Der digitale Mietvertrag

WHS setzt auf digitale Mietvertragssignatur

Von Building Information Modeling über fernablesbare Heizkostenverteiler bis hin zum digitalen Vermietungsprozess: Die Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft verändert zahlreiche Bereiche, die vor einigen Jahren noch analog geprägt waren. Auch der Abschluss des Mietvertrags ist mittlerweile digital möglich und startet nun auch bei der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS).

In der Vergangenheit war nur die einfache elektronische Signatur zur Verfügung und wurde daher oft gemieden. Mit Immomio hat die WHS einen Partner gefunden, der dieses Problem löst. Die qualifizierte elektronische Signatur stellt eine rechtssichere Zuordnung der Signatur zwischen der WHS und den neuen Mieterinnen und Mietern sicher und ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Hierfür können verschiedene Bestätigungen der Identität genutzt werden, wodurch Fälschungen ausgeschlossen werden können.

Unterschrift in Rekordzeit

Dieser Prozess ist nicht nur zuverlässig, sondern auch schnell: Die Prozessdauer von bis zu 14 Tagen pro Vertrag können mit Hilfe des digitalen Signaturprozesses auf wenige Stunden reduziert werden. Dabei ist es sowohl möglich, die Signatur mit den Mieterinnen und Mietern per Tablet im Büro als auch via E-Mail zu unterzeichnen.

Kein Papier nötig

In beiden Fällen werden die Signaturdaten in einem sicheren Zertifikat unveränderbar mit dem Mietvertrag gespeichert und dienen als digitales Beweismittel für dessen Gültigkeit. Nachdem alle Parteien den Vertrag signiert haben, erhalten sie eine Kopie und der Vertrag wird automatisch archiviert. Der Einsatz von Papier wird somit vermieden und das digitale Dokument ist jederzeit und schnell auffindbar.

Weitere Informationen zu diesem Thema und zu Neubau Mietwohnungen München (https://www.whs-wuestenrot.de/Neubau-Mietwohnungen-Muenchen.htm), Neubau Wohnungen Köln (https://www.whs-wuestenrot.de/Neubau-Wohnungen-Koeln.htm), Bauträger Dresden (https://www.whs-wuestenrot.de/Bautraeger-Dresden.htm) finden Interessenten auf https://www.whs-wuestenrot.de/.

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) ist ein Tochterunternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische. Als überregional tätige Immobilienexpertin der Unternehmensgruppe liegen ihre Kernkompetenzen in den Bereichen Städtebau, Wohnungsbau und Immobilienmanagement. Seit 1949 hat die WHS bundesweit mehr als 23.000 Häuser und Wohnungen erstellt, verwaltet derzeit rund 10.000 Miet- und Eigentumswohnungen und betreut aktuell rund 200 Sanierungsgebiete in mehr als 110 Städten und Gemeinden. Die WHS ist mit rund 170 Mitarbeitern am Hauptsitz in Ludwigsburg sowie durch Geschäftsstellen in den Ballungsräumen Dresden, Frankfurt am Main, Hannover, Karlsruhe, Köln und München aktiv.

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ABG und Noerr schließen Mietvertrag über 8.700 qm im Projekt CENTRAL PARX Tower in Frankfurt

ABG und Noerr schließen Mietvertrag über 8.700 qm im Projekt CENTRAL PARX Tower in Frankfurt

(Bildquelle: @ABG Real Estate Group)

Frankfurt am Main, 13. Juni 2022 – Die ABG Real Estate Group und die internationale Wirtschaftskanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer haben einen Mietvertrag über 8.700 qm Büroflächen im Projekt CENTRAL PARX Tower (derzeit Oddo-BHF Tower) in Frankfurt am Main abgeschlossen. Die führende europäische Wirtschaftskanzlei wird die Landmark-Immobilie in der Bockenheimer Landstraße 10 im Jahr 2028 beziehen. Die Anmietung ist zunächst auf zwölf Jahre ausgelegt. Zuvor wird die ABG, gemeinsam mit dem Joint Venture Partner HanseMerkur Grundvermögen (HMG) den unter Denkmalschutz stehenden Tower nach dem Auszug des aktuellen Mieters Oddo-BHF im Jahr 2024 neu konzipieren und umfassend in Neubauqualität mit modernster Ausstattung revitalisieren.

