Neuer Standort für die Alltagsbegleiter Leverkusen

Erweiterung nach Burscheid und Wermelskirchen

Neuer Standort für die Alltagsbegleiter Leverkusen

Die Alltagsbegleiter Leverkusen

Die Alltagsbegleiter Leverkusen freuen sich, die Eröffnung ihres neuen Standorts in Burscheid bekannt zu geben. Mit großer Begeisterung blicken wir darauf, unseren Einflussbereich zu erweitern und noch mehr Menschen in der Region Unterstützung und Betreuung im Alltag bieten zu können. Gleichzeitig suchen wir engagierte und einfühlsame Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Standorte in Burscheid und Wermelskirchen.

Unsere Einrichtung ist seit vielen Jahren in der Seniorenbetreuung und -begleitung tätig und hat sich durch ihre hochwertigen Dienstleistungen einen Namen gemacht. Das Herzstück unserer Arbeit liegt darin, älteren Menschen ein möglichst selbstbestimmtes und erfülltes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Wir sind stolz darauf, dass unser Leistungsspektrum weiter wächst und wir nun auch in den idyllischen Gemeinden Burscheid und Wermelskirchen präsent sind. Unsere qualifizierten Alltagsbegleiterinnen und -begleiter stehen den Senioren vor Ort mit Empathie und Fachwissen zur Seite, sei es bei der Erledigung des Haushalts, der Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben oder einfach als Gesellschaft für anregende Gespräche und gemeinsame Aktivitäten.

„Die Eröffnung unseres neuen Standorts in Burscheid markiert einen Meilenstein für unser Unternehmen. Wir sind davon überzeugt, dass die persönliche Nähe zu unseren Klienten in Burscheid und Wermelskirchen es uns ermöglichen wird, individuellere und maßgeschneiderte Betreuungslösungen anzubieten. Zugleich möchten wir neue Kolleginnen und Kollegen einladen, Teil unseres Teams zu werden und mit uns gemeinsam einen positiven Beitrag für das Leben älterer Menschen zu leisten“, sagt Olaf Breidenbach, Geschäftsführer der Alltagsbegleiter Leverkusen.

Die Alltagsbegleiter Leverkusen bieten vielfältige Stellenmöglichkeiten für Alltagsbegleiterinnen und -begleiter in Teilzeit sowie als Minijob. Gesucht werden einfühlsame Menschen mit einer ausgeprägten sozialen Ader, die Freude daran haben, älteren Menschen im Alltag zu unterstützen und ihnen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich per E-Mail an kontakt@diealltagsbegleiter-lev.de oder telefonisch unter 02174 718 95 75 melden.

Über die Alltagsbegleiter Leverkusen:

Die Alltagsbegleiter Leverkusen sind ein etablierter Anbieter von Seniorenbetreuung und -begleitung mit Sitz in Leverkusen. Das Unternehmen zeichnet sich durch ein hochmotiviertes und qualifiziertes Team aus, das sich mit Herz und Verstand für das Wohlbefinden älterer Menschen einsetzt. Neben Leverkusen sind die Alltagsbegleiter nun auch in Burscheid und Wermelskirchen vertreten, um noch mehr Senioren eine bestmögliche Unterstützung im Alltag zu bieten.

Die Alltagsbegleiter Leverkusen sind ein etablierter Anbieter von Seniorenbetreuung und -begleitung mit Sitz in Leverkusen. Das Unternehmen zeichnet sich durch ein hochmotiviertes und qualifiziertes Team aus, das sich mit Herz und Verstand für das Wohlbefinden älterer Menschen einsetzt. Neben Leverkusen sind die Alltagsbegleiter nun auch in Burscheid und Wermelskirchen vertreten, um noch mehr Senioren eine bestmögliche Unterstützung im Alltag zu bieten.

Kontakt
Die Alltagsbegleiter Leverkusen UG(haftungsbeschränkt)
Olaf Breidenbach
Müllersbaum 18
51399 Burscheid
02174 718 95 75
https://www.diealltagsbegleiter.de

Minijob: Das ändert sich seit 1. Oktober 2022 Teil IV

Minijob: Das ändert sich seit 1. Oktober 2022 Teil IV

Steuerberater Roland Franz

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, informiert darüber, dass die sogenannte Minijob-Falle mit der Neuerung im Oktober abgeschafft wurde.

Was heißt das konkret?

„Es gibt sie nicht mehr“, so Steuerberater Roland Franz, „bisher entsprachen die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen im Midijob nicht den vollen rund 21 Prozent wie in normalen Jobs. Aber sie schlugen bereits ab dem ersten über 450 verdienten Euro mit gut 10,6 Prozent zu Buche und steigerten sich linear bis zur bisherigen Midijob-Obergrenze von 1300 Euro auf die vollen Beitragssätze.“

Beim Minijob werden die Beitragssätze neu berechnet.

