internet getrennt werden mussten. Alle 4200 Mitarbeitenden in den weltweit fünf Betriebsstandorten mussten für mehr als 10 Tage freigestellt werden. Dies hatte nicht nur Auswirkungen auf den laufenden Betrieb, sondern auch auf die Produktion. Der Angriff traf das Unternehmen in einer ohnehin schwierigen Phase, da der Konzern in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Verluste verzeichnete und sich jetzt aktuell mitten in einem Restrukturierungsprozess befindet. Der wirtschaftliche Schaden wurde bis heute nicht detailliert beschrieben.

Durch die Modernisierung des IT-Sicherheitsrechts und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (https://securam-consulting.com/nis2-network-information-security/) werden künftig rund 30.000 Unternehmen und Organisationen der Aufsicht des BSI unterstellt.

Die neuen Regelungen bringen zwar eine anfängliche Herausforderung und hohe Investitionen mit sich, haben aber das wichtige Ziel, das allgemeine Sicherheitsniveau in Deutschland deutlich zu erhöhen. Die verschiedenen „Branchen“ des Sektors Staat und Verwaltung sind auf allen Verwaltungsebenen vertreten: beim Bund, in den Ländern und in den Gemeinden. Die Funktionsfähigkeit dieser staatlichen Einrichtungen bildet die Grundlage für das Vertrauen der Bürger in die Leistungsfähigkeit des Staates.

Der Ausfall von Behörden, die für die Gefahrenabwehr verantwortlich sind, wäre besonders kritisch, da er erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat. Darüber hinaus sind staatliche Einrichtungen häufig auf die Leistungen anderer kritischer Infrastrukturanbieter angewiesen, wie etwa die Strom- und Wasserversorgung oder Telekommunikationsdienste.

Der BSI-Lagebericht weist auf mehrere schwerwiegende Vorfälle hin, die die Notwendigkeit verbesserter Cybersicherheitsmaßnahmen deutlich machen. Am 19. Juli kam es zu einem Vorfall von besonderer Besorgnis. Ausgelöst durch ein fehlgeschlagenes Softwareupdate des Cybersicherheitsanbieters Crowdstrike kam es weltweit zu massiven Ausfällen im IT-Betrieb von Krankenhäusern und des internationalen Luftverkehrs. Experten stuften dieses Fiasko wegen des globalen Ausmaßes als beispiellos ein. Der wirtschaftliche Schaden konnte bis heute nicht ermittelt werden.

Diese Störfälle verdeutlichen, dass kein Unternehmen vollständig vor Cyberbedrohungen geschützt ist, und betonen die kontinuierliche Wachsamkeit sowie gezielte Notwendigkeit in IT-Sicherheitsmaßnahmen zu investieren. Es ist von zentraler Bedeutung, dass Unternehmen Cybersicherheit nicht als bloße Verpflichtung, sondern als integralen Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie verstehen.

Cyberangriffe lassen sich auch aus den Berichten des unabhängigen Marktforschungsunternehmen KonBriefing Research im Bereich IT mit Schwerpunkt Governance, Risk Management, Compliance und Cybersicherheit erkennen. Dieses hat 112 Cyberattacken auf kommunale Einrichtungen und Stadtverwaltungen sowie deutsche Unternehmen und Organisationen unterschiedlichster Branchen dokumentiert.

Die Top Cyberattacken lassen sich in der Liste zu 2023/2024 (https://konbriefing.com/de-topics/hackerangriff-deutschland.html?utm_source=chatgpt.com#Res645696)herausgegeben von KonBriefing Research nachlesen.

Eine Stärkung gegenüber Cyberattacken wird unter anderem für Unternehmen durch die Umsetzung der neuen Richtlinien und europäischen Verordnungen herbeigeführt. Unternehmen können so ihre Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen deutlich verbessern.
Zu diesen Richtlinien und Verordnungen gehören:
NIS2-Richtlinie (https://securam-consulting.com/nis2-network-information-security/): Diese fordert von Unternehmen die Umsetzung umfassender Sicherheitsmaßnahmen zur Stärkung der IT-Resilienz.
DORA (https://securam-consulting.com/dora-digital-operational-resilience-act/): Die Verordnung der Europäischen Union soll die digitale Resilienz und Cybersecurity im Finanzsektor nachhaltig stärken und tritt zum 17. Januar 2025 in Kraft. Sorgen Sie für mehr Sicherheit im eigenen Unternehmen – Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft.

Quellennachweis: BSI, KonBriefing

Die Securam Consulting GmbH ist ein agiles und inhabergeführtes IT-Beratungsunternehmen mit Firmensitz in Hamburg.
Zu den zahlreichen Kunden zählen vor allem Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen. Dank der Spezialisierung auf
mittelständische Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen ist das IT-Consultingunternehmen allen regulatorischen Vorgaben gewachsen.
Die Komplexität vernetzter Informationssysteme und sich immer schneller entwickelnder Sicherheitsstandards, setzten eine schnelle und
erfolgreiche Einführung einer nachhaltigen Sicherheitsstrategie voraus.