Die ABG Real Estate Group hat das ikonische Gebäudeensemble im Jahr 2020 zusammen mit der HanseMerkur Grundvermögen erworben. Die Landmark-Immobilie befindet sich in bester Geschäftslage im Frankfurter Bankenviertel, eingebettet in den historischen Rothschildpark und damit in direkter Nachbarschaft zum Opernplatz sowie der Alten Oper. Sie umfasst ein 23-geschossiges Hochhaus, einen angebundenen mehrgeschossigen Flachbau sowie ein Atriumgebäude und verfügt insgesamt über 20.000 Quadratmeter Bürofläche. Ergänzt wird das markante Gebäudeensemble durch eine Tiefgarage mit mehr als 200 Parkplätzen. Die ABG wird das Ensemble unter dem Projektnamen „CENTRAL PARX“ neu konzipieren und schließlich in einer hochwertigen, nachhaltigen Neubauqualität mit einer topmodernen Ausstattung revitalisieren. Die Umsetzung wird direkt nach Auszug des aktuellen Mieters im Frühjahr 2024 beginnen und voraussichtlich bis Ende 2027/Anfang 2028 abgeschlossen sein. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf über 400 Mio. Euro. Die Vermietung wurde durch CBRE Frankfurt als Makler begleitet. Die künftige Konzeptionierung und Planung wird durch Professor Christoph Mäckler betreut.

Ulrich Höller, Geschäftsführender Gesellschafter der ABG Real Estate Group: „Unser Projekt CENTRAL PARX ist eine ikonische Landmark-Immobilie in bester Lage und wird nach der Revitalisierung zweifellos zu den modernsten Top-Standorten an der Schnittstelle zwischen Frankfurter Bankenviertel und Westend zählen. Mit der Vermietung an diese renommierte Kanzlei ist ein großer Teil der Flächen bereits Jahre vor der Fertigstellung vermietet. Ein deutlicheres Statement für diese Topimmobilie kann es nicht geben.“

Dr. Alexander Jänecke, Partner und Leiter Büro Frankfurt am Main, Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB: „Wir freuen uns auf den Einzug in den CENTRAL PARX Tower. Mit Abschluss des Mietvertrags haben wir uns eine denkmalgeschützte, architektonisch herausragende Immobilie im Herzen Frankfurts gesichert. Nach der Revitalisierung wird das Hochhaus modernste Konferenz- und Büroflächen auf technisch höchstem Niveau bieten, in denen wir unsere Konzepte zur Arbeit der Zukunft für unsere Mandanten und Mitarbeiter realisieren können. Bei der Entscheidung für eine revitalisierte Bestandimmobilie haben Nachhaltigkeitskriterien eine zentrale Rolle gespielt. Die ABG Real Estate Group ist ein starker und kreativer Partner, um die Revitalisierung dieses prestigeträchtigen Objektes erfolgreich umzusetzen. Die Unterzeichnung des Mietvertrages ist für uns ein weiterer Meilenstein in der Geschichte unserer Kanzlei und ein hervorragendes Investment in die Zukunft von Noerr am Standort Frankfurt.“

Zum Hintergrund von CENTRAL PARX:
Der derzeitige Oddo-BHF Tower ist ein Gebäudeensemble, bestehend aus einem 23-geschossigen Hochhaus, einem mehrgeschossigen Langbau und einem Atriumgebäude mit beeindruckenden Konferenzräumen. Es entstand in den Jahren 1962 bis 1965 nach einem Entwurf des Architekten Sep Ruf, der eine wichtige Rolle beim Aufbau einer am Neuen Bauen orientierten Architektur in Deutschland und Europa einnahm. So hatte Ruf unter anderem Anfang der 1960er Jahre den sogenannten Kanzlerbungalow für Bundeskanzler Ludwig Erhard in Bonn oder zusammen mit Egon Eiermann den Deutschen Pavillon zur Expo 1958 in Brüssel entworfen. Der Tower war bei seiner Eröffnung das höchste Gebäude Frankfurts. Beheimatet ist er im historischen Rothschildpark, benannt nach der Frankfurter Bankiersfamilie. Seit 1970 nutzt die Bank, das Gebäudeensemble. Die ABG Real Estate Group erwarb die Immobilie im Jahr 2020 und wird sie in den nächsten Jahren als Projekt CENTRAL PARX in ein modernes und nachhaltig ausgerichtetes Gebäudeensemble transformieren.