„Das sorgte dafür“, erklärt Steuerberater Roland Franz, „dass ein Midijobber mindestens 510 Euro brutto verdienen musste, um auf das gleiche Nettogehalt wie ein Minijobber mit 450 Euro im Monat zu kommen. Für manche Minijobber lohnte es sich schlicht nicht, noch ein paar Stunden mehr arbeiten zu gehen. Sie hatten dann sogar weniger Geld als vorher in der Lohntüte. Sie blieben in der Minijob-Falle hängen.“

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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Minijob: Das ändert sich seit 1. Oktober 2022 Teil III

Minijob: Das ändert sich seit 1. Oktober 2022 Teil III

Steuerberater Roland Franz

Essen – Muss man als Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen? Die Antwort von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, auf diese Frage lautet eindeutig Ja, „wenn der Stundenlohn des Minijobbers oder der Minijobberin durch die Erhöhung des Mindestlohns angepasst wird. Die Änderungen sollten dann aber unbedingt im Arbeitsvertrag oder in der Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen festgehalten werden.“

Nachfolgend gibt Steuerberater Roland Franz Antworten auf weitere wichtige Fragen in diesem Zusammenhang.

Wenn man sich mit seinem Minijobber auf einen niedrigeren Stundenlohn als den Mindestlohn geeinigt hat, ist das in Ordnung?

„Nein, in Deutschland gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahre als Verdienstuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn. Er gilt somit auch für Minijobber und Minijobberinnen, egal ob im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der Mindestlohn nicht zum Tragen kommt. Das kann zum Beispiel bei der Vergütung von Praktikanten und Praktikantinnen und Auszubildenden vorkommen“, erläutert Steuerberater Roland Franz.

Muss man mit einer Strafe rechnen, wenn man seinem Minijobber den neuen Mindestlohn nicht zahlt?

„Für Arbeitgeber, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten, können im Nachhinein Nachzahlungen anfallen. Die Prüfung dieser Entgeltansprüche gehört zum Prüfauftrag der Deutschen Rentenversicherung. Werden im Rahmen von Betriebsprüfungen Verstöße festgestellt, werden die Behörden der Zollverwaltung informiert (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS)“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Wurden Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten, werden die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge auf der Basis geschuldeter Arbeitsentgelte festgestellt, nachgefordert sowie zur Erhebung der Unfallversicherungsbeiträge an die Träger der Unfallversicherung übermittelt.

Steuerberater Roland Franz warnt jedoch: „Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Geldbußen sanktioniert werden. Verstöße bei der Kontrolle, beispielsweise bei der Dokumentation der Arbeitszeit, können ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden.“

Kann man nach der Erhöhung der Minijob-Grenze als Arbeitgeber im Privathaushalt auch mehr Ausgaben bei der Steuer geltend machen?

„Bisher waren bis zu 510 Euro im Jahr für Haushaltshilfen und bis zu 4.000 Euro im Jahr für Kinderbetreuung steuerlich absetzbar. Bei den Beträgen, die Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eines Minijobbers bei der Steuerklärung geltend machen können, ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderung vorgesehen“, antwortet Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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Höchste Eisenbahn: Corona-Bonus nur noch bis Ende März gefördert

Höchste Eisenbahn: Corona-Bonus nur noch bis Ende März gefördert

Der steuerfreie Corona-Bonus läuft aus (Bildquelle: Halfpoint/stock.adobe.com)

Die Corona-Pandemie kann den Kontostand von Mitarbeitern positiv beeinflussen. So durften sich beispielsweise Mitarbeiter der Siemens AG, Infineon AG oder Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. über Corona-Sonderzahlungen freuen. Denn um die Arbeitsleistung unter erschwerten Bedingungen zu würdigen, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern seit 1. März 2020 einen Corona-Bonus zukommen lassen. Nach zweimaliger Verlängerung der gesetzlichen Frist sind bis Ende März dieses Jahres derzeit noch in Summe bis zu 1.500 Euro möglich und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei.

Arbeitnehmer können sogar mehrfach profitieren

Der geförderte Höchstbetrag wurde seit dem Jahr 2020 nicht aufgestockt. Damit die Sonderzahlung steuerfrei bleibt, muss die Auszahlung zusätzlich zum regulären vereinbarten Arbeitslohn erfolgen. Eine Verrechnung mit dem Lohn oder eine Entgeltumwandlung sind per Gesetz ausgeschlossen. Da die Sonderzahlungen dem Arbeitsentgelt nicht angerechnet werden, können sie auch bedenkenlos Minijobbern gewährt werden. Die 450-Euro-Verdienstgrenze wird dadurch nicht tangiert. Wer mehrere Arbeitsverhältnisse innehat, kann die Prämie in jedem seiner Jobs erhalten.

Arbeitgebern bleibt nicht mehr viel Zeit

Wurde der Maximalbetrag im vergangenen Jahr bereits ausbezahlt, so sind die Möglichkeiten für einen steuerfreien Corona-Bonus durch ein und denselben Arbeitgeber schon ausgeschöpft. Ist der Höchstbetrag noch nicht erreicht, sind noch Zahlungen in Höhe der Differenz zum Maximalbetrag von der Steuer befreit. Allerdings müssen sich Arbeitgeber beeilen, denn diese Regelung endet am 31. März 2022. Bonuszahlungen sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zwar weiterhin möglich, aber die Steuerfreiheit kommt dann nicht mehr zum Tragen und es fallen ganz regulär Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben darauf an.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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