Firmenkontakt
Securam-Consulting GmbH
Nadine Eibel
Neue ABC Straße 8
20354 Hamburg
+49 40-298 4553-0

Home

Pressekontakt
Securam-Consulting GmbH
Anette Hollenbach
Neue ABC Straße 8
20354 Hamburg
+49 40-298 4553-0

Home

Optimale Cybersicherheit mit erweitertem Client Management

Brandneu von Aagon: ACMP Release 6.7

Optimale Cybersicherheit mit erweitertem Client Management

(Bildquelle: Aagon)

Soest, 20. November 2024: Security first – diese Forderung, die IT-Administratoren rund um die Uhr im Auge behalten müssen, erfüllt die neueste Version der ACMP Suite von Aagon (https://www.aagon.com) in vollem Umfang. So unterstützt ACMP 6.7 die Multifaktor-Authentifizierung, die besonders für von NIS-2-betroffene Unternehmen relevant ist. Zudem gibt es Neuerungen bei der Passwort- und Benutzerverwaltung sowie beim Lizenzmanagement. Alle Erweiterungen helfen IT-Admins dabei, ihre zunehmend komplexer werdenden Anforderungen beim Management der Unternehmens-IT zu erleichtern.

Das Thema Sicherheit steht bei der aktuellen Softwareversion ganz oben auf der Agenda: Zu den wichtigsten Neuerungen gehört somit die Multifaktor-Authentifizierung – besonders wichtig für von NIS-2 betroffene Unternehmen, aber natürlich interessant auch für alle anderen User, die sicherstellen müssen, dass nur nachweislich geprüfte Personen Zugriff auf die IT-Ressourcen des Unternehmensnetzwerks haben. Zum Einsatz kommt ein Time-based-One-time-Passwort-Verfahren (TOTP), das die Nutzung von Microsoft und Google Authenticator sowie weiterer TOTP-kompatibler Apps ermöglicht. Die erstmalige Einrichtung läuft über einen QR-Code. Nach der Verbindung wird ein Passwort eingegeben, das Verfahren fragt eine PIN aus der Authenticator-App ab, und erst nach deren Eingabe erfolgt der Zugang zur ACMP Konsole.

Ein weiteres wichtiges Feature ist die Login-Historie, mit der sich definieren beziehungsweise überprüfen lässt, wie lange Log-ins überwacht werden sollen und wann ein Log-in stattgefunden hat. Basierend auf der Login-Historie kann der IT-Admin definieren, nach wie vielen Anmeldungen ein User als Hauptnutzer des Geräts gilt. Dies ist relevant für die Inanspruchnahme von Zweitnutzungsrechten einer Software. Hinterlegen lässt sich ferner, an welchem Gerät eine Person Hauptnutzer und an welchem Gerät sie nur Zweitnutzer ist.
Auch beim Lizenzmanagement haben die Aagon-Entwickler, die stets im Austausch sind mit den ACMP Anwendern, wichtige neue Features integriert. Durch die Anbindung des Microsoft-365-Lizenzportals lassen sich alle Lizenzen, die darüber vergeben wurden, in die ACMP Suite importieren. Somit stehen alle Lizenzdaten auf einer einheitlichen Oberfläche für den Compliance-Check bereit. Beim Import werden – neben Produkten und Lizenzen – auch fehlende Kontakte als Lizenzverbraucher angelegt. Zudem erlaubt das neue ACMP Release das gleichzeitige Anbinden mehrerer MS-365-Lizenzportale.

Weitere Highlights von ACMP 6.7 im Überblick

Erweiterter Helpdesk: Beim Helpdesk gibt es zwei neue Funktionen, die explizit auf Kundenwünschen basieren. Benutzerdefinierte Felder lassen sich jetzt über die Funktion „Schnelles Bearbeiten in einer Ticketabfrage“ verändern. Außerdem lassen sie sich künftig über Helpdesk-Regeln automatisch befüllen oder verändern, etwa beim Anlegen eines Tickets. Beides steigert die Effizienz der täglichen Arbeit des Supports.

Container Export/Import: ACMP 6.7 ex- und importiert auf Wunsch komplette Containerstrukturen in eine neue Umgebung – nützlich ist dies insbesondere für Anwender, die häufiger einen neuen ACMP Server einrichten müssen. Sie können sich eine Grundstruktur inklusive Namen, Icons, Filtern, dem Advanced-SQL-Filter, benutzerdefinierten Feldern und Prioritäten konstruieren, exportieren und diese in der neuen Umgebung wieder 1:1 aufbauen. Dies erspart viel manuelle Arbeit. Schwachstellen-Filter sind vom Export ausgenommen.

Aktualisierte ACL-Sicherheitsberechtigungen: Die ACL-Berechtigungen wurden überarbeitet: Reports, Abfragen und Client Commands konnten bislang in ihrer Sichtbarkeit, Ausführung und Bearbeitung eingeschränkt oder bearbeitet werden. Die beiden ersten Berechtigungen (Sichtbar und Ausführen) wurden zusammengefasst und heißen nun nur noch „Sichtbar“, was sowohl das Anzeigen als auch das Ausführen eines Objekts umfasst.

Weitere Informationen zur aktuellen, ab sofort verfügbaren Version ACMP 6.7 liefert die Feature Tour.

