Neues mobiles Krypto-Mining-Projekt „Drachmi“ startet offiziell den Vorverkauf seines nativen Tokens DRACHMI

Die erste Kryptowährung Griechenlands

Neues mobiles Krypto-Mining-Projekt "Drachmi" startet offiziell den Vorverkauf seines nativen Tokens DRACHMI

DRACHMI

Mit dem Ehrgeiz, die führende Kryptowährung auf dem griechischen Markt zu werden und möglicherweise eines der Schlüsselprojekte auf dem internationalen Markt, gibt DRACHMI an, dass es einzigartige Funktionen bieten wird, die Belohnungen für jeden Schritt liefern, den Nutzer machen.
Über das mobile Mining hinaus verspricht DRACHMI weitere Vorteile, darunter Geschäftskooperationen, Projektinvestitionen und die Möglichkeiten Zahlungen für Touristen ohne Umtausch-Provisionen im Urlaub zu tätigen.
Kann DRACHMI die Erwartungen der Investoren wirklich erfüllen? Was kommt nach Abschluss des Vorverkaufs? Wird der Token einen explosiven Start hinlegen? Wir betrachten die Grundlagen des Projekts und die aktuelle Stimmung auf dem Markt, um die mögliche Preisentwicklung des Tokens vorherzusagen.
Was ist DRACHMI?
Laut Whitepaper ist DRACHMI eine „innovative Kryptowährung, die ihren Nutzern einzigartige Fähigkeiten durch eine mobile Mining-Anwendung, Partnerschaften mit großen Unternehmen in Griechenland und Investitionen in verschiedene Projekte bietet“.
Im Wesentlichen präsentiert sich DRACHMI als zuverlässige Alternative für Zahlungen und Investitionen in Griechenland und verweist darauf, wie Schuldenkrisen und traditionelle Bankbeschränkungen das Land in den letzten Jahren in verschiedene wirtschaftliche Herausforderungen gestürzt haben. Das Projekt plant, ein Ökosystem zu schaffen, in dem sein nativer Krypto-Token von Einheimischen und Touristen genutzt wird.
Das Hauptziel von DRACHMI ist es, die griechische Finanzwirtschaft zu redefinieren, indem es eine Lösung bietet, die die Krypto-Adoption und Investitionen fördert. Um dies zu erreichen, hat DRACHMI eine „Walk-to-Earn“-Initiative eingeführt, die tägliche Bewegung in mobiles Mining verwandelt und es den Nutzern ermöglicht, kostenloses DRACHMI-Krypto zu verdienen und das spielend mit Ihrer Mining App die in den Startlöschern steht.
Zusätzlich plant das Projektteam, mit Unternehmen sowohl auf lokaler als auch internationaler Ebene zusammenzuarbeiten, um DRACHMI als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
In der Zwischenzeit wird DRACHMI auf Solana aufgebaut, und nutzt die hohe Transaktionsgeschwindigkeit und die niedrigen Kosten des Netzwerks, um den reibungslosen Ablauf seiner Angebote sicherzustellen.
Preisprognose für Drachmi
Laut einer der FAQs auf der Website startete DRACHMI seine ICO-Kampagne am 19. Juli 2024. Der Vorverkauf erfolgt in einer gestaffelten Struktur, obwohl die Anzahl der zu deckenden Phasen vom Projektteam nicht bekannt gegeben wurde. Nichtsdestotrotz befindet sich der Drachmi-Vorverkauf zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels in seiner dritten Phase und zieht mit einem 10%igen Gratis-Token-Bonus Investoren an.
Im Gegensatz zu den meisten Vorverkaufs-Kryptos müssen diejenigen, die DRACHMI kaufen möchten, SOL an eine angegebene Wallet-Adresse auf der Website senden. Die Mindestmenge, die Investoren kaufen können, beträgt 1,5 Millionen DRACHMI, die mit 0,5714 SOL getauscht werden können.
Da DRACHMI sich noch im Vorverkauf befindet, ist es nicht möglich, technische Indikatoren zu verwenden, um sein Potenzial als Kryptowährung zu analysieren. Wir können jedoch aus einer Reihe von Elementen des Projekts und dem aktuellen Szenario auf dem globalen Kryptomarkt Einblicke gewinnen, um seine wahrscheinliche Preisentwicklung bei Eröffnung des DEX-Handels zu spekulieren.
Das Hauptkonzept von DRACHMI besteht darin, die hochinnovativen Funktionen von Solana zu nutzen, um einen gesunden Lebensstil durch Krypto-Mining-Belohnungen zu fördern. Das Projekt hat in seiner Roadmap klar angegeben, dass es plant, eine mobile Mining-App zu starten, in der Nutzer kostenlos DRACHMI generieren können. Obwohl es viele andere Projekte mit ähnlichen Dienstleistungen gibt, sagt DRACHMI, dass es sein Produkt durch die Kombination der Kräfte von Hybrid-Proof-of-Work (PoW) und Proof-of-Stake (PoS) unterscheiden wird.
In der Zwischenzeit wird einer der Hauptfaktoren, die die Preisbewegung von DRACHMI nach dem Start bestimmen werden, die Gesamtleistung seines Vorverkaufs sein. In den letzten Jahren haben mehrere Kryptowährungen von der echten Aufregung um ihre Vorverkäufe profitiert, um beim Start signifikante Preissteigerungen zu verzeichnen. Daher könnte das Projekt, wenn es eine breitere Investorenbasis erreichen und beträchtliche Mittel sammeln kann, einen guten Start hinlegen und Top-Listings sichern.
Der wichtigste Faktor, der den Token langfristig am Leben erhält, ist jedoch seine Mining-Nutzfähigkeit. DRACHMI hat versprochen, die Lösung vor ende August zu starten. Sollte dies umgesetzt werden, könnte DRACHMIi möglicherweise Marktanteile anderer minenspezifischer Kryptowährungen gewinnen und bis Ende des Jahres etwa $0,0002 wert sein.