Die ABG Real Estate Group, 1967 in München gegründet, blickt auf eine über 50-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Mit den Bereichen ABG Development, ABG Immobilienmanagement und ABG Capital deckt sie aus einer Hand den kompletten Immobilienzyklus ab, von der Projektentwicklung über die Baubetreuung bis hin zu Vermietung, Finanzierung und Investmentbetreuung. Der Fokus der ABG liegt dabei auf Deutschland, wo sie mit eigenen Büros an den Standorten Hamburg, Frankfurt, Berlin, Köln und München präsent ist. Sie projektiert und realisiert mit über 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überwiegend Gewerbeimmobilien, aber auch Wohnobjekte und Stadtquartiere. Das aktuelle Projektentwicklungsvolumen beträgt über 2,8 Mrd. EUR, die Assets under Management des neuen Geschäftsbereichs ABG Capital betragen über 670 Mio. EUR. Zu den Referenzen zählen namhafte Immobilien wie die Hochhäuser Skyper und Garden Tower in Frankfurt, das Ericus-Contor mit dem SPIEGEL-Verlagsgebäude in Hamburg oder das Wohn- und Geschäftshaus am Pariser Platz in Berlin. Aktuelle ABG-Projekte sind beispielsweise das neue Deutschlandhaus in Hamburg, das VoltAir in Berlin, das Wohnprojekt Living Isar in München sowie mehrere Projektentwicklungen in Köln und Düsseldorf.
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„Bürokratie hält Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern“

Haus & Grund Hessen: Hürden zum Mieterstrom beseitigen – Win-Win-Geschäft für Vermieter und Mieter ist wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

"Bürokratie hält Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern"

Wiesbaden/Frankfurt, 10. Dezember 2021 – Der notwendige Beitrag aller zum Klimaschutz ist unstrittig. Die neue Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass Solardächer bei gewerblichen Neubauten Pflicht, bei privaten Neubauten „die Regel“ werden sollen. „Es ginge ganz ohne Zwang – wenn wir für die gute Idee des Mieterstroms endlich eine sinnvolle Regelung hätten“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Aus der Beratungspraxis weiß er: „Viele Vermieter und auch deren Mieter würden gerne mit Solarstrom zu Energiewende und Klimaschutz beitragen.“ Insbesondere wegen hoher bürokratischer Hürden blieben aber auf Mietshäusern viele geeignete Dachflächen leer, wie auch eine bundesweite Umfrage von Haus & Grund ergab. Der Lösungsansatz seines Verbandes: Abrechnung des Stroms vom Dach über die Betriebskosten.

„Der Grundgedanke von Mieterstrom ist einfach und genial: Der Vermieter setzt eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach, gibt den erzeugten Strom an die darunter wohnenden Mieter weiter und kauft bei Bedarf von einem Stromversorger zu“, erklärt Ehrhardt. „Der Mieter zahlt für den gesamten verbrauchten Strom nur maximal 90 Prozent des ortsüblichen Preises.“ Eine Win-Win-Situation: Der Hausbesitzer kann mit dem Stromverkauf die Photovoltaik-Anlage abbezahlen, der Mieter spart Energiekosten – und beide haben das gute Gefühl, etwas fürs Klima zu tun. Soweit die Theorie.

„Die Praxis ist enttäuschend“, bezieht sich der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen auf eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes unter seinen Mitgliedern: „Von 1.888 privaten Vermietern, die sich daran beteiligt haben, liefern lediglich drei Prozent ihren Mietern selbst produzierten Strom.“ Von den 4,3 Prozent Befragten, die es probiert und wieder aufgegeben hatten, gaben 81,3 Prozent „zu viel Bürokratie“ als Hinderungsgrund an – und nur 7,1 Prozent nannten die Ablehnung der Mieter als Grund.