Über Aagon
Die Aagon GmbH entwickelt seit über 30 Jahren innovative Client-Management- und -Automation-Lösungen, die perfekt auf die Anforderungen von IT-Abteilungen optimiert sind. Diese ermöglichen Anwendern, die komplette IT ihrer Organisation einfach zu verwalten, Routineaufgaben zu automatisieren und helfen so, IT-Kosten zu senken. Flaggschiff des Softwareherstellers ist die ACMP Suite mit Modulen für die Bereiche Inventarisieren, Managen & Verteilen, Installieren & Migrieren, Sicherheit, Dokumentieren sowie Vernetzen. Das 1992 gegründete Unternehmen mit Sitz in Soest beschäftigt derzeit über 140 Mitarbeiter. Zu den Kunden von Aagon gehören namhafte Unternehmen aus der Automobil-, Luftfahrt-, Logistik- und Elektronik-Branche sowie große Behörden, Krankenhäuser und Versicherungen. Weitere Informationen gibt es unter www.www.aagon.com (https://www.aagon.com)

Firmenkontakt
Aagon GmbH
Laura Immich
Lange Wende 33
59494 Soest
02921 789 200
www.aagon.com

Pressekontakt
PR von Harsdorf GmbH
Elke von Harsdorf
Rindermarkt 7
80331 München
089 189087 333
www.pr-vonharsdorf.de

Quick Check für die NIS-2-Readiness: Controlware unterstützt bei der Einhaltung der NIS-2-Vorgaben

Dietzenbach, 24. September 2024 – Am 17. Oktober soll das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft treten und die von der EU beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit im deutschen Recht verankern. Der Controlware Quick Check für die NIS-2-Readiness verrät Unternehmen, welchen Vorgaben sie bereits gerecht werden und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Um Unternehmen in der EU künftig besser vor Cyberangriffen zu schützen, brachte die europäische Kommission Anfang 2023 mit der NIS-2-Direktive den Nachfolger der seit 2016 geltenden NIS 1 auf den Weg. Jetzt obliegt es den Regierungen der Mitgliedstaaten, die neue Richtlinie bis 17. Oktober 2024 in ihre jeweilige Gesetzgebung zu übernehmen. Wie die Umsetzung in Deutschland aussehen wird, galt lange als ungewiss – doch spätestens seit der Veröffentlichung einiger Referentenentwürfe und des offiziellen Regierungsentwurfs für das NIS2UmsuCG im Juli 2024 wurden viele wichtige Fragen beantwortet:

– Wer ist von der NIS 2 betroffen? Die Vorgaben werden in Deutschland nach Expertenschätzungen rund 30.000 mittlere und große Unternehmen aus 18 Sektoren der Wirtschaft betreffen (etwa Versorgung, Verkehr, Finanzen, Gesundheitswesen und ITK). Faktisch wird sich NIS 2 aber auf wesentlich mehr Firmen auswirken, da viele unmittelbar regulierte Unternehmen auch ihre Lieferanten und Dienstleister in die Pflicht nehmen werden, die Maßnahmen und Vorgaben umzusetzen.

– Wie werden die betroffenen Unternehmen klassifiziert? Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen besonders wichtigen Einrichtungen (über 250 MA oder über 50 Mio. Euro Umsatz und über 43 Mio. Euro Bilanz) und wichtigen Einrichtungen (über 50 MA oder über 10 Mio. Euro Umsatz und über 10 Mio. Euro Bilanz).

– Was müssen diese Unternehmen leisten? Der Regierungsentwurf verpflichtet sie zu einem systematischen Cyberrisikomanagement, das sich an den relevanten europäischen und internationalen Normen orientiert. Hierfür müssen die Unternehmen eine Reihe von Mindestanforderungen an die Cybersicherheit erfüllen und geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen nach dem Allgefahrenansatz ergreifen.

– Was geschieht bei Verstößen gegen die NIS-2-Vorgaben? Bei Verstößen sind abgestufte Bußgelder vorgesehen. Die Obergrenzen sollen zwischen 100.000 Euro und 10 Millionen Euro liegen, für große Einrichtungen können alternativ Bußgelder von bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

– Was müssen Betroffene als erstes tun? Alle Unternehmen, die unter die Regulierung fallen, müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Online-Portal des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) registrieren. Diese Deadline zu verpassen, kann teuer werden: Bei ausbleibender oder fehlerhafter Registrierung droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

„Angesichts des engen Zeitfensters, der höheren Hürden und der verschärften Strafen dürfen die betroffenen Unternehmen NIS 2 keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen“, warnt Daniel Kammerbauer, Team Lead Governance, Risk & Compliance bei Controlware GmbH. „Unsere Experten stehen internen Security-Teams in allen Phasen der NIS-2-Umsetzung zur Seite. Dabei wird zunächst im Rahmen des Compliance-Checks ermittelt, wo die Unternehmen bei der Umsetzung stehen und welche Herausforderungen sie adressieren müssen. Dann entwickeln wir gemeinsam einen Maßnahmenkatalog und beraten bei der Einführung eines systematischen Informationssicherheits-Managements. Selbstverständlich unterstützen wir als IT-Dienstleister und MSP darüber hinaus auch bei der Implementierung und Umsetzung der technischen Konzepte – und stellen so die Weichen für einen nachhaltig sicheren IT-Betrieb.“

Weiterführende Informationen zur NIS-2-Umsetzung und zum NIS-2-Compliance-Check finden interessierte Leser unter https://www.controlware.de/services/nis-2-kommt .