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Steuerhinterziehung, Geldwäsche mit virtuellen Währungen

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10.Mai 2022 ist nur ein erster Schritt zur Klärung der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler Währungen, also Token wie Bitcoin, Etherum, Theter usw.

Steuerhinterziehung, Geldwäsche mit virtuellen Währungen

(Bildquelle: iStock-920931664)

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10.Mai 2022 ist nur ein erster Schritt zur Klärung der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler Währungen, also Token wie Bitcoin, Etherum, Theter etc. Es verdeutlicht zudem, welch wachsende Bedeutung das BMF den Kryptowährungen beimisst.

Nach den EU Richtlinien sind unter virtuellen Währungen (Token) digital dargestellte Werteinheiten zu verstehen, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden, somit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert werden und auf elektronischem Wege (über einen Schlüssel) übertragen, gespeichert und gehandelt werden können.
Für das Empfangen, Halten und Transferieren von Einheiten von virtuellen Währungen wird eine Wallet benötigt. Wallet bedeutet in der Übersetzung Geldbörse, Brieftasche oder Schlüsselbund. Tatsächlich handelt es sich um eine Anwendung zum Erzeugen, Verwalten und Speichern der Token, welche immer in der Blockchain verbleiben.

Welche Handlungen in und um virtuellen Währungen wie z.B. Mining (Abschürfen), Forging (bereitstellen von Einheiten), Lending (verleihen), Fork (Aufspaltung), Airdrop (unentgeltliche Verteilung), lösen ertragssteuerrechtliche Konsequenzen aus?

Zunächst bleibt festzuhalten, dass die einzelnen Einheiten virtueller Währungen und sonstigen Token Wirtschaftsgüter sind. Sie eröffnen die Möglichkeit, einen Vermögenswerten Vorteil zu erwerben. Das Bundesfinanzministerium unterscheidet in seiner Mitteilung vom 10.Mai 2022 zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token zwischen Security Token (Wertpapier, vergleichbar einer IPO), Equity Token haben den Charakter von Unternehmensanteilen, Asset Token (reale Güter wie Edelmetallen, Kapitalanlagen oder Immobilien), Payment Token, auch Currency Token (Währungstoken), und Utility Token (Versprechen, digitaler Gutschein). Auch wird bei der steuerlichen Behandlung zwischen Betriebsvermögen oder Privatvermögen unterschieden.