Vermieter wird zum Stromversorger – mit vielen bürokratischen Hürden
„Um Mieterstrom anbieten zu können, wird der Vermieter zum Stromversorger – was ihn vor die genannten bürokratische Hürden stellt“, berichtet der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Und hat er es geschafft und die Anlage in Betrieb, droht ihm aber jederzeit Einnahmeverlust, da die Mieter nicht verpflichtet sind, ihm den so produzierten Strom abzunehmen.“ Denn für die Nutzung des Solar-Stroms vom eigenen Dach müssten Vermieter und Mieter einen separaten Vertrag schließen, unabhängig vom Mietvertrag. Dieser darf eine maximale Laufzeit von 12 Monaten haben, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 12 Monate – bevor er neu aufgesetzt werden muss. „Weil die Abnahme des Mieterstroms nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden darf, läuft der Vermieter jährlich Gefahr, die Grundlage für die meist länger laufende Finanzierung seiner Anlage zu verlieren. Eine völlig praxisferne Regelung“, so Ehrhardt. „Nur die Motivation, dass sich solche – in der Anschaffung teure – Anlagen rechnen, kann Eigentümer flächendeckend dazu veranlassen, sich für die Installation zu entscheiden.“

Die Lösung: Mieter haben keine Wahl und müssen – sofern vorhanden – den Strom vom Dach nutzen. Bei einer Abnahmepflicht könnten die Vermieter den verbrauchten Strom einfach über die Betriebskosten abrechnen. „Wir wissen auch, dass dieser Weg aktuell noch nicht mit der Wahlfreiheit des Energieversorgers vereinbar ist“, schränkt Ehrhardt ein. „Aber hier gilt es, Kosten und Nutzen abzuwägen – und wenn Europa neue Wege im Klimaschutz gehen möchte, kann die neue Bundesregierung doch einen guten Weg zeigen, wie europaweit brachliegende Dachflächen sinnvoll genutzt werden können.“

2020 doppelt so viele neue Anlagen auf Privathäusern
Die Zahlen sind für ihn eindeutig: „Wegen der niedrigen Preise für Solarmodule und eines gestiegenen Umweltbewusstseins haben 2020 Eigentümer in Deutschland doppelt so viele Anlagen auf ihrem Haus installiert wie im Jahr zuvor – aber eben nur auf ihrem privat genutzten“, so Ehrhardt. „Bürokratie hält den Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern. Eine vertane Chance, denn die Bereitschaft ist da.“

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

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Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Schluss mit der Parkplatzsuche

Was beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz zu beachten ist - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Mietwohnungen mit eigenem Parkplatz sind in Städten sehr begehrt. (Bildquelle: ERGO Group)

Jeder will ihn, doch nicht jeder kriegt ihn: den eigenen Parkplatz fürs Auto. Wer einen hat, erspart sich die oft nervige Parkplatzsuche, die vor allem in den Innenstädten sehr zeitraubend sein kann. In einer Garage steht der Wagen zudem trocken und geschützt. Parkplätze können entweder über den Wohnungsmietvertrag oder einen separaten Mietvertrag gemietet werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, informiert über die wichtigsten Regelungen.

Ein Vertrag für Wohnung und Stellplatz

Mietwohnungen mit dazugehörigem Parkplatz sind besonders in Innenstädten extrem begehrt. Mieter haben dann in der Regel einen sogenannten einheitlichen Vertrag für Wohnung und Parkplatz. Ob es sich dabei um eine Garage oder einen Stellplatz handelt, spielt für die rechtlichen Regelungen keine Rolle. Der Vorteil eines einheitlichen Vertrags: Der Vermieter kann nicht ohne Weiteres den Stellplatz kündigen, sondern nur den gesamten Mietvertrag. Gleiches gilt allerdings auch für den Mieter, wenn er den Parkplatz beispielsweise nicht mehr benötigt. „Für den Stellplatz gilt derselbe Kündigungsschutz wie für die Wohnung. Das heißt: Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, beispielsweise Eigenbedarf, damit eine Kündigung wirksam ist“, erläutert Michaela Rassat. Die Miete für den Stellplatz alleine darf er dann ebenfalls nicht erhöhen. Aber es gibt Ausnahmen: Ist eine Teilkündigung im Mietvertrag festgehalten oder möchte der Vermieter aus den Stellplätzen neuen Wohnraum machen, ist auch eine einzelne Kündigung möglich. Wird dann der Mietvertrag über Stellplatz oder Garage separat gekündigt, kann der Mieter jedoch eine angemessene Herabsetzung der Miete verlangen.