Über Controlware GmbH
Die Controlware GmbH zählt zu den Markt- und Qualitätsführern unter den IT-Dienstleistern und Managed Service Providern in Deutschland. Das Unternehmen ist Teil der Controlware Gruppe mit insgesamt rund 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 400 Mio. Euro, zu der auch die Networkers AG sowie Controlware Österreich gehören. Als Digitalisierungspartner von mittelständischen und großen Unternehmen sowie von Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Hand entwickelt, implementiert und betreibt Controlware agile und resiliente IT-Lösungen in den Bereichen Network Solutions, Information Security, Data Center & Cloud, Collaboration, IT-Management und Managed Services – und unterstützt Kunden dabei, die Weichen für einen wirtschaftlichen, zukunftssicheren und nachhaltigen IT-Betrieb zu stellen. Dabei stehen wir unseren Kunden in allen Projektphasen zur Seite: von der Beratung und Planung bis hin zur Realisierung und Wartung. Als MSP mit einem eigenen ISO 27001-zertifizierten Customer Service Center reicht unser Angebot von Betriebsunterstützung bis zu kompletten Managed Services für Cloud-, Data Center-, Enterprise- und Campus-Umgebungen. Zudem bieten wir umfassende Cyber Defense Services. Neben unserem eigenen flächendeckenden Vertriebs- und Servicenetz mit 16 Standorten in DACH, die gemäß ISO 9001-zertifiziert sind, unterhalten wir internationale Partnerschaften und sind so in der Lage, anspruchsvolle globale Projekte abzuwickeln. Seit unserer Gründung im Jahr 1980 arbeiten wir eng mit den national und international führenden Herstellern sowie innovativen Newcomern zusammen und sind bei den meisten dieser Partner im höchsten Qualifizierungsgrad zertifiziert. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Nachwuchsförderung: Seit vielen Jahren kooperieren wir mit renommierten deutschen Hochschulen und betreuen durchgehend rund 50 Auszubildende und Studenten.

Firmenkontakt
Controlware GmbH
Stefanie Zender
Waldstraße 92
63128 Dietzenbach
+49 6074 858-246
+49 6074 858-220
www.controlware.de

Pressekontakt
H zwo B Kommunikations GmbH
Michal Vitkovsky
Nürnberger Str. 17-19
91052 Erlangen
+49 9131 812 81-25
+49 9131 812 81-28
www.h-zwo-b.de

NIS-2 und E-Mail-Verschlüsselung

In einer zunehmend vernetzten Welt, in der digitale Kommunikation eine zentrale Rolle spielt, ist der Schutz sensibler Informationen von höchster Bedeutung. Die NIS-2-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) ist am 27.12.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und muss von Mitgliedsstaaten bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

Durch ihre Einführung sollen Maßnahmen gegen Cyberbedrohungen verstärkt und ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die IT-Sicherheit sowie Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste geschaffen werden. Ziel ist es, einheitliche Maßnahmen festzulegen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der EU erreicht werden soll (Art.1 NIS-2). Im Vergleich zur alten NIS-1-Richtlinie werden höhere Sicherheitsstandards gefordert, der Adressatenkreis wurde erweitert und die Strafen für eine Nichteinhaltung signifikant auf das Niveau der EU-DS-GVO erhöht (bis zur Haftung der Geschäftsführung mit ihrem Privatvermögen).

NIS-2 ist Chef-Sache und „Chef-Haftung“

Auch wenn sich Unternehmen auf den ersten Blick nicht zum Adressatenkreis dazugehörig fühlen, sollten sie sich dennoch nicht in Sicherheit wiegen. Art. 21 II d NIS-2 regelt, dass auch alle Risikomaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit die „Sicherheit der Lieferkette …“ umfassen müssen. Lieferanten, egal wie groß, werden als mögliche Schwachstellen angesehen und tun gut daran, sich an die Sicherheitsstandards zu halten. Unternehmen werden zunehmend eine Risikobewertung bei der Auswahl ihrer Dienstleister vornehmen und das Risikomanagement vertraglich regeln.

Eine der Kernmaßnahmen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Verschlüsselung von E-Mails.

E-Mails sind nach wie vor eines der am häufigsten genutzte Kommunikationsmittel im geschäftlichen Umfeld und somit Angriffsvektor Nr. 1. Sie enthalten oft vertrauliche Informationen wie Geschäftsstrategien, personenbezogene Daten oder finanzielle Details. Unverschlüsselte E-Mails sind anfällig für Angriffe, da sie während der Übertragung abgefangen und von Unbefugten gelesen werden können. Hier kommt die Verschlüsselung ins Spiel.

Durch die Verschlüsselung von E-Mails wird der Inhalt in einen unleserlichen Code umgewandelt, der nur von autorisierten Empfängern entschlüsselt werden kann. Dies stellt sicher, dass selbst im Falle eines Angriffs oder Datenlecks keine sensiblen Informationen preisgegeben werden. Die NIS-2-Richtlinie betont die Notwendigkeit solcher Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität und Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation zu gewährleisten.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bis zum 17.10.2024 nicht erfolgen wird, sollten Unternehmen, die den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht werden wollen, dringend die Implementierung von E-Mail-Verschlüsselung in ihre Sicherheitsstrategien integrieren. Dies schützt nicht nur sensible Daten, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern in die Sicherheit ihrer Kommunikation. Angesichts der steigenden Bedrohungen im Cyberraum ist die Verschlüsselung von E-Mails ein unverzichtbares Element moderner IT-Sicherheit.

