Der Channel schafft sich den eigenen Nachwuchs…

…mithilfe der neuen Education-Initiative von ADN und Microsoft

Der Channel schafft sich den eigenen Nachwuchs...

Der Fachkräftemangel ist nach wie vor auch in der IT-Branche dominierend. Laut einer bitkom-Studie (https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/IT-Fachkraefteluecke-wird-groesser) ist die Zahl der freien Stellen für IT-Fachkräfte von 86.000 (2020) auf 96.000 (2021) angewachsen, Tendenz steigend. Daher ist und bleibt die Nachwuchsförderung ein wichtiges Thema – auch im Channel. Systemhäuser, Reseller und Distributoren sind stets auf der Suche nach qualifizierten neuen Mitarbeitenden, insbesondere prosperierende Microsoft-zertifizierte Lösungspartner sind gefragt. Daher hakt eine neue Education-Initiative von ADN in Kooperation mit Microsoft genau hier ein und unterstützt junge Lernende oder Studierende schon früh bei ihrem Einstieg in ein erfolgreiches IT-Geschäft.

In dieser neuen Education-Kampagne fördert die ADN, genauer gesagt ihr renommiertes Schulungszentrum ADN Akademie, gemeinsam mit Microsoft Lernende beim Übertritt in den Arbeitsmarkt. Junge Talente erhalten die Chance, die neuesten Cloud-Lösungen kennenzulernen, sich zu zertifizieren und Microsoft Partner als neue Arbeitgeber und damit einen fortschrittlichen, erfolgversprechenden Arbeitsplatz zu finden. Auch Microsoft Partner können eigene Cloud-Projekte voranbringen und innerhalb dieses Programms über Pontoon den ausgebildeten Microsoft Nachwuchs rekrutieren. „Die Initiative bietet mit den Qualifizierungsangeboten einen fundierten Einstieg in den Themenkomplex IT und darüber hinaus: Das Erlernte lässt sich damit weiterentwickeln und vertiefen. So fördern wir Talente ganz gezielt und machen sie fit für den Arbeitsmarkt“, erklärt Kassandra Xavier Esteves, Head of Sales – Banking, Financial Services bei Microsoft Deutschland und Co-Founderin von SkillHer (https://www.microsoft.com/de-de/webinare/skillher/default.aspx).

Was beinhaltet die neue Education-Initiative?

In fünf Microsoft Fundamental Training Days geht es um die Grundlagenvermittlung von Inhalten für die spätere Zertifizierung Power-Plattform (PL-900), Azure (AZ-900), Microsoft 365 (MS-900), Azure AI (AI-900) und Azure Database (DP-900). Diese Training Days finden jeweils zweimal innerhalb zwei aufeinanderfolgender Wochen statt, vom 28.03. bis 08.04.2022 jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr.

Im Anschluss folgen vier Additional Trainings in Form von Microsoft Future Technologies Training Days zu den Themen Azure Architecture, Data & AI, Business Intelligence und DevOps, die mehr Wissen in diesen vier Microsoft Fokus-Technologien vermitteln. Sie finden vom 25.04. bis 28.04.2022 ebenfalls jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr statt. Diese Lernpfade bieten Live-Schulungen für Studierende und SchülerInnen, eine Lab-Umgebung, Praxistests und MCP-Voucher, die im Anschluss durch die Teilnahme an Examen erreicht werden können. Jedes Training und jede Technologie wird mit spannenden Minecraft-Challenges spielerisch vertieft und das Wissen am Trainingstag abgefragt.

Minecraft Train the Trainer: Learning by Gaming

Abschließend findet für alle Interessierten ein Minecraft Train the Trainer-Angebot statt, um Wissen mit Game-basierten Übungen aus- und aufzubauen. Trainer und Lehrende erhalten hier die Möglichkeit, Methoden und Lehransätze kennenzulernen, wie komplexe Inhalte spielerisch beigebracht und vermittelt werden können. Minecraft wird hier als eine grundlegende Lernmethode vermittelt.

„Mit der Education-Initiative setzen wir uns zum Ziel, die Einstiegshürde in die IT zu minimieren und so vorhandenes Potential voll auszuschöpfen“, erklärt Martha Splitthoff, Cloud Solution Architect Managerin bei Microsoft Deutschland und Co-Founderin von Anyone can Code! (https://www.microsoft.com/de-de/partner/readiness/anyone-can-code/default.aspx) Die Initiative bietet ebenfalls die Möglichkeit, im Anschluss mit dem Microsoft Workforce of the Future-Programm fortzufahren, um Microsoft Partner und junge Talente zu verknüpfen und einen Job als Microsoft Spezialist zu ergattern. Das Konzept bietet verschiedene Ausbildungspfade, die die MitarbeiterInnen gezielt auf Jobrollen im Unternehmen ausbilden. Somit kombiniert dieses Programm von ADN und Microsoft Recruiting as a Service mit exzellenter Cloud-Ausbildung in der ADN Akademie.

Interessiert? Hier (https://www.adn.de/de/microsoft4students)geht es zur kostenlosen Anmeldung!