Separater Mietvertrag für den Parkplatz

In vielen Fällen schließen Mieter für ihren Stellplatz einen separaten Vertrag ab. Vertragspartner für Wohnung und Stellplatz können dann unterschiedliche Vermieter sein. Anders als bei einem einheitlichen Vertrag für Wohnung und Stellplatz können hier sowohl Mieter als auch Vermieter den Parkplatz einfach und unkompliziert ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen. „Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei monatlicher Mietzahlung drei Monate“, so die Juristin von ERGO. Ein besonderer Mieterschutz wie bei einem Wohnungsmietvertrag existiert bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag nicht. Auch ist die Kündigungsfrist des Vermieters nicht von der Mietdauer abhängig.

Was gilt bei Untervermietung?

Doch was können Mieter tun, wenn der Parkplatz im Mietvertrag steht, sie ihn aber gar nicht benötigen? „Wer seinen Stellplatz nicht kündigen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, diesen unterzuvermieten“, erklärt Rassat. „Dafür ist allerdings laut § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst die Zustimmung des Vermieters notwendig.“ Lehnt dieser ab, können Mieter ein Sonderkündigungsrecht haben – wenn es zwei separate Verträge gibt. Auch bei dieser Kündigung ist dann die gesetzliche Frist zu beachten. Das Sonderkündigungsrecht entfällt jedoch, wenn der Vermieter sich an der Person des Untermieters gestört hat – wenn dieser also zum Beispiel schon wegen Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten bekannt ist. Sind Wohnung und Garage mit einem einheitlichen Mietvertrag vermietet, gibt es kein Sonderkündigungsrecht – denn die Garage kann nicht separat gekündigt werden. Bei einer Untervermietung des Stellplatzes sind Haupt- und Untermieter die Vertragspartner. „Der Mieter kann somit selbst bestimmen, wie viel er für den Stellplatz verlangt“, so die ERGO Juristin. Übrigens: Wer einen einheitlichen Vertrag hat und seine Wohnung kündigt, sollte nicht vergessen, auch den Garagenuntermietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Ansonsten droht eine Räumungsklage des Vermieters gegen Mieter und Untermieter.

Sonderfall: zwei Verträge, gleicher Vermieter

Eine spezielle Situation liegt vor, wenn der Mieter zwar zwei separate Vertragsdokumente für Wohnung und Stellplatz hat, diese aber mit demselben Vermieter abgeschlossen hat. „Unter Umständen können diese Verträge dann rechtlich als einheitlicher Vertrag behandelt werden“, erklärt Rassat. Für einen einheitlichen Vertrag sprechen zum Beispiel einheitliche Kündigungsfristen. Gelten beispielsweise unterschiedliche Kündigungsfristen oder befindet sich der Parkplatz auf einem anderen Grundstück als die Wohnung, ist von zwei separaten Mietverträgen auszugehen. Wie die rechtliche Beurteilung ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
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Rosa-Alscher Gruppe – dm Mietvertrag nach Maß

Rosa-Alscher Gruppe - dm Mietvertrag nach Maß

Blick auf neues Stadtteilzentrum München-Freiham

München, 21.09.2021 – Parallel zur Bautätigkeit rund um das künftige Stadtteilzentrum
von Freiham Nord ging die für einen Teil des Großprojekts verantwortliche Rosa-
Alscher Gruppe auf Mietersuche für die vorgesehen Gewerbeflächen. Das Münchner
Unternehmen betreut zwei der insgesamt vier zentralen Baufelder. Bereits im April
konnte der Discountriese Lidl gewonnen werden. Nun wurde ein weiterer
wegweisender Mietvertrag mit dem Drogerieunternehmen dm unterzeichnet. Auch er
steht für Einkaufskultur und damit Lebensqualität am neuen Tor zum Münchner
Westen.