Stephan Heimel ist seit 2017 Prokurist und Sales Director der SEPPmail – Deutschland GmbH. Seine akademische Basis bildet ein Diplom in Wirtschaftsrecht sowie ein Master of Laws (LL.M.) in Compliance and Corporate Security. Stephan arbeitet seit über 30 Jahren in der IT mit dem Schwerpunkt IT-Security und berät Unternehmen hauptsächlich im Bereich der sicheren E-Mail-Kommunikation mit dem Blick auf digitale Signaturen, Verschlüsselungstechnologien, Large File Transfer, Disclaimer Management und Filtertechnologien.

Das in der Schweiz und Deutschland ansässige, international tätige und inhabergeführte Unternehmen SEPPmail ist Hersteller im Bereich „Secure Messaging“. Seine prämierte Technologie für den spontanen sicheren E-Mail-Verkehr verschlüsselt elektronische Nachrichten und versieht diese auf Wunsch mit einer digitalen Signatur. Die Secure E-Mail-Lösungen sind weltweit erhältlich und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur sicheren Kommunikation mittels elektronischer Post. Dadurch maximiert SEPPmail die Kommunikationssicherheit von hunderttausenden von Benutzern. Das Unternehmen verfügt über eine mehr als zehnjährige Erfahrung im sicheren Austausch digitaler Nachrichten. Bei der Entwicklung seiner E-Mail-Security-Technologie achtet SEPPmail besonders auf die Benutzerfreundlichkeit und reduziert Komplexität auf ein absolutes Minimum. Kleine, mittlere und große Firmen können die Lösungen schnell, unkompliziert und ohne zusätzliche Schulungen anwenden. Weitere Informationen unter www.seppmail.de.

Firmenkontakt
SEPPmail Deutschland GmbH
Günter Esch
Ringstraße 1c
85649 Brunnthal b. München
+49 (0) 8104 8999 030
https://www.seppmail.de

Pressekontakt
Sprengel & Partner GmbH
Lisa Dillmann
Nisterstraße 3
56472 Nisterau
02661-912600

Startseite

NIS-2 und E-Mail-Verschlüsselung

In einer zunehmend vernetzten Welt, in der digitale Kommunikation eine zentrale Rolle spielt, ist der Schutz sensibler Informationen von höchster Bedeutung. Die NIS-2-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) ist am 27.12.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und muss von Mitgliedsstaaten bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

Durch ihre Einführung sollen Maßnahmen gegen Cyberbedrohungen verstärkt und ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die IT-Sicherheit sowie Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste geschaffen werden. Ziel ist es, einheitliche Maßnahmen festzulegen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der EU erreicht werden soll (Art.1 NIS-2). Im Vergleich zur alten NIS-1-Richtlinie werden höhere Sicherheitsstandards gefordert, der Adressatenkreis wurde erweitert und die Strafen für eine Nichteinhaltung signifikant auf das Niveau der EU-DS-GVO erhöht (bis zur Haftung der Geschäftsführung mit ihrem Privatvermögen).

NIS-2 ist Chef-Sache und „Chef-Haftung“
Auch wenn sich Unternehmen auf den ersten Blick nicht zum Adressatenkreis dazugehörig fühlen, sollten sie sich dennoch nicht in Sicherheit wiegen. Art. 21 II d NIS-2 regelt, dass auch alle Risikomaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit die „Sicherheit der Lieferkette …“ umfassen müssen. Lieferanten, egal wie groß, werden als mögliche Schwachstellen angesehen und tun gut daran, sich an die Sicherheitsstandards zu halten. Unternehmen werden zunehmend eine Risikobewertung bei der Auswahl ihrer Dienstleister vornehmen und das Risikomanagement vertraglich regeln.

Eine der Kernmaßnahmen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Verschlüsselung von E-Mails.
E-Mails sind nach wie vor eines der am häufigsten genutzte Kommunikationsmittel im geschäftlichen Umfeld und somit Angriffsvektor Nr. 1. Sie enthalten oft vertrauliche Informationen wie Geschäftsstrategien, personenbezogene Daten oder finanzielle Details. Unverschlüsselte E-Mails sind anfällig für Angriffe, da sie während der Übertragung abgefangen und von Unbefugten gelesen werden können. Hier kommt die Verschlüsselung ins Spiel.

Durch die Verschlüsselung von E-Mails wird der Inhalt in einen unleserlichen Code umgewandelt, der nur von autorisierten Empfängern entschlüsselt werden kann. Dies stellt sicher, dass selbst im Falle eines Angriffs oder Datenlecks keine sensiblen Informationen preisgegeben werden. Die NIS-2-Richtlinie betont die Notwendigkeit solcher Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität und Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation zu gewährleisten.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bis zum 17.10.2024 nicht erfolgen wird, sollten Unternehmen, die den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht werden wollen, dringend die Implementierung von E-Mail-Verschlüsselung in ihre Sicherheitsstrategien integrieren. Dies schützt nicht nur sensible Daten, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern in die Sicherheit ihrer Kommunikation. Angesichts der steigenden Bedrohungen im Cyberraum ist die Verschlüsselung von E-Mails ein unverzichtbares Element moderner IT-Sicherheit.

Stephan Heimel ist seit 2017 Prokurist und Sales Director der SEPPmail – Deutschland GmbH. Seine akademische Basis bildet ein Diplom in Wirtschaftsrecht sowie ein Master of Laws (LL.M.) in Compliance and Corporate Security. Stephan arbeitet seit über 30 Jahren in der IT mit dem Schwerpunkt IT-Security und berät Unternehmen hauptsächlich im Bereich der sicheren E-Mail-Kommunikation mit dem Blick auf digitale Signaturen, Verschlüsselungstechnologien, Large File Transfer, Disclaimer Management und Filtertechnologien.