Proof of Work (Mining) oder Proof of Stake (Forging)

Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) oder Proof of Stake (Forging oder Minting), stellen im Sinne des § 15 EStG eine gewerbliche Tätigkeit dar, deren Einkünfte dement-sprechend zu versteuern sind. Die Beweislast, dass es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt obliegt dem Miner.
Ohne einen gewerblichen Hintergrund fallen die Einnahmen unter § 22 Nr.3 EStG, ebenso wie Erlöse aus dem temporären Verzicht von Token (Staking).

Einkünfte aus der Verwendung von Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token für Lending im Betriebsvermögen

Laut Schreiben des BMF stellen Erträge aus der Überlassung von dem Betriebsvermögen zuzuordnenden Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token Betriebseinnahmen dar. Bei einer Veräußerung wird entweder ein Gewinn oder ein Verlust realisiert.

Einkünfte aus der Verwendung von Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token für Lending im Privatvermögen

Einkünfte aus dem Lending sind gemäß § 22 Nummer 3 EStG steuerbar. Die Erzielung von Einkünften mit der Nutzungsüberlassung auf Zeit erfolgt aufgrund einer Leistung der Steuerpflichtigen. Für die Nutzungsüberlassung erhaltene Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token zählen zu den Einkünften und sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung zu bewerten

Ertragsteuerrechtliche Behandlung der durch Hard Forks erhaltenen Einheiten einer virtuellen Währung im Betriebsvermögen

Gehören die Einheiten einer virtuellen Währung bereits zum Betriebsvermögen und entstehen aufgrund einer Hard Fork Einheiten einer neuen virtuellen Währung, die ebenfalls Betriebsvermögen sind, stellen die Einheiten der verschiedenen virtuellen Währungen unterschiedliche Wirtschaftsgüter dar.
Steuerpflichtige erhalten mit Einheiten einer virtuellen Währung stets die Möglichkeit, im Zuge einer Hard Fork der zugrundeliegenden Blockchain zusätzliche Einheiten einer neuen virtuellen Währung zu erhalten. Im Falle einer Anschaffung von Einheiten einer virtuellen Währung liegt folglich immer auch ein Anschaffungsvorgang hinsichtlich der durch eine spätere Hard Fork neu entstandenen Einheiten einer virtuellen Währung vor.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung der durch Hard Forks erhaltenen Einheiten einer virtuellen Währung im Privatvermögen

Eine Hard Fork führt nicht zu Einkünften aus § 22 Nummer 3 EStG. Werden die aufgrund einer Fork entstandenen Einheiten einer neuen virtuellen Währung jedoch veräußert, ist der dabei erzielte Gewinn als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG zu versteuern, sofern der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Airdrops im Betriebsvermögen

Soweit der Erhalt von Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token betrieblich veranlasst wurde, sind es Betriebseinnahmen. Die Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses zu bewerten Bei einer Veräußerung wird entweder ein Gewinn oder ein Verlust realisiert.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Airdrops im Privatvermögen

Es handelt sich um sonstige Einkünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nummer 3 EStG. Trotz des Marketingcharakters der Airdrops ist das der Fall, wenn von den Interessenten eine Leistung zu erbringen ist, insbesondere also bei aktivem Tun wie der Nennung des Airdrops, der Projektinitiatorin oder des Projektinitiators in Beiträgen in sozialen Medien, eigene Bilder, Fotos oder Videos auf einer Plattform hochladen und hierfür Einheiten ei-ner virtuellen Währung oder sonstige Token erhalten.

Alleine die steuerlichen Aspekte zeigen die Komplexität von Kryptowährungen auf. Wer sich mit dem Handel, Mining von Token beschäftigt, sollte in jedem Fall den Rat eines Experten hinzuziehen.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

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