Ein Mietvertrag nach Maß
Das größte Stadtentwicklungsprojekt Europas mit einmal 25.000 Einwohnern genießt
die besondere Aufmerksamkeit von Medien, lokalen wie überregionalen Anbietern
und erst recht von Wohninteressenten. Was hier im äußerste Westen der
bayerischen Landeshauptstadt entsteht, muss sich an hohen Ansprüchen messen
lassen, die Bürger, Stadtplaner, Architekten und Bauherren mit diesem Wohnstandort
der Münchner Zukunft verbinden. Entsprechend groß ist die Bedeutung, die der
Infrastruktur und den lokalen Niederlassungen zukommt. Denn Freiham Nord bietet
Raum für Wohnen wie für Business, Gastronomie, Entertainment – und einen
möglichst lückenlosen Einzelhandel.
Um die Nahversorgung der Einwohner sicherzustellen, ist ein beträchtlicher
Flächenanteil am Mahatma-Ghandi-Platz für Märkte und Ladengeschäfte
vorgesehen. Von den insgesamt 18.000 m² sind schon 2.000 m² Verkaufsfläche für
Lidl reserviert. Nun hat sich dm weitere knapp 1.000 m² im Erdgeschoss gesichert.
„Wir freuen uns, diese namhafte Marke für einen so repräsentativen Standort
gewinnen zu können und erhoffen uns damit automatisch auch eine Signalwirkung
für andere gefragte Einzelhandelsunternehmen“, begrüßt Unternehmenschef
Alexander Rosa-Alscher den jetzt erfolgten Abschluss des Mietvertrags.

Die nächsten Mieter warten schon
dm wird in das gleiche Gebäude am Mahatma-Ghandi-Platz einziehen, in dem auch
Lidl seine Verkaufsregale aufstellen wird. Die Türen der Märkte sollen erstmals im
Jahr 2024 öffnen und dann Kunden aus dem gesamten Quartier sowie
Laufkundschaft bedienen, die in Freiham Nord arbeitet oder zu Besuch ist. „Wir sind
stets auf der Suche nach geeigneten Standorten, die unseren Ansprüchen und
den unserer Kunden nach einem familiengerechten Einkaufserlebnis gerecht werden.
In Freiham Nord haben wir einen solchen Standort gefunden. Wir freuen uns, dann
auch den Bürgerinnen und Bürgern am Mahatma-Ghandi-Platz das vielfältige
Produktsortiment mit mehr als 12.500 Artikeln anbieten zu können, sagt Bernd
Kornmayer, dm-Gebietsverantwortlicher.

Die Rosa-Alscher Gruppe engagiert sich nun bei der Gewinnung weiterer Mieter, die
das angestrebte Spektrum aus Grossisten, überregionalen Ladenketten und lokalen
Geschäften bereichern sollen. Nachdem die Baugrube des Stadtteilzentrums im
Frühjahr fertiggestellt wurde, laufen derzeit die Arbeiten am Hochbau.
Mietinteressenten erhalten also bereits jetzt einen aufschlussreichen Einblick in das
Vorankommen des Projekts und sein künftiges Erscheinungsbild. Für Alexander
Rosa-Alscher steht die Attraktivität dieses Standorts außer Frage: „Wir haben es
ganz sicher mit dem spannendsten Großareal zu tun, das gegenwärtig in München
vermarktet wird.“

.Die Rosa-Alscher Gruppe verwirklicht seit Jahrzehnten bemerkenswerte Architektur und prägende Projekte im Münchener Stadtbild. Höchste Bauqualität schafft dabei Immobilienobjekte und Investitionswerte, die sich ästhetisch anspruchsvoll, aber auch funktional und ökonomisch zeigen.
Planen heißt für die zur Gruppe gehörenden Büros, SAM Architekten und SAM Plantech, allerhöchste Präzision. Von der Projektskizze bis zur detaillierten Ausführungsplanung. Entwickeln ist die zweite wichtige Säule der Rosa-Alscher Gruppe: Mit Herz und Verstand werden die Projekte von der Grundstücksbeschaffung bis zur Übergabe der nachhaltigen, renditestarken Immobilie vorangetrieben.
Realisieren von Visionen – das schafft Alexander Rosa-Alscher mit seiner Gruppe, die alle Schritte der Bauentstehung begleitet: Die Firmenstruktur verbindet sämtliche Planungsleistungen aus einer Hand und schafft stadtprägende Architektur.

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