Das in der Schweiz und Deutschland ansässige, international tätige und inhabergeführte Unternehmen SEPPmail ist Hersteller im Bereich „Secure Messaging“. Seine patentierte, mehrfach prämierte Technologie für den spontanen sicheren E-Mail-Verkehr verschlüsselt elektronische Nachrichten und versieht diese auf Wunsch mit einer digitalen Signatur. Die Secure E-Mail-Lösungen sind weltweit erhältlich und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur sicheren Kommunikation mittels elektronischer Post. Dadurch maximiert SEPPmail die Kommunikationssicherheit von hunderttausenden von Benutzern. Das Unternehmen verfügt über eine mehr als zehnjährige Erfahrung im sicheren Austausch digitaler Nachrichten. Bei der Entwicklung seiner E-Mail-Security-Technologie achtet SEPPmail besonders auf die Benutzerfreundlichkeit und reduziert Komplexität auf ein absolutes Minimum. Kleine, mittlere und große Firmen können die Lösungen schnell, unkompliziert und ohne zusätzliche Schulungen anwenden. Weitere Informationen unter www.seppmail.de.

Firmenkontakt
SEPPmail Deutschland GmbH
Günter Esch
Ringstraße 1c
85649 Brunnthal b. München
+49 (0) 8104 8999 030
https://www.seppmail.de

Pressekontakt
Sprengel & Partner GmbH
Lisa Dillmann
Nisterstraße 3
56472 Nisterau
02661-912600

Startseite

NIS-2 Kongress: Eine Leuchtturm-Veranstaltung im Bereich Cybersicherheit

SECUINFRA mit zahlreichen Speakern und Experten in Stuttgart

NIS-2 Kongress: Eine Leuchtturm-Veranstaltung im Bereich Cybersicherheit

NIS-2 Kongress in Stuttgart (Bildquelle: SECUINFRA GmbH)

Als Mitveranstalter freut sich die SECUINFRA GmbH über einen gelungenen NIS-2 Kongress. Die Konferenz am 10. und 11. Juli 2024 in Stuttgart war ein so großer Erfolg, dass ein zweiter Kongress im nächsten Jahr bereits jetzt feststeht. Der NIS-2 Kongress war bisher die größte und umfassendste Veranstaltung zum Thema NIS-2 in Deutschland. Insgesamt 362 Besucher nutzten diese besondere Gelegenheit und nahmen an den beiden Kongresstagen teil. Den Fachbesuchern bot sich hier die Gelegenheit, sich umfassend über die Auswirkungen der neuen NIS-2-Richtlinien auf ihr Unternehmen zu informieren. In insgesamt 52 Vorträgen sprachen Referenten zu aktuellen Cybersecurity-Themen sowie zur Umsetzung der neuen Sicherheitsrichtlinien. Daneben gab es Workshops und Trainingssessions mit Beispielen aus der Praxis. Parallel zum Kongress präsentierten 25 führende IT-Security-Unternehmen ihre Sicherheitslösungen.

SECUINFRA war auf dem NIS-2-Kongress nicht nur als Mitveranstalter präsent, sondern stellte auch selbst Referenten zu wichtigen Themen. David Bischoff, Principal Cyber Defense Consultant, gab beispielsweise einen Überblick über Technologien und Services zur effizienten Angriffserkennung. Ramon Weil, Founder und CEO des Berliner Unternehmens, moderierte den Expertentalk zu NIS-2-Maßnahmen wie Prevention, Detection und Response. Evgen Blohm, Senior Cyber Defense Consultant, beantwortete in seinem Vortrag drängende Fragen, für den Fall, dass ein Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs geworden ist. In diesem Worst Case Szenario gilt es nämlich, kühlen Kopf zu bewahren, das Ausmaß des Angriffs zu erkennen und die richtigen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen. Ein weiteres Highlight aus der Praxis präsentierte Evgen Blohm zusammen mit seinem Kollegen Marius Genheimer, Cyber Security Analyst bei SECUINFRA. Die beiden Sicherheitsexperten gaben Einblicke, wie Erpressung ohne Ransomware funktionieren kann. Dazu analysierten sie das Vorgehen des Threat Actors „BianLian“ in ihrem Vortrag.

Wichtig für die Umsetzung von NIS-2
Bei SECUINFRA zieht man ein rundum positives Fazit der Veranstaltung und ist besonders von der positiven Resonanz der Teilnehmer angetan. Dank der vielfältigen Beiträge aller beteiligten Spezialisten aus Deutschlands führenden Security-Unternehmen konnten die Besucher zahlreiche neue Impulse gewinnen. Ramon Weil sieht dies als großen Pluspunkt der Veranstaltung: „Der NIS-2 Kongress 2024 hat einmal mehr verdeutlicht, wie essenziell der kontinuierliche Austausch und die Zusammenarbeit in der Branche sind, um den Herausforderungen der digitalen Sicherheit erfolgreich zu begegnen.“ Der Gründer des Berliner Security-Unternehmens sieht deshalb den NIS-2 Kongress als Leuchtturmprojekt und Beispiel für eine gelungene Vorbereitung auf NIS-2. „Viele Firmen sind noch unsicher, was alles durch die neuen Richtlinien auf sie zukommt“, sagt Weil. „Dieser Kongress hat auf jeden Fall für mehr Klarheit gesorgt und liefert wichtige Impulse für die Unternehmen.“ Johann Miller, Initiator des NIS-2 Kongresses ergänzt: „Es ist wichtig für unser Land, die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Cybersecurity zu schaffen. Insofern war der Kongress sehr wichtig, denn eine derart umfassende Informationsveranstaltung hat es in Deutschland bisher noch nicht gegeben.“