Über die ADN Group
ADN – Advanced Digital Network Distribution wurde 1994 gegründet und ist spezialisiert auf die autorisierte Distribution von beratungsintensiven Cloud-Services, -Technologien und -Lösungen. Als führender VAD und Serviceorganisation für Fachhandelspartner bietet die ADN Group ein breit gefächertes Herstellerspektrum: Cloud & Virtualization, Networking & Security, Storage Solutions sowie Unified Communications. Mehr unter www.adn.de.

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Taschengeld: Endlich das erste Geld

ARAG Experten informieren, wie hoch Taschengeld für welchen Jahrgang sein sollte

Ob es für Süßigkeiten, Zeitschriften, Computerspiele, Klamotten oder Gigabyte draufgeht – je früher der Nachwuchs lernt, mit einem eigenen Budget umzugehen, desto besser. Und das Budget ist hoch: In Deutschland verfügten Kinder laut Kinder-Medien-Studie (KMS) 2019 über insgesamt rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Die Mehrheit der Kids darf das eigene Geld sogar selbst verwalten. Doch es gibt rechtliche Grenzen. Welche das sind, wissen die ARAG Experten.

Leider kein Anspruch
Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch sogar einen „Taschengeldparagrafen“ gibt und das Taschengeld aus pädagogischer Sicht sicherlich sinnvoll ist – ein gesetzlich verankertes Recht darauf gibt es in Deutschland nicht. Gesetzlich geregelt ist nur der Anspruch auf Unterhalt. Solange die Kinder minderjährig sind und bei beiden Elternteilen wohnen, beschränkt sich dieser Anspruch aber auf den sogenannten Naturalunterhalt, also Essen, Kleidung, Spielsachen, Freizeitaktivitäten und Ähnliches.

Wie viel Taschengeld ist sinnvoll?
Laut der Kinder-Medien-Studie (https://kinder-medien-studie.de/wp-content/uploads/2019/08/KMS2019_Handout.pdf) standen Kindern 2019 durchschnittlich rund 20 Euro Taschengeld im Monat zur Verfügung. Zusätzlich gibt es pro Jahr noch einmal knapp 160 Euro an Geldgeschenken oben drauf. Das ist deutlich über der vom Deutschen Jugendinstitut (https://www.dji.de/themen/jugend/taschengeld.html) (DJI) empfohlenen Grenze.

Natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes in erster Linie von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Sprengen die üblichen Beträge deren Portemonnaie, raten die ARAG Experten zu einem ehrlichen Gespräch mit den Kindern über die finanzielle Lage.

Das DJI empfiehlt für unter Sechsjährige ein Taschengeld in Höhe von 50 Cent bis einen Euro pro Woche. Sechsjährige sollten bis 1,50 Euro wöchentlich bekommen, Siebenjährige bis zwei Euro und dann in 50-Cent-Schritten weiter bis zum neunten Lebensjahr, wo es bis drei Euro geben kann. Ab zehn Jahren sollte die Taschengeldzahlung monatlich erfolgen und mit etwa 16 bis 18,50 Euro beginnen und sich langsam steigern. So bekommen 14-Jährige schon rund 30 Euro im Monat und 18-jährige Kinder, die wirtschaftlich noch ganz von ihren Eltern abhängig sind, bis knapp 80 Euro monatlich. Die Empfehlungen des DJI werden regelmäßig aktualisiert und an die Kaufkraft angepasst.

Dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld alles kaufen?
Ab dem siebten Geburtstag sind Käufe der Kinder wirksam, wenn sie – so die Regelung des Paragrafen 110 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – mit Mitteln bewirkt wurden, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden. Grundsätzlich dürfen Kinder sich also mit ihrem Taschengeld Dinge kaufen, die sich preislich in einem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden können. Das gibt vor allem Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis. Anders sieht es dagegen mit teuren Anschaffungen aus: Sie fallen nach Auskunft der ARAG Experten im Regelfall nicht unter die Vorschrift des sogenannten „Taschengeldparagraphen“. Der entsprechende Vertrag kann daher ohne Genehmigung der Eltern unwirksam sein. Doch auch hier kann im Einzelfall zwischen Kind und Eltern etwas anderes abgesprochen sein. Anschaffungen wie etwa Haustiere, die Folgekosten nach sich ziehen, sind jedoch niemals ohne Genehmigung der Eltern wirksam. Abgesehen davon besagt Paragraf 11 c des Tierschutzgesetzes, dass Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden dürfen.

Wofür darf man das Taschengeld verwenden?
Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wofür es verwendet werden darf. Nach Ansicht der ARAG Experten bleiben beispielsweise Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung Elternsache. Wenn es aber die gerade angesagte Super Skinny Jeans mit Patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu. Ist der Nachwuchs so zerstreut, dass er oft Dinge vergisst, kann ihm auch zugemutet werden, die Sachen mit eigenem Geld nachzukaufen.

Wenn das Taschengeld nicht reicht
Dieses Phänomen kennt wohl jeder – am Ende des Geldes ist noch viel zu viel Monat übrig. Wenn es sich beim Nachwuchs mit dem Taschengeld ähnlich verhält, kann es zwei Gründe haben: Entweder die Rabeneltern zahlen zu wenig oder das Kind haushaltet schlecht. Ist Letzteres der Grund, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorschüssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind raten die ARAG Experten ab, da sie sonst nicht lernen können, dass man auf manche Wünsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen frühzeitig näherbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den Überblick über die Ausgaben zu behalten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

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