Die Qualität der Vorträge und die tiefgehenden Diskussionsrunden haben an den beiden Tagen wertvolle Einblicke und praxisnahe Lösungen vermittelt. Da die Umsetzung der NIS-2-Richtlinien im nächsten Jahr noch mehr Brisanz gewinnen wird, will man sich bei SECUINFRA auch am kommenden NIS-2 Kongress als Mitveranstalter beteiligen. Dieser zweite Kongress wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 stattfinden.

Über den NIS-2 Kongress
Der NIS-2 Kongress fand am 10. und 11. Juli 2024 im Mövenpick Hotel Stuttgart Flughafen statt. Es war der bisher größte Kongress zu den neuen NIS-2-Richtlinien und bot Teilnehmern aus ganz Deutschland die Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu informieren. Insgesamt gab es an den beiden Tagen 52 Sessions mit neun Moderatoren, acht Workshops, vier Keynotes sowie 25 Aussteller mit führenden IT-Security Fachexperten. Insgesamt 362 Teilnehmer besuchten den zweitägigen Kongress. Veranstaltet wurde der Kongress von der NIS-Projects GmbH. Der nächste NIS-2 Kongress ist für das zweite Quartal 2025 geplant.

SECUINFRA unterstützt Unternehmen seit 2010 bei der Erkennung, Analyse und Abwehr von Cyberangriffen. Mit Services wie Managed Detection and Response (MDR) und Incident Response sorgt das Unternehmen dafür, dass Cyberangriffe frühzeitig erkannt und abgewehrt werden, bevor hoher Schaden entsteht. Zur Erbringung dieser Services greift SECUINFRA auf die besten am Markt befindlichen Technologien und Produkte in den Bereichen Security Information & Event Management (SIEM), Endpoint Detection & Response (EDR), Network Detection & Response (NDR) und Security Orchestration, Automation & Response (SOAR) zurück.

Firmenkontakt
SECUINFRA GmbH
Thomas Bode
Stefan-Heym-Platz 1
10367 Berlin
+49 89 200 42748
https://www.secuinfra.com/de/

Pressekontakt
FRANKEMEDIA
Thorsten Franke-Haverkamp
Amberger Str. 5
81679 München
+49 89 200 42748

Home

NIS-2 Kongress bringt neue Impulse für Cybersecurity

Treffen der Sicherheitsexperten und Auszeichnungen für den Nachwuchs

NIS-2 Kongress bringt neue Impulse für Cybersecurity

Dr. Swantje Westpfahl, Direktorin des Institutes for Security and Safety, und Johann Miller (Bildquelle: NIS-Projects GmbH)

Der erste NIS-2 Kongress war ein voller Erfolg – so lautet das Fazit des Veranstalters, der NIS-Projects GmbH. Daher steht jetzt schon fest, dass es einen zweiten Kongress im nächsten Jahr geben wird. Zahlreiche Top-Referenten und ein umfangreiches Workshop-Programm sorgten dafür, dass sich Unternehmen umfassend über die Auswirkungen der neuen NIS-2-Richtlinien in Deutschland informieren konnten. Insgesamt 362 Besucher nutzten diese besondere Gelegenheit und nahmen an dem Kongress am 10. und 11. Juli in Stuttgart teil. Der Zuspruch zu dieser wichtigen Veranstaltung war auch deswegen so hoch, weil sich von NIS-2 betroffenen Firmen die Möglichkeit bot, Vorträge von 52 Referenten zu den wichtigsten Cybersecurity-Themen zu hören. Zudem konnten sie sich bei 25 führenden IT-Sicherheitsanbietern in Deutschland über geeignete Sicherheitslösungen informieren und mit dem neuesten Stand der Technik vertraut machen. Darüber hinaus gab es Auszeichnungen für den Nachwuchs: Deutschlands beste Pentester wurden ebenso prämiert wie die besten Masterarbeiten aus dem Bereich Cybersicherheit.

Eröffnet wurde der Kongress von seinem Initiator, Johann Miller, und moderiert von Dr. Swantje Westpfahl, Direktorin des Institutes for Security and Safety an der Hochschule Mannheim. Für Westpfahl ist NIS-2 eines der wichtigsten Themen, das für Firmen vieles verändern wird: „Auf dem Kongress konnte man die Sorgen und Herausforderungen spüren, mit denen Unternehmen konfrontiert sind. Gleichzeitig wurde deutlich, dass wir mit den Tools, die wir bereits haben, vorbereitet sein können und uns nicht fürchten müssen.“ Westpfahl betont vor allen Dingen die Chancen zur Verbesserung der Cybersicherheit in Deutschland: „Wichtig wird die Zusammenarbeit zwischen allen Stakeholdern sein, also dem öffentlichen Sektor, der Wissenschaft und den jeweiligen Organisationen. Das gemeinsame Ziel muss der Aufbau eines Cybersicherheits-Ökosystems sein.“ Johann Miller bestätigt: „Jetzt gilt es, die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Cybersecurity zu schaffen. Insofern war der Kongress sehr wichtig, denn eine derart umfassende Informationsveranstaltung hat es in Deutschland bisher noch nicht gegeben.“

NIS-2-Umsetzung und künstliche Intelligenz
Ein Hauptthema des ersten NIS-2 Kongress waren Best Practices und Strategien zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Denn auch wenn der ursprüngliche Zeitplan der Gesetzgebung nicht mehr einzuhalten ist, ist doch bereits klar, was auf die Unternehmen zukommen wird. Hierzu gehören beispielsweise die Implementierung eines Risikomanagementsystems, die zukünftig obligatorische Meldung von allen relevanten Sicherheitsvorfällen an die Behörden sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Audits. Gleichzeitig gilt es, mit der technologischen Entwicklung schrittzuhalten und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich zu überprüfen. Es ist zudem zu erwarten, dass die NIS-2-Anforderungen auch überwacht werden und dass mit Sanktionen zu rechnen ist. Den meisten Fachbesuchern des Kongresses war es daher wichtig, die kommenden Anforderungen bereits jetzt anzugehen. Für viele Firmen gilt es, möglichst keine Zeit zu verlieren, denn ansonsten könnte es bis zur Umsetzung der Cybersicherheitsrichtlinie sehr eng werden.

In insgesamt fünf Tracks hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich über die Umsetzung sowie geeignete Maßnahmen zu informieren. Hinzu kamen Workshops und Trainingssessions. Ein großes Trendthema auf dem Programm war künstliche Intelligenz (KI). Dabei ging es um den Einsatz von KI auf beiden Seiten, also sowohl bei den Angreifern als auch bei der Verteidigung. Die Referenten zeigten anhand von konkreten Beispielen, wie einfach es mittlerweile durch KI-Tools ist, große Schäden anzurichten. Andererseits hilft KI bei der Analyse, beispielsweise von Logdaten, und ist somit bei der Detektion von Angriffen ein wichtiges Hilfsmittel. Weitere Themen auf dem Kongress waren die Automatisierung der Angriffserkennung etwa durch den Einsatz von SIEM-Systemen (Security and Event Management). Gleichzeitig ging es aber auch um die Frage nach dem Worst Case: Was sollten Unternehmen im Fall eines erfolgreichen Angriffes tun? Hierbei ist vor allem um Geschwindigkeit gefragt. Es ist also entscheidend, möglichst schnell das Ausmaß des Angriffs zu erkennen und sofort geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Deutschlands beste Masterarbeiten und Pentester prämiert
Zusätzlich fanden im Vorfeld des NIS-2 Kongresses zwei Wettbewerbe für den Nachwuchs statt: Einerseits wurden die besten Masterarbeiten aus dem Bereich Cybersecurity prämiert, andererseits wurde nach Deutschlands besten Pentestern gesucht. Mit dem Preis „Deutschlands beste Cybersecurity Masterarbeit 2024“ wurden ausgezeichnet: Stefan Strobl (Platz 1), Merlin Klemens (Platz 2) und Tatjana Ljucovic (Platz 3). Koordiniert wurde die Jury von Prof. Hermann Heiler, Präsident a.D. der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Der Wettbewerb „Deutschlands beste Pentester“ wurde von der NIS-Projects GmbH in Zusammenarbeit mit der NTT DATA Deutschland SE durchgeführt. Als Top-Nachwuchskräfte im Bereich IT Security wurden ausgezeichnet: Cass Rebbelin (Platz 1), Terence Fürst (Platz 2) sowie Robin Unglaub (Platz 3). Die Auszeichnungen wurden durch Nicole Matthöfer, Präsidentin der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, im Rahmen der Vorabend-Gala zum Kongress am 9. Juli vorgenommen.

Informationen zum NIS-2 Kongress:
www.nis-2-congress.com

Die NIS-Projects GmbH veranstaltete den NIS-2 Kongress in Stuttgart. Geschäftsführer des Unternehmens ist Johann Miller. Miller blickt auf eine weitreichende und langjährige Erfahrung in der Medien- und der IT-Security-Branche zurück. Nach seiner 20-jährigen Geschäftsführerverantwortung bei der WEKA GmbH und der Neuen Medien GmbH (Mediengruppe Ebner) wechselte er von der Medien- in die IT-Security-Branche. Er war sieben Jahre Geschäftsführer für CE bei der Integralis GmbH (Marktführer für IT Security), einem Unternehmen des japanischen Telekommunikationsunternehmens NTT, und fünf Jahre Geschäftsführer und Mitgesellschafter der HR Bridge GmbH, einem Personalmanagement-Unternehmen mit dem Branchenfokus auf IT Security. Zudem ist er als Beirat in mehreren IT-Security-Unternehmen tätig. Als Initiator hat er einige Foren, Kongresse und Preisverleihungen aus der Taufe gehoben.

Firmenkontakt
NIS-Projects GmbH
Johann Miller
Hermann-Aust-Str. 22
86825 Bad Wörishofen
+49 30 555 702 160
https://nis-2-congress.com/

Pressekontakt
FRANKEMEDIA
Thorsten Franke-Haverkamp
Amberger Str. 5
81679 München
+49 30 555 702 162

Home